einer Ausgabe von 4 563 500 M. also einer Mehrausgabe von
2 93«; 100 M.
(Die Versammlung beschließt demgemäß.)
Abteilung 2, Realschulen, Abteilung 3, Höhere M ä si
ch e »schulen, Abteilung 4, Turnhallen, Abteilung 5, ver-
schiede ne Einrichtungen. Zu allen diesen Etats wurden
Einwendungen nicht gemacht; ich bitte, sie unverändert anzunehmen.
('Die Versammlung beschließt demgemäß.)
Machtet VI, Abteilung 3, B a d ea u st a l t e n. Hierzu wurde
von einem Mitgliede des Ausschusses angeregt, die Volksbade-
»nstalteu zu vermehren. Es wurde der Wunsch ausgesprochen, daß
das Kuratorium darauf hinwirken möge, die Flußbadeanstalten nach
und »ach eingehen zu lassen, weil die Wasserverhältnisse sich ver
schlechtert hätten, und aus diesem Grunde wäre es erwünscht, wen»
die Badeanstalten vermehrt würden. Ich empfehle Ihnen den Aus
schußantrag, der auf unveränderte Annahme des Etats geht.
(Die Versammlung beschließt demgemäß.)
Auch bei Abteilung 4, öffentliche Desinfektions
anstalt, schlage ich namens des Etatnusschusses die unveränderte
Annahme en bloc vor.
(Die Versammlung beschließt demgemäß.)
Zu Abteilung 5, städtische Heimstätten, wurden keine
Anträge gestellt; ich empfehle die unveränderte Annahme.
Stadtverordneter Dr. Wehl: Meine Herren, der Heimstättenetat
baut sich auf den Verpflegungskosten von 2,so Ji pro Tag und
Kopf aus; dieser Satz besteht seit dem September 1909. Der Etat
war im Kuratorium aufgebaut worden auf einem Verpflegungssatz
von 2 M pro Kopf und Tag, soweit es sich um die Kinderheimstätten
handelt, und ich halte mich für verpflichtet, Ihnen davon Kenntnis
zu geben; denn dieser Beschluß ist bei uns einstimmig gefaßt worden,
und ich glaube, wir hatten sehr wohl erwogene Gründe dafür. Ich
bedaure allerdings, daß gegenwärtig weder ein Vertreter der Heim
stätten- noch der Armenverwaltung zur Stelle ist, weil ich die Be
ziehungen der Heimstättenverwaltung zur Armenverwaltung zum
Gegenstände meiner Kritik machen muß.
Sie missen, daß unsre Heimstätten für Kinder fast ausschließlich
von Mindern in Anspruch genommen werden, die uns aufRech-
ii u it i) der Arme n d irektion zugesandt werden. Nun
hat der Chef der Armenverwaltung, der verehrte Herr Stadtrat
Malisch, wie ein mir vorliegendes amtliches Protokoll des Vereins
Berliner Armenärzte über seine Sitzung vom 30. Juni 1911 be
kundet, erklärt, daß der Satz von 2,so Ji für die städtischen Heim
stätten herabgesetzt werden müsse. Er meinte, daß er eine Reihe
privater Heimstätten zur Verfügung habe, in die er die Kinder hinein-
senden könne. Dort sind die Kinder auch sehr gut aufgehoben. Aber
diese Anstalten lassen sich nicht 2,so'•Ji bezahlen ivie die Stadt, sondern
nur 1,75 und 2,oo Ji, und aus diesem Grunde könne man es ihm, als
dem Chef der Armcnverwaltung, nicht übelnehmen, wenn er die
städtischen Heimstätten sozusagen schneide. Nun muß ich sagen: das
habe ich auch gleich in der Sitzung, in der ich zugegen war, hervor
gehoben, daß ich das für einen eigentümlichen Zustand halte. Wir
haben Heimstätten für Kinder, und die Armenverwaltung sendet sie
in Privatanstalten hauptsächlich deswegen, weil diese
billiger sind. Das sind Privataustalten, die natürlich großen
teils mit Gewinn arbeiten müssen, zu einem kleinen Teil aber die
über den Verpflegungssatz hinausgehenden Kosten aus den Mitteln
eines wohltätigen Vereins decken. Wir glaubten, dem Herrn Stadtrat
in der Sache, die er vertritt, insoweit entgegenkommen zu sollen, als
wir sagten: gut, wenn 2,so Ji ein etwas zu hoher Preis sind, dann
wollen wir 2,oo M ansetzen.
Wenn Sie nun nach den finanziellen Ergebnissen fragen, so muß
ich hervorheben, daß wir noch kein Jahr erlebt haben, in dem eine
dieser Heimstätten ausschließlich von Kindern besucht wurde; weit
der Besuch von Kindern häufig zu wünschen übrig ließ, so haben wir
auch Frauen, mit den mannigfachsten Leiden behaftet, aufgenommen,
so daß also die rechnerischen Ergebnisse nicht ganz einwandsfrei sind.
Wenn Sie das berücksichtigen lind hören, daß wir bei der Heimstätten
verwaltung für die eine Heimstätte, die hier in Betracht kommt,
die nahezu ausschließlich das ganze Jahr hindurch Kinder aufge
nommen hat, Blankenburg, einen Ausgabeposten von im ganzen
rund 45 000 Ji hatten, daß 40 000 M Verpflegungskosten einge
gangen sind, und daß von diesen 40 000 Ji rund 36 000 J6 von der
Armendirektion und der Waisenverwaltnng bezahlt worden sind, so
ist der Schluß berechtigt, daß nahezu 90 pCt. aller Kinder uns von
der Armendirektion zugeschickt wurden.
Wir haben uns nun im Kuratorium die Frage vorgelegt: ivie ist es
möglich, daß diese Privatanstalten so billig arbeiten? Und wir sind
zu dem Schluß gekommen, daß das kein Kunststück ist, falls die Kinder
dort schlechter aufgehoben sein sollten als in den städtischen Anstalten.
Ein Teil der Anstalten verlangt noch Nebenabgaben für die Kleidung,
hieß es; auch wurde die Auffassung laut, daß die Beköstigung in manchen
dieser Anstalten vielleicht eine unzulängliche sei. Mag dem nun sein,
ivie es wolle —, wir glauben, daß der Armendirektion in erster Reihe
die städtischen Anstalten zur Verfügung stehen sollen, in denen die
Kinder aufs beste aufgehoben sind. Die Armendirektion will von
den städtischen Anstalten nicht in dem Umfange etwas wissen, wie
wir es im städtischen Interesse wünschten. Im vergangenen Jahr
z. B. hat die Stadt in die städtischen Anstalten aufgenommen 404
Kinder, in die Privatanstalten, natürlich nur in die, die für mangel
haft ernährte, blutarme und schwache Kinder in Anspruch genommen
werden — die Kinderheilstätten und die Seehospize fallen hier natür
lich weg —, 528 Kinder, und in unsern Heimstätten standen Plätze
leer. Das ist doch ein Zustand, den wir nicht billigen können.
Städtische Einrichtungen werden nicht benutzt, und Privatanstalten
werden in Anspruch genommen, weil diese scheinbar billiger sind.
In diesen Privatanstalten unterstehen die Kinder der Aufsicht von
Privatärzten. Ich meine, daß, wenn die Kinder bei uns der Aufsicht
der städtischen Vertrauensärzte überantwortet sind, dies sowohl für
die Kinder wie für die Stadt ein Vorteil ist. Deshalb bedaure ich
sehr lebhaft, daß hier zwischen der Heimstättenverwaltung und der
Armenverwaltung diese Unstimmigkeiten bestehen.
Dann muß noch eins berücksichtigt werden. Die Einnahmen der
Heimstättenverwaltung sind höher, wenn pro Tag und Kopf 2,so Ji
berechnet werden. Aber die Ausgaben der Armenverwaltung sind
natürlich auch höher. Wenn es sich also hier um eine Anstalt handelt,
wohin die Armenverwaltung 90 pCt. der Kinder hinschickt, —
welchen Zweck hat es dann, daß hier der Magistrat auf dem Satz
von 2,so Ji bestehen bleibt? Wenn die Heimstätten weniger ein
nehmen bei 2,oo Ji pro Kopf und Tag, so wird die Armenverwal
tung weniger ausgeben; also ein finanzieller Vorteil für die Stadt
kann doch nicht herausspringen. Ich bedaure die Ablehnung nicht
nur aus finanziellen Gründen, sondern weil den Wenigen, die aus
dem Mittelstände auf eigne Kosten die Kinder hinausschicken, die
Inanspruchnahme der Heimstätten erschwert wird, also besonders
aus Gründen der öffentlichen Gesundheitspflege.
Ich bitte also dringend, daß, wenn nächstens wieder von der Heim
stättenverwaltung an den Magistrat das Ersuchen geht, den Ver
pflegungssatz für Kinder herabzusetzen, der Antrag im Magistrat
auf größeres Wohlwollen stoße, als es diesmal der Fall gewesen ist.
Vorsteher Michelet: Ein Antrag ist nicht gestellt; ich darf
wohl annehmen, daß dieser Etat unverändert bewilligt ist.
(Die Versammlung beschließt demgemäß.)
Berichterstatter Stadtverordneter Iden: Zu den Abteilungen
6, verschiedene Einrichtungen für die öffentliche
Gesundheitspflege, und 7, städtisches Unters u ch u n g s -
amt, waren Anträge nicht gestellt; ich bitte, die Etats unver
ändert anzunehmen.
Stadtverordneter Dr. Ritter: Bei der allgemeinen Gehalts
regulierung von 1909 war als oberster Grundsatz aufgestellt worden,
daß die städtischen Beamten in bezug auf Gehalt und Wohnungs
geldzuschuß den staatlichen Beamten von gleicher wissenschaftlicher
Vorbildung und Stellung gleichgestellt werden sollten. Das ist nun
bei dem städtischen Untersuchungsamt nicht geschehen, und ich nehme
an, daß man abwarten wollte, wie das ganze Amt sich entwickeln
würde. Es besteht nun 4 Jahre, und zu meinem Erstaunen sind auch
diesmal die ständigen Assistenten nicht berücksichtigt worden. Wenn
man einen Vergleich zieht zwischen den gleichgestellten städtischen
und staatlichen Beamten, so ergibt sich, daß bei dem staatlichen
Nahrungsmittelamt für den Polizeibezirk Berlin ein Anfangsgehalt
von 4300 Ji gezahlt wird, das bis auf 6100 Ji steigt. Unsre Beamten
fangen mit 3300 Ji an und erreichen ein Höchstgehalt von 5300 Ji
in 20 Jahren. Das ist keine Honorierung für diese wissenschaftlich
gebildeten Leute, zumal, wenn man bedenkt, daß sie meist verheiratet
sind und eine große Verantwortung haben. Ich möchte den Magistrat
bitten, baldigst eine Revision dieser Gehälter vorzunehmen und eine
neue Skala einzurichten. Eine Erhöhung der Gehälter ist dringend
zu befürworten.
(Die Versammlung stellt die Abteilungen 6 u)id 7 nach dem An
trage des Ausschusses unverändert fest.)
Berichterstatter Stadtverordneter Iden: Zu der Abteilung 8,
städtische Zentrale Buch, wurde der Wunsch ausgesprochen, man
möge Maschinenöl und technische Fette von einer Stelle aus be
schaffen. Der Magistrat erwiderte, daß dieser Wunsch wohl nicht
ausführbar sei, da doch nicht dieselben Oele zu allen Zwecken ver
wendet werden können.
Weitere Einwendungen wurden nicht gemacht, und ich empfehle
die unveränderte Annahme.
(Die Versammlung beschließt demgemäß.)
Berichterstatter Stadtverordneter Loeser: Kapitel IV
Abteilung 7, T a u b st u m m e n s ch u l e. Ich beantrage namens des
Etatsausschusses, den Etat in Einnahme mit 1400 M, in Ausgabe
mit 100 600 J6 festzusetzen.
(Die Versammlung beschließt demgemäß.)