Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode
33. Sitzung vom 14. Juni 1990
1786
(A) [67]
Mündliche Anfrage Nr. 28
des Abgeordneten Ekkehard Kittner (CDU) Uber
Nagels „Da - da - da“ oder:
sein Wahl kreisverband soll schöner werden
Ich frage den Senat:
1. Welche Kosten würden bei Realisierung die von Bausena
tor nagel bei einer Fahrt durch seinen Wahlkreisverband finger
zeigend „da - da - da“ bestimmten Projekte zur Baulücken
schließung, Bebaungsverdichtung und Stadtbildungsverschöne
rung, zum Beispiel im Bereich Mierendorffplatz/Ilsenburger
Straße, mit sich bringen?
2. Kann der Senat bestätigen, daß die vor Realisierung der
vorgenannten Maßnahme nötige Verlegung des Betriebshofes
S 1 der Berliner Stadtreinigung sowie ihrer dort gelegenen Aus
bildungsstätte für 120 Auszubildende unter die Autobahnzu- und
-abfahrten am Jakob-Kaiser-Platz 120 Millionen DM kosten
würde, und kann der Senat es verantworten, daß eines seiner
Mitglieder auf dem Rücken eines Eigenbetriebes, letztlich aber
zu Lasten der Steuer- und Gebührenzahler, seinen Wahlkreisver
band durch Schaffung von 400 Wohnungen wohnlicher machen
will, was pro Wohnung zusätzliche Gestehungskosten von
300 000 DM bedeuten würde?
Antwort der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungs
wesen vom 14. Juni 1990
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre nicht
erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäfts
ordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:
Zu 1:
(B) Der Senat nimmt mit Interesse zur Kenntnis, daß die auch
seitens der Opposition während ihrer Regierungszeit durchge
führten Bezirksbesuche offenbar als „Fahrten durch Wahlkreis
verbände“ angesehen wurden. Dem Senat ist diese Sichtweise
fremd. In seiner Verantwortung für alle Bürger der Stadt hat der
Senator für Bau- und Wohnungswesen alle Bezirke besucht, um
die Zusammenarbeit zwischen den Bezirken und der Senatsver
waltung zu vertiefen. Während des vom Fragesteller vermutlich
gemeinten Bezirksbesuches in Charlottenburg am 19. Septem
ber 1989 wurde eine Vielzahl von Problemen angesprochen, ins
besondere wurden Wohnungsbauprojekte erörtert. Im Bereich
des Mierendorffplatzes wurden vom Bezirk drei Projekte vorge
stellt, die jedoch nur langfristig zu realisieren sind. Weiterhin
wurde der Ausbau von Dachräumen in diesem Gebiet erörtert.
Das Thema Stadtbildverschönerung ist nicht Gegenstand des
Besuchs gewesen. Hinsichtlich der Kosten der angesprochenen
Wohnungsbauprojekte zur Zeit keine Angaben gemacht werden.
Zu 2:
Es liegt derzeit lediglich eine Kostenschätzung der Berliner
Stadtreinigungs-Betriebe in der genannten Höhe vor. Über die
Realisierungschancen des Projektes können zur Zeit keine
Angaben gemacht werden.
Nagel
[68]
Mündliche Anfrage Nr. 29
des Abgeordneten Ernst-August Poritz (CDU) über
Unbedenklichkeit des Verzehrs
von britischem Rindfleisch
Ich frage den Senat:
Hält der Senat den Schutz der Bevölkerung beim Verzehr von
britischem Rindfleisch für gewährleistet, nachdem die EG-Agrar-
minister die Vorschriften für diese Exporte am letzten Montag ver
schärft haben, und bewertet er die dem Bundesrat vorgelegte
Verordnung zur Verhütung einer Einschleppung der Spongifor
men Rinderenzephalopathie (des sogenannten Rinderwahn
sinns) als ausreichend?
Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit und Sozia
les vom 15. Juni 1990
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre nicht
erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäfts
ordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:
Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß die
Bevölkerung beim Verzehr von britischem Rindfleisch gefährdet
ist. Nach wissenschaftlicher Aussage der Bundesforschungsan
stalt für Viruserkrankungen der Tiere, Tübingen, aus dem Mai
1990, ist kein Fall bekannt geworden, der darauf schließen ließe,
daß eine Übertragung des Erregers der Spongiformen Rinderen
zephalopathie (BSE) auf den Menschen möglich ist.
Da jedoch darüber hinausgehende gesicherte Erkenntnisse
fehlen, sind zum Schutz der Bevölkerung und auch zum Schutz
der einheimischen Tierbestände vorsichtshalber Maßnahmen
der von Ihnen genannten Art getroffen worden, die der Senat für
ausreichend hält.
Durch Verordnung des Bundesministers für Ernährung, Land
wirtschaft und Forsten zur Verhütung einer Einschleppung der
Spongiformen Rinderenzephalopathie aus dem Vereinigten
Königreich vom 22. Februar 1990 sind Beschränkungen für die
Einfuhr lebender Rinder geregelt; danach müssen
diese Einfuhren tierseuchenrechtlich genehmigt sein.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 1990 außer
Kraft. Die Bundesregierung hat deshalb am 30. Mai 1990 dem
Bundesrat eine „Ablöse-Verordnung“ zugeleitet, nach der die
bestehenden Beschränkungen über den 31. August 1990 auf
unbestimmte Zeit aufrecht erhalten bleiben.
Außerdem hat die EG-Kommission aufgrund der Beratungen
der EG-Agrarminister in der letzten Woche für die Einfuhr
von britischem Rindfleisch bestimmte Bedingungen
festgelegt. Danach werden nur solche Fleischchargen aus dem
Vereinigten Königreich an andere EG-Länder geliefert, die amt
lich als BSE-frei anerkannt werden.
Ingrid Slahmer
[69]
Mündliche Anfrage Nr. 30
des Abgeordneten Rainer Giesel (CDU) Uber
Kostenlast für die Bezirke
durch Öffnung von Straßenzügen
Ich frage den Senat:
1. Mit wie vielen Übergangsstellen im Verlauf der bisherigen
Grenzen in und um Berlin bzw. Öffnung von bisher durch die
Mauer unterbrochenen Straßenzügen rechnet der Senat zum
1. Juli 1990?
2. Wer ist für die Finanzierung der Begeh- und Befahrbarkeit
zuständig, welche Kosten werden dabei ungefähr bis zum
Jahresende entstehen, und wie, gegebenenfalls unter Vernach
lässigung welcher anderen Aufgaben, sollen die Bezirke die auf
sie entfallenden Kosten tragen?
Antwort der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungs
wesen vom 14. Juni 1990
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre nicht
erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäfts
ordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt: