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Band No. 21, 25.06.1896

Volltext : Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 23.1896 (Public Domain)

verbunden  wird,  ein  besserer  Schutz  gewährt  werden.  Das  bedeutet
meiner  Ansicht  nach  soviel,  daß  wir  das  neue  Krankenhaus  von  vorn
herein  —  um  nicht  zu  sagen,  mit  einem  Makel  behaftet  —  darstellen,
ober  eigentlich  das  Publikum  davor  warnen.  Das  wäre  eine  Verschlechterung 172
  des  Standpunkts  dieses  Krankenhauses,  und  das  wäre
im  Interesse  der  öffentlichen  Krankenpflege  und  der  öffentlichen  Gesundheitspflege 172
  im  höchsten  Grade  zu  bedauern.
Aus  diesem  Grunde  habe  ich  geglaubt,  Ihnen  diese  Mittheilung
hier  machen  zu  können.  Ich  will  Ihnen  aus  der  Statistik  der
Eharitö  die  Einzelheiten  nicht  mittheilen;  Sie  würden  daraus  ersehen,
daß  die  Heilerfolge  des  Jnfektionsinstituts  in  dem  einen  Falle  viel
besser  sind,  in  dem  anderen  Falle  weniger  günstig  sind  als  bei  der
1.,  2.,  8.  Abtheilung.  Das  hängt  von  der  besonderen  Zusammensetzung 172
  der  Abtheilungen  u.  s.  w.  ab;  thatsächlich  aber  erfüllt  sich  das,
was  ich  in  meinen  Antrügen  als  selbstverständlich  erklärt  habe,  daß
durch  die  Verbindung  unserer  Jnfektionsabtheilung  mit  dem  Jnfektionsinstitut
  diese  Abtheilung  in  keiner  Weise  in  ihrem  Charakter  als
Heilanstalt  irgendwie  alterirt  wird,  und  alle  diejenigen,  die  ein  Mißtrauen 172
  in  dieser  Beziehung  gehabt  haben,  werden,  glaube  ich,  durch
diese  Thatsache  beruhigt  sein  lind  mit  vollkommen  gutem  Gewissen  für
die  Annahme  stimmen  können.
In  Bezug  auf  die  übrigen  Punkte  ist  es  mir  gleichgiltig,  ob  sie
getrennt  oder  zusammen  zur  Abstimmung  kommen;  über  den  letzten
Satz  aber  erbitte  ich  die  besondere  Abstimmung.
(Die  Berathung  wird  geschlossen.)  j
Stadtverordneter  Dr.  Virchow  (Schlußwort):  Meine  Herren,
dieser  Passus  hat  eine  lange  Geschichte.  Während  der  ganzen  Dauer
der  Verhandlungen  ist  immer  wieder  von  gewissen  Seiten  betont
worden,  daß  den  Kranken  Gewalt  angethan  worden  wäre  durch  die
Behandlung  in  der  Jnfektionsabtheilung,  und  daß  sie  dort  mit  Heilstoffen 172
  behandelt  worden  wären,  die  nicht  genügend  erprobt  wären.
Daraus  sind  nun  verschiedene  Versuche  hervorgegangen,  eine  Art  von'
Schutz  zu  suchen;  und  dieses  ist  der  letzte  Rückstand,  der  davon  übrig
geblieben  ist.  Ich  selbst  muß  anerkennen,  —  ich  habe  auch  schon  in
einer  früheren  Diskussion  in  einer  Versammlung  darauf  hingewiesen
—,  daß  es  unmöglich  ist,  nach  den  Wünschen  der  einzelnen  Kranken,
die  ansteckende  Krankheiten  haben,  zu  bestimmen,  wohin  sie  gebracht
werden  sollen.  Wenn  einmal  feststeht,  das  ist  ein  Scharlachkranker,
dann  kann  der  Kranke  nicht  in  den  Diphtheriepavillon  gebracht  werden,
und  wenn  jemand  Diphtherie  hat,  und  er  wollte  in  den  Masernpavillon
kommen,  so  würde  man  ihm  das  unter  keinen  Bedingungen  gestatten
können.  Also  diese  Seite  der  Betrachtung  fällt  meiner  Meinung  nach
eigentlich  aus.  Was  hier  gesagt  ist,  bezieht  sich  immer  nur  darauf,
daß  mau  ihnen  keine  besondere  Behandlung  angedeihen  lassen  soll,  sie
nicht  zwingen  soll,  sich  in  einer  bestimmten  Weise  behandeln  zu  lassen,
die  sie  nicht  wollen.  Dagegen  läßt  sich  auch  manches  sagen;  indessen
da  hieraus  eine  Kabinetsfrage  gemacht  wurde,  so  habe  ich  mich  als
verträglicher  Mann  gefügt,  da  ich  weiß,  daß  das  im  Leben  doch  ganz
anders  wird  und  daß  auch  solche  Wünsche  gar  nicht  so  oft  geäußert
werden,  wie  man  denkt.  Ich  halte  es  also  für  unwesentlich.
(Der  §  3  wird  unverändert  angenommen,  ebenso  die  §§  4—8.
Hierauf  wird  der  Vertrag  im  Ganzen  angenommen,  so  daß  der
Beschluß  der  Versammlung  lautet,  wie  folgt:
Die  Versammlung  erklärt  sich  mit  dem  Vertragsentwurf  zwischen
dem  Königlichen  Preußischen  Fiskus,  vertreten  durch  die  Unterrichtsverwaltung,
  und  der  Stadt  Berlin  wegen  Angliederung  des
Instituts  für  Infektionskrankheiten  an  das  IV.  städtische  Krankenhaus 172
  einverstanden  und  ermächtigt  den  Magistrat  zum  Abschlüsse
des  Vertrages.)
Vorsteher  Dr.  Langer!)  ans:  Achter  Gegenstand  der  Tagesordnung: 172

Berichterstattung  über  die  Vorlage,  betreffend  den  Ankauf
des  Grundstücks  Neue  F-riedrichstraste  86.
—  Vorlagen  372,  505.
Berichterstatter  Stadtverordneter  Bracke:  Meine  Herren,
Sie  haben  wohl  alle  das  Protokoll  gelesen  und  daraus  ersehen,  daß
der  Ausschuß  sich  mit  dieser  Angelegenheit  sehr  eingehend  beschäftigt 172
  hat.
Es  sind  verschiedene  Meinungen  aufgetreten.  Auf  der  einen
Seite  war  man  sehr  einverstanden  damit,  daß  die  Magistratsvorlage
angenommen  würde,  daß  man  die  Straße  verbreitert,  eine  neue
Baufluchtlinie  zieht,  das  Haus  Neue  Friedrichstraße  86  ankauft  und
dann  an  dessen  Stelle  eine  Turnhalle  erbaut  für  das  Gymnasium
zum  Grauen  Kloster.  Nur  hinsichtlich  des  Preises  war  man  im  allgemeinen 172
  der  Meinung,  daß  er  zu  hoch  ist.  Man  hielt  5  400  JC  für
die  Quadratruthe  in  der  Straße  für  zu  hoch.  Da  aber  das  Gymnasium 172
  einen  Baufonds  besitzt  in  Höhe  von  132  000  M,  der  zu
diesem  Zweck  mit  verbraucht  werden  kann,  so  war  man  auch  einverstanden 172
  mit  diesem  Preise  von  5  400  M.
Von  einer  anderen  Seite  wurde  der  Antrag  eingebracht,  die
ganze  Vorlage  abzulehnen  und  eine  neue  Baufluchtlinie  festzusetzen.

Von  der  dritten  Seite  hielt  man  die  ganze  Vorlage  für  nicht
nothwendig.  Man  sagte,  die  Neue  Friedrichstraße  ist  gerade  an
dieser  Stelle  sehr  breit  und  bedarf  keiner  größeren  Verbreiterung;
somit  wäre  auch  eine  Feststellung  einer  neuen  Bauflucht  vollständig
unnöthig.  Die  Turnhalle  hielt  man  auch  nicht  für  nothwendig,  weil
der  Raum  dafür  ein  beschränkter  ist  und  keine  so  große  Halle  erbaut
werden  könnte  wie  bei  anderen  Schulanstalten.  Auch  glaubte  man,
ein  offener  Turnplatz  sei  bedeutend  besser  für  das  Institut,  weil  ein
solcher  Platz  gerade  vorhanden  ist  zwischen  dem  Gymnasium  und  der
Klosterkirche.  Man  glaubte  auch,  im  Winter,  wo  dieser  offene  Turnplatz 172
  nicht  gebraucht  werden  kann,  wäre  der  Weg  bis  zum  Köllnischen
Gymnasium  kein  sehr  weiter  und  er  wäre  den  Schülern  mehr  zuträglich 172
  als  der  Gesundheit  schädlich.
Dann  aber  ist  der  Preis  sehr  hoch  befunden  worden,  und  man
tvar  der  Meinung,  daß  das  Grundstück  schon  dieses  Preises  wegen
nicht  angekauft  werden  könne.
Man  schritt  dann  zur  Abstimmung,  in  der  der  Antrag,  eine
neue  Baufluchtlinie  festzustellen,  nicht  die  Majorität  erhielt.  Ebenso
wenig  erhielt  die  Majorität  der  Antrag,  die  ganze  Vorlage  anzunehmen,
und  so  blieb  nur  übrig  der  Antrag,  die  ganze  Vorlage  abzulehnen;
und  diesen  Antrag  empfiehlt  Ihnen  der  Ausschuß.
(Die  Berathung  lvird  eröffnet.)
Stadtverordneter  Deter:  Meine  Herren,  ich  möchte  zunächst
das  Protokoll  richtigstellen.  Es  befinden  sich  da  einige  Unrichtigkeiten. 172

Vorsteher  Dr.  Langerhans:  Meine  Herren,  ich  begreife  das
auch  nicht.  Ich  habe  eben  nachgesehen.  Es  ist  nicht  der  gefaßte
Beschluß  deutlich  hervorgehoben,  sondern  im  Gegentheil  der  abgelehnte.
Im  Original  heißt  es:
Mit  großer  Mehrheit  wurde  bei  der  Abstimmung  der
Antrag  auf  Ablehnung  der  Magistratsvorlage  angenommen.
Stadtverordneter  Deter:  Ich  wollte  also  zunächst  feststellen,
daß  diese  Unrichtigkeiten  existirten.  Wenn  ein  Mitglied  nicht  gefehlt
hätte,  so  wäre  die  Vorlage  mit  Stimmengleichheit,  nicht  mit  großer
Majorität,  wie  es  im  Protokoll  steht,  abgelehnt  worden.
Die  Vorlage  selbst  ist  entstanden  dadurch,  daß  der  Justizfiskus,
der  an  dieser  Stelle  ein  neues  Dienstgebäude  baut,  uns  das  Straßeuterrain 172
  unentgeltlich  überlassen  will,  während  wir  eine  neue  Baufluchtlinie 172
  festsetzen  sollen.  Im  Laufe  der  Verhandlungen  muß  der
Magistrat  zu  der  Ansicht  gekommen  sein,  daß  er  das  leichter  erreichen
kann,  wenn  er  das  Grundstück  Neue  Friedrichstraße  86,  um  das  es
sich  hier  im  Augenblick  handelt,  ankauft.  Dann  würde  er  in  die  Lage
kommen,  die  Baufluchtlinie  zu  umgehen.
Weiter  ist  damit  in  Verbindung  gebracht  worden  der  Bau  einer
Turnhalle.  Die  Bedenken,  die  sich  in  der  Hauptsache  gegen  diese
Vorlage  gerichtet  haben,  bestehen  zuerst  in  dem  Preise,  der  von  dem
Betreffenden  für  das  Grundstück  gefordert  wird.  Das  wissen  wir  ja,
daß,  wenn  die  Stadt  etwas  kaufen  will,  sie  in  der  Regel  nicht  zu
dem  billigsten  Preise  ankommt.  Es  wurde  ferner  bemängelt,  daß  sich
das  Grundstück  in  einer  verlorenen  Gegend  befindet.  Nun,  meine
Herren,  das  wird  im  Ernst  niemand  glauben;  eine  Gegend  im  Zentrum,
eine  Gegend,  in  welcher  ein  neues  Gerichtsgebäude  aufgeführt  werden
soll,  kann  man  unmöglich  eine  verlorene  nennen.  Ich  glaube  sogar,
das  Gegentheil  ist  der  Fall.
Der  Preis  ist  ja  ein  hoher,  darüber  ist  kein  Zweifel;  aber  er  ist
nicht  so  hoch,  daß  man  aus  dem  Grunde  zur  Ablehnung  einer  solchen
Vorlage  kommen  muß.  Es  ist  auch  ganz  kürzlich  vom  Justizfiskus
ein  Grundstück  erworben  worden  mit  vielem  Hinterland  zu  ziemlich
demselben  Preise,  während  das  in  Rede  stehende  in  der  That  nur  aus
Vorderland  besteht.  Außerdem  hat  es  den  Vorzug,  daß  es  zur
Arrondirung  unseres  Besitzes  beiträgt;  und  jedermann  weiß,  wenn
man  sein  Grundstück  arrondiren  will,  daß  man  fast  immer  einen
höheren  Preis  anlegen  muß.  Also  die  Bedenken  gegen  den  Preis
würden  bei  mir  nicht  hinreichen,  die  Vorlage  abzulehnen.
Die  anderen  Bedenken  richten  sich  gegen  den  Bau  der  Turnhalle,
deren  Nothwendigkeit  angezweifelt  wird.  Nun,  meine  Herren,  wenn
die  Nothwendigkeit  nicht  vorhanden  wäre,  so  würden  nicht  alle  Gymnasien 172
  und  alle  Gemeindcschuleu  eigene  Turnhallen  besitzen.  Aber
selbst  wenn  man  die  Nothwendigkeit  bezweifeln  wollte,  so  würde  doch
immerhin  die  Ztveckmäßigkeitsfrage  entstehen;  und  die  wird  niemand
im  Stande  sein  zu  verneinen.  Zweckmäßig  ist  es  jedenfalls,  wenn
man  in  Verbindung  mit  einer  Lehranstalt  auch  gleichzeitig  die  Turnhalle 172
  hat.  Also  auch  dieser  Grund  tväre  für  mich  nicht  hinreichend,
diese  Vorlage  abzulehnen.  Wir  besitzen  bekanntlich  aus  einer  Königlichen 172
  Zuwendung  vom  Jahre  1831  einen  Baufonds,  der  von  der
Stadt  verwaltet  wird  und  der  jetzt  bis  auf  132  000  M  angewachsen
ist.  Diesen  Fonds  können  wir  nur  verwenden  zu  Erweiterungsbauten 172
  für  dieses  Gymnasium.  Es  wurde  von  Seiten  des  Herrn
Magistratsvertreters  besonders  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß'  wir
mit  aller  Bestimmtheit  annehmen  können,  daß  wir  diese  132  000  M
zum  Bau  der  Turnhalle  erhalten.  Ich  bin  nicht  der  Meinung,  daß
man  diese  132  000  Ji  gewissermaßen  als  eine  nicht  bestehende  Masse
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