was sw in Zukunft tun und lassen werden, etwas vorsich
tiger sein.
Bezüglich der Zusammensetzung der Wohnnugsdepu
tation hätten wir allerdings etwas andere Wünsche. Der
Magistrat schlägt vor, dass die Deputation bestehen solle
ans 4 Magistratsmitgliedern, 5 Stadtverordneten und
5 Bürgerdeputierteu, unter denen ein Arzt und ein Bau
sachverständiger sich befinden sollen. Was das letztere be
trifft, so haben wir ja wohl im Magistrat selbst und in der
Versammlung Herren, die im Baufach und in der Aerzte-
schaft hervorragende Stellungen einnehmen. Uns scheint eine
solche Zusammensetzung daher dem Umfang und der Wich
tigkeit der Geschäfte, die das Wohnungsamt auszuführen
haben wird, nicht zu entsprechen. Die neu gebildete Depu
tation für das Rettungswesen besteht ans 4 Magistrats
mitgliedern, 8 Stadtverordneten und ß Bürgerdepn
tierten. Wir erlauben uns daher, für die Wohnuugsdepu-
tation vorzuschlagen: 4 Magistratsmitglieder, 8 Stadtver
ordnete und 3 Bürgerdeputierte.
Wir halten es aber ferner für unbedingt erforderlich,
daß auch schon in der Spitze, in der Wohuungsdeputaliou,
Frauen zur Mitwirkung berufen werde».
(Sehr richtig!)
Meine Herren, wie notwendig das ist, das können Sie daraus
ersehen, das, in dem Charlottenburger Statut bestimmt wird,
daß in der dortigen Wohnungsdeputation, also für die sehr
viel kleineren Verhältnisse in Charlottenburg, 3 Frauen
sitzen müssen. Welche Stellung wir diesen Frauen in der
Deputation einräumen werden, darüber können wir uns im
Ausschuß des näheren unterhalten. Wir stehen ans dem
Standpunkt, daß dieses Wohnungsamt keine auf Grund
von § 55) der Städteordnnng gebildete gemischte Deputation
ist, und daß wir somit den Frauen in dieser Deputation
volle Rechte einräumen können; aber, meine Herren, .wir
können uns des näheren darüber im Ausschuß unterhalten.
Sind wir also mit dem, was die Vorlage bringt, vor
behaltlich näherer Prüfung im Ausschuß, im großen und
ganzen einverstanden, so haben wir lebhaft zu bedauern,
daß die Vorlage Erhebliches nicht bringt, was sie unseres
Erachtens unbedingt hätte bringen müssen. Unser Antrag
verlangt bekanntlich in seinem zweiten Teil auch die Er
richtung eines unentgeltlichen Wohnungsnachweises für klei
nere Wohnungen. Da die Vorlage in der vorhin gekenn
zeichneten Weise jeden Zusammenhang zwischen sich und
unseren Anträgen abzustreiten versucht, so ist es erklärlich,
daß sie kein Wort über die Gründe bringt, die den Magistrat
zur Ablehnung dieses Teils unserer Forderungen geführt
haben. Wir erhielten aber im Hochsommer vorigen Jahres
eine Denkschrift zur Wohnungsfrage, und diese Denkschrift
verbreitet sich ziemlich ausführlich über die Gründe gegen
die Errichtung eines Wohnungsnachweises. Je mehr es
nun anerkannt werden muß, daß diese Wohnungsamtsvor-
lage und ihre Begründung sich absolut fern hält von jenem
kleinlichen, engherzigen Geist, der die Denkschrift von vorn
bis hinten durchzieht — ich wäre in der Lage, diese Be
hauptung durch einen Vergleich mit der Charlottenburger
Denkschrift Seite für Seite zu belegen —, um so bedauerlicher
ist es, daß der Magistrat bezüglich des zweiten Teils unserer
Forderungen sich die Ablehnuugsgrüude der Denkschrift zu
eigen gemacht hat. Die Denkschrift beginnt ihre Ablehnnngs-
grnnde mit den folgenden Sätzen:
Ein Wohnungsnachweis für kleine Wohnungen erscheint
nur dann erforderlich, wenn ein Wohnungsmangel be
steht. Es ist außerdem zu berücksichtigen, daß der Woh
nungsmarkt für Groß Berlin als einheitlicher zu be
trachten ist. Die Bevölkerungsbewegung ist im großen und
ganzen nicht an die politischen Grenzen der einzelnen Ge
meinde gebunden.
Meine Herren, so viel Worte, so viel Unrichtigkeiten!
(Sehr richtig!)
Soll in Zeiten eines Wvhnungsmangels ein Wohnungs
nachweis nutzbringend arbeiten können, dann muß es doch
selbstverständlich vorher schon geschaffen sein und sich ein
gebürgert haben. Daß ein Wohnungsamt nutzbringend ar
beiten kann, wagt auch die Denkschrift nicht zu bestreiten.
Sie kommt aber darüber mit der kühnen Behauptung hin
weg, daß, von außerordentlichen Verhältnissen abgesehen,
weder für jetzt noch in Zukunft für Berlin oder Großberlin
so leicht ein Wohnungsmangel zu befürchten ist. Diese Be
hauptung ist umso kühner, wenn Sie die Mitteilungen im
Gemeindeblatt verfolgen. Dort hat vor wenigen Wochen
gestanden, daß der Wöhuuugsmarkt bei uns in Bei».
wieder in erheblicher Weise im Anziehen begriffen ist. IV
(Zurufe: Ra, ua!) |b
Ich tann Ihnen nachher im Ausschuß die Zahlen geb»s
meine Herren! Diese Behauptung sowie die fernere Behau«
tung, daß der Wohnungsmarkt für Großberlin nur als clte
einheitlicher zu betrachten ist, wird doch aber geradezu schlfcr
gend durch die Tatsache Lügen gestraft, daß noch vor re (all
kurzer Zeit unsere Nachbargemeindeu Charlottenburg ml
Schöneberg für ihre. Weichbildgrenzeu unentgeltliche Wol
uungsnachweise für kleinere Wohnungen eingerichtet Habel,
Weitn Charlottenburg und Schöneberg eine solche @iitri™ Dr
tung für ihre Weichbildgrenzeu für notwendig und nützlilg
halten, dann macht es ans mich einen fast grotesken Eil
druck, wen» die Denkschrift behauptet, daß für Berlin ul
seinem mehr als 20 mol so großen Umfang ein solcher Wo«,,
I nuugsuachweis nicht angängig und nicht nötig sei, weil dlm
Wohnungsmarkt für ganz Großberliu in Betracht käme. | c]
Es kommt hinzu, daß die Reichstagskommission ul
auch die Gesellschaft für soziale Reform in ihren Wohnung»
resolntionen aus wohl erwogenen Gründen ausdrücklich vel
laugen, daß jedem Wohnungsamt ein unentgeltlicher Wol® 1
nungsnachweis mindestens für kleinere Wohnungen anglich
gliedert werden müsse. Der Berliner Magistrat entschlief!:,
sich tum nach mehr als Jahrzehnte langem Zögern, ein»ft
Schritt vorwärts zu tun; aber indem er vorwärts schreitest
hält er schon in ne und macht den Schritt kleiner, als nndel 1 '
Kommunen ihn getan haben, und als er getan werden miißllft
Der Verfasser der Denkschrift weiß auch augenscheiuliW^
nicht, daß das kommunale Wahlrecht an die Weiehbil»^
grenze gebunden ist; er weiß nicht, daß sehr weite Krei»
der Berliner Bevölkerung, und wahrlich nicht die schlechteste»"
den größten Wert darauf legen, dieses Berliner kommunal“ 1
Wahlrecht nicht zu verlieren, und aus diesem Grunde schul 1 !
an die politischen Grenzen unserer Gemeinde gebunden siitl 1
Geradezu unglaublich aber mutet der folgende Satz dl,,
Denkschrift an: Lj
Wenn auch die Gemeinde die Pflicht hat, für ein ail, t
gemessenes Unterkommen ihrer Angehörigen zu sorgen,
ist doch keinerlei Anspruch der Kreise, die weit über boL
Bedürfnis hinaus und zum Schaden des platten Landes,
in die Großstadt strömen, anzuerkennen, in der GroßftaiL
oder gerade in der politischen Gemeinde Berlin ltutciL
gebracht zu werden. L
Weint man derartige Ausführungen im preußischen AbgcL
ordnetenhaus von dem Herrn voü Soundso aus PommerL,
hört, daun zuckt man die Achsel, weil man es gewohnt iiL
und es nicht ändern kann. Aber derartige Ausführungcl.
in einer amtlichen Denkschrift des Berliner Magistrats iiL
Jahre 1913, das ist ungefähr das Unglaublichste, was iitiL
in meiner doch immerhin schon, ziemlich langen Tätigfeil,
hier vorgekommen ist. Ich frage Sie, meine Herren: tuiL.
denn die kleinen Steuerzahler, aus die hier angespielt luirbL
ihre Pflichten gegen unsere Stadtgemeinde nicht genau jL
gut, ja prozentual in höherem Maße noch wahrscheiuliclL
wie die reichen Steuerzahler? Ich meine also, mit solche»,,
Ausführungen sollte man doch hier in diesem Saal nichL
kommen.
Wie wohltuend berühren demgegenüber die AusftihL
rintgen bezüglich des Wohnungsnachweises in dem Eharl,
lottenburger Jahresbericht, Ausführungen, die nachzuleseiL
ich dem Herrn Verfasser der Denkschrift nur empfehlen kann 1,
Meine Herren, es gibt noch zahlreiche andere Gründe«
die zwingend für die Errichtung eines WohuuugsnachweiseL
sprechen. Ich behalte mir vor, diese im Ausschuß de«
Herren des näheren darzulegen. Meine Herren, der t'othiiL
erwähnte erste Bericht des Charlottenburger Wohnungsamt«
beginnt mit den folgenden Sätzen: L
Das erste Jahr der städtischen Wohnungsaufsicht Hai,
die Erwartungen nicht enttäuscht, mit denen der Magistrat
ihm entgegensah. Das Jahr hat gezeigt, daß ein Wol,Lj
unugsamt, insbesondere eine Wohnungsaufsicht, für Charlg
lottenburg notwendig gewesen ist. f . I,,
Meine Herren, ich habe nicht den geringsten Zweifel, das!
der Berliner Magistrat übers Jahr seinen ersten Berich«
über die Tätigkeit des Wohnungsamtes mit genau dei«
gleichen Sätzen wird beginnen können; ja, man wird binnen«
kurzem vermutlich kaum verstehen, wie es überhaupt dem»-,
möglich gewesen ist, so lange ohne ein Wohnungsamt aus-«
zukommen. I,
Wir bitten Sie, die Vorlage in einen Ausschuß zipi
verweisen. Es besteht ja seit dem Jahre 1911 bereits ein«