Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode
34. Sitzung vom 28. Juni 1990
1884
(A) Zu 2:
Der Senat hat die Ausführungen des Gutachters Isensee zur
Kenntnis genommen. Er teilt nicht die Schlußfolgerungen des
Gutachters. Die ausschlaggebende, einzelne Kritikpunkte über
lagernde Aussage des Gutachtens ist die Bestätigung, daß die
Akademie keinen Bestandschutz für sich in Anspruch nehmen
kann.
Prof. Dr. Barbara R i e d m ü 11 e r
[92]
Mündliche Anfrage Nr. 30
des Abgeordneten Ernst-August Poritz (CDU) über
mißachtende Hinhaltetaktik des Senats
bei der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage
über Großflughafen für Berlin
Ich frage den Senat:
1. Warum ist der Senat nicht in der Lage, auf meine Kleine
Anfrage über Großflughafen für Berlin (Nr. 1153 vom 4. April
1990), nachdem er die Antwort durch zwei Zwischenantworten
verzögert hat, die nach seiner Auffassung in Frage
kommenden Örtlichkeiten aufzulisten, da er doch - wenn er das
in seiner Antwort angesprochene koordinierte räumliche
Gesamtkonzept gemeinsam mit den zuständigen Stellen in Ber
lin (Ost) bzw. der DDR erarbeiten will - zumindest sich selbst
erst einmal in Vorbereitung auf diese Verhandlungen eine Auf
listung möglicher Standorte erstellt haben muß?
2. Warum versteckt sich der Senat bei seiner Antwort auf die
Frage 4 nach der Bewältigung des zunehmenden Flugverkehrs
hinter der Meinung der Fiughafengesellschaft, und wie lautet
seine eigene Meinung?
Antwort der Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und (C)
Betriebe vom 28. Juni 1990
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre nicht
erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäfts
ordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:
Zu 1:
Eine Auflistung von denkbaren Standorten ist zur Zeit nicht
möglich, weil die mit der Standortsuche beauftragten Ämter für
Territorialplanung beim jeweiligen Rat der Bezirke Potsdam und
Frankfurt/Oder eine solche Liste noch nicht erstellt haben. Die
Festlegung möglicher Standorte setzt umfangreiche Unter
suchungen im Hinblick auf die ökologische und geologische
Beschaffenheit des Geländes, die meteorologischen und hydro
logischen Verhältnisse, die Anbindung an die vorhandene oder
zu schaffenden Verkehrsinfrastruktur (auch im Luftraum), die ört
liche Besiedlungsstruktur und die Verfügbarkeit des Geländes
voraus. Außerdem müßten die Alternativen unter integrierend-
raumordnerischer und regionalplanerischer Betrachtungsweise
geprüft werden.
Der Senat hält daher an seiner Antwort vom 7. Juni 1990 auf
Ihre Kleine Anfrage Nr. 1153 vom 4. April 1990 fest, daß erst nach
Abschluß dieser Untersuchungen stichhaltige Aussagen
gemacht werden können.
Zu 2:
Der Senat teilt die Auffassung der Berliner Flughafen-Gesell
schaft, wonach Kapazitätsanpassungsmaßnahmen auf den Flug
häfen Tegel und Schönefeld erforderlich sind. Vorrangig soll die
Abfertigungskapazität Schönefelds (ca. 2,5 Mio Passagiere pro
Jahr) an die von Tegel (5,85 Mio) angepaßt werden.