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Volume No 38, 30. Dezember 1913

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 40.1913 (Public Domain)

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Stadtv.-Vers. Sitzung 
Meine Herren, im Schlußsatz des Antrages wird die 
Versammlung ersucht, die Mitglieder des zu bildenden Kura 
toriums dem Magistrat zu nennen. Ich beantrage, die 
Angelegenheit dem Ausschuß sür die Wahlen von unbesoldeten 
Gemeittdebeamten zu übertragen. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des 
Magistrats und des Vorstehers, wie folgt: 
Die Versammlung nimmt davon Kenntnis, daß die 
Tätigkeit des Kuratoriums der Beuthschule nach Vollen 
dung der inneren Einrichtung der Anstalt beendet ist, und 
erklärt sich damit einverstanden, daß 
1. die Beuthschule der Deputation für die städtischen Fach- 
und Fortbildungsschulen unterstellt wird, 
2. für alle städtischen maschinentechnischen Lehranstalten 
ein mit beratenden und gutachtlichen Funktionen aus 
gestattetes Kuratorium gebildet wird, bestehend aus 
3 Magistratsmitgliedern, 
5 Stadtverordneten, 
5 Bürgerdeputierten, 
dem Direktor des Fach- und Fortbildungsschulwesens 
und 
den Direktoren der dem Kuratorium unterstehenden 
maschinentechnischen Lehranstalten, 
3. der Gewerbesaal unter Aufhebung des Beschlusses vom 
13. März 1913 — Protokoll 25, Gem.-Bl. S. 127 — 
dem unter 2 genannten Kuratorium unterstellt wird. 
Weiter übertrügt die Versammlung die Vorbereitung der 
Wahlen von 
5 Stadtverordneten und 
5 Bürgerdeputierten 
für das neu zu bildende Kuratorium sür die städtischen 
maschinentechnischen Lehranstalten dem Ausschuß für die 
Wahlen von unbesoldeten Gemeindebeamten.) 
am 30. Dezember 1913. 
Zwanzigster Gegenstand der Tagesordnung: 
Borlage — zur Beschlußfassung — über die Be 
freiung der Lehrpersonen an den Fach- und Fortbil 
dung-schulen von der Krankenversicherung-Pflicht. — 
Vorlage 1130. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des 
Magistrats, wie folgt: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß den an 
den städtischen Fach- und Fortbildungsschulen — auch an 
der Baugcwerkschule und der Höheren Fachschule für Textil- 
und Bekleidungsindustrie — im Wege des Privatdienstver 
trages mit mindestens 12 Unterrichtsstunden wöchentlich 
beschäftigten, nach § 165 der Reichsversicherungsordnung der 
Krankenversicherungspflicht unterliegenden Lehrpersonen für 
den Fall der Erkrankung die Fortzahlung ihrer Bezüge 
für die Dauer der Regelleistnngen der Krankenkasse gewähr 
leistet wird, und daß den 
gegen Stundcnhonorar mit weniger als 12 Unterrichts 
stunden wöchentlich beschäftigten Lehrpersonen wahlweise 
nach der Bestimmung des Magistrats entweder Krankenhilfe 
in Höhe und Dauer der Regelleistungen der Krankenkasse 
oder für die gleiche Zeit Anspruch auf den anderthalbfachen 
Betrag des Krankengeldes gewährleistet wird.) 
Das Protokoll der heutigen Sitzung werden die Herren 
Kollegen Dr. Glatzel, Spendig und Gottfried Schulz (II) er 
sucht am Sonnabend um 11 Uhr zu unterzeichnen. 
Die öffentliche Sitzung ist geschlossen. 
(Schluß der Sitzung 7 Uhr 30 Minuten) 
Druck »ott W. & S. Loewenthal, Ber
	        
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