Abgeordnetenhaus von Berlin - 10. Wahlperiode
37. Sitzung vom 23. Oktober 1986
Sen Dr. Turner
nehmen können. Ich bin in der Folgezeit kritisiert worden in
der Weise, daß man eine eigene Handschrift von mir vermißt
hat. Dazu will ich mit aller Deutlichkeit sagen: Eine eigene
Handschrift anzubringen nur deshalb, damit man eine eigene
Handschrift erkennt, ist nicht meine Sache. Wenn man etwas
vorfindet, das diskutabel ist, was Grundzüge trägt, mit denen
man sich identifizieren kann, dann bedarf es nicht einer eigenen
Handschrift, nur um seine eigene Visitenkarte abzugeben.
[Beifall des Abg. Krüger (CDU)]
Ich will damit auch klar erklären, daß wir mit dem, was hier zur
Beschlußfassung vorliegt, eine vernünftige Antwort auf die
Änderungsnotwendigkeit, die durch das Rahmengesetz vorgegeben
ist, vor uns haben. Sicher kann man an dem einen oder
anderen Punkt anderer Auffassung sein - und das bin ich auch,
ich behalte mir auch den Luxus vor, hier und da eine andere Auffassung
zu haben. Herr Kremendahl hat mich in einem Punkt zitiert,
was die Dreierliste bei der Hochschulleitung angeht. Nur
muß man auch hier feststellen: Es gab keinen anderen brauchbaren
Vorschlag. Und so schlecht ist das, was vorgesehen ist,
nicht; auch in Baden-Württemberg sieht die Regelung genauso
aus. Auch die Regelung von Baden-Württemberg habe ich nicht
für das Nonplusultra gehalten, aber man kann damit durchaus
vernünftig leben.
Wenn hier ein neues politisches Konzept von den Koalitionsfraktionen
vorgelegt worden ist, dann ist damit deutlich, daß
über die Anpassungsnotwendigkeit hinausgegangen wird. Das
Ziel ist ganz eindeutig - und dieses Ziel wird auch erreicht werden
-, die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu steigern. Nun
neigen ja Hochschulen generell und sehr schnell dazu, als
Voraussetzung für ihre wissenschaftliche Leistungsfähigkeit
allein die Ausstattung mit Haushaltsmitteln anzusehen; ich teile
diese Auffassung ganz eindeutig nicht. Auch eine komfortable
Haushaltssituation sichert noch keineswegs einen hohen wissenschaftlichen
Standard; dafür gibt es bedauerlicherweise
eine ganze Reihe von Beispielen. Entscheidend ist, daß die
Grundsätze für den Betrieb der Hochschule so angelegt sind,
daß Lehre, Forschung und Ausbildung sich vernünftig entwickeln
können.
Wenn man die Regelungen, die heute Gesetz werden sollen,
an dem mißt, was man ändern kann und was man ändern soll,
dann stellt sich die Frage, ob die bisherigen Regelungen im Berliner
Hochschulrecht so waren, daß sie einer Änderung bedurften,
oder nicht. Und mit aller Deutlichkeit - und ich erlaube mir
dieses gerade unter dem Aspekt des Vergleichs, nicht nur im nationalen,
sondern auch im internationalen Bereich - muß gesagt
werden, daß die bisherigen Regelungen zu sehr von idealistischen
und unwirklichen Vorstellungen ausgegangen sind, von
der Basis und der Grundlage für eine leistungsfähige Universität.
Es ist falsch, wenn behauptet wird, daß hier Demokratieabbau
stattfinde. Demokratie in der Hochschule ist sicherlich kein
Selbstzweck, sondern sie kann nur ein Mittel zum Zweck sein.
Berlin liegt mit den Mitwirkungsregelungen noch immer sehr weit
vorne. Und wenn das Beispiel angeführt wird, daß der Ausschluß
der Personalräte nun eine mittlere Katastrophe bedeute, dann ist
dieses falsch. Es ist erstens eine Vorgabe des Hochschulrahmengesetzes,
und zum zweiten ist es schlicht eine Frage der
Inkompatibilität, wenn die Personalräte in allen Dingen in den
Gremien mitreden, obwohl sie eine andere und extra gesetzlich
verbriefte Beteiligungsform haben.
Und ich frage mich auch, wenn man schon diese Forderung
aufstellt, wo denn die Teilnahme der universitären Mitglieder aus
der Leitung in den Gremien der Personalräte ist? Davon ist
hier keine Rede, diese tagen bekanntlich nichtöffentlich, während
alle Hochschulgremien öffentlich tagen.
Ich will hier mit aller Deutlichkeit folgendes feststellen:
In Berlin ist in vielen Punkten nach meinem Dafürhalten eine
vernünftige Bewältigung der Reformzeit, was man auch immer
darunter verstehen kann, noch nicht erfolgt. Die Attitüde des
Aufbruchs, wie sie in den 60er Jahren sicherlich einen gewissen
Teil an Berechtigung besaß, all dies, was mit dem berühmten
Schlagwort vom „Muff von 1000 Jahren“ verbunden wird,
ist in Berlin offensichtlich weniger verarbeitet worden als anderswo.
Teilweise wird es, so scheint es mir, vorsätzlich und wider
besseres Wissen weiterkultiviert.
Wenn ich mir vor Augen halte, mit welchem Ernst und welcher
Verbissenheit nach Wegen gesucht wird, eine Professorenmehrheit
in einem Gremium möglichst einzuschränken oder gar zu
umgehen, und zwar selbst dort, wo sie bundesrechtlich vorgeschrieben
ist, dann drängt sich doch die Frage nach dem Verständnis
von Hochschule und Wissenschaft auf. Es ist in der
Mehrheit der Bundesländer nie eine ernsthafte Frage gewesen,
ob man beispielsweise das Konzil, also das Gremium, das die
Hochschulleitung wählt, mit einer Professorenmehrheit ausstattet
oder nicht. Und ich will mit aller Deutlichkeit sagen, daß nach
meiner Einschätzung - und ich bin ja hier freundlicherweise als
Experte genannt worden - sich die bisherige Form der demokratischen
Gruppenuniversität, so wie sie hier bisher ausgestattet
war, nicht so bewährt hat, wie es manche gerne wahrhaben
möchten.
Die Fehler sind Ende der 60er Jahre gemacht worden. Ich
hatte das zweifelhafte Vergnügen, im Jahre 1971/72 hier einer
Kommission anzugehören, die die Effizienz der Hochschulen
überprüfen durfte. - Übrigens ist diese Kommission von einem
SPD-Senat eingesetzt worden, und dieser hat damals auch genau
wie das Parlament mit der Mehrheit der jetzigen Opposition
Konsequenzen aus unserem Bericht gezogen, indem man die
gravierendsten Fehler, die man 1968/69 eingebaut hatte,
dann Anfang der 70er Jahre wieder korrigierte. Dieses Gesetz
stellt einen weiteren Weg zur Korrektur ursprünglich begangener
Fehler dar.
Ich halte es - und ich erlaube mir auch hier eine eigene
Auffassung - für einen Fehler, daß man das Quorum nicht beibehält.
Und zwar nicht etwa deswegen, weil es darum geht, die
Zahl der studentischen Sitze zu reduzieren, sondern weil es im
Grunde genommen darum geht, daß hier Wahlgerechtigkeit
praktiziert wird, weil ich nicht einzusehen vermag, daß eine
Gruppe, die nur eine 20% Wahlbeteiligung hat, genau die gleiche
Änzahl der Sitze hat und ihr die volle Ausschöpfung zugestanden
wird wie einer Gruppe, die 80% an Wahlbeteiligung
aufbringt.
Entscheidend ist meines Erachtens - und das kommt in
manchen Zerrbildern zum Ausdruck -, daß offenbar eine Furcht
vor irgendwelchen Einschränkungen von Mitwirkungsrechten,
daß aber keine Furcht vor dem Verlust oder der Nichtwiedergewinnung
wissenschaftlicher Reputation besteht. Dies halte ich
für das Entscheidende, und dies wird nicht an der Frage gemessen,
wie viele Studenten vorhanden sind oder ob ein Personalrat
eine Mitwirkung hat. Sie wird nach der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit
entschieden.
In diesem Zusammenhang ist es ausgesprochen zu begrüßen,
daß die Drittmittelforschung eine deutliche Betonung erfahren
hat. Und das hat überhaupt nichts mit einer Industrieabhängigkeit
zu tun. In anderen Staaten, die wir oft wegen ihrer wissenschaftlichen
Leistungen bewundern, kommt wirklich niemand
ernsthaft auf den Gedanken, daß etwa die Hochschulen ihre
Seele oder ihr Gewissen nur deswegen verkaufen könnten, weil
sie keine Berührungsängste haben, mit der Wirtschaft zusammenzuarbeiten.
Ich halte auch die Regelungen, die den wissenschaftlichen
Nachwuchs betreffen, für vernünftig und richtig. Dieses alles
sind weitgehend Dinge, die Konsequenzen aus der Notwendigkeit
der Anpassung an das Rahmengesetz sind. Darüber hinaus
hat aber der Berliner Gesetzgeber die Möglichkeit wahrgenommen,
einen Gestaltungsspielraum auszunutzen. Der kommt genau
wie der Autonomiegedanke darin zum Ausdruck, daß beispielsweise
das Kuratorium der Freien Universität entscheidet,
ob man einen oder zwei medizinische Fachbereiche haben will.
Es gibt eine Reihe weiterer Möglichkeiten der Hochschulautonomie
und deren Praktizierung.
Ich teile natürlich die Auffassung, die der Herr Bundespräsident
in der letzten Woche geäußert hat, nämlich, daß man den
Hochschulen Vertrauen entgegenbringen soll. Und in den