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Volume No. 23, 5. September 1912

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue39.1912 (Public Domain)

damit kein Präjudiz für die Zukunft geschaffen werden soll. Es darf 
nicht der Gedanke aufkommen, daß die Stadt, wenn sie irgend eine, 
wenn auch noch so erfreuliche Unternehmung materiell unterstützt, damit 
eine Gewähr für den finanziellen Ausgang derselben übernehmen wollte; 
es darf nicht der Glaube einreisten, daß die Stadt Berlin, wenn irgend 
welche Veranstaltungen in ihren Mauern gemacht werden, für Ausfälle, 
die dabei entstehen, aufzukommen hat. Das Geld der Berliner Steuer 
zahler ist doch nicht dazu da, um die Schulden anderer Leute zu decken. 
Ich habe im Auftrage meiner Freunde zu erklären, daß es uns von 
Wert sein würde, wenn der Magistrat bei weiteren Anträgen, die der 
artig an ihn herantreten- von vornherein diesen unfern Standpunkt 
berücksichtigen wollte. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem 
Provinzialverband Berlin-Brandenburg des Landesvereins akademisch 
gebildeter Zeichenlehrer Preußens zu den noch nicht gedeckten Kosten 
der von dem genannten Verein anläßlich seiner 14. Hauptversamm 
lung Hierselbst veranstalteten Ausstellung von Schülerzeichnungen eine 
Beihilfe von 250 M aus Kapitel XIII 2, Extraordinarium Position 1 
gewährt werde.) 
Vorsteher Michelet: Sechster Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschlußfassung —> betreffend Erhöhung des 
Entschädigungssatzes für vic Rillenreinigung der Straßen- 
bahnschienen. — Vorlage 052. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß an 
Entschädigung für Reinigung der Schienenrillen von der Großen 
Berliner Straßenbahn sowie den Tochtergesellschaften für 1000 m 
einfachen Gleises jährlich und zwar vom I. April 1912 bis zum 
31. März 1917 1,32 M an die Stadtgemeiude Berlin gezahlt werden.) 
Siebenter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Nebereignuug 
eines etwa 51 qm großen Landstrcifens an der Saalestraße 
in Neukölln an die dortige Stadtgemeinde. — Vorlage 653. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung erklärt sich mit der unentgeltlichen Eigen 
tumsübertragung des aus dem vorgelegten Plane rot angelegten 
Streifen Landes auf der Saalestraße in Neukölln von etwa 51 qm 
an die Stadt Neukölln unter den in der Magistratsvorlage vom 
28. Juni 1912 näher bezeichneten Bedingungen einverstanden.) 
Vorsteherstellvertretcr Easscl: Achter Gegenstand der Tages 
ordnung: 
Vorlage — zur Kenntnisnahme —, betreffend die öffentliche 
Beleuchtung, die Gaserzeugung. die Miinzgasmesser (Auto 
maten) usw. für das Vierteljahr Fannar/März 1912. — 
Vorlage 654. 
(Die Versammlung nimmt Kenntnis,) 
Neunter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschlußfassung —. betreffend den Vorentwnrf 
zum Neubau einer Turnhalle mit Schulküche und Heizer- 
wohnung aus dem Grundstück Ouitzowstraße 115». — Vorlage665. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem ihr vorgelegten Vor- 
cutwnrf zum Neubau einer Turnhalle mit Schnlküche und Hetzer» 
Wohnung ans dem Grundstück Quitzowstraße 115a einverstanden und 
sieht der Vorlegung des speziellen Entwurfs und Kostenanschlags 
entgegen.) 
Zehnter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Annahme 
eines von dem Kaufmann Louis Scngcr dem Kaiser und 
Kaiserin Friedrich Kinderkrankenhaus vermachten Legates. — 
Vorlage 656. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung ist mit der Annahme des von dem ver 
storbenen Kaufmann Louis Senger dem Kaiser und Kaiserin Friedrich 
Kinderkrankenhause vermachten Legats von 300 M und seiner An 
gliederung an die Freibettcnstiftungen des Krankenhauses unter der 
Bezeichnung „Sengersches Legat" einverstanden.) 
Elfter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschlußfassung —> betreffend die Gewährung 
fester Fuhrkostenentschädigungen an die im Außendienst be 
schäftigten Stadtbanassistenten des Hochbauamts für Heiz 
anlagen. — Vorlage 657. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß den im Außen 
dienst beschäftigten Stadtbauassistenteu des Hochlnuiamts für Heizan 
lagen (zur Zeit 6) ungeachtet der Etatsüberschreitung vom 1.Juli 1912 
anstatt der Einzelliquidationen eine feste Fuhrkostenentschädigung von 
monatlich je 25 M aus XI 6 Titel I 2 gezahlt werde.) 
Zwölfter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Kenntnisnahme —> betreffend die Prüfung 
der eingelösten Ziusschciue von Berliner Stadtanleiheschciuen 
und Schuldverschreibungen usw. — Vorlage 658. 
' (Die Versammlung nimmt Kenntnis.) 
Dreizehnter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Kenntnisnahme betreffend Abänderung der 
Dienstanweisung für die Schulkommissioueu. — .Vorlage 659. 
Es liegt ein Antrag der Herren Kollegen Dr. Rosenfeld und 
Genossen vor, die Vorlage zur Vorberatung einem Ausschusse von 
10 Mitgliedern zu überweisen. 
Stadtverordneter Dr. Roseufcld: Meine Herren, ich möchte 
Sie bitten, diese Vorlage noch einmal einem Ausschuß zu überweisen. 
Der Magistrat ist ja den einstimmigen Beschlüssen der Stadtver 
ordnetenversammlung und auch des Ausschusses, der von der Stadt 
verordnetenversammlung eingesetzt war, in der Hauptsache bei ge 
treten, ist ihnen aber insoweit nicht gefolgt, als es sich darum 
handelt, ob die Mitglieder der Schulkommissioueu "der Bestätigung 
des Magistrats bedürfen. "Zur Begründung der Stellungnahme des 
Magistrats wird lediglich der eine Satz beigefügt, daß auch früher, 
nach der Instruktion vom 30. November 1874, eine Bestätigung 
der Wahlen der Schulkommissionsmitglieder notwendig war, und 
es wird weiter gesagt, nach der Gesetzeslage sei etwas anderes 
nicht möglich. Mir scheint, daß die Gesetzeslage diese Auffassung nicht 
rechtfertigt. Es kommt nur in Betracht das Gesetz über die Unter 
haltung öffentlicher Volksschulen von 1906; dies sieht wohl die 
Bestätigung für die Mitglieder der Schuld e p ut a t io n- vor, enthält 
aber nichts darüber, daß auch Mitglieder der Schul k o m m i s s i o n e n 
einer Bestätigung bedürfen; im Gesetz steht nur die Bestimmung, 
daß sie unter Leitung der Schuldeputation eingesetzt sind. Aus der 
Bestimmung, daß die Kommissionen der Leitung der schuldeputation 
unterstehen, folgt aber doch nicht, daß die Mitglieder der Kom 
missionen auch der Bestätigung durch den Magistrat bedürfen. Darum 
meinen wir, da die Rechtslage mindestens nicht klar ist, und da 
der Ausschuß der Stadtverordnetenversammlung und die Versamm 
lung selbst früher einstimmig einen anderen Standpunkt eingenommen 
hat, daß die Sache mindestens noch einmal im Ausschuß geprüft 
werden muß. 
Es kommt noch eins hinzu, meine Herren. Der Magistrat sagt, 
die Bestätigung sei notwendig. Wenn das selbst der Fall ist, so 
möchten wir doch Auskunft darüber haben, welche Gesichtspunkte 
für den Magistrat maßgebend sind, wenn er die Bestätigung gewährt 
oder versagt. Wir möchten doch, wenn wir eine so weitgehende Be 
fugnis, schlimmstenfalls nach dem Gesetz gezwungenermaßen, in die 
Hände des Magistrats legen, wenigstens wissen, welche Grundsätze 
für den Magistrat maßgebend sind. Auch dafür scheint uns eine 
Vorberatung nt einem Ausschüsse nützlich zu sein. Da die Sache 
keine Eile hat — am 29. Juni 1911 hat die Stadtverordnetenver 
sammlung beschlossen, und erst heute erhalten wir vom Magistrat 
die Antwort — v und da sie gewichtige Befugnisse der Stadtver 
ordnetenversammlung von der Bestätigung des Magistrats.abhängig 
macht, kann ein Schaden infolge Verzögerung durch eine Ausschuß 
beratung nicht entstehen. 
Stadtftzndikus Dr. Hirsekorn: Meine Herren, diese Angelegen 
heit ist bereits seinerzeit von einem Ausschüsse der Stadtverordneten 
versammlung beraten worden. Als verschiedene Punkte der 
Dienstanweisung bemängelt worden waren, auch seitens des 
Plenums, hat sich der Magistrat eingehend mit den 
Fragen beschäftigt. Wie aus der Vorlage ersichtlich ist, sind 
einzelne Punkte auch entsprechend Ihren Wünschen einer "Ab 
änderung unterzogen worden; was aber gerade diesen Punkt 
anbetrifft, so hat der Magistrat nach eingehender Erwägung geglaubt, 
es bei dem bestehenden Rechte bewenden lassen zu sollen. Ties 
entspricht auch dem Gesetz über die Unterhaltung der Volksschulen: 
Wo bisher zur Erledigung einzelner Geschäfte . . . besondere 
Kommissionen unter Leitung der Schuldeputation eingesetzt sind, 
kann es nach Beschluß der städtischen Behörden dabei sein Be 
wenden behalten. i
	        
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