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Volume Nr. 45, 24. Oktober 1990

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1990, 11. Wahlperiode, 35.-47. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode 
45. Sitzung vom 24. Oktober 1990 
Stellv. Präsidentin Brinckmeier 
(A) [18] 
Wir kommen dann zu 
lfd. Nr. 5 B, Drucksache 11/1289: 
II. Lesung des Antrags der Fraktion der SPD und 
der Fraktion GRÜNE/AL über Landespersonalaus 
weisgesetz, Drucksache 11/1160, gemäß Beschluß- 
empfehiung des Ausschusses für Inneres, Sicher 
heit und Ordnung vom 22. Oktober 1990 
Wird der Dringlichkeit widersprochen? - Das ist nicht der Fall. 
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung 
der zwölf Paragraphen miteinander zu verbinden. Darüber hinaus 
möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, daß wir hier einen 
Änderungsantrag des Abgeordneten Hildebrandt, Drucksache 
11/1289: 
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: 
Der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion 
GRÜNE/AL über Landespersonalausweisgesetz - Druck 
sache 11/1160 - wird mit folgender weiterer Änderung 
angenommen: 
§ 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung; 
„(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung 
im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.“ 
vorliegen haben. Ich rufe auf die §§ 1 bis 12, die Überschrift und 
die Einleitung im Wortlaut des Antrages Drucksache 11/1160 
unter Berücksichtigung der Beschlußempfehlung Drucksache 
11/1289 sowie des Änderungsantrags des Abgeordneten Hilde 
brandt. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. 
(B) Ich schließe die Einzelberatung und verbinde die Einzelabstim 
mungen mit der Schlußabstimmung. Doch zunächst muß ich 
über den Änderungsantrag des Abgeordneten Hildebrandt 
abstimmen lassen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustim 
mung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - 
Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsan 
trag wurde - bei Stimmenthaltung der AL - mit großer Mehrheit 
angenommen. 
Wer dem Landespersonalausweisgesetz, Drucksache 
11/1160, unter Berücksichtigung der Beschlußempfehlung 
Drucksache 11/1289 und unter Berücksichtigung des soeben 
angenommenen Änderunsantrags seine Zustimmung zu geben 
wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! 
- Stimmenthaltungen? - Bei Stimmenthaltung der AL und der 
Republikaner ist das so beschlossen. 
Wir haben dann noch abzustimmen über die Ziffer 2 der 
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit 
und Ordnung in der Drucksache 11/1289, wonach die Beschluß 
empfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ord 
nung vom 24. September 1990, Drucksache 11/1176, als erledigt 
angesehen werden soll. Wer auch hier zustimmen möchte, den 
bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimment 
haltungen? - Dann ist das - bei Stimmenthaltung der AL und 
der Republikaner - so angenommen. 
[19] 
Wir kommen dann zu 
lfd. Nr. 5 C, Drucksache 11/1290: 
II. Lesung der Vorlage - zur Beschlußfassung - 
über Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes 
über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei 
der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugs 
beamte des Landes Berlin, Drucksache 11/1138, 
gemäß Beschlußempfehlung des Ausschusses für 
Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 22. Okto 
ber 1990 
Wenn ich eben den Redebeitrag des Kollegen Körting richtig (C) 
gedeutet habe, hat er bereits in seinem ersten Beitrag die Dring 
lichkeit hierzu nicht anerkannt. Wird zur Dringlichkeit noch das 
Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich dar 
über abstimmen. Wer für die Dringlichkeit ist, den bitte ich um 
das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Es ist einmütig 
beschlossen worden, die Drucksache heute nicht zu behandeln. 
[20] 
Wir kommen jetzt zu 
lfd. Nr. 5 D, Drucksache 11/1291: 
II. Lesung des Antrags der Fraktion der SPD und 
der Fraktion der AL über Gesetz zur Förderung der 
Informationsfreiheit (Informationsfreiheitsgesetz 
- IFG), Drucksache 11/958, gemäß Beschlußemp 
fehlung des Rechtsausschusses vom 23. Okto 
ber 1990 
Auch hier wurde der Dringlichkeit widersprochen. Möchte 
jemand für die Dringlichkeit sprechen? - Das ist nicht der Fall. 
Ich lasse also darüber abstimmen. Wer für die Dringlichkeit ist, 
den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Letzte 
res war die Mehrheit. Damit wird die II. Lesung des Gesetzes zur 
Förderung der Informationsfreiheit heute nicht behandelt. 
[21] 
Wir kommen dann zu 
lfd. Nr. 5 E, Drucksache 11/1295: 
II. Lesung der Vorlage - zur Beschlußfassung - 
über Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des 
Landesbeamtenrechts (21. Landesbeamtenrechts 
änderungsgesetz - 21. LBÄG), Drucksache 11/1140, 
gemäß Beschlußempfehlungen des Ausschusses 
für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 22. Okto- (D) 
ber 1990 und des Hauptausschusses vom 24. Okto 
ber 1990 
Wird der Dringlichkeit widersprochen? - Das ist nicht der Fall. 
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung 
der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Erhebt sich dagegen 
Widerspruch? - Das ist auch nicht der Fall. Ich rufe auf die Arti 
kel I und II, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut der Vor 
lage Drucksache 11/1140. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das 
ist auch nicht der Fall. 
Dann kann ich bereits die Einzelberatung schließen und ver 
binde die Einzelabstimmungen mit der Schlußabstimmung. Die 
Ausschüsse empfehlen die unveränderte Annahme der Vorlage. 
Wer dem 21. Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz, Druck 
sache 11/1140, seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte 
ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Eine Gegen 
stimme. - Stimmenthaltungen? - Dann ist das mit großer Mehr 
heit so beschlossen. 
[22] 
Wir kommen dann zu 
lfd. Nr. 5 F, Drucksache 11/1285: 
II. Lesung des Antrags der Fraktion der SPD und 
der Fraktion GRÜNE/AL über Gesetz Uber den Ver 
fassungsgerichtshof (VerfGHG), Drucksache 
11/1113, und des Antrags der Fraktion der CDU über 
Verfassungsgerichtshofgesetz (VGHG), Druck 
sache 11/1066, gemäß Beschlußempfehlungen des 
Rechtsausschusses vom 18. Oktober 1990 und des 
Hauptausschusses vom 24. Oktober 1990 
Der Dringlichkeit wird sicherlich nicht widersprochen? - Ich 
eröffne dann die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung 
der 58 Paragraphen miteinanderzu verbinden. Erhebt sich dage 
gen Widerspruch? - Nein. Ich rufe auf die §§ 1 bis 58, die Über- 
2340
	        
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