Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode
28. Sitzung vom 5. April 1990
A) Mündliche Anfrage Nr. 24 (C)
des Abgeordneten Dankward Buwitt (CDU) über
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Ich frage den Senat:
1. Wie hat sich nach Auffassung des Senats die noch vom
Vorgängersenat bei dem Polizeipräsidenten, Referat Umwelt-
und Gewerbedelikte, gebildete Fachinspektion „Illegale
Beschäftigung“ bewährt, und ggf. welche Veränderungen in der
personellen Zuordnung bzw. in der Aufgabenstellung plant der
Senat?
2. Wie weit ist inzwischen das vom Vorgängersenat begon
nene zweiteilige Sonderprogramm „Richtlinien zur Bekämpfung
der Schwarzarbeit“ gediehen, und wie oft mit welchem Ergebnis
ist im zurückliegenden halben Jahr von der genannten Fach
inspektion in Einsätzen gegen Schwarzarbeit vorgegangen wor
den?
Antwort der Senatsverwaltung für Inneres vom 5. April
1990
. Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre nicht
f erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäfts
ordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt;
Zu 1:
Die Einrichtung einer Kriminalinspektioin „Illegale Beschäfti
gung/Einreise“ hat sich bewährt. Insbesondere aufgrund der
Tätigkeit der dort angesiedelten „Gemeinsamen Ermittlungs
gruppe Schwarzarbeit“ konnten 1989 durch die AOK Beiträge in
Höhe von etwa 16 Millionen DM nacherhoben und durch die
Finanzämter Steuern in Höhe von etwa 2 Millionen DM festge
setzt werden.
(B) Die Kriminalitätsentwicklung bei illegaler Beschäftigung und (D)
Einreise wird auch von den augenblicklichen politischen Verän
derungen im Umland Berlins und den damit einhergehenden Ver
besserungen der Reisemöglichkeiten beeinflußt. Der Senat ver
folgt diese Entwicklung und wird dafür Sorge tragen, daß alle zur
Bekämpfung dieser besonders sozialschädlichen Kriminalitäts
formen erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Zu 2:
Der frühere Senat hat hinsichtlich der Bekämpfung der
Schwarzarbeit nichts beschlossen.
^ Der jetzige Senat ist sich der Dringlichkeit der verstärkten
Bekämpfung der Schwarzarbeit aufgrund ihrer gesellschaftlich
negativen Auswirkungen bewußt. Die dazu erforderlichen Maß
nahmen werden zur Zeit abgestimmt und in Kürze getroffen.
Im Jahr 1989 (eine Halbjahresstatistik liegt nicht vor) wurden
insgesamt 2 982 Anzeigen im Zusammenhang mit arbeitsrecht
licher Wirtschaftskriminalität bearbeitet. Darin enthalten sind 881
Ermittlungsverfahren gegen 460 Arbeitgeber, die ausländische
Arbeitnehmer beschäftigt oder Arbeitsentgelte veruntreut oder
vorenthalten haben.
Insgesamt wurden 196 Überprüfungen auf Baustellen oder
Betriebsstätten und 490 Durchsuchungen durchgeführt. 553
Personen wurden festgenommen.
Pätzold