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Volume No 33, 13. November 1913

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue40.1913 (Public Domain)

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Stadtv.-Vers. Sitzung aut 13. November 1613. 
k) eine von dem Verein zur Verbesserung der kleinen 
Wohnungen in Berlin aus Anlaß seines 25jährigen 
Bestehens erschienene Festschrift, 
g) eilte erneute dahingehende Petition des Hans- und 
Grundbesitzervereins „Küstriner Platz und Umgegend", 
das Gelände aut Ostbahnhof, Frucht- und Friedrichs 
felder Straße, zur Erbauung der neuen Großmarkthalle 
zu verwenden. 
Am Sonntag, den 16. d. Mts., vormittags 10 Uhr 
findet in der Nicolaikirche die Einführung des zum 2. Diakonus 
gewählten Pfarrers Dr. Wessel statt. Ich schlage vor, hierzu 
zwei Stadtverordnete zu deputieren, und zwar die Herren 
Hahn und Speudig. 
(Zustimmung.) 
Der Stadtverordnete Dr. Jsaac wünscht ans dem Aus 
schuß zur Vorbereitung der Wahl eines unbesoldeten Stadt 
rats an Stelle des mit Ende Dezember d. Js. ausscheidenden 
Stadtrats Gehricke auszuscheiden und für ihn dort einzutreten 
der Stadtverordnete Rosenow. 
(Zustimmung.) 
Der Kaufmann Wilhelm Metzdorfs, Lübbener Straße 21, 
blickt ant 1. k. Mts. ans eine ununterbrochene 26jährige Tätig 
keit als unbesoldeter Gemeindebeamter zurück. Ich schlage 
vor, zur Neberreichung einer Glückwunschadresse der städtischen 
Behörden Herrn Kollegen Goldschmidt abzuordnen. 
(Zustimmung.) 
Ferner liegen von den Stadträten Buchow, Kalisch, 
Maas, Dr. Straß mann und Venzkh dahingehende Erklärungen 
vor, daß sie bereit sind, die Wiederwahl zu unbesoldeten 
Stadträten ans fernere sechs Jahre anzunehmen. 
Von dem Wahlburean ist ein Verzeichnis derjenigen 
Personen eingegangen, welche bei den am 9., 10. und 11. 
d. Mts. stattgehabten Stadtverordnetenwahlen als Ersatz für 
die gewählten, aber am Wahltage ausgebliebenen Beisitzer 
und Beisitzerstellvertreter von den Wahlvorstehern haben heran 
gezogen werden müssen. 
Meine Herren, es bleibt uns nichts übrig, als nachträg 
lich die Genehmigung dazu auszusprechen. Wer von den 
Herren sich dafür interessiert, kann das Verzeichnis einsehen, 
das hier ausgelegt ist. 
Wir treten dann in die Tagesordnung ein. Herr Frick 
wird die Rednerliste führen. 
Erster Gegenstand der Tagesordnung: 
Es liegen aus: 
nach § 28 der Geschäftsordnung die von den betrestenden 
Bezirksvorstehern befürworteten Natnralisationsgesnche 
a) des Kaufmanns Friedrich Dobrschiner, Lothringer 
Straße 54, 
b) der Witwe Martha Gnbe geb. Weber und ihres Sohnes, 
Manteuffelstraße 31, 
c) des Schülers Franz Josef Genßler, Plannfer 94. 
Zweiter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschlutzfassung — über den Abschluss 
eines Vertrages mit der „Genossenschaft Berliner 
Hausbesitzer zur Beschaffung und Sicherung von 
Hypotheken E. G. m. b. H." — Vorlage 964. 
Kämmerer Bötz: Meine Herren, als im September 
vorigen Jahres der Antrag Dr. Knauer und Genossen hier 
verhandelt wurde, äußerte ich mich namens des Magistrats 
etwas kurz, in der Tat auch etwas zurückhaltend. Ich stand 
damals unter dem Eindruck einer Reihe von öffentlichen 
Kundgebungen in Versammlungen aller Art und in der Presse, 
nach denen an die Stadt die Forderung gestellt wurde, sie 
möchte ihren Anleihekredit den Hausbesitzern zur Verfügung 
stellen und, wie ich selbst einmal gelegentlich gehört habe, 
sofort zu diesem Zweck 100 Millionen auf den Tisch des 
.Hauses legen. 
(Heiterkeit. — Stadtverordneter Hoffmann: Das kommt 
später!) 
— Meine Herren, daß das später nicht kommt, schließt der § 1 
des Vertrages, der Ihnen heute vorliegt, ausdrücklich ans, 
ist im übrigen bei den Verhandlungen in der Deputation 
und im Magistrat besonders hervorgehoben worden. 
Meine Herren, die von Ihnen beschlossene und vom 
Magistrat gutgeheißene Deputation hat sich sehr gründlich 
und eingehend mit der Aufgabe, die ihr gestellt worden war, 
beschäftigt. So erklärt sich auch, daß eine erhebliche Zeit 
vergangen ist, bis das Ergebnis der Beratungen sich zu der 
heutigen Vorlage verdichtet hat. Es war recht zeitraubend 
und langwierig, das nmfangreile Material einmal zu 
sammeln und dann übersichtlich zur Darstellung zu bringen, 
zu prüfen. In einer sehr ausführlichen und klaren Arbeit 
unseres ausgezeichneten Magistratsrats Dr. Seckt ist der 
Deputation das Material zur Verfügung gestellt worden, so 
daß es möglich war, in kurzer Zeit die Entschließungen zu 
fassen, die wenigstens in bestimmten Richtungen klarlegtcn, 
was geschehen könnte. 
Meine Herren, in erster Reihe wurde festgestellt, daß 
dem Realkreditmarkt nur dadurch dauernd zu helfen ist, daß 
das Vertrauen der Geldgeber wieder gewonnen wird. 
(Sehr richtig!) 
Aber es handelt sich doch auch um eine Reihe bestimmter 
Maßnahmen, die Voraussetzungen dafür sind, daß dieses 
Vertrauen eben wiedererlangt wird. Da kam zunächst eine 
Reihe von Gesetzesändernngen zur Erörterung, die in einer 
Eingabe an den Deutschen Städtetag beantragt worden sind, 
und die Ihnen vorliegen. In diesen Tagen hat der Deutsche 
Stadtetag seinen Antrag an die Reichsregierung zum Abgang 
gebracht, und es ist zu hoffen, daß er dort zusammen mit 
zahlreichen ähnlichen Kundgebungen recht bald Erledigung 
finden wird. Meine Herren, es ist lautn zn glauben, das; 
es Interessenten gegeben hat, die neuerdings diesen Gesetzes- 
anderungen wieder widerstreben, hoffentlich ohne jeglichen 
Erfolg. Wenn man irgend etwas auf dem Hypotheken 
markt erreichen will, dann ist das erste, daß man die 
Hypothekenglünbiger an den Stellen, wo die Gesetzgebung bis 
her versagt hat, sichert. 
(Sehr richtig!) 
Wer das nicht will, wer dem widerstrebt, der versucht den 
unsoliden Hausbesitz zu stützen 
(sehr gut!) 
und die üblen Bestrebungen, die zum Teil die jetzige Lage 
verschuldet haben, weiter zn erhalten und zn fördern. Ich 
hoffe stark, daß diese in letzter Zeit vorgebrachten Kund 
gebungen — übrigens nur vereinzelter Art — keinerlei Ein 
druck bei der Reichsregierung machen werden. 
Meine Herren, es kam weiter in Frage, ob die Stadt 
ein Schätzungsamt einrichten will oder eine dem ähnliche 
Institution, die den Zweck haben sollte, dem privaten Geld 
geber eine bestimmte Ziffer, von der ans er die Summe, die 
er geben könnte, schätzen könnte, zur Verfügung zn stellen. 
Die Frage wird noch geprüft. Es ist aber wenig wahrschein 
lich, daß, wenn die Stadt etwa ein solches Schätzungsamt 
errichten sollte, es der Öffentlichkeit in dem eben erwähnten 
Sinne zur Verfügung gestellt werden wird. Immerhin steht 
noch dahin, was ans diesein Punkt herauskommen wird. 
Es kam weiter in Frage, zu prüfen, in welcher Weise 
die Bestrebungen der Hans- und Grundbesitzer, sich selbst zn 
helfen, unterstützt werden können. Das, was da in Er 
wägung gezogen worden ist, hat zn dem Antrage geführt, der 
Ihnen heute vorliegt. 
Ich darf gleich den letzten Punkt erwähnen, der die De 
putation beschäftigt Hatz; er betrifft die Frage, ob Meliorations 
Hypotheken den Hausbesitzern direkt von der Stadt gegeben 
werden sollen. Die Sache wird noch geprüft. Ein ausführ 
licher Entwurf zn einem Gemeindebeschluß liegt der Deputation 
bereits vor. Es ist in Aussicht genommen, alsbald nach Er 
ledigung der heutigen Vorlage die Arbeiten weiter zu führen. 
Meine Herren, der Antrag, der Ihnen heute vorliegt, 
bedeutet in erster Reihe eine Vertrauensknndgebnng der Stadt 
an die Genossenschaft, die die Absicht hat, den Realkredit zu 
fördern. Es ist aber nicht eine rein platonische Vertranens- 
kundgebung, sondern es tritt auch der Wille hervor, durch 
Hergabe von Betriebsmitteln und nur von diesen allein die 
Pläne der Genossenschaft praktisch zn unterstützen. 
Die Million, die heute beantragt wird, soll aus laufenden 
Mitteln des Etats für 1914 aufgebracht werden. Dieser 
Umstand bedarf einer kurzen Erklärung. Hätte der Magistrat 
etwa die Absicht gehabt, Anleihemittel in Anspruch zn nehmen, 
so würde dem einmal der Zweck der Sache entgegengestanden 
haben. Es handelt sich nur um eine vorübergehende In 
anspruchnahme von Mitteln, für die grundsätzlich Anleihen 
nicht in Frage kommen sollen. 
Ein weiterer wichtiger Grund aber fordert, daß die Summe 
aus taufenden Mitteln genommen wird. Ans bestimmten 
Grundsätzen, die von den Aufsichtsbehörden, der Regierung, 
in einer Reihe von Städten in dem Fall, in dem Mittel ane 
Anleihen zu Hypothekenzwecken genommen werden sollen, auf 
erlegt werden, geht hervor, daß dann nicht nur die zweite,
	        
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