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Volume Nr. 13, 14. September 1989

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1989, 11. Wahlperiode, 1.-16. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode 
13. Sitzung vom 14. September 1989 
520 
Bogen 
(A) ist anzuraten, die Asbestsanierung nicht zur weiteren Verschleu 
derung von Steuernnilliarden ausufern zu lassen. Verfestigen und 
Beschichten von ungebundenem Asbest ist in vielen Fällen völlig 
ausreichend. Der kostenaufwendige Abriß und Neubau kann so 
umgangen werden, wenn es gelingt, die falsch verstandene 
Asbest-Hysterie zu bewältigen. Sie richtet mehr Schaden an als 
der Asbest. 
Wir Republikaner können der Senatsvorlage in dieser Form 
aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Erhebliche 
Anstrengungen zur Asbestsanierung müssen selbstverständlich 
ohne Verzögerung unternommen werden. Ein in die Milliarde 
gehender Betrag ist nach Ansicht der Republikaner nicht erfor 
derlich. - Ich danke Ihnen! 
[Beifall bei den REP] 
Stellv. Präsidentin Brinckmeier: Es liegen keine weiteren 
Wortmeldungen mehr vor. Die Großen Anfragen haben damit 
ihre Erledigung gefunden. 
Zur Vorlage Drucksache 11/277 empfiehlt der Ältestenrat 
Überweisung an den Ausschuß für Schulwesen - federfüh 
rend -, an den Ausschuß für Bau- und Wohnungswesen und an 
den Hauptausschuß. Zusätzlich wird von der CDU-Fraktion auch 
Überweisung an den Ausschuß für Jugend und Familie bean 
tragt. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das 
Handzeichen. - Gegenprobe erübrigt sich! So beschlossen! 
Wir kommen nun zur 
lfd. Nr. 10: 
a) Drucksache 11/282: 
Große Anfrage der Fraktion der CDU über grund 
satzlose Berlin-Politik des Senats 
b) Drucksache 11/248: 
Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Durch 
führung des Vier-Mächte-Abkommens und der 
ergänzenden Vereinbarungen zwischen dem 
1. Juni 1988 und dem 31. Mai 1989 - 17. Bericht - 
Ich teile Ihnen mit, daß sich die Fraktionen darauf geeinigt 
haben, diesen Tagesordnungspunkt heute zu vertagen. 
Lfd. Nr. 11 ist bereits durch die Konsensliste erledigt. 
Der Ältestenrat empfiehlt, die lfdn. Nrn. 12 bis 14 miteinander 
zu verbinden. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der 
Fall. Somit rufe ich auf 
lfd. Nr. 12, Drucksache 11/227: 
Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses vom 
15. Juni 1989 zum Antrag der Staatsanwaltschaft 
bei dem Landgericht Berlin vom 8. Mai 1989 über 
Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Frau 
Heidemarie Bischoff-Pflanz 
lfd. Nr. 13, Drucksache 11/228: 
Beschiußempfehlung des Rechtsausschusses vom 
15. Juni 1989 zum Antrag der Staatsanwaltschaft 
bei dem Landgericht Berlin vom 23. Mai 1989 über 
Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Bern 
hard Andres, Peter Bartsch, Frank Degen, Richard 
Miosga und Peter Rieger 
lfd. Nr. 14, Drucksache 11/244: 
Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses vom 
6. Juli 1989 zum Antrag der Staatsanwaltschaft bei 
dem Landgericht Berlin vom 10. Mai 1989 über Auf 
hebung der Immunität des Abgeordneten Walter 
Momper 
Hierzu muß ich zunächst darauf hinweisen, daß die Staatsan 
waltschaft mit Schreiben vom 5. Juli 1989 mitgeteilt hat, daß das 
Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten Richard 
Miosga gemäß § 1 70 Absatz 2 der Strafprozeßordnung einge 
stellt worden ist. Insoweit muß der Abgeordnete Miosga aus der 
Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses, Drucksache 
11/228, herausgenommen werden. Ich bitte, dies bei der Bera 
tung und Abstimmung zu berücksichtigen. 
Der Ältestenrat empfiehlt für die Beratung über alle drei 
Punkte eine Redezeit bis zu zehn Minuten pro Fraktion. Erhebt 
sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann gebe 
ich das Wort Herrn Rösler für die CDU-Fraktion. 
Rösler (CDU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen 
und Herren! Die Ihnen vorliegenden Beschlußempfehlungen des 
Rechtsausschusses tragen zwar meinen Namen, aber die CDU- 
Fraktion, für die ich hier spreche, stimmt diesen Beschlußemp 
fehlungen nicht zu. Wir sind für die Aufhebung der Immunität 
der inkriminierten Abgeordnetenkollegen, damit sie sich wie 
jeder andere Bürger verteidigen können, das Verfahren durch 
stehen können entweder mit einem für sie positiven oder negati 
ven Ergebnis, jedenfalls keine Sonderrechte für Abgeordnete. 
[Beifall bei der CDU] 
Nur aus dem einzigen Grund, daß sie Abgeordnete sind, sollten 
sie sich nicht der Strafverfolgung entziehen können. 
Als Vorsitzender des Rechtsausschusses weise ich darauf hin, 
daß wir öfter mit diesen Dingen zu tun haben. Wir haben auch in 
der Vergangenheit Parlamentsdebatten geführt. So, wie die 
Dinge liegen, werden wir auch in Zukunft mit Immunitätsfragen 
befaßt sein. Es ist unbefriedigend, daß jeweils die Mehrheit 
glaubt, ihre Kolleginnen und Kollegen vor der Strafverfolgung 
beschützen zu müssen. 
[Frau Künast (AL): Das fällt Ihnen aber früh ein!] 
Wir sollten als Abgeordnetenhaus genügend Entschlußkraft 
haben, um zu einer Regelung zu finden, wie sie der Deutsche 
Bundestag hat, daß bei Vorwürfen der Beleidigung und der 
Verleumdung die Immunität bei Abgeordneten immer aufgeho 
ben wird. Das generell! 
Nun zu den hier vorliegenden Beschlußempfehlungen: Sie 
wissen, worum es geht. Gegen eine Kollegin sind Ermittlungen 
geführt worden, weil sie den bisherigen Senat als „eine wirk 
liche kriminelle Vereinigung“ bezeichnet hat. Ich glaube, 
unabhängig von den Vorkommnissen, die sich in diesem gegen 
wärtig amtierenden Senat ereignet haben, sollten wir mit Aus 
drücken dieser Art gerade auch als Abgeordnete und im Hinblick 
auf die Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland sehr 
zurückhaltend und sehr vorsichtig sein. 
[Beifall bei der CDU] 
Ich glaube, daß die Kollegin, die sich diesen Vorwurf zugezogen 
hat, selbst ein Interesse daran haben müßte, nun ihre aus ihrer 
Sicht vermeintliche Unschuld darzutun. Hier liegt ein Drücken vor 
der Verantwortung vor, und das sollte dieses Haus nicht unter 
stützen. 
[Beifall bei der CDU] 
Dem gegenwärtigen Regierenden Bürgermeister wird eben 
falls vorgeworfen Verleumdung mit politischem Charakter 
gegenüber Beamten aus dem Bereich des Verfassungsschut 
zes. Wir haben über den Verfassungsschutz vorhin schon debat 
tiert. Ein Parteivorsitzender, ein Abgeordneter im Schutz der 
Immunität sollte es sich nicht angelegen sein lassen, Beamte, die 
sich insbesondere hier nicht wehren können und sich aufgrund 
ihres Beamtenstatus auch vor der Presse, vor den Medien nicht 
wehren können, in einer derartigen Form strafrechtlich zu belan 
gen. Hier sollte auch die SPD-Fraktion, die Koalition insgesamt, 
die Kraft haben, Herrn Momper für das, was er gesagt hat, auch 
vor dem Strafgericht eintreten zu lassen. 
[Beifall bei der CDU und des Abg. Häusler (REP)] 
Ich komme zum Schluß. Ich hoffe, daß wir in absehbarer Zeit 
- und ich darf für die CDU-Fraktion ankündigen, daß wir einen 
(C) 
ü
	        
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