Path:
Volume Nr. 39, 30. August 1990

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1990, 11. Wahlperiode, 35.-47. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 1t. Wahlperiode 
39. Sitzung vom 30. August 1990 
(A) 
Stellv. Präsidentin Brinckmeier 
Der Gesetzentwurf der Fraktion der Republikaner, Drucksache 
11/1060, ist bereits vorab an den Ausschuß für Inneres, Sicher 
heit und Ordnung und an den Rechtsausschuß überwiesen wor 
den. - Ich stelle die nachträgliche Zustimmung hierzu fest. Zu 
diesem Gesetzentwurf liegen bereits Beschlußempfehlungen 
des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 
24. August 1990 sowie des Rechtsausschusses vom 
27. August 1990, Drucksache 11/1070, vor. 
Darf ich fragen, ob den Dringlichkeiten widersprochen wird? 
- Das ist nicht der Fall. Sie haben damit auch die Dringlichkeit 
der Beschlußempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der 
Republikaner, Drucksache 11/1060, anerkannt, so daß wir dazu 
heute die I. und II. Lesung durchführen können. 
Ich eröffne die II. Lesungen - zur Drucksache 11/1060 die I. 
und II. Lesung - und schlage vor, die Einzelberatung der einzel 
nen Artikel miteinander zu verbinden. Erhebt sich dagegen 
Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. 
Ich rufe auf 
zu a) die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung 
im Wortlaut des Antrags Drucksache 11/1033 unter 
Berücksichtigung der Beschlußempfehlungen 
Drucksache 11/1039, 
zu b) die Artikel I bis III, die Überschrift und die Einleitung 
im Wortlaut des Antrags Drucksache 11/1060 unter 
Berücksichtigung der Beschlußempfehlungen 
Drucksache 11/1070, 
zu c) die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung 
im Wortlaut des Antrags Drucksache 11/688 unter 
Berücksichtigung der Beschlußempfehlungen 
Drucksache 11/1068. 
in Nr. 9,4. und 5. Flalbsatz der Beschlußempfehlung 
vom 27. August 1990 werden jeweils die Worte 
„nach Ziffer“ durch „nach den Worten“ ersetzt. 
Mit freundlichen Grüßen 
Rösler 
(C) 
ln dem Änderungsgesetz zum Landeswahlgesetz, Drucksache 
11/1033, muß die vorhin beschlossene Änderung der Verfassung 
noch ihren Niederschlag finden; dazu liegt ein Formulierungsvor 
schlag der CDU-Fraktion vor: 
In der Drucksache 11/1033 erhält Artikel II folgenden neuen 
Absatz 3: 
„§ 26 Abs. 1 Nr. 6 findet erstmals für die zweite Wahl zum 
Gesamtberliner Abgeordnetenhaus Anwendung.“ 
Der Ältestenrat hat keine Beratung empfohlen. Wir kommen 
daher zur Abstimmung über das Änderungsgesetz zum Landes 
wahlgesetz, Drucksache 11/1033, unter Berücksichtigung der 
Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses, Drucksache 
11/1039, einschließlich der redaktionellen Änderungen entspre 
chend dem Schreiben des Vorsitzenden des Rechtsausschus 
ses sowie der eben von mir noch vorgetragenen Ergänzung, die 
wir bereits bei der Änderung der Verfassung gemeinsam 
beschlossen haben. Wer dem seine Zustimmung zu geben 
wünscht, den bitte ich um sein Flandzeichen. - Die Gegen 
probe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit großer 
Mehrheit angenommen. Wie die SPD-Fraktion mitgeteilt hat, ent 
fällt damit die Abstimmung über den Antrag Drucksache 11 /688. 
Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und übergebe die Sitzungslei 
tung an den Präsidenten. 
[Starker Beifall bei der SPD, der CDU und bei GRÜNE/AL] 
[Kern (SPD): Die Drucksachen 11/688 und 11/1068 sind 
erledigt, wenn die Drucksache 11/1039 angenommen wird!] 
(Bf 
Zu der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses vom 
27. August 1990, Drucksache 11/1039, weise ich darauf hin, daß 
der Vorsitzende des Rechtsausschusses mit Schreiben vom 
28. August 1990 auf eine Reihe noch notwendiger redaktioneller 
Änderungen hingewiesen hat, die bei der heutigen Beratung und 
Beschlußfassung sowie bei der Gesetzesausfertigung berück 
sichtigt werden sollten. Das Schreiben liegt Ihnen vor; ich werde 
veranlassen, daß es auch dem Protokoll beigefügt wird. 
Sehr geehrter Präsident, 
zu der o. a. Beschlußempfehlung muß ich noch auf fol 
gende redaktionelle Änderungen hinweisen, die erst nach 
Verteilung der Beschlußempfehlung an die Abgeord 
neten auch nach Rücksprache mit der Innenverwaltung 
für die Gesetzesausfertigung und die Beratung in der 
II. Lesung am 30. August 1990 beachtet werden sollten. 
Ich bitte dies, den Abgeordneten wie folgt mitzuteilen: 
I. In der Nr. 1 der Beschlußempfehlung vom 27. 
August 1990 muß vor dem Wort „Abgeordneten 
haus“ das Wort „Gesamtberliner“ eingefügt werden 
II. In Nr. 2, 2. Halbsatz, der Beschlußempfehlung vom 
27. August 1990 wird in der Klammer nach dem 
Wort „DDR“ der Bindestrich gestrichen. 
III. In Nr. 9 der Beschlußempfehlung vom 27. August 
1990 lautet der erste Halbsatz richtig: 
In Artikel II Abs. 2 Satz 1 werden nach den Worten 
„6 Abs. 1 “ die Zahl«, 7“ und nach den Worten „9 
Abs. 1 Satz 1“ die Worte „,9 Abs. 2“ eingefügt: 
in Nr.9, 3. Halbsatz, der Beschlußempfehlung vom 
27. August 1990 muß es statt „darauffolgenden 
Wahlperiode des Gesamtberiiner Abgeordneten 
hauses“ nur „darauf folgenden Wahlperiode“ hei 
ßen; 
Präsident Wohirabe: Ich möchte mich bei meiner Kollegin 
Frau Brinckmeier sehr herzlich dafür bedanken, daß sie diese ' ' 
Abstimmung so elegant über die Bühne gebracht hat. 
[Frau Künast (GRÜNE/AL): 
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre 
Vermittlungsbemühungen!] 
Ich werde eben darüber aufgeklärt, daß die Abstimmung zu b 
übersehen worden ist. 
[Frau Müller (SPD): Das sei ihr verziehenI] 
Ich lasse daher noch abstimmen über das Änderungsgesetz 
der Fraktion der REP, Drucksache 11/1060. Die Ausschüsse 
empfehlen, das Gesetz abzulehnen. Wer dem Gesetz zur Ände 
rung des Landeswahlgesetzes, Drucksache 11/1060, zuzustim 
men wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist 
dagegen? - Abgelehnt! 
[23] 
Wenn ich es richtig sehe, 
[Dr. Lehmann-Brauns (CDU): Laß dir Zeit, Jürgen!] 
kommen wir jetzt zur 
lfd. Nr. 5, Drucksache 11/977: 
II. Lesung des Antrags der Fraktion der CDU über 
Änderungsgesetz zum Kabelpilotprojektgesetz, 
Drucksache 11/791, gemäß Beschlußempfehlungen 
des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten 
und Medienpolitik vom 25. Juni 1990 
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der 
zwei Artikel miteinander zu verbinden. - Widerspruch höre ich 
nicht. Ich rufe auf die Artikel I und II, die Überschrift und die Ein 
leitung im Wortlaut des Antrags Drucksache 11/791. Eine Bera 
tung ist nicht vorgesehen. Ich schließe die Einzelberatung und 
verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlußabstimmung. 
Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wer dem 
1984
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.