Abgeordnetenhaus von Berlin - 10. Wahlperiode
32. Sitzung vom 26. Juni 1986
1806
Sen Fink
(A) ist eine besondere Leistung, wenngleich sie schwieriger wird.
Auch bei den privaten Arbeitgebern haben wir erfreulicherweise
steigende Quoten festzustellen, was zum Schluß dazu führt, daß
die Mittel der Ausgleichsabgabe nicht ganz ausreichen. Das war
ja der Sinn der Frage des Abgeordneten Vetter, dadurch, daß da
eben etwas ins Töpfchen kommt, haben wir auf der anderen
Seite auch weniger Mittel für die Finanzierung des Sonderpro
gramms zur Verfügung. Ich denke und hoffe, daß der Finanzsena
tor mit mir übereinstimmt, daß wir in den Anstrengungen nicht
nachlassen, um auch dem letzten arbeitslosen Schwerbehinder
ten eine Arbeit zur Verfügung zu stellen. Denn gerade für den
Schwerbehinderten ist die Tatsache, daß er mit eigener Hände
Arbeit seinen Lebensunterhalt sicherstellen kann, von ganz be
sonderer Bedeutung. Und die beste Schwerbehindertenpolitik
ist, allen Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz zu beschaffen.
[Beifall bei der CDU]
Stellv. Präsidentin Wiechatzek: Letzte Zusatzfrage - der
Abgeordnete Haberkorn!
Haberkorn (AL): Herr Senator, wie hoch ist denn nun die
Zahl der Schwerbehinderten, die in Betrieben noch keine Arbeit
gefunden haben, obwohl sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen? Ihre Vergleiche mit Hessen in Ehren, aber da wir uns in
Berlin bewegen, sind Sie vielleicht in der Lage, diese Zahlen
noch mitzuteilen und auch zu sagen, ob eine Steigerung der Be
schäftigungszahlen, und in welcher Höhe in Berlin nun stattge
funden hat. Wie viele haben konkret eine Beschäftigung gefun
den und wie viele nicht?
[Abg. Schicks (CDU): Herr Haberkom, man muß
zuhören und abwarten können!]
Stellv. Präsidentin Wiechatzek; Herr Senator!
Fink, Senator für Gesundheit und Soziales: Herr Abgeord-
(B)
neter Haberkorn, das will ich Ihnen gern beantworten;
Ich haben Ihnen dargelegt, daß die Zahl der arbeitslosen
Schwerbehinderten im Jahre 1984 bei 5 400 gelegen hat. Ich
habe Ihnen weiter gesagt, daß die Zahl der Arbeitslosen, die
schwerbehindert sind, um fast 20% gesunken ist. Das macht
nach Adam Riese über 1 000, das kann man leicht ausrechnen.
Das heißt also, daß die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten
unter 4 400 gesunken ist. Dennoch bedeutet das, daß wir in
unseren Anstrengungen nicht nachlassen dürfen, sondern ganz
im Gegenteil weiter voranschreiten müssen. Es ist aber ein über
zeugender Beweis, daß die Sonderprogramme arbeitslose
Schwerbehinderte besonders gefördert haben. Denn während
früher die Arbeitslosenquote an der Gesamtarbeitslosenquote
der Schwerbehinderten bei 6,2% lag, ist diese Quote jetzt auf
5,1 gesunken. Das also heißt, daß an der Entwicklung der Ge
samtarbeitslosigkeit Schwerbehinderte unterproportional betei
ligt gewesen sind. Die Anstrengungen des Senats haben dazu
geführt, daß Schwerbehinderte ganz besonders oft in Arbeits
plätze vermittelt werden konnten. Und ich möchte Sie bitten,
auch Ihren Beitrag dazu zu leisten, wo Sie selbst Mitverantwor
tung tragen. Wenn dieselben Maßnahmen, die wir hier in Berlin
durchgeführt haben auch im Lande Hessen durchgeführt wor
den wären, hätten wir einige tausend Schwerbehinderte weniger
Arbeitslose. - Und in diesem Sinne sollten Sie sich einsetzen!
[Beifall bei der CDU]
Stellv. Präsidentin Wiechatzek: Ich rufe auf die Mündliche
Anfrage des Abgeordneten Jürgen Wagner über
Anerkennung von im übrigen Bundesgebiet
ausgestellten Wohnberechtigungsscheinen
in Berlin
Wagner, Jürgen (SPD): Ich frage den Senat;
1. Weshalb wird die Anerkennung von in anderen Ländern
der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten gültigen Wohn
berechtigungsscheinen in Berlin versagt?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diesen Mißstand zu
ändern?
Stellv. Präsidentin Wiechatzek: Das Wort zur Beantwor
tung hat Herr Senator Wittwer.
Wittwer, Senator für Bau- und Wohnungswesen; Frau Präsi
dentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wagner!
Der Senat hat Ihre Fragestellung mit einigem Erstaunen zur
Kenntnis genommen. Er wäre für Informationen darüber dankbar,
wann und wo in Berlin ein in einem anderen Land der Bundes
republik Deutschland ausgestellter Wohnberechtigungsschein
für die Überlassung einer dem Besetzungsrecht Berlins nicht
unterliegenden Wohnung nicht anerkannt wurde. Die Rechts
lage dazu ist eindeutig.
Eir, Wohnberechtigungsschein, der von einer Gemeinde im
Bundesgebiet erteilt worden ist, gilt nach § 5 Abs. 4 des Woh
nungsbindungsgesetzes im Geltungsbereich dieses Gesetzes,
also auch im Land Berlin. Im Falle eines festgestellten recht
lichen Fehlverhaltens bezirklicher Wohnungsämter wird der
Senat umgehend für Abhilfe sorgen, sofern er davon weiß.
Für Wohnungen, die dem Besetzungsrecht unterliegen, gilt
- wie bekannt - etwas anderes, da Berlin als Gebiet mit erhöh
tem Wohnbedarf im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes
ausgewiesen ist. Die Feststellung eines dringenden Wohnbe-
darfs im Wohnberechtigungsschein, als Voraussetzung für die
Überlassung einer dem Besetzungsrecht unterliegenden Woh
nung, kann selbstverständlich nur vom zuständigen Wohnungs
amt in Berlin unter Beachtung der vom Senator für Bau- und
Wohnungswesen in Ausführungsvorschriften zum Wohnungs
bindungsgesetz festgelegten Kriterien getroffen werden. Diese
Kriterien können natürlich bei den zuständigen Stellen in den an
deren Ländern der Bundesrepublik Deutschland keine Anwen
dung finden. Entsprechende Wohnberechtigungsscheine kön
nen also dort auch nicht erteilt werden.
Ein „Mißstand“ ist dem Senat nicht bekannt. Eventuell beruht
die angebliche Feststellung eines Mißstandes auf einem schlich
ten Mißverständnis über die Rechtslage. Festgestelltes Fehlver
halten in Einzelfällen wird, sobald dem Senat dies bekannt ist,
unverzüglich korrigiert.
Stellv. Präsidentin Wiechatzek: Die erste Zusatzfrage
vom Fragesteller selbst - Abgeordneter Wagner!
Wagner, Jürgen (SPD): Herr Senator, ich freue mich, daß Sie
diese Auskunft hier geben können. Sind Sie bereit, den bezirk
lichen Wohnungsämtern noch einmal Mitteilung zu machen, ins
besondere derer zwei, von denen ich weiß, daß sie unabhängig
voneinander in der gleichen Frage die gleiche Antwort gegeben
haben, daß diese Scheine ohne Dringlichkeit nicht gelten? Die
Bürger müssen nun einen neuen Wohnberechtigungsschein
ausstellen lassen. In Neukölln wurde denen gesagt: fünf bis
sechs Wochen, in Tempelhof: eine Woche. Deshalb, weil die
Wohnungsunternehmen, zum Beispiel die „Märkische Scholle“
in Unkenntnis dessen, was Sie hier ausgeführt haben, die Leute
wieder an die Wohnungsämter zurückverweisen und weil bei
den westdeutschen Wohnberechtigungsscheinen keine Über
lassungserklärung anhängt. Sind Sie dann bereit, wenigstens
dieses den Wohnungsämtern mitzuteilen, daß diese Wohn
berechtigungsscheine - mit Dienstsiegel versehen und Überlas
sungserklärungen angehängl - den Wohnungsunternehmen
eine rechtliche Grundlage zur Überlassung der Wohnungen
geben?
Stellv. Präsidentin Wiechatzek: Herr Senator!
Wittwer, Senator für Bau- und Wohnungswesen: Frau Präsi
dentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wagner,
ich bin sehr gern bereit, die bezirklichen Wohnungsämter auf
diese Rechtslage hinzuweisen, und will darüber hinaus - weil Sie
eine Bauträgergesellschaft erwähnt haben - auch den Woh-