Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode
13. Sitzung vom 14. September 1989
520
Bogen
(A) ist anzuraten, die Asbestsanierung nicht zur weiteren Verschleu
derung von Steuernnilliarden ausufern zu lassen. Verfestigen und
Beschichten von ungebundenem Asbest ist in vielen Fällen völlig
ausreichend. Der kostenaufwendige Abriß und Neubau kann so
umgangen werden, wenn es gelingt, die falsch verstandene
Asbest-Hysterie zu bewältigen. Sie richtet mehr Schaden an als
der Asbest.
Wir Republikaner können der Senatsvorlage in dieser Form
aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Erhebliche
Anstrengungen zur Asbestsanierung müssen selbstverständlich
ohne Verzögerung unternommen werden. Ein in die Milliarde
gehender Betrag ist nach Ansicht der Republikaner nicht erfor
derlich. - Ich danke Ihnen!
[Beifall bei den REP]
Stellv. Präsidentin Brinckmeier: Es liegen keine weiteren
Wortmeldungen mehr vor. Die Großen Anfragen haben damit
ihre Erledigung gefunden.
Zur Vorlage Drucksache 11/277 empfiehlt der Ältestenrat
Überweisung an den Ausschuß für Schulwesen - federfüh
rend -, an den Ausschuß für Bau- und Wohnungswesen und an
den Hauptausschuß. Zusätzlich wird von der CDU-Fraktion auch
Überweisung an den Ausschuß für Jugend und Familie bean
tragt. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenprobe erübrigt sich! So beschlossen!
Wir kommen nun zur
lfd. Nr. 10:
a) Drucksache 11/282:
Große Anfrage der Fraktion der CDU über grund
satzlose Berlin-Politik des Senats
b) Drucksache 11/248:
Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Durch
führung des Vier-Mächte-Abkommens und der
ergänzenden Vereinbarungen zwischen dem
1. Juni 1988 und dem 31. Mai 1989 - 17. Bericht -
Ich teile Ihnen mit, daß sich die Fraktionen darauf geeinigt
haben, diesen Tagesordnungspunkt heute zu vertagen.
Lfd. Nr. 11 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
Der Ältestenrat empfiehlt, die lfdn. Nrn. 12 bis 14 miteinander
zu verbinden. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der
Fall. Somit rufe ich auf
lfd. Nr. 12, Drucksache 11/227:
Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses vom
15. Juni 1989 zum Antrag der Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Berlin vom 8. Mai 1989 über
Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Frau
Heidemarie Bischoff-Pflanz
lfd. Nr. 13, Drucksache 11/228:
Beschiußempfehlung des Rechtsausschusses vom
15. Juni 1989 zum Antrag der Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Berlin vom 23. Mai 1989 über
Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Bern
hard Andres, Peter Bartsch, Frank Degen, Richard
Miosga und Peter Rieger
lfd. Nr. 14, Drucksache 11/244:
Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses vom
6. Juli 1989 zum Antrag der Staatsanwaltschaft bei
dem Landgericht Berlin vom 10. Mai 1989 über Auf
hebung der Immunität des Abgeordneten Walter
Momper
Hierzu muß ich zunächst darauf hinweisen, daß die Staatsan
waltschaft mit Schreiben vom 5. Juli 1989 mitgeteilt hat, daß das
Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten Richard
Miosga gemäß § 1 70 Absatz 2 der Strafprozeßordnung einge
stellt worden ist. Insoweit muß der Abgeordnete Miosga aus der
Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses, Drucksache
11/228, herausgenommen werden. Ich bitte, dies bei der Bera
tung und Abstimmung zu berücksichtigen.
Der Ältestenrat empfiehlt für die Beratung über alle drei
Punkte eine Redezeit bis zu zehn Minuten pro Fraktion. Erhebt
sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann gebe
ich das Wort Herrn Rösler für die CDU-Fraktion.
Rösler (CDU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Die Ihnen vorliegenden Beschlußempfehlungen des
Rechtsausschusses tragen zwar meinen Namen, aber die CDU-
Fraktion, für die ich hier spreche, stimmt diesen Beschlußemp
fehlungen nicht zu. Wir sind für die Aufhebung der Immunität
der inkriminierten Abgeordnetenkollegen, damit sie sich wie
jeder andere Bürger verteidigen können, das Verfahren durch
stehen können entweder mit einem für sie positiven oder negati
ven Ergebnis, jedenfalls keine Sonderrechte für Abgeordnete.
[Beifall bei der CDU]
Nur aus dem einzigen Grund, daß sie Abgeordnete sind, sollten
sie sich nicht der Strafverfolgung entziehen können.
Als Vorsitzender des Rechtsausschusses weise ich darauf hin,
daß wir öfter mit diesen Dingen zu tun haben. Wir haben auch in
der Vergangenheit Parlamentsdebatten geführt. So, wie die
Dinge liegen, werden wir auch in Zukunft mit Immunitätsfragen
befaßt sein. Es ist unbefriedigend, daß jeweils die Mehrheit
glaubt, ihre Kolleginnen und Kollegen vor der Strafverfolgung
beschützen zu müssen.
[Frau Künast (AL): Das fällt Ihnen aber früh ein!]
Wir sollten als Abgeordnetenhaus genügend Entschlußkraft
haben, um zu einer Regelung zu finden, wie sie der Deutsche
Bundestag hat, daß bei Vorwürfen der Beleidigung und der
Verleumdung die Immunität bei Abgeordneten immer aufgeho
ben wird. Das generell!
Nun zu den hier vorliegenden Beschlußempfehlungen: Sie
wissen, worum es geht. Gegen eine Kollegin sind Ermittlungen
geführt worden, weil sie den bisherigen Senat als „eine wirk
liche kriminelle Vereinigung“ bezeichnet hat. Ich glaube,
unabhängig von den Vorkommnissen, die sich in diesem gegen
wärtig amtierenden Senat ereignet haben, sollten wir mit Aus
drücken dieser Art gerade auch als Abgeordnete und im Hinblick
auf die Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland sehr
zurückhaltend und sehr vorsichtig sein.
[Beifall bei der CDU]
Ich glaube, daß die Kollegin, die sich diesen Vorwurf zugezogen
hat, selbst ein Interesse daran haben müßte, nun ihre aus ihrer
Sicht vermeintliche Unschuld darzutun. Hier liegt ein Drücken vor
der Verantwortung vor, und das sollte dieses Haus nicht unter
stützen.
[Beifall bei der CDU]
Dem gegenwärtigen Regierenden Bürgermeister wird eben
falls vorgeworfen Verleumdung mit politischem Charakter
gegenüber Beamten aus dem Bereich des Verfassungsschut
zes. Wir haben über den Verfassungsschutz vorhin schon debat
tiert. Ein Parteivorsitzender, ein Abgeordneter im Schutz der
Immunität sollte es sich nicht angelegen sein lassen, Beamte, die
sich insbesondere hier nicht wehren können und sich aufgrund
ihres Beamtenstatus auch vor der Presse, vor den Medien nicht
wehren können, in einer derartigen Form strafrechtlich zu belan
gen. Hier sollte auch die SPD-Fraktion, die Koalition insgesamt,
die Kraft haben, Herrn Momper für das, was er gesagt hat, auch
vor dem Strafgericht eintreten zu lassen.
[Beifall bei der CDU und des Abg. Häusler (REP)]
Ich komme zum Schluß. Ich hoffe, daß wir in absehbarer Zeit
- und ich darf für die CDU-Fraktion ankündigen, daß wir einen
(C)
ü