Abgeordnetenhaus von Berlin - 10. Wahlperiode
5. Sitzung vom 13. Juni 1985
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SenDir Krause
lang nicht bekanntgeworden. Falls sich die Berliner Bau
wirtschaft einem Dumping-Wettbewerb ausgesetzt fühlt,
besteht für sie die Möglichkeit, beim Bundesamt für ge
werbliche Wirtschaft in Eschborn ein Preisprüfungsver
fahren im Rahmen des innerdeutschen Handels zu be
antragen.
Die Auftragsvergabe von Bauleistungen des Landes
Berlin erfolgt zusätzlich nach den Grundsätzen der Ver
dingungsordnung für Bauleistungen. Danach ist bei der
Angebotsprüfung Festzustellen, ob ein offenbares Miß
verhältnis zur Leistung vorliegt; solche Angebote sind aus
der Wertung auszuschalten. Für die Zuschlagserteilung
sind nur Angebote von Bietern in Betracht zu ziehen, die
für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die
notwendige Sicherheit bieten, vor allem die erforderliche
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit be
sitzen.
Stellv. Präsident Longolius: Erste Zusatzfrage — der
Kollege Schoenthal.
[Zurufe von der Zuschauertribüne — ein Zuschauer
überspringt die Balustrade und wird von Ordnern
weggeführt.]
— Ich darf jetzt darauf hinweisen, daß Äußerungen von
der Zuschauertribüne her nicht zulässig sind und auch
nicht zugelassen werden. Das Rederecht im Plenarsaal
steht allein den Abgeordneten zu.
Bitte, Herr Schoenthal!
Schoenthal (SPD): Welche Auswirkungen hat die Be
schäftigung von Billiganbietern aus der DDR auf die
durch die Wohnungsbau-Kreditanstalt anzuerkennenden
und damit subventionierten Gesamtkosten im sozialen
Wohnungsbau?
Stellv. Präsident Longolius: Herr Senatsdirektor Krause!
Krause, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für
Bau- und Wohnungswesen: Bei der Prüfung der ent
sprechenden Unterlagen bei der WBK werden die Preise
zugrunde gelegt, die von den Antragstellern genannt wer
den. Die WBK prüft pflichtgemäß, inwieweit diese Preise
angemessen sind. Mir ist nicht bekannt, daß durch An
gebote, die durch Bauarbeiter der DDR ausgeführt wer
den sollen, besonders günstige Bewilligungspreise ent
standen sind.
Stellv. Präsident Longolius; Ich erteile jetzt dem Kolle
gen Müller das Wort zur nächsten Zusatzfrage.
Stellv. Präsident Longolius: Der Kollege Nagel stellt (C)
die nächste Zusatzfrage.
Nagel (SPD): Ich frage Sie, Herr Senatsdirektor: Tref
fen Vorwürfe der IG Bau-Steine-Erden zu, daß bei der
Vergabe an Generalunter- oder -Übernehmer durch die
pauschale Prüfung der Schlußabrechnung keine Förde
rungsabschläge zu befürchten sind, obwohl die reinen
Baukosten durch die Beschäftigung von Billiganbietern
— so auch von Billiganbietern aus der DDR — unter Um
ständen deutlich niedriger liegen können als die von der
WBK anerkannten Gesamtkosten?
Stellv. Präsident Longolius: Herr Senatsdirektor!
Krause, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für
Bau- und Wohnungswesen: Herr Abgeordneter Nagel,
wie ich schon vorhin ausgeführt habe, liegen mir keine
Informationen über ein verstärktes Engagement von DDR-
Bauarbeitern im Wohnungsbau — insbesondere im so
zialen Wohnungsbau — vor. Insofern kann die Zielrich
tung dieser Befürchtung nicht zutreffen.
Stellv. Präsident Longolius: Nächste Zusatzfrage — der
Kollege Simon.
Simon (CDU): Herr Senatsdirektor! Welche Beschäfti
gungslage gibt es denn bei Berliner Firmen im Bereich
der DDR — sofern Sie etwas darüber aussagen können?
Stellv. Präsident Longolius: Herr Senatsdirektor!
Krause, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für
Bau- und Wohnungswesen: Mir liegen Informationen vor
über das Engagement von Bauarbeitern aus der Bundes
republik Deutschland einschließlich West-Berlins in der
DDR und umgekehrt. Hier ist ganz eindeutig, daß die Zahl
der Bauarbeiter, die im Aufträge von westdeutschen Fir
men hinübergeschickt werden und drüben arbeiten, er
heblich größer ist.
Stellv. Präsident Longolius: Oer Kollege Nagel stellt
eine weitere Zusatzfrage.
Nagel (SPD): Herr Senatsdirektor! Können Sie bestä
tigen, daß die zur Diskussion stehende Frage nichts mit
der gegenseitigen Aufrechnung von Bauarbeitern hüben
und drüben zu tun hat, sondern lediglich eine Frage der
Konkurrenzfähigkeit der Berliner Bauwirtschaft ist?
Müller (CDU): Herr Senatsdirektor! Ist es rechtlich
überhaupt zulässig, die Tätigkeit von Bauarbeitern aus
dem anderen Teil Deutschlands zu verhindern?
Stellv. Präsident Longolius: Herr Senatsdirektor!
Krause, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für
Bau- und Wohnungswesen: Herr Abgeordneter Müller!
Bauarbeiter aus der DDR sind nach dem Grundgesetz
Deutsche. Sie brauchen weder eine Arbeits- noch eine
Aufenthaltserlaubnis für eine Tätigkeit in Berlin (West).
Der Senat hat deshalb keine rechtlichen Möglichkeiten,
die Tätigkeit von deutschen Bauarbeitern aus der DDR in
irgendeiner Weise einzuschränken oder zu untersagen.
[Beifall bei der CDU, der SPD und der F.D.P.]
[Beifall bei der SPD]
Stellv. Präsident Longolius: Herr Senatsdirektor!
Krause, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für
Bau- und Wohnungswesen: Herr Abgeordneter Nagel!
Sie kennen die Diskussion, die in Berlin schon seit Jah
ren über das unterschiedliche Preisniveau geführt wird.
Wir haben uns auch im Zusammenhang mit der Frage der
Beschäftigung von westdeutschen Arbeitnehmern in Ber
lin mit dem Problem unterschiedlicher Preis-Leistungs-
Verhältnisse auseinandergesetzt. Sie wissen darüber hin
aus aus einer Diskussion, die wir im Bauausschuß sehr
intensiv geführt haben, daß wir im intensiven Gespräch
sowohl mit der Fachgemeinschaft Bau wie auch mit der
Gewerkschaft stehen, um die Konkurrenzfähigkeit von