KONKURRENZ-BEDINGUNGEN.
An Entwurfszeichnungen werden verlangt:
1. ein Situationsplan im Maassstabe I / t000 ,
2. die Grundrisse sämmtlicher Geschosse im Maassstabe 7 200 .
In die Grundrisszeichnungen sind die Hauptmaasse und
in jeden einzelnen Raum die Zweckbestimmung sowie der
Flächeninhalt deutlich einzuschreiben,
3. die beiden Längsansichten und eine Seitenansicht, sowie
die zur vollständigen Klarlegung des Entwurfs erforderlichen
Durchschnitte im Maassstabe 7 2<x >,
4. zwei perspektivische Ansichten des Aeussern.
Für diese Ansichten sind
a) der Austritt aus dem Brandenburger Thore,
b) der Alsenplatz
als Standorte zu nehmen.
Bei der Konstruktion der Perspektive soll ein Grundriss im
Maassstabc 7 200 benutzt und die Bildebene durch die dem Standorte
zunächst befindliche Ecke des Reichstagsgebäudes gelegt werden.
Im Interesse einer gleichmässigen Beurtheilung der Entwürfe
ist die strenge Einhaltung der vorstehenden Bedingungen nothwendig.
Alle nicht verlangten Zeichnungen bleiben von der Beurtheilung und
Ausstellung ausgeschlossen. Beizufügen ist ein Verzeichniss der ein
zelnen Zeichnungen, sowie ein Erläuterungsbericht, welcher in
möglichster Kürze die gewählten Anordnungen und Konstruktionen
darlegt.
An der Konkurrenz können alle deutschen Architekten sich
betheiligen.
Die Entwürfe dürfen nur mit einem Motto versehen werden.
Die Adresse des Verfassers ist in einem mit demselben Motto ver
sehenen geschlossenen Kuvert beizufügen.
Die Einlieferung der Entwürfe, an das Bureau des Reichsamts
des Innern, Wilhelmstrasse No. 74 W, muss am
Sonnabend den 10. Juni 1882, Mittags 12 Uhr,
erfolgt sein.
Später eingelieferte Entwürfe sind unbedingt von der Konkur
renz ausgeschlossen.
Für die rechtzeitig eingelieferten Entwürfe wird Quittung ertheilt.
Die Entwürfe gehen zunächst an die Jury zur Beurtheilung und
Entscheidung über die zuzuerkennenden Preise. Die Entscheidung
wird durch den Reichsanzeiger bekannt gemacht.
Demnächst werden die Entwürfe ölfentlich ausgestellt.
Die Jury besteht aus den Mitgliedern der Kommission für die
Errichtung des Reichstagsgebäudes und acht an der Konkurrenz nicht
betheiligten Sachverständigen.
Die Namen der Jury-Mitglieder werden binnen Kurzem durch
den Reichsanzeiger bekannt gemacht.
Für diejenigen beiden Entwürfe, welche nach dem Urtheile der
Jury die gestellte Aufgabe am besten lösen, werden
Zwei erste Preise von je 15000 Mark
gezahlt. Ferner werden
Drei zweite Preise von je 10000 Mark und
Fünf dritte Preise von je 3000 Mark
für die zunächst besten Entwürfe gezahlt.
Gegen Zahlung der Preise werden die Entwürfe Eigenthum
des Reichs.
Ausserdem bleibt Vorbehalten, zehn durch die Jury bestimmte
Entwürfe für je 2 000 Mark anzukaufen.
Die übrigen Entwürfe werden nach der öffentlichen Ausstellung
gegen Aushändigung der Quittung zurückgegeben oder den Ver
fassern, auf Gefahr derselben, portofrei zurückgesandt.
Nur diejenigen Konkurrenten, welche alle Bedingungen des
Programms innehaltcn, haben Anspruch auf Berücksichtigung bei
der Preiserthcilung.