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Volume Nr. 80, 5. Dezember 1984

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1984/85, 9. Wahlperiode, Band V, 71.-86. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode 
80. Sitzung vom 5. Dezember 1984 
Preuss 
(A) Verfahren, einen einmal abgeiehnten Gesetzesantrag ein 
halbes Jahr später im selben Wortlaut wieder einzubringen. 
Wir haben schon seinerzeit und auch jetzt in der abschließen 
den Beratung des Schulausschusses eindeutig gesagt, daß 
wir diesen Gesetzesantrag ablehnen werden. Ich betone ganz 
ausdrücklich, daß wir ihn nicht etwa deshalb ablehnen, weil 
nicht auch die CDU-Fraktion Verständnis hätte für die Aufbes 
serung der Bedarfssätze oder nicht auch Verständnis hätte für 
die Anhebung der Freibeträge, insbesondere aber hohes 
Verständnis in der Diskussion schon immer dafür gezeigt hat, 
daß der zwölfte Monat in die Förderung einbezogen werden 
soll. Dieses haben wir zu jeder Zeit deutlich gesagt. Wir haben 
die Ablehnung in der Vergangenheit lediglich deshalb auf 
rechterhalten und täten dieses auch heute, weil wir aus 
ordnungspolitischen und haushaltspolitischen Gründen aus 
unserer Sicht eine Abkopplung einer Berliner Regelung von 
der Bundesregelung in dieser Frage für unvertretbar halten. 
Deshalb haben wir schon Ihren ersten Gesetzesantrag nicht 
mitvollzogen und können auch den heutigen nicht mitvollzie 
hen. 
Wir sind jedoch sehr froh, daß zumindest in die Frage des 
zwölften Monats Bewegung geraten ist. Sie erinnern sich, daß 
wir im Schuiausschuß darüber gesprochen haben, daß, wenn 
in Bonn andere Entscheidungen fallen, die wir im übrigen bei 
unseren Bundestagsfraktionen - CDU/CSU-Fraktion und 
F.D.P.-Fraktion - angeschoben haben, wir auch in Berlin 
selbstverständlich sofort nachzuziehen wünschen. Unsere 
Fraktion hat heute nachmittag ein Fernschreiben aus Bonn 
erreicht, wonach am gestrigen Tag die Bundestagsfraktionen 
der CDU/CSU und der F.D.P. einen entsprechenden Entwurf 
beschlossen haben, eine Novellierung des Bundesausbil 
dungsförderungsgesetzes. Der wesentliche Bestandteil die 
ses Beschlusses des gestrigen Nachmittags ist die Wiederein 
beziehung des zwölften Monats in die Förderung. 
(B) 
Ich habe vorhin nach einer kurzen Rückkopplung in unserer 
Fraktion und mit der Fraktion der F.D.P. deshalb gemeinsam 
mit Herrn Fabig veranlaßt, daß Ihnen ein Änderungsantrag der 
Fraktionen der CDU und der F.D.P, vorgelegt wird. Ich glaube, 
er ist soeben verteilt worden. Das ist ein Änderungsantrag zu 
den heute vorliegenden Beschlußempfehlungen, in dem wir 
eben genau diese Einbeziehung des zwölften Monats in die 
Förderung für Berlin ab 1. Januar 1985 fordern. Ich bitte Sie, 
diesem Ihre Zustimmung zu erteilen. Wir sind damit in der mit 
Sicherheit nicht immer leichten Diskussion der letzten Wo 
chen und Monate der von uns gemachten Zusage im Ausschuß 
nachkommen, daß wir hier in Berlin auch sofort handeln 
würden, wenn sich in Bonn etwas bewege. Ich bin glücklich, 
daß wir diesen ersten Schritt beim Landesausbildungsförde 
rungsgesetz-Einbindung des zwölften Monats-damit für das 
nächste Jahr unter Dach und Fach kriegen können. - Herzli 
chen Dank! 
[Beifall bei der CDU] 
Stellv. Präsidentin Wiechatzek; Nächster Redner ist der 
Abgeordnete Dr. Kremendahl. 
Dr. Kremendahl (SPD); Frau Präsidentin! Meine Damen und 
Herren! Ich möchte mich in meinen Ausführungen schwer 
punktmäßig mit dem Landesausbildungsförderungsgesetz be 
fassen. Lassen Sie mich daher zu den beiden anderen 
vorliegenden Gesetzentwürfen nur einige wenige Sätze sa 
gen. 
Zum Privatschulgesetz: Ich begrüße es - wie mein Vorred 
ner-, daß es im Schulausschuß gelungen ist, uns zumindest 
zwischen drei Fraktionen des Hauses auf die sogenannte 
kleine Lösung zu verständigen, uns auf eine Lösung zu 
verständigen, die ganz konkret für drei Privatschulen - die 
private Kant-Schule, die Scheie-Schule und die Luisen-Stif- (C) 
tung - eine Sicherung ihrer Existenzbedingungen bedeutet. 
Vor allem durch das Wegfallen der 125er-Regelung. Dies war 
ein Schritt, der notwendig war. Dies war konkrete Hilfe für 
Schulen, die eine wichtige ergänzende Funktion im Erzie 
hungssystem dieser Stadt ausfüllen. 
Zu der großen Lösung, die von einigen für die nächste 
Legislaturperiode angekündigt worden ist, können wir nur 
sagen, daß es da aus unserer Sicht nicht unkontrovers 
zugehen wird. Da wird sicherlich im Grundsatz debattiert 
werden müssen; denn für uns Sozialdemokraten bleibt die 
schulische Ausbildung vorrangig eine Aufgabe des Staates, 
eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Privatschulen haben eine 
wichtige Funktion, aber sie haben eine ergänzende Funktion 
zum öffentlichen Schulsystem. An diesem Grundsatz werden 
wir festhalten, und daran werden wir auch künftige Vorschläge 
für eine Änderung oder Weiterentwicklung des Privatschulge 
setzes messen. 
Zum Antrag der Fraktion der Alternativen Liste: Wir werden 
diesen Antrag ablehnen. Der Antrag will - ich sage das für 
diejenigen, die sich nicht so ganz im Detail damit beschäftigt 
haben - im wesentlichen zweierlei: Er will die Abschaffung der 
Sonderschulen, und er will die Abschaffung der Grundschul 
noten. Beiden Forderungen können wir nicht zustimmen. Ich 
möchte mich kurz mit der Frage der Sonderschulen beschäfti 
gen. 
Wir Sozialdemokraten begrüßen es außerordentlich, daß 
beispielsweise an zwei Einrichtungen, nämlich an der Flä 
ming-Schule und an der Uckermark-Schule, ausgezeichnete 
und förderungswürdige Versuche einer integrierten Erzie 
hung von Behinderten und Nichtbehinderten laufen. Diesen 
Schulversuchen muß jede Förderung angedeihen. Ich glaube 
aber, daß die pauschale Forderung, die Sonderschulen abzu 
schaffen, diesen Schulversuchen eher schadet als ihnen hilft. ([)) 
Wir Sozialdemokraten haben durchaus die Vorstellung, daß 
auf Sicht in jedem der zwölf Berliner Bezirke eine Schule sein 
sollte, die eine integrierte Erziehung von Behinderten und 
nicht Behinderten anbietet. Wir sind aber auch der Meinung, 
daß es Behinderungen gibt, die eine sehr differenzierte, eine 
sehr spezifische Heranführung an die Chancengleichheit im 
Biidungswesen in der Ausbildung verlangen und daß jeden 
falls auf lange Sicht Sonderschulen, die sich derartigen 
spezifischen Lernschwierigkeiten zuwenden, ohne Alternati 
ve sind. Wir brauchen hier ein differenziertes System; im Ziel 
sollten wir uns wohl einig sein: Es geht darum, jedem Kind die 
bestmögliche Chance zu eröffnen. Das gilt gerade für Behin 
derte; ihnen ist der Zugang, der Schritt in die Chancengleich 
heit im Bildungswesen zu eröffnen. Da ist Behutsamkeit am 
Platze, keine pauschale Lösung! 
Nun zum LAföG: Unser Entwurf hat - Herr Kollege Preuss 
hat darauf bereits freundlicherweise hingewiesen, daß dies 
hier die zweite Auflage ist - unverändert drei Zielsetzungen; 
Wir wollen den zwölften Monat herstellen. Hier freue ich mich 
über die Initiative, die nun spät - sehr spät! - von den beiden 
den Senat tragenden Fraktionen hier heute per Tischvorlage 
uns hereingegeben worden ist. Zweitens möchte unser Ent 
wurf die Bedarfssätze anheben, und zwar, Herr Kollege 
Preuss, gerade um unsere Berliner Landesregeiung, die wir ja 
machen mußten, weil der Bund bis auf wenige Reste aus der 
Schüterförderung ausgestiegen ist, abzukoppeln von dem, 
was jetzt im BAföG gilt und worauf sich die gegenwärtige 
Gesetzesfassung bezieht, nämlich auf die unzulängliche und 
auch auslaufende Bundeshärteregelung. Ich frage Sie: Wie 
koppeln Sie das LAföG an das BAföG wieder an, wenn die 
Bundeshärteregelung ausläuft? - Dann brauchen wir doch 
einen neuen Bezug. Daher wird hier eine autonome Berliner 
Lösung gefordert. Wir haben hier zu entscheiden, wie wir die 
Bedarfssätze bemessen wollen; wir dürfen uns da nicht hinter 
dem Bundesgesetzgeber verkriechen. 
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