Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode
33. Sitzung vom 14. Juni 1990
1772
Präsident Wohlrabe
(A) Hierzu war noch offen, ob die Große Anfrage vertagt oder an
einen Ausschuß überwiesen werden soll.
[Buwitt (CDU): Diese und die nächste Große
Anfrage sollen vertagt werden!]
- Die Große Anfrage wird also einvernehmlich vertagt.
[24]
Lfd. Nr. 10:
a) Drucksache 11/867:
Große Anfrage der Fraktion der CDU über Freiwil
lige Polizei-Reserve als Bürgerpolizei des freien
Berlins
b) Drucksache 11/885:
Antrag der Fraktion der REP über Fortbestand der
Freiwilligen Polizei-Reserve (FPR)
Zu dem Antrag muß ich zunächst fragen, ob der Dringlichkeit
widersprochen wird.
[Zurufe; Nein!]
- Das ist nicht der Fall. Ich schlage vor, den Antrag der Fraktion
der REP vorab an den Ausschuß für Inneres, Sicherheit und Ord
nung sowie an den Hauptausschuß zu überweisen. - Dagegen
erhebt sich ebenfalls kein Widerspruch; dann wird so verfahren
und die Große Anfrage im übrigen vertagt.
Die lfdn. Nrn. 11 bis 17 sind bereits durch die Konsensliste erle
digt.
[25]
Lfd. Nr. 18:
a) Drucksache 11/876:
(B) Beschlußempfehlung des Ausschusses für Berlin-,
Bundes- und Europaangelegenheiten vom 31. Mai
1990 zum Antrag der Fraktion der REP Uber
Annahme einer Entschließung zum Verbot der Par
tei DIE REPUBLIKANER in der „DDR“, Drucksache
11/601
b) Drucksache 11/880:
Antrag der Fraktion der REP über Annahme einer
Entschließung Uber Zulassung von politischen Par
teien in der DDR
Hierzu ist Redebedarf angemeldet worden. Ich darf die CDU-
Fraktion fragen, ob sie dazu das Wort wünscht. -
[Buwitt (CDU): Nein!]
Die SPD-Fraktion? -
[Kern (SPD); Nein!]
- Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der Republikaner
das Wort? - Bitte, Herr Kollege Kendzia!
Kendzia (REP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Wir möchten diesen Tagesordnungspunkt nicht zu
später Stunde als Formalie durchlaufen lassen, weil das Problem
für uns zu wichtig ist. Unsere Verfassung verlangt von demokrati
schen Parteien ein - nicht nur verbales - Bekenntnis zur freiheit
lich-demokratischen Grundordnung. Dies vorweg!
Mit unserem Antrag Drucksache 11/601 vom 13. Februar 1990
beantragten wir eine Entschließung, in der unsere Nichtzulas
sung zu den Volkskammerwahlen kritisiert und gefordert wird,
daß der Senat sich dafür einsetzt, daß die Wahlen tatsächlich
freie Wahlen sein werden. Mit ihrem Änderungsantrag zu
unserem Antrag vom 22. März - also nachdem die Behandlung
unseres Antrags über den 18. März 1990 hinweggeschlenzt wor
den ist - beantragt die CDU-Fraktion im wesentlichen das glei
che, aber ohne den zeitlichen Bezug und ohne Erwähnung eines
Parteinamens, ln der Sache war das in Ordnung, besonders der (C)
Absatz c, in dem es heißt, daß auch in der DDR demokratische
Wahlen stattfinden sollen, bei der alle Parteien zugelassen wer
den sollen und Parteienverbote nur durch unabhängige Gerichte
ausgesprochen werden sollten. Diesem Text, der unserer
Ansicht nach Grundkonsens der Demokraten sein sollte, konn
ten SPD und AL nicht zustimmen. Herr Löffler begründete das in
einem längeren Redebeitrag, ohne Nennenswertes zu sagen;
Herr Gramer von der AL fand das heuchlerisch, und Herr Dr.
Statz meinte, es sei der falsche Zeitpunkt für dergleichen. Unter
der Fülle und Schwere dieser Sachargumente wurde die Ände
rung zur Drucksache 11/601 abgelehnt und unser Ursprungsan
trag dann natürlich auch. Der Änderungsantrag der CDU-Frak-
tion steht entsprechend der Geschäftsordnung deshalb nicht
mehr zur Debatte, daher haben wir mit der Drucksache 11/880
einen neuen Antrag unter der gleichen Sache eingebracht.
Wir wollen erleben, daß der nach Auffassung meiner Fraktion
lediglich grundsätzliche Selbstverständlichkeiten beinhaltende
Antrag von dieser Senatskoalition abgelehnt wird. Das wollen wir
im Plenarprotokoll nachlesen können, und wir werden uns dann
daran auch im kommenden Wahlkampf erinnern. Herr Löffler
weiß, worauf ich damit Bezug nehme. Wir vertreten nämlich die
Auffassung, daß derjenige, der diesen Antrag ablehnt, schon ver
bal ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grund
ordnung verweigert.
[Beifall bei den REP]
Wer dies aber schon verbal tut und dies auch formal tut, muß
sich fragen lassen, wie es mit dem Inhaltlichen steht. Man sollte
überlegen, ob eine Partei, die sich solcherart verhält, nicht der
Aufmerksamkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz bedarf.
[Beifall bei den REP]
Präsident Wohlrabe: Das Wort hätte jetzt die AL-Fraktion.
[Dr. Statz (AL): Verzichtet!]
- Danke! - Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der
Fall.
Dann stimmen wir zunächst über den Antrag Drucksache
11/601 ab. Der Ausschuß empfiehlt, ihn abzulehen. Wer dem
Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um
das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? -
Damit ist der Antrag durchgefallen.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag Drucksa
che 11/880. Von der antragstellenden Fraktion ist sofortige
Abstimmung gewünscht worden. Gibt es dazu Widerspruch? -
Das ist nicht der Fall. Wer diesem Antrag seine Zustimmung zu
geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist
dagegen? - Letzteres war die Mehrheit, damit ist der Antrag
nicht zum Zuge gekommen.
Die lfd. Nr. 19 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
[26]
Dann kommt
lfd. Nr. 19 A, Drucksache 11/887:
Beschlußempfehlung des Hauptausschusses vom
13. Juni 1990 zur Vorlage - zur Beschlußfassung -
gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeord
netenhauses von Berlin (Nr. 12/1990 des Verzeich
nisses Uber Vermögensgeschäfte)
Wird der Dringlichkeit widersprochen? - Das ist nicht der Fall.
Wer der Beschlußempfehlung des Hauptausschusses seine
Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzei
chen. - Gegenprobe! - Einstimmig so verabschiedet!
[27]
Lfd. Nr. 20, Drucksache 11/874:
Vorlagen - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 47
Abs. 1 VvB