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Metadaten : Infobrief (Rights reserved) Ausgabe 38.2019 (Rights reserved)

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und  Mitwirkung  besonders  dazu  ernannter  Königs.  Kommissarien  und  vereideter
Protokollführer.  -  <  .  ...■.  i.  s
Bei  der  Zten  Klasse  werden  von  den  nach  den  Ziehungen  km  LoofemRade  ver,
blkebenen  60000  Loosen  nur  noch  16000,  gleichzeitig  mit  den  darauf..'fallenden

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planmäßigen  15000  Gewinnen  gezogen;  die  alsdann  noch  übrigen  Loose  bleiben
im  Loosen-Rade  liegen  und  sind  Nieten.  "  -

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1.  Klasse  ist

auf  den  8.  Januar  .  .  1819

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2.  -  i

-  ,12.  Februar  -

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?  ,  r  1.  u.  i2.  März  *

4.  -u'  -

f  ,  14.  u.  i5;  Aprll  *

5.  -  *

i  -  15.  Mai  *

und  der  Anfang  der  Ziehungder  5.
festgesctzt.  -  -  -  !
§.  6.  Für  die  in  der  gezogenen  Klasse  nicht  herausgekommenen  Looft  müssen  Erneuerung
die  Forrspielcndcn  zur  folgenden  Klasse  anderweite,  auf  dieselben  Nummern  lautende  fecr  2p °s c -
Loose,  gegen  Entrichtung  der  planmäßigen  Einsaßgeider,  lösen.  Diese  Erneuerung
muß  aber,  bei  Verlust  des  weitern  Anrechts,  spätestens  8  £ac\e  vor  Anfang
der  Ziehung  einer  jeden  Klaffe  bei  denjenigen  Einnehmern,  von  welchen  die  Loose
ursprünglich  gruommen  worden,  unter  Vorzeigung  der  Loose  voriger  Klasse,  geschehen.
§.  7.  Die  in  den  4  ersten  Klassen  gezogenen  Loose  spielen  nicht  weiter  mit,  Frciloose.
die  Inhaber  erhalten  aber,  außer  dem  planmäßigen  Gewinn,  ein  Freiloos  zur
nächsten  Klasse,  im  Fall  sie  fortspielen  und  für  dies  neue  Loos.die  frühern  Klassen
bezahlen  wollen.  *'/'
Hiernach  entrichtet  der  Gewinner  in  der  ersten  Klasse  für  ein  neues  ganzes  Loos
zur  zweiten  Klasse  nur  2^  Rchlr.;  der  Gewinner  kn  der  Ltcn  Klasse  für  ein  solches
Loos  zur  Zten  Klasse  7^-  Rchlr.;  der  Gewinner  kn  der  5ten  Klasse  für  die  Klasse
i2j  Rchlr.;  und  der  Gewinner  in  der  4ren  Klasse  für  die  5tc  Klasse  173  Rthlr.  Gold,
außer  den  Schrekbgebühren,  welche  auch  bei  diesen  Freiloosen,  in  der  Art,  wie  der
§.  4.  festseht,  bezahlt,  sowie,  bei  Verlust  des  weitern  Anrechts,  die  FrA
loose  8  Tage  vor  Anfang  der  nächsten  Ziehung  jeder  Klasse  von  den  Einnehmern

abgeholt  werden  müssen.

gezogen,
des.,,§.  6.  unterworfen.

im  Fall  sie  kn  den  darauf  folgenden  Klassen  nicht

Auch  sind  diese  Freiloose,
und  von  den  Inhabern  derselben  fortgespkclc  werden,  den  Bestimmungen

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Alle  diese  hier  t§.  7.)  angegebenen  Vorschriften  sinken  verhältnißmüßig  auch

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bei  den  Antheilloosen  Statt.
h.  8.  Kausioos  heißt  ein  solches  Loos,'welches  dem  Käufer  erst  nach  gefchk  Kauflooß
hcner  Ziehung  einer  oder  mehrerer  Klassen  gegen  vollständige  Zahlung  der  Einsäße
und  Schreibgebühren,  sowohl  für  die  gezogenen  Klassen  als  für.  die  nächste  Klasse,
t*  C/\i  <4\a&  +/1+  *51  M*  Of/541  .  ni

überlassen,  wird.  Ein  solchesos  Kostet.derMach  Hst?'  2ten  Xia\\t:
3ten  Klasse  12^  Rchlr.,  zur  4tcn  Klasse  17-2,Rthlr./  zur  5r«n  Klasse  s5  Rthir,.Gold,
außer  den  Schrelbgebühren.  0  n.

4  +

§.  9-
            
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