Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode
25. Sitzung vom 22. Februar 1990
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(A) Miosga (REP): Vielleicht haben Sie bei unserem Werbespot
auch festgestellt, daß da kein Polizist drin ist. Deswegen ist die
Frage meines Erachtens schon gerechtfertigt.
Ich frage noch einmal: Wie beurteilen Sie die Aussage:
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Die Berliner
Polizei verhält sich entsprechend.
Auch das wurde in der Sendung von den Türken gesagt:
Wenn Türken gegen Türken kämpfen, erblindet das Auge
des Gesetzes.
Dr. Heide (CDU): Frau Dr. Schreyer! Ich finde, es ist nicht die (C)
Frage, welche Alternativen es zu dieser Halle gibt, sondern für
mich ist allein ausschlaggebend, ob die Sicherheit der Bevölke
rung und der Umgebung dort gewährleistet ist. Insofern frage ich
Sie noch einmal ganz konkret: Gibt es für diese Halle jetzt ein
Löschwasserrückhaltebecken? Gibt es für diese Halle jetzt eine
Sprinkleranlage? Gibt es für diese Halle jetzt die entsprechen
den Feuermeldeeinrichtungen mit einem direkten Draht zur Feu
erwehr?
Stellv. Präsidentin Dr. Schramm: Frau Dr. Schreyer!
Und drittens:
Die Polizei greift nur ein, wenn das Opfer rein deutsch ist.
Stellv. Präsidentin Dr.Schramm: Herr Pätzold!
Pätzold, Senator für Inneres; Herr Abgeordneter, wenn Sie
beim ersten oder zweiten Mal nicht verstehen oder nicht verste
hen wollen oder auch können, dann sage ich es gerne noch ein
drittes Mal: Alles das sind unsinnige Unterstellungen gegenüber
der Polizei. Die Polizei tut ordnungsgemäß ihre Pflicht gegen
über deutschen wie gegenüber türkischen Mitbürgern.
[Beifall bei der SPD]
Frau Dr. Schreyer, Senatorin für Stadtentwicklung und Um
weltschutz: Es wurden bei der ersten Begehung von der Berliner
Feuerwehr keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. In einem
Schreiben der Feuerwehr vom 14. Februar wurden jedoch bau
liche und organisatorische Anforderungen gestellt.
In der Genehmigung für das Zwischenlager in der Flotten
straße haben wir entsprechende Auflagen, die sowohl von dem
Gesundheitsamt wie auch von den anderen Beteiligten gefordert
wurden, dem Betreiber gemacht. Diese Anforderungen sind nun
erfüllt worden.
Stellv. Präsidentin Dr. Schramm: Herr Dr. Heide!
Stellv. Präsidentin Dr. Schramm: Weitere Zusatzfragen
liegen nicht vor. Wir kommen dann zur fünften Mündlichen
Anfrage. Sie wird gestellt von Herrn Dr. Heide zum Thema
Giftmüllager in Reinickendorf
Dr. Heide (CDU): Ich frage den Senat;
(B) 1. Wie rechtfertigt die Senatorin Schreyer ihre Aussage vor
dem zuständigen Ausschuß, daß von seiten der Feuerwehr keine
Bedenken gegen die Planung des Giftmüllagers an der Flotten
straße bestehen, wenn die Feuerwehr gleichzeitig der Senats
verwaltung mitteilt, daß die bauliche, Brand- und Umwelt
schutzkonzeption - aufgrund der Lagerung von verschiedenen
Sondermüllarten sowie des Fehlens der erforderlichen Einrich
tungen des Brand- und Bodenschutzes, von Fernmeldeein
richtungen und Sprinkleranlagen sowie Löschwasserrückhalte
becken - nicht den erforderlichen Anforderungen entspricht?
2. Ist der Senat bereit, aufgrund der akuten Gefährdung der in
unmittelbarer Nähe lebenden Bevölkerung von der Einrichtung
dieses Lagers an der Flottenstraße Abstand zu nehmen?
Dr. Heide (CDU): Zum einen möchte ich mir den Hinweis
erlauben, daß die drei konkreten Fragen, die ich eben hinsichtlich
ganz konkreter Sicherheitseinrichtungen gestellt habe, nicht
beantwortet worden sind; zum anderen möchte ich dann die
Frage stellen, ob Ihnen aus diesem Schreiben vom 14. Februar
bekannt ist, daß die Feuerwehr feststellt, daß die bauliche,
brand- und umweltschutztechnische Konzeption nicht den
Anforderungen entspricht, die für ein Lager für wassergefähr
denden Sondermüll zu stellen sind.
(D)
Stellv. Präsidentin Dr. Schramm: Frau Dr. Schreyer!
Frau Dr. Schreyer, Senatorin für Stadtentwicklung und Um
weltschutz: Herr Dr. Heide! Ich werde Ihnen jetzt die 23 Auf
lagen, die zu erfüllen waren, vorlesen;
1. Es dürfen in der Halle nur Abfälle gelagert werden, die über
eine Sonderabfalldeponie oder eine chemisch-physika
lische Behandlungsanlage entsorgt werden können.
Stellv. Präsidentin Dr. Schramm: Es antwortet Frau Dr.
Schreyer.
Frau Dr. Schreyer, Senatorin für Stadtentwicklung und Um
weltschutz: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr
Abgeordneter Dr. Heide! Ich beantworte die Frage 1 wie folgt:
Vor einer Nutzung der Halle in der Flottenstraße als provisori
sches Sonderabfallzwischenlager waren aus der Sicht der
Berliner Feuerwehr bestimmte bauliche und organisatorische
Anforderungen zu erfüllen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen.
Die Umbauarbeiten sind inzwischen von der Feuerwehr abge
nommen worden. Die organisatorischen Voraussetzungen sind
ebenso geschaffen worden.
Zu Frage 2: Durch die Auflagen, die dem Betreiber entspre
chend den Anforderungen der Feuerwehr, des Landesamtes für
Arbeitsschutz und technische Sicherheit, des Gesundheitsam
tes, der Bauaufsicht und der Wasserbehörde gemacht wurden,
ist eine akute Gefährdung der Bevölkerung nicht gegeben.
Im übrigen gibt es zu einer vorübergehenden Nutzung dieser
Halle im Augenblick keine Alternative.
Stellv. Präsidentin Dr.Schramm: Herr Heide!
Stellv. Präsidentin Dr. Schramm: Entschuldigung, darf ich
fragen, wie lange das dauern wird, bis Sie die 23 Auflagen
genannt haben?
[Heiterkeit]
Frau Dr. Schreyer, Senatorin für Stadtentwicklung und Um
weltschutz: Das dauert etwas länger.
[Zurufe: Das macht nichts!]
Stellv. Präsidentin Dr. Schramm: Dann würde ich doch
bitten, zu einer Zusammenfassung zu kommen.
Frau Dr. Schreyer, Senatorin für Stadtentwicklung und Um
weltschutz: Man muß wissen, daß diese verschiedenen Auflagen
natürlich im Zusammenhang zu sehen sind. Deshalb fahre ich
fort:
2. Die vorhandenen Fußbodenentwässerungen sind flüssig
keitsundurchlässig zu schließen.
3. Die vorhandenen Revisionsschächte sind im Deckelbereich
oder im Sohlenbereich flüssigkeitsundurchlässig zu schlie
ßen.