Stadtv.-vers . Sitzun
äßig zu behandeln ; es fehlt an Pflegepers onal für
; ieche imo bda ch . Wenn wir dann in der Fröbelstraße
n Siechenhaus anfragen, sie möchten sie annehmen, das fällt
en Leuten gar nicht . ein ! Wir haben wiederholt Anträge
:stellt und abgelehnt bekommen . Wir baten nur, daß uns
ie abgenommen würden , die Wartung gebrauchen ; wir
kamen die Antwort : ja , man müsse erst prüfen, ob die
)etreffenden bestraft sind . Und das wird sehr genau ge-
rüft -- ich habe es heute noch festgestellt -- daß die sogar
ls bestraft augesehen werden, die i chren Akten eine kleine
aststraf e ' zu stehen haben . Wir haben oft -davon ge-
nochen, ob jemaud von den alten Leuten vor 30, 40,
0 Jahren vielleicht einmal in der Jugend besttaft war .
ßenn einer von diesen Leuten Minister geworden' wäre,
ürde man es als eine - Ingendeselei bezeichnen ; so aber wird
as den Leuten - hoch angerechuet, md w er zwe i oder drei
age Haft gehabt hat , wird mit den Leuten zu -
umengesteckt , die 10 oder 12 Jahre Zuchthaus er -
itten haben . Dagegen müsfen wir allerdings protestieren .
.ch freue mich, daß Kollege Dr . Ritter iu einem Punkte
enigstens einmal ganz mit uns zusannuenging . Ii acht
agen sollen wir mm das Projekt haben . Ich habe fchou
ieder gehört : i 14 Tageu ; ich glaube , wir werdeu es iu
rei Wochen . noch nicht haben .
5tadtrat Doflein : Das hat sich nur anf das Obdach bezogen !)
Sie könuen es ja nicht -wissen, Herr Doflein ; aber
5 - Jahre lang schwebt die Sache mit dem Obdach , und sie
)
ird noch so weiter ,,schweben'
Herr Kollege Zucht hat darauf hiugewiesen , daß 50 ,
0 Betten in einem Saal bei den Hospitaliten sind . Ich
öchte doch darauf aufmerksam machen , daß das alles sehr
lte Leute sind, die, wenn sie auch nicht krankenhauspflege-
edürftig sind , doch Husten haben, mit dem unangenehmsten
schnarchen vielfach behaftet sind . Möge doch nur einmal
mer von den Herren Magistratsvertretern eiue Nacht in
.nem solchon Saal zubringen, wo 50, 60 solcher Leute liegen ,
nd sich überzeugen , ob die Leute recht - haben, die behaupten,
e könnten kein Auge zutun ! Da muß Wandel geschafft
erden ; da darf mau nicht uit den fortivährenden Ver-
:bstungen kommen : Sie bekonnuen eine Vorlage . Nein, nicht
ur eine Vorlage , - sondern eine endliche Durchführung
wir !ünschen
(Bravo ! )
Stadtverordneter ' Cassel : Meine Herren , ich kann
us eigener Kenutnis nicht wissen , ob die Klagen - der Herreu
lorredner , die verschiedentlich über die Vewaltung erhoben
,
nd , berechtigt sind . Sie sind ja : aber von mehreren Seiten
) bestätigt worden , daß ich mir nicht denken kann, daß sie
inen berechtigten Kern haben . Ich möchte daher doch auch
itten, daß jedenfalls diese ' Uebelstände denn was die
erren - geschildert haben , sind zweifellos Uebelstände --
ntersucht werden, und daß Abhilfe geschafft wird . Ich be-
nne mich, : .hne mich' gerade der Einzelheiten genau zu er-
mern , daß ' auch schon früher aus nnserer Mitte Klagen
arüber erhoben worden sind ,
Eius aber möchte ich doch besonders unterstreichen , ' was
err Kollege Hoffmann auch erwähnt hat . Meine Herreu ,
h habe gefnnden, daß nicht bloß in dieser Beziehung, - die
r angeregt hat, sondern in manchen anderen Beziehungen
mserer Verwaltung der Begriff einer bestraften Person
einer so formalistischen Weise
(sehr wahr ! )
nr Amvendung tonnnt, wie man das absolut - nicht ver-
..
ehen kanu ,
(Sehr wahr ! )
,
ch kenne schon Fälle/ wo Lente als bestrast gegolten haben ,
,
enen weiter nichs ' als eine Uebertretung oder ein Ver-
ehen gegen irgeud ein Gesetz , z . B . gegen das Vereiusgesetz ,
nr Last gelegt war ; sie siud auch bestraft . Selbst aber
enu jemand in einer Frist , die längst doppelt die Ver-
ihcungsfrist übersteigt , inmal iu seiner Ingend vielleicht
egen eines Eigentumsvergehens bestraft ist , ich w ill . mal
gen , im Alter von 14 Jahren , so kann man ihm in seinem
8 . oder 60 . Lebensjahr nicht davon sprechen : das ist eine
estrafte. Person .
(Sehr vahr !)
üa , kann ihn nicht irgend einer kleinen Ingendsüude halber
i . irgend velchen wegen schwerer Verbrechen Bestraften
nfammenhalten . Das ist in der Tat eine Härte, die mir
ielfach schon in der Verwaltung . aufgestoßen . ist . Ich . weiß
1Z8
am 12 . März .1914 .
nicht , ob wir einer Aenderung von Satzungen . oder Be-
stimnmngea bedürfen ; ' aber ich möchte den Ma istrat darauf
aufmerksam machen ; daß das mit modernen lnschauungen
nicht vereinbar ist ,
( sehr wahr ! )
irgend eiue unbedeutende Strase jemandem sein ganzes
Leben lanj nachzutragen ud ' ihn differenziell von anderen
zu behandeln . Nach dieser Richtung hin möchte ich doch um
eine Aendcrung der Verwaltungspras bitten . Wenn Herr
ollege Hoffnmn die Tatsachen, wie ich annehmen muß --
es ist ihnen niemand eutgegengetreten -- richtig angegeben hat ,
(Sadtverordneter Hoffmann : Leider ! )
w1
wenn Personen , die iu ganzen ein tadelfreies Leben hinter
sich haben , wegen irgend einer erlittenen Strafe in der
Weise mit Verbrechern zusammenkonunen , wie es in dem
Arbeitshause uotwendig der Fall ist, so muß ich wirklich
den Magistrat bitten , diese Auregung recht ernst zu be-
haudeln und möglichst bald Abhilfe zu schaffen .
--
(Bravo ! )
Stadtrnt Doflein : Meim' Herren , die Frage , du-
von del Herren Vorrednern angeschnitten worden ist, die
Behandlung der Vorbestraften , vor -- alleu Dingen solcher , dir
vor langer yeit schon geringe Vorstrafen einmal erlitteu
haben , is zwefellos sehr erust . Die Anregungen , die heute
gegeben worden sind , werden im Magistrat zum Vortrag
kommeu, . und Sie kömten überzengt sein, daß dort eine erustr
Prüfmg ersolgen wird , venu sich herausstellen sollte , daß
tatsächl ich in der einen oder anderen Verwaltung ein solcher
vo dem heutigeu Empfindeu abweichender Standpunkt ein -
genonnnen wird, so zweifle ich nicht , daß Abhilfe ge-
schaffen oerden wird .
Stadtverordneter Hoffmann : Ich kann ganz kurz
seiu . Ich will nur - dem Herrn Magistratsvertreter sagen ,
dß das nicht erst heute angeregt ist , sondern ] vor über
10 Jahren schon habe ich hier einmal auf einen Fall anf-
merksam gemacht , daß derselbe Magistrat mit meiner Zu-
stimmung in seiner Verwaltmg einen Manu beschäftigt , der
früher eiumal auch einen Fehltritt begangen hat ; trotzdem bin
ich sehr dafür eingetreten , daß er beschäftigt wird . Derselbe
Magistrat aber duldet es fortdaierud, . daß Leute in dieser
Weise als bestraft gelen und von den Hospitäleru nach dem
Obdach ' abgeladen verden, sowie man aus den Polizeiakten
die geringste . Haftstrafe feststellt . Das ist nicht erst seit heute
nnd nicht erst ' zum - ersten Mal hier - angeregt , sondern .die
Kollegen aus dem Kuratorium werden es bestätigen : jahraus
jahrein seit mindestens 10 Jahren .erheben wir
.
diesen Pr -otest .
1
Stadtverordneter Rosenow : Ich glaube, ' man kann
dem Kollegen Hoffmann und dem Kollegen Cassel nur dankbar
sein , daß sie diese Frage so ernst behandeln . Wir wissen alle,
daß . das Bestreben dahin geht , . Vorstrafen sogar aus den
Akten zu löschen , damit man nicht den Leuten, die kleine
Strafen erlitten haben , ihr Fortkommen erschwert . Icl)
glaube, wir brauchen gar nicht so weit zu gehen ; da oben
sitzt der Vorsitzende des Ausschusses fü r Unbesoldete, der
wird ja . auch wissen , was das heißt, nze Vorstrafen zu be-
urteilen sind .
,
(Große Heiterkeit.)
Meine Herren , es bedarf ja keiner Erwähnung , daß ich ihn
nicht persönlich gemeint habe , sondern chn angernfen habe als
Vorsitzenden des Ausschusses für Unbesoldete . Es wäre ja
noch schöner, .wenn wir einem Menschen eine Strafe ' nach-
tragen wollten in alle Ewigkeit . Man m uß iemandeu ,
,
der nachher ein makelloses Leben gesührt hat, nachdem er
einmal einen Fehltritt begangen hat, die Wege ebnen , statt
se ihm zu erschweren. Ich meine, die Frage sollte den Magistrat,
wenn sie ihn noch beschäftigt hat , sehr ernst beschäftigen.
Vorsteher Michelet : crr Rosenow, ich habe nicht
genan verstanden, was Sie gesagt haben ; ich kann - da-
her -nicht entscheiden, ob ich es rügen müßte . Ich nehme
aber an, daß Sie ein Mitglied der Versammlung nicht
geueint habeu .
--
(Die Versannuluug stellt Kapitel V Abteiluug 5 nach
den hträgen des Ausschmses fest .) l
Verichterstatter Stadtverordneter Dr . Landau :
Kapitel V Abteilung . 6 A , Obdach . B . Desinfektions-
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