Path:
Volume Nr. 13, 14. September 1989

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1989, 11. Wahlperiode, 1.-16. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode 
13. Sitzung vom 14. September 1989 
524 
Eckert 
(A) Ich habe sehr den Eindruck, 
[Pfiffe bei der CDU] 
auch wenn das für Sie nun noch immer peinlicher wird, 
[Buwitt (CDU): Sie sind schon peinlich genug, 
um das klar zu sagen!] 
daß diese Namen in den einschlägigen Ausschüssen noch mehr 
mals und nicht gerade zur Erläuterung dessen, was nun Engel 
oder gute Beamte sind, genannt werden. - Ich fordere Sie auf, 
meine Damen und Herren von der CDU, und das mit allem Nach 
druck; Hören Sie mit diesem peinlichen Spiel auf, und stimmen 
Sie wenigstens jetzt der Beschlußempfehlung des Rechtsaus 
schusses zu! 
[Beifall bei der AL und der SPD - Zurufe von der CDU - 
Buwitt (CDU); Peinlich sind Sie doch nur!] 
Präsident Wohlrabe: Das Wort hat Frau Senatorin Lim- 
bach! 
[Vetter (CDU); Warum haben die nur so eine 
Angst davor! - Zuruf von der SPD: Ich wäre an Ihrer Stelle 
etwas kleinlauter!] 
Frau Dr. Umbach, Senatorin für Justiz: Herr Präsident! 
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich hatte diese 
Attacke gar nicht mehr erwartet und meine Akten schon in der 
Tasche, denn ich glaubte, ich hätte bereits gegenüber Herrn 
Rösler, dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, der ja hierzu 
bewußt nichts vorgetragen hat, die nötige Aufklärung gegeben. 
Ich bin vielleicht Opfer meiner eigenen, mitunter etwas lehrerin- 
nenhaften Art geworden, 
(B) 
Wir haben uns über diesen Sachverhalt im Rechtsausschuß 
unterhalten; ich habe mitgeteilt, daß diese Sache ganz gewöhn 
lich in den Geschäftsgang gegangen ist, und während sie also 
von mir schon abgezeichnet war - ohne jeden Zusatz, kann man 
sich gerne ansehen; 
[Kern (SPD); Na, dann mal los, Herr Wruck! 
Gucken Sie mal!] 
ich habe die Akte hier -, ist von der Staatsanwaltschaft ein Tele 
fonanruf gekommen, in dem darauf hingewiesen worden ist, daß 
sich hinsichtlich eines der Betroffenen die Sachlage geändert 
habe, und man möge bitte den Bericht der Staatsanwaltschaft 
abwarten. Das ist geschehen. 
Dann ist uns dieser Bericht zugegangen; es ist uns mitgeteilt 
worden, daß hinsichtlich eines der Betroffenen der Strafantrag 
zurückgezogen worden ist und daß sich die Anzeige entspre 
chend reduziere. Danach ist der Vorgang wieder auf den Weg 
gegeben worden - Senatorin, Staatssekretär usw. -; am 19. ist 
er also abschließend hochgegeben worden. Ich habe ihn dann 
abgezeichnet und entsprechend meinem Brief an den Herrn Prä 
sidenten des Abgeordnetenhauses gerichtet. 
Es ist in der Tat - und da ist der Haken, an dem sich dieses 
Gespräch über die Weisungsbefugnis der Justizsenatorin 
gegenüber der Staatsanwaltschaft festgemacht hatte - von 
mir mitgeteilt worden, daß ohne jede Aufforderung meinerseits 
- wie das aber ganz routinemäßig geschieht - ein Vermerk des 
zuständigen Beamten bei der Abteilung IV dazu gemacht wor 
den ist, der eine rechtliche Würdigung enthält und der mit der 
Auskunft abschließt, daß zwar die Frage des öffentlichen Inter 
esses etwas zweifelhaft mit Rücksicht auf die Interpretation des 
BGH ist, daß aber hier diese Auffassung, die die Staatsanwalt 
schaft vertreten hat, durchaus vertretbar ist. 
Es handelt sich um einen schlichten Vermerk, der dieser Aus 
kunft dient. Und ich habe mich dann mit Herrn Wruck über mein 
Verhältnis gegenüber der Staatsanwaltschaft gestritten. Er 
behauptete, daß die Justizsenatorin überhaupt keine Weisung 
geben dürfe. Ich hatte gerade, weil mich meine Befugnisse als 
Justizsenatorin gegenüber der Staatsanwaltschaft interessier 
ten, diese alte Geschichte mit dem Fähnlein der sieben aufrech 
ten Staatsanwälte ausgegraben. - Sie erinnern sich, die spielte 
im Jahre 1961 - und hatte daraus mitgeteilt, daß von dem seiner 
zeitigen Untersuchungsausschuß ganz klar festgestellt worden 
war, was der Justizsenator - und heute wahrscheinlich doch 
auch die Justizsenstorin - darf, nämlich in der Tat Weisungen 
geben. Das Weisungsrecht der Landesjustizverwaitung schließt 
danach das Recht ein, bindende Richtlinien und Anweisungen 
allgemein oder in einer Straftat oder auch nur hinsichtlich einer 
einzelnen Handlung innerhalb einer Strafsache zu geben. Natür 
lich, Herr Wruck, und da sind wir uns doch beide sicher einig, im 
Rahmen des Legelitätsprinzips. Das habe ich mitgeteilt, und daß 
wir in einem anderen Fall mit der Staatsanwaltschaft durchaus 
- wie will ich sagen - solch ein Gespräch über eine Interpreta 
tion, über die neue Interpretation, die der Ermittlungsrichter beim 
III. Senat des Bundesgerichtshofs im Rahmen des § 129 a 
gegeben hat, geführt haben. Das war ein ganz anderer Fall! Das 
hatte mit dem Vorgang Momper nichts zu tun. In dem befinden 
sich wirklich nur zweimal ein grünes „Li“ mit dem jeweiligen 
Datum auf der Akte. Und auch mein Staatssekretär hat nicht 
mehr als seine Paraphe und das Datum hinzugefügt. Ich habe die 
Akte für Neugierige bei mir. 
[Beifall bei der SPD und der AL - Kern (SPD); Sehr gut!] 
Präsident Wohlrabe: Meine Damen und Herren! Es liegt 
noch eine WoTmeldung vor vom Kollegen Landowsky. Können 
wir uns dann c arauf verständigen, daß wir den Tagesordnungs 
punkt langsan um Ende bringen? 
[Zu.: e von der SPD und der AL: Nein!] 
Landowsky (CDU): Herr Präsident! Ich habe es als einen 
Vorschlag des Präsidenten empfunden, Herr Präsident, und das 
Haus wird entsprechend der Geschäftsordnung danach verfah 
ren. Frau Limbach hat eine neue Redezeit eröffnet. 
Präsident Wohlrabe: Zwei Minuten! 
Landowsky (CDU): Frau Senatorin! Wenn ich Sie recht ver 
standen habe, gab es einen Vermerk Ihrer Abteilung IV mit einer 
rechtlichen Würdigung des Sachverhalts. Wer weiß, 
[Frsu Künast (AL): Sie müssen es ja wissen I] 
wie solche Sachverhalte, solche rechtlichen Würdigungen aus 
der Ministerialverwaltung, bei der eigentlich unabhängigen 
Staatsanwaltschaft verstanden werden müssen oder verstan 
den werden, der weiß auch, daß das als ein indirekter Hinweis 
Ihres Hauses gewertet wurde, dieses Verfahren anders abzu 
schließen, als es die Staatsanwaltschaft vorher gewürdigt hatte. 
Nun können Sie sagen, daß Sie das in vorsichtiger Form 
gemacht haben, das glaube ich auch, und man muß auch bei 
allem noch bedenken, daß ja in Ihrem Hause seit dem Regie 
rungsantritt erhebliche Umbesetzungen vorgenommen worden 
sind. Ich will dazu nur eines sagen, darüber seien Sie sich bitte 
wirklich im klaren. 
Hier ist der Verdacht, daß ein Politiker, ein Abgeordneter par 
teilose Beamte möglicherweise beleidigt oder verleumdet 
hat. Diese Beamten können sich nicht wehren, sie können 
sich nicht anders wehren als durch den ihnen in der Verfassung 
garantierten Weg, Rechtsschutz bei den Gerichten zu suchen. 
Sie als Parlament, meine Damen und Herren, verweigern jetzt 
diesen parteilosen Beamten Rechtsschutz, indem Sie demjeni 
gen, der beschuldigt worden ist, bescheinigen, daß die Sache 
nicht strafrechtlich verfolgt werden darf. So etwas hat es bei 
Beamten bisher noch nicht gegeben, sondern das ist nur bei 
politischen Auseinandersetzungen bislang der Fall gewesen. Ich 
finde, Sie sollten das auch nicht tun, sondern es müßte gerade 
der Regierende Bürgermeister ein persönliches Interesse daran 
haben, von der ordentlichen Gerichtsbarkeit festgestellt zu 
bekommen, daß er rechtmäßig gehandelt hat. Den Makel, rechts 
widrig gehandelt zu haben, wird er doch auf diese Art und Weise 
nie los. 
[Beifall bei der CDU]
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.