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Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1989/90, 11. Wahlperiode, 17.-34. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode 
34. Sitzung vom 28. Juni 1990 
1868 
(A) Tempelhof: Gustav-Heinemann-Oberschule, 
Carl-Zeiss-Oberschule 
Neukölln: Otto-Hahn-Oberschule, 
Clay-Oberschule, 
Leonardo-da-Vinci-Oberschule 
Nach den Vorschriften der noch in diesem Jahr zu erwarten 
den neuen „Asbestrichtlinien“, die bundesweit als Technische 
Baubestimmung eingeführt werden und die eine höchstens drei 
jährige Übergangszeit bei provisorischen Schutzvorkehrungen 
zulassen, müssen bis spätestens August 1991 fünf weitere 
Schulgebäude geschlossen werden, davon 
4 Gesamtschulen und 
1 Grund- und Sonderschule. 
Die betroffenen Schulen sind: 
Charlottenburg: Friedensburg-Oberschule 
Steglitz: Bröndby-Oberschule 
Neukölln; Heinrich-Mann-Oberschule 
Reinickendorf: Bettina-von-Arnim-Oberschule, 
Lauterbach-Schule 
Darüber hinaus müssen fünf weitere Schulgebäude saniert 
werden, deren Sanierungsbedürftigkeit in der Bewertung der 
Dringlichkeit als erforderlich bzw. langfristig vorzumerken einge 
stuft wurden. Es handelt sich dabei um die Schulgebäude fol 
gender Schulen: 
Wedding: Ernst-Reuter-Oberschule, 
Ranke-Oberschule, 
Theodor-Heuss-Oberschule 
Kreuzberg: OSZ Konstruktionsbau- und 
Versorgungstechnik 
Charlottenburg; Poelchau-Oberschule, 
Anna-Freud-Oberschule 
(B) 
Im Zusammenhang mit den regelmäßig stattfindenden Mes 
sungen zur Bestimmung der Asbestfaserstaubbelastung in der 
Raumluft kann sich trotzdem die Notwendigkeit ergeben, daß bei 
zu hohen Faserkonzentrationen eine sofortige Schließung der 
betroffenen Schulgebäude erforderlich wird. 
2. Pädagogisch-organisatorische Vorgaben für die 
Sanierungs- und Baumaßnahmen 
Durch die geschilderte Ausgangslage ist die Berliner Schule 
in eine schwierige Situation geraten. Die Schüler von 15 
Gesamtschulen, einer Grund- und Sonderschule, vier Gymna 
sien, zwei Oberstufenzentren sowie einer Schule mit gymnasia 
ler Oberstufe, Berufsfachschule, Fachoberschule und Fach 
schule müssen für die Dauer der Sanierungs- und Baumaßnah 
men ihre Schulgebäude verlassen und an anderen Standorten 
unterrichtet und betreut werden. Dies führt zu großen schulorga 
nisatorischen und finanziellen Belastungen, weil - teilweise über 
Jahre hinaus - Unterricht und Betreuung von ca. 15 000 Schü 
lern während des Sanierungszeitraumes und damit bis zum Wie 
dereinzug in die Stammgebäude angemessen gesichert werden 
müssen. 
In besonderer Weise ist die Berliner Gesamtschule von dieser 
Problematik betroffen. Von insgesamt 21 650 Schülern (Stand; 
Oktober 1988) können zur Zeit (oder werden in näher Zukunft) 
etwa 11 000 Schüler nicht mehr in ihren Stammgebäuden unter 
richtet werden. Aus dieser offensichtlichen Gefährdung der 
Gesamtschule ergibt sich die dringende Notwendigkeit, Maß 
nahmen zu ergreifen, die sowohl die Schülerversorgung als auch 
das spezifische Angebot der Gesamtschule sichern. Von beson 
derer Bedeutung ist es in diesem Zusammenhang, daß es sich 
bei allen betroffenen Gesamtschulen um Ganztagsschulen han 
delt, deren Einrichtungen und Angebote entsprechend der wei 
terhin steigenden Nachfrage erforderlich sind und bleiben. 
Für die Jugendclubs, die als Bestandteil des Raumkonzepts 
von 13 Bildungszentren ebenfalls von der Sanierung betroffen 
sind und bis zu deren Abschluß nicht mehr betrieben werden (C) 
können, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Jugendar 
beit zu sichern. 
Für diese Einrichtungen wird jedoch eine eigenständige, dau 
erhafte Ersatziösung angestrebt, da sich die ehemalige Konzep 
tion „Verbindung von Bildungszentrum und Jugendclub“ teil 
weise nicht bewährt hat. 
Die Planungen für die Schuldörfer und die Sanierungs-, Um-, 
Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahmen müssen deshalb für die 
Gesamtschulen folgende schulartenspezifische Struktur berück 
sichtigen; 
— Erfüllung der Stundentafel, 
— rahmenplanmäßiger Fachunterricht, 
— Leistungsdifferenzierung in den Klassenstufen 7 bis 10, 
— Sicherung einer ausreichenden Angebotsmöglichkeit für 
den Wahlpflichtunterricht, 
— Ganztagsbetrieb, d. h. außerunterrichtliche Angebote, Frei 
zeiträume und Essenversorgung, 
— angemessene Unterrichtsversorgung in der gymnasialen 
Oberstufe (soweit vorhanden). 
Für den Fortbestand der einzelnen Schulen ist es von beson 
derer Bedeutung, daß die Anforderungen berücksichtigt wer 
den, die sich aus den Profilbildungen an diesen Schulen erge 
ben. In den Stundentafeln, in Art und Umfang der vorhandenen 
Fflichtangebote, in fakultativen und in außerunterrichtlichen 
Angeboten sind an den einzelnen Schulen z. B. folgende 
Schwerpunkte entstanden: 
— Musik 
— Bildende Kunst 
— Schulspiel / Darstellendes Spiel 
— Arbeitslehre 
— Ökologie 
— Informatik 
— Naturwissenschaften 
— Fremdsprachen 
— Sport. 
Für die übrigen betroffenen Schularten sind die jeweiligen 
pädagogischen Schwerpunkte bei der Planung zu berücksichti 
gen. 
Auch die an den einzelnen Schulen ergriffenen besonderen 
Maßnahmen für die Betreuung von Ausländern, Aussiedlern und 
Behinderten müssen bei den Unterbringungs- und Bauplanun 
gen berücksichtigt werden. 
Es besteht Einvernehmen darüber, daß die Schulen und schu 
lischen Gremien sowohl in der Programm- als auch in der 
Planungsphase mitwirken, damit die pädagogischen und schul 
organisatorischen Belange rechtzeitig berücksichtigt werden 
können und ein hoher Grad der Identifikation der Lehrer, Schüler 
und Eltern mit ihrer Schule sichergestellt wird. Für die künftige 
Struktur der einzelnen Schulen wird es daher von besonderer 
Bedeutung sein, welche Grundbedingungen für die Organisa- 
stion des Unterrichts und für die Gestaltung der Ganztagsbe 
treuung von den Gremien festgeiegt werden. 
Die Konzeption der Bildungszentren mit der Einbeziehung 
außerschulischer Einrichtungen soll weiter verfolgt werden. Auf 
der Grundlage der vorliegenden Erfahrungen wird empfohlen, 
die Räume für die Volkshochschule und die öffentlichen Büche 
reizweigstellen wieder in das Angebot der neuen Bildungszen 
tren aufzunehmen. Die wechselseitige Nutzung von Räumen des 
Jugendclubs und der Schule hat sich wegen der verschiedenen 
Aufgabenstellungen beider Einrichtungen nicht bewährt, so daß 
für die Standorte, die künftig wieder einen Jugendclub aufneh 
men werden, empfohlen wird, eine deutliche bauliche und orga-
	        
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