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Volume No. 15, 2. Mai 1912

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue39.1912 (Public Domain)

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es sind mir unwesentliche Sachen, die keinen Emshiß auf die Preise 
haben. Ich lege das Druckexemplar hier ans. 
Stadtvcrorvncter Scholz: Meine Herren, meine Freunde 
werden für die Vorlage stimmen. Jedoch scheint uns an zwei Stellen 
der Wortlaut unklar gefaßt zu sein, so daß eine falsche Deutung 
möglich ist. Auf Seite 300 im ersten Teil der Vorlage am Schluß 
ist gesagt: 
Untersuchungsanträge von Privatpersonen (Gesellschaften usw.) 
imb Behörden, die nicht in Berlin domizilieren usw. 
Auf Seite 301 in der Gebührenordnung Absatz 5 ist dasselbe 
gesagt. Gemeint sind natürlich mit dem Zusatz: „welche nicht im 
Stadtbezirk Berlin wohnen, usw." nicht nur die Behörden, sondern 
auch die vorher genannten Privatpersonen. Der Wortlaut läßt aber 
die Deutung zu, daß die Privatpersonen nicht gemeint sind, so daß 
Privatpersonen, die in Berlin wohnen, auch von dem Zuschlag betroffen 
werden können. Wir sind der Meinung, daß die Sätze etwas präziser 
gefaßt werden müssen; das wird dadurch gemacht werden können, daß 
man vor das Wort Privatpersonen das Wort „solchen" einfügt. 
Stadtverordneter Lasset: Ich hätte gern gewünscht, daß 
wegen der vom Herrn Kollegen Scholz angeregten Bedenken eine Er 
klärung des Magistrats erfolgte, wie die /Vorlage gemeint ist, damit 
wir uns weiterer Anträge enthalten können. Wir Nehmen an, daß 
der Relativsatz sich nicht auf Berliner Privatpersonen beziehen soll, 
sondern nur auf Privatpersonen, welche außerhalb Berlins wohnen; 
aber nach dem Satzgefüge kann man darüber zweifelhaft sein. Wir 
bitten, uns darüber Aufklärung zu geben. 
Stadtrat Dr. Strasrinann: Es bezieht sich ans Personen, die 
nicht in Berlin wohnen. 
Stadtverordneter Lasset: Ich wollte bloß bitten, daß das 
konstatiert wird, und würde auch bitten, daß es in das Protokoll der 
Versammlung kommt, baß nach der Erklärung des Herrn Magistrate 
lommissars die Bestimmung sich nicht auf 'Privatpersonen bezieht, 
welche in Berlin wohnen. Ich bin der Meinung, daß die Bestimmung 
so gemeint ist, wie Herr Geheimrat Straßmann sagte. 
Stadtverordneter Sachs:'Herr Kollege Scholz hat den An 
trag gestellt, vor „Personen" zu setzen „solchen". Dadurch wird 
die Sache klar. 
Stadtverordneter Lasset: Meine Herren, das löst den Zweifel 
in gar keiner Weise. 
(Zuruse: Jawohl!) 
■— Nein, absolut nicht! Ta entsteht ja wieder der Zweifel, was 
solche Personen sind. Aber, meine Herren, der Ausdruck ist auch 
nicht sehr geschmackvoll: solche Behörden und solche Privatpersonen. 
Ich könnte mich dafür nicht entschließen, möchte davon abraten, 
sondern vorschlagen, daß wir uns mit der Erklärung begnügen, die 
Herr Geheimrat Straßmann gegeben hat, und daß das in das Pro 
tokoll unserer Versammlung, nicht bloß in den stenographischen Bericht 
kommt. 
Vorsteher Michctet: Meine Herren, die Aeußerung des Herrn 
Stadtrats Straßmann wird ja in den stenographischen Bericht auf 
genommen, und dadurch erklärt sich die Sache. 
Der Antrag des Herrn Scholz wird zurückgezogen. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung erklärt sich mit der der Vorlage vom 26. April 
1912 beigefügten Gebührenordnung für das städtische Untersuchungs 
amt für hygienische und gewerbliche Zwecke einverstanden. Die Ge 
bührenordnung tritt am 1.April 1912 in Kraft. Die bis zum Zu 
stimmungsbeschluß zu dieser Vorlage bereits gezahlten — nach den 
alten Tarifen berechneten — Gebührensätze bleiben von diesem Be 
schluß unberührt.) 
Das Protokoll der heutigen Sitzung werden am Sonnabend, 
den 4. Mai, Vormittag 11 Uhr die Herren Drescher, Meybring 
und Ullstein unterzeichnen. 
Die öffentliche Sitzung ist geschlossen. 
(Schluß der Sitzung 7 Uhr 30 Minuten.) 
Druck von W. & 8. Sotrovnlljal, Berlin.
	        
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