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Volume Nr. 37, 23. Oktober 1986

Full text : Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1986/87, 10. Wahlperiode, Band III, 36.-49. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus  von  Berlin  -  10.  Wahlperiode

37.  Sitzung  vom  23.  Oktober  1986

Sen  Dr.  Turner
nehmen  können.  Ich  bin  in  der  Folgezeit  kritisiert  worden  in
der  Weise,  daß  man  eine  eigene  Handschrift  von  mir  vermißt
hat.  Dazu  will  ich  mit  aller  Deutlichkeit  sagen:  Eine  eigene
Handschrift  anzubringen  nur  deshalb,  damit  man  eine  eigene
Handschrift  erkennt,  ist  nicht  meine  Sache.  Wenn  man  etwas
vorfindet,  das  diskutabel  ist,  was  Grundzüge  trägt,  mit  denen
man  sich  identifizieren  kann,  dann  bedarf  es  nicht  einer  eigenen
Handschrift,  nur  um  seine  eigene  Visitenkarte  abzugeben.
[Beifall  des  Abg.  Krüger  (CDU)]
Ich  will  damit  auch  klar  erklären,  daß  wir  mit  dem,  was  hier  zur
Beschlußfassung  vorliegt,  eine  vernünftige  Antwort  auf  die
Änderungsnotwendigkeit,  die  durch  das  Rahmengesetz  vorgegeben ­
  ist,  vor  uns  haben.  Sicher  kann  man  an  dem  einen  oder
anderen  Punkt  anderer  Auffassung  sein  -  und  das  bin  ich  auch,
ich  behalte  mir  auch  den  Luxus  vor,  hier  und  da  eine  andere  Auffassung ­
  zu  haben.  Herr  Kremendahl  hat  mich  in  einem  Punkt  zitiert, ­
  was  die  Dreierliste  bei  der  Hochschulleitung  angeht.  Nur
muß  man  auch  hier  feststellen:  Es  gab  keinen  anderen  brauchbaren ­
  Vorschlag.  Und  so  schlecht  ist  das,  was  vorgesehen  ist,
nicht;  auch  in  Baden-Württemberg  sieht  die  Regelung  genauso
aus.  Auch  die  Regelung  von  Baden-Württemberg  habe  ich  nicht
für  das  Nonplusultra  gehalten,  aber  man  kann  damit  durchaus
vernünftig  leben.
Wenn  hier  ein  neues  politisches  Konzept  von  den  Koalitionsfraktionen ­
  vorgelegt  worden  ist,  dann  ist  damit  deutlich,  daß
über  die  Anpassungsnotwendigkeit  hinausgegangen  wird.  Das
Ziel  ist  ganz  eindeutig  -  und  dieses  Ziel  wird  auch  erreicht  werden ­
  -,  die  Leistungsfähigkeit  der  Hochschulen  zu  steigern.  Nun
neigen  ja  Hochschulen  generell  und  sehr  schnell  dazu,  als
Voraussetzung  für  ihre  wissenschaftliche  Leistungsfähigkeit
allein  die  Ausstattung  mit  Haushaltsmitteln  anzusehen;  ich  teile
diese  Auffassung  ganz  eindeutig  nicht.  Auch  eine  komfortable
Haushaltssituation  sichert  noch  keineswegs  einen  hohen  wissenschaftlichen ­
  Standard;  dafür  gibt  es  bedauerlicherweise
eine  ganze  Reihe  von  Beispielen.  Entscheidend  ist,  daß  die
Grundsätze  für  den  Betrieb  der  Hochschule  so  angelegt  sind,
daß  Lehre,  Forschung  und  Ausbildung  sich  vernünftig  entwickeln
können.
Wenn  man  die  Regelungen,  die  heute  Gesetz  werden  sollen,
an  dem  mißt,  was  man  ändern  kann  und  was  man  ändern  soll,
dann  stellt  sich  die  Frage,  ob  die  bisherigen  Regelungen  im  Berliner ­
  Hochschulrecht  so  waren,  daß  sie  einer  Änderung  bedurften, ­
  oder  nicht.  Und  mit  aller  Deutlichkeit  -  und  ich  erlaube  mir
dieses  gerade  unter  dem  Aspekt  des  Vergleichs,  nicht  nur  im  nationalen, ­
  sondern  auch  im  internationalen  Bereich  -  muß  gesagt
werden,  daß  die  bisherigen  Regelungen  zu  sehr  von  idealistischen ­
  und  unwirklichen  Vorstellungen  ausgegangen  sind,  von
der  Basis  und  der  Grundlage  für  eine  leistungsfähige  Universität.
Es  ist  falsch,  wenn  behauptet  wird,  daß  hier  Demokratieabbau
stattfinde.  Demokratie  in  der  Hochschule  ist  sicherlich  kein
Selbstzweck,  sondern  sie  kann  nur  ein  Mittel  zum  Zweck  sein.
Berlin  liegt  mit  den  Mitwirkungsregelungen  noch  immer  sehr  weit
vorne.  Und  wenn  das  Beispiel  angeführt  wird,  daß  der  Ausschluß
der  Personalräte  nun  eine  mittlere  Katastrophe  bedeute,  dann  ist
dieses  falsch.  Es  ist  erstens  eine  Vorgabe  des  Hochschulrahmengesetzes, ­
  und  zum  zweiten  ist  es  schlicht  eine  Frage  der
Inkompatibilität,  wenn  die  Personalräte  in  allen  Dingen  in  den
Gremien  mitreden,  obwohl  sie  eine  andere  und  extra  gesetzlich
verbriefte  Beteiligungsform  haben.
Und  ich  frage  mich  auch,  wenn  man  schon  diese  Forderung
aufstellt,  wo  denn  die  Teilnahme  der  universitären  Mitglieder  aus
der  Leitung  in  den  Gremien  der  Personalräte  ist?  Davon  ist
hier  keine  Rede,  diese  tagen  bekanntlich  nichtöffentlich,  während ­
  alle  Hochschulgremien  öffentlich  tagen.
Ich  will  hier  mit  aller  Deutlichkeit  folgendes  feststellen:
In  Berlin  ist  in  vielen  Punkten  nach  meinem  Dafürhalten  eine
vernünftige  Bewältigung  der  Reformzeit,  was  man  auch  immer
darunter  verstehen  kann,  noch  nicht  erfolgt.  Die  Attitüde  des
Aufbruchs,  wie  sie  in  den  60er  Jahren  sicherlich  einen  gewissen
Teil  an  Berechtigung  besaß,  all  dies,  was  mit  dem  berühmten
Schlagwort  vom  „Muff  von  1000  Jahren“  verbunden  wird,

ist  in  Berlin  offensichtlich  weniger  verarbeitet  worden  als  anderswo. ­
  Teilweise  wird  es,  so  scheint  es  mir,  vorsätzlich  und  wider ­
  besseres  Wissen  weiterkultiviert.
Wenn  ich  mir  vor  Augen  halte,  mit  welchem  Ernst  und  welcher
Verbissenheit  nach  Wegen  gesucht  wird,  eine  Professorenmehrheit ­
  in  einem  Gremium  möglichst  einzuschränken  oder  gar  zu
umgehen,  und  zwar  selbst  dort,  wo  sie  bundesrechtlich  vorgeschrieben ­
  ist,  dann  drängt  sich  doch  die  Frage  nach  dem  Verständnis ­
  von  Hochschule  und  Wissenschaft  auf.  Es  ist  in  der
Mehrheit  der  Bundesländer  nie  eine  ernsthafte  Frage  gewesen,
ob  man  beispielsweise  das  Konzil,  also  das  Gremium,  das  die
Hochschulleitung  wählt,  mit  einer  Professorenmehrheit  ausstattet ­
  oder  nicht.  Und  ich  will  mit  aller  Deutlichkeit  sagen,  daß  nach
meiner  Einschätzung  -  und  ich  bin  ja  hier  freundlicherweise  als
Experte  genannt  worden  -  sich  die  bisherige  Form  der  demokratischen ­
  Gruppenuniversität,  so  wie  sie  hier  bisher  ausgestattet
war,  nicht  so  bewährt  hat,  wie  es  manche  gerne  wahrhaben
möchten.
Die  Fehler  sind  Ende  der  60er  Jahre  gemacht  worden.  Ich
hatte  das  zweifelhafte  Vergnügen,  im  Jahre  1971/72  hier  einer
Kommission  anzugehören,  die  die  Effizienz  der  Hochschulen
überprüfen  durfte.  -  Übrigens  ist  diese  Kommission  von  einem
SPD-Senat  eingesetzt  worden,  und  dieser  hat  damals  auch  genau ­
  wie  das  Parlament  mit  der  Mehrheit  der  jetzigen  Opposition
Konsequenzen  aus  unserem  Bericht  gezogen,  indem  man  die
gravierendsten  Fehler,  die  man  1968/69  eingebaut  hatte,
dann  Anfang  der  70er  Jahre  wieder  korrigierte.  Dieses  Gesetz
stellt  einen  weiteren  Weg  zur  Korrektur  ursprünglich  begangener
Fehler  dar.
Ich  halte  es  -  und  ich  erlaube  mir  auch  hier  eine  eigene
Auffassung  -  für  einen  Fehler,  daß  man  das  Quorum  nicht  beibehält. ­
  Und  zwar  nicht  etwa  deswegen,  weil  es  darum  geht,  die
Zahl  der  studentischen  Sitze  zu  reduzieren,  sondern  weil  es  im
Grunde  genommen  darum  geht,  daß  hier  Wahlgerechtigkeit
praktiziert  wird,  weil  ich  nicht  einzusehen  vermag,  daß  eine
Gruppe,  die  nur  eine  20%  Wahlbeteiligung  hat,  genau  die  gleiche ­
  Änzahl  der  Sitze  hat  und  ihr  die  volle  Ausschöpfung  zugestanden ­
  wird  wie  einer  Gruppe,  die  80%  an  Wahlbeteiligung
aufbringt.
Entscheidend  ist  meines  Erachtens  -  und  das  kommt  in
manchen  Zerrbildern  zum  Ausdruck  -,  daß  offenbar  eine  Furcht
vor  irgendwelchen  Einschränkungen  von  Mitwirkungsrechten,
daß  aber  keine  Furcht  vor  dem  Verlust  oder  der  Nichtwiedergewinnung ­
  wissenschaftlicher  Reputation  besteht.  Dies  halte  ich
für  das  Entscheidende,  und  dies  wird  nicht  an  der  Frage  gemessen, ­
  wie  viele  Studenten  vorhanden  sind  oder  ob  ein  Personalrat
eine  Mitwirkung  hat.  Sie  wird  nach  der  wissenschaftlichen  Leistungsfähigkeit ­
  entschieden.
In  diesem  Zusammenhang  ist  es  ausgesprochen  zu  begrüßen,
daß  die  Drittmittelforschung  eine  deutliche  Betonung  erfahren
hat.  Und  das  hat  überhaupt  nichts  mit  einer  Industrieabhängigkeit ­
  zu  tun.  In  anderen  Staaten,  die  wir  oft  wegen  ihrer  wissenschaftlichen ­
  Leistungen  bewundern,  kommt  wirklich  niemand
ernsthaft  auf  den  Gedanken,  daß  etwa  die  Hochschulen  ihre
Seele  oder  ihr  Gewissen  nur  deswegen  verkaufen  könnten,  weil
sie  keine  Berührungsängste  haben,  mit  der  Wirtschaft  zusammenzuarbeiten. ­

Ich  halte  auch  die  Regelungen,  die  den  wissenschaftlichen
Nachwuchs  betreffen,  für  vernünftig  und  richtig.  Dieses  alles
sind  weitgehend  Dinge,  die  Konsequenzen  aus  der  Notwendigkeit ­
  der  Anpassung  an  das  Rahmengesetz  sind.  Darüber  hinaus
hat  aber  der  Berliner  Gesetzgeber  die  Möglichkeit  wahrgenommen, ­
  einen  Gestaltungsspielraum  auszunutzen.  Der  kommt  genau ­
  wie  der  Autonomiegedanke  darin  zum  Ausdruck,  daß  beispielsweise ­
  das  Kuratorium  der  Freien  Universität  entscheidet,
ob  man  einen  oder  zwei  medizinische  Fachbereiche  haben  will.
Es  gibt  eine  Reihe  weiterer  Möglichkeiten  der  Hochschulautonomie ­
  und  deren  Praktizierung.
Ich  teile  natürlich  die  Auffassung,  die  der  Herr  Bundespräsident ­
  in  der  letzten  Woche  geäußert  hat,  nämlich,  daß  man  den
Hochschulen  Vertrauen  entgegenbringen  soll.  Und  in  den
            
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