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Volume No. 34, 30. Dezember 1891

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 18.1891 (Public Domain)

sagen. Ich habe ihn gar nicht mißverstanden und zum Beweis dafür, 
daß ich ganz seiner Meinung bin in Bezug auf den Weg, verweise 
ich darauf, daß der damalige Antrag den Magistrat ersuchte, mit uns 
gemeinsam die Verhandlungen zu führen. Ich weiß ganz gut, daß 
die Stadtverordneten-Versammlung als solche nicht direkt, sondern nur 
durch den Mund des Magistrats mit den Behörden verkehren kann. 
Ich kann mich mit dem Antrag Virchow nicht befreunden. Ich 
bin der Meinung, daß der Reichskanzler, ehe er in dieser Frage ent 
scheidet, ganz naturgemäß die Nachgeordneten Behörden zum Bericht 
auffordert; und was das heißt, wenn vom Reichskanzler herunter 
meinetwegen bis zum Gouverneur von Berlin eine Anzahl von In 
stanzen erst Berichte erstatten soll, auf Grund deren sich der Reichs 
kanzler eine Meinung zu bilden hat, das brauche ich Ihnen nicht aus 
einanderzusetzen. Das hieße wirklich die Sache ad calendas graecas 
vertagen. 
Dann aber bin ich der Meinung, daß das direkt gar nicht Sache 
des Reichskanzlers ist, die Instruktionen abzuändern, sondern daß das 
Sache der Gesetzgebung ist. 
(Widerspruch.) 
Sie werden doch dazu kommen müssen, die gesetzgebenden Körper 
schaften mit der Sache zu betrauen. 
Sodann aber wird die Verhandlung im Reichstag jedenfalls einen 
größeren Resonanzboden haben, als wenn wir den Weg, den Herr 
Kollege Dr. Virchow vorschlägt, gehen. Wenn es überhaupt möglich ist, 
die Militärbehörde dazu zu bringen, von ihren Institutionen, die sie 
selbstverständlich für das Vollkommenste hält, was es giebt, abzugehen, 
dann muß wirklich die gesammte Bevölkerung es sein, die durch einen 
Ansturm gegen diese Dinge der Retchsregierung klar macht, daß es 
so nicht weiter geht. Daß dies durch eine Verhandlung im Reichstag 
besser geschehen kann, als durch einen Schriftwechsel zwischen dem 
Reichskanzler und der städtischen Verwaltung, unterliegt für mich 
keinem Zweifel. Ich glaube also, auch unter diesem Gesichtspunkt 
wäre es besser, wenn die Sache zur Verhandlung im Reichstag käme. 
Was die Petition anlangt, so giebt es auch ohne sie Mittel und 
Wege, die Sache im Reichstag zu besprechen. Wir werden gewiß bei 
der Berathung des Militäretats die Sache verhandeln. Es wird sich 
also hier für uns nur darum handeln, der Berathung im Reichstag 
den Boden zu bereiten und durch eine Kollektiveingabe des Magistrats 
und der Stadtverordneten-Versammlung beim Reichstag uns über diese 
unerhörten Verhältnisse auszusprechen. Das ist der Boden, den die 
Verhandlung haben muß. Ich glaube, auf dem von dem Herrn Kollegen 
Dr. Langerhans vorgeschlagenen Wege wird die Sache besser gehen, 
als wenn wir uns darauf beschränken, an den Reichskanzler zu 
petittoniren. Das, was Herr Kollege Dr. Virchow will, daß die Sache 
am häuslichen Herde abgemacht wird, wird nicht gelingen, weil jedes 
Reichstagsmitglied die Sache zur Sprache bringen kann, und wenn sie 
einmal angeschnitten ist — und angeschnitten ist sie schon durch das 
Schießen in der Oranienstraße — dann läßt sie sich nicht mehr bei 
Seite schieben. Ich bitte Sie also, den Antrag des Kollegen Dr. Langer 
hans anzunehmen. 
Stadtv. Dr. Virchow: Ich will nur noch ein paar Worte 
hinzufügen. Herr Kollege Singer hat eben gemeint, daß es schneller 
gehe, wenn die Sache an den Reichstag ginge. Er hat darauf hin 
gewiesen, der Reichskanzler müßte doch erst an die untergeordneten 
Behörden zurückgehen und von dort genauere Feststellung verlangen. 
Dagegen will ich bemerken, wenn die Sache an den Reichstag geht, 
dann haben wir nur noch eine Verzögerung mehr, 
(sehr richtig!) 
denn wenn der Reichstag irgend etwas thut, so kann er auch nichts 
weiter thun, als den Reichskanzler aufzufordern, in der einen oder 
373 
anderen Weise vorzugehen. Ich weiß nicht, was er sonst machen 
sollte, und wenn er dies thut, so wird der Reichskanzler in dieselbe 
Lage kommen, wie wenn wir uns an ihn wenden. M 
(Sehr richtig!) \ ' *** 
Deshalb scheint mir der Weg an den Reichskanzler vorzuziehen, 
und — nehmen Sie's mir nicht übel — ich bleibe in dieser An 
gelegenheit bei meinem Gefühl, daß ich mich lieber als Stadtverordneter 
denn als Reichstagsmitglied an den Reichskanzler wenden möchte. 
Daß in der Sache eine wesentliche Aenderung dadurch entstehen wird, 
ist auch mir nicht wahrscheinlich. Sollte es aber der Fall sein, dann 
bleibt immer noch das Stärkere übrig, an den Reichstag zu gehen. 
Ich bitte Sie also lebhaft, sich für meine Auffassung zu entscheiden, 
(Ein erneuter Antrag auf Schluß der Berathung wird 
angenommen. Zum Wort waren noch gemeldet die Stadtv. Dr. 
Hermes gegen, Vortmann für den Antrag Dr. Langerhans und 
Genossen.) 
Antragsteller Vorst. - Stellv. Dr. Langerhans (Schlußwort): 
M. H.! Herr Kollege Dr. Virchow sagt: wenn Sie an den Reichs 
kanzler gehen und die Antwort genügt Ihnen nicht, dann bleibt immer 
noch das Stärkere übrig. M. H., ich bin der Meinung, wir nehmen 
das Stärkere gleich, weil ich glaube, daß wir in Bezug von Antworten, 
die wir von beaufsichtigenden Behörden erlangt haben, doch auch 
manchmal recht unbequeme Erfahrungen gemacht haben. Darum bin 
ich der Meinung, wir gehen gleich an den Reichstag. Es ist doch 
so einfach nicht, wie dargestellt ist, als ob der Reichstag bloß sagen 
kann: Herr Reichskanzler, machen Sie Vorschläge. O nein, m. H., 
es ist hier schon zweifelhaft gewesen, ob nicht jeder General die 
Instruktion geben kann. Einzelne von Ihnen, die vielleicht Reserve 
lieutenant gewesen sind oder so etwas, sind vielleicht der Meinung, 
jeder General kann solche Instruktion geben. Wenn das der Fall ist, 
so wäre das ja entsetzlich Dann muß doch die Grenze, innerhalb 
deren Instruktionen erlassen werden können, durch Gesetz festgestellt 
werden. Deshalb bin ich der Meinung, daß wir an den Reichstag 
gehen, damit wir in Bezug auf die Militärgesetze, deren Aenderung 
wir in vieler Beziehung wünschen, diesen Punkt zur Sprache bringen 
und zwar gründlich unter Vorlegung sämmtlicher Instruktionen des 
Inlandes und Auslandes Wenn wir die mit einander vergleichen 
und dabei finden, daß, wie Herr Kollege Virchow zweifellos mit Recht 
gesagt hat, in den anderen deutschen Staaten andere Instruktionen 
bestehen, so liegt in der That gar keine Veranlassung vor und gar 
kein auch nur scheinbarer Grund für die preußische Regierung, in 
Bezug auf Anwendung der Schußwaffe andere Bestimmungen einzu 
führen, als dies von anderen Ländern gilt, ohne daß wir dort von 
einem größeren Schaden gehört haben. Ich bitte Sie, meinen Antrag 
anzunehmen. 
(Das Amendement Dr. Virchow (statt „an den Reichstag" zu 
sagen „an den Reichskanzler") wird angenommen. Mit diesem Amendement 
wird der Antrag Langerhans und Genossen angenommen.) 
Vorsteher: Das Protokoll unterzeichnen die Herren Kollegen 
Baumgarten, Müller, Tutzauer. 
Für die folgenden Gegenstände beantrage ich Verhandlung unter 
Ausschluß der Oeffentlichkeit. 
(Zustimmung.) 
Die öffentliche Sitzung ist geschlossen. 
(Schluß der Sitzung 7 3 A Uhr.) 
Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.
	        
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