Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode
45. Sitzung vom 24. Oktober 1990
Stellv. Präsidentin Brinckmeier
(A) [18]
Wir kommen dann zu
lfd. Nr. 5 B, Drucksache 11/1289:
II. Lesung des Antrags der Fraktion der SPD und
der Fraktion GRÜNE/AL über Landespersonalaus
weisgesetz, Drucksache 11/1160, gemäß Beschluß-
empfehiung des Ausschusses für Inneres, Sicher
heit und Ordnung vom 22. Oktober 1990
Wird der Dringlichkeit widersprochen? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung
der zwölf Paragraphen miteinander zu verbinden. Darüber hinaus
möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, daß wir hier einen
Änderungsantrag des Abgeordneten Hildebrandt, Drucksache
11/1289:
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion
GRÜNE/AL über Landespersonalausweisgesetz - Druck
sache 11/1160 - wird mit folgender weiterer Änderung
angenommen:
§ 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung;
„(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung
im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.“
vorliegen haben. Ich rufe auf die §§ 1 bis 12, die Überschrift und
die Einleitung im Wortlaut des Antrages Drucksache 11/1160
unter Berücksichtigung der Beschlußempfehlung Drucksache
11/1289 sowie des Änderungsantrags des Abgeordneten Hilde
brandt. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
(B) Ich schließe die Einzelberatung und verbinde die Einzelabstim
mungen mit der Schlußabstimmung. Doch zunächst muß ich
über den Änderungsantrag des Abgeordneten Hildebrandt
abstimmen lassen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustim
mung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. -
Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsan
trag wurde - bei Stimmenthaltung der AL - mit großer Mehrheit
angenommen.
Wer dem Landespersonalausweisgesetz, Drucksache
11/1160, unter Berücksichtigung der Beschlußempfehlung
Drucksache 11/1289 und unter Berücksichtigung des soeben
angenommenen Änderunsantrags seine Zustimmung zu geben
wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe!
- Stimmenthaltungen? - Bei Stimmenthaltung der AL und der
Republikaner ist das so beschlossen.
Wir haben dann noch abzustimmen über die Ziffer 2 der
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit
und Ordnung in der Drucksache 11/1289, wonach die Beschluß
empfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ord
nung vom 24. September 1990, Drucksache 11/1176, als erledigt
angesehen werden soll. Wer auch hier zustimmen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimment
haltungen? - Dann ist das - bei Stimmenthaltung der AL und
der Republikaner - so angenommen.
[19]
Wir kommen dann zu
lfd. Nr. 5 C, Drucksache 11/1290:
II. Lesung der Vorlage - zur Beschlußfassung -
über Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei
der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugs
beamte des Landes Berlin, Drucksache 11/1138,
gemäß Beschlußempfehlung des Ausschusses für
Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 22. Okto
ber 1990
Wenn ich eben den Redebeitrag des Kollegen Körting richtig (C)
gedeutet habe, hat er bereits in seinem ersten Beitrag die Dring
lichkeit hierzu nicht anerkannt. Wird zur Dringlichkeit noch das
Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich dar
über abstimmen. Wer für die Dringlichkeit ist, den bitte ich um
das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Es ist einmütig
beschlossen worden, die Drucksache heute nicht zu behandeln.
[20]
Wir kommen jetzt zu
lfd. Nr. 5 D, Drucksache 11/1291:
II. Lesung des Antrags der Fraktion der SPD und
der Fraktion der AL über Gesetz zur Förderung der
Informationsfreiheit (Informationsfreiheitsgesetz
- IFG), Drucksache 11/958, gemäß Beschlußemp
fehlung des Rechtsausschusses vom 23. Okto
ber 1990
Auch hier wurde der Dringlichkeit widersprochen. Möchte
jemand für die Dringlichkeit sprechen? - Das ist nicht der Fall.
Ich lasse also darüber abstimmen. Wer für die Dringlichkeit ist,
den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Letzte
res war die Mehrheit. Damit wird die II. Lesung des Gesetzes zur
Förderung der Informationsfreiheit heute nicht behandelt.
[21]
Wir kommen dann zu
lfd. Nr. 5 E, Drucksache 11/1295:
II. Lesung der Vorlage - zur Beschlußfassung -
über Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des
Landesbeamtenrechts (21. Landesbeamtenrechts
änderungsgesetz - 21. LBÄG), Drucksache 11/1140,
gemäß Beschlußempfehlungen des Ausschusses
für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 22. Okto- (D)
ber 1990 und des Hauptausschusses vom 24. Okto
ber 1990
Wird der Dringlichkeit widersprochen? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung
der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Erhebt sich dagegen
Widerspruch? - Das ist auch nicht der Fall. Ich rufe auf die Arti
kel I und II, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut der Vor
lage Drucksache 11/1140. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das
ist auch nicht der Fall.
Dann kann ich bereits die Einzelberatung schließen und ver
binde die Einzelabstimmungen mit der Schlußabstimmung. Die
Ausschüsse empfehlen die unveränderte Annahme der Vorlage.
Wer dem 21. Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz, Druck
sache 11/1140, seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte
ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Eine Gegen
stimme. - Stimmenthaltungen? - Dann ist das mit großer Mehr
heit so beschlossen.
[22]
Wir kommen dann zu
lfd. Nr. 5 F, Drucksache 11/1285:
II. Lesung des Antrags der Fraktion der SPD und
der Fraktion GRÜNE/AL über Gesetz Uber den Ver
fassungsgerichtshof (VerfGHG), Drucksache
11/1113, und des Antrags der Fraktion der CDU über
Verfassungsgerichtshofgesetz (VGHG), Druck
sache 11/1066, gemäß Beschlußempfehlungen des
Rechtsausschusses vom 18. Oktober 1990 und des
Hauptausschusses vom 24. Oktober 1990
Der Dringlichkeit wird sicherlich nicht widersprochen? - Ich
eröffne dann die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung
der 58 Paragraphen miteinanderzu verbinden. Erhebt sich dage
gen Widerspruch? - Nein. Ich rufe auf die §§ 1 bis 58, die Über-
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