Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode
77. Sitzung vom 8. November 1984
Sen Oxfort
(A) darüber zu geben, wie sie in eigener Sache entscheiden
sollen. Ich sehe mich deshalb auch nicht in der Lage, von hier
aus den hierfür notwendigen Einblick in Ihre „gläserne“
Aktentasche zu nehmen.
Stellv. Präsident Longolius: Zur Geschäftsordnung hat jetzt
der Kollege Freudenthal das Wort.
Freudenthal (AL): Herr Präsident! Meine Damen und Her
ren! Da es ja hier auch um Fragen der Finanzen geht und der
für die Finanzen zuständige Senator derzeit nicht im Raum ist
und insofern auch Fragen nicht beantwortet werden konnten,
beantrage ich die Herbeizitierung des Finanzsenators Kunz.
Stellv. Präsident Longolius: Zunächst einmal frage ich, Herr
Freudenthal: Tun Sie das im Namen Ihrer Fraktion?
Freudenthal (AL): Ja, im Namen meiner Fraktion!
Stellv. Präsident Longolius: Gut! - Dann ist das also ein
konkret gestellter Antrag, über den jetzt abgestimmt werden
muß.
[Sen Wronski: Das ist sinnlos, es sind doch alle
Frage weg!]
- Die Frage richtet sich, wenn wir ganz konkret Vorgehen
wollen, Herr Senator Wronski, und das wollen wir doch ganz
sicher, immer an den Senat. -
[Zuruf von der CDU: Das war doch die letzte Frage!]
(B) - Die Frage ist gestellt worden. -
Zur Geschäftsordnung hat jetzt das Wort der Kollege Rasch.
Rasch (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Es sind sämtliche Zusatzfragen gestellt worden, so daß
theoretisch und praktisch keine Frage mehr an den Finanzse
nator gestellt werden kann. Er wird von dem Thema auch
überhaupt nicht tangiert, deshalb halte ich den Antrag für
überflüssig.
[Dr. Köppl (AL): Sie wollen doch nicht den
Präsidenten kritisieren!]
Stellv. Präsident Longolius: Es gibt offenbar eine kleine
Differenz in der Auslegung. Es ist eine Zusatzfrage an den
Senat gerichtet worden, und ein Mitglied des Senats erklärt,
daß es nicht zuständig ist. Es ist völlig korrekt, so etwas zu
erklären, nur muß dann irgend jemand anders zuständig sein,
dem dann durchaus nicht eine zusätzliche Frage gestellt
werden muß, sondern der die zuletzt gestellte Frage beant
worten muß. Das wollte ich nur einmal richtigstellen.
Ebenfalls zur Geschäftsordnung - der Regierende Bürger
meister!
[Momper (SPD): Zur Geschäftsordnung?]
- Der Abgeordnete Diepgen kann sich natürlich auch zur
Geschäftsordnung melden. - Oder ist das jetzt zur Beantwor
tung, Herr Regierender Bürgermeister?
Diepgen, Regierender Bürgermeister; Herr Präsident! Mei
ne Damen und Herren! Ich glaube, jenseits der Geschäftsord
nung ist dem Abgeordnetenhaus gedient, wenn ich eine
Antwort gebe.
[Zurufe von der AL und der SPD: Ja!]
Die Antwort ist: Wenn das Verfahren es ergibt, wird auch (C)
dieser.Stiftung die Gemeinnützigkeit entzogen.
[Dr. Köppl (AL): Das ist doch schon klar!)
Stellv. Präsident Longolius: Damit ist die Frage beantwortet
und der Antrag sowie eine Abstimmung darüber hinfällig.
Ich erteile jetzt dem Abgeordneten Dr. Dittberner das Wort
zu einer Mündlichen Anfrage über
Präsidentenwahl an der TU Berlin
Dr. Dittberner (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich frage den Senat: Aus welchen hochschulpoliti-
schen und rechtlichen Erwägungen heraus hat der Senator für
Wissenschaft und Forschung in den Prozeß der Vorbereitung
der Präsidentenwahlen an der TU Berlin interveniert, indem er
für das Konzil der Hochschule einen Wahltermin angeordnet
hat?
Stellv. Präsident Longolius: Zur Beantwortung hat Herr
Senator Dr. Kewenig das Wort.
Dr. Kewenig, Senator für Wissenschaft und Forschung: Herr
Präsident! Herr Kollege Dittberner, die Amtszeit des derzeiti
gen Präsidenten der Technischen Universität endet am 19.
Februar. Es gehört zum geordneten Gang der akademischen
Angelegenheiten und der Selbstverwaltung einer Universität,
die Wahl des Nachfolgers so rechtzeitig vorzunehmen, daß
dieser sein Amt unmittelbar nach Ablauf der Amtszeit des
bisherigen Präsidenten antreten kann. Dies war nach dem
Beschluß des Konzils der TU vom 25. Oktober 1984, keinen
Wahltermin festzusetzen, nicht mehr gewährleistet. Bei Be
achtung der im Gesetz und in der Wahlordnung der Techni
schen Universität festgelegten Fristen mußte der Termin für
die Wahl spätestens am 7. November bekanntgemacht wer
den, um die Wahl noch rechtzeitig durchführen zu können.
Als für die Hochschulen zuständiges Senatsmitglied ist es
meine politische, aber auch meine rechtliche Pflicht, daraufzu
achten, daß die Hochschulen ihre gesetzlichen Aufgaben -
und dazu gehören auch Wahlakte - erfüllen. Zu diesen
Aufgaben gehört im konkreten Fall die rechtzeitige Wahl des
Nachfolgers im Amteines Hochschulpräsidenten. Ich habe die
Hochschule rechtzeitig aufgefordert und ihr ausreichend Ge
legenheit gegeben, die Vorbereitung der Wahl in eigener
Zuständigkeit zu regeln. Nachdem aber feststand, daß die
Hochschule hierzu nicht bereit war, mußte ich im Wege der
Rechtsaufsicht tätig werden, um die Voraussetzungen für die
rechtzeitige Wahl des neuen Universitätspräsidenten zu
schaffen.
Stellv. Präsident Longolius; Oie erste Zusatzfrage kommt
vom Fragesteller.
Dr. Dittberner (F.D.P.): Herr Senator, teilen Sie die im Konzil
der Technischen Universität aufgekommene Meinung, daß
das Berliner Hochschulgesetz eine ordnungsgemäße und
auch fristgemäße Wahl eines Universitätspräsidenten allein
nicht garantiert?
Stellv. Präsidentin Wiechatzek; Zur Beantwortung - Herr
Senator Dr. Kewenig!
Dr. Kewenig, Senator für Wissenschaft und Forschung: Frau
Präsidentin! Herr Kollege Dittberner! Nein, ich teile diese
Auffassung nicht. Der Gesetzgeber-das Abgeordnetenhaus-
hat sich dazu entschlossen, die alte Rechtszuständigkeit des
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