Abgeordnetenhaus von Berlin - 10. Wahlperiode
37. Sitzung vom 23. Oktober 1986
Stuft
(A)
(B)
manchmal höchst merkwürdige Vorschläge von seiten
der Senatskoalition gegeben! Besonders schlimm war
die Idee eines Ordnungsbeauftragten für die Hochschule.
Anstelle eines bisher dreiköpfigen Ordnungsausschusses,
dem ein Jurist vorsitzt und dem zwei Hochschulangehörige
zur Seite gegeben sind, sollte ein zum Richteramt
befähigter Jurist, der nicht Hochschulangehöriger ist,
Ordnungsbeauftragter werden. Er sollte vom Senator
ernannt werden. Ausgerechnet ein von außerhalb bestellter
Jurist zur Aufrechterhaltung der Ordnung an der Universität!
Wie kann sich jemand, der nicht Angehöriger
einer Hochschule ist, überhaupt in die Situation an den
Berliner Hochschulen hineindenken? Die Etablierung
eines „Ordnungskommissars“ könnte Unruhe in die Berliner
Hochschulen bringen. Nach den jetzigen Vorstellungen
gibt es wieder ein „Dreiergremium“, Vorsitz: ein Jurist
von außen, aber merkwürdigerweise für die Beisitzer
nicht die Bedingung der Hochschulzugehörigkeit. Eine
reichlich praxisferne Konstruktion!
Weiterhin ist schon bemerkenswert, daß sich CDU und
F.D.P. nicht dazu durchringen konnten, für die Habilitation,
also die Lehrbefugnis an der Hochschule, auch Lehrerfahrung
an Hochschulen zwingend vorzuschreiben.
Also weiterhin neue Professoren, die keine Erfahrung in
der Lehre an Universitäten haben. Reine „Schreibtischtäter“
können sich habilitieren - Lehrbefugnis ohne Lehrerfahrung,
das ist schon toll!
Ein weiterer Angriffspunkt der Koalition auf die demokratische
Hochschule ist durch das Hochschulrahmengesetz
vorgegeben und soll jetzt auf Berlin übertragen
werden. Es ist der schwierige Bereich der Drittmittelforschung
und der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft.
Wer lautstark die Anbindung der Wissenschaft an
die Wirtschaft propagiert - wie die CDU darf die Freiheit
von Lehre und Forschung nicht vergessen. An
diesem Punkt kommt die Politik des Senats in Probleme!
Ausgerechnet die Oberlehrer in Sachen Freiheit nehmen
es mit der Freiheit der Wissenschaft nicht so genau. So
urteilt der wohl kaum sozialismusgefährdete RIAS über
neue Kooperationsformen von Wissenschaft und Wirtschaft
:
Schwerwiegender aber sind die Klauseln in Verträgen,
die Eckpfeiler der universitären Forschung und
Lehre umstoßen. In bislang vier Fällen haben sich TU
und FU darauf eingelassen: Firmen lassen sich ihr
privates Interesse an den Ergebnissen der Hochschulforschung
vertraglich absichern. Ein geradzu
skandalöses Beispiel ist die Kooperation, die die
Freie Universität mit der Laser Medizin GmbH eingegangen
ist.
Warum skandalös? - Die Antwort wird im Kooperationsvertrag
gegeben:
Für Erkenntnisse aus dem Bereich gerätespezifischer
Forschung, die sich aus Industrieaufträgen
ergeben, ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung mit
der Laser Medizin Zentrum GmbH abzusprechen,
wobei ein besonderes Interesse der Laser Medizin
Zentrum GmbH an der Geheimhaltung dieser Forschungsergebnisse
zu berücksichtigen ist.
Ich meine: ein eindeutiger Verstoß gegen die Freiheit der
Forschung!
Die Alternative der Zukunft heißt - auch im Hochschulbereich
; Ausbildung zur demokratischen Elite oder zur elitären
Technokratie. Wir Sozialdemokraten kämpfen für
das erste!
Stellv. Präsidentin Wiechatzek: Vielen Dank, Herr Abgeordneter
Stuft! Ich hoffe aber, daß die Rede nicht mehr als sieben
Minuten Redezeit benötigt hätte, denn so viel Redezeit
hätten Sie nur noch.
Wir kommen dann zu den Abstimmungen. Ich lasse zunächst
über die Änderungsanträge abstimmen, und zwar zuerst über
den Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Von der Fraktion
der SPD ist getrennte Abstimmung gewünscht worden. Ich lasse
daher zuerst über die Nr. 1 des Änderungsantrags abstimmen.
Wer hierzu seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich
um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Damit ist Nr. 1
abgelehnt. Wir kommen dann zu Nr. 2 des Änderungsantrags.
Wer hier seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um
das Handzeichen. - Danke schön! Wer ist dagegen? - Damit ist
die Nr. 2 auch abgelehnt. Ich rufe auf die Nr. 3 und darf fragen,
wer ihr zustimmt. - Wer stimmt dagegen? - Damit ist auch die
Nr. 3 abgelehnt. Wir kommen nun zu Nr. 4 des Änderungsantrags.
Wer hier seine Zustimmung zu geben wünscht, den
bitte ich um das Handzeichen. - Danke! Wer ist dagegen? -
Damit ist die Nr, 4 ebenfalls abgelehnt.
[Frau Abg. Bischoff-Pflanz (AL): Das wundert mich aber!]
Ich stelle jetzt den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und
der F.D.P. zur Abstimmung. Wer hier seine Zustimmung zu
geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke
schön! Wer ist dagegen? - Damit ist der Änderungsantrag
angenommen.
Nunmehr verbinde ich die Einzelabstimmungen mit der
Schlußabstimmung. Wer dem Berliner Hochschulgesetz im
Wortlaut der Beschlußempfehlung Drucksache 10/1056 unter
Berücksichtigung der eben beschlossenen Änderungen seine
Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen.
- Danke! Wer ist dagegen ? - Das letztere war die Minderheit;
damit ist das Hochschulgesetz angenommen.
[Beifall bei der CDU und der F.D.P.]
Ich erteile nun nach § 72 unserer Geschäftsordnung dem
Abgeordneten Dr. Legier, das Wort.
Dr. Legiert (CDU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! Damit nicht der Eindruck entsteht, der Kollege
Kremendahl hätte mich mit seinem Stakkato überzeugt oder
ich hätte hier aus Versehen gegen das Gesetz gestimmt, möchte
ich von der eben zitierten Bestimmung der Geschäftsordnung
Gebrauch machen.
Mit diesem Gesetz hätte man umfassend Lehren aus der Vergangenheit
ziehen können, aber das ist - und das ist auch aus
den Worten des Senators deutlich geworden - leider nur
begrenzt geschehen. Auch weiterhin soll es - Herr Kollege Kremendahl,
Sie sprachen vom „mündigen“ Studenten - zwangsweise
Studentenparlamente und Allgemeine Studentenausschüsse
geben, obwohl die übergroße Mehrheit der Berliner
Studenten mit dieser Art Studentenvertretung überhaupt nichts
zu tun haben will - was auch verständlich ist, wenn man sich die
politischen Aktivitäten dieser Allgemeinen Studentenausschüsse
in der Vergangenheit vergegenwärtigt. Auch an den im Juni
dieses Jahres durchgeführten Wahlen zu den Studentenparlamenten
haben sich an der FU sage und schreibe nur 21 % und
an der TU nur 27 °/o der Studenten beteiligt - und in der Vergangenheit
waren die Wahlbeteiligungen sogar noch geringer. Der
Sinn einer solchen Regelung kann ja wohl nicht darin bestehen,
der in den Studentenparlamenten von FU und TU mit Listenverbindungen
am stärksten vertretenen AL und SEW-nahen Gruppierungen
zu einer politischen Plattform zu verhelfen, die sie
sonst nicht gewinnen könnten.
Stellv. Präsidentin Wiechatzek: Lieber Herr Kollege
Dr. Legien, ich unterbreche Sie nur ungern, aber an sich ist der
§ 72 dazu gedacht, daß Sie eine kurze Erklärung zu Ihrer Abstimmung
geben
[Beifall bei der CDU]
und nicht mehr in die Sachdebatte eintreten. Ich möchte Sie
daher bitten, zur Sache, das heißt zum § 72 der Geschäftsordnung
zu kommen.
(C)
(D)
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