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Volume Nr. 6, 27. Juni 1985

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1985, 10. Wahlperiode, Band I, 1.-18. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 10. Wahlperiode 
6. Sitzung vom 27. Juni 1985 
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RBm Diepgen 
(A) Form beteiligt werden soll. Unter diesem Gesichtspunkt 
hat der Kollege Vetter eine völlig korrekte Formulierung 
gebraucht, die allerdings nicht dazu führt, daß eine Volks 
befragung durchgeführt wird. 
[Beifall bei der CDU] 
Stellv. Präsident Longolius: Ich erteile jetzt dem Kol 
legen Klinski das Wort zu einer Mündlichen Anfrage über 
Bieistaubniederschläge in der Umgebung der 
Firma „Sonnenschein“ 
Klinski (AL): Ich frage den Senat: 
1. Wie hoch lagen die monatlichen Einzelmeßergebnisse 
von Januar bis Mai 1985 für Bleistaubniederschlag an 
den 13 Meßpunkten in der Umgebung der Firma Sonnen 
schein, und wie hoch lagen die Durchschnittswerte der 
sechs Meßpunkte nach dem „Rosinenprinzip“ des Senats, 
das vom Verwaltungsgericht kritisiert worden ist, weil nur 
für die Firma günstige Werte in die Berechnung eingehen? 
2. Was hat den Senat veranlaßt, die Beantwortung mei 
ner Kleinen Anfrage vom 18. April betreffend die Biei 
staubniederschläge bei „Sonnenschein“ über den Prozeß- 
termin hinauszuzögern, obwohl die Antwort bereits im 
Mai fertiggestellt war? 
Stellv. Präsident Longolius: Herr Senator Vetter zur 
Beantwortung! 
Vetter, Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz: 
(B) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abge 
ordneter Klinski, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: 
Zu 1: Die nach Monaten aufgeschlüsselten Einzelmeß 
werte der 13 Meßstellen würden — mündlich vorgetragen 
— nur verwirren, vom Umfang her aber auch die Frage 
stunde überschreiten, weil ich Ihnen über 52 Zahlen vor 
lesen müßte. Ich werde Ihnen deshalb — wenn Sie es wol 
len — eine genaue Tabelle zuschicken — sofern Sie sie 
nicht schon haben, was ich beinahe vermute. Die Meß 
werte, auf die es Ihnen ankommt, will ich Ihnen aber gern 
jetzt schon sagen. 
Wir haben bei vier Sondermeßpunkten — also bei 
denen, die von uns zusätzlich, außerhalb des von der 
TA-Luft vorgeschriebonen Meßnetzes dicht am Grund 
stück installiert wurden — im Januar ganz erhebliche 
Überschreitungen des zulässigen Flächenwertes von 
0,25 mg Blei pro Quadratmeter zu vergleichen gehabt — 
erhebliche Überschreitungen! Im April lagen diese Werte 
jedoch nur bei drei dieser Sondermeßpunkte über dem 
zulässigen Flächenwert, und zwar mit erheblich geringe 
ren Überschreitungen als noch im Januar. Ich möchte sie 
Ihnen im einzelnen nennen: 
— Meßpunkt 4: im Januar 46,06 mg pro Quadratmeter, im 
April 1,45 mg; 
— MeßpunktS: im Januar 9,21 mg, im April 1,66 mg; 
— Meßpunkt?: im Januar 3,87 mg, im April 0,05 mg, also 
sogar als Punlctwert ganz deutlich unter dem zulässi 
gen Flächenwert von 0,25 Milligramm; 
— Meßpunkt 8 — einer der höchsten —: im Januar 17,47 mg, 
im April 2,96 mg. 
Ich will diese Werte nicht beschönigen; aber erstens 
haben sie sich deutlich verbessert, und zweitens weise ich 
noch einmal darauf hin, daß diese Sondermeßpunkte dicht 
am Grundstück stehen und die dortigen Punktwerte nicht 
mit dem nach der TA-Luft zu ermittelnden Flächenwert (C) 
der sechs Rastermeßpunkte — also Mittelwert 0,25 mg — 
verwechselt werden dürfen. Nur bei einem Meßpunkt im 
Rasternetz, das die TA-Luft vorschreibt, liegen die Daten 
im April überhaupt noch über dem Flächenwert von 
0,25 mg: Dort zeigt der Punktwert nämlich 0,26 mg. Alle 
übrigen Punktwerte liegen im April unter dem zulässigen 
Flächenwert von 0,25 mg. Unser Flächenmittelwert beträgt 
0,19 mg Blei pro Quadratmeter, und zwar für den Zeit 
raum von Januar bis April einschließlich. Im April allein 
liegt der Flächenmittelwert des TA-Luft-Meßnetzes mit 
seinen sechs Meßstellen bei nur 0,12 mg, also noch nicht 
einmal bei der Hälfte der nach der TA-Luft zulässigen 
Menge. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, daß der 
Grenzwert für das Flächenmittel in der TA-Luft als Jah 
resmittelwert definiert ist. Ich bin aber zuversichtlich, daß 
der zulässige Jahresmittelwert deutlich unterschritten 
wird. 
Der Senat nimmt die Auswertung der Staubnieder 
schlagsmessungen also nicht nach einem „Rosinenprin 
zip“ vor, sondern hält sich korrekt und exakt an die Meß- 
und Auswertevorschriften der Allgemeinen Verwaltungs 
vorschrift, die von allen Genehmigungs- und Ober- 
wachungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland 
angewandt wird. 
Der Senat hat zur Kenntnis genommen, daß die 13. Kam 
mer des Verwaltungsgerichts Berlin zur Auswertung von 
Immissionsmessungen nach der TA-Luft eine abweichende 
Auffassung vertritt. Da das Verwaltungsstreitverfahren 
noch nicht abgeschlossen ist, erscheint es jedoch nicht 
geboten, im Rahmen der parlamentarischen Diskussion 
diese strittige Rechtsfrage zu erörtern. 
Herr Abgeordneter Klinski, zu 2: Mich würde wirklich 
einmal interessieren, woher Sie eigentlich die falsche 
Information haben, die Antwort zu Ihrer Anfrage sei be- 1 
reits im Mai unter Dach und Fach gewesen. Der Senat 
hat die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2 vom 
18. April 1985 keinesfalls hinausgezögert. Der Gerichts 
termin hat überhaupt nichts damit zu tun. Der Antwort 
entwurf befand sich noch in der externen Mitzeichnung, 
als die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin am 
14. Juni 1985 erging; er befindet sich noch im Mitzeich 
nungsverfahren. Ich hoffe, daß ich Ihnen in Kürze die 
Antwort mitteilen kann. 
Stellv. Präsident Longolius: Die erste Zusatzfrage stellt 
Herr Abgeordneter Klinski. 
Klinski (AL): Herr Senator Vetter, ist Ihnen eigentlich 
bekannt, daß in der Gerichtsverhandlung die Meßwerte 
von Januar und April insofern eine große Rolle spielten, 
als das Gericht anerkannt hat, daß diese Werte — genau 
die Einzelmeßwerte, von denen Sie redeten — zu hoch 
lagen? Ist Ihnen ferner bekannt, daß die Technische An 
leitung Luft fordert, den Einzeifall zu prüfen und reprä 
sentative Werte zu ermitteln, was Sie nicht getan haben? 
Weil Sie mich danach gefragt haben, gebe ich Ihnen 
auch Antwort: Ich habe die Information, daß die Antwort 
auf meine Anfrage im Mai fertiggestellt worden ist, von 
Ihrer Verwaltung selbst. 
Stellv. Präsident Longolius: Herr Senator Vetter! 
Vetter, Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz; 
Herr Abgeordneter Klinski, selbstverständlich sind mir 
alle Einzelheiten aus der Gerichtsverhandlung bekannt, 
aber die Rechtsinterpretation, die Sie eben vorgenom 
men haben, stimmt nicht mit dem mir vorliegenden Urteil
	        
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