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Volume Nr. 37, 23. Oktober 1986

Full text : Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1986/87, 10. Wahlperiode, Band III, 36.-49. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus  von  Berlin  -  10.  Wahlperiode

37.  Sitzung  vom  23.  Oktober  1986

Stuft

(A)

(B)

manchmal  höchst  merkwürdige  Vorschläge  von  seiten
der  Senatskoalition  gegeben!  Besonders  schlimm  war
die  Idee  eines  Ordnungsbeauftragten  für  die  Hochschule.
Anstelle  eines  bisher  dreiköpfigen  Ordnungsausschusses, ­
  dem  ein  Jurist  vorsitzt  und  dem  zwei  Hochschulangehörige ­
  zur  Seite  gegeben  sind,  sollte  ein  zum  Richteramt
befähigter  Jurist,  der  nicht  Hochschulangehöriger  ist,
Ordnungsbeauftragter  werden.  Er  sollte  vom  Senator
ernannt  werden.  Ausgerechnet  ein  von  außerhalb  bestellter ­
  Jurist  zur  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  an  der  Universität! ­
  Wie  kann  sich  jemand,  der  nicht  Angehöriger
einer  Hochschule  ist,  überhaupt  in  die  Situation  an  den
Berliner  Hochschulen  hineindenken?  Die  Etablierung
eines  „Ordnungskommissars“  könnte  Unruhe  in  die  Berliner ­
  Hochschulen  bringen.  Nach  den  jetzigen  Vorstellungen ­
  gibt  es  wieder  ein  „Dreiergremium“,  Vorsitz:  ein  Jurist
von  außen,  aber  merkwürdigerweise  für  die  Beisitzer
nicht  die  Bedingung  der  Hochschulzugehörigkeit.  Eine
reichlich  praxisferne  Konstruktion!
Weiterhin  ist  schon  bemerkenswert,  daß  sich  CDU  und
F.D.P.  nicht  dazu  durchringen  konnten,  für  die  Habilitation, ­
  also  die  Lehrbefugnis  an  der  Hochschule,  auch  Lehrerfahrung ­
  an  Hochschulen  zwingend  vorzuschreiben.
Also  weiterhin  neue  Professoren,  die  keine  Erfahrung  in
der  Lehre  an  Universitäten  haben.  Reine  „Schreibtischtäter“ ­
  können  sich  habilitieren  -  Lehrbefugnis  ohne  Lehrerfahrung, ­
  das  ist  schon  toll!
Ein  weiterer  Angriffspunkt  der  Koalition  auf  die  demokratische ­
  Hochschule  ist  durch  das  Hochschulrahmengesetz ­
  vorgegeben  und  soll  jetzt  auf  Berlin  übertragen
werden.  Es  ist  der  schwierige  Bereich  der  Drittmittelforschung ­
  und  der  Kooperation  von  Wissenschaft  und  Wirtschaft. ­
  Wer  lautstark  die  Anbindung  der  Wissenschaft  an
die  Wirtschaft  propagiert  -  wie  die  CDU  darf  die  Freiheit ­
  von  Lehre  und  Forschung  nicht  vergessen.  An
diesem  Punkt  kommt  die  Politik  des  Senats  in  Probleme!
Ausgerechnet  die  Oberlehrer  in  Sachen  Freiheit  nehmen
es  mit  der  Freiheit  der  Wissenschaft  nicht  so  genau.  So
urteilt  der  wohl  kaum  sozialismusgefährdete  RIAS  über
neue  Kooperationsformen  von  Wissenschaft  und  Wirtschaft ­
  :
Schwerwiegender  aber  sind  die  Klauseln  in  Verträgen, ­
  die  Eckpfeiler  der  universitären  Forschung  und
Lehre  umstoßen.  In  bislang  vier  Fällen  haben  sich  TU
und  FU  darauf  eingelassen:  Firmen  lassen  sich  ihr
privates  Interesse  an  den  Ergebnissen  der  Hochschulforschung ­
  vertraglich  absichern.  Ein  geradzu
skandalöses  Beispiel  ist  die  Kooperation,  die  die
Freie  Universität  mit  der  Laser  Medizin  GmbH  eingegangen ­
  ist.
Warum  skandalös?  -  Die  Antwort  wird  im  Kooperationsvertrag ­
  gegeben:
Für  Erkenntnisse  aus  dem  Bereich  gerätespezifischer ­
  Forschung,  die  sich  aus  Industrieaufträgen
ergeben,  ist  der  Zeitpunkt  der  Veröffentlichung  mit
der  Laser  Medizin  Zentrum  GmbH  abzusprechen,
wobei  ein  besonderes  Interesse  der  Laser  Medizin
Zentrum  GmbH  an  der  Geheimhaltung  dieser  Forschungsergebnisse ­
  zu  berücksichtigen  ist.
Ich  meine:  ein  eindeutiger  Verstoß  gegen  die  Freiheit  der
Forschung!
Die  Alternative  der  Zukunft  heißt  -  auch  im  Hochschulbereich ­
  ;  Ausbildung  zur  demokratischen  Elite  oder  zur  elitären ­
  Technokratie.  Wir  Sozialdemokraten  kämpfen  für
das  erste!

Stellv.  Präsidentin  Wiechatzek:  Vielen  Dank,  Herr  Abgeordneter ­
  Stuft!  Ich  hoffe  aber,  daß  die  Rede  nicht  mehr  als  sieben ­
  Minuten  Redezeit  benötigt  hätte,  denn  so  viel  Redezeit
hätten  Sie  nur  noch.

Wir  kommen  dann  zu  den  Abstimmungen.  Ich  lasse  zunächst
über  die  Änderungsanträge  abstimmen,  und  zwar  zuerst  über
den  Änderungsantrag  der  Fraktion  der  SPD.  Von  der  Fraktion
der  SPD  ist  getrennte  Abstimmung  gewünscht  worden.  Ich  lasse
daher  zuerst  über  die  Nr.  1  des  Änderungsantrags  abstimmen.
Wer  hierzu  seine  Zustimmung  zu  geben  wünscht,  den  bitte  ich
um  das  Handzeichen.  -  Wer  ist  dagegen?  -  Damit  ist  Nr.  1
abgelehnt.  Wir  kommen  dann  zu  Nr.  2  des  Änderungsantrags.
Wer  hier  seine  Zustimmung  zu  geben  wünscht,  den  bitte  ich  um
das  Handzeichen.  -  Danke  schön!  Wer  ist  dagegen?  -  Damit  ist
die  Nr.  2  auch  abgelehnt.  Ich  rufe  auf  die  Nr.  3  und  darf  fragen,
wer  ihr  zustimmt.  -  Wer  stimmt  dagegen?  -  Damit  ist  auch  die
Nr.  3  abgelehnt.  Wir  kommen  nun  zu  Nr.  4  des  Änderungsantrags. ­
  Wer  hier  seine  Zustimmung  zu  geben  wünscht,  den
bitte  ich  um  das  Handzeichen.  -  Danke!  Wer  ist  dagegen?  -
Damit  ist  die  Nr,  4  ebenfalls  abgelehnt.
[Frau  Abg.  Bischoff-Pflanz  (AL):  Das  wundert  mich  aber!]
Ich  stelle  jetzt  den  Änderungsantrag  der  Fraktion  der  CDU  und
der  F.D.P.  zur  Abstimmung.  Wer  hier  seine  Zustimmung  zu
geben  wünscht,  den  bitte  ich  um  das  Handzeichen.  -  Danke
schön!  Wer  ist  dagegen?  -  Damit  ist  der  Änderungsantrag
angenommen.
Nunmehr  verbinde  ich  die  Einzelabstimmungen  mit  der
Schlußabstimmung.  Wer  dem  Berliner  Hochschulgesetz  im
Wortlaut  der  Beschlußempfehlung  Drucksache  10/1056  unter
Berücksichtigung  der  eben  beschlossenen  Änderungen  seine
Zustimmung  zu  geben  wünscht,  den  bitte  ich  um  das  Handzeichen. ­
  -  Danke!  Wer  ist  dagegen  ?  -  Das  letztere  war  die  Minderheit; ­
  damit  ist  das  Hochschulgesetz  angenommen.
[Beifall  bei  der  CDU  und  der  F.D.P.]
Ich  erteile  nun  nach  §  72  unserer  Geschäftsordnung  dem
Abgeordneten  Dr.  Legier,  das  Wort.

Dr.  Legiert  (CDU):  Sehr  verehrte  Frau  Präsidentin!  Meine
Damen  und  Herren!  Damit  nicht  der  Eindruck  entsteht,  der  Kollege ­
  Kremendahl  hätte  mich  mit  seinem  Stakkato  überzeugt  oder
ich  hätte  hier  aus  Versehen  gegen  das  Gesetz  gestimmt,  möchte
ich  von  der  eben  zitierten  Bestimmung  der  Geschäftsordnung
Gebrauch  machen.
Mit  diesem  Gesetz  hätte  man  umfassend  Lehren  aus  der  Vergangenheit ­
  ziehen  können,  aber  das  ist  -  und  das  ist  auch  aus
den  Worten  des  Senators  deutlich  geworden  -  leider  nur
begrenzt  geschehen.  Auch  weiterhin  soll  es  -  Herr  Kollege  Kremendahl, ­
  Sie  sprachen  vom  „mündigen“  Studenten  -  zwangsweise ­
  Studentenparlamente  und  Allgemeine  Studentenausschüsse ­
  geben,  obwohl  die  übergroße  Mehrheit  der  Berliner
Studenten  mit  dieser  Art  Studentenvertretung  überhaupt  nichts
zu  tun  haben  will  -  was  auch  verständlich  ist,  wenn  man  sich  die
politischen  Aktivitäten  dieser  Allgemeinen  Studentenausschüsse ­
  in  der  Vergangenheit  vergegenwärtigt.  Auch  an  den  im  Juni
dieses  Jahres  durchgeführten  Wahlen  zu  den  Studentenparlamenten ­
  haben  sich  an  der  FU  sage  und  schreibe  nur  21  %  und
an  der  TU  nur  27  °/o  der  Studenten  beteiligt  -  und  in  der  Vergangenheit ­
  waren  die  Wahlbeteiligungen  sogar  noch  geringer.  Der
Sinn  einer  solchen  Regelung  kann  ja  wohl  nicht  darin  bestehen,
der  in  den  Studentenparlamenten  von  FU  und  TU  mit  Listenverbindungen ­
  am  stärksten  vertretenen  AL  und  SEW-nahen  Gruppierungen ­
  zu  einer  politischen  Plattform  zu  verhelfen,  die  sie
sonst  nicht  gewinnen  könnten.

Stellv.  Präsidentin  Wiechatzek:  Lieber  Herr  Kollege
Dr.  Legien,  ich  unterbreche  Sie  nur  ungern,  aber  an  sich  ist  der
§  72  dazu  gedacht,  daß  Sie  eine  kurze  Erklärung  zu  Ihrer  Abstimmung ­
  geben
[Beifall  bei  der  CDU]
und  nicht  mehr  in  die  Sachdebatte  eintreten.  Ich  möchte  Sie
daher  bitten,  zur  Sache,  das  heißt  zum  §  72  der  Geschäftsordnung ­
  zu  kommen.

(C)

(D)

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