Abgeordnetenhaus von Berlin - 10. Wahlperiode
37. Sitzung vom 23. Oktober 1986
Dr. Kremendahl
In genau derselben Weise, in der Sie uns geschildert haben,
wie man eigentlich vergehen müßte, haben Sie - das ist
bekannt und nachweisbar - in den zuständigen Gremien der
Charlottenburger CDU den Fall Antes behandelt, so lange, bis
dieser Skandal den Senat an den Rand des Sturzes gebracht
hat.
[Gelächter des Abg. Vetter (CDU)]
Das ist die Methode, die Sie hier vorschlagen. Da sollten Sie aus
der eigenen Erfahrung eigentlich besser Bescheid wissen. Wer
als jemand, der schützend seine Hand über einen Antes gehalten
hat und der sich auf der Hand eines Antes in das Amt des Kreis
vorsitzenden der Charlottenburger CDU hat heben lassen,
[Achl und Gelächter bei der CDU]
so tief in die Dinge verstrickt ist, der sollte sich hier
nicht als Oberlehrer hinstellen.
[Vetter (CDU): Sie machen den Oberlehrer hier!]
Herr Kollege Kewenig, Sie sprechen mit Recht an, daß es
institutionelle Veränderungen geben muß, daß man an die Wur
zeln der Ursachen herangehen muß, daß man sich durch verän
derte Regeln vor Wiederholungen des Skandals schützen muß,
soweit man es kann, wobei Korruption einzelner durch noch so
gute Regeln nie auszuschließen ist. Das ist richtig.
[Rasch (F.D.P.): Das wißt ihr sehr wohl!]
Ob dieser Innensenator, der vorher ein anderes Amt bekleidet
hat und sich diesem Amt durch eine Prozeßflut sondergleichen
ausgezeichnet, durch seine Weisungen etwa bewirkt hat, daß
die Wahl des Präsidenten einer großen Universität ungültig ist -
[Schütze (CDU): Hochschule machen wir doch gleich!]
ob dieser Innensenator der Geeignete ist, für die Verfassungs
reform des Landes Berlin federführend eine Rolle zu spielen und
sich hier hinzustellen und dem Parlament zu sagen, was eigent
lich zu geschehen hätte, dies wage ich mit Fug und Recht zu
bezweifeln. Diese Form von Pharisäertum, Herr Senator
Kewenig, fällt auf Sie selbst zurück.
[Beifall bei der SPD]
Stellv. Präsident Longolius: Weitere Wortmeldungen lie
gen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung
gefunden.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 2, Drucksache 10/1056:
II. Lesung des Antrages der Fraktion der CDU und
der Fraktion der F.D.P. über Berliner Hochschul
gesetz, Drucksache 10/656, gemäß Beschluß
empfehlung des Ausschusses für Wissenschaft
und Forschung vom 13. Oktober 1986
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und
der F.D.P.
5. In § 95 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Eine Verlängerung nach Satz 1 und 2 darf insge
samt die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten,“
6. In § 100 Abs. 5 werden nach dem Wort „Gebiets
arzt“ ein Komma und nach dem Wort „Gebietszahn
arzt“ die Worte „oder Gebietstierarzt“ eingefügt.
7. § 110 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 wird gestrichen; die Absätze 4 bis 6
werden Absätze 3 bis 5.
b) Im neuen Absatz 4 werden die beiden Ziffern „4“
durch „3“ ersetzt.
8. In § 138 wird das Wort „Privatschuldozent“ durch
das Wort „Privatdozent“ ersetzt.
und ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor:
Die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirt
schaft und Forschung vom 13. Oktober 1986, Druck
sache 10/1056, zum Antrag der Fraktion der CDU und
der F.D.P. über Berliner Hochschulgesetz, Drucksache
10/656, wird wie folgt geändert:
1. § 53 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
„(1) Der Leiter der Hochschule wird auf Vor
schlag des Akademischen Senats, des Kuratoriums
oder eines Drittels der Mitglieder des Konzils vom
Konzil mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder
gewählt.
(2) Kommt eine Wahl auch im zweiten Wahlgang
nicht zustande, findet ein dritter Wahlgang statt, in
dem zum Leiter der Hochschule gewählt ist, wer die
meisten Stimmen erhält.“
§ 54 wird gestrichen.
§ 57 Abs. 2: Die Worte „und 54“ werden gestri
chen.
2. § 58 erhält folgende Fassung:
„(1) An den Universitäten und der Hochschule
der Künste unterstützt der Kanzler den Präsidenten
bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Er führt die
Geschäfte der laufenden Verwaltung und ist dabei
an die Richtlinien des Präsidenten gebunden. Er ist
Beauftragter für den Haushalt, sofern der Prä
sident nichts anderes bestimmt.
(2) Der Kanzler muß die Befähigung zum Richter
amt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen
und durch eine mindestens dreijährige berufliche
Tätigkeit im öffentlichen Dienst die für sein Amt erfor
derliche Eignung und Sachkunde erworben haben.
Er wird auf Vorschlag des Kuratoriums vom Senat
von Berlin bestellt.“
§ 78 Abs. 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung:
„4. der Verwaltungsleiter“
3. In § 65 wird ein neuer Absatz 1 in folgender Fassung
eingefügt:
„(1) Das Kuratorium entscheidet in grundsätz
lichen und besonders bedeutsamen Verwaltungs-,
Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten
sowie in Personalangelegenheiten und Angelegen
heiten der Personalwirtschaft. Es ist Dienstbehörde
und oberste Dienstbehörde an den Universitäten
und der Hochschule der Künste. Das Kuratorium
entscheidet, welche Angelegenheiten im Sinne des
Satzes 1 von grundsätzlicher und besonderer
Bedeutung sind.“
Absatz 1 wird Absatz 2. Vor „zuständig“ wird das
Wort „insbesondere“ eingefügt.
Abs. 2 (alt) wird gestrichen.
Die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wissen
schaft und Forschung vom 13. Oktober 1986, Druck
sache 10/1056, wird wie folgt geändert:
1. In § 10 Abs, 2 werden nach dem Wort „Anhörung“
die Worte „der Hochschule“ eingefügt.
2. in § 20 wird das Wort „Aufgaben“ durch das Wort
„Ausgaben“ ersetzt.
3. In § 45 Abs. 1 Nr. 2 werden nach dem Wort „künst
lerische“ die Worte „Assistenten, wissenschaftliche
und künstlerische“ eingefügt.
4. In § 64 Abs. 4 wird das Wort „Hochschulbetrieb“
durch das Wort „Hochschulbereich“ ersetzt.
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