Abgeordnetenhaus von Berlin - 1t. Wahlperiode
39. Sitzung vom 30. August 1990
(A)
Stellv. Präsidentin Brinckmeier
Der Gesetzentwurf der Fraktion der Republikaner, Drucksache
11/1060, ist bereits vorab an den Ausschuß für Inneres, Sicher
heit und Ordnung und an den Rechtsausschuß überwiesen wor
den. - Ich stelle die nachträgliche Zustimmung hierzu fest. Zu
diesem Gesetzentwurf liegen bereits Beschlußempfehlungen
des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom
24. August 1990 sowie des Rechtsausschusses vom
27. August 1990, Drucksache 11/1070, vor.
Darf ich fragen, ob den Dringlichkeiten widersprochen wird?
- Das ist nicht der Fall. Sie haben damit auch die Dringlichkeit
der Beschlußempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der
Republikaner, Drucksache 11/1060, anerkannt, so daß wir dazu
heute die I. und II. Lesung durchführen können.
Ich eröffne die II. Lesungen - zur Drucksache 11/1060 die I.
und II. Lesung - und schlage vor, die Einzelberatung der einzel
nen Artikel miteinander zu verbinden. Erhebt sich dagegen
Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Ich rufe auf
zu a) die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung
im Wortlaut des Antrags Drucksache 11/1033 unter
Berücksichtigung der Beschlußempfehlungen
Drucksache 11/1039,
zu b) die Artikel I bis III, die Überschrift und die Einleitung
im Wortlaut des Antrags Drucksache 11/1060 unter
Berücksichtigung der Beschlußempfehlungen
Drucksache 11/1070,
zu c) die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung
im Wortlaut des Antrags Drucksache 11/688 unter
Berücksichtigung der Beschlußempfehlungen
Drucksache 11/1068.
in Nr. 9,4. und 5. Flalbsatz der Beschlußempfehlung
vom 27. August 1990 werden jeweils die Worte
„nach Ziffer“ durch „nach den Worten“ ersetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Rösler
(C)
ln dem Änderungsgesetz zum Landeswahlgesetz, Drucksache
11/1033, muß die vorhin beschlossene Änderung der Verfassung
noch ihren Niederschlag finden; dazu liegt ein Formulierungsvor
schlag der CDU-Fraktion vor:
In der Drucksache 11/1033 erhält Artikel II folgenden neuen
Absatz 3:
„§ 26 Abs. 1 Nr. 6 findet erstmals für die zweite Wahl zum
Gesamtberliner Abgeordnetenhaus Anwendung.“
Der Ältestenrat hat keine Beratung empfohlen. Wir kommen
daher zur Abstimmung über das Änderungsgesetz zum Landes
wahlgesetz, Drucksache 11/1033, unter Berücksichtigung der
Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses, Drucksache
11/1039, einschließlich der redaktionellen Änderungen entspre
chend dem Schreiben des Vorsitzenden des Rechtsausschus
ses sowie der eben von mir noch vorgetragenen Ergänzung, die
wir bereits bei der Änderung der Verfassung gemeinsam
beschlossen haben. Wer dem seine Zustimmung zu geben
wünscht, den bitte ich um sein Flandzeichen. - Die Gegen
probe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit großer
Mehrheit angenommen. Wie die SPD-Fraktion mitgeteilt hat, ent
fällt damit die Abstimmung über den Antrag Drucksache 11 /688.
Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und übergebe die Sitzungslei
tung an den Präsidenten.
[Starker Beifall bei der SPD, der CDU und bei GRÜNE/AL]
[Kern (SPD): Die Drucksachen 11/688 und 11/1068 sind
erledigt, wenn die Drucksache 11/1039 angenommen wird!]
(Bf
Zu der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses vom
27. August 1990, Drucksache 11/1039, weise ich darauf hin, daß
der Vorsitzende des Rechtsausschusses mit Schreiben vom
28. August 1990 auf eine Reihe noch notwendiger redaktioneller
Änderungen hingewiesen hat, die bei der heutigen Beratung und
Beschlußfassung sowie bei der Gesetzesausfertigung berück
sichtigt werden sollten. Das Schreiben liegt Ihnen vor; ich werde
veranlassen, daß es auch dem Protokoll beigefügt wird.
Sehr geehrter Präsident,
zu der o. a. Beschlußempfehlung muß ich noch auf fol
gende redaktionelle Änderungen hinweisen, die erst nach
Verteilung der Beschlußempfehlung an die Abgeord
neten auch nach Rücksprache mit der Innenverwaltung
für die Gesetzesausfertigung und die Beratung in der
II. Lesung am 30. August 1990 beachtet werden sollten.
Ich bitte dies, den Abgeordneten wie folgt mitzuteilen:
I. In der Nr. 1 der Beschlußempfehlung vom 27.
August 1990 muß vor dem Wort „Abgeordneten
haus“ das Wort „Gesamtberliner“ eingefügt werden
II. In Nr. 2, 2. Halbsatz, der Beschlußempfehlung vom
27. August 1990 wird in der Klammer nach dem
Wort „DDR“ der Bindestrich gestrichen.
III. In Nr. 9 der Beschlußempfehlung vom 27. August
1990 lautet der erste Halbsatz richtig:
In Artikel II Abs. 2 Satz 1 werden nach den Worten
„6 Abs. 1 “ die Zahl«, 7“ und nach den Worten „9
Abs. 1 Satz 1“ die Worte „,9 Abs. 2“ eingefügt:
in Nr.9, 3. Halbsatz, der Beschlußempfehlung vom
27. August 1990 muß es statt „darauffolgenden
Wahlperiode des Gesamtberiiner Abgeordneten
hauses“ nur „darauf folgenden Wahlperiode“ hei
ßen;
Präsident Wohirabe: Ich möchte mich bei meiner Kollegin
Frau Brinckmeier sehr herzlich dafür bedanken, daß sie diese ' '
Abstimmung so elegant über die Bühne gebracht hat.
[Frau Künast (GRÜNE/AL):
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre
Vermittlungsbemühungen!]
Ich werde eben darüber aufgeklärt, daß die Abstimmung zu b
übersehen worden ist.
[Frau Müller (SPD): Das sei ihr verziehenI]
Ich lasse daher noch abstimmen über das Änderungsgesetz
der Fraktion der REP, Drucksache 11/1060. Die Ausschüsse
empfehlen, das Gesetz abzulehnen. Wer dem Gesetz zur Ände
rung des Landeswahlgesetzes, Drucksache 11/1060, zuzustim
men wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist
dagegen? - Abgelehnt!
[23]
Wenn ich es richtig sehe,
[Dr. Lehmann-Brauns (CDU): Laß dir Zeit, Jürgen!]
kommen wir jetzt zur
lfd. Nr. 5, Drucksache 11/977:
II. Lesung des Antrags der Fraktion der CDU über
Änderungsgesetz zum Kabelpilotprojektgesetz,
Drucksache 11/791, gemäß Beschlußempfehlungen
des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten
und Medienpolitik vom 25. Juni 1990
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der
zwei Artikel miteinander zu verbinden. - Widerspruch höre ich
nicht. Ich rufe auf die Artikel I und II, die Überschrift und die Ein
leitung im Wortlaut des Antrags Drucksache 11/791. Eine Bera
tung ist nicht vorgesehen. Ich schließe die Einzelberatung und
verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlußabstimmung.
Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wer dem
1984