Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode
34. Sitzung vom 28. Juni 1990
1868
(A) Tempelhof: Gustav-Heinemann-Oberschule,
Carl-Zeiss-Oberschule
Neukölln: Otto-Hahn-Oberschule,
Clay-Oberschule,
Leonardo-da-Vinci-Oberschule
Nach den Vorschriften der noch in diesem Jahr zu erwarten
den neuen „Asbestrichtlinien“, die bundesweit als Technische
Baubestimmung eingeführt werden und die eine höchstens drei
jährige Übergangszeit bei provisorischen Schutzvorkehrungen
zulassen, müssen bis spätestens August 1991 fünf weitere
Schulgebäude geschlossen werden, davon
4 Gesamtschulen und
1 Grund- und Sonderschule.
Die betroffenen Schulen sind:
Charlottenburg: Friedensburg-Oberschule
Steglitz: Bröndby-Oberschule
Neukölln; Heinrich-Mann-Oberschule
Reinickendorf: Bettina-von-Arnim-Oberschule,
Lauterbach-Schule
Darüber hinaus müssen fünf weitere Schulgebäude saniert
werden, deren Sanierungsbedürftigkeit in der Bewertung der
Dringlichkeit als erforderlich bzw. langfristig vorzumerken einge
stuft wurden. Es handelt sich dabei um die Schulgebäude fol
gender Schulen:
Wedding: Ernst-Reuter-Oberschule,
Ranke-Oberschule,
Theodor-Heuss-Oberschule
Kreuzberg: OSZ Konstruktionsbau- und
Versorgungstechnik
Charlottenburg; Poelchau-Oberschule,
Anna-Freud-Oberschule
(B)
Im Zusammenhang mit den regelmäßig stattfindenden Mes
sungen zur Bestimmung der Asbestfaserstaubbelastung in der
Raumluft kann sich trotzdem die Notwendigkeit ergeben, daß bei
zu hohen Faserkonzentrationen eine sofortige Schließung der
betroffenen Schulgebäude erforderlich wird.
2. Pädagogisch-organisatorische Vorgaben für die
Sanierungs- und Baumaßnahmen
Durch die geschilderte Ausgangslage ist die Berliner Schule
in eine schwierige Situation geraten. Die Schüler von 15
Gesamtschulen, einer Grund- und Sonderschule, vier Gymna
sien, zwei Oberstufenzentren sowie einer Schule mit gymnasia
ler Oberstufe, Berufsfachschule, Fachoberschule und Fach
schule müssen für die Dauer der Sanierungs- und Baumaßnah
men ihre Schulgebäude verlassen und an anderen Standorten
unterrichtet und betreut werden. Dies führt zu großen schulorga
nisatorischen und finanziellen Belastungen, weil - teilweise über
Jahre hinaus - Unterricht und Betreuung von ca. 15 000 Schü
lern während des Sanierungszeitraumes und damit bis zum Wie
dereinzug in die Stammgebäude angemessen gesichert werden
müssen.
In besonderer Weise ist die Berliner Gesamtschule von dieser
Problematik betroffen. Von insgesamt 21 650 Schülern (Stand;
Oktober 1988) können zur Zeit (oder werden in näher Zukunft)
etwa 11 000 Schüler nicht mehr in ihren Stammgebäuden unter
richtet werden. Aus dieser offensichtlichen Gefährdung der
Gesamtschule ergibt sich die dringende Notwendigkeit, Maß
nahmen zu ergreifen, die sowohl die Schülerversorgung als auch
das spezifische Angebot der Gesamtschule sichern. Von beson
derer Bedeutung ist es in diesem Zusammenhang, daß es sich
bei allen betroffenen Gesamtschulen um Ganztagsschulen han
delt, deren Einrichtungen und Angebote entsprechend der wei
terhin steigenden Nachfrage erforderlich sind und bleiben.
Für die Jugendclubs, die als Bestandteil des Raumkonzepts
von 13 Bildungszentren ebenfalls von der Sanierung betroffen
sind und bis zu deren Abschluß nicht mehr betrieben werden (C)
können, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Jugendar
beit zu sichern.
Für diese Einrichtungen wird jedoch eine eigenständige, dau
erhafte Ersatziösung angestrebt, da sich die ehemalige Konzep
tion „Verbindung von Bildungszentrum und Jugendclub“ teil
weise nicht bewährt hat.
Die Planungen für die Schuldörfer und die Sanierungs-, Um-,
Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahmen müssen deshalb für die
Gesamtschulen folgende schulartenspezifische Struktur berück
sichtigen;
— Erfüllung der Stundentafel,
— rahmenplanmäßiger Fachunterricht,
— Leistungsdifferenzierung in den Klassenstufen 7 bis 10,
— Sicherung einer ausreichenden Angebotsmöglichkeit für
den Wahlpflichtunterricht,
— Ganztagsbetrieb, d. h. außerunterrichtliche Angebote, Frei
zeiträume und Essenversorgung,
— angemessene Unterrichtsversorgung in der gymnasialen
Oberstufe (soweit vorhanden).
Für den Fortbestand der einzelnen Schulen ist es von beson
derer Bedeutung, daß die Anforderungen berücksichtigt wer
den, die sich aus den Profilbildungen an diesen Schulen erge
ben. In den Stundentafeln, in Art und Umfang der vorhandenen
Fflichtangebote, in fakultativen und in außerunterrichtlichen
Angeboten sind an den einzelnen Schulen z. B. folgende
Schwerpunkte entstanden:
— Musik
— Bildende Kunst
— Schulspiel / Darstellendes Spiel
— Arbeitslehre
— Ökologie
— Informatik
— Naturwissenschaften
— Fremdsprachen
— Sport.
Für die übrigen betroffenen Schularten sind die jeweiligen
pädagogischen Schwerpunkte bei der Planung zu berücksichti
gen.
Auch die an den einzelnen Schulen ergriffenen besonderen
Maßnahmen für die Betreuung von Ausländern, Aussiedlern und
Behinderten müssen bei den Unterbringungs- und Bauplanun
gen berücksichtigt werden.
Es besteht Einvernehmen darüber, daß die Schulen und schu
lischen Gremien sowohl in der Programm- als auch in der
Planungsphase mitwirken, damit die pädagogischen und schul
organisatorischen Belange rechtzeitig berücksichtigt werden
können und ein hoher Grad der Identifikation der Lehrer, Schüler
und Eltern mit ihrer Schule sichergestellt wird. Für die künftige
Struktur der einzelnen Schulen wird es daher von besonderer
Bedeutung sein, welche Grundbedingungen für die Organisa-
stion des Unterrichts und für die Gestaltung der Ganztagsbe
treuung von den Gremien festgeiegt werden.
Die Konzeption der Bildungszentren mit der Einbeziehung
außerschulischer Einrichtungen soll weiter verfolgt werden. Auf
der Grundlage der vorliegenden Erfahrungen wird empfohlen,
die Räume für die Volkshochschule und die öffentlichen Büche
reizweigstellen wieder in das Angebot der neuen Bildungszen
tren aufzunehmen. Die wechselseitige Nutzung von Räumen des
Jugendclubs und der Schule hat sich wegen der verschiedenen
Aufgabenstellungen beider Einrichtungen nicht bewährt, so daß
für die Standorte, die künftig wieder einen Jugendclub aufneh
men werden, empfohlen wird, eine deutliche bauliche und orga-