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Volume Nr. 10, 22. Juni 1989

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1989, 11. Wahlperiode, 1.-16. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode 
10. Sitzung vom 22. Juni 1989 
421 
(A) eine Verbeugung vor den falsch verstandenen Vorgaben 
des AL-Koalitionspartners sind, angeblich Ausländerfeind 
lichkeit mit den Mitteln der Verniedlichung, des Verschwei- 
gens und der Unterdrückung von Problemen und Fakten zu 
bekämpfen? 
Antwort der Senatsverwaltung für Justiz vom 22. Juni 
1989 
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre nicht 
erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäfts 
ordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt: 
Zu 1: 
Von dem in der Anfrage angesprochenen Vorwurf ist dem 
Senat nichts bekannt. In einem an die Senatsverwaltung für 
Justiz gerichteten Schreiben der Vereinigung Berliner Staatsan 
wälte e. V. vom 17. April 1989 findet sich u. a. zu der angespro 
chenen Frage lediglich die Feststellung, daß „justizstatistisch ein 
erheblicher Anstieg der Ausländerdelinquenz“ zu verzeichnen 
sei. 
Nach Kenntnis des Senats trifft diese Feststellung jedenfalls in 
solcher Verallgemeinerung nicht zu. So weist der Ausländeran 
teil der Tatverdächtigen für 1988 (24,1 %) im Verhältnis zum 
Jahre 1986 (24,0%) lediglich eine Steigerung von 0,1 % auf, 
während der Anteil der verurteilten ausländischen Staatsange 
hörigen im Vergleich der Jahre 1986 (17,1 %) und 1988 
(16,7%) sogar rückläufig ist. 
Im einzelnen haben sich die Zahlen seit 1984 wie folgt ent 
wickelt: 
(B) 
tatverdächtige Ausländer: 1984: 20,3% 
1985: 23,0% 
1986: 24,0% 
1987: 22,6% 
1988: 24,1 % 
verurteilte Ausländer: 1984; 15,2% 
1985: 16,1 % 
1986: 17,1 % 
1987: 16,4% 
1988: 16,7% 
Der zweite Grund für diese Anordnung liegt darin, daß die (C) 
Ausländerabteilung schon jetzt letztlich nichts anderes als eine 
Art Buchstabenabteilung mit Auffangzuständigkeit für Auslän 
dersachen ist. Wir müssen nämlich hier dem falschen Eindruck 
entgegentreten, als seien in der Ausländerabteilung sämtliche 
Ausländersachen zusammengefaßt. Dies ist nicht der Fall: 
So werden bereits nach der jetzigen Zuständigkeitslage fol 
gende Verfahren gegen Ausländer nicht in der Ausländerabtei 
lung, sondern in anderen Spezialabteilungen - genauer gesagt 
Fachdezematen - verfolgt: 
P-Sachen (politischer Bezug), 
Pressestrafsachen, 
Brandstiftungssachen, 
Wirtschaftsstrafsachen, 
organisierte Kriminalität, 
Steuerstrafsachen, 
Bestechungsdelikte, 
Zoll- und Devisensachen, 
Rauschgiftsachen, 
Kapitalverbrechen, erpresserischer Menschenraub und Geisel 
nahme, 
Verfahren gegen Jugendliche, Heranwachsende sowie Jugend 
schutzsachen, 
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Mißbrauch 
Widerstandsunfähiger, 
Verkehrsstrafsachen. 
Auch bei der in erster Linie für die Bekämpfung der Kleinkrimi 
nalität zuständigen Amtsanwaltschaft gibt es keine gesonderte 
Zuständigkeit für Ausländer. 
Bei all diesen Gegebenheiten ist es nur folgerichtig, auch die 
restlichen verbleibenden Ausländersachen ab Januar 1990 auf 
die Buchstabenabteilungen zu verlagern. Damit wird zugleich 
dem aus der Sicht des Ausländers möglichen Eindruck ent- (D) 
gegengetreten, er werde strafrechtlich als solcher besonders 
verfolgt. 
Jutta Limbach 
Zu 2; 
Die - wie in der Anfrage formuliert ist - „Kriminalitätsauffällig 
keit bestimmter Ausländergruppierungen“ war nie der Grund 
dafür, die bei der Staatsanwaltschaft seit dem 1. Januar 1970 
bestehende Spezialabteilung Aid (= Strafsachen gegen Auslän 
der) einzurichten. Genausowenig war mit der Einrichtung der 
Spezialabteilung bezweckt, besondere Kriminalitätsschwer 
punkte oder ausländertypische Delikte effektiver verfolgen und 
bekämpfen zu können. Die Schaffung der sogenannten Auslän 
derabteilung lag vielmehr in der Hauptsache darin begründet, 
den besonderen Erfordernissen Rechnung zu tragen, die die 
Bearbeitung von sogenannten Ausländersachen mit sich brach 
ten: 
Dies waren insbesondere die Schaffung einer zentralen 
Anlaufstelle für Ausländer bei der Staatsanwaltschaft, die Koor 
dination der Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden, die 
Verbindung zu Konsulaten und anderen ausländischen Dienst 
stellen sowie die Kontaktnahme zu Dolmetschern und anderen 
Sprachmittlern. 
Diese Verbindungen und Kontakte haben sich im Laufe der 
Jahre soweit eingespielt, daß es von da her der Spezialabteilung 
Aid nicht mehr bedarf. Dies ist der eine Grund für unsere Anord 
nung an die Staatsanwaltschaft, organisatorische Vorkehrungen 
dafür zu treffen, daß die Abteilung 14 zum 31. Dezember 1989 
aufgelöst und ihr Zuständigkeitsbereich auf die Buchstabenab 
teilungen verlagert wird. 
Mündliche Anfrage Nr. 15 
des Abgeordneten Dr. Uwe Lehmann-Brauns (CDU) über 
Halbierung der Lottomittel für kulturelle 
und andere Zwecke 
Ich trage den Senat: 
1. Bleibt die Senatorin für Kulturelle Angelegenheiten bei ihrer 
am 16. 6. erklärten Abwertung der Appelle von drei Berliner 
Kunstvereinen gegen die beabsichtigte Halbierung der aus 
zuschüttenden Lottomittel als „Katastrophenmeldung“? 
2. Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die zweimal 
bekundete Einigkeit des Kulturausschusses gegen die ge 
plante Halbierung? 
Antwort der Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegen 
heiten vom 22. Juni 1989 
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre nicht 
erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäfts 
ordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt; 
Zu 1: 
Es wäre in der Tat eine Katastrophe, wenn die Berliner Kunst 
vereine in ihrem Bestand gefährdet würden. Daran kann nieman 
dem, der hier interessiert ist, gelegen sein, und ich zweifle nicht
	        
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