Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode
41. Sitzung vom 20. September 1990
Nicht behandelte Mündliche Anfragen
(A) Anlage 2
[37]
Mündliche Anfrage Nr. 8
des Abgeordneten Richard Miosga (REP) über
Einschulung von Kindern von Asylbewerbern
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Kinder von Asylbewerbern, Asylanten und in Ber
lin geduldeten Personen sind am 1. September dieses Jahres
eingeschult worden?
2. Hat die Einschulung dieser Kinder die Klassenfrequenzen
erheblich erhöht bzw. zu einer Erhöhung des Ausländeranteils in
den entsprechenden Klassen geführt, und wenn ja, in welcher
Größenordnung?
Antwort der Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung
und Sport vom 20. September 1990
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre nicht
erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäfts
ordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:
Zu 1:
Kinder von Asylbewerbern, Asylberechtigten und von in Berlin
geduldeten Ausländern werden in der Statistik der Senatsver
waltung für Schule, Berufsbildung und Sport ebenso wie z. B.
Kinder der Sinti und Roma nicht gesondert erfaßt.
. R , Um hierüber Auskunft geben zu können, wären umfangreiche
' ' Nachforschungen an den einzelnen Berliner Schulen notwendig.
Allerdings können die einzelnen Schulen im allgemeinen nur
schwer zwischen Kindern von Asylbewerbern, Asylberechtigten
und von in Berlin geduldeten Ausländern und Kindern von sonsti
gen Ausländem unterscheiden.
Zu 2:
der Weisung haben - Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch
geduldete Ausländer - abgelenkt werden soll?
Antwort der Senatsverwaltung für Inneres vom 20. Sep
tember 1990
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre nicht
erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäfts
ordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt;
Zu 1 und 2;
Der Pressesprecher des Innensenator hat nicht verkündet,
daß die Weisung der Senatsverwaltung für Inneres vom 20. Juni
1989 nicht mehr gilt.
Er hat jedoch zu Recht erklärt, daß die Weisung vom 20. Juni
1989 in dieser Form nicht mehr existiert. Die Senatsverwal
tung für Inneres hat durch Weisung vom 7. Dezember 1989 nach
intensiver Vorerörterung im Ausländerausschuß die Weisung
vom 20. Juni 1989 neu gefaßt.
Angesichts immer neuer, bewußter Versuche der Irreführung
ist dies mehrfach im Ausländerausschuß, in Beantwortung ähn
licher Kleiner und Mündlicher Anfragen und zuletzt im Abgeord
netenhaus selbst am 13. September 1990 in Beantwortung einer
Großen Anfrage der Fraktion der CDU klargestellt worden.
Pätzold
[39]
Mündliche Anfrage Nr. 10
der Abgeordneten Sabine Weißler (GRÜNE/AL) über
RIAS-TV als öffentlich-rechtliches
Frühstücksfernsehen ?
Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat das gemeinsame Ansinnen von
ARD und ZDF, ab dem 3. Oktober RIAS-TV als öffentlich-recht
liches Frühstücksfemsehen auszustrahlen, obwohl die Veranstal
tung von RIAS-TV als staatlich finanziertem Fernsehen verfas
sungswidrig ist?
2. Hat der Senat seiner Rechtsaufsicht genügt, um sicherzu
stellen, daß die zuständigen Aufsichtsgremien der Rundfunkan
stalten - hier der SFB-Rundfunkrat - in die Entscheidung einbe
zogen waren?
Die Antwort des Senats lag nicht innerhalb der Wochenfrist
des § 51 Abs. 5 GO Abghs vor.
[40]
Mündliche Anfrage Nr. 11
des Abgeordneten Carsten Pagel (REP) über
Einreisebeschränkungen für Bürger
aus dem Ostblock
Ich frage den Senat:
1. Welche Beschränkungen bestehen derzeit für die Einreise
von Polen und Rumänen nach Berlin?
2. Unterliegen Bürger aus Ostblockstaaten ab dem 3. Okto
ber 1990 der Visapflicht?
Da, wie zu Frage 1 ausgeführt, nicht bekannt ist, wie viele Kin
der von Asylbewerbern, Asylberechtigten und von in Berlin
geduldeten Ausländem am 1. September dieses Jahres neu in
die Berliner Schule aufgenommen wurden, kann diese Frage
nicht beantwortet werden.
Sybille Volkholz
[38]
Mündliche Anfrage Nr. 9
des Abgeordneten Ernst-August Poritz (CDU) Uber
Aufhebung der Einwanderungsanweisung
des Innensenators vom 20. Juni 1989
ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß der Pressesprecher des Innen
senators wiederholt, letztmalig in einer Sendung des Radiosen
ders 100,6 am Montag, dem 17. September 1990, verkündet hat,
daß die Weisung des Innensenators vom 20. Juni 1989 nicht
mehr gilt, und mit welcher Weisung ist wann die alte Einwande
rungsweisung aufgehoben und gegebenenfalls wo veröffentlicht
worden?
2. Teilt der Senat für den Fall, daß die Weisung vom 20. Juni
1989 nicht aufgehoben ist, meine Auffassung, daß mit derarti
gen, die Öffentlichkeit täuschenden Mitteilungen offenbar von
den vorhandenen Problemen, die die Bezirke mit der Umsetzung
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