Fachbereich Verkehr
NAHVERKEHRSPLAN 2021
Nahverkehrsplan 2021
Vorwort
Die Region Hannover legt nach dem Nahverkehrsplan (NVP) 1997, 2003, 2008 und 2015 den NVP der Fassung 2021 in
fünfter Auflage vor. Für die nächsten fünf Jahre existiert damit ein verbindlicher Rahmen, der die verkehrspolitischen Ziele
und vorrangigen Vorhaben für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Landeshauptstadt Hannover und den
20 Umlandkommunen festlegt.
In der Region Hannover leben 1.156.011 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner. Davon sind 536.055 Einwohnerinnen und
Einwohner in der Landeshauptstadt Hannover ansässig und 619.956 in den umliegenden Städten und Gemeinden. Im
Vergleich zu anderen Großstadtregionen weisen somit sowohl die Kernstadt als auch die Region insgesamt eine mittlere
Größenordnung und Verdichtung auf. Die Region Hannover hat eine zentrale geografische Lage sowohl innerhalb Deutschlands als auch in Europa und bildet durch die Schnittstelle der europäischen Nord-Süd- und Ost-West-Verkehrsachsen
einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt.
Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes Planungsinstrument, mit dem die Region Hannover sowohl für die Kernstädte
als auch für die ländlichen Ortsteile Standards und Vorgaben definiert, mit deren Umfang und Qualität die Leistungen
bei Stadt-, S-Bahnen und dem Busverkehr festgelegt werden. Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben und konkrete
Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen, den öffentlichen Personennahverkehr in der Region Hannover noch attraktiver zu gestalten. Unser Ziel ist ein weiterer Ausbau des ÖPNV, um zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen. Wesentlicher Hebel
dabei ist die Erhöhung der Kapazität insbesondere auf der Schiene.
Ulf-Birger Franz
Dezernent für Wirtschaft, Verkehr und Bildung
Conrad Vinken
Fachbereichsleiter Verkehr
Die Region Hannover
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Nahverkehrsplan 2021
Inhalt
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1
Ziele und Herausforderungen für den neuen Nahverkehrsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.1 Soziale und ökologische Ziele anstreben und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umsetzen . . . . . . . . . 8
1.2 Herausforderungen für die Beteiligten: Mobilitätsbedürfnisse in der Region befriedigen, gesetzliche
Anforderungen erfüllen, Finanzmittel sinnvoll einsetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1.3 Die zunehmende Digitalisierung als Chance nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
1.4 Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2
Ein Blick zurück und einer nach vorn: Bilanz und Prognose der Nahverkehrsentwicklung . . . . . . . . . . . . . . 12
2.1 Haben Angebot und Nachfrage in der Vergangenheit zueinander gepasst? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
2.2 Verkehrsnachfrage am Wochenende und in der Ferienzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
2.3 Haltestellenbelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
2.4 Entwicklung der Fahrgastzahlen im SPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
2.5 Nachfrageentwicklung nach Verkehrsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
2.6 Kantenbelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
2.7 Welche Entwicklung sind zukünftig zu erwarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
2.7.1 Bevölkerungsentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
2.7.2 Siedlungsentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
2.7.3 Arbeitsplatzentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
2.8 Bilanz des Nahverkehrsplans 2015: Was wurde erreicht, was steht noch aus? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
2.8.1 Die Maßnahmen im SPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
2.8.2 Maßnahmen Stadtbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
2.8.3 Maßnahmen Bus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
2.8.4 Maßnahmen Park+Ride und Bike+Ride . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
2.8.5 Untersuchungsbedarf Angebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
2.8.6 Untersuchungsbedarf Marketing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
2.9 Was bedeuten diese Ergebnisse für die zukünftige Nahverkehrsplanung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
3
Zielstrategie 1: Mobilität für alle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
3.1 Verlässlich von hier nach dort kommen: Das Grundgerüst für den ÖPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
3.1.1 Was kommt „neu“ hinzu? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
3.1.2 Hannover-Standard und weitere Bedienungs- und Qualitätsstandards aufeinander abstimmen . . . . . . . 45
3.1.2.1 Hannover-Standards . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
3.1.2.2 Zusammenfassung der Qualitätsstandards für die vier ÖV-Systeme (SPNV, ÜSTRA
Stadtbahn, ÜSTRA Bus, regiobus) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
3.2 Gleichberechtigter ÖPNV-Zugang: Mobilitätsteilhabe für alle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
3.2.1 Barrierefreiheit nützt allen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
3.2.1.1 Standards der Barrierefreiheit Stadtbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
3.2.1.2 Ausbauprogramm für die Stadtbahnhaltestellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
3.2.1.3 Stand Ausbau der Stadtbahnhaltestellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
3.2.1.4 Standards der Barrierefreiheit an Bushaltestellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
3.2.1.5 Stand Ausbau der Bushaltestellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
3.2.1.6 Standards der Barrierefreiheit SPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
3.2.1.7 Standards der Barrierefreiheit Park+Ride . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
3.2.1.8 Standards für barrierefreie Information . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
3.2.1.9 Standards zur Barrierefreiheit im Vertrieb und Kundenservice sowie für das Personal . . . . . . . . . . . 59
3.2.1.10 Fahrgastsicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
3.2.1.11 AG Barrierefreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
3.2.2 Zielgruppendifferenzierte Angebotsplanung: ÖPNV-Nutzung auch in besonderen Lebenslagen und
bei besonderen Lebensweisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
3.2.2.1 Zielgruppenorientierte Ausrichtung des ÖPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
3.2.2.2 LSBTI - Personen mit besonderen Lebensweisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
3.2.3 Tarif- und Vertriebssystem: So preiswert wie möglich, so auskömmlich wie erforderlich . . . . . . . . . . . . . . . 63
3.2.3.1 Tarifreform 2020, geplante Einfürhrung von Partner- und Seniorenkarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Nahverkehrsplan 2021
3.2.3.2 Regional- und Übergangstarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
3.2.3.3 Neue Vertriebssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
3.2.4 Fahrgast-Partizipation: Einbeziehung der Nutzendenperspektive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
4
Zielstrategie 2: Durch Angebotsverbesserung den Umstieg fördern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
4.1 Zusätzliche Zielgruppen mit neuen ÖPNV-Angeboten ansprechen und neue Kunden und Kundinnen
gewinnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
4.1.1 Entwicklung der ÖPNV-Angebote in der Verbindungsebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
4.1.1.1 Verkehrsstationen SPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
4.1.1.2 Neue SPNV-Haltepunkte Laatzen-Mitte und Springe Deisterpforte - Fortsetzung der Prüfung . . . 69
4.1.1.3 Streckennetz SPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
4.1.1.4 Untersuchung / Planung / Bau von Infrastrukturergänzungen im Stadtbahnnetz bis 2025 . . . . . . . 72
4.1.1.5 Liniennetz nach Inbetriebnahme der Stadtbahnstrecke nach Hemmingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
4.1.1.6 ÖPNV-Kapazitätsreserven: Wie viel „Luft nach oben“ steckt noch im Stadtbahnsystem? . . . . . . . . 77
4.1.1.7 Für die Entwicklung einer langfristigen Strategie: Masterplan Stadtbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
4.1.2 Weiterentwicklung der ÖPNV-Angebote in der Verknüpfungsebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
4.1.2.1 Gestaltung der Bushaltestellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
4.1.2.2 Bushaltestelleninfrastruktur Strategie/Ausbaupriorität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
4.1.2.3 Verbesserungs- und Ausbaupotenial (baulich und betrieblich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
4.1.2.4 Überplanung Regionalbusliniennetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
4.1.2.5 Entwicklung der Stadtverkehre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
4.1.2.6 Konzepte sprintH-Linien: Schnelle und bequeme Verbindungen in Region und Stadt
(Systemgedanke, Elektrifizierung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
4.1.2.7 Stadtbus Hannover . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
4.1.2.8 Nachtverkehr ÜSTRA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
4.1.3 Weiterentwicklung der ÖPNV-Angebote in der Verteilungsebene (Bedarfsverkehr) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
4.2 Vernetzung von Verkehrssystemen: Alles hängt mit allem zusammen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
4.2.1 Digitalisierung der Mobilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
4.2.2 Park+Ride und Bike+Ride . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
4.2.2.1 Ausbaustandards . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
4.2.2.2 Strategie für den weiteren Ausbau von Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
4.2.2.3 Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
4.2.2.4 Ausblick und Anregung zur Weiterentwicklung von Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
4.2.2.5 Park+Ride / Bike+Ride Ausbaukonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
4.2.3 lnter-/multimodale Mobilitätsangebote: Integration und Kooperation unterschiedlicher Mobilitäts anbieter fördern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
4.2.3.1 Mitnahme von Fahrrädern in Busssen und Bahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
4.2.3.2 Carsharing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
4.2.4 Mobilitätsplattform für alle Anforderungen persönlicher Mobilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
4.2.5 Autonomes Fahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
4.2.6 U
ntersuchung zur Einrichtung von Mobilpunkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
4.3 Die Servicequalität verbessern - im Sinne der Fahrgäste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
4.3.1 Tarifentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
4.3.2 Einrichtung einer Zentralen Informations- und Beschwerdestelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
4.3.3 Echtzeit-Fahrgastinformation und Störfallmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
4.3.4 Technische Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
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Organisation ·und Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
5.1 Ausschreibungslose SPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
5.1.1 SPNV nach AEG - Ausschreibungslose SPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
5.1.2 ÖPNV nach PBefG: Öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) von Stadtverkehr und Regionalverkehr
Hannover Bus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
5.2 Die Rolle des GVH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
3
Nahverkehrsplan 2021
5.3 Infra . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
5.4 Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
5.4.1 Finanzierung der Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
5.4.1.1 Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)und dem Entflechtunggesetz (EntflechG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
5.4.1.2 Finanzierung von Investitionen (ortsfeste Infrastruktur) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
5.4.1.3 Businfrastruktur, Umsteige-, Park+Ride-, Bike+Ride-Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
5.4.2 Finanzierung der Maßnahmen/des Angebots (konsumptiv) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
5.4.3 Finanzierung der Verkehrsleistungen im GVH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
6
Maßnahmenliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Tabellen
Tabelle 1: Veränderungen in Angebot und Nachfrage am Normalwerktag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Tabelle 2: Haltestellenbelastungen an ausgewählten Haltestellen am Normalwerktag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Tabelle 3: Entwicklung der Haltstellenbelastung im SPNV am Normalwerktag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Tabelle 4: Bevölkerungsentwicklung für die Jahre 2030 und 2040 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Tabelle 5: Siedlungsgebiete ab 250 Einwohnerinnen und Einwohner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Tabelle 6: Geplante Gewerbegebiete ab 5 ha Fläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Tabelle 7: Prognotizierte Arbeitsplatzentwicklung zwischen 2015 und 2030 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Tabelle 8: Bilanz SPNV-Infrastrukturmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Tabelle 9: Bilanz Maßnahmen Stadtbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Tabelle 10: Bilanz Maßnahmen Bus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Tabelle 11: Bilanz Maßnahmen Park+Ride-Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Tabelle 12: Bilanz Maßnahmen Bike+Ride-Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Tabelle 13: Bilanz Untersuchungsbedarf Angebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Tabelle 14: Bilanz Untersuchungsbedarf Marketing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Tabelle 15: Bestandserfassung barrierefrei ausgebauter Bushaltestellen in der Region Hannover auf
Ebene der Haltepunkte (Stand 2020) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Tabelle 16: Barriefrefreie Erreichbarkeit der einzelnen Ortsteile einer Kommune (Ortsteileinsatz 2018) . . . . . . . . . . . . . . . 80
Tabelle 17: Ausbauprioritäten für Bike+Ride und Park+Ride an SPNV-Stationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Tabelle 18: Ausbauklasse Park+Ride von Stadtbahnstationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Tabelle 19: SPNV Soll-Leistungen nach Eisenbahnverkehrsunternehmen 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Tabelle 20: Ausschreibungen im SPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Tabelle 21: Einnahmen im GVH Pool 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Tabelle 22: Fahrten im GVH nach Fahrgastgruppen 2013 bis 2017 (in Mio.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Tabelle 23: GVH Tarifeinnahmen nach Fahrgastgruppen 2013 bis 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Abbildungen
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Abbildung 3:
Abbildung 4:
Abbildung 5:
Abbildung 6:
Abbildung 7:
Abbildung 8:
4
NVP 2021 für die Region Hannover – Zielsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Betriebsleistungsstatistik 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Verkehrsleistungsstatistik 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Verkehrsaufkommen an Werktagen in der Ferienzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Verkehrsaufkommen am Samstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Verkehrsaufkommen am Sonntag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Entwicklung der Verkehrsnachfrage nach Verkehrsarten gegenüber 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Bevölkerungsentwicklung in den Altersklassen von 2025 bis 2030 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Nahverkehrsplan 2021
Abbildung 9:
Abbildung 10:
Abbildung 11:
Abbildung 12:
Abbildung 13:
Abbildung 14:
Abbildung 15:
Abbildung 16:
Abbildung 17:
Abbildung 18:
Abbildung 19:
Bedienungsebenen – Netzhierarchie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Untersuchungsintervalle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Entwicklung des barrierefreien Ausbaus Stadtbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Entwicklung barrierefrei ausgebauter Bushaltestellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
10-Punkte-Programm der AG Barrierefreiheit (für den NVP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Standardausstattung einer Bushaltestelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Merkmale sprintH-Linien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Struktur des GVH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Maximale Förderquoten bei Investitionsvorhaben im ÖPNV in Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Finanzierung des ÖPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Einnahmen- und Fahrtenentwicklung im GVH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Karten
Karte 1.1:
Karte 1.2:
Karte 1.3:
Karte 2:
Karte 3.1:
Karte 3.2:
Karte 3.3:
Karte 4:
Karte 5:
Karte 6:
Karte 7:
Karte 8:
Karte 9:
Karte 10:
Verkehrsnachfrage: Kantenbelastungen im Verbund 2017 Region Hannover . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Verkehrsnachfrage: Kantenbelastungen im Verbund 2017 Stadt Hannover . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Verkehrsnachfrage: Kantenbelastungen im Verbund 2017 City Hannover . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Siedlungs- und Gewerbeflächen (Stand 2018) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Hannover-Standard-Regional . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Hannover-Standard-Städtisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Hannover-Standard-Städtisch: Burgdorf und Lehrte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Stadtbahn barrierefreier Ausbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Schematisches Liniennetz SPNV Region Hannover 2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Schematisches Liniennetz SPNV Region Hannover 2020plus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Karte Schiennetz Bestand 2018 und Planung Kernraum Hannover . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Karte Stadtbahn Neu- und Ausbaumaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Liniennetz Hemmingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Liniennetz SPNV mit Beteiligung der Region Hannover . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
5
Nahverkehrsplan 2021
6
1
Ziele und Herausforderungen für
den neuen Nahverkehrsplan
Das Land Niedersachsen will eine
ausreichende Versorgung aller
Bürgerinnen und Bürger mit öffent
lichen Verkehrsleistungen sicher
7
Nahverkehrsplan 2021
1
1
Kapitel 1
1.
Ziele und Herausforderungen für den
neuen Nahverkehrsplan
Mit dem vorliegenden Nahverkehrsplan wird insbesondere
dem Anspruch eines angepassten ÖPNV-Angebots Rechnung getragen, das sich einbindet in ein multimodales
Verständnis von Mobilität. Im Fokus stehen die Belange
der Umwelt, die Mobilitätsteilhabe aller und die Möglichkeiten der bestmöglichen Nutzung neuer Technologien.
Übergeordnete Zielgruppen sind die Bürgerinnen und
Bürger der Region Hannover, denen mit einem möglichst
attraktiven und bedarfsgerechten Verkehrsangebot eine
Mobilität auch ohne Pkw ermöglicht werden soll.
Wichtigster Adressat im externen Kreis sind die Verkehrsunternehmen. Nach § 8 Abs. 3 PBefG soll die Aufgabenträgerin die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität
sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende
Integration der Verkehrsleistungen im Nahverkehrsplan
festlegen. Dabei wird der Nahverkehrsplan fortlaufend
mit den Ergebnissen der aktuellen Verkehrsforschung abgeglichen. Die Region Hannover leitet aus ihrer Funktion
als wichtigster Finanzgeber für den ÖPNV daraus einen
verbindlichen Steuerungsauftrag ab. Im Nahverkehrsplan
wird deswegen ein Untersuchungsbedarf mit konkreten
Maßnahmen festgelegt, die zur Einhaltung des im Nahverkehrsplan definierten Rahmens notwendig sind.
Wesentlicher Adressat im internen Kreis der Region Hannover ist die Regionsversammlung, die den Nahverkehrsplan beschließt und ihn damit zur Richtschnur für die konkreten Entscheidungen der nächsten Jahre macht. Der
Nahverkehrsplan führt alle Planungen auf, die die Region
Hannover in eigener Entscheidungsverantwortung umsetzen möchte. Dabei ist eine Abstimmung mit den Städten und Gemeinden anzustreben.
1.1 Soziale und ökologische Ziele
anstreben und im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten umsetzen
Der Nahverkehrsplan 2015 hat bereits die wichtigsten Ziele der Planung in der Region Hannover beschrieben. Diese
Ziele sollen im Nahverkehrsplan 2021 weiterverfolgt und
hinsichtlich neuerer Entwicklungen aktualisiert werden.
Nach wie vor steht ein sowohl ökologischer als auch sozialer Anspruch im Vordergrund. Ziel ist der kontinuierliche
Ausbau des ÖPNV und vor allem eine deutliche Kapazitätserhöhung, um weiteres Fahrgastwachstum zu ermöglichen.
Abbildung 1: NVP 2021 für die Region Hannover – Zielsystem
Verkehrspolitische
Ziele
Zielsetzung im
NNVG
Finanzieller Rahmen
Ziele der Nahverkehrsplanung
Sozialer Anspruch
ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge
Grundangebot für alle
Ökologisch-technologische Innovation
Verlagerung vom MIV zum ÖPNV
(Verkehrswende)
Kundengewinnung
durch attraktive
Angebote
Festlegung der „ausreichenden“ Verkehrsbedienung
8
Neue Technologien
Nahverkehrsplan 2021
Mit der Rückschau werden Maßnahmen und strukturelle
Entwicklungen der letzten Jahre in den Blick genommen,
um festzustellen, wo die Ziele den realen Entwicklungen
entsprechen und wo sie vielleicht verändert werden müssen.
1.2 Herausforderungen für die Beteiligten: Mobilitätsbedürfnisse in der
Region befriedigen, gesetzliche Anforderungen erfüllen, Finanzmittel
sinnvoll einsetzen
Veränderungen in diesen letzten Jahren sind vor allem
auf technologische Entwicklungen zurückzuführen, die
neue Möglichkeiten für einen sozialeren oder umweltfreundlicheren ÖPNV bieten. Dies betrifft zum Beispiel
die Bedienung im ländlichen Raum, mit der die wirklichen
Bedarfe der Bevölkerung besser berücksichtigt werden
können und die dennoch dabei im finanziell vertretbaren
Rahmen bleibt. An entsprechenden Modellen flexibler
Bedienung ist zu arbeiten und eine klare Vorgabe für die
Zukunft zu entwickeln. Technische Entwicklungen der digitalen Informationsverarbeitung und der Fahrzeug- und
Antriebstechnik bieten neue Chancen, eine ökologisch
sinnvollere Mobilität zu planen, aber auch weitere Bevölkerungsgruppen in die Nutzung einzubeziehen.
Grundlage für den Nahverkehrsplan ist ein Zielsystem, bei
dem sich ökologische, ökonomische und soziale Ansprüche ergänzen, überschneiden oder auch ausschließen.
Hierzu wird das ÖPNV-Netz klarer in Ebenen gegliedert
(Verbindungsebene, Verknüpfungsebene, Verteilungsebene), die es erlauben, genauere Standards für die
unterschiedlichen Funktionen von ÖPNV-Angeboten zu
definieren, zunächst unabhängig vom Verkehrsmittel. Die
Verbindungsebene soll die schnelle Bedienung zwischen
A und B auf den Hauptachsen mit einer großen Bündelung von Verkehren erlauben. Davon abzweigend und die
Zwischenräume bedienend hat die Verknüpfungsebene
klare Linienwege und eine gute Bedienungsfrequenz zu
realisieren. Für die Verteilungsebene, die vorwiegend die
kleinen Orte im Umland bedient, aber auch in Zeiten geringer Nachfrage verkehrt, muss ein Mix aus unterschiedlichen Bedienungsangeboten gefunden werden.
Die Schaffung der Barrierefreiheit ist ein deutlicher
Schwerpunkt dieses Nahverkehrsplans. Hierbei werden
die gesetzlichen Vorgaben des PBefG (Personenbeförderungsgesetz) erfüllt, darüber hinaus ist es ein besonderes
Anliegen der Region Hannover, alle Barrieren, die einer
Nutzung des ÖPNV entgegenstehen, zu beseitigen. Dazu
gehören soziale Barrieren, denen durch eine Tarifreform
entgegengewirkt wird oder Barrieren, die in Sicherheitsaspekten im Sinne eines subjektiven Unsicherheitsgefühls der Fahrgäste liegen sowie Barrieren, die aus einer
zu umständlichen Informations- und Vertriebsgestaltung
resultieren.
Die Region Hannover arbeitet gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen an einer Vielzahl von Maßnahmen
und Standards, die im Nahverkehrsplan beschrieben sind.
Dabei bleibt jedoch immer die Finanzierbarkeit im Blick.
Der vorliegende Nahverkehrsplan dient als Lenkungsinstrument für die Entwicklung des ÖPNV in den kommenden
Jahren. Er beinhaltet konkrete Anforderungen, deren Umsetzung noch Feinarbeit in vielen Bereichen erfordert. Die
Ziele und Standards des Nahverkehrsplans sollen realistisch erreichbar sein und nicht nur einen Wunschkatalog
darstellen.
1
1
Die Sicherstellung einer Teilhabe Aller am ÖPNV fordert
Bedienungsstandards für den ÖPNV, die jedoch finanzierbar sein müssen. In der Region Hannover gehen wir mit
dem „Hannover-Standard“ weit über anderswo übliche
Mindestbedienungsstandards hinaus. Ebenso finanzierbar sein müssen die definierten ökologischen Standards
zu Klimaschutz, Umweltqualität und der damit verbundene Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Daher wird es
für Mindeststandards auch finanzielle Grenzen geben.
Zusätzliche oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten
für den ÖPNV sollten dabei geprüft werden.
Auf der anderen Seite kann die Teilhabe Aller am ÖPNV
und – weiter gefasst – ökologisch sinnvoller Mobilität,
den Modal Split zu Gunsten des Umweltverbundes verändern und damit die Umweltziele unterstützen.
Somit dienen Vorgaben zur Barrierefreiheit sowohl sozialen als auch ökologischen Zielen.
Mit dem Nahverkehrsplan ist eine Reihe von gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Entsprechend den Vorgaben
im PBefG muss er Maßnahmen definieren, die eine vollständige Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 sicherstellen
oder Ausnahmen definieren, wo dies noch nicht in diesem
Zeitraum umgesetzt werden kann. Das PBefG definiert
hierbei nicht, was unter vollständiger Barrierefreiheit zu
verstehen ist. Die Region Hannover fasst dies sehr weit,
um den Gedanken der Teilhabe Aller an der Mobilität zu
verfolgen. Die Aussagen zur Barrierefreiheit sind daher
im Kapitel 3.2 „Gleichberechtigter ÖPNV-Zugang: Mobilitätsteilhabe für alle“ dargestellt.
Entsprechend dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) trifft der Nahverkehrsplan Aussagen zum
Bedienungsangebot im Planungsgebiet, zu Zielvorstellungen, die bei der Gestaltung des ÖPNV verfolgt werden
und welche Maßnahmen dafür getroffen werden und zu
Investitionen im Schienenverkehr. Der Finanzbedarf wird
ebenfalls ausgewiesen.
9
Nahverkehrsplan 2021
1
1
Der ÖPNV kann nicht alle Mobilitätsbedürfnisse in gleichem Maße befriedigen. Für die ländlichen Räume zeigen
sich hier besondere Herausforderungen. Im Bereich Ausbildung und Beruf, wo täglich gleiche Wege zur gleichen
Zeit durchgeführt werden und die Nachfrage gebündelt
auftritt, kann am ehesten ein attraktives Angebot geschaffen werden.
Im Bereich des Versorgungsverkehrs und stärker noch im
Bereich des Freizeitverkehrs liegen räumlich und zeitlich
sehr differenzierte Fahrtwünsche vor, so dass nicht überall und jederzeit ein gleichwertiges Angebot geschaffen
werden kann. Hier ein finanzierbares aber auch attraktives
Angebot anzubieten ist eine besondere Herausforderung.
Dazu beschreitet die Region Hannover neue Wege im Umland um Hannover mit der Schaffung eines abgestuften
Systems von SPNV, sprintH-Linien und mit Regionalbuslinien mit unterschiedlichen Aufgaben. Dazu kommt ein
noch zu entwickelndes flexibles System für Räume und
Zeiten schwacher Nachfrage, in denen ein Linienverkehr
unwirtschaftlich ist.
Für die Stadt Hannover als wachsender Metropole steht
die Entwicklung der Stadtbahn im Vordergrund, sei es
durch Bau neuer und Ausbau bestehender Strecken, Bereitstellung ausreichender Gleis- und Platzkapazitäten
oder barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Hinsichtlich
des Busverkehrs stehen Ausweitungen sowie nach und
nach der Einsatz von Elektrobussen im Fokus.
1.3 Die zunehmende Digitalisierung
als Chance nutzen
Der Begriff „Digitalisierung“ umfasst das weite Feld der
Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, Daten digital zu verarbeiten und den Zugang zu
digitalen Medien zu ermöglichen. Für die Entwicklung der
Mobilität in der Region Hannover eröffnet die zunehmende Digitalisierung verschiedene Optionen, Mobilität einfach, komfortabel und barrierefrei zu gestalten und damit
die Teilhabe aller an der Mobilität sicherzustellen.
10
Die Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Gestaltung des
ÖPNV und der intermodalen Mobilität sind in der Region
Hannover bereits weit gediehen, jedoch wird ihre Weiterentwicklung in ganz unterschiedlichen Bereichen vorangebracht. Daher nehmen diese Entwicklungen bei der Beschreibung konkreter Projekte und bei der Definition von
Standards in vielen Kapiteln des NVP weiten Raum ein.
Hierzu gehören Einsatzmöglichkeiten digitaler Datenverarbeitung bei allen Informationskanälen.
Hier sind nicht nur Informationen über stationäre und
mobile Endgeräte für den Internetzugang (im Web und
als App) gemeint, die stabil und leicht verständlich möglich sein müssen, deren Zugriff dennoch noch nicht durch
alle Fahrgäste gegeben ist. Zu den Möglichkeiten digitaler
Information gehören auch dynamische Fahrgastinforma-
tionen an Haltestellen und im Fahrzeug mit Echtzeitangaben und im Zwei-Sinne-Prinzip.
Darüber hinaus werden digitale Vertriebsmöglichkeiten
weiterentwickelt und aufgebaut. Zudem ist eine digitale
Steuerung von Verkehrsströmen zum Beispiel bei Veranstaltungsverkehren zu Park+Ride-Plätzen oder die Lenkung von Fahrgästen bei Kapazitätsengpässen vorgesehen.
Aber auch die Möglichkeiten, über WLAN ins Internet zu
gelangen, sind Teil der Digitalisierung. Deshalb sollen die
Fahrzeuge und die Stationen mit WLAN-Zugang ausgestattet werden.
Im Nahverkehrsplan finden sich konkrete Aussagen zu digitalen Fahrgastinformationen in den Kapiteln 4.1.2.1 und
4.3.3 (Störfallmanagement), zur Mobilitätsplattform in
Kapitel 4.2.4, zu WLAN im Fahrzeug in Kapitel 4.1.2.6, zu
digital gestütztem Vertrieb in Kapitel 3.2.3.3 und zu verkehrslenkenden Einsatzmöglichkeiten in Kapitel 4.2.1.
1.4 Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 eine Förderung von Modellprojekten
zur Stärkung des ÖPNV. Ziel der Region Hannover ist es
Modellkommune für diese Förderung zu werden.
Zu diesem Zweck wurden für die kommenden Jahre zehn
Aktionsfelder definiert:
• Ausweitung der ÜSTRA-Stadtbahnflotte um ein Drittel
• Sanierung und Kapazitätserweiterung der Station
Hauptbahnhof
• Neue Stadtbahnstrecken
• Direktbusse in die Innenstadt
• Wasserstoffbusse für die Region Hannover
• Erweiterung des Hauptbahnhof Hannover
• Neue S-Bahn-Stationen und zusätzliche Züge
• 10.000 zusätzliche Bike & Ride-Plätze
• Mehrgeschossige Park & Ride-Anlagen
• Neue Tarifangebote: Senioren-Netzkarte, Partner-Karte
und Jugend-Netzkarte für Azubis
Ergänzend zu den 10 Punkten wird die Einführung von
Pilotanwendungen für On-Demand Verkehre in der Region Hannover verfolgt.
Eine konsequente Klimapolitik braucht eine Verkehrswende, die nur durch eine Kombination unterschiedlicher Maßnahmen und durch ambitionierte Projekte erfolgreich sein
kann. Ein wesentlicher Baustein der Verkehrswende in der
Region Hannover ist der konsequente Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Auch die Stärkung der
Tangentialverkehre und Maßnahmen zur Beschleunigung
des Busverkehrs (z.B. durch weitere Bussonderspuren) gehören dazu.
2
Ein Blick zurück und einer nach vorn:
Bilanz und Prognose der Nahverkehrsentwicklung
11
Nahverkehrsplan 2021
Kapitel 2
1
2
2
Ein Blick zurück und einer nach vorn:
Bilanz und Prognose der Nahverkehrsentwicklung
Das Kapitel befasst sich mit den Entwicklungen der letzten
Jahre und dem Stand der Umsetzung des Nahverkehrsplan 2015.
Dies umfasst Darstellungen zur Nachfrageentwicklung
im ÖPNV und zur strukturellen Entwicklung im Untersuchungsraum. Daraus lässt sich schließen, wo neue Erschließungen notwendig sind oder die Bevölkerungs- oder
Arbeitsplatzschwerpunkte wachsen und möglicherweise
Verdichtungen des Angebots sinnvoll sind.
In einem zweiten Teil wird der Nahverkehrsplan 2015
hinsichtlich der dort definierten Maßnahmen und deren
Umsetzung überprüft und Konsequenzen für die weitere
Entwicklung gezogen.
2.1 Haben Angebot und Nachfrage in der
Vergangenheit zueinander gepasst?
Zur Ermittlung von Daten des Verkehrsangebotes und der
Verkehrsnachfrage in der Region Hannover hat die Region
die WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung mit der Erstellung eines Jahresberichtes
2017 beauftragt. Im Nahverkehrsplan 2021 werden einige
der darin enthaltenen Darstellungen übernommen.
Die vorliegenden Daten beziehen sich auf einen durchschnittlichen Normalwerktag in der Schulzeit. Dieser Tag
ergibt sich als Mittelwert der Zählungen aus den drei Erhebungsperioden Winter, Frühjahr und Herbst. Die Auswertungen beziehen sich auf das GVH-Verbundgebiet.
Personenfahrten im ein- und ausströmenden Verkehr
wurden bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen auf den
Fahrtabschnitt bis zur letzten Haltestelle im GVH verkürzt.
Die Angaben zum SPNV beziehen sich auf folgende Linien:
RE-Kreuz-Bremen: RE1/8: Hannover - Bremen
RE 2/3: Uelzen – Hannover - Göttingen
RE 30: Hannover - Wolfsburg
Heidekreuz: RB 38: Hannover - Buchholz
DINSO-II: RE 10: Hannover – Bad Harzburg
Mittelland: RE 60/70: Bielefeld/Rheine –
Hannover – Braunschweig
12
Im Vergleich zu 2011 hat sowohl die Betriebsleistung als
auch die Anzahl der Linienfahrten bei allen Verkehrssystemen des ÖPNV und des SPNV im Jahr 2017 nochmals
leicht zugenommen. Positiv kann festgehalten werden,
dass die Verkehrsnachfrage im genannten Zeitraum sogar
stärker zugenommen hat als die Betriebsleistung.
Nahverkehrsplan 2021
Abbildung 2: Betriebsleistungsstatistik 2017
43,8
1
2
Mittlere Linienlänge (in km)
Betriebsleistung
in Tsd. Zugkm (SPNV) (in %)
in Tsd. Fzgkm (ÖPNV) (in %)
36,0
35,3
31,0
Anzahl Linienfahrten (in %)
27,1
1,6
(0,9%)
22,5
20,2
18,4
1,6
(0,9%)
1,5
(0,8%)
2,4
(1,4%)
0,9
(0,5%)
1,6
(0,9%)
13,5
13,0
10,8
0,7
(0,4%)
39,2
(22,7%)
3.010
(24,3%)
3.536
(28,5%)
Stadtbahn
Bus
Mittelland
DINSO-II
Heidekreuz
enno
Aller-Leine
S-Bahn
RE-KreuzBremen
IC
47
78
38
45
386
45
90
38
(0,4%) (0,4%) (3,1%) (0,6%) (0,4%) (0,3%) (0,3%) (0,7%)
68,5
(39,6%)
38,2
(22,1%)
5.076
(41%)
Bus
16,9
(9,8%)
14,0
173,1
(100,0%)
GVH gesamt
DB Fernverkehr
DB Regio
metronom
erixx
WestfalenBahn
ÜSTRA Stadtbahn
12.391
(100,0%)
ÜSTRA Bus
regiobus
Grundgesamtheit: Linienfahrten im Verbundgebiet am
Normalwerktag (Schulzeit) im Jahr 2017
13
Nahverkehrsplan 2021
Abbildung 3: Verkehrsleistungsstatistik 2017
1
2
31,7
27,8
Mittlere Linienreiseweite (in km)
27,0
Verkehrsleistung
in Mio. Pkm (in %)
23,2
22,0
Anzahl Linienbeförderungsfälle in Tsd. (in %)
18,7
0,03
(0,5%)
19,2
18,4
0,2
(3,1%)
0,2
(4,0%)
0,3
(5,0%)
0,05
(0,8%)
1,5
(25,3%)
0,1
(2,3%)
0,05
(0,9%)
6,4
3,8
2,9
2,4
(39,8%)
140,6
(14,1%)
106,0
(10,6%)
Bus
Stadtbahn
Mittelland
DINSO-II
Heidekreuz
enno
Aller-Leine
S-Bahn
RE-KreuzBremen
0,7
(11,4%)
Bus
629,5
(63,0%)
0,9
8,7
6,7
2,3
13,0
2,9
80,7
7,3
(0,1%) (0,9%) (8,1%) (0,7%) (0,7%) (0,2%) (0,3%) (1,3%)
IC
0,4
(6,9%)
6,0
6,0
(100,0%)
GVH gesamt
DB Fernverkehr
DB Regio
metronom
erixx
Grundgesamtheit: Linienbeförderungsfälle mit GVH-Tarif
im Verbundgebiet am Normalwerktag (Schulzeit ) im Jahr
2017
14
WestfalenBahn
ÜSTRA Stadtbahn
998,5
(100,0%)
ÜSTRA Bus
regiobus
Betrachtet man die langjährige Entwicklung von Angebot
und Nachfrage, kann eine unterschiedliche Zunahme der
Verkehrsnachfrage registriert werden. Während in den
Jahren bis 2011 die größte Steigerung im Bereich des SPNV
lag, legte in den Folgejahren besonders die Stadtbahn zu.
Diese Entwicklungen sind kompatibel zu den Einwohnerinnen- und Einwohnerentwicklungen, bei denen der langjährige Prozess der Suburbanisierung in den letzten Jahren durch einen Prozess der Reurbanisierung überdeckt
wurde. Hierbei zog besonders die Einwohnerinnen- und
Einwohnerzahl der Landeshauptstadt Hannover deutlich
an.
Nahverkehrsplan 2021
Tabelle 1: Veränderungen in Angebot und Nachfrage am Normalwerktag
Unternehmen
Betriebszweig
1), 2)
1
2
Betriebsleistung
Montag - Freitag, Schule
[Anz. Fzgkm in Tsd. km]
Veränderung
(2017 zu 2015)
2007
2011
2013
2015
2017
1,6
6,3
16,0
22,3
1,5
1,6
7,8
16,0
23,9
23,9
25,5
1,6
6,1
16,3
22,3
1,6
0,8
1,6
8,4
16,3
23,9
24,7
26,3
1,6
5,5
16,9
22,4
1,6
1,6
1,6
8,6
16,9
24,0
25,5
27,1
1,6
1,5
16,9
18,4
3,2
1,6
2,4
1,6
8,6
16,9
20,0
25,6
27,2
-0,9%
-73,3%
0,1%
-17,8%
103,1%
0,0%
-0,9%
0,8%
0,1%
-16,6%
0,3%
0,3%
DB Fernverkehr
DB Regio
DB Regio
DB Regio
metronom
erixx
WestfalenBahn
Fernverkehr
R-Bahn
S-Bahn
Summe DB
Summe EVU
Summe EVU
Gesamt
R-/S-Bahn
Gesamt
1,8
9,1
13,3
22,4
1,5
1,8
10,6
13,3
24,2
23,9
25,7
ÜSTRA
ÜSTRA
ÜSTRA
Stadtbahn
Bus
Gesamt
36,6
38,4
75,0
38,1
37,7
75,9
38,8
38,5
77,3
39,3
38,2
77,5
39,2
38,2
77,4
-0,1%
0,0%
-0,1%
regiobus
Bus
65,2
65,4
66,8
67,4
68,5
1,6%
Summe GVH
Gesamt
166,0
166,7
170,4
172,0
173,1
0,6%
InterCity
R-Bahn
S-Bahn
Gesamt
R-Bahn
R-Bahn
R-Bahn
Unternehmen
1), 3) - 7)
1), 5)
1), 6)
1), 3), 4)
1), 7)
Fahrgastaufkommen
Montag - Freitag, Schule
[Anz. LBF in Tsd. P]
Betriebszweig
1), 2)
Veränderung
(2017 zu 2015)
2007
2011
2013
2015
2017
1,0
57,5
96,8
154,3
16,2
1,0
73,7
96,8
155,3
170,6
171,5
1,0
54,2
96,2
150,4
17,9
3,4
1,0
75,5
96,2
151,4
171,7
172,7
0,8
48,3
95,4
143,7
17,4
9,9
0,8
75,6
95,4
144,5
171,0
171,8
0,862
15,944
101,930
117,874
27,295
11,382
24,940
0,862
79,560
101,930
118,736
181,491
182,353
2,9%
-67,0%
6,9%
-18,0%
57,2%
15,0%
2,9%
5,2%
6,9%
-17,9%
6,2%
6,1%
588,9
148,6
737,5
618,7
141,8
760,5
629,527
140,604
770,131
1,8%
-0,8%
1,3%
DB Fernverkehr
DB Regio
DB Regio
DB Regio
metronom
erixx
WestfalenBahn
Fernverkehr
R-Bahn
S-Bahn
Summe DB
Summe EVU
Summe EVU
Gesamt
R-/S-Bahn
Gesamt
10,8
50,2
68,4
118,6
14,1
10,8
64,2
68,4
129,4
132,7
143,5
ÜSTRA
ÜSTRA
ÜSTRA
Stadtbahn
Bus
Gesamt
551,6
141,0
692,6
551,4
140,4
691,8
regiobus
Bus
113,2
110,1
111,0
111,3
105,954
-4,8%
Gesamt
949,3
973,6
1.021,1
1.043,6
1.058,438
1,4%
Summe GVH
InterCity
R-Bahn
S-Bahn
Gesamt
R-Bahn
R-Bahn
R-Bahn
1), 3) - 7)
1), 5)
1), 6)
1), 3), 4)
1), 7)
1) Die Betriebsleistungen bei Regionalzügen und S-Bahnen werden bis zur letzen Haltestelle im GVH ermittelt. Bei InterCity-Zügen werden die Betriebsleistungen bis zur Verbundgrenze des GVH dargestellt.
2)
und Fahrgastaufkommen
von Zügen des Fernverkehrs
beziehen sich
auf die bis
IC-Linien
Hannover-Celle, Hannover
und Hannover
- Alfeld.
1) Betriebsleistung
Die Betriebsleistungen
bei Regionalzügen
und S-Bahnen
werden
zur Hannover-Peine,
5) Zum Fahrplanwechsel
im- Nienburg
Dezember
2008 wurden
die Regionalbahnlinien
2) Ab
2011 wird
die Nachfrageim
anhand
postalischen
der Kunden mit
GVH-Regionaltarif
daher keine
Angaben –
zu Celle,
Fahrgästen
mit DB-Tarif
und zur Gesamtnachfrage
denHannover
IC-Zügen vor.
letzten
Haltestelle
GVHeiner
ermittelt.
BeiBefragung
InterCity-Zügen
werden
die Be-erfasst. Es liegen
Hannover
– Burgdorf
Hannover
– Lehrte
– Hildesheim in
und
triebsleistungen bis zur Verbundgrenze des GVH dargestellt.
– Sarstedt – Hildesheim in S-Bahn-Linien umgewandelt.
2) Betriebsleistung und Fahrgastaufkommen von Zügen des Fernverkehrs
6) Die R-Bahn-Leistungen auf der Relation Hannover – Calberlah wurden bis
beziehen sich auf die IC-Linien Hannover-Peine, Hannover-Celle, Hannover
12.12.2015 von DB Regio erbracht. Ab 13.12.2015 wurden die Leistungen von
6) Die R-Bahn-Leistungen auf der Relation Hannover - Calberlah wurden bis 12.12.2015 von DB Regio erbracht. Ab 13.12.2015 wurden die Leistungen von metronom (enno) übernommen.
- Nienburg und Hannover - Alfeld.
metronom (enno) übernommen.
7) Die R-Bahn-Leistungen auf der Relation Peine - Bückeburg wurden bis 12.12.2015 von DB Regio erbracht. Ab 13.12.2015 wurden die Leistungen von der WestfalenBahn übernommen.
2) Ab 2011 wird die Nachfrage anhand einer postalischen Befragung der Kun7) Die R-Bahn-Leistungen auf der Relation Peine – Bückeburg wurden bis
den mit GVH-Regionaltarif erfasst. Es liegen daher keine Angaben zu Fahr12.12.2015 von DB Regio erbracht. Ab 13.12.2015 wurden die Leistungen von
gästen mit DB-Tarif und zur Gesamtnachfrage in den ICZügen vor.
der WestfalenBahn übernommen.
3) Die R-Bahn-Leistungen auf der Relation Hannover – Walsrode wurden bis
10.12.2011 von DB Regio erbracht. Ab 11.12.2011 wurden die Leistungen von
erixx übernommen.
4) Die R-Bahn-Leistungen auf der Relation Hannover – Derneburg wurden bis
13.12.2014 von DB Regio erbracht. Ab 14.12.2014 wurden die Leistungen von
erixx übernommen.
3) Die R-Bahn-Leistungen auf der Relation Hannover – Walsrode wurden bis 10.12.2011 von DB Regio erbracht. Ab 11.12.2011 wurden die Leistungen von erixx übernommen.
4) Die R-Bahn-Leistungen auf der Relation Hannover – Derneburg wurden bis 13.12.2014 von DB Regio erbracht. Ab 14.12.2014 wurden die Leistungen von erixx übernommen.
5) Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 wurden die Regionalbahnlinien Hannover – Burgdorf – Celle, Hannover – Lehrte – Hildesheim und Hannover – Sarstedt – Hildesheim in S-Bahn-Linien umgewandelt.
15
Nahverkehrsplan 2021
2.2 Verkehrsnachfrage am Wochenende
und in der Ferienzeit
1
2
Die Verkehrsnachfrage erreicht an Werktagen in der Ferienzeit sowie an Samstagen und an Sonntagen bei fast allen Verkehrsunternehmen nur einen Teil der Nachfrage an
Normalwerktagen. Dieser Effekt ist bei den kommunalen
Verkehrsangeboten von ÜSTRA und regiobus Hannover
deutlich ausgeprägter als beim SPNV. Es lässt sich festhalten, dass sich die Unterschiede zwischen Normalwerktag und Werktag in den Ferien, Samstagen und Sonntagen in 2017 im Vergleich zu 2011 reduziert haben.
Abbildung 4: Verkehrsaufkommen an Werktagen in der Ferienzeit
150%
122%
(20,1)
97,5%
(10,5)
100%
(0,9)
100%
95,7%
(3,8)
Anteil der Einsteiger am Werktag in der
Ferienzeit gegenüber dem Normalwerktag
87,9%
(6,5)
95,2%
(15,2)
94,7%
(23,6)
83,2%
(84,8)
78,8%
(496,0)
Anzahl der Einsteiger am Werktag
in der Ferienzeit (in Tsd.)
100,0% Anzahl
der Einsteiger am
Normalwerktag
70,6%
(99,2)
48,2%
(51,0)
50%
0%
IC
RE-KreuzBremen
76,7%
Mittel GVH
S-Bahn
enno
Aller-Leine
Mittelland
Stadtbahn
Bus
Bus
DINSO-II
Heidekreuz
DB Fernverkehr
DB Regio
metronom
erixx
WestfalenBahn
ÜSTRA Stadtbahn
ÜSTRA Bus
regiobus
Abbildung 5: Verkehrsaufkommen am Samstag
150%
102,0%
(16,8)
67,2%
(7,2)
7,7%
(0,1)
72,4%
(2,8)
100%
75,1%
(5,6)
77,6%
(12,4)
Anteil der Einsteiger am Werktag in der
Ferienzeit gegenüber dem Normalwerktag
74,9%
(18,7)
67,0%
(68,3)
100,0% Anzahl
der Einsteiger am
Normalwerktag
60,4%
(380,2)
Anzahl der Einsteiger am Werktag
in der Ferienzeit (in Tsd.)
51,7%
(72,6)
58,2%
Mittel GVH
50%
29,8%
(31,6)
0%
IC
RE-KreuzBremen
S-Bahn
enno
Aller-Leine
Mittelland
Stadtbahn
Heidekreuz
DB Fernverkehr
DB Regio
16
Bus
DINSO-II
metronom
erixx
WestfalenBahn
ÜSTRA Stadtbahn
ÜSTRA Bus
regiobus
Bus
Nahverkehrsplan 2021
Abbildung 6: Verkehrsaufkommen am Sonntag
1
2
150%
81,9%
(13,5)
44,5%
(4,8)
100%
100,0% Anzahl
der Einsteiger am
Normalwerktag
59,9%
(2,4)
1,8%
(0,02)
54,7%
(4,1)
68,3%
(10,9)
50%
59,8%
(14,9)
Anteil der Einsteiger am Werktag in der
Ferienzeit gegenüber dem Normalwerktag
44,6%
(45,5)
36,3%
(228,8)
Anzahl der Einsteiger am Werktag
in der Ferienzeit (in Tsd.)
28,6%
(40,3)
35,9%
Mittel GVH
13,7%
(14,5)
0%
IC
RE-KreuzBremen
S-Bahn
enno
Aller-Leine
Mittelland
Stadtbahn
Bus
Bus
DINSO-II
Heidekreuz
DB Fernverkehr
DB Regio
metronom
erixx
WestfalenBahn
ÜSTRA Stadtbahn
ÜSTRA Bus
regiobus
17
Nahverkehrsplan 2021
2.3 Haltestellenbelastung
1
2
Die folgende Tabelle führt die 35 Haltestellen in der Region Hannover mit der höchsten Anzahl von Ein- und Aussteigerinnen und Ein- und Aussteigern auf (umsteigende
Fahrgäste werden mit aufsummiert).
Die Tabelle verdeutlicht die allgemeine Steigerung der
Verkehrsnachfrage im Stadtbahnsystem. Der einzige
nennenswerte Rückgang ist der Verlagerung der Stadtbahnstrecke D vom Ernst-August-Platz in den Posttunnel
geschuldet.
Tabelle 2: Haltestellenbelastungen an ausgewählten Haltestellen am Normalwerktag
Summe Ein- und Aussteigende
[Tsd. Personen]
Haltestelle
H.-Kröpcke
H.-Hbf (SPNV)
H.-Hbf (ZOB/Stadtbahn)
H.-Aegidientorplatz
H.-Steintor
H.-Lister Platz
H.-Hbf (Ernst-August-Platz)
H.-Bf Linden/Fischerhof
H.-Noltemeyerbrücke
H.-Peiner Straße
H.-Marienstraße
H.-Vier Grenzen
H.-Altenbekener Damm
H.-Langenhagen Zentrum
H.-Mühlenberger Markt
H.-Misburger Straße
H.-Königsworther Platz
H.-Waterlooplatz
H.-Am Küchengarten
H.-Braunschweiger Platz
Bahnhof Wunstorf
H.-Kopernikusstraße
H.-Vahrenwalder Platz
H.-Spannhagengarten
Bahnhof Lehrte
H.-Sedanstraße/Lister Meile
H.-Schlägerstraße
H.-Schwarzer Bär
H.-Christuskirche
H.-Geibelstraße
H.-Allerweg
H.-Wallensteinstraße
H.-Niedersachsenring
H.-Herrenhäuser Markt
H.-Pelikanstraße
in Summe
18
2011
2017
136,5
128,8
128,2
86,2
46,6
25,3
32,5
15,7
17,4
16,5
15,8
13,7
14,0
11,0
10,8
9,4
11,0
12,9
12,1
11,5
12,4
11,6
11,7
10,8
10,9
9,9
9,2
8,6
8,8
9,9
9,9
10,7
9,3
6,9
8,3
904,7
171,3
145,0
139,8
95,2
45,4
27,3
24,7
18,0
17,9
16,0
16,0
15,9
15,2
13,8
13,5
13,4
13,3
13,2
13,1
12,9
12,8
12,8
12,6
12,3
11,7
11,7
11,6
11,4
11,3
11,1
11,0
10,7
10,3
10,1
10,1
1012,5
Veränderung
in %
25,5%
12,5%
9,0%
10,5%
-2,7%
7,8%
-23,7%
15,1%
3,0%
-3,3%
1,4%
16,4%
8,1%
25,2%
25,1%
42,6%
21,2%
2,1%
8,6%
12,2%
3,7%
9,8%
8,3%
14,1%
7,7%
18,7%
25,5%
33,1%
28,6%
12,3%
11,1%
0,3%
10,4%
45,6%
21,9%
11,9%
Nahverkehrsplan 2021
2.4 Entwicklung der Fahrgastzahlen im
SPNV
2.5 Nachfrageentwicklung nach Verkehrsarten
Die folgende Tabelle zeigt die Ein- und Aussteigendenzahlen an SPNV-Stationen differenziert für folgende
räumliche Bereiche:
Die folgende Abbildung zeigt die prozentuale Entwicklung der Verkehrsnachfrage für folgende Verkehrsar
ten:
Stadtverkehr Hannover: ÜSTRA Stadtbahn, ÜSTRA Bus,
S-Bahn (nur innerstädtische Verkehre)
Stadt-Umland-Verkehr: SPNV (ohne innerstädtische
S-Bahn Verkehre), Linien 300, 500, 700 und 370
Regionaler Busverkehr: Fahrgäste der regiobus Hannover (ohne 300, 500, 700)
Demnach ergeben sich folgende Ergebnisse:
Die Nachfrage in der Region Hannover hat sich insgesamt kontinuierlich erhöht.
Die prozentual größte Zunahme kann im Stadtverkehr
der LHH festgestellt werden.
Deutliche Zunahmen gab es auch im Stadt-Umland
Verkehr
Die Nachfrage im regionalen Busverkehr ging leicht
zurück.
H-Hbf: Hannover Hauptbahnhof
H-Rest: Übrige Stationen im Bereich der LHH
U/R: Stationen in der Region Hannover ohne LHH
RG: Stationen in den umliegenden Landkreisen
Die Verkehrsnachfrage hat sich mit der Einführung der
S-Bahn vor 20 Jahren sehr dynamisch entwickelt. In den
ersten Jahren gab es die größten prozentualen Steigerungen bei Stationen in den umliegenden Landkreisen und
auf dem Stadtgebiet in Hannover. Durch die Modernisierung der Stationen und der Angebote konnte hier ein großes Nachfragepotential aktiviert werden. In den letzten
Jahren entwickelt sich die Nachfrage homogen.
1
2
Tabelle 3: Entwicklung der Haltstellenbelastung im SPNV am Normalwerktag
Veränderung
Ein- und
Aussteigenden
2017 zu 1999
Ein- und Aussteigenden
[in Tsd]
Bf-Typ
H-HBF
H-REST
U/R
2 RG
1999
75,9
4,1
78,7
19,9
Gesamt
178,6 249,2 281,0 358,2 368,6 393,1
Veränderung
Ein- und
Aussteigenden
2017 zu 2011
Veränderung
Ein- und
Aussteigenden
2017 zu 2015
2003 2007 2011 2015 2017 [in Tsd]
[%]
[in Tsd]
[%] [in Tsd]
94,9 102,8 127,9 136,3 145,0
69,1 91,0%
42,2 33,0%
8,6
16,2 19,3 21,4 27,7 30,0
25,9 631,0%
10,7 49,9%
2,3
91,9 94,7 111,9 117,9 125,9
47,2 59,9%
31,2 27,9%
8,0
46,2 64,2 97,0 86,7 92,3
72,4 363,6%
28,1 28,9%
5,6
214,5 120,1%
112,1 31,3%
24,5
[%]
6,3%
8,4%
6,8%
6,5%
6,6%
Abbildung 7: Entwicklung der Verkehrsnachfrage nach Verkehrsarten 2017 gegenüber 2011
115%
110%
Stadtverkehr Hannover
105%
Stadt-Umland-Verkehr
100%
Regionaler Busverkehr
95%
Summe GVHVerkehrsmittel
90%
85%
2011
2013
2015
2017
2.6 Kantenbelastung
Die Karten mit den Kantenbelastungen zeigen die Belastungen im Liniennetz des GVH im Jahr 2017 differenziert
nach Betriebszweigen in vier Kartenausschnitten.
19
Nahverkehrsplan 2021
Karte 1.1: Verkehrsnachfrage: Kantenbelastungen im Verbund 2017 Region Hannover
20
Nahverkehrsplan 2021
Karte 1.2: Verkehrsnachfrage: Kantenbelastungen im Verbund 2017 Stadt Hannover
21
Nahverkehrsplan 2021
Karte 1.3: Verkehrsnachfrage: Kantenbelastungen im Verbund 2017 City Hannover
22
Nahverkehrsplan 2021
2.7 Welche Entwicklungen sind zukünftig zu erwarten?
1
2
2.7.1 Bevölkerungsentwicklung
Tabelle 4: Bevölkerungsentwicklung für die Jahre 2030 und 2040
RH
100,0% 1.189.000
99,6% 1.184.000
95,0% 1.130.000
2015
2030
2040
RH ohne LHH
LHH
100,0% 643.000 100,0% 546.000
97,7% 628.000 101,8% 556.000
92,2% 593.000
98,4% 537.000
Quelle: eigene Hochrechnung des FB Verkehr auf Basis der offiziellen Bevölkerungsprognose von Stadt und Region Hannover (Stand
30.06.2015)
Der Fachbereich Verkehr hat die gemeinsame Bevölkerungsprognose von Stadt und Region Hannover aus dem
Jahr 2015 für das Jahr 2030 fortschreiben lassen und
somit einen Ausblick auf das Jahr 2040 auf Grundlage
der natürlichen Entwicklungsprozesse abschätzen lassen. Demnach stagniert die Einwohnerzahl ungefähr auf
dem aktuellen Stand. In der Landeshauptstadt steigt die
Einwohnerzahl geringfügig an und sinkt leicht außerhalb
Hannovers. Die hier ausgewiesenen Rückgänge im Hin-
blick auf das Jahr 2040 stellen ein Szenario des demografischen Wandels ohne große Wanderungsgewinne dar.
Sollten die Wanderungsbewegungen stabil bleiben, wäre
auch eine weitere Stagnation zwischen 2030 und 2040
denkbar.
Abbildung 8 zeigt, dass die Gesellschaft insgesamt älter
wird. Da gerade die heutige und zukünftige ältere Generation eher monomodal im Straßenverkehr unterwegs ist,
erschwert die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung
somit die Durchdringung eines multimodalen und intermodalen Lebensstils, für den eher jüngere Menschen aufgeschlossen sind.
Abbildung 8: Bevölkerungsentwicklung in den Altersklassen von 2025 bis 2030
-40%
-20%
0%
20%
40%
60%
80%
81+
76 - 80 Jahre
71 - 75 Jahre
66 - 70 Jahre
61 - 65 Jahre
56 - 60 Jahre
51 - 55 Jahre
46 - 50 Jahre
LHH
41 - 45 Jahre
RH
36 - 40 Jahre
31 - 35 Jahre
23 - 30 Jahre
19 - 22 Jahre
15 - 18 Jahre
11 - 14 Jahre
6 - 10 Jahre
0 - 5 Jahre
23
Nahverkehrsplan 2021
Karte 2
2.7.2
1
2
Planungsraum
Siedlungsentwicklung
Karte 2 zeigt die Siedlungs- und Gewerbeentwicklung verortet in der Region Hannover. Es kann eingesehen werden,
dass viele dieser Entwicklungen in Schienennähe erfolgen.
Das begünstigt langfristig die Marktchancen des attrak-
Siedlungs- und
Gewerbeerweiterungsflächen
(Stand 2018)
tiven Schienensystems in der Region Hannover und stellt
die Grundlage für einen hohen Verkehrsmittelanteil im
ÖPNV dar.
Karte 2: Siedlungs- und Gewerbeflächen (Stand 2018)
Leine
Wedemark
Burgwedel
Neustadt a. Rgbe.
Garbsen
Steinhuder Meer
Langenhagen
Burgdorf
Uetze
Isernhagen
Wunstorf
Hannover
Lehrte
Seelze
Barsinghausen
Ronnenberg
Hemmingen
Wennigsen
Laatzen
Pattensen
Le
in
e
De
ist
er
Sehnde
Gehrden
Springe
Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der LGLN, 2019
Kartographie und Druck: Region Hannover
Bahnhaltestelle - SPNV Einzugsradius 1000m
Stadtbahnhaltestelle - Stadtbahn Einzugsradius 500m
geplante Siedlungsfläche
geplante Gewerbefläche
Schiene
Stadtbahn
24
Nahverkehrsplan 2021
In der folgenden Tabelle 5 sind geplante Siedlungsgebiete, die mehr als 250 Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen, dargestellt.
Sie wurden entsprechenden Informationen der Kommunen entnommen. Die Erschließung dieser Gebiete mit
dem ÖPNV ist sicherzustellen.
1
2
Tabelle 5: Siedlungsgebiete ab 250 Einwohnerinnen und Einwohner (Stadt Hannover ab 500 EW)
Stadt - /Gemeindeteil
Name Baugebiet
Barsinghausen
Barsinghausen
Burgdorf
Fillinghäuser Feld I (13)
Fillinghäuser Feld II (14)
Wohnen in der Landschaft
nördlich Trakehnerweg, südl.
Weidendamm
Burgdorf, Ehlershausen
Geschätzte
Einwohnende
774
367
350-400
Geplante
Realisierung
390
2030
2035
2020
Burgdorf
westl. Ahrbergenweg/Rohrkampsweg
885
2025
Burgdorf
Burgdorf
Burgwedel,
Großburgwedel
Garbsen, Berenbostel
westl. Rohrkampsweg
westl. Peiner Weg
448
275
2035
2030
Ost (Mühlenberg)
675
bis 2025
Im Hespe
Berenbostel – Wohnen 2020
Teilfläche 1
Berenbostel – Wohnen 2020
Teilfläche 2
Berenbostel – Wohnen 2020
Teilfläche 3
300
bis 2025
975
bis 2025
1275
bis 2035
288
bis 2030
Garbsen, Berenbostel
Garbsen, Berenbostel
Garbsen, Berenbostel
Garbsen, Garbsen-Mitte
Wohnquartier Europa-Allee
575
bis 2020
Garbsen, Garbsen-Mitte
Neue Mitte Garbsen
400
Garbsen, Garbsen-Mitte
westlich Zentrum
1125
bis 2025
50% bis 2020
30% bis 2025
20% bis 2035
Garbsen, Horst
Im Stühe
380
Garbsen, Meyenfeld
Meyenfeld Südost
375
Garbsen, Meyenfeld
Meyenfeld Südwest
550
Gehrden
Hemmingen,
Hann./Bemerode
Hemmingen -W.
Hann./Bothfeld
Vorwerkstr.
400
50% bis 2025
50% bis 2035
50 bis 2025
150 bis 2030
100 bis 2020
200 bis 2025
2021
Kronsberg
Fläche
60 Süd (Kronsrode)
Freiherr-von-Fritsch Kaserne
West,
abhängig von
Stadtbahnbau
Hilligenwöhren
(Herzkamp)
und B3 neu
Oststadtkrankenhaus (Buchholzer
Grün)
Süd/Ost
8000
450
1500
2018
2020
2023
500
600
2016
2020
-2030
640
350
2017
2020
800
330
2500
100640
+ 130
2016
2020
2023
2020
2023
800
NN
ab2022
2020
2017
nach 2030
2020
2018
2016
-2025
2025
Hann./Bothfeld
Hemmingen,
Arnum
Hann./Groß-Buchholz
Hemmingen, Arnum
Isernhagen,
Hann./Mittelfeld
Altwarmbüchen
Hann./Limmer
Isernhagen, Isernhagen
Hann./Misburg-Nord
HB
Am Annastift
(Vitalquartier)
Wietzeaue
2. Abschnitt
Wasserstadt Limmer 2. BA
ehem.
Färberei Bode
Steinbruchsfeld-Ost
Hann./Badenstedt
Isernhagen,
Kirchhorst
östl. Hermann-Ehlers-Allee (Benther
„neue
Blick) Ortsmitte“ Arbeitstitel
Hann./List
Isernhagen, Kirchhorst
Hann./Mittelfeld
„nördlich
Hinter Pastors Hofe“
Constantinstraße
Arbeitstitel
Holl. Pavillon / Studentenwohnen
Isernhagen,
Kirchhorst
Hann./Limmer
„Heinholzwiese“
Arbeitstitel
Wasserstadt Limmer
1. BA
500
NN
360
NN
1030
Hann./Hainholz
Laatzen
Laatzen, Gleidingen
Chamissostraße
nördl.
nördliches
Heidfeld
Sehlwiese C
500
450
325
ab2017
2020
25
Garbsen, Berenbostel
Nahverkehrsplan 2021
Garbsen, Berenbostel
1
2
1275
bis 2035
288
bis 2030
Garbsen, Garbsen-Mitte
Hann./Kleefeld
Garbsen, Garbsen-Mitte
Hann./Stöcken
Garbsen, Garbsen-Mitte
Hann./Kleefeld
nördlich Kirchröder
Straße (StephansWohnquartier
Europa-Allee
stift)
Neue Mitte Garbsen
Schwarze Heide - westl. Stelinger
Straße
westlich Zentrum
südl. Kirchröder Straße (Stephansstift)
575
560
400
800
1125
600
bis 2020
2022
bis 2025
50% 2025
bis 2020
30% bis 2025
20% 2023
bis 2035
Hann./List
Garbsen,
Horst
Hann./Badenstedt
Garbsen,
Meyenfeld
Hann./Kirchrode
Günther-Wagner-Allee
Im
Stühe
Carlo-Schmid-Allee
Meyenfeld
Südost
Nördl. Lange-Feld-Str.
/ Büntekamp III
540
380
570
375
680
Hann./Leinhausen
Garbsen, Meyenfeld
Hann./Mittelfeld
Gehrden
Hemmingen,
Hemmingen -W.
Fuhsestr. Ost
Meyenfeld Südwest
Stadtquartier Goseriede (ehm. PostVorwerkstr.
scheckamt)
1500
550
600
400
50% 2020
bis 2025
50% bis 2035
2020
50 bis 2025
150 2023
bis 2030
2023
100 bis 2020
200 bis 2025
2024
2021
Fläche 60
450
2020
West, abhängig von Stadtbahnbau
und B3 neu
600
2020 -2030
Hemmingen, Arnum
Isernhagen,
Altwarmbüchen
Isernhagen, Isernhagen
HB
Süd/Ost
350
2020
Wietzeaue 2. Abschnitt
330
2020
100 + 130
2020
Isernhagen, Kirchhorst
„neue Ortsmitte“ Arbeitstitel
NN
ab 2020
Isernhagen, Kirchhorst
„nördlich Hinter Pastors Hofe“
Arbeitstitel
NN
nach 2030
Isernhagen, Kirchhorst
„Heinholzwiese“ Arbeitstitel
NN
ab 2020
Laatzen
Laatzen, Gleidingen
nördliches Heidfeld
Sehlwiese C
450
325
2016 -2025
2025
Laatzen, Gleidingen
Langenhagen,
Kaltenweide
Langenhagen
Langenhagen,
Engelbostel
Langenhagen,
Kaltenweide
Langenhagen
Am Erdbeerhof
700
2025
östl.Erweiterung Weiherfeld
1050
2030
Mitte/Baulücken
405
2030
Baulücken
257
2030
Baugebiet Weiherfeld
423
2025
Eichenpark
285
2020
Langenhagen, Godshorn
Godshorn West (Hohes Feld)
360
2030
Langenhagen, Godshorn
Erweiterung Vorortsiedlung
368
2030
Langenhagen, Godshorn
Erweiterung Vorortsiedlung
420
2030
Südrand Engelbostel
1260
2030
Manskestraße Nord -West
506
2019
Lehrte
Tiefe Straße / Gartenquartier
300
2020
Lehrte
Erweiterung Lehrte Südost: Im Knick/
Im Reubeek
3864
2035
Lehrte
Lehrte Südost: Hornäcker
1932
2025
Lehrte
Lehrte, Ahlten
Am Westring
Breite Riede, 2. BA
529
483
2030
langfristig
Lehrte, Ahlten
Hannoversche Str. Nord-Ost
265
2018
Neustadt
Neustadt
Westlich Heidland
Hüttengelände
290
495
ab 2020 -2025
2025 -2035
Hemmingen, Arnum
Langenhagen,
Engelbostel
Lehrte
26
Berenbostel – Wohnen 2020
Teilfläche 2
Berenbostel – Wohnen 2020
Teilfläche 3
ehem. Färberei Bode
Lehrte
Tiefe Straße / Gartenquartier
300
2020
Lehrte
Erweiterung Lehrte Südost: Im Knick/
Im Reubeek
3864
2035
Lehrte
Lehrte Südost: Hornäcker
1932
2025
Lehrte
Lehrte, Ahlten
Am Westring
Breite Riede, 2. BA
529
483
2030
langfristig
Lehrte, Ahlten
Hannoversche Str. Nord-Ost
265
2018
Neustadt
Neustadt
Pattensen
Pattensen
Ronnenberg
Ronnenberg, Weetzen
Ronnenberg, Weetzen
Westlich Heidland
Hüttengelände
Pattensen -Mitte, Nord
Steintorfeld
Flächen 2-5
Zuckerfabrik
Großes Seefeld
290
495
1000
345
320
ab 2020 -2025
2025 -2035
bis 2018
ungeklärt
bis 2030
bis 2025
nach 2030
Seelze
Seelze-Süd, 3.BA
550
2020
Sehnde, Sehnde -Nord
Sehnde
Sehnde
Sehnde
Springe
Springe, Bennigsen
Maschwiese -Süd
Maschwiese -Nord
Beekfeld I
Beekfeld II
Südwest
Zur Schille
345
250
415
390
783
250
2019 -2025
2025 -2030
2022 -2028
2022 -2028
bis 2035
bis 2025
2030
bis
Sehnde, Sehnde – Ost
Wohnpark Keramische Hütte
290
2020 -2025
Sehnde, Rethmar
Rethmar – West Backhausfeld,
Vorwerks Garten
570
2019 -2030
Uetze
West (Südlicher Ring I; Süd)
538
2030
Wedemark, Bissendorf
Wedemark,
Wennebostel
Wennigsen
Wunstorf
Diersrahe
0
bis 2025
Nahverkehrsplan 2021
Am Krähenberg
1
2
bis 2025
Klostergrund
ehem. VION -Gelände
500
580
2018 -2023
bis 2025
Wunstorf
König -Ludwig/Plantagenweg
265
bis 2025
Wunstorf
Baulücken verstreut
310
Bis 2025
27
Nahverkehrsplan 2021
2.7.3
1
2
Arbeitsplatzentwicklung
Geplante Gewerbegebiete erfordern ebenfalls eine rechtzeitige Erschließung durch den ÖPNV, damit sie vor allem
von Beschäftigten, aber auch BesucherInnen und KundInnen gut erreicht werden können.
In der folgenden Tabelle 6 sind geplante Gewerbegebiete
von über 5 ha Fläche ausgewiesen.
Tabelle 6: Geplante Gewerbegebiete ab 5 ha Fläche
Stadt - /Gemeindeteil
Barsinghausen
Barsinghausen, Groß
Munzel
Barsinghausen, Bantorf
Barsinghausen,
Großgoltern
Barsinghausen,
Eckerde
Barsinghausen
Barsinghausen
Barsinghausen, Groß
Munzel
Barsinghausen, Bantorf
Burgdorf
Burgdorf
Burgdorf, Hülptingsen
Burgdorf, Hülptingsen
Burgwedel,
Großburgwedel
Burgwedel,
Kleinburgwedel
Garbsen,
Berenbostel/Osterwald
O.E.
Garbsen, Garbsen Mitte
Garbsen, Garbsen Mitte
Garbsen, Garbsen Mitte
Garbsen, Garbsen Mitte
Garbsen, Garbsen Mitte
Garbsen, Osterwald UE
Garbsen, Osterwald
U.E. / Meyenfeld
Hannover, Stadtbezirk
5, Stadtteil Misburg
Nord
Hannover, Stadtbezirk
5, Stadtteil Misburg Süd
Hannover, Stadtbezirk
5, Stadtteil Anderten
Hannover, Stadtbezirk
5, Stadtteil Anderten
28
Hannover, Stadtbezirk
3, Stadtteil Lahe
Hannover, Stadtbezirk
Gewerbegebiet
Brunslohe Ost (17)
Fläche (ha)
7,0
Realisierung
2020
Spielburg
7,0
2030
Nord (72)
39,0
2012
TRW (101)
10,0
2035
Schacht 4 (121)
17,0
2025
Calenberger Kreisel
Calenberger Kreisel II
8,0
9,7
2020
2025
Logistik
17,0
2020
Westlich BAB A2
Gewerbepark NW, 2. BA
Gewerbepark NW, 3. BA
östl. Färberstr.
östl. Lohgerberstr.
13,0
8,0
8,0
6,2
7,0
2025
2020
2020
2030
2040
Gewerbegebiet VIII
31,0
2019
Im Horn
11,5
2019
Erweiterung Gewerbestandort
Garbsen -Nord -Heinrich
Nordhoff Ring
8,9
Nord bis 2025
Süd bis 2030
östlich Gutenbergstr.
16,0
bis 2030
westlich Gutenbergstr. / 1. BA
14,0
bis 2030
östlich Walter -Koch -Straße
6,0
bis 2025
15,0
ab 2017 bis
2020
11,0
bis 2020
GE -Gebiet Garbsen NordWest, östlich Molkereistraße,
nördl. Koppelknechtsdamm
21,0
bis 2025
Gewerbegebiet Farrel
19,0
k.A.
Deurag-Nerag-Nordgelände
nördlich Stichkanal
45,0
2035
Deurag -Nerag- Südgelände
Kreisstraße
25,0
2035
Höversche Straße
11,7
2025
56,0
2035
13,6
2025
5,1
ab 2020
westlich Schönebecker Allee
neu: westlich An der
Universität
Erweiterung des
Produktionstechnischen
Zentrums
Kronsberg Nord,
südlich B 65
Gewerbegebiet Alte Peiner
Heerstraße, Kirchhorster
Straße
Owiedenfeldstraße
Höversche Straße
5, Stadtteil Anderten
Hannover, Stadtbezirk
5, Stadtteil Anderten
Kronsberg Nord,
südlich B 65
Gewerbegebiet Alte Peiner
Heerstraße, Kirchhorster
Straße
Hannover, Stadtbezirk
3, Stadtteil Lahe
Hannover, Stadtbezirk
5, Stadtteil Anderten
Hannover, Stadtbezirk
4, Stadtteil
Großbuchholz
Hannover, Stadtbezirk
4, Stadtteil
Stadt - /Gemeindeteil
Großbuchholz
Laatzen,
Rethen
Stadt - /Gemeindeteil
Laatzen, Rethen
Langenhagen,
Laatzen, Rethen
Schulenburg
Langenhagen,
Langenhagen,
Schulenburg
Krähenwinkel
Langenhagen,
Langenhagen,
Krähenwinkel
Godshorn
Langenhagen,
Langenhagen,
Godshorn
Kaltenweide
Langenhagen,
nicht sofort
Stadtfelddamm III
Gewerbegebiet
West
Gewerbegebiet
Ost
West(südl. B 443)
10,1
Fläche (ha)
9,0(ha)
Fläche
35,0
9,0
nach 2019
Realisierung
2025
Realisierung
2025
Ost (südl.
B 443)
Airport
West
II
35,0
36,4
2025
2025
Airport West
II
Westlich
Krähenwinkel
(Dienstleistungsstandort)
Westlich Krähenwinkel
36,4
16,2
2025
2030
(Dienstleistungsstandort)
Schwabenstraße
16,2
6,0
2030
2025
Schwabenstraße
Kiebitzkrug
(Siehe F-Plan Änderung
Kiebitzkrug42)
(Siehe F-Plan -
6,0
8,0
2025
2030
Wohnbebauung
Ahlten -Süd (West)
Ahlten
Ahlten -Süd
-Süd (Ost)
(West)
Erweiterung
Gewerbegebiet
Ahlten
-Süd (Ost)
Ahlten/Nord
(TenneT)
Lehrte
-Nord
3
Erweiterung Gewerbegebiet
Tönjeskamp/
Lehrte -Nord 3Allerbeck
Erw. Gewerbegebiet
Ost
Tönjeskamp/
Allerbeck
Gewerbepark
Süderweiterung
Erw. Gewerbegebiet Ost
Kreuzkamp Süderweiterung
Gewerbepark
Nordost
Kreuzkamp
Nordwest
Nordost
B- Plan 105 Gewerbegebiet
Nordwest
Weetzen
SüdGewerbegebiet
BPlan 105
Studie
Gewerbeflächen
Weetzen Süd
Weetzen:
hier Weetzen Nord
Studie
Gewerbeflächen
Seelze,
Sehnde Letter
Sehnde
Sehnde, Höver
Sehnde, Höver
Ilten
Sehnde, Höver
Sehnde, Ilten
GE Sehnde
Sehnde,
Ost
Sehnde,
GE Sehnde
–
–
Ost
Springe
Springe
Uetze, Uetze
Uetze, Uetze
Hänigsen
Uetze, Hänigsen
Dollbergen
Uetze, Hänigsen
Uetze, Dollbergen
Wedemark,
Mellendorf
Uetze,
Dollbergen
Gailhof
Wedemark, Mellendorf
Wedemark,
Wennigsen, Gailhof
Evestorf
Wennigsen,
Evestorf
Wunstorf, Luthe
Wunstorf, Luthe
Wunstorf, Luthe
8,0 m²
Ca. 1.200
Einzelhandelsfläche
Ca. 1.200 m²
Ca. 4.200 m²
Einzelhandelsfläche
Bruttogeschossfläche
Ca. 4.200 m²
Gewerbe/ Büros
Bruttogeschossfläche
5,6 Büros
Gewerbe/
6,0
5,6
1
2
2030
k.A.
k.A.
bis 2022
bis
bis 2022
2022
6,0
10,6
17,0
bis2023
2022
2019
17,0
100,0
9,0
100,0
16,3
9,0
7,0
16,3
12,5
7,0
7,0
12,5
2019
langfristig
2014
langfristig
ungeklärt
2014
bis/nach
2030
ungeklärt
20252030
bis/nach
bis/nach
20252030
7,0
9,3
bis/nach
20302030
9,3
7,9
2030
2030
7,9
11,5
Erw.
Letterholz
Hafenstr.
Letterholz Erw.II
Hafenstr.
Bismarckstrasse/
Letterholz
Erw.II Kaliwerk
Friedrichshall
Bismarckstrasse/ Kaliwerk
Höver Nord
Friedrichshall
Höver Nord (Behrenskamp)
Schnedebruch
Höver
Nord (Behrenskamp)
11,5
7,0
7,0
2030
1. BA
2015 2020
1. BA 2015 bis2020
2025
bis 2025
7,0
18,8
bis2025
2025
18,8
8,5
20,0
8,5
5,1
20,0
2025
2020
-2030
2025 -2030
-2035
2020
2020 -2035
-2025
2025
Schnedebruch
5,1
16,0
2020
2020 -2025
-2025
Gewerbegebiet östl.
Osttangente
Gewerbegebiet
östl.
Uetze -Nord
Osttangente
Altmerdingser
Uetze
-Nord Str.
Riedel
Altmerdingser Str.
West
Riedel
Nord -West
West
Industriestraße
-Ost
Nord
-West
Neuer Hessenweg
Industriestraße
-Ost-Nord
Zwischen
östlicher -Nord
Ortsgrenze
Neuer
Hessenweg
und
Bundesstraße
217
Zwischen östlicher Ortsgrenze
Niedere
Wanne Süd
und
Bundesstraße
217
Funkturm,
G3 Süd
Niedere Wanne
2. BA Niedere
Funkturm,
G3 Wanne Süd
16,0
10,0
2020 -2025
bis 2030
10,0
11,0
6,0
11,0
6,0
22,0
6,0
7,0
22,0
8,0
7,0
12,0
8,0
bis2020
2030
2020
-2030
2020
2020
2020 -2030
2020
bis2020
2035
2025
bis 2035
bis 2025
12,0
6,0
bis
bis 2025
2025
6,0
7,8
6,3
7,8
7,0
6,3
bis
bis 2025
2025
bis 2025
2035
2030
bis 2035
Weetzen:
hier Weetzen Nord
Erw. Letterholz
Seelze,
Seelze, Letter
Lohnde
Seelze, Lohnde
Letter
2025
5,4
Langenhagen
Lehrte, Ahlten
Lehrte,
Lehrte, Ahlten
Ahlten
Ronnenberg, Weetzen
Seelze, Letter
13,6
Stadtfelddamm I
Handelshof (Zentrum), siehe
Wohnbebauung
Handelshof (Zentrum), siehe
Ronnenberg, Weetzen
Ronnenberg, Weetzen
2035
Nahverkehrsplan 2021
ab 2020
Langenhagen,
Langenhagen
Langenhagen,
Ronnenberg,
Empelde
Ronnenberg, Weetzen
56,0
5,1
Änderung 42)
Lehrte, Immensen
Aligse
Lehrte,
Neustadt
Lehrte,
Immensen
Pattensen
Neustadt
Ronnenberg, Empelde
Pattensen
Ronnenberg, Empelde
Ronnenberg, Empelde
2025
Owiedenfeldstraße
Lohweg / Hägenstraße
Kaltenweide
Lehrte,
Ahlten
Lehrte/Ahlten
Lehrte,
Aligse
11,7
29
Uetze, Dollbergen
Wedemark, Mellendorf
Nahverkehrsplan
2021
Wedemark, Gailhof
Wennigsen, Evestorf
Wunstorf, Luthe
Wunstorf, Luthe
Wunstorf, Luthe
Wunstorf, Luthe
Wunstorf, Luthe
Wunstorf, Luthe
Wunstorf, Luthe
1
2
Nord -West
Industriestraße -Ost
Neuer Hessenweg -Nord
Zwischen östlicher Ortsgrenze
und Bundesstraße 217
Niedere Wanne Süd
Funkturm, G3
2. BA Niedere Wanne Süd
3. BA Niedere Wanne Süd
B 6 -39 Luther Forst West
1.BA GE Wunstorf -Süd
2. BA GE Wunstorf-Süd
7,0
8,0
12,0
bis 2035
bis 2025
bis 2025
6,0
bis 2025
7,8
6,3
7,0
13,0
14,5
28,0
33,0
bis 2025
bis 2035
bis 2030
bis 2050
bis 2020
bis 2025
2035
Tabelle 7 zeigt die prognostizierte Arbeitsplatzentwicklung bis zum Jahr 2030. Demnach wird die absolute Zahl
an Arbeitsplätzen leicht steigen. Das trifft insbesondere für die Gebiete außerhalb Hannovers zu, wohingegen
es in Hannover voraussichtlich zu einem geringfügigen
Rückgang kommen wird. Somit findet zu einem Teil eine
Wanderung der Arbeitsplätze in die Randbereiche des
Ballungskerns statt, in Bereiche also, in denen der ÖPNV
nicht das attraktive Angebot wie im Ballungskern vorhalten kann.
Tabelle 7: Prognostizierte Arbeitsplatzentwicklung zwischen 2015 und 2030
Arbeitsplätze
gesamt
RH
ohne
LHH
LHH
2015 234.400 417.500
2030 263.900 406.700
Diff.
[%]
12,6%
-2,6%
30
Landwirtschaft
RH
ohne
LHH
2.900
2.700
-6,9%
produzier.
Gewerbe
RH
ohne
LHH
LHH
200 49.000 62.100
200 55.900 53.000
0,0% 14,1% 14,7%
LHH
Handel,
Gaststätten,
Verkehr
RH
ohne
LHH
LHH
78.000 70.200
86.900 62.800
11,4% 10,5%
priv.
Dienstleistungen
öffentl. Dienst
RH
RH
ohne
LHH
ohne
LHH
LHH
LHH
44.200 131.600 60.400 153.420
55.300 131.400 63.100 159.400
25,1%
-0,2%
4,5%
3,9%
Nahverkehrsplan 2021
1
2
31
Nahverkehrsplan 2021
2.8 Bilanz des Nahverkehrsplans 2015:
Was wurde erreicht, was steht noch
aus?
1
2
Der Nahverkehrsplan 2015 beinhaltet eine Reihe von
Maßnahmen aus den unterschiedlichen Bereichen des
ÖPNV und der damit verbundenen Mobilitätsangebote.
Zu prüfen ist, welche der Maßnahmen umgesetzt werden
konnten und welche noch nicht angegangen wurden. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben, von Verzögerungen über Entwicklungen, die eine andere Ausrichtung
der Maßnahmen nach sich zogen, bis hin zu neuen Erkenntnissen, aufgrund derer die Maßnahmen nicht mehr
sinnvoll umgesetzt werden können. Die Bilanz des Nahverkehrsplans 2015 beinhaltet daher sowohl die Rückschau auf erfolgreich umgesetzte Maßnahmen als auch
die Entscheidung, ob noch nicht angegangene Maßnahmen in den neuen Nahverkehrsplan übernommen werden
sollen.
2.8.1
Die Maßnahmen im SPNV
Im Angebotsbereich wurden in den vergangenen Jahren
bestehende Fahrplangebote durch Angebotsverdichtungen schrittweise ausgebaut (z.B. Nachtsternverkehr
S-Bahn).
Zum Fahrplan 2014 wurden entsprechend des SPNV-Zielnetzes die Sprinterlinien S 21 und 51 eingeführt. Seit Dezember 2018 folgte der nächste Schritt, bei dem der RE
zwischen Braunschweig und Hannover durchgängig im
30-min Takt verkehrt.
Tabelle 8: Bilanz SPNV-Infrastrukturmaßnahmen
Kapitel
NVP 2015
Maßnahme
Planungszeitraum
Stand
Stationsausbauten
E II 3.3
E II 3.3
S- Bahn
außerhalb des S Bahnnetzes
abgeschlossen
2015 - 2019
teilweise abgeschlossen
Stationsneubauten
E II 3.4
Springe Deisterpforte
2013 -2019
im Prozess
E II 3.4
Laatzen -Mitte
2013 -2019
im Prozess
Verknüpfungsanlagen
E II 3.3
Waldhausen (Döhrener
Turm)
Wiederaufnahme in 2013
im Prozess
E II 3.3
Braunschweiger Platz
Realisierung abhängig von
betrieblichen Randbedingungen
aufgeschoben
2013 -2014
abgeschlossen
Untersuchungen
E 11 1
32
Bahnknoten Hannover
Nahverkehrsplan 2021
2.8.2
Maßnahmen Stadtbahn
Die Maßnahmen im Bereich der Stadtbahn (Tabelle 9)
umfassen sowohl Neu- und Ausbaustrecken als auch
neue Haltestellen und vor allem den barrierefreien Aus-
1
2
bau bestehender Haltestellen. Alle Maßnahmen des NVP
2015 sind weiterhin relevant, in der Regel sind sie im Planungs- oder Bauprozess.
Tabelle 9: Bilanz Maßnahmen Stadtbahn
Kapitel
NVP 2015
Kapitel
NVP 2015
E III
2.3.1
EE III
III
2.3.1
2.3.1
EE III
III
2.3.1
2.3.1
III
EE III
3.3.2
2.3.1
E III
3.3.2
III
EE III
2.3.2
E3.3.2
III
III
EE III
2.3.2
2.3.2
3.3.2
E III
III
EE III
2.3.2
2.3.2
3.3.2
E III
E III
2.3.2
3.3.2
2.3.2
EE III
III
2.3.2
3.3.2
2.3.2
EE III
III
2.3.2
3.3.2
2.3.2
EE III
E III
III
2.3.2
3.3.2
2.3.2
E III
3.3.2
2.3.2
E III
2.3.1
E III
E3.3.3
III
E2.3.1
III
E III
3.3.3
3.3.3
E III
E III 2.4
3.3.3
III 2.4
EE III
3.3.1
E III
3.3.1
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
EE III
III
3.3.2
3.3.2
EE III
III
3.3.2
3.3.2
EE III
III
3.3.2
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
E III
3.3.2
3.3.2
Planungszeitraum
Bauzeitraum
Maßnahme
Bauzeitraum
Planungszeitraum
gemäß NVP 2015
gemäß
NVP 2015
Maßnahme
Neubaustrecken
Planungszeitraum
Bauzeitraum
Neubaustrecken
Hemmingen
Seit 1997
2015 -2019
x
Hemmingen
Garbsen -Mitte
Seit
Seit 1997
2011
2015NN
-2019
xx
Garbsen
-Mitte
Hbf/ Raschplatz
Seit
Seit 2011
2009
2016NN
-2018
x
x
Kurze-Kamp-Straße
Hbf/
Raschplatz
2014
-2016
Seit 2009
2022
2016
-2018
x
x
Ausbaustrecken
Kurze-Kamp-Straße
Leinaustraße
2014 -2017
-2016
2015
2022
2023
x
Ausbaustrecken
Badenstedter Straße
Leinaustraße
Alter Flughafen
Badenstedter
Straße
Empelder
Straße
Alter
Flughafen
Wiesenau
2011 -2017
-2015
2015
2016
-2018
2011
-2015
2012 -2018
-2016
2016
2012 -2016
2012 -2018
-2014
2016
2015
-2017
2016
-2017
2023
2024
2016
-2017
2017
-2019
2024
2025
2017 -2019
2015
-2019
2025
2026
x
x
xx
x
2012 -2014
2015
2012 -2017
-2016
2016
2015 -2019
2026
2017
-2018
2027
x
x
Schulenburger
Rethen
Bothfeld
Humboldtstraße
Landstraße
Schulenburger
Humboldtstraße
Lindener Nordstadt
Hafenbahn
Bahnhof
Landstraße
2012
2016
-2017
2014 -2016
-2016
-2018
2017
-2018
2027
2017
-2018
2028
xx
2014
2018 -2016
-2020
2016
-2018
2017
-2018
2028
2021
-2022
2029
xx
Lindener
Hafenbahn
Bahnhof
Nordstadt
Rethen/Steinfeld
Sutelstraße
2018
-2020
2016
2018 -2018
-2020
2021
-2022
2029
2030
2020
-2022
x
Rethen/Steinfeld
Sutelstraße
Untersuchungen
Neue Haltestelle
Zweigstrecke
Ahlem Untersuchungen
Nord/
Wasserstadt
Neue Haltestelle
Zweigstrecke
Ahlem Limmer
(Aktualisierunq)
Expo - Park
Nord/ Wasserstadt
zusätzliche
Haltestellen
Limmer
(Aktualisierunq)
Expo
- Park
2016 -2020
-2018
2018
2030
2020
-2022
x
2014/2015
2014 -2015
2014/2015
2015
2014 -2015
NN
2016
NN
2016
Verlängerung
Alte
zusätzliche
Haltestellen
HeideBothfeld
Aufzüge
Verlängerung
Alte
2. Aufzug
Aufzüge
abgeschlossen
HeideBothfeld
Aegidientorplatz
2. Aufzug
Aufzugprogramm
abgeschlossen
abgeschlossen
Aegidientorplatz
Hochbahnsteige
2015
2016
NN
2016
2015
Empelder
Glocksee -Straße
ErnstWiesenau
Eichenfeldstraße
August - PI.
Glocksee - ErnstEichenfeldstraße
August
Rethen - PI.
Bothfeld
abgeschlossen
im Prozess
abgeschlossen
im Prozess
x
xx
x
(weiterhin im
Planung
beginnt
Prozess)
2.(weiterhin
Jahreshälfte
x im
Planung
beginnt
2018
Prozess)
x
2. Jahreshälfte
2018
xx
NN
-
x
xx
2015
-
xx
x
Hochbahnsteige
Laatzen
2011 -2015
2016/17
x
Laatzen
Großer Hillen
2011 -2015
2011 -2013
2016/17
2015/16
x
x
Großer
Hillen
Schaumburgstraße
2011
2012 -2013
-2014
2015/16
2015
xx
Schaumburgstraße
Rethen/ Bahnhof
2012
2012 -2014
-2014
2015
2016
xx
Rethen/
Bahnhof
HCC
2012
2012 -2014
-2016
2016
2017
x
x
HCC
Am Soltekampe
2012 -2016
2013 -2015
2017
2018
x
x
x
Am Soltekampe
Am Küchenqarten
2013 -2015
2013 -2017
2018
2019
x
Am Küchenqarten
Wunstorfer Straße
2013 -2017
2014 -2016
2019
2020
x
x
x
x
33
E III
Schaumburgstraße
3.3.2
E III
Nahverkehrsplan
2021
Rethen/
Bahnhof
3.3.2
E III
HCC
3.3.2
1
2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
3.3.2
E III
2.3.1
E III
3.3.3
E III 2.4
E III
3.3.1
34
2012 -2014
2015
x
2012 -2014
2016
x
2012 -2016
2017
Am Soltekampe
2013 -2015
2018
Am Küchenqarten
2013 -2017
2019
Wunstorfer Straße
2014 -2016
2020
x
Krepenstraße
2014 -2015
2021
x
Kurze-Kamp-Straße
2014 -2016
2022
x
Leinaustraße
2015 -2017
2023
x
Alter Flughafen
2016 -2018
2024
x
Wiesenau
2016 -2018
2025
x
Eichenfeldstraße
2015 -2017
2026
x
Bothfeld
2016 -2017
2027
x
Humboldtstraße
2016 -2018
2028
Bahnhof Nordstadt
2016 -2018
2029
x
Rethen/Steinfeld
2016 -2018
2030
x
2014/2015
NN
2015
-
x
2016
NN
x
2015
-
x
Untersuchungen
Zweigstrecke Ahlem Nord/ Wasserstadt
Limmer (Aktualisierunq)
zusätzliche Haltestellen
Verlängerung Alte
Heide- Bothfeld
2. Aufzug
Aegidientorplatz
x
x
x
x
x
x
(weiterhin im
Prozess)
Nahverkehrsplan 2021
2.8.3
Maßnahmen Bus
1
2
Infrastrukturmaßnahmen im Busbereich (Tabelle 10) betrafen im NVP 2015 vorwiegend die Haltstellen aber auch
die Busbeschleunigung. Alle Maßnahmen sind weiterhin
relevant, in der Regel sind auch sie noch im Umsetzungsprozess.
Tabelle 10: Bilanz Maßnahmen Bus
Kapitel
Maßnahme
Planungszeitraum
Bauzeitraum
ab 2013
ab 2013
abgeschlossen
im Prozess
Strecke
E IV 2.3
Busbeschleunigung
x
Haltestellen
E IV
3.3.1
Verbesserung der
Grund - und
Zusatzausstattung
(Barrierefreier Ausbau
und Neubau/Austausch
von
Witterungsschutzeinrichtungen)
ab 2013
ab 2013
E IV
3.3.1
Komfortausstattung
(Dynamische
Fahrastinformation)
ab 2013
ab 2015
ab 2007
ab 2014
NN
NN
Zwischenziel:
Mind. eine
barrierefreie
Bushaltestelle
pro Ortsteil
noch nicht
erreicht
x
ZOB
E IV
3.3.2
ZOB Neustadt
ZOB Springe
x
2.8.4
Maßnahmen Park+Ride und
Bike+Ride
Die Verknüpfung des privaten Kfz-Verkehrs mit dem
schienengebundenen Personennahverkehr über die
Einrichtung eines Park+Ride-Systems wird in der Region Hannover bereits lange verfolgt. Zum Zeitpunkt der
Erstellung des NVP 2015 verfügte die Region über etwa
6.200 Park+Ride-Stellplätze an den SPNV- und Stadtbahnstationen.
Daneben bestand bereits ein Bike + Ride-System. Anlagen bestanden bereits an allen Stationen der Verbindungsebene sowie an weiteren Standorten. Mindeststandards hierfür waren zumindest Fahrradanlehnbügel im
Abstand von 1,00-1,20 m Abstand voneinander. Höhere
Qualitätsstufen beinhalteten auch Überdachungen und
Fahrradgaragen, in denen Fahrräder gesichert abgestellt
werden können. Insgesamt betrug die Bike+Ride Stellplatzkapazität in der Region Hannover rund 6.700 Fahrradabstellplätze.
Im Zuge der Analyse wurde festgestellt, dass sowohl
Park+Ride- als auch Bike+Ride-Anlagen teilweise überlastet sind und einige sich in ungenügendem Zustand
befinden. Im Nahverkehrsplan wurde daher ein Maßnahmenkonzept festgelegt. Ein Teil davon konnte umgesetzt
werden, wie die folgenden Tabellen erläutern.
35
Nahverkehrsplan 2021
Tabelle 11: Bilanz Maßnahmen Park+Ride-Anlagen
1
2
Kapitel
Maßnahme
NVP 2015
EV1
Lehrte
Planungszeitraum
Bauzeitraum
abgeschlossen
2012/2013
ab 2014
eigene Maßnahme
Parkhausgesellschaft
Lehrte
Wunstorf
x
Neustadt
P+R teilweise
realisiert, stadteigene
Maßnahme (Parkdeck)
steht noch aus
2012/2013
Langenhagen Mitte
NN
NN
Bennemühlen
NN
NN
Völksen/ Eldagsen
2012
2013
Dollbergen
2011
2019/20
Neue Planung 2016
2019/2020
2012
2019
Hämelerwald
Springe
Langenhagen
Pferdemarkt
NN
2019
Eilvese
NN
NN
im Prozess
x
x
x
x
x
x
x
Tabelle 12: Bilanz Maßnahmen Bike+Ride-Anlagen
Kapitel
Maßnahme
NVP 2015
Burgdorf
36
Bauzeitraum
abgeschlossen
im Prozess
2013
2014
Dollbergen
NN
NN
Langenhagen Mitte
2016
2019/2020
x
Langenhagen
Pferdemarkt
2019
abhängig von
Förderung2020
x
Lehrte
NN
NN
Neustadt
2012
2014
x
Otze
2012
2013
x
x
x
x
Wunstorf
2012
2013
x
Empelde
2012
2013
x
Holtensen / Linderte
2012
2013
x
NN
NN
2018
NN
Eilvese
EV4
Planungszeitraum
Prüfung zur Einrichtung
zusätzlicher
Fahrradstationen
x
x
Nahverkehrsplan 2021
2.8.5
Untersuchungsbedarf Angebot
1
2
Für eine Reihe planerischer Anliegen wurden Prüfaufträge
für weitergehende Untersuchungen im Zuge der Umsetzung des Nahverkehrsplans 2015 formuliert. Dies betraf
sowohl die Aufstellung von Standards als auch konkrete
Linienplanungen. Fast alle Untersuchungen wurden erfolgreich abgeschlossen oder befinden sich noch im Planungsprozess.
Im Jahr 2017 hat die Region Hannover das Regionalbusliniennetz überplant. Es wurden Stärken und Schwächen
des Angebots nach räumlichen, zeitlichen und qualitativen Kriterien untersucht. Des Weiteren wurden Bedienungsstandards und die Kosten des Angebots überprüft.
Auf Grund des sich abzeichnenden zunehmenden Zuschussbedarfs bei der regiobus wurde im Rahmen der
Überplanung die Angebotseffizienz durch Einsparung von
nicht effizienten und wenig genutzten Angeboten unter
Einhaltung des Hannover-Standards erhöht. Durch Angebotsverbesserungen an sinnvollen Stellen sollen laut dem
Gutachten gleichzeitig Fahrgäste gewonnen werden, um
die Erlössituation zu verbessern (vgl. Kap. 4.1.2.6) Einführung von sprintH-Linien im Regionalbusverkehr).
Tabelle 13: Bilanz Untersuchungsbedarf Angebot
Kapitel
Handlungsbedarf
NVP 2015
0 1 1.1.1
012
0 1 2.1
Neukonzeption der Linie
120 in der Innenstadt
Hannovers
Entwicklung von
Standards im
Schülerverkehr
Umsetzung HannoverStandard-Regional
Schillerslage
bis wann
Fahrplan 2016
Fahrplan 2016
0 1 2.2
Fahrplan 2018
0 1 2.2
Umsetzung HannoverStandard-Städtisch
Lehrte Neubaugebiet
Am Sülterberg in
Abhängigkeit der
Nachfrageentwicklung
Fahrplan 2018
0 1 2.2
Umsetzung Hannover-StandardStädtisch Lehrte Breite Lade in
Abhängigkeit der Entwicklung
des GVZ
Fahrplan 2018
0 11
7.2.1
Überplanung Teilbereich
Hannover (Linien 129,
130, 133, 631)
Fahrplan 2018
D 11
7.2.1
Überplanung Teilbereich
Laatzen/Pattensen
(Linien 340, 341, 346)
Fahrplan 2018
D 11
7.2.1
Überplanung Teilbereich
Garbsen/Marienwerder
(Linien 126, 420)
Fahrplan 2018
D 11
7.2.2
D 11
7.2.2
Prüfung zur Einrichtung
einer Äußeren Ringlinie
Überplanung Teilbereich
Sehnde (Linien 371,
372, 330)
Überplanung Burgdorf
Stadtverkehr (Linien
905, 907)
im Prozess
x
2017
Umsetzung Hannover-StandardStädtisch für Burgdorf-West in
Abhängigkeit der
Siedlungsentwicklung
D 11
7.2.1
abgeschlossen
x
x
x
x
x
x
Laufzeit NVP
Fahrplan 2018
x
Fahrplan 2018
D 11
7.2.2
Überplanung Burgdorf,
Lehrte, Uetze (Linien
946, 948, 963)
Fahrplan 2018
D 11
7.2.2
Überplanung Lehrte
Stadtverkehr (Linien
964, 965)
Fahrplan 2018
x
x
37
x
D 11
7.2.2
Stadtverkehr (Linien
905, 907)
Fahrplan 2018
x
Nahverkehrsplan
2021 Burgdorf,
Überplanung
D 11
7.2.2
1
2
Fahrplan 2018
x
D 11
7.2.2
Überplanung Lehrte
Stadtverkehr (Linien
964, 965)
Fahrplan 2018
D 11
7.2.2
Überplanung
Langenhagen,
Wedemark 460, 461, 697
Fahrplan 2018
x
D 11
7.2.2
Überplanung Wunstorf
701, 760, 780, 790, 835
Fahrplan 2018
x
D 11
7.2.2
D 11
7.2.2
D 11
7.2.2
2.8.6
38
Lehrte, Uetze (Linien
946, 948, 963)
Überplanung Neustadt
Stadtverkehr (Linien
802, 803)
Überplanung Gehrden,
Ronnenberg,
Hemmingen,
Barsinghausen (Linien
350, 360, 510, 533)
Überplanung
Barsinghausen
Stadtverkehr
x
Fahrplan 2018
Fahrplan 2018
Fahrplan 2018
Untersuchungsbedarf Marketing
x
x
x
Nahverkehrsplan 2021
Maßnahmen im Marketingbereich (Tabelle 14) des NVP
2015 wurden alle entweder abgeschlossen oder die Prozesse dafür wurden aufgenommen.
Kapitel
Handlungsbedarf
NVP
2015
bis wann
Durch wen
1
2
abgeschlossen
im Prozess
x
abgeschlossen
im Prozess
Tabelle 14: Bilanz Untersuchungsbedarf Marketing
DIV
Tarifzonenstruktur
Kapitel
2.1.4
harmonisieren
Handlungsbedarf
NVP
2015
DIV
DIV
2.2.3
2.1.4
DIV
3.2
2.2.3
DIV
4.4
DIV
3.2
DIV
DIV
4.4
4.4
GVH
-Erweiterung
Tarifzonenstruktur
harmonisieren
Einführung von
Kassensystemen
in
Vertriebsstellen
GVH
-Erweiterung
im gesamten GVHGebiet prüfen
neues
Einführung von
Tarifzonensystem
Kassensystemen
kommunizieren
in Vertriebsstellen
im gesamten GVHGebiet
prüfen Handy -Ticket
neues
EinführungskampaTarifzonensystem
gne durchführen
kommunizieren
GVH
bis wann
Umsetzung der
Einführung vom
Bartarif im GVHRegionaltarif bis
2016
Umsetzung der
Einführung vom
MachbarkeitsprüfBartarif im GVHung bis Ende 2015
Regionaltarif bis
2016
Durch wen
2020
Machbarkeitsprüfung bis Ende 2015
GVH
GVH
2014/2015
2020
GVH
GVH
x
x
x
Region Hannover in
Zusammenarbeit mit GVH
und
GVH
Gebietskörperschaften
Region Hannover in
Zusammenarbeit mit GVH
GVH
und
Gebietskörperschaften
x
x
x
x
x
x
DIV
5.3
4.4
Verbundweites
Handy -Ticket BeschwerdemanagEinführungskampaement
erarbeiten
gne durchführen
Bis
Ende 2014
2014/2015
Verkehrsunternehmen,
GVH
GVH
DIV
DIV
5.3
6.1
Ausweitung
der
Verbundweites
FahrradmitnahmeBeschwerdemanagkapazitäten
in den
ement erarbeiten
S- Bahnen
Bis zum
EndeEnde
2014 der
Laufzeit des NVP
Verkehrsunternehmen,
GVH
x
Ausweitung der
Fahrradmitnahmekapazitäten in
den
Entwicklung
einer
SBahnen
Multimodalen
Bis zum Ende der
Laufzeit des NVP
GVH
x
Bis Ende 2015
ÜSTRA
x
Bis Ende 2015
ÜSTRA
x
DIV
6.1
DIV
6.2
DIV
6.2
x
Mobilitätsplattform
Entwicklung einer
Multimodalen
Mobilitätsplattform
39
Nahverkehrsplan 2021
2.9 Was bedeuten diese Ergebnisse für
die zukünftige Nahverkehrsplanung?
1
2
Die Bilanz des Nahverkehrsplans 2015 zeigt, dass eine
Vielzahl von Projekten untersucht und umgesetzt wurde
oder sich noch im Prozess befinden.
Laufende Prozesse für Maßnahmen, die entweder zur
Umsetzung viel Zeit benötigen (wie technische Neuerungen zu Vertrieb oder die Bereitstellung von Informationssystemen) oder die lange Vorplanungszeiten und Umsetzungszeiten haben, sollen weitergeführt und zu einem
guten Abschluss gebracht werden. Hierzu gehören eine
Reihe von Ausbaustrecken, Neubaustrecken sowie Haltepunkte im SPNV und im Bereich der Stadtbahn. Auch
der Ausbau mit Hochbahnsteigen ist weit gediehen, viele
Maßnahmen sind bereits abgeschlossen oder im Prozess.
Dies war auch hinsichtlich des Zeitplans im NVP 2015 so
vorgesehen.
Lange notwendige Vorlaufzeiten betreffen auch Maßnahmen des Marketings wie die Einführung einer Mobilitätsplattform. Die inzwischen gegebenen technischen
Möglichkeiten und Erkenntnisse der Umsetzung gehen in
den vorliegenden Nahverkehrsplan ein und werden weiterentwickelt.
Die Einrichtung von Park+Ride und Bike+Ride-Anlagen ist
teilweise bereits umgesetzt, in einigen Fällen bestehen
Verzögerungen gegenüber dem im NVP vorgesehenen
Zeitplan, jedoch sind sie im Prozess der Planung.
Nur in sehr wenigen Fällen vorgesehener Maßnahmen
wurden diese bislang nicht angegangen. Hier soll geprüft
werden, ob ihre Realisierung noch sinnvoll ist oder ob sich
inzwischen neue Bedingungen ergeben haben, die sie
nicht mehr notwendig erscheinen lassen.
Dies gilt auch für die Angebotskonzeption. Einige der für
den Fahrplan 2016-2018 vorgesehenen Änderungen wurden noch nicht angegangen, dazu gehören auch die Standards im Schülerverkehr.
Es muss an dieser Stelle aber auch deutlich gemacht werden, dass die realisierten Maßnahmen lediglich eine relativ geringfügige Steigerung der Nachfrage ermöglichen.
Sollte die Verkehrsnachfrage im ÖPNV im Zuge der angestrebten Verkehrswende deutlich zunehmen, müssen
die Anstrengungen im Vergleich zu denen in der Vergangenheit, aber auch zu denen, die im aktuell vorliegenden
Nahverkehrsplan aufgeführt werden, nochmals deutlich
intensiviert werden.
40
Nahverkehrsplan 2021
1
2
41
3
Zielstrategie 1: Mobilität für alle
42
Nahverkehrsplan 2021
Kapitel 3
Die im Folgenden beschriebenen Ebenen werden unterschieden:
3. Zielstrategie 1: Mobilität für alle
3.1 Verlässlich von hier nach dort kommen: Das Grundgerüst für den ÖPNV
Das Verkehrsangebot wird gemäß den spezifischen Ansprüchen der Fahrgäste in drei Bedienungsebenen unterteilt. Ziel ist es dabei immer, die geeigneten Angebotsformen für spezifische Fahrtwünsche der Fahrgäste
vorzuhalten und den damit verbundenen Aufgaben der
Angebote im Verkehrsraum Rechnung zu tragen.
Wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist die Diskrepanz
zwischen der Forderung nach schnellen und direkten
Angeboten und der nach feiner Erschließung der Bedienungsräume.
Verbindungsebene
Die Region Hannover hat mit dem Oberzentrum Hannover eine ausgeprägte monozentrale Struktur, daher bestimmen vor allem radiale Verkehrsströme von und nach
Hannover die Verkehrsnachfrage. Die stärksten Verkehrsströme verbinden das Zentrum Hannovers sowohl mit
den hannoverschen Stadtbezirken als auch mit den umliegenden Städten und Gemeinden.
Das Zentrum Hannovers ist durch die vier Haupthaltestellen Hannover Hauptbahnhof, Kröpcke, Aegidientorplatz
und Steintor an den öffentlichen Verkehr angebunden.
Aufgrund des beschriebenen hohen Nachfrageaufkommens wird eine Bedienung auf der Schiene (SPNV, Stadtbahn) angestrebt. Der Schienenverkehr bietet im Vergleich zum straßengebundenen Verkehr die größeren
Kapazitäten, höhere Geschwindigkeiten und höheren Reisekomfort. Er ist deutlich schneller und weniger störanfällig, da er weitgehend über eigene Trassen verfügt.
3
Netzhierachie
Abbildung 9: Bedienungsebenen - Netzhierarchie
Verbindungsebene
Angebotsorientierte Direktverbindungen
in das Zentrum Hannovers
SPNV, Stadtbahnen, angebotsorientierte Buslinien, sprintH-Linien
Verknüpfungsebene
Angebotsorientierte Buslinien in Hannover und dem Umland
Regionalbusse und Stadtbusse im Taktverkehr, sprintH-Linien
Verteilungsebene
Nachfrageorientierte ergänzende Angebote
Buslinien im Schülerverkehr,
Gewerbegebietslinien auf schwach
nachgefragten Relationen
flexible Bedienungsformen
im Bedarfsverkehr
43
Nahverkehrsplan 2021
Auf Relationen zum Zentrum ohne Schienenverbindungen ersetzen bedarfsweise Buslinien den Schienenverkehr, hier ist jedoch auf eine ebenfalls hohe Qualität mit
ausreichender Kapazität und Taktfrequenz zu achten. Soweit im Straßenverkehr möglich, ist auch hier eine hohe
Geschwindigkeit durch geeignete Maßnahmen zur Beschleunigung des Busverkehrs anzustreben.
3
Für die Verbindungsebene werden folgende Standards
definiert:
Beförderungszeit:
Die Erreichbarkeitszeiten zwischen den Stadtbezirken
und Hannover City dürfen 20 Minuten nicht überschreiten,
Die Erreichbarkeitszeiten zwischen den regionalen
Zentren und Hannover City sollen maximal 30 Minuten betragen.
Taktung und Verkehrszeiten:
Alle Linien der Verbindungsebene sollen ganztägig vertaktet verkehren.
Es sollen möglichst nur zwei Zeitprofile bestehen. In der
Hauptverkehrszeit (HVZ) und der Nebenverkehrszeit
(NVZ) soll das gleiche Angebotsniveau eingehalten werden, eine Ausdünnung ist nur in der SVZ (früh morgens
und abends) möglich.
Betriebszeit:
Die Bedienung soll ganztägig bis mindestens 24:00 Uhr
gewährleistet sein.
Weitere Vorgaben:
Um die Erreichbarkeit des Stadtzentrums in Hannover zu
gewährleisten, ist von den entsprechenden Linien mindestens eine der Haltestellen Hannover Hauptbahnhof,
Kröpcke, Aegidientorplatz und/oder Steintor zu bedienen.
Darauf ist auch bei der Planung von Buslinien zu achten
(zum Beispiel Linie 120).
Somit ist für alle Stadtbezirke innerhalb Hannovers und
alle Kommunen in der Region Hannover eine unsteigefreie
Fahrtbeziehung zu realisieren. Wegen der großen Distanz
kann diese umsteigefreie Fahrtbeziehung zwischen Uetze
und Hannover nicht realisiert werden. Dies stellt die einzige Ausnahme in der Region Hannover dar.
44
Verknüpfungsebene
Die Verknüpfungsebene dient auf Relationen, die nicht der
Verbindungsebene zuzurechnen sind, aber ausreichend
Nachfrage aufweisen. Dazu zählen angebotsorientierte
Buslinien in Hannover und dem Umland. Diese Funktionen
können sowohl von Regionalbussen im Umland als auch
von Stadtbussen im Taktverkehr in Hannover und anderen
Städten und Gemeinden erfüllt werden. Darüber hinaus
sind auch die sprintH-Linien (siehe Kapitel 4.1.2.6) dieser Ebene zuzuordnen. Diese dienen dazu, eine besondere
Qualität auf wichtigen Relationen sicherzustellen und eine
hohe Attraktivität des ÖPNV zu gewährleisten. Für die Verknüpfungsebene werden folgende Standards definiert:
Linienweg:
Die Buslinien in Stadt und Umland weisen eine eindeutige
Linienführung mit möglichst keinen oder nur wenigen Linienwegvariationen auf.
Linienvariationen treten üblicherweise bei Regionalbusverkehren, häufig bei „historisch“ gewachsenen Linien
auf, die immer neue Aufgaben, zum Beispiel die Bedienung von Schulen oder Betrieben auf einzelnen Fahrten
übernehmen und betrieblich optimiert danach angepasst
wurden. Fahrgastseitig ist dies jedoch ein deutlicher
Nachteil, da die Übersichtlichkeit der Linien und die Verlässlichkeit einer durchgehenden Taktung darunter leiden. Daher sollen sie vermieden werden.
Taktung und Verkehrszeiten:
Alle Linien der Verknüpfungsebene sollen ganztägig vertaktet verkehren. Auch hier sollen möglichst nur zwei
Zeitprofile bestehen. In der Hauptverkehrszeit (HVZ) und
der Nebenverkehrszeit (NVZ) soll das gleiche Angebotsniveau eingehalten werden, eine Ausdünnung ist nur in
der SVZ (früh morgens und abends) möglich.
Betriebszeit:
Die Bedienung soll ganztägig bis in den späten Abend hinein - mindestens bis 23:00 Uhr - gewährleistet sein.
Umweltfreundlicher Antrieb:
In der Stadt Hannover sollen Buslinien kontinuierlich auf
Elektrobetrieb umgestellt werden.
Bereits mit dem Verkehrsentwicklungsplan pro Klima 2011
wurde beschlossen, dass die ÜSTRA nur noch Busse mit
alternativen Antrieben beschaffen wird. Hierfür werden
zunächst hauptsächlich Hybridbusse eingesetzt, da sie
keine Probleme mit Ladeengpässen aufweisen. Es soll auf
Elektroantrieb umgestellt werden, sobald eine verbesserte Verfügbarkeit der Fahrzeuge und bessere Kapazitäten
der Batterien gesichert sind.
Ein Testbetrieb der ÜSTRA mit drei Elektrobussen wurde
inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Geplant ist daher,
48 weitere E-Busse anzuschaffen. Hierfür erhält die ÜSTRA eine Förderung aus Bundesmitteln.
Im Umland von Hannover ist ein Einstieg in die Elektromobilität primär zunächst bei den Linien mit Bedienung
in der Landeshauptstadt Hannover vorzusehen.
Bei der regiobus hatte eine Machbarkeitsstudie zum Einsatz von E-Bussen auf den Sprinterlinien ein positives
Ergebnis. Es wurde empfohlen, zunächst zehn E-Fahrzeuge auf den Linien 500, 700 und später auch 300 einzusetzen. In naher Zukunft soll jedoch auch der Einsatz
von E-Bussen auf weiteren Linien angegangen werden.
Grundsätzlich sollen alternative Antriebe nicht dem städtischen Verkehr vorbehalten sein. Ziel ist es daher auch für
die Regionalverkehre alternative Antriebsformen einzusetzen, die klimafreundlich sind und zur Luftreinhaltung
beitragen. In einer Studie wird derzeit die geeignete Antriebstechnik dafür ermittelt.
Nahverkehrsplan 2021
Weitere Vorgaben:
Zum Fahrplanwechsel 2020 werden zunächst sieben sprintH-Linien mit zusätzlichen Qualitätskriterien (siehe Kapitel
4.1.2.6) eingeführt.
Die Neuaufnahme von Querbeziehungen wird im VEP thematisiert, der in der ersten Jahreshälfte 2022 vorliegen wird.
Differenzierung des Angebots entsprechend den Strukturen und zu erwartenden Nachfrageströmen vorgesehen.
Ergänzend zum Rückgrat der Verbindungsebene mit dem
SPNV wird vorgesehen, auf der Verknüpfungsebene auf
den nachfragestärksten Relationen Premium-Linien als
„sprintH“ einzuführen. Außer einem dichten Takt und einer
schnellen, direkten Linienführung sind besondere Qualitätsmerkmale vorgesehen, wie eine vorrangige durchgehende Barrierefreiheit und hochwertig ausgestattete
Haltestellen und Fahrzeuge. Die sprintH-Linien werden in
Kapitel 4.1.2.6 beschrieben.
Verteilungsebene
Die Verteilungsebene beinhaltet das ÖPNV-Angebot für
alle Relationen, auf denen die Nachfrage eher gering ist.
Dies betrifft insbesondere die Erschließung kleinerer Orte
und dispers besiedelter Gemeinden, in denen die Nachfrage weder zeitlich noch räumlich bündelbar ist, um einen
regelmäßigen attraktiven Linienverkehr zu rechtfertigen.
Zudem fallen darunter Angebote mit Linienverkehr, die in
Tagesrandlagen nur schwach ausgelastet sind. Zur Bedienung dieser speziellen Nutzerwünsche müssen entsprechende Angebote entwickelt werden, die wirtschaftlich
vertretbar sind. Dies betrifft insbesondere Schul-, Berufs-,
Freizeit- und Versorgungsverkehre.
Für die Verteilungsebene werden folgende Standards definiert: Der Hannover-Standard (siehe Kapitel 3.1.2) ist
einzuhalten. Die Region Hannover plant derzeit eine Qualitätsoffensive für die Verteilungsebene. Bisher stand hier
primär der Kostenfaktor im Fokus, da diese Verkehre in der
Regel defizitär sind und einen besonderen Zuschussbedarf
aufweisen. Zukünftig soll dieses Angebot jedoch ebenfalls
durch eine hohe Attraktivität Kunden und Kundinnen binden. In einem besonderen Planungsprozess wird derzeit
untersucht, inwiefern moderne On-Demand Angebote
Perspektiven für die Transformation der Verteilungsebene
aufzeigen können. Insbesondere wird dabei geprüft, wenig
nachfragestarke Linienverkehre in moderne und attraktivere Bedarfsverkehrsangebote überführt werden können.
Dies wird während der Laufzeit dieses Nahverkehrsplans
ein wichtiger Handlungsschwerpunkt sein (siehe Kapitel
4.1.3).
3.1.1
3
Auch in der Verteilungsebene soll eine stärkere Differenzierung stattfinden. Ziel ist es, für Fahrgastwünsche, die zeitlich und räumlich nicht gebündelt und damit wirtschaftlich
mit einem Linienverkehr bedient werden können, differenzierte Angebote zu entwickeln. Hier ist der Prozess erst am
Beginn. Es soll ein System entwickelt werden, das barrierefrei ist, einfach zu handhaben ist und eine näher am Bedarf
orientierte Bedienung sicherstellt als die heutige Bedarfsbedienung. Dies wird im Kapitel 4.1.3 näher erläutert.
3.1.2 Hannover-Standard und weitere Bedienungs- und Qualitätsstandards aufeinander abstimmen
3.1.2.1
Hannover-Standards
Der ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge bietet den Einwohnenden der Region Hannover ein Mindestangebot an
Mobilität. Das Mindestangebot wird definiert mit Hilfe von
Standards (Hannover-Standard). Sie stellen damit Vorgaben für die Angebotsplanung dar. In begründeten Einzelfällen kann eine Unterschreitung zulässig sein.
Hannover-Standard-Regional:
Alle Ortsteile der Region Hannover (ohne Landeshauptstadt Hannover) sollen mindestens alle zwei Stunden, zur
Hauptverkehrszeit mindestens jede Stunde bei einer vertretbaren Reisezeit an ihr Gemeindezentrum und an das
Zentrum der Landeshauptstadt Hannover angebunden
sein. Der Bedienungszeitraum variiert dabei je nach Richtung und Tagesart (siehe Abbildung 10),
Was kommt „neu“ hinzu?
Zusammenfassend lassen sich schwerpunktmäßig zwei
neue Produkte des ÖPNV-Angebots nennen, die für die
Bedienung im Umland geplant sind. Dabei ist eine stärkere
Abbildung 10: Untersuchungsintervalle
Stundengruppen
5-6
6-7
7-8
8-9
9-
10- 11- 12- 13-
14-
15-
16- 17- 18- 19- 20- 21- 22- 23-
00-
10
11
15
16
17
01
12
13
14
18
19
20
21
22
23
24
Tagesart MF
OT --- GZ/OZ
GZ/OZ --- OT
Tagesart SA
OT --- GZ/OZ
GZ/OZ --- OT
Tagesart SO
OT --- GZ/OZ
GZ/OZ --- OT
GZ = Gemeinde- bzw. Stadtzentrum | OZ = Oberzentrum Hannover | OT = Ortsteil | MF = Montag/Freitag
45
Nahverkehrsplan 2021
unterschieden wird zudem nach Bedeutung der
Quell-Ziel-Relationen, um ein nachfrageangepasstes Angebot darzustellen. Diese werden in der Region Hannover entsprechend dem zentralörtlichen System definiert.
Angestrebt wird ein Zielerreichungsgrad von mindestens
90%.
3
Hannover-Standard-städtisch:
Innerhalb der Landeshauptstadt Hannover und der zentralen Bereiche der Mittelzentren in der Region Hannover
soll die Erschließung dahingehend gewährleistet sein,
dass in maximal 500 m Luftlinie (Bus- und Bedarfsverkehre) bzw. in maximal 750 m Luftlinie (SPNV und Stadtbahn) alle bedeutenden Siedlungsbereiche (mind. 250
Einwohnerinnen und Einwohner) an eine Haltestelle mit
einem ausreichenden Bedienungsangebot angebunden
sind.
Standard im Freizeitverkehr und für private Erledigungen:
Orte von Kultur-, Freizeit- und Sport- sowie Sozialeinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung sollen mit öffentlichen Verkehrsmitteln dem Bedarf entsprechend erreichbar sein.
Standard für Schulen und Hochschulen: Zur Berücksichtigung der Belange des Schulverkehrs ist eine Abstimmung
zwischen der Region Hannover, den Schulen, den Kommunen und den Verkehrsunternehmen erforderlich. Schulen und Hochschulen sind unter Berücksichtigung der Einhaltung notwendiger Anschlüsse möglichst entsprechend
den Unterrichts-/ Lehrzeiten anzubinden. Die Vorgaben
der Schülerbeförderungssatzung der Region Hannover
sind zu berücksichtigen. Hier werden unter anderem Regelungen zur zumutbaren Fahrtdauer getroffen.
Bedienung für Gewerbegebiete: Aufgrund der unterschiedlichen Wohnorte der Beschäftigten und KundInnen
und der unterschiedlichen Zeiten der nötigen Beförderung
sind Verkehre von/zu Gewerbegebieten häufig schwer
bündelbar. Deswegen werden hier keine generellen Vorgaben für die Bedienung von Gewerbegebieten festgelegt.
Die jeweiligen Gegebenheiten wie zum Beispiel Beschäftigtenanzahl, Schichtzeiten und Lage im Netz sind bei der
Angebotsplanung zu berücksichtigen, die Entwicklung der
jeweiligen Gebiete ist zu beobachten und die Bedienung
bei Bedarf anzupassen.
46
Analyse der Umsetzung Hannover-Standard-Regional
Für die Analyse, inwieweit die Vorgaben des Hannover-Standards eingehalten werden, wurde folgende Methodik gewählt:
Das ÖPNV-Angebot von jedem der 207 Ortsteile in der
Region Hannover (außer Landeshauptstadt Hannover) in
das zugehörige Gemeinde- oder Stadtzentrum einerseits
und in die Innenstadt von Hannover als Oberzentrum
andererseits wurde untersucht. Die Analysen wurden für
alle vier Tagesarten (Montag bis Freitag an Schultagen,
Montag bis Freitag an Ferientagen, Samstag, Sonn- und
Feiertag) für beide Fahrtrichtungen und für die in der Abbildung 17 dargestellten zeitlichen Untersuchungsintervalle durchgeführt.
Für jedes Untchungsintervall wird ermittelt, ob (mindestens) eine akzeptable Fahrtmöglichkeit besteht. Hierfür
werden je Quell- und Zielort (Ortsteil (OT), Gemeindezentrum (GZ) oder Oberzentrum (OZ)) bis zu drei zentral
gelegene Haltestellen ausgewählt. Die Analysen basieren
auf dem Projekt-Jahresfahrplan 2020 inklusive der Maßnahmen aus dem Regionalbusgutachten.
Zur Untersuchung der ermittelten Fahrtmöglichkeiten
hinsichtlich ihrer Akzeptanz wurden die Kriterien „Fahrtzeit“ und „Umstiege“ miterhoben und bewertet. Eine
Fahrtmöglichkeit gilt als akzeptabel, wenn
sie nicht länger als 60 Minuten (Ortsteil – Gemeindezentrum) oder 90 Minuten (Ortsteil/ Gemeindezentrum - Oberzentrum) dauert und
höchstens zwei Umstiege mit maximal 30 Minuten
Wartezeit notwendig sind und die ÖPNV-Fahrtzeit-Fahrtzeit nicht mehr als das Vierfache der kürzesten auf dieser Relation bestehenden MIV-Fahrtzeit
beträgt.
Durchführung der Analyse
In der Analyse werden für jeden Ortsteil die Zielerreichungsgrade hinsichtlich der Verbindungen zum Gemeindezentrum einerseits und zum Oberzentrum andererseits
berechnet. Der Zielerreichungsgrad ist dabei als der Anteil
der jährlichen Untersuchungsintervalle mit akzeptabler
Bedienung an der Gesamtzahl der Untersuchungsintervalle im Jahr definiert. Im Gegensatz zum NVP 2015 ist der
Hannover-Standard für einen Ortsteil erfüllt, wenn beide
Zielerreichungsgrade mindestens 90 % betragen. Der zu
erfüllende Zielerreichungsgrad wurde von 80 % auf 90 %
erhöht. Die Fahrplanmaßnahmen im Rahmen des Regionalbusgutachtens wurden noch auf Basis der 80%igen
Zielerreichung geplant.
Analyseergebnisse
Lediglich in 13 von 207 Ortsteilen der Region Hannover
(ohne LHH) erreicht das ÖPNV-Angebot nicht den definierten Hannover-Standard. Der Grund für den Anstieg
von acht (NVP 2015) auf 13 Ortsteile ist die Erhöhung des
Standards beim Zielerreichungsgrad von 80% auf 90%.
Nahverkehrsplan 2021
Karte 3.1: Hannover-Standard-Regional
3
Brase
WEDEMARK
NEUSTADT A. RBGE.
BURGWEDEL
Ramlingen
Oldhorst
LANGENHAGEN
GARBSEN
ISERNHAGEN
Schillerslage
UETZE
Rödersen
Kolshorn
WUNSTORF
LEHRTE
SEELZE
Hülptingsen
BURGDORF
Steinwedel
HANNOVER
BARSING
HAUSEN
SEHNDE
GEHRDEN
RONNENBERG
WENNIGSEN
HEMMINGEN
Gretenberg
LAATZEN
Kl. Lobke
PATTENSEN
Steinkrug
SPRINGE
Hannover-Standard
(Projektfahrplan 2020: Ergebnisse der Bedienungsanalyse gem. Hannover-Standard, erstellt am: 19.12.2018)
47
Nahverkehrsplan 2021
Burgdorf, OT Hülptingsen (1.134 Einwohnende): Beim
Ortsteil Hülptingsen fehlt ein Angebot am Samstag
nachmittag und am Sonntag.
Die Nichterfüllung ist nicht akzeptiert, eine An passung des Angebotes, eventuell im Bedarfsver kehr, ist umzusetzen.
Burgdorf, OT Ramlingen (ca. 550 Einwohnende): Beim
Ortsteil Ramlingen fehlt ein Angebot in der Schwachverkehrszeit. Eine RufTaxi-Bedienung war in der Vergangenheit vorhanden, wurde aber mangels Nachfrage eingestellt.
Die Nichterfüllung ist akzeptiert.
Burgdorf, OT Schillerslage (922 Einwohnende): Für
das Nichterreichen des Hannover-Standards sind
Lücken am Wochenende verantwortlich. Zwar wurde bereits in der Vergangenheit das Angebot am
Wochenende verbessert. Mit der Erhöhung des Zielerreichungsgrades von 80% auf 90% ist jedoch der
Hannover-Standard nicht erreicht.
Die Nichterfüllung ist nicht akzeptiert. Eine An passung des Angebotes, eventuell im Bedarfsver kehr, soll umgesetzt werden.
Burgwedel, OT Oldhorst (129 Einwohnende): Die
schlechte Anbindung Oldhorsts resultiert vor allem
aus dem am Wochenende fehlenden Angebot, aber
auch montags bis freitags bestehen Angebotslücken.
Aufgrund der äußerst geringen Einwohnendenzahl ist
ein deutlich schlechterer Zielerreichungsgrad vertretbar.
Die Nichterfüllung ist akzeptiert.
Lehrte, OT Röddensen (230 Einwohnende): Grund
für das Nichterreichen des Hannover-Standards ist
das fehlende Angebot nach 18:30 Uhr (den Nachtverkehr mit der Linie N94 ausgenommen). Die Nachfrage
in der Schwachverkehrszeit wird als äußerst gering
eingeschätzt.
Die Nichterfüllung ist akzeptiert.
3
Lehrte, OT Kolshorn (359 Einwohnende): Grund für
das Nichterreichen des Hannover-Standards ist das
fehlende Angebot nach 18:30 Uhr (den Nachtverkehr
mit der Linie N94 ausgenommen). Die Nachfrage in
der Schwachverkehrszeit wird als äußerst gering eingeschätzt.
Die Nichterfüllung ist akzeptiert.
Neustadt am Rübenberg, OT Brase (112 Einwohnende): Der Ort hat wenige Einwohnende. Bei Mitbetrachtung des Angebotes an der Haltestelle Brase/Abzweig
(Entfernung zum Ortszentrum ca. 700 Meter) ist der
Hannover-Standard erfüllt.
Die Nichterfüllung ist akzeptiert.
Lehrte, OT Steinwedel: Grund für das Nichterreichen
des Hannover-Standards ist das fehlende Angebot
nach 19:00 Uhr am Wochenende.
Die Nichterfüllung ist nicht akzeptiert. Eine Anpas sung des Angebotes, eventuell im Bedarfsverkehr,
soll umgesetzt werden.
48
Sehnde, OT Gretenberg (138 Einwohnende): Grund für
das Nichterreichen des Hannover-Standards ist das
fehlende Angebot Sonntagsmorgens und -abends,
sowie montags bis freitags nach 20:00 Uhr.
Die Nichterfüllung ist nicht akzeptiert. Eine An passung des Angebotes, eventuell im Bedarfsver kehr, soll umgesetzt werden.
Sehnde, OT Klein Lobke (245 Einwohnende): Grund
für das Nichterreichen des Hannover-Standards
ist das fehlende Angebot Sonntagsmorgens und –
abends, sowie montags bis freitags nach 20:00
Uhr.
Die Nichterfüllung ist nicht akzeptiert. Eine An passung des Angebotes, eventuell im Bedarfsver kehr, soll umgesetzt werden.
Wennigsen, Splittersiedlung Steinkrug (194 Einwohnende): Haltstellenlage am Ortsrand, Erschließung
durch Linie 382 (und 383 sowie 521 im Schulverkehr),
Bedienung stündlich Montag-Freitag 6:00 bis
20:00 Uhr, Samstag und Sonntag 8:00/9:00 Uhr oder
9:00/10:00 Uhr bis 17:00/18:00 Uhr oder 19:00 Uhr.
Die Nichterfüllung ist akzeptiert.
Nahverkehrsplan 2021
Karte 3.2: Hannover-Standard-Städtisch
3
GARBSEN
16
LANGENHAGEN
26
Langenhagen
Krähenwinkel-Ost
ISERNHAGEN
Berenbostel/Im Hespe
17
Berenbostel östli. Dorfstr.
Isernhagen-Süd
Berenbostel Fuchsfeld
18
2 IsernhagenSüd
1 Schwarze Heide
Vinnhorst
Nordhafen
Garbsen Hegewisch
19
Marienwerder
Brinkhafen
Stöcken
SahlVahrenheide kamp
10
VahrenHainholz wald
HANNOVER
Davenstedt
Linden- CaMitte
Nord lenberger
Linden-Mitte
NeuLinden-Süd stadt
Burgdorf und
Kleefeld
Bult
BERG
Misburg-Süd
Eilenriedenstift
Lehrte
Büntekamp
Anderten
28 Kirchrode
Wald5 Bemerode
hausen
Wülfeler Bruch
Waldheim
6
Bemerode
Seelhorst
Döhren
Südstadt
Bornum
RickMühlenOberberg
Ricklingen lingen
Wülfel
Wettbergen
Lehrte
Otze
Klabundestraße
4
ZooMindestbedienung
stadt
Badenstedt
RONNEN-
Misburg-Nord
27 Steuerndieb
Karte 4.3
HeideRäumliche
Betrachtung
3
Ostviertel
Limmer
SEELZE
Großbuchholz
List
Nordstadt
Ahlem
Ahlem Friedhof
Burgdorf
Lahe
Ledeburg
Lein- Burg
hausen
Herrenhausen
GEHRDEN
Bothfeld
Wülferode
Mittelfeld
Steinwedel
HEMMINGEN
Rethen Kieler Straße
Weferlingsen
20
Schillerslage
Aligse
LAATZEN
Dachtmissen
PATTENSEN
Ahlten
Hannover-Standard
Ilten
Kolshorn
Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der LGLN, 2019
und Druck: Region Hannover
(Projektfahrplan 2020: Ergebnisse der Bedienungsanalyse gem. Hannover-Standard, erstellt am:Kartographie
19.12.2018)
Der angestrebte Mindestbedienungstandard ist erfüllt
Mangel in der Mindestbedienung akzeptiert
Handlungsbedarf
49
Nahverkehrsplan 2021
Im Folgenden werden die Schwachstellen in den Stadtteilen mit einem Zielerreichungsgrad unter 90% und Handlungsbedarf bewertet und Maßnahmen für die Erfüllung
der Zielerreichung definiert.
Die genannten Einwohnendenzahlen entsprechen dem
Stand 31.12.2016
Burgdorf Nord-West (3065 Einwohnende): Grund für
das Nichterreichen des Hannover-Standards ist das
fehlende Angebot sonntags.
Die Nichterfüllung ist nicht akzeptiert, eine Anpassung des Angebotes, evtl. im Bedarfsverkehr ist
umzusetzen.
Hannover, Bereich Wülfeler Bruch (831 Einwohnende):
Grund für das Nichterreichen des Hannover-Standards
ist das fehlende Angebot in Tagesrandlagen, vor allem
am Wochenende
Die Nichterfüllung ist nicht akzeptiert, eine Anpassung des Angebots in der Laufzeit des NVP ist
umzusetzen.
Lehrte Nord (4758 Einwohnende): Grund für das
Nichterreichen des Hannover-Standards ist das fehlende Angebot an Wochenend-Abenden.
Die Nichterfüllung ist nicht akzeptiert, eine Anpas sung des Angebotes, evtl. im Bedarfsverkehr ist
umzusetzen.
Lehrte Ost (992 Einwohnende): Grund für das Nicht
erreichen des Hannover-Standards ist das fehlende
Angebot an Samstagabenden und sonntags.
Die Nichterfüllung ist nicht akzeptiert, eine Anpas sung des Angebotes, evtl. im Bedarfsverkehr ist
umzusetzen
3
Karte 4.3
Räumliche Betrachtung
Mindestbedienung
Burgdorf und Lehrte
Karte 3.3: Hannover-Standard-Städtisch: Burgdorf und Lehrte
Burgdorf
Weferlingsen
Otze
Steinwedel
Aligse
Weferlingsen
Schillerslage
Schillerslage
Burgdorf
Nord-West
12
13
Dachtmissen
Aligse
Ahlten
Hülptingsen
Kolshorn
Lehrte 22
Ahlten
Lehrte Ost
24
Lehrte Süd-West
Bilm
Kolshorn
Lehrte Nord
21
Burgdorf NordDachtmissen
Burgdorf
Steinwedel
Lehrte
Otze
Ilten
Ilten
Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der LGLN, 2019
Kartographie und Druck: Region Hannover
Der angestrebte Mindestbedienungstandard ist erfüllt
50
Mangel in der Mindestbedienung akzeptiert
Nahverkehrsplan 2021
3.1.2.2 Zusammenfassung der Qualitätsstandards für die vier ÖV-Systeme
(SPNV, ÜSTRA Stadtbahn, ÜSTRA
Bus, regiobus)
Die von den Verkehrsunternehmen zu erbringenden Qualitäten sind für den SPNV in den Verkehrsverträgen und für
das Linienbündel Hannover Stadtverkehr im Öffentlichen
Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr Hannover 20152038 in den Anlagen 1 und 2 definiert. Für das Linienbündel Regionalverkehr Hannover Bus sind die Qualitäten in
der Vorabbekanntmachung für Öffentliche Dienstleistungsaufträge und folgend im Öffentlichen Dienstleistungsauftrag Regionalverkehr Hannover Bus definiert.
Daher werden sie im Nahverkehrsplan nur noch in zusammengefasster Form dargestellt.
Folgende Anforderungen zu Qualitäten werden in den genannten Verkehrsverträgen/ -aufträgen definiert
Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Anschlüsse, Fahrgastinformation, Fahrzeugzustand (Sauberkeit und
Funktion) - zusätzlich im SPNV: Zugbildung und
Zugausfall, Fahrscheinkontrollen, Busnot-, Schienenersatzverkehr, Zugbegleitpersonal
Anforderungen an die Fahrzeuge: Alter, Barrierefreiheit, Standards bei Neufahrzeugen, Fahrgastinformation im und am Fahrzeug und außen am Fahrzeug,
Umweltstandards CO2, technische Ausstattung, Sitzund Stehplätze
Anforderungen an das Personal, Sozialstandards und
Tariftreue
Anforderungen an Haltestellen: Fahrgastinformation,
weitere Ausstattungsmerkmale an Haltestellen
Ziel der Region Hannover ist es, den ÖPNV und SPNV in
der Region Hannover noch attraktiver, kundenfreundlicher und barrierefrei zu gestalten und dazu die zur Verfügung stehenden Finanzmittel optimal einzusetzen, um
eine nachhaltige Verbesserung der Mobilität für alle herzustellen.
Darüber hinaus werden zukünftig außerdem die folgenden Qualitätsmerkmale eingefordert.
Fahrzeugausstattung
Bei Neubeschaffung und Nachrüstung von Fahrzeugen
sind über die Vorgaben in den Verkehrsverträgen bzw.
Öffentlichen Dienstleistungsaufträgen hinaus folgende
Qualitäten vorgesehen:
Einsatz von verfügbarer Fahrzeugtechnik zur Erreichung der Umweltziele der Region Hannover, zum Beispiel
Fahrzeugtechnik zur Optimierung der Energieef fizienz
Fahrzeugtechnik zur Verringerung der Schadstoffe
missionen, insbesondere Elektro- oder Wasserstoffantriebe
Einsatz von verfügbarer Fahrzeugtechnik zur Erreichung der Verkehrssicherheitsziele der Region Hannover (zum Beispiel Bremsassistent, Kollisionswarner,
Abbiegeassistent)
Barrierefreie Fahrzeuge oder barrierefreier Umbau
nach neuesten Standards in Abstimmung mit den
Verbänden für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
(siehe dazu auch Kapitel 3.2.1)
Angebote zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
der Fahrgäste bei vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand
Gestaltung der Fahrzeuginnenräume unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Nutzendengruppen.
Für Neufahrzeuge werden darüber hinaus eine Klimatisierung, bessere Laufruhe und Lärmarmut angestrebt.
3
Umweltfreundlicher SPNV
Die Strecken in der Region Hannover sind zu nahezu
100 % elektrifiziert. Neu beschaffte Dieselfahrzeuge unter Oberleitungen entsprechen nicht den umweltpolitischen Zielen der Region Hannover.
Es besteht kein unmittelbarer Einfluss durch die Region
Hannover, aber die Region Hannover unterstützt die technische Umstellung auf umweltfreundlichere Fahrzeuge
(Dieselhybrid, Brennstoffzellen, Wasserstoff oder Batterie).
Darüber hinaus unterstützt die Region Hannover Initiativen zur Elektrifizierung von Strecken. Die S-Bahn ist ab
Betriebsaufnahme 2021/2022 mit Ökostrom unterwegs.
Für sonstige elektrifizierte Linien gilt, dass bei den anstehenden Ausschreibungen in Abstimmung mit den beteiligten Aufgabenträgern der Einsatz von Ökostrom vorgeschrieben werden soll.
Autonomes Fahren SPNV
Schienenverkehrsmittel haben die besten Voraussetzungen, auf automatischen Betrieb umgestellt zu werden.
Das Personal kann besser im Bereich der Kundenbetreuung eingesetzt werden. Die Region Hannover unterstützt
Projekte zur Umstellung auf den automatisierten Betrieb,
soweit die Barrierefreiheit beachtet wird.
Aufgrund der fehlenden Marktreife könnte die Umsetzung
nur langrfristig erfolgen. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, inwieweit aufgrund der Komplexität des Eisenbahnverkehrs weiterhin der Einsatz von Fahrpersonal
notwendig ist.
Angebote zur Verbesserung der Fahrgastinformation
und -kommunikation
Hierzu gehören auch Maßnahmen für den erleichterten
Zugang zur Mobilität, wie sie in Kapitel 3.2 beschrieben
werden.
Neue Technologien
Die Erprobung neuer Technologien zur Qualitätsverbesserung wird bei vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand
von der Region Hannover grundsätzlich unterstützt.
51
Nahverkehrsplan 2021
Werbung an Fahrzeugen des ÖPNV
An Fahrzeugen des SPNV ist keine Außenwerbung gestattet.
Werbung auf Türen und Fensterflächen im übrigen ÖPNV
ist ebenfalls im Interesse aller Fahrgäste nicht gestattet,
um eine visuell kontrastreiche Gestaltung der Fahrzeugeingänge (Barrierefreiheit) und eine ungehinderte Sicht
aus dem Fahrzeug von allen Steh- und Sitzplätzen zu gewährleisten.
3
3.2
Gleichberechtigter ÖPNV-Zugang:
Mobilitätsteilhabe für alle
Um einen komfortablen ÖPNV für alle Menschen zu gewährleisten, sind spezifische Anforderungen von potenziellen und bereits ÖPNV-nutzenden Fahrgästen zu
berücksichtigen. Ziel ist es, eine Mobilitätsteilhabe aller
Menschen zu ermöglichen und dabei alle Schwellen abzubauen.
Dazu gehören neben der Barrierefreiheit auch Aspekte
des subjektiven Sicherheitsempfindens, der Vermeidung
von Diskriminierung sowie der soziale Aspekt der Bezahlbarkeit des ÖPNV. Um alle Bedarfe und Vorbehalte zu erkennen, ist eine enge Einbeziehung der Fahrgäste in die
Planungsprozesse notwendig.
In den folgenden Punkten werden die dazu notwendigen
Schritte und Maßnahmen beschrieben. Für den Nahverkehrsplan wurden sowohl mobilitätseingeschränkte Personen als auch ein Querschnitt aller Fahrgäste in den Prozess einbezogen.
Die Barrierefreiheit steht dabei in besonderem Fokus des
Nahverkehrsplans, dient aber nicht nur mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, sondern auch den übrigen Nutzenden durch einen höheren Komfort. Letztlich ist jeder
Fahrgast zumindest gelegentlich in seiner Mobilität eingeschränkt und sei es durch schweres Gepäck, das er mit
sich führt.
Barrierefreiheit dient insbesondere folgenden Gruppen
von Menschen:
52
Rollstuhlnutzenden Fahrgästen beim Zugang zu Haltestelle und Bahnsteig, beim Einstieg ins Fahrzeug,
hinsichtlich der Aufstellmöglichkeiten in den Fahrzeugen und bei der Erreichbarkeit von Bedienelementen
und Informationstafeln
Rollatornutzenden und gehbehinderten Fahrgästen
zur Vermeidung von langen Wegen und langem Stehen, von Stufen. Auch hier dienen ausreichende Aufstellmöglichkeiten in den Fahrzeugen und ausreichende Sitzgelegenheiten der besseren Nutzbarkeit.
Fahrgästen mit Einschränkungen der Arme und Hände
zur erleichterten Bedienung von Tasten, Automaten
und der Festhaltemöglichkeiten
Seheingeschränkten und blinden Fahrgästen mit
Hilfen zum erleichterten Auffinden der Haltestelle,
Orientierungsmöglichkeiten an Bordsteinkanten, Auffinden der Einstiegstüren, der Automaten und Bedienelemente. Dazu gehören die Möglichkeiten der Informationen über das Zwei-Sinne-Prinzip.
Menschen mit unterschiedlichen physischen und psychischen Konsitutionen, Kenntnissen und Fähigkeiten,
Erfahrungen, finanziellen Ressourcen sowie Möglichkeiten über Zeit zu verfügen
Höreingeschränkten und gehörlosen Fahrgästen durch
Informationen über das Zwei-Sinne-Prinzip
Fahrgästen mit kognitiven Beeinträchtigungen
durch einfache Darstellung von Informationen mit
dem Zwei-Sinne-Prinzip
Kleinwüchsigen Fahrgästen und Kindern durch eine
gute Erreichbarkeit von Tasten, Fahrscheinautomaten, Festhaltemöglichkeiten und Informationstafeln
(Linien- / Fahrpläne etc.)
Fahrgästen mit Kinderwagen (in der Mehrzahl immer noch Frauen) und sperrigem Gepäck
durch Vermeidung von Stufen, die Verfügbarkeit von
Abstellplätzen mit Sitzgelegenheiten
Fahrgästen mit Orientierungsschwierigkeiten und
Ortsunkundigen durch gute Informationen an komplexen Haltestellen, erleichterte Auswahl der richtigen Linie und der richtigen Fahrtrichtung sowie dem
Erkennen der richtigen Ausstiegshaltestelle
Letztlich dient die Barrierefreiheit durch höheren
Komfort allen Fahrgästen
Im PBefG mit Stand 01.01.2013 wird in § 8 gefordert: „(…)
Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität
oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel
zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte
Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und
erforderliche Maßnahmen getroffen.“ (§ 8 Abs. 3 PBefG).
Das Erreichen dieser Barrierefreiheit erfordert eine Reihe von Voraussetzungen, die im Hinblick auf Fahrzeuge,
Wegeketten, Informationen und Haltestellen bearbeitet
und eingefordert werden. Schwerpunkt ist jedoch der
Ausbau der Haltestellen, da hier die umfangreichsten
Auswirkungen der barrierefreien Umrüstung liegen und
entsprechende Ausnahmen im Nahverkehrsplan gemäß
dem PBefG definiert werden sollen.
3.2.1
Barrierefreiheit nützt allen
In der Regel nützen alle technischen Einrichtungen, die
die Barrierefreiheit gewährleisten, allen Fahrgästen durch
einen verbesserten Komfort. Im Folgenden werden die
angestrebten Standards beschrieben.
3.2.1.1 Standards der Barrierefreiheit
Stadtbahn
Die nachfolgend beschriebenen Ausstattungsstandards
gelten für den Neubau bzw. Ersatzinvestitionen von Haltestellen. Sie bedeuten keine Initiierung eines entsprechenden Umbaus.
Nahverkehrsplan 2021
Gestaltung der Haltestellen
Die Stadtbahnhaltestellen erhalten in der Regel 70 m lange Hochbahnsteige für den Einsatz von 3-Wagen-Zügen
der Fahrzeugtypen TW2000 und TW3000 bzw. 2-Wagen-Zügen des Typs TW6000. Ausnahmen bilden die
von der Linie 10 bedienten Haltestellen mit je 45 m Länge
(2-Wagen-Züge TW2000 und TW3000 bzw. Einzelwagen
TW6000) sowie alle Tunnelstationen und Haltestellen
der Messelinien 8 und 18.
Bei einer Bahnsteighöhe von 81,5 cm über Schienenoberkante betragen die Regelbreiten für Seitenhochbahnsteige 2,50 m und für Mittelhochbahnsteige 4,00 m, in
Ausnahmefällen bei beengten Platzverhältnissen mindestens 2,30 m bzw. 3,80 m und in Fällen hoher Fahrgastnachfrage auch mehr als die Regelbreite, sofern dies
hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit und ohne unzumutbare Einschränkungen der übrigen Verkehrsarten möglich
ist. Die Spaltbreite zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugeinstieg soll nicht mehr als 5 cm betragen.
Alle neuen und auszubauenden Haltestellen sind barrierefrei nach den geltenden Standards zu errichten. Dies gilt
sowohl für den Bahnsteig als auch für die Erreichbarkeit
der Bahnsteige aus dem angrenzenden öffentlichen Straßenraum und für den Einstieg in die Fahrzeuge. Langfristiges Ziel ist die barrierefreie Gestaltung aller Stadtbahnhaltestellen.
Haltestellenzugänge
Alle Haltestellen werden grundsätzlich mit mindestens
zwei Zugängen ausgestattet, die beide barrierefrei als
Rampen mit einer maximalen Neigung von 6 % und Zwischenpodesten oder mit Aufzügen ausgeführt werden
sollen, soweit die örtlichen Bedingungen dies mit einem
nicht unverhältnismäßig hohen Aufwand zulassen. Nur in
Ausnahmefällen kann einer der Zugänge ausschließlich
als Treppe errichtet werden.
Sofern barrierefreie Zugänge vorhanden sind, müssen
diese im Verlauf der Zugangswege ebenfalls barrierefrei
erreichbar sein, z.B. über signalisierte Überwege mit optischen und akustischen Signalgebern, Leitelementen im
Bodenbelag, abgesenkten Borden mit einem Bereich mit
0 cm und einem mit 6 cm Bordhöhe sowie ggf. Überquerungshilfen. Die Zugangswege schließen in der Regel auch
den Umsteigeweg zu unmittelbar zugeordneten Bushaltestellen ein.
Grundausstattung der Stationen
Folgende Grundausstattungselemente sollen die Funktionen Warten, Informieren sowie Ein- und Aussteigen auch
für Menschen mit Rollstuhl und kleinem Wuchs nutzbar
(erreichbar/sichtbar/bedienbar) gestalten:
Warten:
Transparenter Witterungsschutz
Sitzgelegenheiten
Beleuchtung
Abfallbehälter
Informieren:
Sprechstellen (für Notruf und Information)
Statische Beschilderung
Dynamische Fahrgastinformation mit Zugankündiger
und ggf. weiterer Fahrgastinformation
Lautsprecher für akustische Ansagen
Informationsvitrine mit Fahrplan, Tarifinformation,
Liniennetzplan schematisch und auf Stadtplanbasis,
Umgebungsplan, Zusatzinformationen
Uhr
Ein- und Aussteigen:
Fahrausweisautomat
Leitelemente im Bodenbelag mit optischem Kontrast
und ertastbarem Trapezprofil gemäß DIN 32984
(Bodenindikatoren im Raum)
3
Ergänzende Ausstattung der Haltestellen
Ergänzend zur Grundausstattung sind insbesondere bei
Tunnelstationen, Umsteigeanlagen und / oder Haltestellen mit besonders hohem Fahrgastaufkommen folgende zusätzlichen Ausstattungselemente notwendig oder
sinnvoll:
Aufzüge (obligatorisch, wenn Bahnsteige nicht höhengleich oder über reguläre Rampen erreichbar sind)
Fahrtreppen mit Zweirichtungsschaltung (Zusatzangebot, wenn Bahnsteige nicht höhengleich erreichbar
sind) oder je Richtung eine eigene Fahrtreppe, sofern
die örtlichen und baulichen Gegebenheiten sowie die
Fahrgastnachfrage dies zulassen. Bei Ausfall einer
Fahrtreppe geht die jeweils andere, sofern vorhanden,
in Zweirichtungsschaltung über.
Videoüberwachung (nur in Tunnelstationen und
sicherheitsrelevanten Einzelfällen)
Zusätzliche Dynamische Fahrgastinformation, z.B
Hinweise zu Buslinien oder Gleisbelegung
Zusätzlicher Witterungsschutz bei hohem Fahrgastaufkommen
Spiegel zum Bahnsteigüberblick für Fahrpersonal
Sicherheit, Sauberkeit, Unterhaltung, Instandsetzung
Alle Haltestellen müssen den Bedürfnissen der Fahrgäste
bezüglich Sauberkeit und Sicherheit entsprechen. Dazu
gehört eine helle, übersichtliche Gestaltung und regelmäßige Reinigung in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad
je nach Fahrgastaufkommen. Die Reinigung ist in einem
Instandhaltungsvertrag zwischen infra (Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH) und ÜSTRA geregelt.
Notwendige Erneuerungsmaßnahmen werden in den
Wirtschaftsplan der infra eingestellt und nach dessen Genehmigung sukzessive von der infra in Auftrag gegeben.
3.2.1.2 Ausbauprogramm für die Stadt bahnhaltestellen
Für das Ausbauprogramm der Stadtbahnhaltestellen
wurde eine Priorisierung durchgeführt, nach der der Ausbau vorgenommen werden soll. Die Umsetzung wurde
bereits begonnen und wird in den kommenden Jahren
fortgeführt mit dem Ziel, in der Regel drei bis fünf Haltestellen pro Jahr fertigzustellen.
53
Nahverkehrsplan 2021
Priorisierungskriterien Stadtbahnhaltestellenausbau
Im Nahverkehrsplan 2015 wurden bereits Prioritäten anhand von sechs Kriterien festgestellt. Sie werden im Folgenden dargestellt und um ein 7. Kriterium ergänzt.
1. Kriterium: Fahrgastfrequenz: Berücksichtigung der
Anzahl ein- und aussteigender Fahrgäste
2. Kriterium: Netzzugang: Berücksichtigung der Entfernung zur nächstgelegenen barrierefreien Haltestelle
3. Kriterium: öffentliche Einrichtungen: Berücksichtigung der Haltestellenbedeutung bei der Erreichbarkeit von Einrichtungen, die von allen Fahrgastgruppen, insbesondere auch mobilitätseingeschränkten
Personen aufgesucht werden
4. Kriterium: Umsteigepunkte: Berücksichtigung der
Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln
5. Kriterium: Grunderneuerung: Berücksichtigung ohnehin anstehender Baumaßnahmen für Gleiserneuerungen zwecks Bündelung des Bauablaufs
6. Kriterium: Betriebswirtschaftlichkeit: Berücksichtigung von Auswirkungen, die der Haltestellenausbau
auf den Fahrzeugeinsatz hat (Fahrzeugtyp, Anzahl
benötigter Fahrzeuge etc.)
7. Kriterium (neu): Realisierbarkeit: Berücksichtigung
der Möglichkeiten einer möglichst zeitnahen Umsetzung der Planungen (Beeinflussung durch angrenzende Projekte Dritter, Leitungsbau, Grunderwerb, politische Entscheidungen etc.)
3
Die Region plant im Rahmen der Verkehrswende die Beschaffung weiterer Stadtbahnfahrzeuge. Voraussetzung
für den Einsatz der neuen Fahrzeuge, die keine Klapptrittstufen mehr aufweisen, ist die Komplettierung ganzer
Linien mit Hochbahnsteigen. Daher spielt der Fahrzeugeinsatz und die Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen für die Priorisierung des Stadtbahnhaltestellenausbaus zunehmend eine übergeordnete Rolle.
Aufgrund der in den vergangenen Jahren gemachten Erfahrungen werden keine konkreten Zeithorizonte für die
Inbetriebnahme von Hochbahnsteigen genannt. Zahlreiche externe Einflüsse führen immer wieder zu Verzögerungen, denen seitens der Region Hannover und der
infra nicht entgegengewirkt werden kann (insbesondere
Leitungsbau, zeitliche und planerische Abhängigkeit von
angrenzenden Projekten Dritter, erforderliche Planungsänderungen aufgrund von Entscheidungen der Lokalpolitik, begrenzte Ressourcen bei allen Planungsbeteiligten
sowie Auslastung der Bauwirtschaft).
Prioritäten Stadtbahnhaltestellenausbau
Die noch auszubauenden Haltestellen werden anhand
der Bewertung nach den genannten sieben Kriterien in
Prioritätsklassen eingestuft und wie folgt festgelegt:
54
Vorhaben im Bau/Genehmigungsverfahren:
Diese 12 Haltestellen werden mit Stand November
2020 zur Realisierung während der Laufzeit des NVP
2021 vorgesehen:
Bothfeld
Hermann-Ehlers-Allee
Kurze-Kamp-Straße
Riechersstraße (Eichenfeldstr.)
Glocksee
Rethen/Steinfeld
Safariweg
Ungerstraße
Alter Flughafen
Wiesenau
Gleidingen/Nord (Orpheusweg)
Vorhaben in Planung: Diese 10 Haltestellen werden
mit Stand November 2020 ebenfalls zur Realisierung
während der Laufzeit des NVP 2021 vorgesehen:
- Am Küchengarten, - Leinaustraße, - Bahnhof Nordstadt, - Berliner Platz, - Kabelkamp, - Fasanenkrug
- Laatzen/Park der Sinne, - Windausstraße, - Bothfelder
Kirchweg, - Stadtfriedhof Bothfeld
Priorität 1: Vordringliche Vorhaben:
Für diese fünf Haltestellen ist die Realisierung ab dem
Ende der Laufzeit des NVP 2021 vorgesehen:
Lindener Marktplatz
Nieschlagstraße
Bernhard-Caspar-Straße
Am Lindener Hafen
Langenhagen/Angerstraße
Priorität 2: Bedeutsame Vorhaben (zwei Haltestellen):
Harenberger Straße
Sarstedt (nachrichtlich; Zuständigkeit liegt beim
Landkreis Hildesheim)
Priorität 3: Nachrangige Vorhaben (sieben Haltestellen):
Gleidingen/Am Leinkamp
Gleidingen/Thorstraße
Heisede/Marienburger Straße (nachrichtlich; Zu ständigkeit liegt beim Landkreis Hildesheim)
Sarstedt/Röntgenstraße (nachrichtlich; Zustän digkeit liegt beim Landkreis Hildesheim)
Heisede/Langer Kamp (nachrichtlich; Zuständig keit liegt beim Landkreis Hildesheim)
Sarstedt/Am Boksberg (nachrichtlich; Zuständig keit liegt beim Landkreis Hildesheim)
Laatzen/Rethener Winkel
Über den barrierefreien Haltestellenausbau hinaus werden bestehende Umsteigeanlagen in zeitlicher Abhängigkeit von ohnehin durchzuführenden Erneuerungsmaßnahmen auf den aktuellen Standard der Barrierefreiheit
gebracht. In der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2021 ist
ein entsprechender Ausbau der Umsteigeanlage Empelde
vorgesehen.
Strategie Stadtbahnhaltestellenausbau:
Ziel ist es, eine deutliche Steigerung der Planungsaufträge zu erwirken, um den Ausbau zu forcieren (Übersteuerung). Dabei wird angestrebt, die notwendigen
Baugenehmigungen frühzeitig zu erlangen. Hinsichtlich
der Entscheidung über die Realisierung soll eine höhere
Flexibilität erreicht werden, das heißt, zuerst baureife
Vorhaben werden auch zuerst realisiert.
Nahverkehrsplan 2021
Ziel ist hierbei eine Verstetigung der jährlichen Ausbauquote und die Vermeidung von Zeitverlusten bei Verzug
einzelner Vorhaben.
außerhalb der Region Hannover verlaufenden Streckenabschnitts der Linie 1 zwischen Gleidingen und Sarstedt
angestrebt.
Darüber hinaus wird eine Vereinbarung mit dem Landkreis
Hildesheim zu Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des
Der Abschluss des Hochbahnsteigprogramms im Stadtbahnnetz ist bis etwa 2030 vorgesehen.
3
Karte 4: Stadtbahn barrierefreier Ausbau
55
Nahverkehrsplan 2021
3.2.1.3 Stand Ausbau der
haltestellen
Stadtbahn-
Von insgesamt 195 Stadtbahnhaltestellen sind Ende
2020 bereits 158 barrierefrei ausgebaut, das entspricht
einer Quote von 81%. Bis Ende 2023 werden mit Realisierung der derzeit im Bau / Genehmigungsverfahren befindlichen Vorhaben voraussichtlich 176 von dann 200 Haltestellen barrierefrei ausgebaut sein, damit wird eine Quote
von 88% erreicht.
Seit Inbetriebnahme der ersten Tunnelstrecke mit den
ersten Hochbahnsteigen im Jahr 1975 wurden durchschnittlich 3,5 Haltestellen pro Jahr barrierefrei ausgebaut. Dabei gab es eine große Streuung an jährlicher Fertigstellung.
Das produktivste Jahr war das Jahr 1999 mit 26 Haltestellen als Vorbereitung auf die Expo 2000, in manchen
Jahren konnte aber auch keine Haltestelle ausgebaut
werden. Die Streuung der fertiggestellten Haltestellen pro
Jahr zeigt, dass eine feste Anzahl pro Jahr nicht festgelegt
werden kann, da hier verschiedene Einflüsse zum Tragen
kommen, die in Gänze nicht absehbar sind.
Bei Fortsetzung des Hochbahnsteigprogramms gemäß
Kapitel 3.2.1.2 wird der barrierefreie Ausbau etwa 2030
vollständig abgeschlossen sein. In diesem Zeitraum
werden voraussichtlich auch die letzten Fahrzeuge mit
Klapptrittstufen ausgemustert, so dass keine Haltestelle
vom Ausbau ausgenommen wird.
Eine nennenswerte Steigerung der Anzahl fertiggestellter
Haltestellen pro Jahr über diesen Ansatz hinaus ist aufgrund der begrenzten Ressourcen bei allen Beteiligten
(Region, infra, Ingenieurbüros, Gutachter, Leitungsträger,
3
Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Fördergeber, Baufirmen) nicht realistisch.
Neue Haltestellen, die im Zusammenhang mit Streckenverlängerungen und Neubaustrecken eingerichtet werden, werden generell barrierefrei ausgeführt.
Die Entwicklung in den Jahren seit 1975 ist in Abbildung
11 dargestellt.
3.2.1.4 Standards der Barrierefreiheit
an Bushaltestellen
Für Bushaltestellen gelten die im Folgenden dargestellten Standards. Sie werden nach und nach umgesetzt,
wobei der Ausbau in einer zu bestimmenden Reihenfolge
stattfinden wird. Das Haltestellenausbauprogramm wird
weiter unten in diesem Kapitel behandelt. Weitere Ausbaustandards, die über die Barrierefreiheit hinausgehen
und die generelle Fahrgastfreundlichkeit betreffen, finden sich auch im Kapitel 4.1.2.1.
Folgende Standards werden für barrierefreie Bushaltestellen vorgesehen:
Die Haltestellenanlage muss barrierefrei erreichbar
sein, das heißt, die Zuwegung muss stufenfrei, mit angemessenem Untergrund versehen und gesichert
möglich sein.
Die Haltestellenanlage muss mit Führungselementen
zum vorderen Buseinstieg (nach DIN 18040-3 und DIN
32984) ausgestattet werden. Dazu gehören:
Auffindestreifen
Abbildung 11: Entwicklung
des barrierefreien
Ausbaus Stadtbahn
1975 - 2020 1975 bis 2020
Entwicklung
des barrierefreien
Ausbaus Stadtbahn
185
188
188
190
190
190
190
195
195
195
195
197
197
196
196
198
197
197
196
195
195
195
220
160
106
108
110
113
121
123
125
127
131
134
138
141
145
147
150
151
155
155
158
180
160
160
160
160
160
161
162
160
159
161
160
160
160
160
160
160
165
165
165
167
172
173
173
175
140
97
99
120
90
100
Maßnahmen
zur Expo 2000
46
48
53
58
59
64
80
60
Anzahl Haltestellen
mit Hochbahnsteig
Anzahl
Haltestellen
14
18
20
23
23
27
29
29
29
29
32
34
39
40
Anzahl Haltestellen gesamt / mit Hochbahnsteig
200
40
4
7
8
8
20
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
0
Jahr
56
Nahverkehrsplan 2021
Einstiegsfeld
Leitstreifen
Kontrastreiche Untergrundgestaltung
Die Wartefläche muss befestigt sein und einen hindernisfreien Bewegungsraum für Rollstuhlnutzenden
bieten.
Der Ein- und Ausstieg muss mit fahrzeuggebundenen
Einstiegshilfen ermöglicht werden (zum Beispiel
Rampen, Kneeling), der Bordstein soll eine Höhe von
16 cm aufweisen.
Die Fahrgastinformationen an den Haltestellen sollen möglichst nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen,
optisch und akustisch. Hierzu sind weitere Ausführungen im Kapitel 3.2.1.8 dargestellt.
Weitere Ausstattungsdetails sind auch dem Kapitel 4.1.2.1
zu entnehmen, in dem die Angebote der Verknüpfungsebene einschließlich der notwendigen kundenfreundlichen
Ausstattung der Bushaltestellen erläutert sind.
3.2.1.5
Stand Ausbau der Bushaltestellen
Bestand Bushaltestellen in der Region Hannover
In der Region Hannover bestehen insgesamt etwa 1.850
Bushaltestellen mit etwa 3.650 Haltepunkten. Eine
Haltestelle besteht in der Regel aus zwei Haltepunkten
(jeweils ein Haltepunkt pro Fahrtrichtung). Von diesen
Haltepunkten befinden sich etwa 880 in der Landeshauptstadt Hannover und etwa 2.770 in den Umlandkommunen.
Wie unter Kapitel 3.2 dargestellt, wird die vollständige
Barrierefreiheit im PBefG seit 2013 für das Jahr 2022 gefordert oder alternativ die Bestimmung von Ausnahmen.
Bushaltestellen stehen in der Regel in der Baulast der
Kommunen (geregelt im Niedersächsischen
Straßengesetz, Erläuterung zu § 9 NStrG). Demnach sind
nicht nur verkehrliche, sondern auch öffentliche Belange,
zu denen der ÖPNV gehört, zu berücksichtigen. Daraus
folgt, dass im Grundsatz die Kommune als Baulastträger
für den Ausbau von Bushaltestellen zuständig ist.
3
Maßnahmen der Region Hannover zur Herstellung der
barrierefreien Bushaltestelleninfrastuktur
Der barrierefreie Bushaltestellenausbau wird gemäß den
festgelegten Standards (siehe dazu auch 3.2.1.1) in Abhängigkeit von der Personalkapazität und den finanziellen Mitteln (Haushalt der Region Hannover sowie Fördermittel des Landes) durchgeführt.
Hierbei werden eigene Baumaßnahmen der Region Hannover an jährlich 32-35 Haltepunkte durchgeführt. Kommunale Bauvorhaben werden durch die Region Hannover
als Anreizprogramm finanziell unterstützt. Die Bautätigkeit der einzelnen Kommunen ist unterschiedlich. In den
letzten Jahren konnten im Schnitt etwa 70 Haltepunkte
pro Jahr ausgebaut werden.
Der geförderte Ausbau begann im Jahr 2011 mit einer Förderung in Höhe von 200.000 € pro Jahr. Seit 2015 erhöhte
sich die Förderung auf 740.000 €, ab 2020 ist eine weitere Steigerung auf 1.100.000 € pro Jahr vorgesehen. Die
Entwicklung ist in Abbildung 12 dargestellt.
Begleitet wurde der Prozess durch die Erfassung und Bewertung aller Bushaltestellen in einem Haltestellenkataster (HIS). Hierfür wurde 2012 eine Ersterfassung vorgenommen, danach schloss sich 2018 eine Aktualisierung
an, nach deren Abschluss eine Bewertung der Haltestellen bezüglich der Barrierefreiheit vorgenommen wurde.
Abbildung 12: Entwicklung barrierefrei ausgebauter Bushaltestellen
"Anreizprogramm" pro Jahr:
740.000 €
200.000 €
Anzahl barrierfrei ausgebaute Haltepunkte
140
117
120
101
100
93
84
80
76
80
69
61
57
60
40
27
20
12
5
0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
57
Nahverkehrsplan 2021
Tabelle 15: Bestandserfassung barrierefrei ausgebauter Bushaltestellen in der Region Hannover auf Ebene
der Haltepunkte (Stand 2020)
3
Anzahl
Haltepunkte
Anzahl
barrierefrei
ausgebaute
Haltepunkte
%
Anteil
Barsinghausen
Burgdorf
Burgwedel
Garbsen
Gehrden
Hannover (LHH)
Hemmingen
Isernhagen
Laatzen
Langenhagen
Lehrte
Neustadt
Pattensen
Ronnenberg
Seelze
Sehnde
Springe
Uetze
Wedemark
Wennigsen
Wunstorf
206
142
105
225
68
882
65
121
86
208
165
383
64
77
126
111
106
102
155
46
210
88
77
54
115
32
400
33
67
20
56
59
101
23
25
54
75
45
58
74
33
64
43
54
51
51
47
45
51
55
23
27
36
26
36
32
43
68
42
57
48
72
30
Region Hannover
gesamt
3653
1553
43
Region Hannover
ohne LHH
2771
1153
42
Landeshauptstadt
Hannover
882
400
45
Kommune
Die Tabelle zeigt den Anteil der barrierefrei ausgebauten
Haltepunkte der einzelnen Kommunen.
Durch die gemeinsamen Bemühungen der Region Hannover und der Kommunen konnten bereits 43 % der Haltepunkte barrierefrei ausgebaut werden. Die Zielerreichung
der vollständigen Barrierefreiheit wird trotz der positiven
Entwicklung beim barrierefreien Ausbau bis 2022 nicht
erreicht, sondern weitere Jahre in Anspruch nehmen.
3.2.1.6 Standards der Barrierefreiheit
SPNV
Auch für die Haltstellen des SPNV gelten Standards, die
einer vollständigen Barrierefreiheit dienen. Sie werden in
der Region Hannover wie folgt vorgesehen:
58
Alle Bahnsteige sollen stufenlos erreichbar sein. Hier
für sind Rampen und / oder Aufzüge zu installieren.
Der Einstieg in die Fahrzeuge soll niveaufrei möglich
sein. Hierfür sind einheitlich 76 cm hohe Bahnsteige
vorzusehen. Bei Fahrzeugen mit abweichender Fahrzeugbodenhöhe sind entsprechende Einstiegshilfen
fahrzeugseitig Standard.
Taktile Leitelemente sind für blinde und sehbehinderte Nutzende vorzusehen.
Die Ausstattung erfolgt entsprechend der Stationskategorie der DB AG mit Elementen der Beleuchtung
und des Witterungsschutzes, mit Sitzgelegenheiten,
Informationsvitrinen, Papierkörben und dynamischer
Fahrgastinformation. Die Stationskategorie unterscheidet Bahnhöfe im Wesentlichen entsprechend der
Anzahl ihrer Bahnsteigkanten, der Bahnsteiglängen,
der Anzahl der Reisenden und der Zughalte.
3.2.1.7 Standards der Barrierefreiheit
Park+Ride
Bei der Einrichtung barrierefreier Park+Ride-Plätze ist
darauf zu achten, dass behindertengerechte Stellplätze
ausgewiesen werden und barrierefreie Wegeketten sichergestellt sind.
3.2.1.8 Standards für barrierefreie
Information
Um eine umfängliche Barrierefreiheit zu gewährleisten,
sind nicht nur Standards für die Gestaltung von Haltestellen und Fahrzeugen unabdingbar, sondern auch Anforderungen an Informationsmöglichkeiten einzuhalten.
Informationen an der Haltestelle
Für die Informationen an Haltestellen gilt, dass alle Medien gut lesbar sein müssen, also eine große Schrift, guten Kontrast, Beleuchtung aufweisen müssen und sich
in einer Höhe befinden, in der beispielsweise auch Rollstuhlnutzende einen guten Zugang haben. Auch soll die
Entfernung von Sitzgelegenheiten und Unterstand zur Information gering sein. Akustische Informationen müssen
deutlich hörbar sein.
Folgende Vorgaben sind einzuhalten:
Statische Fahrgastinformationen beinhalten vor allem ein klares Wegeleitsystem.
Gedruckte Fahrgastinformationen befinden sich in Vi trinen und Rahmen und umfassen Linienpläne, Fahrpläne und Tarifinformationen.
Als kollektive dynamische Fahrgastinformationen
werden Echtzeitanzeiger vorgesehen, die mit LED oder
auf Flachbildschirmen (TFT) Auskunft in Schrift und
Ton („Text to Speech“ mit Tastendruck) zur Fahrplananzeige vermitteln. Sie werden an entsprechend
klassifizierten Haltestellen und Stationen angebracht.
Durchsagen werden im SPNV und an Stadtbahnhaltestellen (teilweise auch bei Bussen) vorgesehen,
wenn einfahrende Linien angekündigt werden.
Nahverkehrsplan 2021
Auf den geeigneten Echtzeitanzeigern an SPNV-Halten wird auch über die Position des Rollstuhl-Zugangs
informiert. Zudem ist der entsprechende Wagen derart mit einem Rollstuhl-Piktogramm zu versehen,
dass es bereits bei Einfahrt des Zuges erkannt wird.
Informationen im Fahrzeug
Ebenso gilt für die Informationen innerhalb von Fahrzeugen der Anspruch an eine gute Lesbarkeit durch eine angemessen große Schrift, guten Kontrast und Beleuchtung
sowie eine sinnvolle Anbringung hinsichtlich Höhe und
Entfernung von den Fahrgästen. Folgende Medien sind
vorzusehen:
Gedruckte Medien zur Fahrgastinformation über Aufkleber beinhalten Linienpläne, Infos zu GVH-Garantie,
Nachttaxi, Fahrradmitnahme und ähnliche Informationen sowie Piktogramme für Rollstühle und Sitzplatz
für Mobilitätseingeschränkte. Die genannten Aufkleber im Fahrzeug werden nur in lesbarer/barrierefreier
Form und in akzeptabler Größe angebracht.
Kollektive dynamische Fahrgastinformationen werden außerhalb des Fahrzeugs (vorne und an der Seite)
vorgesehen, teilweise mit Außenlautsprecher.
Innerhalb des Fahrzeugs bestehen kollektive dynamische Fahrgastinformationen als Linien- und Zielanzeige, Anzeige der nächsten Haltestellen mit Anschlüssen, Echtzeitanzeigen über LED oder TFT.
Durchsagen sind für die Ansage der nächsten Haltestelle vorzusehen.
Individuelle Information
Bei individuellen Informationen ist grundsätzlich auf gute
Lesbarkeit zu achten (Schriftgröße, Kontrast). Akustische
Informationen sollen gut verständlich und gut hörbar
sein.
Für Informationen über das Internet am Computer oder
als App auf dem Smartphone gelten folgende Vorgaben:
Die barrierefreie Nutzung muss sichergestellt sein
durch eine einstellbare Schriftgröße sowie eine Vorlesefunktion, Bedürfnisse seheingeschränkter und
nicht sehender Fahrgäste werden berücksichtigt.
Grundsätzlich ist auf leichte Sprache zu achten, der
Fahrausweiskauf muss einfach möglich sein.
Informationen über barrierefreies Reisen werden zur
Verfügung gestellt, also Hinweise, wo ein höhengleicher Zugang vorhanden ist oder wo gerade Aufzugoder Rolltreppenstörungen bestehen.
3.2.1.9
Standards zur Barrierefreiheit
im Vertrieb und Kundenservice sowie für das Personal
Vertrieb
Für den stationären Vertrieb ist sicherzustellen, dass Automaten für Mobilitätseingeschränkte bedienbar sind.
Dies betrifft die Anbringung in sinnvoller Höhe, die Les-
barkeit und Verständlichkeit und die Tasten oder Displays.
Für den personenbedienten Vertrieb müssen Servicestellen barrierefrei erreichbar sein.
Der online-Vertrieb über Internet bzw. App muss einen
einfachen Kauf von Einzeltickets über Monatskarten bis
hin zu Abonnements ermöglichen.
Die Einführung eines Be-in-Be-out-Systems würde einen
barrierefreien Vertrieb deutlich vereinfachen. Dies ist in
Kapitel 3.2.3.3 erläutert.
3
Kommunikation der barrierefreien Vorkehrungen
Alle Informationen zur Barrierefreiheit sollen in einer entsprechenden Broschüre einsehbar sein.
Kundenservice/ -dialog
Die zentrale Servicestelle des GVH sowie die Beschwerdestelle sollen folgende Vorgaben erfüllen:
Gute Erreichbarkeit für alle mit unterschiedlichen Zugängen, also auch telefonisch, per Post oder Mail (siehe hierzu auch Kapitel 4.3.2).
Sinnvolle Öffnungszeiten
In der Servicestelle sollen Informationsangebote in
Braille-Schrift und in leichter Sprache vorhanden sein.
FM-Anlagen für Hörgeschädigte
Anforderungen an das Personal hinsichtlich barrierefreiem ÖPNV
Für das Fahrpersonal und das Personal im Kundenservice/ -dialog sind folgende Anforderungen zu erfüllen und
vom Verkehrsunternehmen durch entsprechende Schulung sicherzustellen
Kenntnisse über Angebot und Tarif
Freundliches und sicheres Auftreten
Besondere Rücksichtnahme im Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen
Personal im Kundenservice verfügt darüber hinaus
über Kenntnisse aus Vertrieb und Beschwerdemanagement sowie Strukturen im Verkehrsverbund.
3.2.1.10 Fahrgastsicherheit
Die Region verfolgt seit langen ein Konzept zur Fahrgastsicherheit. Die hierfür vorgegebenen Standards wurden
und werden in den Verkehrsverträgen konkretisiert, sie
werden im Folgenden dargestellt. Ausführlich sind sie im
„Faktenblatt Sicherheit für Fahrgäste im ÖPNV“ beschrieben. Die Region Hannover als Aufgabenträgerin des ÖPNV
setzt hierfür Standards, die von den Verkehrsunternehmen umgesetzt werden.
59
Nahverkehrsplan 2021
Standard: Unsicherheits-Monitoring
Die Verkehrsunternehmen haben Instrumente zu entwickeln und einzusetzen, mittels derer sie erkennen können,
was Fahrgäste verunsichert. Ziel ist ein inhaltlich vollständiges Lagebild: Was genau sind die Situationen, die
Fahrgäste verunsichern? Welches sind die zentralen Probleme? Es geht darum, problematische Entwicklungen so
früh wie möglich wahrzunehmen und einzugrenzen. Da
niedrigschwellige Vorfälle das Sicherheitsempfinden der
Fahrgäste maßgeblich beeinflussen, sind sie einzubeziehen.
3
Standard: Sicherheitskonzept für jedes Verkehrsunternehmen
Aktivitäten sind vor allem im Handlungsfeld „Ausbildung
und Ermutigung“ zu entfalten. Rund um das Thema Fahrgastsicherheit soll über unterschiedliche Wege systematisch und kontinuierlich kommuniziert werden.
Standard: Erfolgskontrolle
Für alle eingesetzten Instrumente ist der Aufgabenträgerin vorzulegen, wie die Erreichung des Zieles festgestellt
wird und wann das Ziel als erreicht gelten soll.
Sicherheit während der Fahrt
Für die Fahrgäste stehen Flyer zur Verfügung, die über die
in der Region Hannover bestehenden Sicherheitsvorkehrungen informieren. Über die im Folgenden beschriebenen
Vorkehrungen enthält der Flyer Verhaltensempfehlungen
im Konfliktfall, Notrufnummern und andere Informationen zu Verhalten in unsicheren Situationen.
3.2.1.11 AG Barrierefreiheit
der Anforderungen aus dem novellierten PBefG 2013
Rechnung zu tragen, wurde im Vorfeld zur Aufstellung des
Nahverkehrsplans eine begleitende Arbeitsgruppe Barrierefreiheit mit VertreterInnen betroffener Personenkreise
gegründet.
Mit dem Thema Barrierefreiheit hat sich die Region Hannover schon frühzeitig auseinandergesetzt, da ein Aktionsplan „Inklusive Region Hannover“ erstellt wurde.
Dieser befasste sich bereits unter anderem mit dem Themenbereich Mobilität.
Hierfür wurde bereits im Juni 2016 eine Auftaktveranstaltung zum Aktionsplan durchgeführt. Dabei wurden Anregungen auch zum Thema Mobilität (in Bezug auf Barrierefreiheit) gesammelt. Dort bestand auch die Möglichkeit
für die Teilnehmenden, sich als Interessierte in Listen einzutragen, um später in thematisch abgegrenzten Arbeitsgruppen mitzuarbeiten.
Daraus entstand die AG Mobilität, die nach zwei Terminen
2017 in die AG Barrierefreiheit zum NVP 2021 überführt
wurde. Die AG Barrierefreiheit ist eine Vertretung von
Menschen mit Behinderung, die verschiedene Vereine und
Initiativen in der Region Hannover repräsentieren und die
Durchsetzung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV
mit ihrem Fachwissen begleitet und weiter vorantreibt.
Von 2017 bis Ende 2018 fanden insgesamt drei Workshops
der AG Barrierefreiheit statt, die extern moderiert wurden.
Im Zuge dieser Workshops wurden zunächst relevante
Themen zusammengestellt. Im Weiteren wurden diese
Themen dann immer weiter konkretisiert und Prioritäten herausgebildet. Auf dieser Grundlage konnten intern
mit den jeweiligen Experten und Expertinnen Ansätze zur
Umsetzung der Vorschläge diskutiert werden.
Als Ergebnis entstand das folgende 10-Punkte-Programm.
Um der besonderen Bedeutung der Barrierefreiheit im
vorliegenden Nahverkehrsplan 2021 vor dem Hintergrund
Abbildung 13: 10 Punkte Programm der AG-Barrierefreiheit
Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan (NVP)
Beteiligung
und
Mitwirkung
1. RoBiN (Region
ohne Barrieren
im Nahverkehr)
Angebot
Marketing
sicherheit
5. Zentrale
Informations- und
Beschwerdestelle
9. Standards für
Haltestellen und
Fahrzeuge
3. Mehr Platz in
der Hauptverkehrszeit
6. Transparente
Beförderungsbedingungen
10. Hochbahnsteige im
Stadtbahnsystem
4. Bedarfsverkehr flexibel
und barrierefrei
7. Akustische und
visuelle
Informationen
2. Anschluss-
8. Infobroschüre
zur
Barrierefreiheit
60
Infrastruktur
Nahverkehrsplan 2021
In einem weiteren Schritt wurden Lösungsvorschläge zu
jedem Punkt erarbeitet und der AG-Barrierefreiheit in einem Workshop vorgestellt. Das Ziel war, die Vorschläge zu
diskutieren und letztlich die Zustimmung der AG-Barrierefreiheit zur weiteren Vorgehensweise bei den jeweiligen
Punkten einzuholen.
Punkt 3: Mehr Platz in der Hauptverkehrszeit
Alle zwei Jahre wird turnusmäßig untersucht, ob der
Auslastungsgrad von 65% in der Spitzenstunde überschritten wird. Bei Überschreitungen werden von der
Region Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und RoBiN
vorgestellt.
Beteiligung und Mitwirkung
Punkt 1: RoBiN
Bei allen Workshops der AG Barrierefreiheit wurde deutlich, dass Beteiligung und Mitwirkung besonders wichtige
Themen für die Teilnehmenden sind. Daher stehen die
Maßnahmen hierfür an erster Stelle im 10-Punkte-Programm der AG-Barrierefreiheit. Um die Beteiligung und
Mitwirkung von Menschen mit Behinderung dauerhaft zu
etablieren, entstand der Gedanke, aus der AG-Barrierefreiheit die Kleingruppe RoBiN zu bilden, die dauerhaft an
Planungsvorhaben beteiligt wird (vgl. Kap. 3.2.4, Punkt 2).
Damit kann diese Gruppe mit ihrem speziellen Knowhow
und ihrer langen Erfahrung ihr Fachwissen auf dem Weg
zur Barrierefreiheit im ÖPNV einbringen. Planungsfehler
können damit schon im Vorfeld verhindert werden.
Der Name der Kleingruppe „RoBiN“ leitet sich aus den ersten Buchstaben „Region ohne Barrieren im Nahverkehr“
ab und ist eine Wortschöpfung aus dem Kreis der AG-Barrierefreiheit.
Während die AG-Barrierefreiheit zukünftig nur noch einmal im Jahr tagt, wird RoBiN sich regelmäßig mit der Verwaltung der Region Hannover treffen, um Stellungnahmen zu Planungsvorhaben abzugeben.
Die weitere Bearbeitung der Punkte 2 bis 10 des 10-Punkte-Programms ist in die einzelnen Kapitel des NVP 2021
eingegangen. Sie werden im Folgenden kurz angerissen.
Detailliert beschrieben werden sie in den zugehörigen Kapiteln.
Punkt 4: Bedarfsverkehr flexibel und barrierefrei
Zu diesem Punkt werden Aussagen im Kapitel 4.1.3
getroffen. Hinsichtlich der Barrierefreiheit sollen die
gleichen Vorgaben für Bedarfsverkehre gelten wie für
den Linienverkehr.
Angebot:
Punkt 2: Anschlusssicherheit
Vorgaben zu der Qualität der Anschlüsse werden im
Kapitel 3.1.2 dargestellt. Hier wird auf die Vorgaben in
den Verträgen verwiesen hinsichtlich der Fahrplangestaltung, aber auch hinsichtlich der Informationsmedien, die der Anschlusssicherheit und
-qualität dienen.
Problematische Umstiegspunkte werden von RoBiN in
der weiteren Arbeit der Gruppe benannt. Die Region
Hannover analysiert die Probleme und prüft Verbesserungsmöglichkeiten.
3
Marketing:
Punkt 5: Zentrale Informations- und Beschwerdestelle
Im Kapitel 4.3.2 wird die Einrichtung einer zentralen
Informations- und Beschwerdestelle beschrieben zuzüglich der Prozesse für dem Umgang mit Beschwerden.
Punkt 6: Transparente Beförderungsbedingungen
Menschen mit Rollstühlen, Rolllatoren und Kinderwagen haben zu jeder Zeit in den ausgewiesenen Mehrzweckbereichen in Bus und Bahn Vorrang. Zum
Projekt „Konfliktfreie Fahrradmitnahme in Bus und
Bahn“ werden Aussagen im Kapitel 4.2.3 dargestellt
sowie zu ausreichenden Mehrzweckflächen.
Punkt 7: Akustische und visuelle Informationen
Im Kapitel 3.2 wird an mehreren Stellen die Notwendigkeit des Zwei-Sinne-Prinzips bei der Informationsvermittlung dargelegt.
Punkt 8: Infobroschüre zur Barrierefreiheit
Es ist die Herausgabe einer GVH-Infobroschüre zur
Barrierefreiheit unabhängig vom Nahverkehrsplan
vorgesehen. Sie wird in Zusammenarbeit mit RoBiN
erstellt.
Infrastruktur:
Punkt 9: Standards für Haltestellen und Fahrzeuge
Die Standards, die Umsetzung und die Benennung von
Ausnahmen sind weiter oben im Kapitel 3.2.1 beschrieben.
Punkt 10: Hochbahnsteige im Stadtbahnsystem
Die Standards, die Umsetzung und die Benennung von
Ausnahmen sind weiter oben im Kapitel 3.2.1 beschrieben.
61
Nahverkehrsplan 2021
3.2.2
Zielgruppendifferenzierte Ange botsplanung: ÖPNV-Nutzung
auch in besonderen Lebenslagen
und bei besonderen Lebensweisen
3
Für eine gleichberechtigte Mobilitätsteilhabe im Sinne
von Gender und Diversity wird eine verstärkte Zielgruppenorientierung angestrebt, gemäß des strategischen
Ziels der Region Hannover von 2010: „Wir sichern gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe für alle und bieten unterschiedlichen Lebensentwürfen Raum“.
3.2.2.1
Zielgruppenorientierte Ausrichtung des ÖPNV
Gender Mainstreaming zielt auf die Schaffung gleichwertiger Mobilitätschancen in einer sich demografisch,
sozial, ökonomisch und kulturell verändernden Gesellschaft. Bei der Gestaltung von Infrastruktur und Verkehrsangebot müssen die Mobilitätsbedürfnisse sowohl unter
Genderaspekten aber auch im Hinblick auf die jeweilige
Lebenslage, in der sich Männer und Frauen befinden, berücksichtigt werden.
Die Mobilitätsbedürfnisse einer Person sind geprägt von
strukturellen Rahmenbedingungen und soziodemografischen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Herkunft,
Befähigung und Beeinträchtigung und der jeweiligen
Lebenssituation sowie den sich daraus ergebenden Alltagsanforderungen.
Begleitend zum NVP 2021 hat die Region Hannover deshalb eine Genderanalyse mit Hilfe der PlanungsFachFrauen durchgeführt. Die Ergebnisse werden parallel zum NVP
2021 in einer Broschüre veröffentlicht.
Zielgruppen durch Analyse der MID-Daten 2017
Die Ergebnisse aus der Genderanalyse der MiD-Daten von
2017 geben Hinweise auf interessante Zielgruppen. Für
den NVP werden hier diejenigen hervorgehoben, die eine
besondere Bedeutung für den ÖV einnehmen:
Junge Erwachsene
Die höchsten Werte in der ÖPNV-Nutzung werden von jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren – unabhängig
vom Wohnort – erreicht. Besonders die Ausbildungswege
sind dafür von Bedeutung. Beim Übergang in den Beruf
erfolgt häufig der Umstieg auf den MIV. Ziel des ÖPNV ist
es daher, die Gruppe der jungen Erwachsenen dauerhaft
zu binden. Sondertarife und bedarfsgerechte Mobilitätspunkte könnten ein Anfang sein.
Erwerbstätige Männer in der Familienphase
Die höchsten Werte der MIV-Nutzung werden von Männern zwischen 25 und 44 Jahren aus dem Umland der
Stadt Hannover mit 70,2% ihrer Wege erreicht. Männer
62
in Familienhaushalten legen gleichzeitig die weitesten
Wege zurück. Trotz vorhandener ÖPNV-Anbindung scheinen die Angebote nicht ausreichend, um weite Wege in
möglichst kurzer Zeit komfortabel zurückzulegen.
Ziel des ÖPNV ist es, diese Gruppe als Nutzende zu gewinnen. Ein Fokus muss dabei auf einer besseren Verknüpfung der Verkehrsmittel sowie auf schnelleren Verbindungen liegen.
Frauen auf dem Land
Am wenigsten wird der ÖPNV von Frauen ab 25 Jahren
in der Tarifzone C genutzt. Ist ein PKW im Haushalt verfügbar liegt der Anteil bei nur 4 %. Während die jüngeren
Frauen viele verschiedene, häufig kleinräumige, Arbeitsund Versorgungswege erledigen müssen, sind es bei den
Älteren eher die Schwierigkeiten der Erreichbarkeit ihrer
Ziele sowie fehlende Bedarfsgerechtigkeit, die sie vom
ÖPNV fernhalten. Ziel des ÖPNV ist es durch Partizipation noch flexibler auf die Bedürfnisse der Frauen auf dem
Land eingehen zu können und Bedarfsverkehre zu prüfen
und anzubieten.
Frauen in der Familienphase
Frauen aus Haushalten mit Kindern verknüpfen viele
Wege zu Wegeketten. Sie nutzen in der Region Hannover
zu 10 % den ÖPNV. Ihr Alltag ist stark von Versorgungsarbeit und/oder Teilzeiterwerbstätigkeit geprägt. Sicherheitsaspekte haben für diese Zielgruppe eine große Bedeutung.
Ziel des ÖPNV ist es, vermehrt auch für Versorgungswege
zukunftsfähig zu sein und durch die Verknüpfung der Verkehrsmittel den ÖPNV besser in Wegeketten einzubinden.
Kinder und Jugendliche
16% der Regionsbevölkerung ist unter 18 Jahre. 0 - 5-Jährige Jungen im Umland sind mit 98% die mobilste Gruppe
überhaupt! Sie bewegen sich im Alltag eher im Nahbereich, trotzdem ist das Mitfahren im Auto ihr Hauptverkehrsmittel. Rund 20 % der Jungen und 16% der Mädchen
insgesamt nutzen den ÖPNV.
Ziel des ÖPNV ist insbesondere die Berücksichtigung von
Sicherheitsaspekten. Für die Nichtnutzung hat die Angst
der Eltern vor Gefährdung ihrer Kinder eine herausragende Bedeutung.
Seniorinnen und Senioren
21% der Regionsbevölkerung ist über 65 Jahre, sie leben
zu 35% allein. Frauen sind in der Gruppe stärker vertreten.
Die Älteren bewegen sich im Alltag eher im Nahbereich.
Der Führerscheinbesitz sinkt mit dem Alter und die Mobilitätseinschränkungen aus gesundheitlichen Gründen
steigen deutlich an. Frauen über 65 Jahre nutzen zu 14 %
den ÖPNV in der Region Hannover. Männer zu 8 %.
Ziel des ÖPNV ist der Abbau jeglicher Barrieren und die
Thematisierung von Sicherheitsbedürfnissen sowie bedarfsgerechten Partizipationsangeboten.
Nahverkehrsplan 2021
Konsequenzen für den ÖPNV
Verbesserung der Verknüpfung von Verkehrsmitteln (Inter- und Multimodalität)
Verbesserung und höhere Attraktivität des ÖPNV für die
genannten Zielgruppen kann durch Erleichterungen beim
Wechsel von Verkehrsmitteln einschließlich einer Tarifeinheitlichkeit und Wegeleitung, durch Maßnahmen des
Mobilitätsmanagements, den Einsatz von IT-gestützten
Informationssystemen und Verbesserungen der baulichen Infrastruktur sowie der (Fuß-)Wege beim Wechsel
erreicht werden.
Hiermit sollen besonders diejenigen erreicht werden, denen der Umstieg vom Individualverkehr auf den ÖPNV z.B. am Stadtrand - noch zu aufwändig, zu unübersichtlich und zu unkomfortabel erscheint. Maßnahmen hierzu
sind insbesondere im Kapitel 4.2 dargestellt.
Integration flexibler Bedienformen als gleichwertige Bausteine in den Nahverkehr
Hierfür ist die Entwicklung eines flexiblen kleinräumlichen
und eher flächenorientierten Bedienkonzeptes erforderlich, in dem klassische Busverkehre mit bedarfsorientierten Produkten oder flexiblen Modulen (AST, Mieträder,
Mitnahmekonzepte etc.) je nach erwarteter Nachfrage
kombiniert und verschiedene zielgruppenspezifische
Angebote eingeführt werden. Hierfür wird für die Verteilungsebene ein Konzept entwickelt (siehe dazu auch Kapitel 4.1.3)
Hiervon würden besonders die Bewohnerinnen und Bewohner der ländlichen Gebiete profitieren. Dabei insbesondere die Menschen, die sich in einer generationsübergreifenden Familiensituation befinden und überwiegend
Begleit-, Versorgungs- und Dienstleistungswege mit ihren
Kindern und ihren Eltern übernehmen.
Schnelle, linienorientierte Bedienkonzepte
Von Angeboten wie den geplanten sprintH-Linien werden
vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner der ländlichen Gebiete profitieren. Wichtig sind dabei die direkte
Linienführung in die Innenstadt oder zu einer Stadtbahnhaltestelle/SPNV- Station sowie ein hohes Maß an Bequemlichkeit und Komfort. Zum Konzept der sprintH-Linien siehe auch Kapitel 4.1.2.6.
3.2.2.2 LSBTI – Personen mit besonde ren Lebensweisen
LSBTI steht für lesbisches, schwules, bisexuelles, transidentes und intersexuelles Leben und wird zusammengefasst, um Akzeptanz für Menschen in ihren besonderen
Lebensweisen zu fördern. In der Planung muss das Interesse verfolgt werden, Akzeptanz zu fördern und diskriminierende und intolerante Verhaltensweisen gegenüber
Menschen mit LSBTI-Lebensweisen zu unterbinden.
Bislang bestehen in der Region Hannover hinsichtlich des
ÖPNV keine konkreten Aktionen und Vorhaben. Ziel muss
es sein, zunächst das Problembewusstsein in der breiten
Bevölkerung zu schaffen und integrativ auf das Vorhan-
densein geschlechtlicher, sexueller und familiärer Vielfalt
hinzuweisen.
Ziel ist es, mit geeigneten Aktionen ein Umfeld zu schaffen, in dem Menschen mit LSBTI-Lebensweisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln diskriminierungsfrei unterwegs sein können.
3.2.3
3
Tarif- und Vertriebssystem: So
preiswert wie möglich, so auskömmlich wie erforderlich
Der Zugang zur Mobilität kann durch ein transparentes
und somit verständliches Tarifsystem erleichtert werden.
Hierzu sind Veränderungen in der Tarifstruktur notwendig.
Die Zugänglichkeit wird auch durch ein möglichst komfortables Vertriebssystem sichergestellt. Hier werden in
vielen Verkehrsräumen im In- und Ausland neue Möglichkeiten digitaler Vertriebssysteme getestet. Die folgenden
Punkte widmen sich diesen Punkten mit dem Ziel eines
verständlichen, kostengünstigen und einfachen Tarifs und
Vertriebs.
3.2.3.1 Tarifreform 2020, geplante Ein
führung von Partner- und Senio renkarten
Die Region Hannover hat im Jahr 2011 den Verkehrsentwicklungsplan pro Klima (VEP pro Klima) verabschiedet.
Eines von elf Maßnahmenbündeln lautet hierin „Jobtickets für alle“. Damit ist das Ziel verbunden, die Marktdurchdringung von Abonnenten und Abonnentinnen der
GVH Zeitkarten (Cards) deutlich zu erhöhen, um dauerhaft zusätzliche Fahrgäste für den ÖPNV zu gewinnen.
Die Marktdurchdringung ist in der Landeshauptstadt
Hannover trotz im deutschlandweiten Vergleich moderater Preise vergleichsweise niedrig. Bezogen auf alle Einwohnenden sind lediglich 11,7 % Abonnenten im Erwachsenenbereich. Die bundesdeutschen Spitzenwerte liegen
nahe 20 % . Dieser Wert soll perspektivisch deutlich erhöht werden.
Hierfür wurde eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, die
in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Einer dieser
Vorschläge beinhaltet die Einführung einer preisreduzierten UmlandCard. Sie wird zum 01.12.2020 im Rahmen der
Einführung des neuen Tarifsystems realisiert.
Größere Wirkungen hinsichtlich eines Zuwachses an Zeitkarten und damit an Fahrgästen versprechen zwei weitere
Angebote, die im Rahmen des Projekts entworfen worden
sind. Deren Umsetzung ist vorgesehen für die Zeit nach
der Tarifstrukturreform 2020, also während der Laufzeit
des Nahverkehrsplans 2021:
Empfehlung für Partnerkarte und netzweiter Seniorenkarte
Die Gutachter empfehlen die Umsetzung der netzweiten
Seniorenkarte und der Partnerkarte. Beide Tarifprodukte
sind in der Lage, eine spürbare Nachfragesteigerung und
-verstetigung im Sinne der Klimaziele der Region Hanno-
63
Nahverkehrsplan 2021
ver zu erreichen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es bei der
Partnerkarte noch einen Prüfungsbedarf, der einer eindeutigen Empfehlung der Einführung zu einem definierten Zeitpunkt im Wege steht, insbesondere zu diversen
Aspekten einer für alle Seiten operativen Realisierbarkeit.
Dagegen ist konkret geplant die netzweite Seniorenkarte
zu 01.01.2021 einzuführen.
3
Rabattierte Partnerkarte
Ein Partner-Rabatt richtet sich primär an Mehrpersonenhaushalte mit einem PKW, die heute maximal eine
GVH-Karte nutzen. Den Analysen nach fällt ein großer
Teil der heutigen GVH-StammkundInnen in diese Zielgruppe. Diese Maßnahme eignet sich für eine offensive
Kommunikation, welche die Mund-zu-Mund-Propaganda
im Bekanntenkreis stimulieren soll. Damit wäre ein positiver Umsteigeimpuls zum ÖPNV verbunden sowie eine
steigende Kundenbindung von BürgerInnen, die heute nur
gelegentlich den ÖPNV nutzen.
Bei einem PartnerInnen-Rabatt auf den Normalpreis
eines Monatskarten Jahresabos in Höhe von 25 - 40%
wären Einnahmenausfälle in Höhe von ca. 250.000 € bis
800.000 € pro Jahr zu erwarten, die durch Preisanpassungen im restlichen Sortiment potenziell ausgeglichen
werden könnten. Gleichzeitig rechnen Gutachter damit,
dass die Einführung einer Partnerkarte zu 1,4 bis 3,3 Mio.
zusätzlichen jährlichen Fahrgastfahrten führen könnten.
Prüfung netzweit gültiges Senioren-Abo
Analysen zeigen, dass die Card-Nachfrage nach dem
Renteneintritt im GVH (anders als in einigen anderen
Verkehrsverbünden) deutlich zurückgeht. Gleichzeitig
steigen Führerscheinverfügbarkeit und PKW-Nutzung unter SeniorInnen massiv an. Ein simples Pauschalprodukt
scheint daher besser geeignet, um diese Zielgruppe zum
regelmäßigen Umstieg auf den klimafreundlichen ÖPNV
zu bewegen.
Nach aktuellem Entwurfsstand soll der GVH-weite Pauschalpreis die heutige preisstufenfeine Monatskarte
63plus ersetzen. Der Preis läge ungefähr in der Höhe des
Preises der Monatskarte 63plus für die neue Zone Hannover (bei Anwendung des „3+3“-Tarifs) und ermöglichte
SeniorInnen die Gesamtnutzung im GVH Tarifgebiet.
Gleichzeitig mit der Einführung der netzweiten Seniorenkarte empfehlen die GutachterInnen eine Anhebung der
Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre, um dem steigenden
Renteneintrittsalter Rechnung zu tragen und eine Nutzung durch Erwerbstätige weitgehend auszuschließen.
Die Pauschalierung führt in der Prognose nach jetzigem Stand kalkulatorisch zu Mindereinnehmen von ca.
700.000 € jährlich bei zusätzlichen ÖPNV-Fahrgastfahrten von jährlich 1,5 Mio.
64
Umsetzung: Mit Wirkung zum 01.01.2021 wurde eine Seniorennetzkarte im Einheitstarif für den Geltungsbereich
ABC eingeführt. Sie kann von Rentnern und Rentnerinenn
sowie von Ruhgeldempfängern und Ruhegeldempfänge-
rinnen ab 60 Jahren genutzt werden. Ferner gilt sie für
Personen in der sog. „Freizeitphase“ der vom Arbeitgeber
bestätigten Altersteilzeit. Ab dem 01.03.2021 ebenfalls
nutzungsberechtigt sind Bezieher einer Rente wg. voller
Erwerbsminderung ab 60 Jahren. Die Seniorennetzkarte wird als Monatskarte, als Jahresabonnement und als
vorauszahlbare Jahreskarte angeboten. Sie kann an allen
Tagen rund um die Uhr in Anspruch genommen werden.
Die Mitnahme weiterer Personen ist entsprechend der
Mitnahmeregelung abends an Werktagen und ganztägig
an Samstagen, Sonn-und Feiertagen möglich.
3.2.3.2 Regional- und Übergangstarife
Um das Tarifsystem zu vereinfachen, wird zudem angestrebt, das Fahrscheinsortiment und die Tarife für ÖPNV-Verbindungen in die Region und umliegende Räume
zu vereinfachen. Hierzu bestehen Kooperationen des GVH
zu Regionaltarifen mit allen benachbarten Gebietskörperschaften.
Im Bereich der Zeitkarten sind fast alle Bahnhöfe in umliegenden Gebietskörperschaften eingebunden, an einer
Optimierung wird ständig weitergearbeitet. Zudem ist
eine Ausdehnung der Regional- und Übergangstarife auf
die Einzel- und TagesTickets vorgesehen.
Die Bearbeitung und Weiterentwicklung werden unter Federführung der Region Hannover seit einigen Jahren mit
beteiligten Organisationen sowie Landkreisen betrieben.
Hierfür sind entsprechende Verhandlungen notwendig,
da die Finanzierung und Umsetzung letztlich immer von
der Einbeziehung der benachbarten Gebietskörperschaften und deren Kooperation abhängt.
Die Umsetzung eines Regionaltarifs ist zumindest für einen Teil der insgesamt acht umgebenden Landkreise ein
Ziel, dessen Umsetzung für die nahe Zukunft avisiert wird.
3.2.3.3 Neue Vertriebssysteme
Um eine höhere Akzeptanz des ÖPNV zu erreichen, werden derzeit vielerorts Systeme getestet, die dazu dienen,
den Vertrieb im ÖPNV zu vereinfachen und hierzu digitale
Möglichkeiten zu nutzen.
Hierzu ist insbesondere die Nutzung von digitalen Medien vorgesehen, die in unterschiedlichen Formen genutzt
werden können.
Als Beispiele können folgende Systeme beschrieben werden:
Check-in-Check-out-System (CiCo): Beim Ein- und
Ausstieg wird der Chip im Fahrzeug gescannt und so
wird der Fahrpreis als Bestprice berechnet.
Check-in/Be-out (CiBo): Hier geschieht die Anmeldung im Fahrzeug, also das Check-in aktiv über ein
Smartphone oder eine Chipkarte. Der Ausstieg wird
für die korrekte Fahrpreisberechnung beim Verlassen
des Fahrzeugs automatisch über ein Funksignal registriert (Be-out).
Nahverkehrsplan 2021
Be-in-Be-out (BiBo): Hier geschieht sowohl die Registrierung des Zugangs als auch des Ausstiegs automatisch.
Für diese und weitere denkbare Systeme sind in Deutschland keine einheitlichen Umsetzungen erkennbar. Außerdem können die Vor- und Nachteile der Systeme sich in
unterschiedlichen Räumen (zum Beispiel großflächige
Verbünde oder kleine Städte) unterschiedlich auswirken,
so dass sich eine ganz unterschiedliche Eignung in verschiedenen Raumstrukturen ergibt.
Somit ist auch für die Region Hannover nicht entschieden,
welches System letztlich das geeignetste wäre. Es soll
eine „Machbarkeitsstudie“ unter Regie der Region Hannover und Einbeziehung relevanter Verkehrsunternehmen
und Organisationen durchgeführt, um die Vor- und Nachteile auszuloten. Für die Einführung derartiger Systeme ist
die Abstimmung mit angrenzenden Verbundräumen oder
der Niedersachsentarif GmbH (NITAG) notwendig, um die
räumliche Abgrenzung des Systems festzulegen und die
Grenzen der Gültigkeit für den Fahrgast klarzustellen.
Ziel ist eine möglichst einfache Handhabung für die Fahrgäste, wobei die Risiken für die Aufgabenträger und Verbünde niedrig gehalten werden. Mit den Aufgabenträgern
in Niedersachsen muss vorab eine intensive Abstimmung
erfolgen.
3.2.4
Fahrgast-Partizipation:
Einbeziehung der Nutzenden perspektive
Um die Nutzung des ÖPNV für alle optimal zu gestalten,
werden Nutzende in verschiedener Weise am Gestaltungsprozess des ÖPNV beteiligt. Den Fahrgästen soll die
Möglichkeit der Teilhabe und der Kommunikation gegeben werden, hierdurch können Akzeptanz und Qualität
des ÖPNV gesteigert werden.
Vor allem in den Bereichen, in denen aus Kundensicht
besondere Bedeutung und niedrige Zufriedenheit zusammentreffen, ist der Handlungsbedarf in besonderer Weise
gegeben.
Hierfür wird eine Beteiligung in drei Ebenen durchgeführt:
1. Zukunftskonferenz Nahverkehr
Um ein breites Akteursspektrum an Planungsprozessen
im Nahverkehr zu beteiligen, hat die Region Hannover
auch BürgerInnen in das Aufstellungsverfahren des Nahverkehrsplans 2021 mit einbezogen. Hierzu fand am 1.
September 2018 die sogenannte Zukunftskonferenz Nahverkehr mit folgenden Zielen und Ergebnissen statt.
Die Teilnehmenden, die zu 86 % aus der Stadt Hannover
kamen und nur 14% aus dem Umland, bekamen die Möglichkeit, bestehende Probleme im ÖPNV zu benennen.
Diese wurden gesammelt, Meinungen dazu ausgetauscht
und Vorschläge für Verbesserungen zusammengetragen.
Schwerpunkte waren hierbei die Themen
Vernetzung von Verkehrssystemen
Servicequalität verbessern
Neue und verbesserte ÖPNV-Angebote
Visionen für den ÖPNV
3
Die Ergebnisse dieses Prozesses sind in den Nahverkehrsplan 2021 mit eingeflossen. Als Schwerpunkte zeigte sich
die bessere Vernetzung durch Sharing-Systeme und zu
Abstellmöglichkeiten des eigenen Fahrrads, bessere Informationsmöglichkeiten und einfacheren Vertrieb.
Für die besseren ÖPNV-Angebote kamen eine Reihe von
Anregungen wie Premiumlinien, Barrierefreiheit, alternative Antriebsformen sowie Hinweise zu fehlenden Verbindungen, beispielsweise auf Tangenten.
Auch hinsichtlich möglicher Innovationen kam eine Reihe
von Anregungen, wie Mobilität umweltfreundlicher, kundenfreundlicher und attraktiver gestaltet werden kann.
Hier gab es Anregungen zu innovativen Tarifansätzen, bedarfsorientierten Angeboten und Nutzung von digitalen
Möglichkeiten im Vertrieb, Information und Bestellung.
Auch Hinweise zu möglichen Begrenzungen des Pkw-Verkehrs in der Stadt wurden gegeben.
Informations- und Vertriebsmedien sollten so einfach wie
möglich sein, auch über eine App. Vor allem die Information bei Störungen soll verbessert werden. Auch hinsichtlich des Beschwerdemanagements gingen Wünsche ein,
zum Beispiel nach einer Rückmeldung an den Fahrgast.
Zu Visionen für die Mobilität wurde geäußert, dass der
ÖPNV stärker gegenüber dem MIV bevorrechtigt sein soll
und dass langfristig kleine Einheiten individuelle Fahrtwünsche autonom und elektrisch als öffentlicher Verkehr
erfüllen.
Der Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 wurde den Teilnehmenden der Zukunftskonferenz im Rahmen des formellen Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren erneut
vorgelegt.
Eine daraus entwickelte „Bürgerstellungnahme“ dient
den politischen Gremien der Region Hannover letztendlich zur Entscheidung über den Nahverkehrsplan.
2. RoBiN: „Region ohne Barrieren im Nahverkehr“
Im Rahmen der AG Barrierefreiheit wurde ein Gremium aus
11 betroffenen mobilitätseingeschränkten Personen gebildet. Die Gruppe wird Planungen, Baustellen und auch Bestandssituationen unter dem Aspekt der Barrierefreiheit
begutachten und die Region Hannover mit ihrer Expertise
beraten. Eine Darstellung des in der AG Barrierefreiheit
erarbeiteten 10-Punkte-Programms, in dessen Rahmen
RoBiN initiiert wurde, findet sich im Unterkapitel 3.2.1.11.
65
Nahverkehrsplan 2021
3. ÖPNV-Rat der Region Hannover
Die Region Hannover ist seit der Gründung des ÖPNV-Rates im Jahr 2003 regelmäßig im Gespräch mit Fahrgastverbänden, Verkehrsinitiativen
und Interessensvertretungen wesentlicher Zielgruppen.
Ziel ist es, die Verbände bei Planungen einzubeziehen und
ihre Anregungen für Qualitätsverbesserungen zu nutzen.
Vor dem Hintergrund der neu gegründeten AG Barrierefreiheit wurden Aufgaben und Arbeitsweise des
ÖPNV-Rates im Jahr 2019 überdacht und der ÖPNV-Rat
neu aufgestellt.
3
Grundsätze:
Die Regionsverwaltung möchte kontinuierlich mit
Menschen aus Verkehrsinitiativen und Interessenvertretungen wesentlicher Zielgruppen im Gespräch sein.
Der Region ist es wichtig, Feedback und Ideen zu bekommen und aufnehmen zu können, so dass Ideen
schon vor der politischen Beratung fachlich bewertet
werden können.
Der ÖPNV-Rat berät über strategische und langfristige Themen des Öffentlichen Personennahverkehrs
– zum Beispiel grundsätzliche Mängel, neue Entwicklungen oder Jahresfahrplan.
66
Der ÖPNV-Rat hat die gesamte Region Hannover im
Blick. Gefragt sind Einschätzungen zu Vorhandenem
sowie Anregungen zu Handlungsmöglichkeiten und
Entwicklungsplanungen.
Der ÖPNV-Rat kann Stellungnahmen und Anregungen abgeben und so die Regions-Politik beraten.
Nahverkehrsplan 2021
4
Zielstrategie 2: Durch Angebotsverbesserung den Umstieg fördern
67
3
Nahverkehrsplan 2021
Kapitel 4
4. Zielstrategie 2: Durch Angebotsverbesserung den Umstieg fördern
4.1 Zusätzliche Zielgruppen mit neuen
ÖPNV-Angeboten ansprechen und
neue Kunden und Kundinnen gewinnen
4
„Den Umstieg fördern“ heißt, den ÖPNV-Anteil in der Region Hannover zu erhöhen im besten Fall zu Lasten des
MIV. Dies bedeutet, dass durch eine Vereinfachung des
Zugangs und durch ein verbessertes Angebot mit ausreichend Kapazitäten die Attraktivität des ÖPNV soweit
erhöht werden kann, dass er gegenüber dem MIV für eine
größere Zahl von VerkehrsteilnehmerInnen konkurrenzfähig ist.
Das bedeutet, dass auch angebotsseitig in strukturell
unterschiedlichen Räumen der Region Hannover unterschiedliche Maßnahmen entwickelt oder fortgeführt werden. Auf der Verbindungsebene heißt eine Taktverdichtung oder die Inbetriebnahme neuer Schienenstrecken,
dass auch die Kapazitäten auf den Strecken groß genug
sein müssen.
Auf der Verteilungsebene heißt dies, dass wirtschaftlich
tragfähige Angebote entwickelt werden, die auch Räume
mit geringer Einwohnendendichte adäquat bedienen.
Zwischen den beiden Polen muss für die Verknüpfungsebene festgelegt werden, wo noch Möglichkeiten bestehen, Verbesserungen zu erlangen, dies betrifft vor allem
die Überlegungen des neuen Regionalbuskonzeptes sowie die Stadtverkehre in den Städten des Umlands von
Hannover.
Ergänzend dazu werden Maßnahmen vorgesehen für die
Vernetzung von Mobilitätsangeboten, also die Förderung
multimodaler Angebote, für attraktive Tarifangebote und
den Einsatz neuer Technologien bei Informationsstrategien, Fahrzeugtechnik und der Servicequalität.
4.1.1
Entwicklung der ÖPNV-Angebote
in der Verbindungsebene
Die Verbindungsebene umfasst Schienenangebote des
SPNV und der Stadtbahnen als Rückgrat in der Stadt
Hannover und in der Region. Hierfür sind die im Folgenden
beschriebenen Entwicklungen vorgesehen.
68
4.1.1.1
Verkehrsstationen SPNV
Geplante Baumaßnahmen an den Stationen im SPNV betreffen vorwiegend Vorhaben zum barrierefreien Ausbau.
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Zusätzliche Bahnsteiggleise Hannover Hauptbahnhof
Im Großknoten Hannover sind verschiedene Maßnahmen
zur Steigerung der Kapazität und der Betriebsqualität
vorgesehen. Dies war schon Inhalt der 2. Fortschreibung
(NVP 2015) im Sinne des SPNV-Zielnetzes 2016+ sowie
des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030. Diese sollen die Attraktivität des Schienenverkehrs erhöhen und
Angebotsausweitungen ermöglichen.
Um die Taktangebotsausweitung im Ost-West-Korridor
von und nach Wolfsburg zum Beispiel zum ganztägigen
30-Minuten-Takt zu ermöglichen, ist aus Sicht der Region
Hannover ein zusätzliches Gleis 15 im Hauptbahnhof Hannover notwendig. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind
zwei zusätzliche Gleise aufgeführt, Gleis 15 und Gleis 16 als
vordringlicher Bedarf.
Maßnahmen an Verkehrsstationen des SPNV
An den übrigen Bahnhöfen sind folgende Ausbau- und
Neubaumaßnahmen zur Barrierefreiheit oder zur Kapazitätssteigerung geplant:
Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau
Ein Ausbau ist für folgende Stationen für die kommenden
Jahre vorgesehen:
Barsinghausen, Bahnsteig 2
Isernhagen
Immensen-Arpke
Maßnahmen zum Bau neuer Stationen
Folgende neue Stationen sollen entstehen:
Umsteigeanlage Hannover-Waldhausen
Springe Deisterpforte und Laatzen Mitte
Zu den Prüfungen der Maßnahmen siehe Kapitel 4.1.1.2
Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung
Um die Kapazität durch den Einsatz längerer Fahrzeuge
zu erhöhen, ist eine Bahnsteigverlängerung an den Haltepunkten Ehlershausen, Otze und Aligse geplant (S 6 und
7). Die Aufnahme von Bahnsteigverlängerungen als Tatbestand zur Förderung durch Landesmittel wird aktuell
durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung geprüft.
Perspektivisch hält die Region Hannover weiterhin an
einer Erhöhung der Bedienungshäufigkeit auf diesem
Streckenabschnitt fest. Dazu muss die Infrastruktur in
Abstimmung mit DB Netz zukünftig ausgebaut werden,
damit eine zusätzliche S-Bahn-Linie (S 61) eingesetzt
werden kann.
Nahverkehrsplan 2021
4.1.1.2
Neue SPNV-Haltepunkte Laatzen-Mitte und Springe Deisterpforte - Fortsetzung der Prüfung
Die Untersuchung „Bahnknoten Hannover“ hat ergeben,
dass bei dem verabschiedeten Betriebsprogramm die zusätzlichen Haltepunkte Laatzen-Mitte und Springe Deisterpforte betrieblich machbar sind.
Eine Machbarkeitsuntersuchung aus dem Jahr 2016 wies
für beide Stationen positive Ergebnisse nach und bildet
die Grundlage für weitere Planungsschritte. In den politischen Gremien der Städte Laatzen und Springe wurden
die Planungen vorgestellt und haben auch vor Ort eine
breite Zustimmung erhalten. Daher wird seitens der Region Hannover die Planung der beiden Haltepunkte weiter
vorangetrieben.
Die Stationen Springe Deisterpforte und Laatzen-Mitte
werden derzeit in Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber LNVG wirtschaftlich bewertet. Danach kann entschieden werden, ob die Umsetzung wirtschaftlich machbar ist
und ob sie gebaut werden können.
4.1.1.3
Streckennetz SPNV
Die Untersuchungen zum Knoten Hannover Hauptbahnhof geben wesentliche Impulse für den weiteren Ausbau
der Streckeninfrastruktur.
Im Zuge des Bundesverkehrswegeplanes und der Aktivitäten des Zukunftsbündnisses zur Umsetzung der im
Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegten Ziele wurde eine Studie zu den Knotenpunkten und Untersuchungen zu einem Deutschlandtakt durchgeführt. Im
Ergebnis wurde im Jahr 2019 der Hauptbahnhof Hannover im Bundesverkehrswegeplan mit dem vordringlichen
Bedarf hinsichtlich des Ausbaus vorgesehen. Ziel ist es,
langfristig einen Deutschlandtakt umzusetzen und den
Hauptbahnhof als wichtigen Knoten entsprechend einzubinden. In den Fällen, in denen der Linienverlauf des angestrebten Deutschlandtaktes vom heutigen abweicht,
muss beim Zuschnitt der Ausschreibungsnetze frühzeitig
auf die angestrebten Durchbindungen von SPNV-Linien
geachtet werden.
4
Karte 5 zeigt das Liniennetz 2019, Karte 6 das Zielnetz
2020plus.
69
Karte 8.1
Nahverkehrsplan 2021
SPNV
Liniennetz 2022
Karte 5: Schematisches Liniennetz SPNV Region Hannover 2019
(Verstärker sind nicht dargestellt)
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Karte
Nahverkehrsplan
2021
8.2
SPNV
Liniennetz 2022plus
Karte 6: Schematisches Liniennetz SPNV Region Hannover 2020plus
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Nienburg - Hannover
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S-Bahn HVZ-Sprinter
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Paderborn - Hameln - Hannover
Barsinghausen - Hannover - Seelze
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Sonderverkehr
S8
H-Messe/Laatzen - H-Flughafen
60´
(30´ bis/von H)
geplante Stationen
71
Nahverkehrsplan 2021
4.1.1.4
Untersuchung / Planung / Bau
von Infrastrukturergänzungen im
Stadtbahnnetz bis 2025
Im Stadtbahnnetz sind bis zum Jahr 2025 noch eine Reihe
von Vorhaben vorgesehen. Sie umfassen Maßnahmen, die
teilweise noch in der Prüfung zur Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit sind, teilweise aber bereits in Planung oder
Umsetzung, so dass sogar eine Fertigstellung in den kommenden fünf Jahren vorgesehen ist.
Zu diesen Vorhaben gehören folgende Punkte:
4
Zusätzliche Haltestellen am Welfenplatz, in der Wilhelm-Tell-Straße und am Stadtfriedhof Engesohde
sollen geprüft werden.
Vorgesehen ist die Planung und möglicherweise der
Bau einer neuen Stadtbahnhaltestelle „Expo-Park“.
Diese neue Stadtbahnhaltestelle “Expo-Park“ steht
in engem Zusammenhang mit der Untersuchung einer
Spange der Stadtbahnlinie 6 zwischen Expo-Park und
Laatzen (Verknüpfung mit der Stadtbahnlinie 1 und
ggf. auch mit der Stadtbahnlinie 2).
Ebenfalls vorgesehen ist die Planung und eventuell
der Bau für eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 4
von Garbsen (Planetencenter) bis Garbsen-Mitte
(zwei Haltestellen).
Außerdem ist die Planung und ggf. der Bau für eine
Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von Langenhagen
(Theodor-Heuss-Straße) bis Langenhagen/Pferderennbahn (3 Haltestellen) in Prüfung.
Im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau
der Haltestelle Gleidingen/Orpheusweg ist zusätzlich
ein Kehrgleis mit Bahnsteig in Planung, so dass die Linie 2 künftig bis dorthin verkehren kann.
Bei nachgewiesen hoher Nachfrage mit Kapazitätsengpässen auf der B-Nord Strecke soll die Stadtbahnlinie 8 über den Endpunkt Dragonerstraße
hinaus bis zur Haltestelle Kabelkamp verlängert
werden. Eine nach Kriterien der Umsetzbarkeit und
Nachfrage im Linienverlauf sinnvolle Kehranlage ist
zwischen ÜSTRA und Region Hannover abzustimmen,
anschließend auch Planung und eventuell Bau.
Zur Verbesserung der Attraktivität durch eine bessere
Reaktion auf geplante und ungeplante Störungen, zur
Optimierung des Betriebsablaufes und zur Verringerung des Aufwandes bei durchzuführendem Schienenersatzverkehr sollen bei positivem Prüfergebnis zusätzliche Gleiswechsel im bestehenden Streckennetz
ergänzt werden.
In der Station Aegidientorplatz soll ein zweiter Aufzug
sowie zwei zusätzliche feste Treppenhäuser eingebaut werden, um die Erreichbarkeit zu verbessern und
den aktuellen Anforderungen an den Brandschutz zu
entsprechen.
In der Station Hauptbahnhof soll auch auf dem stadteinwärtigen Bahnsteig ein zweiter Aufzug errichtet
72
werden, der die Bahnsteigebene, die Passerellenebene und das Straßenniveau direkt miteinander verbindet.
Im Bau mit baldiger Fertigstellung befinden sich folgende Vorhaben:
Neubaustrecke ab der Haltestelle Wallenstein straße nach Hemmingen-Westerfeld (sechs Hal testellen)
Ausbaustrecke in der Empelder Straße mit den
Haltestellen Riechersstraße (bisher Eichenfeld straße), Safariweg und Hermann-Ehlers-Allee
Ausbaustrecke in der Braunstraße mit der Halte stelle Glocksee
Ausbaustrecke in der Schulenburger Landstraße
zwischen der Haltestelle Hainhölzer Markt und der
Sorststraße
Untersucht werden derzeit folgende Vorhaben:
Spange der Stadtbahnlinie 2 von Alte Heide nach
Bothfeld (Verknüpfung mit der Stadtbahnlinie 9)
Möglichkeiten zur attraktiven Erschließung des
Neubaus der Medizinischen Hochschule Hannover
(MHH) mit der Stadtbahn könnten über eine neue
Spange von der Stadtbahnstrecke A auf der Po dbielskistraße aus entwickelt werden. Vorausset zung ist, dass der neue MHH-Campus am Standort
Stadtfelddamm entsteht und das Land Nieder sachsen ggf. zusammen mit dem Bund die Infra strukturkosten für die Stadtbahnanbindung weit gehend übernimmt.
Anbindung von Ahlem-Nord und damit auch der
Wasserstadt Limmer an das Stadtbahnnetz
Ausbau der Stadtbahnstrecke in der Sutelstraße
von der Podbielskistraße bis zur Haltestelle Both felder Kirchweg (in engem Zusammenhang mit
der Planung für den barrierefreien Ausbau der Hal testelle Bothfelder Kirchweg)
Spange der Stadtbahnlinie 8 ab Messe/Nord nach
Osten zur Stadtbahnstrecke D-Süd als Prüfungsoption in Verbindung mit einer besseren Bedienung der Bereiche Kronsberg-Nord/Bemerode und
dem Stadtentwicklungspotential auf diesen kaum
genutzten und aktuell sonst verkehrlich bereits
gut erschlossenen Flächen.
Verlängerung von Hochbahnsteigen für den Einsatz
von 3-Wagen-Zügen auf den Linien 2 und 9
Weitere zu untersuchende Infrastrukturergänzungen
können sich aus dem Masterplan Stadtbahn ergeben,
insbesondere wenn sie erforderlich sind, um die zu
künftig notwendigen Fahrgastkapazitäten bereitstellen zu können.
Für denkbare spätere Stadtbahnstrecken sind folgende Trassen freizuhalten:
Weiterführung der Stadtbahnstrecke von Hemmingen-Westerfeld nach Hemmingen-Arnum
Anbindung von Ahlem-Nord an das Stadtbahnnetz
Stadtbahnspange ab der Haltestelle Am Kü-
Nahverkehrsplan 2021
chengarten bis zur Haltestelle Schwarzer Bär
durch die Blumenauer Straße
Anbindung des Bereiches um den Platz der Kaufleute sowie der östlichen Südstadt an das Stadtbahnnetz und/oder Verknüpfung mit dem Stadtbahnast am Zoo
Stadtbahnstrecke nach Berenbostel und in diesem Zusammenhang auch Untersuchung einer
Spange der Stadtbahnlinie 11 ab Haltenhoffstraße
nach Herrenhausen (Verknüpfung mit den Stadtbahnlinien 4 und 5).
Spange der Stadtbahnlinie 9 ab der Haltestelle Bernhard-Caspar-Straße bis zur Haltestelle
Bauweg über die Trasse der Lindener Hafenbahn
(in engem Zusammenhang mit der Planung für
den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bernhard-Caspar-Straße)
4.1.1.5 Liniennetz nach Inbetriebnahme
der Stadtbahnstrecke nach Hemmingen
Ende 2023 wird die neue Stadtbahnstrecke von der Wallensteinstraße bis nach Hemmingen in Betrieb genommen. Aus einer Vielzahl untersuchter Varianten ist das Liniennetz in Karte 9 als Vorzugsvariante hervorgegangen.
Die Liniennummern werden ggf. noch überarbeitet.
Ausschlaggebend sind neben einem möglichst attraktiven Angebot für die Fahrgäste auch zahlreiche betriebliche Aspekte wie z.B. der Fahrzeugeinsatz, so dass die
Linienäste zum Teil neu verknüpft werden.
Um die Angebotsqualität zwischen Wallensteinstraße
und Wettbergen beizubehalten und gleichzeitig auf der
neuen Strecke nach Hemmingen ein attraktives Angebot zu schaffen, wird eine zusätzliche Linie im 10-Minuten-Takt eingeführt, die auch in den A-Tunnel verkehrt.
Die Linie 17 ist wegen der längeren Reisezeiten und in die
Innenstadt, der mangelnden Anbindung an den Hauptknotenpunkt Kröpcke sowie der auf 2-Wagen-Züge begrenzten Platzkapazitäten nicht für eine Führung nach
Hemmingen oder Wettbergen geeignet. Daher bleibt der
Fahrweg der Linie 17 unverändert. Zur Harmonisierung
der Takte der Linien untereinander und zur Vergleichmäßigung des Betriebsablaufes im Verlauf des Ricklinger
Stadtweges wird die Linie 17 nur noch alle 20 statt heute
alle 15 Minuten verkehren.
73
Nahverkehrsplan 2021
Karte 7: Karte Schiennetz Bestand 2018 und Planung Kernraum Hannover
74
Nahverkehrsplan 2021
Karte 8: Karte Stadtbahn Neu- und Ausbaumaßnahmen
75
Nahverkehrsplan 2021
Karte 9: Liniennetz Hemmingen
76
Nahverkehrsplan 2021
4.1.1.6 ÖPNV-Kapazitätsreserven:
Wie viel „Luft nach oben“ steckt
noch im Stadtbahnsystem?
Kapazitätsengpässe im Stadtbahnsystem können bereits
heute durch besondere Nachfrage in der Hauptverkehrszeit oder bei Veranstaltungen entstehen. Möglich ist aber
auch eine erweiterte Kapazitätsanforderung im Falle
einer Modal-Split-Änderung, also einer Erhöhung des
ÖPNV-Nachfrageanteils an der Gesamtnachfrage etwa
durch Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Luftreinhaltung.
Hierfür werden die im Folgenden dargestellten Möglichkeiten erörtert.
Kapazitäten der Tunnelstrecken
Die Tunnelstrecken lassen unter Berücksichtigung einer
noch akzeptablen Betriebsqualität eine Zugfolgezeit von
minimal 2 Minuten zu, so dass maximal 30 Züge je Stunde
und Richtung abgewickelt werden können.
C-Tunnel:
Die derzeit am stärksten belastete Tunnelstrecke ist
der C-Tunnel mit 24 Fahrten pro Stunde und Richtung
(vier Linien, von denen bereits drei in der Hauptverkehrszeit (HVZ) mit 3-Wagen-Zügen verkehren). Die
Linie 11 verkehrt mit 2-Wagen-Zügen und erfordert
aufgrund der Nachfrage keinen dritten Wagen. Die
Veranstaltungslinie 16 verkehrt in der Regel nicht
während der Hauptverkehrszeiten. Somit besteht eine
Restkapazität von einer Linie mit sechs Fahrten pro
Stunde und Richtung mit 3-Wagen-Zügen.
Perspektivisch kommen die Linien 4 und 6 an ihre
Kapazitätsgrenze und erfordern bei einer Zunahme
der Nachfrage eine Angebotsverdichtung. Damit konkurrieren beide Linien um die oben genannte verfügbare Restkapazität im C-Tunnel. Es ist eine Lösung
zu entwickeln, wie ein Teil der Nachfrage auf eine andere Strecke verlagert werden kann.
A-Tunnel
Im A-Tunnel fahren drei Linien mit 18 Fahrten pro
Stunde und Richtung zuzüglich der Expresszüge auf
der Linie 10 und zurzeit einzelner Verstärkerfahrten
der Linie 9 in der HVZ. Die Restkapazität beträgt im
aktuellen Betriebskonzept somit sechs Fahrten pro
Stunde und Richtung mit 3-Wagen-Zügen.
4
B-Tunnel
Im B-Tunnel verkehren derzeit drei Linien mit 18 Fahrten pro Stunde und Richtung sowie bedarfsgerechte
Veranstaltungsverkehre der Linie 18 zur Messe, teilweise auch zur HVZ. Die Restkapazität umfasst etwa
eine Linie mit 6 Fahrten pro Stunde und Richtung mit
3-Wagen-Zügen.
Kurz-/mittelfristige Strategie
Hochbahnsteigverlängerungen auf der Linie 2 (B-Nord
von Großer Kolonnenweg bis Alte Heide und B-Süd
von Laatzen/aquaLaatzium bis Laatzen/Ginsterweg)
auf 70m, um den Einsatz von 3-Wagen-Zügen zu ermöglichen.
Hochbahnsteigverlängerungen Linie 9 (Haltestellen
Bauweg, Körtingsdorfer Weg und Empelde) sowie
Verlängerung der Niedrigbahnsteige auf 70m, um den
Einsatz von 3-Wagen-Zügen zu ermöglichen.
Hochbahnsteigverlängerung Haltenhoffstraße, um
den Einsatz von 3-Wagen-Zügen zu ermöglichen.
Bessere Ausnutzung bestehender Kapazitäten, insbesondere auf den Linien 8 und 11, zuerst durch nachfragegerechte Verlängerung der Linie 8 über Dragonerstraße hinaus bis Kabelkamp
Aufstellung eines Masterplans Stadtbahn (vgl. Kapitel 4.1.1.7), in dem die entsprechenden Analysen, Prognosen und Bewertungen dargestellt und zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes verwendet werden.
77
Nahverkehrsplan 2021
4.1.1.7 Für die Entwicklung einer lang
fristigen Strategie: Masterplan
Stadtbahn
Für einen Masterplan sollen neue Siedlungs- und Flächenentwicklungspotenziale im Sinne der Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover zu Grunde gelegt werden. Für
die Erstellung des Masterplans sind folgende Schritte in
Kooperation mit dem Verkehrsunternehmen durchzuführen:
4
Hochrechnung der Nachfrageentwicklung in verschiedenen Szenarien unter Berücksichtigung der bereits in
Planung befindlichen Netzerweiterungen (siehe Kapitel 4.1.1.4)
Identifikation von Linienabschnitten mit hoher Auslastung sowie Darstellung freier Kapazitäten
Entwicklung von netzweiten Angebots- und Infrastrukturkonzepten zur Kapazitätserhöhung in den
stark nachgefragten Abschnitten
Ableitung des Fahrzeugbedarfs und eines Fahrzeugbeschaffungsprogramms
Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen in den in Aufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan der Region Hannover einfließen.
4.1.2
Weiterentwicklung der ÖPNV-Angebote in der Verknüpfungsebene
Zur Weiterentwicklung der Verknüpfungsebene, die im
Wesentlichen die Busverkehre in der Region Hannover
umfasst, werden im Folgenden die vorgesehenen Maßnahmen beschrieben. Ein wichtiger Schwerpunkt sind
hierbei die Bushaltestellen und deren zukünftiger Ausbau
hinsichtlich größerem Komfort und vollständiger Barrierefreiheit.
Zunächst werden die Ausstattungskriterien dargestellt,
im Folgenden schließen sich dann Prioritäten und Dringlichkeiten für den Ausbau der Haltestellen und weiterer
Infrastrukturmerkmale im Busverkehr an.
4.1.2.1
Gestaltung der Bushaltestellen
Ausstattungsmerkmale, die die Barrierefreiheit betreffen
sind näher in Kapitel 3.2.1.3 beschrieben.
Die fahrgastfreundliche Ausstattung der Bushaltestellen
ist nicht einheitlich an allen Bushaltestellen gleich. Sie
wird in Abhängigkeit von der Bedeutung und der Nutzungsanforderung der Haltestelle festgelegt. Als Indikatoren gehen Funktionen der Haltestelle (zum Beispiel als
Verknüpfungspunkt) sowie das Fahrgastaufkommen ein.
78
Barrierefreie Grundausstattung
Zur Grundausstattung jeder Haltestelle gehören folgende
Punkte:
Erreichbarkeit der Haltestellenanlage mit einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit im näheren Haltestellenumfeld
Rechtlich vorgeschriebene Ausstattungsmerkmale
wie
Haltestellenmast
Fahrplan
Papierkorb
Befestigte hindernisfreie Wartefläche
Bordhöhe 16 cm (Ein-/Ausstieg mit fahrzeuggebundener Einstiegshilfe)
Führungselemente/Orientierungselemente für blinde
und sehbehinderte Nutzende
Beleuchtung
Sitzgelegenheit (in Absprache mit der Kommune)
Abstellmöglichkeit für einzelne Fahrräder
Ergänzungsausstattung
Ergänzend wird an stärker frequentierten Haltestellen ein
transparenter Witterungsschutz vorgesehen, für den eine
Investitionsförderung mit Landesmitteln erst ab zehn Einsteigern am Tag möglich ist. Außerdem sind ergänzend an
entsprechenden Haltestellen eine beleuchtete Informationsvitrine mit Fahrplan und Tarifinformation vorzusehen.
Komfortausstattung
Für Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen ist zusätzlich eine dynamische Fahrgastinformation (visuell
und akustisch) mit zusätzlicher Leiteinrichtung vorgesehen. Eine Investitionsförderung mit Landesmitteln ist erst
ab 150 Einsteiger/Tag möglich.
Außerdem sollen stark frequentierte Haltestellen zum
Beispiel an sprintH-Linien hinsichtlich ihrer Funktion und
ihres Erscheinungsbildes aufgewertet werden durch
Erhöhung der Aufenthaltsqualität zum Beispiel durch
besondere Wartehalle, größeren Wartebereich und
Gestaltungselemente,
besondere Fahrradabstellanlagen mit Überdachung
oder als Fahrradgarage.
Die folgende Abbildung zeigt die Standardausstattung
einer Bushaltestelle.
Nahverkehrsplan 2021
Abbildung 14: Standardausstattung einer Bushaltestelle
Lageplan
Haltestellenmast
Führungselemente zum vorderen Buseinstieg
Auffindestreifen (60 cm breit)
Einstiegsfeld (120 x 90 cm)
Leitstreifen (30 cm breit)
Fahrradanlehnbügel
B+R
außerhalb der Aufstellfläche
in Haltestellennähe
angrenzender
Verkehrsraum
(z.B. Geh-/Radweg)
0,25m Sicherheitsabstand
Wartehalle
hindernisfreier
Bereich an
2. Bustür
0,60m
(Infovitrine mit Fahrplan,
Sitzmöglichkeit)
Aufstellfläche
3,00m
(mindestens 2,50m)
0,75m
Rampe
0,30m
0,60m
1,50m
Bus
(Niederflur +Kneeling
+ Rampe)
Fahrbahn
Hochbord auf Länge von 18 m
Querschnitt
Detail: HOCHBORDSTEIN
mit Spurführung
Oberfläche genoppt
1,0
cm
75°
16 cm
R=
Anfahrhilfe
Haltestelle
000
ohne Spurführung
Fahrbahn
Aufstellfläche
16 cm
3 cm
glatte
Anlau
ffläch
e
2,30m
angrenzender
Verkehrsraum
(z.B. Geh-/Radweg)
Stand: September 2019
79
Nahverkehrsplan 2021
Der oben dargestellte Standard zur barrierefreien Grundausstattung oder auch zur Ergänzungsausstattung ist
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer vollständig realisierbar. Dies kann durch topografische Gegebenheiten, Lage der Haltestelle oder zu geringen räumlichen Möglichkeiten begründet sein. Dennoch ist in diesen
Fällen eine größtmögliche Annäherung an den Standard
sicherzustellen.
4
4.1.2.2 Bushaltestelleninfrastruktur
Strategie/Ausbaupriorität
Zum Ausbau der Bushaltestellen müssen die Haltestellen
hinsichtlich der Art des Ausbaus und dessen Dringlichkeit
kategorisiert werden. Hierbei werden thematisch unterschiedene Ansätze verfolgt, die im Folgenden beschrieben werden.
Grundsätzlich werden zur Finanzierung der Ausbaumaßnahmen Fördermittel des Landes in Anspruch genommen
(siehe Kapitel 5.4.1).
Projekt: „Ortsteilansatz“ für Haltestellenausbau
Um die vollständige Barrierefreiheit der Haltestellen zu
erlangen, wird zunächst vorgesehen, jeden einzelnen
Tabelle 16: Barrierefreie Erreichbarkeit der einzelnen
Ortsteile einer Kommune (Stand 2020)
Ortsteile
(Anzahl)
barrierefrei
erreichbar
%
Barsinghausen
Burgdorf
Burgwedel
Garbsen
Gehrden
Hemmingen
Isernhagen
Laatzen
Langenhagen
Lehrte
Neustadt
Pattensen
Ronnenberg
Seelze
Sehnde
Springe
Uetze
Wedemark
Wennigsen
Wunstorf
18
12
7
13
8
8
9
5
11
12
37
10
7
11
16
14
12
25
9
11
16
11
5
12
6
8
9
4
6
12
33
7
5
9
13
13
11
21
8
8
89
92
71
92
75
100
100
80
55
100
89
70
71
82
81
93
92
84
89
73
Summe
255
217
85
Kommune
80
Ortsteil einer Kommune mit mindestens einer barrierefreien Bushaltestelle auszustatten. Dies betrifft dann in
der Regel den Ausbau zweier Haltepunkte an diesem Haltestellenstandort.
Im Anschluss wird das so erreichte barrierefreie Haltestellennetz sukzessive verdichtet. Die Bauherrin Region Hannover baut auf diese Weise jedes Jahr 16 Haltepunkte aus.
Über die Bautätigkeit der Region Hannover hinaus, wird
der Ausbau auch von den Kommunen in der Region angegangen, teilweise setzen sie aber andere Prioritäten.
Die Tabelle 16 zeigt den Erfüllungsgrad dieses Ortsteilansatzes im Jahr 2020. Es zeigt sich, dass bis Ende 2020 bereits 85% aller Ortsteile barrierefrei erreichbar sind.
Bei Weiterführung der bisherigen Ausbauaktivitäten von
Region Hannover und Kommunen kann das Zwischenziel
bis 2023 erreicht werden.
Projekt: Haltestellenausbau an sprintH-Linien
Im Zuge der Einrichtung von sprintH-Linien, wie sie weiter
unten beschrieben werden (siehe Kapitel 4.1.2.6), ist ein
barrierefreier Ausbau der Haltestellen dieser Linien vorgesehen. Ab 2020 werden von der Region Hannover zusätzlich zum Projekt „Ortsteilansatz“ jährlich 16 Haltepunkte
umgebaut. Dies ist auch abhängig von der Förderung
durch Landesmittel.
Projekt: Finanzierungsbeteiligung der Region Hannover an Baumaßnahmen der Kommunen („Anreizprogramm“)
Die Region Hannover unterstützt die Bautätigkeiten der
Kommunen zur Herstellung der Barrierefreiheit ihrer Bushaltestellen (siehe Kapitel 5.4.1.3).
Zunächst wird für diesen Ausbau die Landesförderung in
Anspruch genommen. Für die nicht durch Landesmittel
gedeckten Kosten sieht die Region Hannover eine 50%ige
Mitförderung vor.
Um einen weiteren Anreiz zur Steigerung der Bautätigkeit
der Kommunen zu geben, sieht die Region Hannover vor,
ab Baujahr 2020 die jährlichen Finanzierungsbeteiligung
der Region von bisher 740.000 € auf 1.100.000 € zu erhöhen. Für jede Kommune erhöht sich dadurch die Förderung von 35.000 € auf max. 50.000 € (Landeshauptstadt
Hannover 100.000 €). Die Region Hannover reagiert hiermit auf die Erhöhung der Landesförderung.
Bei weiteren Änderungen der Landesförderung wird eine
Anpassung der Finanzierungsbeteiligung durch die Region Hannover geprüft.
Nachrüstprogramm mit Leitelementen
Ein barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen erfolgt bereits seit 2002 durch die Region Hannover. Seither hat jedoch eine intensive Weiterentwicklung der Standards für
Barrierefreiheit stattgefunden, so dass viele dieser früh
barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen nicht mehr dem
heutigen Standard entsprechen.
Nahverkehrsplan 2021
Dies betrifft insbesondere die Ausstattung mit taktilen
Leitelementen. Um die aktuellen Standards zu erreichen,
hat die Region Hannover 2018 mit einem eigenen Programm begonnen, Bushaltestellen mit Leitelementen
nachzurüsten. Aufgrund der vergleichsweise geringen
Ausbaukosten pro Bushaltestelle ist eine Förderung mit
Landesmitteln nicht vorgesehen.
Zentrale Omnibusbahnhöfe (ZOB) - Barrierefreiheit
Zur Sicherstellung einer Umsteigequalität mit größtmöglicher Barrierefreiheit sind die Omnibusbahnhöfe als zentrale Umsteigestellen zwischen den Bussen, aber auch zur
Schiene vorrangig barrierefrei auszubauen. Der Ausbau
aller ZOB ist daher Ziel der Region Hannover. Maßstab
hierfür sind einschlägige Vorschriften und Regionsstandards. Gegenüber anderen Haltestellen besteht bei den
ZOB durch die zu erwartende längere Aufenthaltsdauer
und höhere Fahrgastzahlen ein stärkerer Anspruch an
Witterungsschutz und zusätzliche Serviceleistungen, für
die die Region Hannover besondere Standards definiert
hat. Die Finanzierung des Ausbaus geschieht über das
Entflechtungsgesetz mit Landesmitteln.
4.1.2.3
Verbesserungs- und Ausbaupotential (baulich und betrieblich)
Zur Verbesserung der Betriebsabläufe, der Information
der Fahrgäste, des Umsteigekomforts und schnellerer
Fahrzeiten im ÖPNV bestehen im Busbereich weitere
Verbesserungspotenziale. Dies betrifft Umbaumaßnahmen an bestehenden zentralen Omnibusbahnhöfen, die
Einrichtung von Dynamischen Informationssystemen und
Beschleunigungsmaßnahmen für den Busverkehr.
Zentrale Omnibusbahnhöfe (ZOB) – Ausbaupotenzial
Konkret bestehen für folgende Zentrale Omnibusbahnhöfe Ausbaupläne:
ZOB Pattensen:
Am ZOB Pattensen besteht ein grundsätzlicher Modernisierungsbedarf. Außerdem wird geprüft, ob auch ein Bedarf nach Erweiterung besteht.
Dynamische Fahrgastinformation (DFI) an Zentralen Omnibusbahnhöfen:
Die Einführung dynamischer Fahrgastinformationssysteme wird als Qualitätsverbesserung an allen Zentralen
Omnibusbahnhöfen vorgesehen. Bereits eingeführt sind
sie in Burgdorf und Neustadt.
4
Dynamische Fahrgastinformation (DFI)
Ziel des integrierten Fahrgastinformationssystems ist
eine einheitliche, durchgängige und bedarfsgerechte
Fahrgastinformation an Haltestellen unter Berücksichtigung neuer Ansätze der digitalen Kommunikation.
Seit 2015 besteht das Programm der Region Hannover
zur Ausrüstung von ausgewählten Bushaltestellen mit
dynamischer Fahrgastinformation. Das Programm wird
auch während der Laufzeit des NVP 2021 kontinuierlich
weiterverfolgt.
Die Auswahl der Bushaltestellen, die mit dynamischen
Informationssystemen ausgestattet werden und die Umsetzung geschehen in enger Zusammenarbeit mit dem
Verkehrsverbund GVH und den Verkehrsunternehmen.
Ziel ist die Einrichtung dynamischer Fahrgastinformationselemente mit Darstellung der Abfahrtszeiten in
Echtzeit und Angaben zu Änderungen im Betriebsablauf.
Zur Sicherstellung einer möglichst vollständigen Barrierefreiheit ist hier ein Zwei-Sinne-Prinzip vorgesehen. Zusätzlich zur optischen Information sind auch akustische
Informationen abrufbar. Hierfür dient die Ausstattung
der dynamischen Fahrgastinformationstafeln mit einer
„Text-To-Speech“-Funktionalität. Voraussetzung ist die
bereits vorhandene Ausstattung der Fahrzeuge mit RBL/
ITCS-Systemen.
Die Finanzierung erfolgt mit Fördermitteln des Landes
aus dem Entflechtungsgesetz.
ZOB Springe:
Der ZOB soll nach einschlägigen Vorschriften und Regionsstandards auf Grundlage des neuen Betriebskonzeptes ausgebaut werden. Die Planung wird mit der Stadt
Springe abgestimmt.
Die Ergebnisse der Bahnhofsrahmenplanung der Stadt
Springe können in diesen Ausbau integriert werden. Dabei
müssen jedoch nicht ÖPNV-bezogene Bausteine durch die
Stadt Springe finanziert werden.
ZOB Wunstorf:
Am ZOB Wunstorf ist keine generelle Überplanung vorgesehen. Dennoch sind Maßnahmen zur Verbesserung der
Barrierefreiheit umzusetzen sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und zur Verbesserung der
Fahrgastinformation.
81
Nahverkehrsplan 2021
Beschleunigung
Um Fahrzeiten der Buslinien möglichst kurz zu halten und
die Einhaltung von Fahrplänen sicherzustellen, soll der
Fahrtablauf möglichst störungsfrei gestaltet werden. Für
die Fahrgäste werden hierdurch kürzere Reisezeiten ermöglicht, die Pünktlichkeit wird erhöht und damit werden
auch Umsteigebeziehungen zwischen Linien gesichert.
Insgesamt wird der Fahrkomfort erhöht, beispielsweise
wenn weniger oft an Lichtsignalanlagen angehalten werden muss und der Verkehrsablauf für den Bus oder die
Stadtbahn reibungslos möglich ist.
Letztlich hat die Beschleunigung auch positive wirtschaftliche Auswirkungen, wenn durch schnellere Fahrtmöglichkeiten Fahrzeuge eingespart werden können und
Wendezeiten entspannter sind.
Hierfür ist eine Reihe von Beschleunigungsmaßnahmen
umzusetzen. Dazu gehören bauliche Maßnahmen wie
Randhaltestellen statt Busbuchten, aus denen sich das
Fahrzeug nur schwer wieder in den fließenden Verkehr
eingliedern kann, aber auch ordnungspolitische Maßnahmen wie die Einrichtung von Halteverbotszonen. Wichtigstes Mittel sind signaltechnische Maßnahmen, die dem
Busverkehr Vorrang von dem übrigen Verkehr einräumen.
Die Maßnahmen werden nach Bedarf in Abstimmung mit
den Straßenbaulastträgern, Kommunen und Verkehrsunternehmen umgesetzt.
4
4.1.2.4 Überplanung Regionalbuslinien netz
Das Regionalbusliniennetz wurde in den Jahren 2017/18
analysiert und überplant. Die Untersuchung umfasste
das Linienbündel Umland Hannover Bus und einige Regionalbuslinien der ÜSTRA aus dem Linienbündel Stadt
Hannover und diente einer systematischen Suche nach
sinnvollen Optimierungsmöglichkeiten im Netz.
Daraus resultierten größere Fahrplan- und Liniennetzanpassungen im Linienbündel Umland Hannover Bus, die
zum Großteil ab dem Fahrplanjahr 2020, im Rahmen der
Vergabe des ÖDA Regionalverkehr Hannover Bus, umgesetzt werden.
Ein Ergebnis ist die Einführung von sprintH-Linien zum
Fahrplan 2020 auf Basis des erfolgreichen Produktes
RegioSprinter (siehe hierzu auch Kapitel 4.1.2.6). Weitere
vorhandene Linien werden in Richtung der erfolgreichen
RegioSprinter entwickelt. Auf wichtigen Korridoren wird
das Angebot verdichtet und das Netz gestrafft.
Allerdings bedürfen einige Teilbereiche des Regionalbusliniennetzes einer weiteren Überplanung. Dazu zählen der
Teilbereich Steinhuder Meer und der Bereich Springe, einige Stadtverkehre in den Mittelzentren der Region Hannover (siehe auch Kapitel 4.1.2.5) sowie die bedarfsgesteuerten Verkehre.
82
Elektrobusse im Regionalbusliniennetz
Die Region Hannover hat 2018 beschlossen, dass zunächst zehn Elektrobusse für das Regionalbusliniennetz
angeschafft werden. Diese sollen auf den sprintH-Linien
300, 500 und 700 eingesetzt werden. Dazu werden am
ZOB in Hannover Schnell-Ladestationen eingerichtet, die
auch von ÜSTRA-Bussen genutzt werden können.
Perspektivisch soll das gesamte Netz der regiobus auf
moderne und emissionslose Antriebstechnologien umgestellt werden. Derzeit wird untersucht, welche Technologien dazu geeignet sind.
4.1.2.5
Entwicklung der Stadtverkehre
Für die Stadtverkehre im Umland von Hannover sind folgende Entwicklungen vorgesehen:
Barsinghausen
Derzeit werden verschiedene Varianten für den Stadtbus
in Abstimmung mit der Stadt und dem Verkehrsunternehmen vorbereitet und bewertet. Entsprechend der Zielsetzungen sind die Varianten unterschiedlich zu bewerten. Es
besteht ein Zielkonflikt zwischen umfassender Erschließung des Stadtgebiets mit der Anbindung eines Gewerbegebiets und der Herstellung der Anschlüsse zwischen
StadtBus und S-Bahn.
Die für 2021 vorgesehene Einführung eines überarbeiteten Stadtbusverkehrs in Barsinghausen wurde für die
Erprobungszeit des On-Demand-Angebots sprinti zurückgestellt. Zunächst sollen die Ergebnisse des On-Demand-Probebetriebs ausgewertet werden.
Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und Springe
Eine Überarbeitung der Stadtverkehre der vier Städte ist
vorgesehen und muss noch erfolgen.
Garbsen
In Garbsen ist vorgesehen, den Status quo im Wesentlichen beizubehalten. Verbesserungen im Liniennetz werden aufgrund der Eröffnung des Maschinenbaucampus
Garbsen auf der Relation Campus – Zentrum/Rathaus
vorgesehen.
Neustadt am Rübenberge
Für die Stadt Neustadt wurde ein verbessertes Konzept
entwickelt und zum Fahrplan 2021 umgesetzt.
Wunstorf
In Wunstorf soll der Status Quo beibehalten werden. Damit eine durchgehende Verbindung von Luthe ins Zentrum von Wunstorf hergestellt wird, ist z. T. bereits zum
Fahrplan 2020 ein Umlaufverbund der Linie 780 mit den
Linien 701 und 710/711 hergestellt worden. Dies soll zukünftig in erweitertem Umfang durchgeführt werden.
Nahverkehrsplan 2021
4.1.2.6 Konzepte sprintH-Linien:
Schnelle und bequeme Verbin
dungen in Region und Stadt
(Systemgedanke, Elektrifizierung)
Ziel des Regionalbusgutachtens der Region Hannover, das
2016/17 erstellt wurde, war es, wirksame Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren. Daher wurde das gesamte
bestehende Regionalbusliniennetz und die Stadtverkehre in den Mittelzentren grundlegend analysiert. Im Zuge
der Überplanung wurden auf dieser Grundlage Ansätze
zur Verbesserung der Angebotseffizienz (Fahrgastzahl
bezogen auf die Leistung) entwickelt. Diese bestanden
einerseits aus Vorschlägen zur Leistungseinsparung, andererseits sollten Potentiale zur Erhöhung der Fahrgastnutzung durch Angebotsverbesserungen ausgeschöpft
werden.
Ein wichtiges Ergebnis des Regionalbusgutachtens war
die Einführung von sprintH-Linien zum Fahrplanwechsel
im Dezember 2019.
Folgende sieben Linien werden mit den dargestellten
Streckenverläufen als sprintH-Linien eingeführt:
300 Pattensen – Stadtbahnendpunkt Hemmingen
Hemmingen – Peiner Straße
400 Neustadt – Bordenau – Horst – Berenbostel
Marienwerder
500 Gehrden – Ronnenberg – Hannover ZOB
600 Langenhagen – Isernhagen – Großburgwedel
700 Dedensen – Seelze – Hannover ZOB
800 Mehrum – Sehnde – Hannover/Maschsee
Aegidientorplatz – Kröpcke
900 Burgdorf – Altwarmbüchen – Hannover Zoo
Ernst-August-Platz – Hannover ZOB
Die Zuwegung zu den Haltestellen soll verbessert werden, zum Beispiel durch geeignete Querungsanlagen.
Aufkommensstarke Haltestellen sollen vorrangig mit
dynamischen Fahrgastinformationen und weiteren
hochwertigen Elementen ausgestattet werden
Relevante Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen sollen zu intermodalen Verknüpfungspunkten
ausgebaut werden. Dabei müssen der Betrieb und die
Unterhaltung mit den Kommunen und den Verkehrsunternehmen geklärt werden.
Vorgesehen ist der Einsatz moderner Fahrzeuge mit
spezifischen Ausstattungsmerkmalen, wie zum Beispiel WLAN im Fahrzeug oder spezieller Fahrgastinformation.
4
Die wichtigsten Merkmale der sprintH-Linien sind in Abbildung 15 dargestellt
Haltestellenzuwegung
Moderne Busse
Digitale
Fahrgastinformation
WLAN im Bus
–
–
Bike & Ride
–
sprintH
Direkte
Linienführung
Barrierefreie
Haltestellen
Dichter Takt
LHH
–
Die Linie 900 soll ab dem Jahr 2023 in Hannover über die
Waldchaussee geführt werden. Durch diese veränderte
Linienführung kann das Gehägeviertel besser mit dem
ÖPNV erschlossen werden.
Solange die Waldchaussee noch nicht für den Busverkehr genutzt werden kann, wird vorübergehend auf einen
provisorischen Fahrweg über Podbielskistraße und Bernadotteallee ausgewichen. Zur optimalen Erschließung
der zentralen Innenstadt bedient die Linie 900 die Haltestelle Ernst-August-Platz. Die Linien 400 und 600 sollen
ebenfalls in die Innenstadt Hannovers verlängert werden.
Grundlage für die Auswahl der Linien waren die Merkmale
einer hohen Fahrgastnachfrage und einer hohen Angebotseffizienz.
Mit der Etablierung der sprintH-Linien wird ein ganzheitlicher Ansatz der Produktgestaltung verfolgt. Er umfasst
neben den Angebotsparametern eines dichten Taktes und
einer direkten Linienführung folgende weitere Qualitäten:
Die Haltestellen sollen vorrangig barrierefrei ausgebaut werden (siehe hierzu auch Kapitel 4.1.2.2)
Abbildung 15: Merkmale sprintH-Linien
4.1.2.7
Stadtbus Hannover
Zur Verbesserung der Luftqualität und im Sinne des Klimaschutzes, ist der vermehrte Einsatz eines elektrifizierten ÖPNV vorgesehen.
Hierfür wird im Stadtverkehr Hannover die Elektrobusflotte der ÜSTRA ausgeweitet. Elektrobusse sollen auf den
Innenstadtbuslinien 100/200, 120, 121 und 128/134 eingesetzt werden, um Schadstoffemissionen durch Busse in der
Innenstadt, also in der Umweltzone, zu vermeiden.
Für die notwendige technische Ausrüstung hat das weitreichende Konsequenzen. So müssen die Batterien der Elektrobusse während eines Umlaufes nachgeladen werden
(Opportunity-Charging). Hierfür werden jeweils an den
Endpunkten der Linien Lademasten installiert, an denen
über einen Stromabnehmer (Pantograph) auf dem Dach
des Fahrzeuges die Batterien nachgeladen werden können.
Langfristig strebt die ÜSTRA an, nach und nach alle Fahrzeuge auf Elektroantriebe umzustellen.
83
Nahverkehrsplan 2021
Bevor jedoch weitere Linien auf Elektroantrieb umgestellt
und an deren Endpunkten Lademasten installiert werden, soll das Busangebot in Hannover überplant werden,
da durch die Installation der Lademasten nachträgliche
Änderungen der Linienwege schwieriger werden. Bei der
Überplanung sollen die Änderungen in der Schullandschaft, die Erweiterung des SPNV-Angebotes sowie die
fortschreitende Entwicklung von Wohn- und Arbeitsplatzstandorten und den damit einhergehenden sich verändernden Mobilitätsbedürfnissen als Grundlage dienen.
Das Busangebot in Hannover wurde zuletzt 1996 als gesamtes überplant. Seit dieser Zeit ist das ÖPNV-Angebot
stetig ergänzt und verändert worden. Damit besteht das
Netz teilweise als historisch gewachsenes Angebot. Die
Überplanung dient einer systematischen Untersuchung
sinnvoller Optimierungsmöglichkeiten im Netz. Es ist vorgesehen, das gesamte Stadtbussystem hinsichtlich der
Verbesserungspotenziale zu analysieren:
4
Fahrgastpotenziale
Fahrwege und Linienführung
Angebot
Reisegeschwindigkeiten
Haltestellenausstattung (Barrierefreiheit, DFI, WSD,
etc.)
Verknüpfungspunkte
Fahrgastleitsysteme
Anschlussbindungen
Komfort für Fahrgäste (Haltestellen, Fahrzeuge)
Innovative Fahrzeugkonzepte (z. B. Wasserstoff, autonomes Fahren).
Vor dem Hintergrund einer geplanten Ausweitung von
Elektromobilität ist damit die Suche nach langfristig
sinnvollen Linienendpunkten, wie beschrieben, vor allem
wegen der Installation von Lademasten von besonderer
Bedeutung.
4.1.2.8
Nachtverkehr ÜSTRA
Für nachts besteht ein Angebot im Nachtverkehr in der
Landeshauptstadt Hannover und dem angrenzenden
Umland mit Stadtbahn, S-Bahn, Bus und Ruftaxen. Während der Laufzeit des Nahverkehrsplans soll das Angebot
überprüft und bei Bedarf verdichtet werden.
Hierfür wurde eine erste Auswertung der Maximalbesetzung durchgeführt. Sie zeigt, dass die Nachtfahrten der
Stadtbahnlinien und der Buslinien 100 und 200 in den
Wochenendnächten sehr gut nachgefragt werden.
Vor diesem Hintergrund sollen die konkreten Auswirkungen einer Taktverdichtung ab 23:00 Uhr auf diesen Linien unter Berücksichtigung folgender Kriterien untersucht
werden:
84
Welche Steigerung der Nachfrage ist zu erreichen?
Wie dicht sollen die Takte sein auf den einzelnen Linien?
Sollen die Betriebszeiten verändert werden?
Welche Anschlüsse müssen gewährleistet werden?
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Welche Sicherheitsaspekte sind zu berücksichtigen
durch welche Maßnahmen?
Gibt es Genderaspekte, die speziell im Nachtverkehr
von Bedeutung sind?
Nach Durchführung der Untersuchung wird das nächtliche
Verkehrsangebot entsprechend überplant.
4.1.3
Weiterentwicklung der ÖPNV
Angebote in der Verteilungs
ebene (Bedarfsverkehr)
Die Verteilungsebene beinhaltet das ÖPNV-Angebot für
alle Bereiche und Zeiten mit geringer Nachfrage. Für die
Modernisierung des ÖPNV-Angebots in der Verteilungsebene startet die Region Hannover in der Laufzeit des
Nahverkehrsplans einen Prozess, in dessen Verlauf die
Bedienung der Räume definiert wird.
In der Verteilungsebene werden heute Angebote im Linienverkehr oder im Bedarfsverkehr angeboten, bei denen
sich kein regelmäßiger Linienverkehr lohnt. Diese Angebote sind auf spezifische Nachfragegruppen im Schul-,
Berufs-, Freizeitverkehr oder einfach auf Strukturen niedriger Nachfrage ausgerichtet.
Diese Aufzählung macht deutlich, dass es sich bei der
Verteilungsebene bisher um ein „Sammelbecken“ von
Angeboten handelt, das qualitativ wenig gefasst ist. Es
bestand bisher das vorrangige Ziel die Angebote bei Einhaltung von Grundqualitäten preiswert zu erbringen.
Gerade bei den Bedarfsangeboten ist eine weitgehend
fehlende Barrierefreiheit festzustellen, was insbesondere
von mobilitätseingeschränkten Menschen häufig kritisiert
wird. Weitere Defizite werden bei der Kommunikation mit
KundInnen und bei der Zuverlässigkeit des Angebotes gesehen. Für flexible Angebote ist die lange Voranmeldezeit
ein zusätzlicher Kritikpunkt, ebenso die strikte Fahrplangebundenheit trotz geringer Taktdichte mit Zwei-Stunden-Takten. Auch die mangelnden Kapazitäten bei den
Angeboten werden kritisch gesehen.
Neue, innovative Mobilitätsangebote innerhalb und außerhalb des ÖPNV liegen aktuell im Trend. Unter Schlagwörtern wie zum Beispiel „Mobility on demand“ oder
„Ridepooling“ entwickeln sich derzeit Mobilitätsangebote, die auf Abruf bereitgestellt werden und die eine Fahrgemeinschaft organisieren. Mit diesen beiden Kriterien
befinden sich die neuen Angebote in fachlicher Nähe zu
den seit Jahrzehnten bekannten Bedarfsangeboten des
klassischen ÖPNV.
Die neuen Angebote überzeugen gegenüber den bisher
üblichen Angeboten des ÖPNV durch zahlreiche Innovationen. Stand bisher die Kostenminimierung im Fokus der
Bedarfsverkehre, so gilt es nun, neue Perspektiven aufzeigen und Begehrlichkeiten für ein attraktives Angebot zu
wecken.
Nahverkehrsplan 2021
Ziel ist ein ganzheitliches Mobilitätskonzept. Es umfasst
neben dem zukünftigen fahrgastfreundlichen Angebot
an sich auch den Einsatz geeigneter Fahrzeugtypen mit
unterschiedlichen Einsatzbereichen und umweltfreundlichen Antriebstechnologien. Dazu gehört auch eine nutzerfreundliche Buchungsplattform/Buchungszentrale. Zu
prüfen ist auch, ob reale oder virtuelle Haltestellen angesetzt werden sollen. Virtuelle Haltestellen sind nicht fest
definiert und können damit eine räumlich dichtere, auf
die jeweilige Nachfrage zugeschnittene Bedienung besser
sicherstellen als reale Haltestellen.
Des Weiteren ist eine Kooperation des Systems mit Fahrten des SchülerInnenverkehrs, gegebenenfalls aber auch
mit Fahrten des motorisierten Individualverkehrs denkbar.
Im SchülerInnenverkehr stehen Fahrzeuge außerhalb der
Schul-Anfangs- und -Endzeiten zur Verfügung und könnten für flexible Systeme genutzt werden, zusätzlich ist zu
prüfen, ob auch der SchülerInnenverkehr zu bestimmten
Zeiten flexibel gestaltet werden kann.
Bevor hierzu Planungen beginnen können, stellt die Verwaltung am Beginn des Prozesses die neuen Ansprüche
an die Mobilitätsangebote zusammen und erarbeitet ein
Handlungskonzept mit einem realistischen Zeitplan. Es
sollen hierbei bewusst Erfahrungen von neuen Mobilitätsdienstleistern einbezogen werden.
Die Umsetzung erfolgt zunächst als Pilotbetrieb in den
drei Kommunen Sehnde, Springe und Wedemark ab Sommer 2021. Die Dauer des Probebetriebes ist für maximal
3 ½ Jahre festgelegt. Nach der Beendigung des Pilotzeitraumes soll der Erfolg der Maßnahme ausgewertet
werden. Bei einem Beschluss zum Weiterbetrieb wird der
On-Demand-Verkehr ggf. in weiteren Kommunen ausgeweitet werden.
4.2 Vernetzung von Verkehrssystemen:
Alles hängt mit allem zusammen
Immer deutlicher wird der Trend im Mobilitätsverhalten
der Bevölkerung, dass verschiedene Verkehrsmittel für
die täglichen Wege eingesetzt werden. Dies kann den Einsatz unterschiedlicher Verkehrsmittel für unterschiedliche
Wege betreffen, zum Beispiel mit dem Rad zur Arbeit und
mit dem Pkw zum Einkaufen (multimodale Verkehrsmittelnutzung). Dies tritt vor allem in Ballungsräumen mit einem guten ÖPNV-Angebot auf. Wenn die Möglichkeit von
Sharing-Systemen besteht (zum Beispiel Car-Sharing),
wird auch dieses genutzt. Auch soll das Konzept für Mobilpunkte geprüft und bei einem positiven Prüfergebnis
einer Realisierung zugeführt werden.
Intermodale Verkehrsmittelnutzung umschreibt die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel während eines Weges.
Hierunter fällt beispielsweise die Kombination von individuellen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Park+Ride
oder Bike+Ride.
Auch hier ist Nutzung von Sharing-Angeboten sinnvoll
oder die Nutzung von innovativen, flexiblen Angeboten
im Anschluss an die Fahrt mit der Stadtbahn oder den
SPNV.
Auf die dargestellten Veränderungen im Verkehrsverhalten muss der ÖPNV reagieren. Einerseits steht er in Konkurrenz zu den sich neu entwickelnden Verkehrsangeboten, andererseits bildet er aber auch die Grundlage für ein
funktionierendes inter- und multimodales Angebot. In
jedem Fall ist die sinnvolle Einbindung der beschriebenen
Verkehrsmittel nur möglich, wenn Informationssysteme
und Möglichkeiten zur Buchung in digitaler und analoger
Form bestehen.
Anfang 2020 haben die Verkehrsunternehmen ÜSTRA
und regiobus zusammen mit der Region Hannover eine
gemeinsame Digitalisierungsstrategie für den ÖPNV in
der Region Hannover gestartet. Ziel ist es Kräfte zu bündeln und Synergieeffekte für eine gelingende digitale
Transformation zu nutzen und somit die Verkehrswende
weiter voranzutreiben. Eine nachhaltige Digitalisierung
soll Prozesse effizienter machen und einen deutlichen
Mehrwert für Unternehmen, Beschäftigte und Fahrgäste schaffen. Das Strategiepapier sowie ein umfassender
Maßnahmenkatalog befinden sich derzeit in der Endabstimmung. Die Umsetzung erster Projekte ist für Anfang
2021 geplant.
Im Folgenden werden die Möglichkeiten und Voraussetzungen des Einsatzes digitaler Medien und Steuerungselementen beschrieben sowie die Planungen für den Ausbau von Park+Ride und Bike+Ride.
4.2.1
4
Digitalisierung der Mobilität
In der Region Hannover wird ein Projekt verfolgt, das den
Aufbau und den Betrieb eines Online-Systems zur Lenkung
und Beeinflussung von Veranstaltungsverkehren unter Einbeziehung von Park+Ride Anlagen und des ÖPNV verfolgt.
Ziel dieses Projektes ist es, auch bei überregionalen Events
in der Lage zu sein, den Anreise-Pkw-Verkehr zielgerichtet
auf die vorgesehenen Parkplätze zu verteilen und eine
Weiterreise mit dem ÖPNV zu ermöglichen. Dazu erstellt
die Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen und der Landeshauptstadt Hannover ein Verkehrslenkungskonzept, das
sich an den Autobahnen und Haupteinfallsstraßen orientiert und durch Einbeziehung der dort vorhandenen
Park+Ride-Anlagen die Verknüpfung zum ÖPNV herstellt.
Derzeit werden die ersten sechs Park+Ride-Plätze mit
Hilfe von Fördermitteln ausgestattet (Völksen-Eldagsen,
Weetzen, Wettbergen, Nordhafen, Langenhagen-Mitte,
Marienwerder).
Die im Lenkungskonzept enthaltenen Anlagen werden
mit einer Sensorik ausgestattet, die es erlaubt, die Belegungsgraderfassung in die Verkehrsmanagementzentrale
zu übertragen. Beim Erreichen der Kapazitätsgrenze eines
Parkplatzes kann somit die nächste Anlage rechtzeitig
und kontinuierlich nach der im Lenkungskonzept vorgesehenen Reihenfolge angeboten und angesteuert werden.
Aus Erfahrungswerten soll ein Prognosemodell gespeist
werden, das dazu dient, eine frühzeitige Auslastung der
Plätze zu prognostizieren und die Information möglichst
schon am Anfang der Wegekette bereit zu stellen.
85
Nahverkehrsplan 2021
Darüber hinaus erfassen Sensoren in den Fahrzeugen des
ÖPNV den Besetzungsgrad. Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen ÜSTRA AG und DB AG sind bereits entsprechend
ausgestattet oder befinden sich in der Ausrüstung. Nachgerüstet werden müssen die Fahrzeuge der regiobus.
Vor dem Hintergrund steigender Fahrgastzahlen wollen
die Verkehrsunternehmen versuchen, Überfüllungen der
Fahrzeuge und daraus resultierende verlängerte Haltezeiten zum Beispiel an Stadtbahnhaltestellen zu vermeiden. Dazu ist eine Erfassung der Besetzungsgrade von
Bussen und Bahnen sowie die Live-Übertragung dieser
Daten zur Nutzung durch den Betrieb sowie zur Information der Fahrgäste von regiobus und ÜSTRA geplant. Dies
soll während der Laufzeit des NVP 2021 geschehen. Damit
verbunden wäre ggf. auch eine verbesserte Lenkung der
Fahrgäste auf freie Platzkapazitäten in Stadtbahnfahrzeugen möglich.
Zur Information der Fahrgäste über digitale Medien dient
das Zusammenlaufen aller erfassten Daten in der Verkehrsmanagementzentrale. Hier werden sie geprüft und
mit aktuellen Verkehrslageinformationen und Baustellen
abgeglichen. Im Ergebnis können sie als Lenkungs- und
Umsteigeempfehlungen den Nutzenden über das Navigationsgerät oder über eine App auf dem Smartphone zur
Verfügung gestellt werden.
4
4.2.2
Park+Ride und Bike+Ride
Mit der Verknüpfung von Individualverkehr und ÖPNV
durch Park+Ride und Bike+Ride wird in der Region Hannover eine Reihe von Zielen verfolgt.
Dazu gehört die Steigerung von Fahrgastzahlen, die mit
einem Rückgang des Motorisierten Individualverkehrs verbunden ist. Damit werden auch Ziele des Klimaschutzes
durch Reduzierung des Feinstaubs und der Stickoxide NOx
erreicht. Der Ausbau von Park+Ride-Plätzen beinhaltet
die Sicherstellung eines verlässlichen Stellplatzangebots,
dabei muss die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und des
Betriebs berücksichtigt werden. Qualität und Quantität
von ausreichend Stellplätzen für den Radverkehr dient
auch einer Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum Fahrradverkehr.
In der Region Hannover werden die im Folgenden beschriebenen Ausbaustandards vorgesehen.
86
4.2.2.1
Ausbaustandards
Park+Ride-Anlagen an SPNV und Stadtbahnstationen
Der Ausbau wird entsprechend einschlägiger Richtlinien verfolgt. Bevorzugt werden ebenerdige Anlagen,
bei mangelnder Flächenkapazität ist an ausgewählten
Standorten auch die Einrichtung von Parkdecks denkbar.
Diese Standorte liegen vorwiegend an den Endpunkten
von schienengebundenen ÖPNV-Linien oder an stark
frequentierten Bahnhöfen, die durch Autobahnen oder
Bundesstraßen erreichbar sind. Das Angebot an diesen
Bahnhöfen sollte eine dichte Taktung aufweisen, um gegenüber dem Individualverkehrsmittel attraktiv zu sein.
Bike+Ride-Anlagen an SPNV, Stadtbahnstationen und
Bushaltestellen
Für Fahrradabstellplätze an ÖPNV-Stationen sind
verschiedene Ausbauvarianten möglich, die sich an der
Funktion der Haltestelle und am Fahrgastaufkommen
orientieren:
Die einfachste Ausbaustufe umfasst ein Bügelsystem,
an dem Fahrräder angeschlossen werden können.
Die höchsten Ansprüche an Sicherheit und Komfort bieten die abschließbaren Fahrradgaragen. Neuere Anlagen werden mit Schließfächern ausgestattet, Lademöglichkeiten werden vom täglichen Pendler
- nach bisherigen Erfahrungen- nicht stark nachgefragt.
Nach bisherigen Erfahrungen werden E-Lademöglichkeiten nicht nachgefragt.
4.2.2.2 Strategie für den weiteren Aus
bau von Anlagen
Park+Ride Anlagen sollen dezentral in der Region Hannover an allen SPNV Stationen eingerichtet werden. Der Nutzende soll möglichst frühzeitig auf den ÖPNV umsteigen
und den nächstgelegenen P+R Platz nutzen, statt langer
Anreisewege zu wenigen zentralen Umsteigepunkten.
Grundsätzlich sollen alle Anlagen wohnortnah liegen, um
die Wege mit dem Individualverkehrsmittel kurz zu halten. Grundlage für die Einrichtung oder den Ausbau sind –
soweit vorhanden – Auslastungszahlen bestehender Anlagen oder Feststellung des Parkdrucks. Darüber hinaus
sind weitere Kriterien zu berücksichtigen, wie die Taktung
des ÖPNV oder die Gesamtreisezeit für den Weg. Im Idealfall ist der/die Reisende mit dem Umstieg auf den ÖPNV
schneller als bei Nutzung des Pkw für den Gesamtweg.
Aufgabenträgerin und häufig Bauherrin ist die Region
Hannover, die die Anlagen mit Hilfe von Landes- und Bundesfördermitteln finanziert. Die Kommunen oder infra als
Eigentümer verwalten und unterhalten die Anlagen. Dazu
gehört bisher die Ausgabe der Zugangsberechtigungen.
Ein Überangebot (insbesondere im Bike+Ride) ist zu unterstützen, denn es gibt Sicherheit einen Stellplatz zu
erhalten. Anreize sollen geschaffen werden durch mehr
Quantität und Qualität. Wichtig hierbei ist aber auch der
Bau einer Vielzahl von einfachen überdachten Bike+Ri-
Nahverkehrsplan 2021
de-Anlagen. Wichtiges Klientel sind dabei auch GanzjahresradfahrerInnen.
Die standardmäßige Ausstattung mit Bügeln ist auch an
Bushaltestellen zu verfolgen.
An den Haltestellen der sprintH-Linien sind bei Bedarf
und wenn die Flächenverfügbarkeit es zulässt, überdachte oder abschließbare Anlagen herzustellen.
4.2.2.3 Finanzierung
Die Finanzierung der Anlagen geschieht über das Entflechtungsgesetz, dem Nachfolger des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG Mittel). Darüber hinaus können Sonderprogramme genutzt werden, wie
beispielsweise Bundesmittel für Klimaschutz Radverkehr,
da dort andere Förderschwerpunkte vorliegen.
Derzeit ist die Nutzung von Bike+Ride- und Park+Ride-Anlagen kostenfrei. Davon kann gegebenenfalls zukünftig
abgewichen werden. Die Erhebung von Gebühren könnte
für Spontannutzende von Fahrradgaragen sinnvoll sein
oder für Nutzende von Parkdecks/Parkhäusern, da diese
kostenfrei nicht wirtschaftlich von den Kommunen betrieben werden können Die Nutzung der Fahrradgaragen
ist derzeit noch GVH-Abonnenten vorbehalten.
empfohlen, allerdings entspricht dies nicht dem Förderkonzept der LNVG. Ein digitales Buchungssystem befindet sich derzeit im Aufbau. Dadurch soll auch Spontannutzenden der Zugang zu Fahrradgaragen ermöglicht
werden. Ebenfalls im Planungsprozess befindet sich ein
vollautomatisches Fahrradparkhaus in Wunstorf
4.2.2.5 Park+Ride / Bike+Ride Ausbau konzept
4
Die Grundlage für die Ausbaureihenfolge ist zunächst eine
Priorisierung möglicher Standorte. Die folgenden Tabellen zeigen die Priorität von Standorten auf (Tabelle 16 für
den SPNV, Tabelle 17 für die Stadtbahn). Unterschieden
wird hier in
1 = hohe Priorität,
2= mittlere Priorität,
3= geringe Priorität.
Durch Erfassung der Auslastungszahlen und entsprechender Auswertung ist 2018 eine Aktualisierung des
P+R/ B+R Konzeptes erfolgt.
4.2.2.4 Ausblick und Anregung zur Wei
terentwicklung von Anlagen
Für die Dimensionierung neuer Anlagen wird eine offensive Angebotsplanung statt bisheriger Bedarfsplanung
Tabelle 17: Ausbauprioritäten für Bike+Ride und Park+Ride an SPNV Stationen
Station
Ahlten
Aligse
Anderten -Misburg
Bantorf
Barsinghausen
Bennemühlen
Bennigsen
Bissendorf
Burgdorf
Dedenhausen
Dedensen Gümmer
Dollbergen
Egestorf
Ehlershausen
Eilvese
Empelde
Großburgwedel
Hämelerwald
Hagen
HBismarckstrasse
H. -Bornum
H -Linden
Fischerhof
H. -Vinnhorst
Holtensen -Linderte
Park+Ride
Kat.
1
3
1
Bike+Ride
Kat.
1 B+R
3
1
Station
Park+Ride
Kat.
3
1
3
Bike+Ride
Kat.
3
1
3
3
2
2
2
2
2
2
3
2
1
2
1
2
3*
Immensen -Arpke
Isernhagen
Kirchdorf
Lgh –
Kaltenweide
Lgh. -Mitte
Lgh .-Pferdemarkt
Lehrte
Lemmie
Letter
Mellendorf
3
1
Kein P+R
3
3
3
1
3
1
1
1
3
2
2
2
1
3
1
2
3
3
2
3
2
1
3
2
2
3
3
1
3*
Neustadt
Otze
Poggenhagen
Rethen
Ronnenberg
Seelze
Sehnde
Springe
Völksen/Eldagsen
1
2
3
2
3
2
2
3
2
2
3
3
3
3
3
3
1
3
Kein P+R
Kein P+R
1
3
Weetzen
Wennigsen
1
2
2
3
Kein P+R
2
2
1
1
3
Winninghausen
Wunstorf
3
1
3
2
87
Nahverkehrsplan 2021
Tabelle 18: Ausbaupriorität Park+Ride von Stadtbahnstationen
Stadtbahnstation
Altwarmbüchen
Ehrhardstraße
Empelde
Garbsen
Haltenhoffstrasse
Kurze-Kamp-Straße
Paracelsusweg
Langenhagen Berliner Platz
Langenhagen Endpunkt
4
Park+Ride Kat.
2
3
1
3
3
3
1
2
3
Stadtbahnstation
Marienwerder
Misburg
Mühlenberg
Nordhafen
Ostfeldstraße
Pascalstraße
Roderbruch
Stöcken
Wettbergen
4.2.3
lnter-/multimodale Mobilitäts
angebote: Integration und Ko operation unterschiedlicher
Mobilitätsanbieter fördern
Die Angebote der inter- und multimodalen Mobilität wie
Carsharing, Fahrradverleihsysteme oder Möglichkeiten
zur Fahrradmitnahme gewinnen an Bedeutung, zunehmend werden sie auch aus einer Hand angeboten was die
reibungslose Organisation erleichtert.
Die Region Hannover und der GVH entwickeln daher einen
multimodalen Mobilitätsverbund als attraktive Alternative zur Fahrt mit dem Privat-Pkw. Die Verknüpfung der
Verkehrsmittel wird dabei auf allen Ebenen angestrebt,
also auch hinsichtlich einheitlicher Informationsmedien,
einheitlicher Zugangsmöglichkeiten und einheitlicher Abrechnung. Um die Entwicklung voranzutreiben, ist weiterhin ein gemeinsames Handeln durch die Region Hannover
und den GVH notwendig.
Grundsätzlich sind intermodale und multimodale Wege
zu unterscheiden, für die die NutzerInnen aber auf dieselben Verkehrsmittel zurückgreifen können.
Der ÖPNV bildet dabei das Rückgrat. Intermodale Wegeketten werden mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Unterstützt werden kann dies durch Park+Ride und Bike+Ride-Angebote, durch Fahrradmitnahme im
ÖPNV, aber auch durch Sharing-Angebote an den Stationen des ÖPNV.
Mulitmodale Wege beinhalten die persönliche Wahl des
besten Verkehrsmittels für den jeweiligen Weg, beispielsweise mit dem ÖPNV zur Arbeit, mit dem Rad zum Einkaufen.
88
4.2.3.1
Park+Ride Kat.
1
1
1
2
3
1
3
2
1
Mitnahme von Fahrrädern in
Bussen und Bahnen
Grundsätzlich wird die Möglichkeit, Fahrräder in Bus und
Stadtbahn mitnehmen zu können unterstützt, zumindest
zu bestimmten Zeiten. Allerdings birgt dies sowohl großes
Konfliktpotenzial bei den Fahrgästen als auch Probleme
des Betreiber.
Das Handlungskonzept Radverkehr nennt als eine von
zehn Topmaßnahmen „Verbessern der Akzeptanz von
Fahrrädern im ÖPNV“.
Um die Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV zu optimieren und das Miteinander im Mehrzweckabteil von Bussen,
Stadtbahnen und S-Bahnen zu harmonisieren, hat sich
die Region Hannover 2015 für das Forschungsprojekt im
Rahmen der NRVP (Nationale Radverkehrsplansplanung) -Förderung des BMVI beworben. Ziel des Projektes
war es, bestehende Konflikte zu erheben, offensiv zu thematisieren und mit Hilfe einer Kampagne zu entschärfen.
Die Grundlagenerhebung der Situation in der Region Hannover ergab die im Folgenden beschriebenen Ergebnisse:
Die Regeln der Fahrradmitnahme sind für alle Beteiligten oft unklar, zudem weichen sie zwischen Theorie
und Praxis ab. So sind sie auch im GVH uneinheitlich
und damit schwer zu überblicken. Ziel muss es also
sein, transparentere Regeln aufzustellen und ihre Einhaltung durch eine klare Kommunikation mit den
KundInnen sicherzustellen. Dazu gehört auch eine klare interne Kommunikation.
Nahverkehrsplan 2021
Nicht die Fahrräder sind das Problem, sondern das
Zusammentreffen aller Mehrzweckabteilnutzenden.
Dazu gehören Personen mit Kinderwagen, RollstuhlfahrerInnen, FahrradfahrerInnen und andere mehr.
Hier müssen klare Prioritäten aufgestellt werden, die
es ermöglichen, eine Kommunikation zwischen den
Betroffenen herzustellen und eine Regelung untereinander anzuregen. Grundsätzlich sollen alle willkommen
geheißen werden.
Derzeit ist die Infrastruktur für die Mitnahme der
Fahrräder nicht optimiert. Daher sind Fahrzeuge und
Haltestellen entsprechend zu optimieren. Für die
Fahrzeuge bedeutet dies, dass Mehrzweckabteile in
ausreichender Größe vorhanden sind, die innen und
außen am Fahrzeug deutlich gekennzeichnet werden.
Die Optimierung der Stadtbahnfahrzeuge für die Fahrradmitnahme, die sich daraus ergebende Vergrößerung
der Mehrzweckbereiche für Fahrräder, geht nicht zu Lasten der Menschen mit Behinderungen und verschlechtert nicht die barrierefreien Standards des derzeitigen
Stadtbahntyps TW 3000, d.h. alle Türen sind zugänglich,
von jeder Tür gelangt man ins Mehrzweckabteil und eine
Durchfahrmöglichkeit mit 1 Meter Breite ist gegeben.
Bei einer Regelung von Zeiten, in denen die Fahrradmitnahme erlaubt oder nicht erlaubt ist, ist eine Festlegung einheitlicher Mitnahmezeiten innerhalb eines
Verbundes sicherzustellen. Uneinheitliche Regelungen
sind den Nutzenden nicht vermittelbar. Es wird geprüft, die derzeit verbliebenen Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme bei regiobus und ÜSTRA aufzuheben.
Zunächst besteht intern wie extern Kommunikationsbedarf. Daher wurde ein Kick-off Workshop durchgeführt. Zudem wird ein interner Kommunikationsprozess gestartet, das Personal wird geschult und in den
Prozess eingebunden. Die externe Kommunikation
wird mit Aktionen bei Einführung neuer Maßnahmen
angeregt, um eine gute Informiertheit und Akzeptanz zu
erreichen. Über das Schaffen der Akzeptanz der Fahrradmitnahme hinaus sind die Voraussetzungen dahingehend
zu verbessern, die Fahrradmitnahme etwa durch ein besseres zusätzliches Platzangebot zu erleichtern, was auch
anderen Fahrgästen, beispielsweise mit Kinderwagen
oder Rollstühlen, zu Gute käme.
Eine zunächst geplante Testkampagne wurde durch einen
Kick-off Workshop ersetzt, da ein erhöhter Abstimmungsbedarf im Vorfeld bestand. Im Ergebnis hat die gemeinsame, intensive Arbeit von Verkehrsbetrieben, GVH und
Region Hannover im Forschungsprojekt in wesentlichen
Punkten zu einem Umdenken bei den beteiligten Verkehrsbetrieben geführt und die Akzeptanz erhöht.
Im Ergebnis wurden die Fahrrad-Mitnahmezeiten im
Frühjahr 2019 im Regionsgebiet harmonisiert und insgesamt leicht erweitert. Es wurde eine Bereitschaft aller
Beteiligten hergestellt, das Miteinander im ÖPNV unter
besonderer Berücksichtigung der Fahrradmitnahme mit
Hilfe einer Öffentlichkeitskampagne herzustellen. Dabei
sollen verständliche Regeln und Piktogramme sowie interne Schulungen die Situation verbessern.
Nach erfolgreicher Evaluation der angestrebten Harmonisierungs-Kampagne kann gegebenenfalls eine
Erweiterung der Mitnahmezeiten für einen beschränkten Zeitraum probeweise eingeführt werden. Auch eine
Kampagne wurde durchgeführt. Somit soll eine weitere
Liberalisierung der Mitnahmeregelung mittelfristig in der
Laufzeit des Nahverkehrsplans geprüft werden.
Die Umsetzung der Erkenntnisse wurde durch den GVH
finanziert.
4
4.2.3.2 CarSharing
Die Region Hannover fördert CarSharing als Baustein des
Mobilitätsverbunds in Ergänzung zum ÖPNV. Grundlage hierfür ist der Masterplan ‘Shared Mobility’, der Plan
wurde im Dezember 2014 in der Regionsversammlung
beschlossen.
Dabei werden interessierte Regionskommunen im Rahmen des Mobilitätsmanagements dabei unterstützt,
tragfähige CarSharing-Angebote vor Ort aufzubauen oder
bereits vorhandene weiter zu stärken. Die im Folgenden
beschriebene Strategie soll verfolgt werden.
Zunächst sollen CarSharing-Fahrzeuge in kommunale
und betriebliche Fuhrparks integriert werden. Die sich
somit durch dienstliche Nutzung gesicherte Grundauslastung schafft eine gute Grundlage für ein tragfähiges
öffentliches CarSharing-Angebot, vor allem in kleineren
Städten und Gemeinden.
2018 erfolgte der Abschluss des „Rahmenvertrags über
den Aufbau eines flächendeckenden Netzes mit CarSharing Angeboten“ mit der Deutsche Bahn Connect GmbH
nach europaweiter Ausschreibung. Vertragspartner sind
die Städte Burgwedel, Gehrden, Neustadt am Rübenberge und Springe sowie die KRH Servicegesellschaft mbH
und die Verwaltung der Region Hannover mit ihren Standorten in Neustadt a. Rbge. Der Rahmenvertrag hat eine
Laufzeit von vier Jahren sowie eine Verlängerungsoption
von weiteren vier Jahren, das heißt bis 2022 oder 2028.
Beitrittsberechtigt sind alle Regionskommunen sowie die
rechtlich selbstständigen Unternehmen der Region Hannover und die in § 3 der Hauptsatzung der Region Hannover erfassten Gebietskörperschaften, die öffentliche
Auftraggeber im Sinn des § 99 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sind und zu mindestens 51%
im Eigentum der oben genannten kommunalen Gebietskörperschaften stehen.
Die Region Hannover berät und begleitet die Kommunen
und Betriebe bei der Einführung von CarSharing und fördert die Bekanntmachung und Nutzung durch intensive
Öffentlichkeitsarbeit.
89
Nahverkehrsplan 2021
4.2.4
Mobilitätsplattform für alle
Anforderungen persönlicher
Mobilität
4
90
Die Aufgaben einer Mobilitätsplattform bestehen in der
Verbindung von Informieren, Buchen und Bezahlen über
dasselbe Medium. Neue Mobilitätsdienstleistungen werden dort in das vorhandene ÖPNV-System eingebunden
und ergänzen dieses.
Ziel ist es, dass über dieselbe Plattform in Echtzeit Informationen eingeholt werden, ein Angebot gebucht werden
kann und dort auch die Bezahlung erfolgt.
Eine Registrierung soll einmalig geschehen (Single-Sign-On). Kunden und Kundinnen können sich im Mobilitätsshop sowohl für das Ticketing für ÖV-Angebote einschließlich aller Bedarfsverkehre) sowie für Taxi-Nutzung,
CarSharing (stationsgebunden oder Freefloating), BikeSharing und Poolingdienste registrieren. Nach dieser Registrierung gilt die Besonderheit, dass eine bargeldlose Nutzung möglich ist und Sonderkonditionen für Taxi, Sharing
und Pooling als Rabatt gewährt werden.
Registrierte Kunden und Kundinnen erhalten monatlich
eine gebündelte Rechnung über die Fahrtkosten, über genutzte Sharingdienste und Taxifahrten.
Soweit eine Be-in-Be-out-Abrechnung (siehe dazu auch
Kapitel 3.2.3.3), eventuell mit Bestpreisberechnung vorgesehen ist, werden die Kaufbeträge nicht sofort nach Erwerb
des Tickets eingezogen, sondern über eine monatliche Abrechnung.
Das online-Angebot stellt alle Verbundtarife zur Verfügung,
alle Tickets, Cards und Abos. Auch über Nachbar- und Anschlusstarife können Auskünfte eingeholt und Fahrscheine
erworben werden, beispielsweise das Niedersachsen-Ticket oder Angebote zur Anschlussmobilität.
Hinsichtlich der bestehenden Angebote zum Car-/Bike
Sharing ist eine Öffnung der Fahrzeuge und Fahrräder über
die App möglich. Desgleichen wird eine Kopplung mit dem
im Aufbau befindlichen elektronischen Schließsystem von
Bike+Ride angestrebt. Eine entsprechende Technologie
muss bei Beschaffung berücksichtigt werden.
Falls die Verfügbarkeit von Park+Ride-Plätzen über die
App abrufbar ist, soll perspektivisch auch die Buchung der
Parkplätze per App ermöglicht werden, auch hier soll die
entsprechende Technologie Berücksichtigung finden.
Für das Routing von nachgefragten Wegen sollen Bike+Ride sowie Park+Ride berücksichtigt und angeboten werden,
um eine intermodale Nutzung zu ermöglichen.
Auch für den Individualverkehr soll das Routing zu Fuß, per
Fahrrad oder mit dem Pkw oder Taxi abrufbar sein. Reisezeiten und eventuell anfallende Preise sollen ausgegeben
werden.
Für alle Wege und alle Modale (Verkehrsmittel) soll das
Routing und Buchen in Echtzeit erfolgen. Dabei werden
auch die aktuelle Verkehrslage und die Fahrzeugverfügbarkeit berücksichtigt. Sinnvoll ist hier die Einbindung in eine
interaktive Karte. Als Zusatz zur Mobilitätsplattform könnte ein „virtueller Mobilitätstreffpunkt“ für Fahrgäste (Chat)
zur Kommunikation und Partizipation angeboten werden.
4.2.5
Autonomes Fahren
Längerfristig werden auch die Möglichkeiten des Autonomen Fahrens im ÖPNV ausgelotet. Sinnvoll können Angebote, die ohne Fahrpersonal auskommen, beispielsweise
im ländlichen Raum sein, wo Gebiete mit geringer Nachfrage bedient werden sollen, hohe Kosten für Personal in
Bereitschaft für flexible Angebote aber vermieden werden sollen. Derzeit herrscht darüber hinaus ein deutlicher
Mangel an Fahrpersonal, weswegen die Forschung über
die Einsatzmöglichkeiten autonomer Fahrzeuge auch in
dieser Hinsicht lohnend ist.
Vor allem bei Einsatz autonomer Fahrzeuge im Straßenverkehr sind noch eine Reihe technischer und rechtlicher
Fragen ungeklärt. Erstes Ziel wäre daher der Einsatz eines
Testfahrzeuges, wobei die Testphase wissenschaftlich
begleitet werden sollte. Die Realisierung soll mit Elektrofahrzeugen durchgeführt werden, die über automatische
Zugangssysteme erreichbar sind. Die Verkehrsinfrastruktur ist mit Photovoltaikanlagen auszurüsten, um nachhaltigen Strom zu erzeugen und direkt zu nutzen.
Derzeit besteht eine Ideenskizze zu einem „Autonomen
Busshuttle Campus Garbsen“. Schwerpunkt zur Umsetzung von Klimazielen ist dabei der klimafreundliche Elektroantrieb. Um den Universitätscampus Garbsen mit einer
sehr hohen Nachfrage zur Stadtbahnlinie zu bedienen, ist
ein leistungsfähiges Anschlusssystem notwendig. Die Idee
eines Shuttlebetriebes umfasst die Andienung jeder Stadtbahnfahrt (in der Hauptverkehrszeit im 10-Minuten-Takt)
mit Gelenkbussen. In Schwachverkehrszeiten kann die
Nachfrage aber auch niedrig sein. Hierfür könnte ein autonomer Pilotbetrieb geeignet sein, allerdings ist es bisher
noch nicht gelungen, einen Partner aus der Fahrzeugindustrie zu gewinnen, da der Entwicklungsstand bei geeigneten
Fahrzeugen das noch nicht zulässt. Die Region Hannover
bemüht sich weiterhin einen Piloten zu realisieren.
Hinsichtlich eines autonomen Betriebs im SPNV und bei
der Stadtbahn ist die technische Entwicklung deutlich
weiter gediehen. Allerdings ist der Einfluss der Region
Hannover auf die Thematik begrenzt und der Zeithorizont
der Laufzeit des Nahverkehrsplans bis 2025 ist hierfür zu
kurz.
Für den SPNV gilt, dass Schienenverkehrsmittel grundsätzlich die besten Voraussetzungen aufweisen, auf automatischen Betrieb umgestellt zu werden. Freiwerdendes
Personal kann besser im Bereich der Kundenbetreuung
eingesetzt werden, wobei bundesweit ein Personalmangel bei Lokführern festzustellen ist, dem durch fahrerlosen Betrieb entgegengewirkt werden kann. Die Region
Hannover unterstützt daher Projekte zur Umstellung auf
den automatisierten Betrieb. Es wird ein gemeinsamer
Prozess mit der LNVG angestrebt.
Bei der Stadtbahn ist ein gemeinsamer Prozess mit der
ÜSTRA geplant. Hier sind erste Umstellungen schon bei
der nächsten Stadtbahngeneration 2030 denkbar.
Nahverkehrsplan 2021
4.2.6 Untersuchung zur Einrichtung
von Mobilpunkten
In der Region Hannover sollen sogenannte Mobilpunkte
eingerichtet werden. Diese Mobilpunkte sollen als weitergehenden Verknüpfungspunkte für die Mobilität in
suburbanen und ländlichen Gebieten verstanden werden.
Sie sollen vor allem als Übergangspunkte zum Carsharing,
Bikesharing (inkl. Lastenrädern, auch e-Bikes und e-Lastenräder) oder dem privaten Fahrrad dienen. Insbesondere an S-Bahnhaltepunkten sollen Mobilpunkte eingerichtet werden.
4.3 Die Servicequalität verbessern –
im Sinne der Fahrgäste
Neben den Qualitäten des Angebots und der Ausstattung des ÖPNV dienen Maßnahmen zur Verbesserung der
Servicequalität dazu, den Umgang mit dem ÖPNV für die
Fahrgäste einfach und komfortabel zu gestalten. Zudem
muss die Möglichkeit, den ÖPNV zu nutzen so qualitativ
ansprechend sein, dass auch Interessierende, die den
ÖPNV bislang nicht oder selten nutzen, motiviert werden,
sich damit auseinanderzusetzen. Dazu gehören neben
einem verständlichen Tarifgefüge ein einfaches System
zur Information und zum Vertrieb und vor allem ein Echtzeitauskunftssystem über gängige Medien. Störungen
sollen schnell behoben werden und Beschwerden sollen
zu einer Lösungsstrategie führen und dem Fahrgast diese
auch rückkoppeln. In den folgenden Punkten werden Planungen der Region Hannover dazu dargestellt.
4.3.1
Tarifentwicklung
Die aktuellen, konkreten Maßnahmen der Tarifentwicklung sind dem Kapitel 3.2.3 zu entnehmen, die vorwiegend das Fahrscheinportfolio betreffen. Im Folgenden
werden die Maßnahmen beschrieben, die 2018 im Zuge
der Tarifstrukturreform beschlossen wurden und ab dem
01.01.2020 umgesetzt werden sollen.
Das Tarifsystem im GVH ist bereits relativ einfach und
verständlich aufgebaut. Jedoch waren bisher die unterschiedlichen Tarifzonen für Tickets und Cards verwirrend,
insbesondere für Gelegenheitsnutzer und Gelegenheitsnutzerinnen. Dies wird zukünftig vereinheitlicht, wobei,
die sich entscheiden wollten, zu Stammkunden zu werden
„Tarifwechsler“ eine Preisdifferenzierung dafür sorgt, dass
die Maßnahme einnahmenneutral bleibt. Für die Einwohnenden im Umland werden die Card-Preise zum Erreichen
ihrer Mittel- und Grundzentren gesenkt, die Binnennachfrage der Gemeinden im Umland soll damit gestärkt werden. Erhöht werden ausschließlich die Preise derer, die
bisher nur in die Zone Hannover 2 gependelt sind. Dies
sind wenige Personen, die nun aber das gesamte Stadtgebiet befahren können.
In einer weiteren Stufe soll ab 2021 eine netzweite Zeitkarte für Senioren und Seniorinnen eingeführt werden.
Die Einführung einer PartnerCard ist noch offen.
Die Tarifzonen für „Tickets“ und „Cards“ werden angeglichen. Zukünftig gibt es nur noch drei Tarifzonen. Die
Card-Zonen „Hannover 1“ und „Hannover 2“ werden zu
einer Tarifzone zusammengelegt.
b) Für die bisherigen Tarifzonen „Umland“ und „Region“
werden rabattierte Zeitkarten eingeführt. Gleichzeitig
werden die Fahrausweise im Sondertarif „Barsinghausen“
vom Markt genommen.
c) Die Fahrberechtigungen für SchulCards werden ausgeweitet und gelten zukünftig ganzjährig im gesamten Tarifgebiet des GVH; Netzkarte zum Einheitstarif.
d) Die Fahrausweise in den Großkundenangeboten „FirmenAbonnement“ und „SammelBestellerAbonnement“
werden zukünftig auch für die Regionaltarifstrecken angeboten.
e) Es werden einheitliche 1. Klasse-Aufschläge bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen eingeführt.
f) Das HalbjahresAbonnement wird vom Markt genommen.
g) Es wird neue Bezeichnungen für die Tarifzonen und Tarifprodukte geben.
h) Auf den Sprinterlinien 300, 500, 700 und 900 der regiobus GmbH wird ab dem 01.01.2020 auch in Hannover
der Kurzstreckentarif anerkannt. Dieser gilt auf Buslinien
für fünf Haltestellen.
4
Die bisherigen Begriffe „Tickets“ und „Cards“ werden für
nahezu alle Produkte durch „Karte“ bzw. „Fahrkarte“ ersetzt. Tarifzonen sind Geltungsbereiche und erhalten die
Buchstaben A bis C bzw. D bis F für den Regionaltarif.
4.3.2
Einrichtung einer zentralen
Informations- und Beschwerde stelle
Um einen bestmöglichen Service zu gewährleisten, auch
wenn der ÖPNV für den einzelnen Fahrgast gerade nicht
reibungslos funktioniert, ist beabsichtigt, eine zentrale
Informations- und Beschwerdestelle einzurichten. Dort
wird allen Kunden und Kundinnen des ÖPNV in der Region Hannover eine einfache und barrierefrei nutzbare
Plattform für alle Anliegen zur Verfügung gestellt. Diese
soll Möglichkeiten für eine Kommunikation eröffnen, die
sowohl online als auch persönlich oder schriftlich erfolgen kann.
An dieser Informations- und Beschwerdestelle soll das
Wissen aller Partner an einer Stelle gebündelt werden.
Dabei muss sichergestellt sein, dass Kunden und Kundinnen ihr Anliegen auch ohne Fachwissen an der richtigen
Stelle platzieren können und kompetente Antwort und
Beratung erhalten.
Die Plattform dient zur optimierten Kundenorientierung,
Kundenbindung, Kundenzufriedenheit, Produktverbesserung, Qualitätssicherung und Imageverbesserung aller
Partner im GVH.
Die Informations- und Beschwerdestelle umfasst dabei
alle Eingangskanäle, die allen Kunden und Kundinnen
91
Nahverkehrsplan 2021
individuell ermöglicht, sich auf die ihnen entsprechende
Weise einzubringen.
Dazu gehört die Möglichkeit, telefonisch erreichbare
AnsprechpartnerInnen zu erreichen, dazu wird eine
Service-Hotline mit einheitlicher Telefonnummer und
festen Ansprechzeiten eingerichtet.
Anregungen, Fragen und Beschwerden können auch
auf dem Postweg schriftlich eingereicht werden über
Briefe, Postkarten oder zum Beispiel in Kundenzentren ausliegende Dialogkarten.
Schriftliche Äußerungen können auch per E-Mail eingereicht werden, eine entsprechende feste E-Mail-Adresse wird eingerichtet.
Über Internet können auf gvh.de und den Websites
aller Partner Formulare aufgerufen werden, über die
Eingaben getätigt werden können, ebenso über SocialMedia-Kanäle (Twitter, Facebook und andere).
Eine persönliches Gespräch kann in Kundenzentren
oder Verkaufsstellen geführt werden.
Auch an Fahr- und Kontrollpersonal gerichtete Anliegen sollen systematisch weitergegeben und weiterverarbeitet werden.
4
Alle so bekannt gewordenen Kundenanliegen werden kategorisiert aufgenommen und ausgewertet. Hierfür ist der
Aufbau eines webbasierten Kundenmanagement-Instrumentariums / KMI vorgesehen. Die Auswertungen werden
regelmäßig allen Partnern zur Verfügung gestellt, wobei
hier ein DSGVO-konformes Reportingsystem einzusetzen
ist.
92
Zur Verarbeitung der Anliegen und Beschwerden sowie zur
effizienten Bearbeitung und Lösung der angesprochenen
Probleme wird ein Prozess aufgesetzt, der aus folgenden
Schritten besteht:
Anregung für Kundinnen und Kunden
Kanalisierung: Alle Eingaben, Anliegen und Beschwerden, die über verschiedene Medien eingehen, werden
in einem System gepflegt und weiterverarbeitet
Beschwerdeannahme: Die Beschwerde wird aufgenommen und in das System eingegeben, der Zugriff
durch dafür zuständige MitarbeiterInnen wird gesichert.
Bearbeitung: Das Anliegen oder die Beschwerde werden geprüft und den richtigen Stellen zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Reaktion gegenüber KundInnen: Der/die Kunde/Kundin erhält eine Rückmeldung, dass sein/ihr Anliegen
eingegangen ist, bei Bedarf auch eine Begründung,
Entschuldigung oder Erstattung
Auswertung einschließlich möglicher Maßnahmenableitung: Die Kundenanliegen werden statistisch
ausgewertet und Maßnahmen geplant, um wieder
kehrende und systematische Fehler oder Probleme zu
beheben.
Nahverkehrsplan 2021
4.3.3 Echtzeit-Fahrgastinformation,
Störfallmanagement und
Anschlusssicherung
Die technischen Voraussetzungen für den Informationsfluss in Echtzeit sind bereits gegeben. Dabei werden über
die RBL-/ITCS-Systeme der Verkehrsunternehmen und
Eisenbahnverkehrsunternehmen die Positionsdaten ermittelt. Die Solldaten werden mit den Ist-Zeiten abgeglichen. Somit können Verspätungen angezeigt und Prognosewerte abgeleitet werden. Diese Daten fließen in die ZDD
(Zentrale Datendrehscheibe) für Norddeutschland beim
VBN ein. Von dort gelangen sie in die Auskunftssysteme.
Kontinuierlich wird an der Verbesserung der Datenqualität gearbeitet. Für das Störfallmanagement sind technische und personelle Ressourcen erforderlich.
Ein Störfallmanagement gewährleistet bei geplanten wie
ungeplanten Störungen die rechtzeitige Versorgung der
barrierefreien Fahrplanauskunft. Das betrifft auch Aufzugsstörungen. Alternativen werden frühzeitig kommuniziert.
2021 wird ein Ereignismanagementsystem (EMS) eingeführt, in dem alle Störungsmeldungen erfasst und mit der
Elektronischen Fahrplanauskunft verknüpft werden, es
ersetzt das alte System ICS.
Für den Austausch mit anderen Systemen werden standardisierte Schnittstellen genutzt. EMS kann unterschiedliche Ausgabemedien bedienen, so können Informationen
über die App, über das Internet und über Twitter oder als
Push-Meldungen weitergegeben werden und an DFI-Anzeiger an Haltestellen und in Fahrzeugen angezeigt werden. Die Informationen werden mit den Bordgeräten
verknüpft oder können in Text-to-Speech-Informationen
münden. Darüber hinaus kann das EMS für Meldungen
über Aufzugstörungen in Echtzeit genutzt werden.
Moderne Anzeigetechnologien sollen sowohl in Fahrzeugen als auch an Haltestellen weiter erprobt werden, um
die Einführung des EMS sowie die kontinuierliche Verbesserung der RBL/ITCS Systeme optimal zu unterstützen.
Als Personal werden sogenannte InformationsmanagerInnen eingesetzt. Sie bedienen das EMS und arbeiten
bestenfalls rund um die Uhr an allen Wochentagen in den
Leitstellen. Sie erstellen Erstmeldungen, aktualisieren
und ergänzen diese und informieren über die voraussichtliche Dauer und das Ende der Störung.
Die Region Hannover wirkt darauf hin, dass es an den
SPNV-Halten im Gebiet des Verbundes GVH eindeutige
Haltepositionen für den Busnot- und Schienenersatzverkehr sowie eine verständliche, gut lesbare Wegeleitung
dorthin geben wird.
4
Ab 2021 wird die Region Hannover darauf hinwirken, dass
die Verkehrsunternehmen im GVH über standardisierte
VDV- Schnittstellen automatisierte Anschlusssicherung
betreiben. Dies soll dann auch in der Fahrgastinformation
für App/Web und die Anzeiger innerhalb der Fahrzeuge
genutzt werden.
93
Nahverkehrsplan 2021
4.3.4
Technische Angebote
Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität soll die technologische Ausstattung der Fahrzeuge erhöht werden. So wird
neben dem WLAN Angebot der SprintH Linien auf allen
Stadtbus- und Stadtbahnlinien sowie den Stadtbahnhaltestellen der ÜSTRA mittelfristig ein WLAN Angebot zur
Verfügung gestellt. Dieses Angebot soll in einem ersten
Schritt in der Stadtbusflotte in 2020 angeboten werden
und dann bis 2023 auf alle Stadtbahnen und Stadtbahnhaltestellen erweitert werden.
4
Evaluiert werden soll darüber hinaus die „vollständig
digitalisierte Haltestelle“. Hierzu soll eine unterirdische
Haltestelle so mit digitalen Medien ausgestattet werden,
dass auf gedruckte Informationen vollständig verzichtet
werden kann. Dieses Vorhaben soll pilothaft angegangen
werden und dazu dienen, sowohl Effektivität und Effizienz als auch die Machbarkeit zu klären.
94
5
Organisation und Finanzierung
95
Nahverkehrsplan 2021
Kapitel 5
5. Organisation ·und Finanzierung
5.1 Ausschreibungslose SPNV
Karte 10: Liniennetz SPNV mit Beteiligung der Region Hannover (ohne Reaktivierungen) / Stand: Februar 2022
Norddeich
Bremerhaven
Emden
Hamburg
Buchholz
Lüneburg
Oldenburg
Bremen
Verden
Dannenberg
Uelzen
Soltau
Meppen
Nienburg
Celle
Hannover
Gifhorn
Wolfsburg
Osnabrück
Minden
Braunschweig
Hameln
Münster
Hildesheim
Bielefeld
Kreiensen
Paderborn
96
S-Bahn Hannover DB Regio und Transdev Hannover
Expresslinien Emsland / Mittelland (EMIL) Westfalenbahn
Emsland = Emden - Meppen - Rheine - Münster
Mittelland = (Bielefeld / Rheine - Osnabrück -)
Löhne - Hannover - Braunschweig
Expresskreuz Niedersachsen / Bremen DB Regio
Hannover - Nienburg - Bremen - Emden - Norddeich
Hannover - Bremen - Bremerhaven-Lehe
Osnabrück - Diepholz - Bremen - Bremerhaven-Lehe
Heidekreuz erixx
Hannover - Soltau - Buchholz
Uelzen - Soltau - Bremen
Hansenetz Metronom
Uelzen - Hannover - Göttingen
Hannover - Hamburg
ElektroNetz Niedersachsen Ost (ENNO) Metronom
Hannover - Gifhorn - Wolfsburg
Wolfsburg - Braunschweig - Hildesheim
Dieselnetz Niedersachsen Südost (DINSO II, Dieselnetz
Niedersachsen-Mitte) erixx
Uelzen - Braunschweig
Bad Harzburg - Goslar - Hildesheim - Hannover
Braunschweig - Goslar/Bad Harzburg
Lüneburg - Dannenberg
Goslar
Bad Harzburg
Northeim
Göttingen
Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der LGLN, 2019
Kartographie und Druck: Region Hannover
Nahverkehrsplan 2021
5.1.1
SPNV nach AEG –
Ausschreibungslose SPNV
Für die in der Karte 9 dargestellten Ausschreibungslose
sollen die Ziele des Nahverkehrsplans hinsichtlich Quantität und Qualität des SPNV umgesetzt werden. Hierzu
dienen die mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen geschlossenen Verkehrsverträge.
Nach EU-Recht sind diese Leistungen zwingend auszuschreiben und aufgrund des großen Volumens hat diese
Ausschreibung europaweit zu erfolgen.
Die Region Hannover schreibt Leistungen in ihrer Eigenschaft als Aufgabenträgerin für den SPNV federführend
aus oder fungiert bei der Ausschreibung als Juniorpartner gemeinsam mit den benachbarten Aufgabenträgern
LNVG und weiteren.
Zur Umsetzung des Deutschlandtaktes ist beim Zuschnitt
der Ausschreibungsnetze in Zukunft frühzeitig auf die angestrebte Durchbindung der SPNV-Linien zu achten.
Die Zuständigkeit der Region Hannover als Aufgabenträgerin endet an den Gebietsgrenzen. Das heißt ein Teil
des GVH-Gebiets liegt auch im Zuständigkeitsgebiet der
LNVG (Landkreis Hildesheim, Landkreis Schaumburg).
2018 hat die Region Hannover mit folgenden Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Vertrag geschlossen:
Die folgende Tabelle 19 der Ausschreibungen im Raum
zeigt eine große Wettbewerbsintensität, die sich in den
kommenden Jahren fortsetzen wird.
5
Tabelle 19: SPNV Soll-Lestungen nach Eisenbahmverkehrsunternehmen 2017
Zug -Kilometer
[Mio. km/a]
EVU
Linien
DB Regio
S1- S8, S21, S51, RE1, RE8
6,9
erixx
RE10, RB38
0,6
metronom
RE2, RE30
1,3
Westfalenbahn
RE60, RE70
1,1
97
Nahverkehrsplan 2021
Tabelle 20: Ausschreibungen im SPNV
Netz
Linienverlauf
Laufzeit
Federführer
Zug-km
im Gebiet
der
Region
Hannover
[Mio. km/a]
S-Bahn Hannover
S1 bis S8 (ab
12.2013: S 21
und S 51)
S-Bahn Hannover
S1 bis S8 und
S21 und S51
S-Bahn Hannover
S1 bis S8 und
S21 und S51
EMIL
Braunschweig - H Bielefeld/Rheine
Emsland: Münster Emden
Heidekreuz
Soltau - H
Heidekreuz
Soltau - H
Dieselnetz
Niedersachsen - Mitte
Soltau - H
RE-Kreuz
Bremen/Niedersachsen
H - Norddeich/
Bremerhaven
RE-Kreuz
Bremen/Niedersachsen
H - Norddeich/
Bremerhaven
Expresskreuz
Bremen/Niedersachsen
H - Norddeich/
Wilhelmshaven/
Bremerhaven
Uelzen-Göttingen
Uelzen - H Göttingen
Uelzen-Göttingen
Uelzen - H Göttingen
Uelzen-Göttingen
Uelzen - H Göttingen
Hanse-Netz / Uelzen
-Göttingen
Bremen/Hamburg 12.2018
- Uelzen - H 12.2033
Göttingen
DINSO II
H - Bad Harzburg
ENNO
Wolfsburg - H
5
98
12.2012
12.2020
12.2020
06.2022
Europaweite
Ausschreibung
Region
Hannover
5,58
Übergangsvertrag
Region
Hannover
5,9
12.2021
12.2034
Europaweite
Ausschreibung mit
vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb
Region
Hannover
6,14
12.2015
12.2030
Europaweite
Ausschreibung
LNVG
0,82
Europaweite
Ausschreibung
LNVG
0,33
Verlängerungsoption
aus Vertrag
LNVG
Europaweite
Ausschreibung mit
vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb
LNVG
10
Direktvergabe
LNVG
0,72
Übergangsvertrag
LNVG
0,72
Europaweite
Ausschreibung mit
vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb
LNVG
Europaweite
Ausschreibung
LNVG
0,65
Verlängerungsoption
aus Vertrag
LNVG
0,67
Geringfügige
Nachbestellung
LNVG
0,67
Europaweite
Ausschreibung mit
vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb
LNVG
0,71
12.2014
12.2029
Europaweite
Ausschreibung
LNVG
0,18
12.2015
12.2025
Europaweite
Ausschreibung
Regionalverband
Braunschweig
0,54
12.2011
12.2019
12.2019
12.2021
12.2021
12.2029
12.2013
12.2022
12.2022
12.2024
12.2024
12.2039
12.2005
12.2013
12.2013
12.2015
12.2015
12.2017
Nahverkehrsplan 2021
5.1.2
ÖPNV nach PBefG: Öffentliche
Dienstleistungsaufträge(ÖDA)
von Stadtverkehr und Regional
verkehr Hannover Bus
Soweit eine nach den Maßstäben der Region Hannover
ausreichende Verkehrsbedienung nicht eigenwirtschaftlich möglich ist, also ein Bedarf öffentlicher Finanzierung
besteht, muss nach dem PBefG ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) vergeben werden.
Somit dienen öffentliche Dienstleistungsaufträge dem
Zweck, für den Fahrgast ein einheitliches, verkehrsträgerund linienübergreifendes Gesamtnetz zu erhalten und dafür zu sorgen, dass das ÖPNV-Angebot den öffentlichen
Interessen in der Region Hannover entspricht. Die Finanzierung der Verkehrsdienste wird durch den ÖDA auf eine
tragfähige rechtliche Grundlage gestellt.
Öffentliche Dienstleistungsaufträge können auf unterschiedliche Weise geschlossen werden, beispielsweise
über europaweite Ausschreibungen des ÖPNV. Aufgrund
der organisatorischen und rechtlichen Aufstellung der
Verkehrsunternehmen regiobus Hannover und ÜSTRA
verfügt die Region Hannover über eigene Verkehrsunternehmen, die die rechtlichen Voraussetzungen für Direktvergaben erfüllen. Damit hat die Region Hannover die
Kontrolle über die Verkehrsunternehmen wie über eine eigene Behörde und die Verkehrsunternehmen dürfen nicht
anderweitig, also in Räumen anderer Aufgabenträger in
einen Wettbewerb um ÖPNV-Leistungen treten.
Im ÖDA werden die inhaltlichen Anforderungen der EU
VO 1370/2007 und die weiteren rechtlichen Vorgaben aus
dem PBefG, die letztlich die Vergabe regeln, realisiert. Außerdem werden dort weitere Verordnungen und Gesetze
umgesetzt.
Im konkreten ÖDA sind regelmäßige Marktvergleiche vorgegeben, um über Zielgrößen die Entwicklung der Unternehmen zu steuern und die Kosten des ÖPNV auch in Zukunft auf einem angemessen Niveau zu halten.
Weitreichender und detaillierter als im Nahverkehrsplan
werden im ÖDA neben den Anforderungen an das Verkehrsangebot auch die Qualitäten der Verkehrsbedienung
festgelegt sowie Aussagen zu Tarif, Vertrieb und Kommunikation getroffen.
Neben dieser möglichst exakten Beschreibung des vom
Verkehrsunternehmen umzusetzenden Angebots muss
der ÖDA aber Möglichkeiten eröffnen, auch eine Weiterentwicklung des ÖPNV zu ermöglichen. Die Verkehrsunternehmen müssen verpflichtet werden, von der Aufgabenträgerin vorgesehene Veränderungen umzusetzen.
Daher werden für die Weiterentwicklung des Verkehrsangebotes im ÖDA transparente Regelungen im Rahmen
eines Änderungsmanagements aufgestellt.
Dies beinhaltet, dass Initiativen für Angebotsänderungen
durch die Region Hannover als Aufgabenträgerin sowie
auch durch ÜSTRA und regiobus eingebracht werden können.
Im Einzelnen liegen dem ÖPNV-Angebot in der Region
Hannover folgende ÖDA zu Grunde:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr Hannover 2015-2038 (ÜSTRA)
Laufzeit 22,5 Jahre (vom 25.09.2015 bis 24.03.2038)
Der ÖDA umfasst das gesamte von der ÜSTRA betriebene Stadtbahn- und Busliniennetz in Hannover und
den angrenzenden Städten und Gemeinden
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag Regionalverkehr
Hannover Bus
Laufzeit 10 Jahre (vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029)
Der ÖDA umfasst das gesamte von regiobus betriebene Busliniennetz in den Städten und Gemeinden der
Region Hannover und der Stadt Hannover
5
5.2 Die Rolle des GVH
Der GVH wurde 2012 als Mischverbund in Form einer
GmbH neu gegründet.
In diesem Mischverbund bestehen folgende Beteiligungsverhältnisse: 51% hält die Region Hannover als Aufgabenträgerin und 49% halten die Verkehrsunternehmen.
Die beteiligten Verkehrsunternehmen sind bislang ÜSTRA, regiobus, DB, erixx, metronom und WestfalenBahn.
Wichtiges Ziel ist die Zusammenarbeit im ÖPNV im Tarifgebiet des Großraum-Verkehrs Hannover. Diese Zusammenarbeit umfasst den ÖPNV auf Straße und Schiene.
Aufgaben und Ziele des Verbundes sind die Sicherung und
Weiterentwicklung des bestehenden Verkehrsverbundes,
die Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit
des ÖPNV sowie die Weiterentwicklung eines wirtschaftlichen und integrierten Verbundverkehrs zur Sicherstellung
einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen.
Die Region Hannover strebt eine Optimierung der Gesellschaftsstruktur der GVH GmbH an, um effizienter und effektiver auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können
und Maßnahmen im Sinne der Fahrgäste und der Verkehrswende schneller umzusetzen.
99
Nahverkehrsplan 2021
Abbildung 16: Struktur des GVH
als Aufgabenträger
Partnerschaftsverträge/ÖDA
Verkehrsverträge
weitere
Betreiber
möglich
49 %
Ges.-Anteil
Gesellschaftsvertrag
5
Gesellschaftervereinbarung
Dienstleistungsverträge
(inkl. Standards und Leitlinien)
Einnahmenaufteilungsvertrag
51 %
Ges.-Anteil
5.3 Infra
5.4.1
Die Umsetzung aller Vorhaben im Bereich der Stadtbahn
obliegt der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover
GmbH (infra) als Bauherrin und Eigentümerin der Anlagen. Die Infrastruktur für die Stadtbahn wird von der Region Hannover als zuständiger Aufgabenträgerin finanziert.
5.4.1.1 Mittel aus dem Gemeindever kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
und dem Entflechtungsgesetz
(EntflechG)
5.4 Finanzierung
Der Region Hannover obliegt als Aufgabenträgerin für den
ÖPNV die Finanzierung des ÖPNV in ihrem Gebiet. Dies
wird im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz festgelegt.
Die Finanzierung des ÖPNV und aller seiner unterschiedlichen Teile ist komplex und geschieht nur teilweise über
Einnahmen aus Fahrscheinerlösen. Fahrscheinerlöse fließen vorwiegend in den laufenden Betrieb (die konsumptiven Kosten), aber auch diese können bei weitem nicht
durch die Fahrscheineinnahmen gedeckt werden. Die
Wirtschaftlichkeit des ÖPNV im Sinne einer möglichst geringen Belastung der Allgemeinheit ist daher zu beachten.
Die Finanzierung speist sich somit vorwiegend aus eigenen Haushaltsmitteln der Region Hannover, aber auch
aus einer Reihe von Fördermöglichkeiten des Bundes und
des Landes. Die beiden wichtigsten Quellen auf Landesebene sind die Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz
(RegG), aus denen die niedersächsischen Aufgabenträger
Zuweisungen vom Land nach § 7 und 7a NNVG erhalten,
sowie diejenigen, die nach dem Entflechtungsgesetz
(ehemalige Mittel nach GVFG) ausschließlich für die Verbesserung von Verkehrsinfrastruktur bzw. andere investive Aufgaben zu verwenden sind.
Im Folgenden ist dargestellt, welche Kosten entstehen
und wie sie gedeckt werden.
100
als GmbH-Gesellschafter
Finanzierung der Infrastruktur
Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) regelt
die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Kommunen. Während
der Bund auf dieser Grundlage noch die Finanzierung von
verkehrlichen Großprojekten unterstützt, werden die Mittel werden die Mittel für kleine und mittelgroße Projekte
im Rahmen des Entflechtungsgesetzes Ende 2019 entfallen. Eine Nachfolge dieser Finanzierungszusage wird
derzeit noch auf Landesebene verhandelt. Fest steht,
dass die Länder mehr Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen des Bundes erhalten und diese möglicherweise
zweckgebunden für den Ausbau und die Sanierung der
Verkehrsinfrastruktur für die Städte und Gemeinden bereitstellen werden.
Mit dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) stellt das Land den Kommunen zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse jährlich Finanzhilfen zur Verfügung. Alle Baumaßnahmen (wie beispielsweise Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der Stadtbahn), die die Voraussetzungen einer Förderung erfüllen
(wie die Herstellung von Barrierefreiheit), können mit bis
zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.
Um an der Förderung teilzunehmen, muss die Baumaßnahme zuvor in das Jahresprogramm des Ministeriums für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung aufgenommen worden sein.
5.4.1.2 Finanzierung von Investitionen
(ortsfeste Infrastruktur)
In Abbildung 17 werden die Förderquoten im Land Niedersachsen dargestellt.
Nahverkehrsplan 2021
Abbildung 17: Maximale Förderquoten bei Investitionesvorhaben im ÖPNV in Niedersachsen
• Zuwendungsfähige Kosten über 50 Mio.€
• Zuwendungsfähige Kosten 35.000€ bis 50 Mio. €
Mindestanteil *
Region Hannover
Mindestanteil *
Region Hannover
mind.
25%
bis 15%
mind.
25%
bis 60%
5
bis 75%
Landesmittel
Nach EntflechtG
Bundesmittel
Nach GVFG
Landesmittel
Nach EntflechtG
• Hinzu kommen ggf. noch nicht zuwendungsfähige Kostenanteile des Vorhabens (z.B. Planungskosten,
Gebühren, nicht förderfähige Bauformen wie straßenbündige Bahnkörper oder ein zusätzlicher barrierefreier Zugang).
5.4.1.3 Businfrastruktur, Umsteige-,
Park+Ride-, Bike+Ride-Anlagen
Eigene Bauvorhaben
Eigene Bauvorhaben werden von der Region Hannover unter anderem in folgenden Bereichen realisiert:
Neubau und Erweiterung von Park+Ride- und Bike+
Ride-Anlagen
Neubau von Bushaltestellen
Umgestaltung und Neubau Zentraler Omnibusbahnhöfe (ZOB)
Barrierefreier Ausbau und Verbesserung der Situation von Bushaltestellen durch Ausstattungsverbesserung (z.B. dynamische Fahrgastinformation, Fahrradbügel) sowie weitere Sonderausstattung an Bushaltestellen der sprintH-Linien.
Die Zahlungsermächtigungen für Investitionen erfolgen
über den Finanzhaushalt der Region Hannover. Neben der
üblichen Förderung von ÖPNV-Vorhaben (siehe Abbildung 17) stehen in begrenztem Umfang zweckgebundene Mittel gemäß Niedersächsischem Nahverkehrsgesetz
(NNVG) für Investitionen für die Verbesserung des ÖPNV
zur Verfügung.
Während der Laufzeit des NVP müssen Gespräche mit der
Landesnahverkehrsgesellschaft bezüglich der Flexibilität
der Förderungsmöglichkeiten geführt werden. Zu klären
sind dabei folgende Punkte:
Derzeit besteht eine Förderung der LNVG (über Entflechtungsgesetz) für Park+Ride- und Bike+Ride -Anlagen aufgrund von Erhebungen / festgestelltem Bedarf (nachfrageorientiert).
Ziel der Region Hannover ist es, über das MW (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung) darauf hinzuwirken, dass
künftig vermehrt angebotsorientierte Fördermöglich
keiten zur Verfügung gestellt werden, damit wir im
Sinne der Verkehrswende deutlich mehr Menschen
zum Umstieg auf Bussen und Bahnen bewegen können.
Darüber hinaus sollen auch andere Fördermöglichkeiten geprüft und genutzt werden wie die Nationale
Klimaschutzinitiative, PTJ greift auf Bundesmittel zu, keine eigen Mittel, des Bundes, Mittel als Ergebnis des Dieselgipfels etc.
Außerdem soll geprüft werden, ob Bahnsteigverlängerungen als Tatbestand zur Förderung aufgenommen werden können.
Zuwendungen an die Kommunen für ÖPNV-Vorhaben
Bei größeren ÖPNV-Vorhaben, insbesondere auch beim
Neu- und Ausbau oder Erweiterung von Park+Ride-Anlagen wird oftmals der Erwerb von Grundstückflächen erforderlich. Da die ÖPNV-Vorhaben nach der Realisierung
in der Regel – verbunden mit der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht – in das Eigentum der Kommunen
übergehen, erfolgt die Finanzierung des erforderlichen
Grunderwerbs mittels Zuwendungen an die Kommunen,
welche dann den Grundstückskauf abwickeln.
Sind bei Bauvorhaben der Kommunen ÖPNV-relevante
Bereiche betroffen, kann eine finanzielle Beteiligung der
Region Hannover beantragt werden.
Im Rahmen des 2010 eingeführten und mittlerweile auf
unbestimmte Zeit verlängerten ÖPNV-Konjunkturprogramms des Landes Niedersachsen zur „Grunderneuerung
von Bushaltestellen mit Verbesserung der Ausstattung“
haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, in einem
vereinfachten Verfahren Sammelanträge für bis zu acht
kleinere Maßnahmen sowie darüber hinaus weitere Einzelanträge für größere Maßnahmen zu stellen. Ergänzend
zu der 75%igen Landesförderung übernimmt die Region
101
Nahverkehrsplan 2021
Hannover im Rahmen eines zusätzlich geschaffenen Anreizprogrammes eine 50%ige Finanzierungsbeteiligung
für folgende Kostenbestandteile:
Nicht durch Zuwendung des Landes gedeckte, als zuwendungsfähig anerkannte Bau- und Grunderwerbskosten einschließlich begründeter Baukostenerhöhung nach Genehmigung eines Kostenerhöhungsantrages durch die Region Hannover
Nicht durch Zuwendung des Landes gedeckte Planungskosten
5
Damit beträgt der Eigenanteil der Kommunen 12,5%.
Zuwendungen an DB für SPNV-Vorhaben
Der Ausbau von Stationen und Strecken des SPNV wird
von der Region Hannover als zuständiger Aufgabenträgerin finanziert. Die Umsetzung aller Vorhaben wird von der
DB als Bauherrin und Eigentümerin (Stationen: DB Station & Service; Strecken: DB Netz) gesteuert.
Maximal 75% der zuwendungsfähigen Kosten dieser Vorhaben können durch Landes- und/oder Bundesmittel abgedeckt werden (siehe Abbildung 17). Die übrigen 25 %
sowie die kompletten nicht zuwendungsfähigen Baukosten und die Planungskosten, darunter auch vorausgehende Machbarkeitsstudien, Standardisierte Bewertungen,
trägt in der Regel die Region Hannover.
Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die DB
in Einzelfällen mit Eigenmitteln an diesen Kosten.
Zuwendungen an infra für Stadtbahnvorhaben
Die Infrastruktur für die Stadtbahn wird von der Region
Hannover als zuständiger Aufgabenträgerin finanziert.
Dabei werden die Mittel für Neu- und Ausbauvorhaben
im Finanzhaushalt und die Mittel für Erneuerungs- und
Instandhaltungsvorhaben über den jährlichen Verlustausgleich des infra-Wirtschaftsplanes im Ergebnishaushalt der Region bereitgestellt. Die Umsetzung aller
Vorhaben obliegt der Infrastrukturgesellschaft Region
Hannover GmbH (infra) als Bauherrin und Eigentümerin
der Anlagen. Die Finanzierung der Erneuerungs- und Instandhaltungsvorhaben erfolgt in voller Höhe aus dem
Wirtschaftsplan der infra. Die Neu- und Ausbauvorhaben
werden in der Regel bis maximal 75% der zuwendungsfähigen Kosten über Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vom Bund und/oder
dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) vom Land gefördert (siehe Abbildung 17). Die entsprechenden Finanzierungsanträge werden von der infra beim Land gestellt. Die
Komplementärfinanzierung für diese Vorhaben erfolgt
über entsprechende Zuwendungsbescheide der Region
Hannover an die infra.
102
5.4.2
Finanzierung der Maßnahmen/
des Angebots (konsumptiv)
In der Region Hannover verursachte das Verkehrsangebot
des ÖPNV im Jahr 2016 ca. 386 Mio. € Defizit. Diese Kosten
entstanden bei den Verkehrsunternehmen, die den ÖPNV
in der Region Hannover betreiben. Nicht enthalten sind
darin die Kosten für die Haltestelleninfrastruktur für Bus
und Stadtbahn sowie für die Gleisanlagen der Stadtbahn.
Die Finanzierung dieser konsumptiven Kosten wurden wie
folgt vorgenommen (siehe Abbildung 18):
Fast 60% der Kosten für das ÖPNV-Angebot in der
Region Hannover finanzierten 2016 die Fahrgäste
durch den Kauf von Fahrkarten. 2016 waren das ca.
225,8 Mio. € (siehe dazu auch Kapitel 5.4.3).
Die verbleibenden 40% wurden wiederum aus verschiedenen Quellen finanziert:
Etwa 17 Mio. € (4,4%) wurden 2016 vom Land als
Ausgleich für rabattierte Preise im Schülerverkehr
und die kostenfreie Beförderung Schwerbehinder ter vom Land gezahlt.
Eine sehr große Bedeutung für die Finanzierung
des Verkehrsangebotes haben die Regionalisie rungsmittel, die vom Bund auf Grundlage des Re gionalisierungsgesetzes (RegG) über das Land an
die Region gezahlt werden. Im Jahr 2016 waren
das ca. 80 Mio. € (20,7%).
Verkehr für die kostenlose Beförderung anspruchs berechtigter Schüler (Kauf der SchulCard)
zahlte die Region Hannover im Jahr 2016
ca. 25,7 Mio. €. (6,7%).
Zum Ausgleich für den Sozialtarif zahlte die Regi on Hannover 2016 10 Mio. € (2,6%). Dieser ermög licht es Einwohnenden der Region Hannover mit
geringem Einkommen vergünstigt Bussen und
Bahnen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr
Hannover (GVH) zu nutzen.
Da diese Mittel immer noch nicht ausreichen, um
das Verkehrsangebot zu finanzieren, muss die
Region weitere Haushaltsmittel für Zuschuss zahlungen
an
die
Verkehrsunternehmen
in die Hand nehmen. 2016 waren das 27,5 Mio. €.
Diese Mittel, die nicht über die Tarif- bzw. Tarifer satzeinnahmen direkt an die Verkehrsunter nehmen fließen, werden über die Dienst leistungs- und Verkehrsverträge von der Region
an die Verkehrsunternehmen als Zuschuss gezahlt.
Nahverkehrsplan 2021
Abbildung 18: Finanzierung des ÖPNV
Region Hannover
Region Hannover
(SchulCard)
(Sozialtarif)
25,7 Mio €
10,0 Mio €2
2
2,6%
Region Hannover
(verbleibender Zuschuss)
6,7%
27,5 Mio €3
7,1%
5
Fahrgäste
Land & Bund
(RegMittel § 7 Abs. 1 NNVG)
20,7%
79,9 Mio €
(Fahrkarten)
58,5%
225,8 Mio €2
4,4%
Land & Bund
Gesamt: ca. 386,0 Mio. €
(Schüler u. Schwerbehinderte)
17,1 Mio €1
Quellen:
1
Jahresabschluss 2016 regiobus/ÜSTRA
Einnahmenpool GVH 2016
3
Spitzabrechnungen 2016 EVU, regiobus, VVG
2
Hinweis: Zahlungen der Region Hannover für Infrastruktur der Stadtbahn sind nicht enthalten
5.4.3
Finanzierung der Verkehrsleistungen im GVH
Die finanzielle Belastung für die Region Hannover ist
aufgrund von Ausgleichen niedriger und aufgrund
politisch beschlossener Angebote aus dem Regionshaushalt.
Im GVH werden zunehmend attraktivere Angebote für die Kunden und Kundinnen angeboten. Hierzu gehört die GVH SparCard, die auch neue Berechtigtenkreise
vorsieht, also nicht nur Fahrgäste im „Schülerstatus“.
Abbildung 19: Einnahmen- und Fahrtenentwicklung im GVH
300,0 Mio €
250,0 Mio
250,0 Mio €
200,0 Mio
150,0 Mio
Fahrten
Einnahmen
200,0 Mio €
150,0 Mio €
100,0 Mio
100,0 Mio €
50,0 Mio
50,0 Mio €
,0 Mio €
,0 Mio
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
Erlöse Cards Erwachsene I und II
Erlöse Tickets Normaltarif
Erlöse KinderTickets
Erlöse Sozialtarife
ErlöseCards Ausbildung
Erlöse andere GVH-Tarife
Anzahl Fahrten Gesamt
103
Nahverkehrsplan 2021
Verfahren zur Einnahmeaufteilung unter den Verkehrsunternehmen
Die im GVH (Großraum-Verkehr Hannover) erzielten Einnahmen werden gemäß dem Anfang 2013 modifizierten
Einnahmeaufteilungsvertrag zwischen den tarifanwendenden Verbundunternehmen ÜSTRA, regiobus, DB Regio, metronom, erixx, NordWestBahn und WestfalenBahn
aufgeteilt. Als Kennzahlen für die Höhe der zustehenden
Beträge dienen dabei die Anzahl der beförderten Personen und die jeweilige Tarifhöhe. Die dafür erforderlichen
Erhebungen erfolgen über Zählungen alle zwei Jahre und
über KundInnenbefragungen alle vier Jahre. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio, metronom, erixx
und Westfalenbahn erzielen zusätzliche Einnahmen aus
anderen Nicht-GVH-Tarifen (z. B. Niedersachsentarif, BB
DB) für ein- und ausbrechende Verkehre, die die Regionsgrenze überschreiten, ohne spezielle GVH-Angebote zu
nutzen. Für die Aufgabenträgerin sind diese Einnahmen
nur bei der Festlegung des Einnahmeanteils der EVU am
GVH-Tarif von Bedeutung.
5
Hinsichtlich der Einnahmenentwicklung ist für die Jahre
ab 2020 eine jährliche Steigerung von ca. drei Prozent zu
erwarten. Zu den Einnahmen siehe Tabelle 21, die Tarifeinnahmen beschreibt Tabelle 22.
Die SchulCards werden von den Trägern der Schülerbeförderung finanziert.
Ausgleichszahlungen für Schülerbeförderung
Im Zuge der veränderten Gesetzgebung gilt für die Ausgleichsleistungen im Schülerverkehr nicht mehr der §45a
PBefG mit der Ausgleichsleistungsverordnung, die Ausgleichsleistungen werden nun über Landesrecht geregelt.
Hierfür zuständig ist seit 2017 §7a NNVG (Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz). Dieser besagt, dass Landesmittel an die Region Hannover als Aufgabenträgerin zur
zweckbestimmten Verwendung von Ausgleichszahlungen
an die Verkehrsunternehmen zu leisten sind mit der Vorgabe, dass die Schülerfahrscheine um mindestens 25%
rabattiert sein müssen.
Tabelle 21: Einnahmen im GVH Pool 2017
GVH Pool 2017
in Mio. €
Fahrgäste
230,7
SchulCard
26,1
Region zu Sozialtarifen
11,7
GVH Pool
268,4
Tabelle 22: Fahrten im GVH nach Fahrgastgruppen 2013 bis 2017 (in Mio.)
Tickets
Normaltarif
Kinder
Tickets
Cards
Erwachsene
I und II;
Großkunden
Cards
Ausbildungsund
Jugendtarife
Sozialtarife
Andere
GVH
Tarife
Gesamt
Summe
gesamt
2013
29,22
2,54
89,57
54,68
4,78
3,46
184,25
2014
28,32
2,67
87,12
54,50
11,43
2,82
186,86
2015
28,77
2,73
87,45
55,05
15,78
2,52
192,30
2016
28,88
2,60
85,78
56,28
21,27
2,66
197,47
2017
28,08
2,55
85,95
55,60
23,18
2,86
198,22
Summe
gesamt
Tabelle 23: GVH Tarifeinnahmen nach Fahrgastgruppen 2013 bis 2017
104
Tickets
Normaltarif
Kinder
Tickets
Cards
Erwachsene
I und II;
Großkunden
Cards
Ausbildungsund
Jugendtarife
Sozialtarife
Andere
GVH
Tarife
Gesamt
2013
57,95
2,69
103,44
52,48
6,74
4,94
228,24
2014
58,39
2,71
103,16
53,68
13,11
5,28
236,33
2015
60,56
2,73
106,85
55,63
17,75
3,68
247,21
2016
60,58
2,52
109,83
57,25
26,55
4,75
261,48
2017
60,29
2,47
112,55
57,89
30,04
5,22
268,45
6
Maßnahmenliste
105
Nahverkehrsplan 2021
Kapitel 6
Maßnahmenliste
Kapitel
Maßnahme
Planungszeitraum
Nutzen und
Bauzeitraum /
Wirkungen /
Umsetzungszeitraum
Anmerkungen
Verbindungsebene - SPNV
Stationsausbauten
6
4.1.1.1
Hauptbahnhof Hannover zusätzliches Gleis 15 (und 16)
NN
NN
Zur
Angebotsausweitung
von und nach
Wolfsburg ist ein
zusätzliches Gleis 15
notwendig.
4.1.1.1
Barsinghausen, Bahnsteig 2,
barrierefreier Ausbau
NN
NN
Barrierefreiheit
4.1.1.1
Isernhagen, barrierefreier
Ausbau
NN
NN
Barrierefreiheit
4.1.1.1
Immensen -Arpke,
barrierefreier Ausbau
NN
NN
Barrierefreiheit
4.1.1.1
Haltepunkt Ehlershausen
Bahnsteigverlängerung
NN
NN
Kapazitätserhöhung
4.1.1.1
Haltepunkt Otze
Bahnsteigverlängerung
NN
NN
Kapazitätserhöhung
4.1.1.1
Haltepunkt Aligse
Bahnsteigverlängerung
NN
NN
Kapazitätserhöhung
NN
NN
Stationsneubauten
4.1.1.1
Umsteigeanlage HWaldhausen
4.1.1.2
Springe Deisterpforte und
Laatzen Mitte
NN
NN
Machbarkeit ist
geprüft, derzeit
wirtschaftliche
Bewertung
NN
Übernahme aus NVP
2015: Realisierung
abhängig von
Betrieblichen
Randbedingungen
Verknüpfungsanlagen
2.3.1
106
Braunschweiger Platz
NN
Nahverkehrsplan 2021
Kapitel
Maßnahme
Planungszeitraum
Nutzen und
Bauzeitraum /
Wirkungen /
Umsetzungszeitraum
Anmerkungen
Kapitel
Maßnahme
Verbindungsebene Stadtbahn
Planungszeitraum
Nutzen und
Bauzeitraum /
Wirkungen /
Umsetzungszeitraum
Anmerkungen
4.1.1.6
Verbindungsebene Masterplan
Stadtbahn Stadtbahn
langfristige
Strategie
langfristige
4.1.1.6
Neubaustrecken
Masterplan
Stadtbahn
langfristige
Strategie
langfristige
4.1.1.4
Spange der Stadtbahnlinie 6
zwischen Expo-Park und
Laatzen
Neubaustrecken
seit 2018
NN
seit 2018
seit 2011
NN
NN
seit 2011
NN
Fortführung Planung
seit 2019
NN
Fortführung Planung
seit 2019
NN
seit 2019
NN
seit 2019
NN
abgeschlossen
im Bau
abgeschlossen
In Untersuchung
im Bau
NN
seit
2017
In
Untersuchung
In Untersuchung
2022
NN
NN
In Untersuchung
NN
In Untersuchung
NN
In Untersuchung
In Untersuchung
NN
NN
In Untersuchung
NN
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
Spange
der Stadtbahnlinie
6
Verlängerung
der
zwischen
Expo-Park
Stadtbahnlinie
4 vonund
Garbsen
Laatzen
(Planetencenter) bis Garbsen Mitte (2 Haltestellen).
Verlängerung der
Stadtbahnlinie
4 von Garbsen
Verlängerung der
(Planetencenter)
bis Garbsen Stadtbahnlinie 1 von
Mitte
(2 Haltestellen).
Langenhagen
(TheodorHeuss-Straße) bis
Verlängerung
der
Langenhagen/Pferderennbahn
Stadtbahnlinie
(3 Haltestellen)1 von
Langenhagen (TheodorHeuss-Straße)
bis
Verlängerung Stadtbahnlinie
8
Langenhagen/Pferderennbahn
über den Endpunkt
(3
Haltestellen) hinaus bis zur
Dragonerstraße
Haltestelle Kabelkamp
Verlängerung Stadtbahnlinie 8
über den Endpunkt
Dragonerstraßeab
hinaus
Neubaustrecke
der bis zur
Haltestelle Wallensteinstraße
Kabelkamp
Haltestelle
nach Hemmingen-Westerfeld
(6 Haltestellen)
Neubaustrecke ab der
Haltestelle Wallensteinstraße
Spange
der Stadtbahnlinie 2
nach Hemmingen-Westerfeld
von
Alte Heide nach Bothfeld
(6 Haltestellen)
Spange
der
Stadtbahnlinie2 9an
Kehrgleis
Stadtbahnlinie
Spange
der Stadtbahnlinie
ab
Haltestelle
Bernhard2derder
Haltestelle
Gleidingen/
von
Alte Heidebis
nach
Caspar-Straße
zurBothfeld
Orpheusweg
Haltestelle Bauweg über die
Spange
derLindener
Stadtbahnlinie 9
Trasse der
ab
der Haltestelle Bernhard Hafenbahn
Caspar-Straße bis zur
Möglichkeiten
zur attraktiven
Haltestelle
Bauweg
über die
Erschließung
des Neubaus
Trasse
der Lindener
der Medizinischen Hochschule
Hafenbahn
Hannover (MHH) mit der
Möglichkeiten
zur attraktiven
Stadtbahn
Erschließung des Neubaus
Hochschule
der Medizinischen
Weitere
Möglichkeiten
zur
Hannover (MHH)
mit der
Anbindung
der Wasserstadt
Stadtbahn
Limmer
an das Stadtbahnnetz
Weitere Möglichkeiten zur
Anbindung der Wasserstadt
Limmer an das Stadtbahnnetz
bedarfsgerechter Kapazitätsbedarfsgerechter
ausbau unter BerücksichKapazitätsausbau
unter
tigung von Flächen- und
Berücksichtigung
von
Siedlungsentwicklung sowie
FlächenSiedlungsAbleitung und
Fahrzeugbedarf,
entwicklung
sowie
Abstell- und Instandhalbedarfsgerechter
Ableitung
Fahrzeugbedarf
tungskapazitäten
Kapazitätsausbau
unter
Berücksichtigung von
Flächen- und Siedlungsentwicklung sowie
Machbarkeitsstudie
Ableitung
Fahrzeugbedarf
läuft
6
Machbarkeitsstudie
Planung
und ggf.
läuft
Bau ist vorgesehen
Planung und ggf.
Bau ist vorgesehen
Planung und ggf.
Bau ist vorgesehen
Planung und ggf.
Bau
ist vorgesehen
Umsetzbarkeit
prüfen, danach
Planung und BauBeseitung von
Umsetzbarkeit
Kapazitätsengpässen
prüfen, danach
Planung und BauBeseitung von
Kapazitätsengpässen
Voraussetzung für
Verlängerung Stadtbahnlinie 2
107
Nahverkehrsplan 2021
Kapitel
Maßnahme
Planungszeitraum
Kapitel
Maßnahme
Planungszeitraum
Bauzeitraum /
Umsetzungszeitraum
Bauzeitraum /
Umsetzungszeitraum
Ausbaustrecken
Lindener
Hafenbahn
Ausbaustrecken
ab 2021
2.3.2
4.1.1.4
Lindener
EmpelderHafenbahn
Straße Haltestellen
Riechersstraße, Safariweg
und
Hermann-Ehlers-Allee
Empelder
Straße Haltestellen
Riechersstraße, Safariweg
Braunstraße
mit der
und Hermann-Ehlers-Allee
Haltestelle Glocksee
Braunstraße mit der
Schulenburger Landstraße
Haltestelle Glocksee
zwischen der Haltestelle
Hainhölzer
Markt
und der
Schulenburger
Landstraße
Sorststraße
zwischen der Haltestelle
Hainhölzer Markt und der
Ausbau der Stadtbahnstrecke
Sorststraße
in der Sutelstraße von der
Podbielskistraße
bis zur
Ausbau der Stadtbahnstrecke
Haltestelle
Bothfelder
in der Sutelstraße
von der
Kirchweg
Podbielskistraße bis zur
Haltestelle Bothfelder
Kirchweg
Neue Haltestelle
ab 2021
abgeschlossen
im Bau
abgeschlossen
im Bau
abgeschlossen
im Bau
abgeschlossen
im Bau
in Planung
Bauzeitraum
unbekannt
Bauzeitraum
unbekannt
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
6
in Planung
Umsetzbarkeit und
Wirtschaftkeit prüfen
ab 2020
NN
Planung und ggf. Bau
ist vorgesehen
ab 2020
NN
Planung und ggf. Bau
ist vorgesehen
Welfenplatz
Neue Haltestelle
NN
NN
4.1.1.4
4.1.1.4
Welfenplatz
Wilhelm -Tell -Straße
NN
NN
NN
NN
4.1.1.4
4.1.1.4
Wilhelm -Tell -Straße
Stadtfriedhof Engesohde
NN
NN
NN
NN
4.1.1.4
4.1.1.4
Stadtfriedhof
Engesohde
Expo-Park
NN 2019
seit
NN
NN
4.1.1.4
Expo-Park
Trassenfreihaltung
seit 2019
NN
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
4.1.1.4
108
Umsetzbarkeit und
Wirtschaftkeit prüfen
2.3.2
4.1.1.4
Nutzen und
Wirkungen /
Anmerkungen
Nutzen und
Wirkungen /
Anmerkungen
Weiterführung
der
Trassenfreihaltung
Stadtbahnstrecke von
Hemmingen
-Westerfeld
nach
Weiterführung
der
Hemmingen
-Arnum
Stadtbahnstrecke
von
Hemmingen -Westerfeld nach
Hemmingen -Arnum
Anbindung von Ahlem-Nord
an das Stadtbahnnetz
Anbindung von Ahlem-Nord
an das Stadtbahnnetz
Stadtbahnspange ab der
Haltestelle Am Küchengarten
bis
zur Haltestelle ab
Schwarzer
Stadtbahnspange
der
Bär
durch die
Haltestelle
AmBlumenauer
Küchengarten
Straße
bis zur Haltestelle Schwarzer
Bär durch die Blumenauer
Straße
Anbindung des Bereiches um
den Platz der Kaufleute sowie
der
östlichen
Südstadt
an das
Anbindung
des
Bereiches
um
Stadtbahnnetz
und/odersowie
den Platz der Kaufleute
Verknüpfung
der am
der östlichen mit
Südstadt
anZoo
das
endenden
Stadtbahnlinie
Stadtbahnnetz und/oder 11
Verknüpfung mit der am Zoo
endenden Stadtbahnlinie 11
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
Prüfung der
Einrichtung als neue
Haltstelle
Prüfung der
Prüfung
derals neue
Einrichtung
Einrichtung
Haltstelle als neue
Haltstelle
Prüfung der
Prüfung
derals neue
Einrichtung
Einrichtung
Haltstelle als neue
Haltstelle
Prüfung der
Planung
undals
ggf.
Einrichtung
neue
Bau
ist
vorgesehen
Haltstelle
Planung und ggf.
Bau ist vorgesehen
Trassenfreihaltung
für denkbare spätere
Stadtbahnstrecken
Trassenfreihaltung
Wirtschaftlichkeitsfür
denkbare spätere
untersuchung ist
Stadtbahnstrecken
vorgesehen
WirtschaftlichkeitsTrassenfreihaltung
untersuchung ist
für
denkbare spätere
vorgesehen
Stadtbahnstrecken
Trassenfreihaltung
für denkbare spätere
Stadtbahnstrecken
Trassenfreihaltung
für denkbare spätere
Stadtbahnstrecken
Trassenfreihaltung
für denkbare spätere
Stadtbahnstrecken
Trassenfreihaltung
für denkbare spätere
Stadtbahnstrecken
Trassenfreihaltung
für denkbare spätere
Stadtbahnstrecken
Nahverkehrsplan 2021
Hochbahnsteige
3.2.1.1
alle Hochbahnsteigmaßnahmen
mit Status "Im Bau/
Genehmigungsverfahren"
3.2.1.1
im Bau/Genehmigungsverfahren
bis vsl.
spätestens 2023
Barrierefreiheit
alle Hochbahnsteigmaßnahmen Planung ab
2021/22
der Priorität 1
Realisierung
ab 2025
Barrierefreiheit
3.2.1.1
alle Hochbahnsteigmaßnahmen
mit Status „In Planung“
ab ca. 2023
Realisierung
nach 2022
NN
4.1.1.4
3.2.1.1
Zweiter
Aufzug und feste
Hochbahnsteige
Treppenhäuser Station
alle Hochbahnsteigmaßnahmen
Aegidientorplatz
mit Status "Im Bau/
in Planung
im Bau/Genehmigungsverfahren
4.1.1.4
3.2.1.1
Zweiter Aufzug Station
Hauptbahnhof,
stadteinwärtiger Planung
in Planung
ab
alle Hochbahnsteigmaßnahmen
2021/22
der Priorität 1
Bahnsteig
in Untersuchung
2022 bis vsl. 2025
bis vsl.
spätestens 2023
Genehmigungsverfahren"
in Planung
NN
Realisierung
ab 2025
2022
ab ca. 2023
NN
in Untersuchung
2022
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit,
Erschließung und
Brandschutz
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Einsatz von 3Wagen-Zügen
4.1.1.5
Hochbahnsteigverlängerung
Haltenhoffstraße
ab 2021
2025
Kapitel
Maßnahme
Planungszeitraum
Nutzen und
Bauzeitraum /
Umsetzungszeitraum Wirkungen /
Anmerkungen
Kapitel
Verknüpfungsebene Maßnahme
Busverkehr
Planungszeitraum
Nutzen und
Bauzeitraum /
Umsetzungszeitraum Wirkungen /
Anmerkungen
in Planung
die zum Großteil
ab dem
Fahrplanjahr 2020
In Planung
der Umsetzung
in
2021/2022
die zum Großteil
ab dem
Fahrplan 2020
ab
2023
Fahrplanjahr 2020
In der Umsetzung
2019
ab Fahrplan 2020
ab Fahrplan 2021
NN
NN
2019
ab Fahrplan 2021
NN
NN
NN
NN
4.1.2.4
4.1.2.4 /
4.1.2.4
4.1.2.6
4.1.2.4
4.1.2.4 /
4.1.2.6
4.1.2.5
4.1.2.5
4.1.2.5
4.1.2.5
4.1.2.5
Liniennetz
Verknüpfungsebene Fahrplan
- und LiniennetzanBusverkehr
passungen im Linienbündel
Umland Hannover Bus,
entsprechend
Liniennetz der Überplanung
des Regionalbusliniennetztes
Fahrplan - und Liniennetzanpassungen im Linienbündel
Einführung sprintH-Linien
Umland
Hannover
Bus,
Überplanung
des Busnetzes
im
entsprechend
der Überplanung
Bereich Steinhuder
Meer
des Regionalbusliniennetztes
Stadtverkehre
Einführung sprintH-Linien
Barsinghausen
Variantenentwicklung
Burgdorf, Burgwedel, Lehrte
Stadtverkehre
und Springe - Überplanung
vorgesehen
Barsinghausen Variantenentwicklung
Garbsen - Anpassungen
Burgdorf,
Lehrte
R
ealation Burgwedel,
Campusund Springe - Überplanung
Zentrum/Rathaus
vorgesehen
6
Optimierungsmöglich
keiten
Besseres Angebot
Angebots
- und
Optimierungsmöglich
Qualitätsverbesserung
im Bereich des
keiten
Naturparks Steinhuder
Meer
Angebots - und
Qualitätsverbesserung
109
des Regionalbusliniennetztes
4.1.2.4 /
Nahverkehrsplan
2021
Einführung
sprintH-Linien
4.1.2.6
In der Umsetzung
ab Fahrplan 2020
Angebots - und
Qualitätsverbesserung
Stadtverkehre
6
4.1.2.5
Barsinghausen Variantenentwicklung
2019
ab Fahrplan 2021
4.1.2.5
Burgdorf, Burgwedel, Lehrte
und Springe - Überplanung
vorgesehen
NN
NN
4.1.2.5
Garbsen - Anpassungen
Realation CampusZentrum/Rathaus
NN
NN
4.1.2.5
Neustadt am
Rübenberg e - Umsetzung
des Stadtbuskonzeptes
in Planung
Umsetzung zum
Fahrplan 2021
(bei Beschluss)
4.1.2.7
Stadtbus Hannover Elektrifizierung der Flotte kurzfristig Linien 100/200, 120,
121 und 128/134 - langfristig
gesamte Flotte
in Planung
einige Linien
kurzfristig
4.1.2.8
Nachtverkehr ÜSTRA
Taktverdichtung Linien 100
und 200 und Stadtbahn
in Untersuchung /
Planung
NN
kontinuierlich
kontinuierlich
Luftqualität und
Klimaschutz
Haltestellen
4.1.2.2
Barrierefreier Bushaltestellenausbau und Verbessung der
Haltestellenausstattung
(Vorrangig über die Projekte
„Ortsteilansatz“ und „sprintH-Linien“)
ZOB
2.3.3 /
4.1.2.3
ZOB Springe
NN
NN
4.1.2.3
ZOB Wunstorf: Maßnahmen zur
Barrierefreiheit, zur Erhöhung
der Aufenthaltsqualität, zur
Verbesserung der Fahrgastinformation
NN
NN
4.1.2.3
ZOB Pattensen
Modernisierungsbedarf /
Prüfung des Bedarfs nach
Erweiterung
NN
NN
4.1.2.4
ZOB allgemein: Vorrangiger
barrierefreier Ausbau und DFI
NN
NN
Planung in
Vorbereitung
NN
Verteilungsebene
4.1.3
110
Planung eines ganzheitlichen
Konzeptes
Barrierefreiheit hier
als Prioritätsmerkmal
Nahverkehrsplan 2021
Kapitel
Maßnahme
Planungszeitraum
Bauzeitraum /
Umsetzungszeitraum
Nutzen und
Wirkungen /
Anmerkungen
Park+Ride / Bike+Ride
Park+Ride
Ahlten
Kategorie 1 SPNV
NN
2.3.4
Bennemühlen
Kategorie 2 SPNV
NN
4.2.2
Anderten -Misburg
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Dollbergen
Kategorie 1 SPNV
laufendes Projekt,
Ausbau 2019/2020
4.2.2
Ehlershausen
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Isernhagen
Kategorie 1 SPNV
zeitgleich abhängig
von Barrierefreien
Bahnsteigausbau
4.2.2
Lgh.-Mitte
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Mellendorf
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Neustadt
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Springe
Kategorie 1 SPNV
Ausbau P+R in 2019
fertig gestellt
4.2.2
Weetzen
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Wunstorf
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Empelde
Kategorie 1 Stadtbahn
NN
4.2.2
Paracelsusweg
Kategorie 1 Stadtbahn
NN
4.2.2
Marienwerder
Kategorie 1 Stadtbahn
NN
4.2.2
Misburg
Kategorie 1 Stadtbahn
NN
4.2.2
Mühlenberg
Kategorie 1 Stadtbahn
NN
4.2.2
Pascalstraße
Kategorie 1 Stadtbahn
NN
4.2.2
Wettbergen
Kategorie 1 Stadtbahn
NN
Erweiterung
(Flächenverfügbarkeit
problematisch)
6
Flächenverfügbarkeit
problematisch
Bike +Ride
4.2.2
Anderten-Misburg
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Bennemühlen
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Bissendorf
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Dollbergen
Kategorie 1 SPNV
Ausbau erfolgt zusammen mit P+R in
2019/2020
4.2.2
H-Bismarckstrasse
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
H-Linden Fischerhof
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
H.-Vinnhorst
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Lgh.-Mitte
Kategorie 1 SPNV
Finanzierungsantrag
in 2019 gestellt, Bau
ab 2020 (bei Finanzierungszusage)
4.2.2
Lgh.-Pferdemarkt
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Lehrte
Kategorie 1 SPNV
NN
4.2.2
Springe
Kategorie 1 SPNV
NN
111
Nahverkehrsplan 2021
Kapitel
Maßnahme
3.2.1.7
Standards für barrierefreie Information
sind umgesetzt
3.2.1.8
Standards für barrierefreien Vertrieb, Service und für Personal
sind umgesetzt
3.2.3.1
6
3.2.3.1
3.2.3.1
3.2.3.3
112
Tarifstrukturreform
Netzweite
SeniorenCard
PartnerCard
Neue
Vertriebssysteme
Planungszeitraum
Bauzeitraum /
Umsetzungszeitraum
Nutzen und
Wirkungen /
Anmerkungen
2019 – 2020
Schrittweise im
Anschluss für die
einzelnen Gewerke
Verbesserung an
Haltestellen, in
Fahrzeugen und für
Web/App
Für Service und Personal bereits umgesetzt.
Verbesserungen
Für Online -Vertrieb
2020 – 2022.
1.1.2020
Transparenz der
Zonensystematik
durch einheitliche und
weniger Tarifzonen;
Stadtgebiet Hannover
1 Zone
Günstigere ÖV-Nutzung für Stammkunden im Umland
2021
Vereinfachung der
Nutzung im Tarifgebiet (freizügige
Nutzung dem IV vergleichbar herstellen)
2020 – 2021
In Abhängigkeit vom
Prüfergebnis operativer Machbarkeit
In Mehrpersonenhaushalten bisherige
Nicht-Kunden für den
ÖV gewinnen bei
günstiger Preisgestaltung
2020 – 2022
Nach erfolgter
Prüfung in Abhängigkeit zu Möglichkeiten der Umsetzung
(Machbarkeit;
Finanzierbarkeit)
Potenzielle
Vereinfachung des
Zugangs zum ÖPNV;
Nutzung von digitalen
Medien in Verbindung
mit höherer Akzeptanz
Stärkung von Carsharing als Alternative
zum eigenen Pkw als
Baustein des
Mobilitätsverbunds,
v.a. in Umlandkommunen
2020
2019 – 2020
4.2.3.2
CarSharing
Seit 2013 kontinuierlich. 2018:
Abschluss Rahmenvertrag
mit Deutsche Bahn Connect
2019 – 2023,
ggf. dauerhaft
3.2.4.3
ÖPNV-Rat ist neu
aufgestellt.
2019
2020
4.2.4
Angebote der
Mobilitätsplattform
sind nutzbar
Seit 2012 kontinuierlich.
2019/2020 ff.
Neue Oberfläche
GVH App/Web
Neue Oberflächen
ab 2020
Vergleichbarkeit der
unterschiedlichen
Angebote im Umweltverbund; einfache
Anwendung
4.3.2
Eine zentrale
Informations- und
Beschwerdestelle im
GVH ist eingerichtet
Im Jahr 2020
Verbesserung der
Informationsqualität
und schnellere Beschwerdebearbeitung
aus einer Hand
4.3.3
Die Qualität der EMS
ist eingeführt Echtzeit- 2019/2020
daten ist verbessert;
Ab 2020 in Anwendung; kontinuierliche
Verbesserung
Verbesserung der
Fahrgastinformation
im Störfall
2019/2020
Impressum
REGION HANNOVER
Der Regionspräsident
Redaktion:
Fachbereich Verkehr
Team Verkehrsentwicklung und
Verkehrsmanagement
Dipl.-Ing. Klaus Geschwinder
Dipl.-Geogr. Melanie Saraval
Projektgruppe Nahverkehrsplan: Klaus Geschwinder, Melanie Saraval,Ina Birk, Eberhard Otto,
Kerstin Tietgens, Katja Striefler, Inga Hautau, Andrea Thurow, Markus Knoblich
Fotos:
Claus Kirsch
Gestaltung:
Region Hannover,
Team Medienservice
Druck:
Region Hannover,
Team Medienservice
gedruckt auf 100 % Recyclingpapier
Weitere Informationen:
Region Hannover
Team Verkehrsentwicklung
und Verkehrsmanagement
Hildesheimer Straße 18
30169 Hannover
April 2022