Stadtv .-Vers . Sitzun
macht, daß er damit das Recht , in die Wählerliste aufe
genommeu zu werden , verwirkt habe, er hätte eben -dieses
Rechtsmittel benntzen müssen . Es licgt keine rechtliche
Möglichteit vor, ihm wieder den . Eintritt zu gewähren .
Es wnrde aber auch weiter ausgeführt, daß der Wieder-
aufnahme eine erhebliche praktische Bedentung nicht zukomme,
da es sich hier höchstens um eine Ersatzwahl handeln könne,
die man als wahrscheinlich kaum ansehen könne , es müßte
denn ein Stadtverordneter durch -Tod oder dergleichen abgehen .
Der Ausschuß hat deshalb wieder liebergang zur Tages -
orduug empfohlen .
'Die Versarnmlung beschließt demgemä.ß .
Vorsteher Michelet : Einnudzwanzigster Gegenstand
der Tagesordnuug :
Vertchterstattnug des Ausschnsses für Pelirionen über
die Petition der städtischen Aktenhefter nm Anf-
beffernng ihres Einkommens und Festsetzung einer
Lohnskala . Vorlagen 1115 vo 1913 und 181 .
--
Verichterstatter Stadtverordneter Brückuer :
Meine Herren , die Bnchbinder des Magistrats haben durch
eiue Eingabe vom 6. / ll . September sowie vom 17 November
1913 ersucht, ihre Bezüge zu erhöhen . Sie weisen in der
Eingabe darauf hin, daß ihre Entlohnung mit den erhöhten
Lebensmittelpreiseu nicht mehr iu Einklang stehe , da zuletzt
im Jahre. 1909 eine Erhöhung ihrer Bezüge stattgesunden
habe, und daß sie demzufolge bei bis zt 10 Jahren Beschäftigmg
pro Woche 27 M nnd nach 10 iähriger Beschäftigung eine
Entlohmmg von 30 M erhalten . Da bei diesen Buchbindern,
deu Aktenheftern , ein. Abzug für die gesetzlichen Beiträge in
Frage kommt , so erhalten sie bei 10 iähriger Beschäftigung
einen Lohn von 25,9c M und nach 10 jhhriger Beschäftigung
w
einen Lohn von 28,96 M .
Der Petitionsansschuß hat sich mit diesen Eingaben in
zwei Sitzungen am 16 . Dezentber 1913 md am 24 . Februar
1 914 befaßt . Dort ist darauf hingewiesen worden , daß
die Eingaben der Aktenhefter nicht ohne Berechtigung seien,
werde doch bereits in der Privatindustrie derartigen - Ange-
stellten ein Wochenlohn von 31 ,50 M gezahlt . Es ist im
Petitionsaussehuß hervorgehoben worden , dnß die Stadt hinter
diesen in der Privatindustrie üblichen Löhneu nicht zurück-
bleiben könne und dürfe , daß sie vielleicht mehr in der Be-
ziehung tonaugebend vorangehen solle . Demzufolge hat der
Petitionsausschuß die Eingabe für berechtigt erklärt , auf den
Einwand eines Magistratsvertreters ' jedoch, daß der Lohn
nicht , wie die Buchbinder wünschen, bis auf 185 ./ ge-
steigert werden - könne, beschlossen, der Versammlung zu
empfehlen :
die Petition dem Magistrat zur Berücksichtignng zu
überweisen mit der Begründung, daßd ie Versammlung
eine Ausbesserung der Gehälter der Petenten für notwendig
erachte, die Festsetzung des Umfangs der Erhöhung aber
dem Magistrat überlasse .
Ich will noch hervorheben, daß dieser Beschluß im Petitions-
ausschnß einstimmig gefaßt worden ist. Wir bitten Sie,
diesem Beschlusse beizutreten .
--.
/Die Versammlnng beschlit demgernäß .
Vorsteher Michelet : Zweiuudzwanzigster Gegenstand
der Tagesordnung :
w
Verichterstattuug des Ausschusses zur Vorberatung
ves Antrages der Stadtverordneten Dr. Arons und
Genossen , betreffend die Vermehrung der Armen-
direktion uu drei durch Bürgerdeputierte zn be-
setzende Stellen . -- Vorlage 183 .
Dazu liegt folgender Antrag vor :
Wir beantragen , in dem Antrage des Ausschnsses folgende
Worte zh streichen : "ein Mitglied" und dafür zu sagen :
,,drei Mitglieder'' Dr . Arons und Genossen .
Berichterstatter Stadtverordneter Galland : Meine
Herren , im Ausschuß ist nan ebenso wie hier im P [ enum
im Prinzip voll Sympathie für den Antrag gewesen , Frauen
in die Armendirektion hineinzuwählen . Man hat keinen
Augenblick verkannt , daß die . Mittätigkeit von Frauen in
Armensachen sehr ersprießlich sein - wird . Der gestellte Autrag
geht dahin , d ie Zahl der Bürgerdeputierteu um drei zu ver-
mehren . Man hat im Ausschuß mit Recht die Wahl von
Frauen als Bü rgerdeputierte für bedenklich erachtet . Denn
nach § 59 der Städteordnung sollen . die Deputationen be-
107
.am 5 . März 1914 .
stehen einmal aus Mitgliedern des Magistrats oder aus
Mitgliederu der Stadtverordnetenversammlung oder arts
Bürgern, die von der Stadtverordnetenversammlung hinein-
gewählt worden ' sind . Bei der Wahl der Bürgerdeputierten
muß aber als notwendiges Erfordernis vorausgesetzt werden ,
daß es sich um einen Bürger handelt, und .nach der Städte-
orduung man kann das ja sehr bedauern , aber das Gesetz
existiert nun einmal -- können Frauen das Bürgerrecht
nicht erwerben , und infolgedessen können sie auch nicht als
Bürgerdeputierte gewählt werden .
Um zum - Ziel zu gelangen , hat der Ausschuß deu §3
,
des Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz über den Unter-
stützungswohnsitz vom 6 Juni 1870 herangezogen . Da heißt
es insbesondere für die Armendirektion folgendermaßen :
Auf Grund eines Gemeindebeschlusses kännen in allen
Gemeinden für die Verwaltung der öffentlichen Armen-
pflege besondere, dem Gemeindevorstand untergeordnete Depn-
tationen aus Mitgliedern -des Gemeindevorstandes nud
der Geueindevertretung geeignetenfalls unter Zuziehung
anderer Ortseinwohner gebildet werden .
r
Die ordentlichen Mitglieder der Armendirektion brauchen also
nur die Qualifikation zu haben, Ortseinwohner der be-
treffenden Gemeinde zu sein . Das trisst bei den Frauen zu .
Infolgedesseu sind wir im Ausschuß zu dem esultat ge-
kommen, nicht die Zahl der Bürgerdeputierten, sondern die
Zahl der ordentlichen, wahlberechtigten und auch im übrigen
voll berechtigten Mitglieder zu vermehren. Meine Herren,
das waren die juristischen Bedenken .
Nun die tatsächlichen ! Die Armendirektion besteht be-
reits aus 32 Mitgliedern . Auf Grund eines Ortsstatuts
dürfen ferner die Magistratsräte uud auch die Assessoren in
den Sachen , die sie bearbeiten , uit an - den Beratuugen und
Abstimmungen der Armendirektion teilnehmen. Von diesem
Recht wird häufig Gebrauch gemacht, so daß im ganzen zirka
40 Personen an den Sitzungen der Armendirektiou sich be-
teiligen-- dürfen . Das ist iu der Tat ein kleines Parlament ,
und der Geschästsgang muß naturgemäß sich umständlich
gestalten .
Man hat im Ansschnß beides zu vereinigen . gesncht :
einmal das Prinzip auzuerkennen und anf der anderen Seite
die Armendirektion nicpt stärker zn vermehren , als es not-
wendig ist ; so hat man sich auf das Minimum geeinigt , und
der Ausschuß schlägt vor, die Armendirektion um ein ordent-
liches Mitglied zu vermehren . Ju Ausschuß ist man über -
einstimmend der Ansicht gewesen , daß bei der Wahl dieses
Mitgliedes eine Frau iu Frage kommen soll . Um ein Muß"
zu schaffen, bedarf es erst eines . Ortsstatuts . Um die Zahl
der Frauen zu vermehren , erachtet der Ausschuß es für
zweckmäßig, dem Ausschuß für Unbesoldete dringend anzu-
raten , bei - eintretenden Vakanzen besonders Frauen zu be-
rücksichtigen . Ich bin beauftragt, diesen Wunsch nachdrücklich
hervorznheben . Man hofü dadnrch, daß im Falle einer Vakanz
bald nicht bloß eine Frau , sondern zwei oder drei Mitglieder
der Armendirektion Franen sein werden, ohne daß die Zahl
der Armendirektionsmitglieder darum weiter vermehrt zu
werden braucht . Dem Wunsch der Antragsteller wäre genügt
ohne eine erhebliche Vermehrung der Mitgliederzahl .
Das sind die Gesichtspnnkte gewesen , die zu dem Resultat
geführt haben, Ihnen die Vermehrung der Mitgliederzahl um
ein Mitglied vorzuschlagen . Ich bitte Sie, diesem Antrage
Ihre Zustimmung zu geben .
Stadtverordneter Dr. Rosenfeld : Meine . Herren ,
die Ausschußberatung hat uns mancherlei Enttäuschnng ge-
bracht . Wir begrüßen nur , daß sich die Mehrheit des Aus-
schnsses wenigsteus im Prinzip dafür erklärt hat , - den Franen
die Tore der Armend irekt i on zu erösfuen, und daß im
Ausschuß allfeitig ausgesprochen worden ist, daß die Mitarbeit
der Frauen in den Armenkom m issiouen in Zukunft größer
werden soll . Wenn die Versammlnng in ihrer großen
Mehrheit mit dieser Anschauung des Ausschusses übereinstinunt,
daun ist es ja eine Kleinigkeit, daß der Ausscl nß für Un-
besoldete und die . Mehrheit der Versammlnng afür sorgt,
daß bei künftigen Wahlen bon Mitgliedern der Armen-
kommissionen nun auch Franen gewählt werden , vor a llen
Dingen einmal in die Kommissionen, in denen bisher über-
haupt noch die Frauen fehlen .
.
Meine Herren, weniger erfreulich war es , daß im
Ausschuß wieder Bedenken gegen die Zulassung der Frauen
zur Armendirektion laut wurdeu, indem -. wieder gesagt - wurde :
die Frauen mögen zur Mitarbeit in der Kommission - geeignet
sein, aber das besage doch nicht, daß .sie auch für - die Mit-
D