verbunden wird, ein besserer Schutz gewährt werden. Das bedeutet
meiner Ansicht nach soviel, daß wir das neue Krankenhaus von vorn
herein — um nicht zu sagen, mit einem Makel behaftet — darstellen,
ober eigentlich das Publikum davor warnen. Das wäre eine Verschlechterung 172
des Standpunkts dieses Krankenhauses, und das wäre
im Interesse der öffentlichen Krankenpflege und der öffentlichen Gesundheitspflege 172
im höchsten Grade zu bedauern.
Aus diesem Grunde habe ich geglaubt, Ihnen diese Mittheilung
hier machen zu können. Ich will Ihnen aus der Statistik der
Eharitö die Einzelheiten nicht mittheilen; Sie würden daraus ersehen,
daß die Heilerfolge des Jnfektionsinstituts in dem einen Falle viel
besser sind, in dem anderen Falle weniger günstig sind als bei der
1., 2., 8. Abtheilung. Das hängt von der besonderen Zusammensetzung 172
der Abtheilungen u. s. w. ab; thatsächlich aber erfüllt sich das,
was ich in meinen Antrügen als selbstverständlich erklärt habe, daß
durch die Verbindung unserer Jnfektionsabtheilung mit dem Jnfektionsinstitut
diese Abtheilung in keiner Weise in ihrem Charakter als
Heilanstalt irgendwie alterirt wird, und alle diejenigen, die ein Mißtrauen 172
in dieser Beziehung gehabt haben, werden, glaube ich, durch
diese Thatsache beruhigt sein lind mit vollkommen gutem Gewissen für
die Annahme stimmen können.
In Bezug auf die übrigen Punkte ist es mir gleichgiltig, ob sie
getrennt oder zusammen zur Abstimmung kommen; über den letzten
Satz aber erbitte ich die besondere Abstimmung.
(Die Berathung wird geschlossen.) j
Stadtverordneter Dr. Virchow (Schlußwort): Meine Herren,
dieser Passus hat eine lange Geschichte. Während der ganzen Dauer
der Verhandlungen ist immer wieder von gewissen Seiten betont
worden, daß den Kranken Gewalt angethan worden wäre durch die
Behandlung in der Jnfektionsabtheilung, und daß sie dort mit Heilstoffen 172
behandelt worden wären, die nicht genügend erprobt wären.
Daraus sind nun verschiedene Versuche hervorgegangen, eine Art von'
Schutz zu suchen; und dieses ist der letzte Rückstand, der davon übrig
geblieben ist. Ich selbst muß anerkennen, — ich habe auch schon in
einer früheren Diskussion in einer Versammlung darauf hingewiesen
—, daß es unmöglich ist, nach den Wünschen der einzelnen Kranken,
die ansteckende Krankheiten haben, zu bestimmen, wohin sie gebracht
werden sollen. Wenn einmal feststeht, das ist ein Scharlachkranker,
dann kann der Kranke nicht in den Diphtheriepavillon gebracht werden,
und wenn jemand Diphtherie hat, und er wollte in den Masernpavillon
kommen, so würde man ihm das unter keinen Bedingungen gestatten
können. Also diese Seite der Betrachtung fällt meiner Meinung nach
eigentlich aus. Was hier gesagt ist, bezieht sich immer nur darauf,
daß mau ihnen keine besondere Behandlung angedeihen lassen soll, sie
nicht zwingen soll, sich in einer bestimmten Weise behandeln zu lassen,
die sie nicht wollen. Dagegen läßt sich auch manches sagen; indessen
da hieraus eine Kabinetsfrage gemacht wurde, so habe ich mich als
verträglicher Mann gefügt, da ich weiß, daß das im Leben doch ganz
anders wird und daß auch solche Wünsche gar nicht so oft geäußert
werden, wie man denkt. Ich halte es also für unwesentlich.
(Der § 3 wird unverändert angenommen, ebenso die §§ 4—8.
Hierauf wird der Vertrag im Ganzen angenommen, so daß der
Beschluß der Versammlung lautet, wie folgt:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Vertragsentwurf zwischen
dem Königlichen Preußischen Fiskus, vertreten durch die Unterrichtsverwaltung,
und der Stadt Berlin wegen Angliederung des
Instituts für Infektionskrankheiten an das IV. städtische Krankenhaus 172
einverstanden und ermächtigt den Magistrat zum Abschlüsse
des Vertrages.)
Vorsteher Dr. Langer!) ans: Achter Gegenstand der Tagesordnung: 172
Berichterstattung über die Vorlage, betreffend den Ankauf
des Grundstücks Neue F-riedrichstraste 86.
— Vorlagen 372, 505.
Berichterstatter Stadtverordneter Bracke: Meine Herren,
Sie haben wohl alle das Protokoll gelesen und daraus ersehen, daß
der Ausschuß sich mit dieser Angelegenheit sehr eingehend beschäftigt 172
hat.
Es sind verschiedene Meinungen aufgetreten. Auf der einen
Seite war man sehr einverstanden damit, daß die Magistratsvorlage
angenommen würde, daß man die Straße verbreitert, eine neue
Baufluchtlinie zieht, das Haus Neue Friedrichstraße 86 ankauft und
dann an dessen Stelle eine Turnhalle erbaut für das Gymnasium
zum Grauen Kloster. Nur hinsichtlich des Preises war man im allgemeinen 172
der Meinung, daß er zu hoch ist. Man hielt 5 400 JC für
die Quadratruthe in der Straße für zu hoch. Da aber das Gymnasium 172
einen Baufonds besitzt in Höhe von 132 000 M, der zu
diesem Zweck mit verbraucht werden kann, so war man auch einverstanden 172
mit diesem Preise von 5 400 M.
Von einer anderen Seite wurde der Antrag eingebracht, die
ganze Vorlage abzulehnen und eine neue Baufluchtlinie festzusetzen.
Von der dritten Seite hielt man die ganze Vorlage für nicht
nothwendig. Man sagte, die Neue Friedrichstraße ist gerade an
dieser Stelle sehr breit und bedarf keiner größeren Verbreiterung;
somit wäre auch eine Feststellung einer neuen Bauflucht vollständig
unnöthig. Die Turnhalle hielt man auch nicht für nothwendig, weil
der Raum dafür ein beschränkter ist und keine so große Halle erbaut
werden könnte wie bei anderen Schulanstalten. Auch glaubte man,
ein offener Turnplatz sei bedeutend besser für das Institut, weil ein
solcher Platz gerade vorhanden ist zwischen dem Gymnasium und der
Klosterkirche. Man glaubte auch, im Winter, wo dieser offene Turnplatz 172
nicht gebraucht werden kann, wäre der Weg bis zum Köllnischen
Gymnasium kein sehr weiter und er wäre den Schülern mehr zuträglich 172
als der Gesundheit schädlich.
Dann aber ist der Preis sehr hoch befunden worden, und man
tvar der Meinung, daß das Grundstück schon dieses Preises wegen
nicht angekauft werden könne.
Man schritt dann zur Abstimmung, in der der Antrag, eine
neue Baufluchtlinie festzustellen, nicht die Majorität erhielt. Ebenso
wenig erhielt die Majorität der Antrag, die ganze Vorlage anzunehmen,
und so blieb nur übrig der Antrag, die ganze Vorlage abzulehnen;
und diesen Antrag empfiehlt Ihnen der Ausschuß.
(Die Berathung lvird eröffnet.)
Stadtverordneter Deter: Meine Herren, ich möchte zunächst
das Protokoll richtigstellen. Es befinden sich da einige Unrichtigkeiten. 172
Vorsteher Dr. Langerhans: Meine Herren, ich begreife das
auch nicht. Ich habe eben nachgesehen. Es ist nicht der gefaßte
Beschluß deutlich hervorgehoben, sondern im Gegentheil der abgelehnte.
Im Original heißt es:
Mit großer Mehrheit wurde bei der Abstimmung der
Antrag auf Ablehnung der Magistratsvorlage angenommen.
Stadtverordneter Deter: Ich wollte also zunächst feststellen,
daß diese Unrichtigkeiten existirten. Wenn ein Mitglied nicht gefehlt
hätte, so wäre die Vorlage mit Stimmengleichheit, nicht mit großer
Majorität, wie es im Protokoll steht, abgelehnt worden.
Die Vorlage selbst ist entstanden dadurch, daß der Justizfiskus,
der an dieser Stelle ein neues Dienstgebäude baut, uns das Straßeuterrain 172
unentgeltlich überlassen will, während wir eine neue Baufluchtlinie 172
festsetzen sollen. Im Laufe der Verhandlungen muß der
Magistrat zu der Ansicht gekommen sein, daß er das leichter erreichen
kann, wenn er das Grundstück Neue Friedrichstraße 86, um das es
sich hier im Augenblick handelt, ankauft. Dann würde er in die Lage
kommen, die Baufluchtlinie zu umgehen.
Weiter ist damit in Verbindung gebracht worden der Bau einer
Turnhalle. Die Bedenken, die sich in der Hauptsache gegen diese
Vorlage gerichtet haben, bestehen zuerst in dem Preise, der von dem
Betreffenden für das Grundstück gefordert wird. Das wissen wir ja,
daß, wenn die Stadt etwas kaufen will, sie in der Regel nicht zu
dem billigsten Preise ankommt. Es wurde ferner bemängelt, daß sich
das Grundstück in einer verlorenen Gegend befindet. Nun, meine
Herren, das wird im Ernst niemand glauben; eine Gegend im Zentrum,
eine Gegend, in welcher ein neues Gerichtsgebäude aufgeführt werden
soll, kann man unmöglich eine verlorene nennen. Ich glaube sogar,
das Gegentheil ist der Fall.
Der Preis ist ja ein hoher, darüber ist kein Zweifel; aber er ist
nicht so hoch, daß man aus dem Grunde zur Ablehnung einer solchen
Vorlage kommen muß. Es ist auch ganz kürzlich vom Justizfiskus
ein Grundstück erworben worden mit vielem Hinterland zu ziemlich
demselben Preise, während das in Rede stehende in der That nur aus
Vorderland besteht. Außerdem hat es den Vorzug, daß es zur
Arrondirung unseres Besitzes beiträgt; und jedermann weiß, wenn
man sein Grundstück arrondiren will, daß man fast immer einen
höheren Preis anlegen muß. Also die Bedenken gegen den Preis
würden bei mir nicht hinreichen, die Vorlage abzulehnen.
Die anderen Bedenken richten sich gegen den Bau der Turnhalle,
deren Nothwendigkeit angezweifelt wird. Nun, meine Herren, wenn
die Nothwendigkeit nicht vorhanden wäre, so würden nicht alle Gymnasien 172
und alle Gemeindcschuleu eigene Turnhallen besitzen. Aber
selbst wenn man die Nothwendigkeit bezweifeln wollte, so würde doch
immerhin die Ztveckmäßigkeitsfrage entstehen; und die wird niemand
im Stande sein zu verneinen. Zweckmäßig ist es jedenfalls, wenn
man in Verbindung mit einer Lehranstalt auch gleichzeitig die Turnhalle 172
hat. Also auch dieser Grund tväre für mich nicht hinreichend,
diese Vorlage abzulehnen. Wir besitzen bekanntlich aus einer Königlichen 172
Zuwendung vom Jahre 1831 einen Baufonds, der von der
Stadt verwaltet wird und der jetzt bis auf 132 000 M angewachsen
ist. Diesen Fonds können wir nur verwenden zu Erweiterungsbauten 172
für dieses Gymnasium. Es wurde von Seiten des Herrn
Magistratsvertreters besonders darauf aufmerksam gemacht, daß' wir
mit aller Bestimmtheit annehmen können, daß wir diese 132 000 M
zum Bau der Turnhalle erhalten. Ich bin nicht der Meinung, daß
man diese 132 000 Ji gewissermaßen als eine nicht bestehende Masse
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