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Volume Nr. 32, 26. Juni 1986

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1986, 10. Wahlperiode, Band II, 19.-35. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 10. Wahlperiode 
32. Sitzung vom 26. Juni 1986 
1806 
Sen Fink 
(A) ist eine besondere Leistung, wenngleich sie schwieriger wird. 
Auch bei den privaten Arbeitgebern haben wir erfreulicherweise 
steigende Quoten festzustellen, was zum Schluß dazu führt, daß 
die Mittel der Ausgleichsabgabe nicht ganz ausreichen. Das war 
ja der Sinn der Frage des Abgeordneten Vetter, dadurch, daß da 
eben etwas ins Töpfchen kommt, haben wir auf der anderen 
Seite auch weniger Mittel für die Finanzierung des Sonderpro 
gramms zur Verfügung. Ich denke und hoffe, daß der Finanzsena 
tor mit mir übereinstimmt, daß wir in den Anstrengungen nicht 
nachlassen, um auch dem letzten arbeitslosen Schwerbehinder 
ten eine Arbeit zur Verfügung zu stellen. Denn gerade für den 
Schwerbehinderten ist die Tatsache, daß er mit eigener Hände 
Arbeit seinen Lebensunterhalt sicherstellen kann, von ganz be 
sonderer Bedeutung. Und die beste Schwerbehindertenpolitik 
ist, allen Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz zu beschaffen. 
[Beifall bei der CDU] 
Stellv. Präsidentin Wiechatzek: Letzte Zusatzfrage - der 
Abgeordnete Haberkorn! 
Haberkorn (AL): Herr Senator, wie hoch ist denn nun die 
Zahl der Schwerbehinderten, die in Betrieben noch keine Arbeit 
gefunden haben, obwohl sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung 
stehen? Ihre Vergleiche mit Hessen in Ehren, aber da wir uns in 
Berlin bewegen, sind Sie vielleicht in der Lage, diese Zahlen 
noch mitzuteilen und auch zu sagen, ob eine Steigerung der Be 
schäftigungszahlen, und in welcher Höhe in Berlin nun stattge 
funden hat. Wie viele haben konkret eine Beschäftigung gefun 
den und wie viele nicht? 
[Abg. Schicks (CDU): Herr Haberkom, man muß 
zuhören und abwarten können!] 
Stellv. Präsidentin Wiechatzek; Herr Senator! 
Fink, Senator für Gesundheit und Soziales: Herr Abgeord- 
(B) 
neter Haberkorn, das will ich Ihnen gern beantworten; 
Ich haben Ihnen dargelegt, daß die Zahl der arbeitslosen 
Schwerbehinderten im Jahre 1984 bei 5 400 gelegen hat. Ich 
habe Ihnen weiter gesagt, daß die Zahl der Arbeitslosen, die 
schwerbehindert sind, um fast 20% gesunken ist. Das macht 
nach Adam Riese über 1 000, das kann man leicht ausrechnen. 
Das heißt also, daß die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten 
unter 4 400 gesunken ist. Dennoch bedeutet das, daß wir in 
unseren Anstrengungen nicht nachlassen dürfen, sondern ganz 
im Gegenteil weiter voranschreiten müssen. Es ist aber ein über 
zeugender Beweis, daß die Sonderprogramme arbeitslose 
Schwerbehinderte besonders gefördert haben. Denn während 
früher die Arbeitslosenquote an der Gesamtarbeitslosenquote 
der Schwerbehinderten bei 6,2% lag, ist diese Quote jetzt auf 
5,1 gesunken. Das also heißt, daß an der Entwicklung der Ge 
samtarbeitslosigkeit Schwerbehinderte unterproportional betei 
ligt gewesen sind. Die Anstrengungen des Senats haben dazu 
geführt, daß Schwerbehinderte ganz besonders oft in Arbeits 
plätze vermittelt werden konnten. Und ich möchte Sie bitten, 
auch Ihren Beitrag dazu zu leisten, wo Sie selbst Mitverantwor 
tung tragen. Wenn dieselben Maßnahmen, die wir hier in Berlin 
durchgeführt haben auch im Lande Hessen durchgeführt wor 
den wären, hätten wir einige tausend Schwerbehinderte weniger 
Arbeitslose. - Und in diesem Sinne sollten Sie sich einsetzen! 
[Beifall bei der CDU] 
Stellv. Präsidentin Wiechatzek: Ich rufe auf die Mündliche 
Anfrage des Abgeordneten Jürgen Wagner über 
Anerkennung von im übrigen Bundesgebiet 
ausgestellten Wohnberechtigungsscheinen 
in Berlin 
Wagner, Jürgen (SPD): Ich frage den Senat; 
1. Weshalb wird die Anerkennung von in anderen Ländern 
der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten gültigen Wohn 
berechtigungsscheinen in Berlin versagt? 
2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diesen Mißstand zu 
ändern? 
Stellv. Präsidentin Wiechatzek: Das Wort zur Beantwor 
tung hat Herr Senator Wittwer. 
Wittwer, Senator für Bau- und Wohnungswesen; Frau Präsi 
dentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wagner! 
Der Senat hat Ihre Fragestellung mit einigem Erstaunen zur 
Kenntnis genommen. Er wäre für Informationen darüber dankbar, 
wann und wo in Berlin ein in einem anderen Land der Bundes 
republik Deutschland ausgestellter Wohnberechtigungsschein 
für die Überlassung einer dem Besetzungsrecht Berlins nicht 
unterliegenden Wohnung nicht anerkannt wurde. Die Rechts 
lage dazu ist eindeutig. 
Eir, Wohnberechtigungsschein, der von einer Gemeinde im 
Bundesgebiet erteilt worden ist, gilt nach § 5 Abs. 4 des Woh 
nungsbindungsgesetzes im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 
also auch im Land Berlin. Im Falle eines festgestellten recht 
lichen Fehlverhaltens bezirklicher Wohnungsämter wird der 
Senat umgehend für Abhilfe sorgen, sofern er davon weiß. 
Für Wohnungen, die dem Besetzungsrecht unterliegen, gilt 
- wie bekannt - etwas anderes, da Berlin als Gebiet mit erhöh 
tem Wohnbedarf im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes 
ausgewiesen ist. Die Feststellung eines dringenden Wohnbe- 
darfs im Wohnberechtigungsschein, als Voraussetzung für die 
Überlassung einer dem Besetzungsrecht unterliegenden Woh 
nung, kann selbstverständlich nur vom zuständigen Wohnungs 
amt in Berlin unter Beachtung der vom Senator für Bau- und 
Wohnungswesen in Ausführungsvorschriften zum Wohnungs 
bindungsgesetz festgelegten Kriterien getroffen werden. Diese 
Kriterien können natürlich bei den zuständigen Stellen in den an 
deren Ländern der Bundesrepublik Deutschland keine Anwen 
dung finden. Entsprechende Wohnberechtigungsscheine kön 
nen also dort auch nicht erteilt werden. 
Ein „Mißstand“ ist dem Senat nicht bekannt. Eventuell beruht 
die angebliche Feststellung eines Mißstandes auf einem schlich 
ten Mißverständnis über die Rechtslage. Festgestelltes Fehlver 
halten in Einzelfällen wird, sobald dem Senat dies bekannt ist, 
unverzüglich korrigiert. 
Stellv. Präsidentin Wiechatzek: Die erste Zusatzfrage 
vom Fragesteller selbst - Abgeordneter Wagner! 
Wagner, Jürgen (SPD): Herr Senator, ich freue mich, daß Sie 
diese Auskunft hier geben können. Sind Sie bereit, den bezirk 
lichen Wohnungsämtern noch einmal Mitteilung zu machen, ins 
besondere derer zwei, von denen ich weiß, daß sie unabhängig 
voneinander in der gleichen Frage die gleiche Antwort gegeben 
haben, daß diese Scheine ohne Dringlichkeit nicht gelten? Die 
Bürger müssen nun einen neuen Wohnberechtigungsschein 
ausstellen lassen. In Neukölln wurde denen gesagt: fünf bis 
sechs Wochen, in Tempelhof: eine Woche. Deshalb, weil die 
Wohnungsunternehmen, zum Beispiel die „Märkische Scholle“ 
in Unkenntnis dessen, was Sie hier ausgeführt haben, die Leute 
wieder an die Wohnungsämter zurückverweisen und weil bei 
den westdeutschen Wohnberechtigungsscheinen keine Über 
lassungserklärung anhängt. Sind Sie dann bereit, wenigstens 
dieses den Wohnungsämtern mitzuteilen, daß diese Wohn 
berechtigungsscheine - mit Dienstsiegel versehen und Überlas 
sungserklärungen angehängl - den Wohnungsunternehmen 
eine rechtliche Grundlage zur Überlassung der Wohnungen 
geben? 
Stellv. Präsidentin Wiechatzek: Herr Senator! 
Wittwer, Senator für Bau- und Wohnungswesen: Frau Präsi 
dentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wagner, 
ich bin sehr gern bereit, die bezirklichen Wohnungsämter auf 
diese Rechtslage hinzuweisen, und will darüber hinaus - weil Sie 
eine Bauträgergesellschaft erwähnt haben - auch den Woh-
	        
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