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es sind mir unwesentliche Sachen, die keinen Emshiß auf die Preise
haben. Ich lege das Druckexemplar hier ans.
Stadtvcrorvncter Scholz: Meine Herren, meine Freunde
werden für die Vorlage stimmen. Jedoch scheint uns an zwei Stellen
der Wortlaut unklar gefaßt zu sein, so daß eine falsche Deutung
möglich ist. Auf Seite 300 im ersten Teil der Vorlage am Schluß
ist gesagt:
Untersuchungsanträge von Privatpersonen (Gesellschaften usw.)
imb Behörden, die nicht in Berlin domizilieren usw.
Auf Seite 301 in der Gebührenordnung Absatz 5 ist dasselbe
gesagt. Gemeint sind natürlich mit dem Zusatz: „welche nicht im
Stadtbezirk Berlin wohnen, usw." nicht nur die Behörden, sondern
auch die vorher genannten Privatpersonen. Der Wortlaut läßt aber
die Deutung zu, daß die Privatpersonen nicht gemeint sind, so daß
Privatpersonen, die in Berlin wohnen, auch von dem Zuschlag betroffen
werden können. Wir sind der Meinung, daß die Sätze etwas präziser
gefaßt werden müssen; das wird dadurch gemacht werden können, daß
man vor das Wort Privatpersonen das Wort „solchen" einfügt.
Stadtverordneter Lasset: Ich hätte gern gewünscht, daß
wegen der vom Herrn Kollegen Scholz angeregten Bedenken eine Er
klärung des Magistrats erfolgte, wie die /Vorlage gemeint ist, damit
wir uns weiterer Anträge enthalten können. Wir Nehmen an, daß
der Relativsatz sich nicht auf Berliner Privatpersonen beziehen soll,
sondern nur auf Privatpersonen, welche außerhalb Berlins wohnen;
aber nach dem Satzgefüge kann man darüber zweifelhaft sein. Wir
bitten, uns darüber Aufklärung zu geben.
Stadtrat Dr. Strasrinann: Es bezieht sich ans Personen, die
nicht in Berlin wohnen.
Stadtverordneter Lasset: Ich wollte bloß bitten, daß das
konstatiert wird, und würde auch bitten, daß es in das Protokoll der
Versammlung kommt, baß nach der Erklärung des Herrn Magistrate
lommissars die Bestimmung sich nicht auf 'Privatpersonen bezieht,
welche in Berlin wohnen. Ich bin der Meinung, daß die Bestimmung
so gemeint ist, wie Herr Geheimrat Straßmann sagte.
Stadtverordneter Sachs:'Herr Kollege Scholz hat den An
trag gestellt, vor „Personen" zu setzen „solchen". Dadurch wird
die Sache klar.
Stadtverordneter Lasset: Meine Herren, das löst den Zweifel
in gar keiner Weise.
(Zuruse: Jawohl!)
■— Nein, absolut nicht! Ta entsteht ja wieder der Zweifel, was
solche Personen sind. Aber, meine Herren, der Ausdruck ist auch
nicht sehr geschmackvoll: solche Behörden und solche Privatpersonen.
Ich könnte mich dafür nicht entschließen, möchte davon abraten,
sondern vorschlagen, daß wir uns mit der Erklärung begnügen, die
Herr Geheimrat Straßmann gegeben hat, und daß das in das Pro
tokoll unserer Versammlung, nicht bloß in den stenographischen Bericht
kommt.
Vorsteher Michctet: Meine Herren, die Aeußerung des Herrn
Stadtrats Straßmann wird ja in den stenographischen Bericht auf
genommen, und dadurch erklärt sich die Sache.
Der Antrag des Herrn Scholz wird zurückgezogen.
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats,
wie folgt:
Die Versammlung erklärt sich mit der der Vorlage vom 26. April
1912 beigefügten Gebührenordnung für das städtische Untersuchungs
amt für hygienische und gewerbliche Zwecke einverstanden. Die Ge
bührenordnung tritt am 1.April 1912 in Kraft. Die bis zum Zu
stimmungsbeschluß zu dieser Vorlage bereits gezahlten — nach den
alten Tarifen berechneten — Gebührensätze bleiben von diesem Be
schluß unberührt.)
Das Protokoll der heutigen Sitzung werden am Sonnabend,
den 4. Mai, Vormittag 11 Uhr die Herren Drescher, Meybring
und Ullstein unterzeichnen.
Die öffentliche Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung 7 Uhr 30 Minuten.)
Druck von W. & 8. Sotrovnlljal, Berlin.