sagen. Ich habe ihn gar nicht mißverstanden und zum Beweis dafür,
daß ich ganz seiner Meinung bin in Bezug auf den Weg, verweise
ich darauf, daß der damalige Antrag den Magistrat ersuchte, mit uns
gemeinsam die Verhandlungen zu führen. Ich weiß ganz gut, daß
die Stadtverordneten-Versammlung als solche nicht direkt, sondern nur
durch den Mund des Magistrats mit den Behörden verkehren kann.
Ich kann mich mit dem Antrag Virchow nicht befreunden. Ich
bin der Meinung, daß der Reichskanzler, ehe er in dieser Frage ent
scheidet, ganz naturgemäß die Nachgeordneten Behörden zum Bericht
auffordert; und was das heißt, wenn vom Reichskanzler herunter
meinetwegen bis zum Gouverneur von Berlin eine Anzahl von In
stanzen erst Berichte erstatten soll, auf Grund deren sich der Reichs
kanzler eine Meinung zu bilden hat, das brauche ich Ihnen nicht aus
einanderzusetzen. Das hieße wirklich die Sache ad calendas graecas
vertagen.
Dann aber bin ich der Meinung, daß das direkt gar nicht Sache
des Reichskanzlers ist, die Instruktionen abzuändern, sondern daß das
Sache der Gesetzgebung ist.
(Widerspruch.)
Sie werden doch dazu kommen müssen, die gesetzgebenden Körper
schaften mit der Sache zu betrauen.
Sodann aber wird die Verhandlung im Reichstag jedenfalls einen
größeren Resonanzboden haben, als wenn wir den Weg, den Herr
Kollege Dr. Virchow vorschlägt, gehen. Wenn es überhaupt möglich ist,
die Militärbehörde dazu zu bringen, von ihren Institutionen, die sie
selbstverständlich für das Vollkommenste hält, was es giebt, abzugehen,
dann muß wirklich die gesammte Bevölkerung es sein, die durch einen
Ansturm gegen diese Dinge der Retchsregierung klar macht, daß es
so nicht weiter geht. Daß dies durch eine Verhandlung im Reichstag
besser geschehen kann, als durch einen Schriftwechsel zwischen dem
Reichskanzler und der städtischen Verwaltung, unterliegt für mich
keinem Zweifel. Ich glaube also, auch unter diesem Gesichtspunkt
wäre es besser, wenn die Sache zur Verhandlung im Reichstag käme.
Was die Petition anlangt, so giebt es auch ohne sie Mittel und
Wege, die Sache im Reichstag zu besprechen. Wir werden gewiß bei
der Berathung des Militäretats die Sache verhandeln. Es wird sich
also hier für uns nur darum handeln, der Berathung im Reichstag
den Boden zu bereiten und durch eine Kollektiveingabe des Magistrats
und der Stadtverordneten-Versammlung beim Reichstag uns über diese
unerhörten Verhältnisse auszusprechen. Das ist der Boden, den die
Verhandlung haben muß. Ich glaube, auf dem von dem Herrn Kollegen
Dr. Langerhans vorgeschlagenen Wege wird die Sache besser gehen,
als wenn wir uns darauf beschränken, an den Reichskanzler zu
petittoniren. Das, was Herr Kollege Dr. Virchow will, daß die Sache
am häuslichen Herde abgemacht wird, wird nicht gelingen, weil jedes
Reichstagsmitglied die Sache zur Sprache bringen kann, und wenn sie
einmal angeschnitten ist — und angeschnitten ist sie schon durch das
Schießen in der Oranienstraße — dann läßt sie sich nicht mehr bei
Seite schieben. Ich bitte Sie also, den Antrag des Kollegen Dr. Langer
hans anzunehmen.
Stadtv. Dr. Virchow: Ich will nur noch ein paar Worte
hinzufügen. Herr Kollege Singer hat eben gemeint, daß es schneller
gehe, wenn die Sache an den Reichstag ginge. Er hat darauf hin
gewiesen, der Reichskanzler müßte doch erst an die untergeordneten
Behörden zurückgehen und von dort genauere Feststellung verlangen.
Dagegen will ich bemerken, wenn die Sache an den Reichstag geht,
dann haben wir nur noch eine Verzögerung mehr,
(sehr richtig!)
denn wenn der Reichstag irgend etwas thut, so kann er auch nichts
weiter thun, als den Reichskanzler aufzufordern, in der einen oder
373
anderen Weise vorzugehen. Ich weiß nicht, was er sonst machen
sollte, und wenn er dies thut, so wird der Reichskanzler in dieselbe
Lage kommen, wie wenn wir uns an ihn wenden. M
(Sehr richtig!) \ ' ***
Deshalb scheint mir der Weg an den Reichskanzler vorzuziehen,
und — nehmen Sie's mir nicht übel — ich bleibe in dieser An
gelegenheit bei meinem Gefühl, daß ich mich lieber als Stadtverordneter
denn als Reichstagsmitglied an den Reichskanzler wenden möchte.
Daß in der Sache eine wesentliche Aenderung dadurch entstehen wird,
ist auch mir nicht wahrscheinlich. Sollte es aber der Fall sein, dann
bleibt immer noch das Stärkere übrig, an den Reichstag zu gehen.
Ich bitte Sie also lebhaft, sich für meine Auffassung zu entscheiden,
(Ein erneuter Antrag auf Schluß der Berathung wird
angenommen. Zum Wort waren noch gemeldet die Stadtv. Dr.
Hermes gegen, Vortmann für den Antrag Dr. Langerhans und
Genossen.)
Antragsteller Vorst. - Stellv. Dr. Langerhans (Schlußwort):
M. H.! Herr Kollege Dr. Virchow sagt: wenn Sie an den Reichs
kanzler gehen und die Antwort genügt Ihnen nicht, dann bleibt immer
noch das Stärkere übrig. M. H., ich bin der Meinung, wir nehmen
das Stärkere gleich, weil ich glaube, daß wir in Bezug von Antworten,
die wir von beaufsichtigenden Behörden erlangt haben, doch auch
manchmal recht unbequeme Erfahrungen gemacht haben. Darum bin
ich der Meinung, wir gehen gleich an den Reichstag. Es ist doch
so einfach nicht, wie dargestellt ist, als ob der Reichstag bloß sagen
kann: Herr Reichskanzler, machen Sie Vorschläge. O nein, m. H.,
es ist hier schon zweifelhaft gewesen, ob nicht jeder General die
Instruktion geben kann. Einzelne von Ihnen, die vielleicht Reserve
lieutenant gewesen sind oder so etwas, sind vielleicht der Meinung,
jeder General kann solche Instruktion geben. Wenn das der Fall ist,
so wäre das ja entsetzlich Dann muß doch die Grenze, innerhalb
deren Instruktionen erlassen werden können, durch Gesetz festgestellt
werden. Deshalb bin ich der Meinung, daß wir an den Reichstag
gehen, damit wir in Bezug auf die Militärgesetze, deren Aenderung
wir in vieler Beziehung wünschen, diesen Punkt zur Sprache bringen
und zwar gründlich unter Vorlegung sämmtlicher Instruktionen des
Inlandes und Auslandes Wenn wir die mit einander vergleichen
und dabei finden, daß, wie Herr Kollege Virchow zweifellos mit Recht
gesagt hat, in den anderen deutschen Staaten andere Instruktionen
bestehen, so liegt in der That gar keine Veranlassung vor und gar
kein auch nur scheinbarer Grund für die preußische Regierung, in
Bezug auf Anwendung der Schußwaffe andere Bestimmungen einzu
führen, als dies von anderen Ländern gilt, ohne daß wir dort von
einem größeren Schaden gehört haben. Ich bitte Sie, meinen Antrag
anzunehmen.
(Das Amendement Dr. Virchow (statt „an den Reichstag" zu
sagen „an den Reichskanzler") wird angenommen. Mit diesem Amendement
wird der Antrag Langerhans und Genossen angenommen.)
Vorsteher: Das Protokoll unterzeichnen die Herren Kollegen
Baumgarten, Müller, Tutzauer.
Für die folgenden Gegenstände beantrage ich Verhandlung unter
Ausschluß der Oeffentlichkeit.
(Zustimmung.)
Die öffentliche Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung 7 3 A Uhr.)
Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.