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Volume Nr. 77, 8. November 1984

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1984/85, 9. Wahlperiode, Band V, 71.-86. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode 
77. Sitzung vom 8. November 1984 
Sen Oxfort 
(A) darüber zu geben, wie sie in eigener Sache entscheiden 
sollen. Ich sehe mich deshalb auch nicht in der Lage, von hier 
aus den hierfür notwendigen Einblick in Ihre „gläserne“ 
Aktentasche zu nehmen. 
Stellv. Präsident Longolius: Zur Geschäftsordnung hat jetzt 
der Kollege Freudenthal das Wort. 
Freudenthal (AL): Herr Präsident! Meine Damen und Her 
ren! Da es ja hier auch um Fragen der Finanzen geht und der 
für die Finanzen zuständige Senator derzeit nicht im Raum ist 
und insofern auch Fragen nicht beantwortet werden konnten, 
beantrage ich die Herbeizitierung des Finanzsenators Kunz. 
Stellv. Präsident Longolius: Zunächst einmal frage ich, Herr 
Freudenthal: Tun Sie das im Namen Ihrer Fraktion? 
Freudenthal (AL): Ja, im Namen meiner Fraktion! 
Stellv. Präsident Longolius: Gut! - Dann ist das also ein 
konkret gestellter Antrag, über den jetzt abgestimmt werden 
muß. 
[Sen Wronski: Das ist sinnlos, es sind doch alle 
Frage weg!] 
- Die Frage richtet sich, wenn wir ganz konkret Vorgehen 
wollen, Herr Senator Wronski, und das wollen wir doch ganz 
sicher, immer an den Senat. - 
[Zuruf von der CDU: Das war doch die letzte Frage!] 
(B) - Die Frage ist gestellt worden. - 
Zur Geschäftsordnung hat jetzt das Wort der Kollege Rasch. 
Rasch (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 
Es sind sämtliche Zusatzfragen gestellt worden, so daß 
theoretisch und praktisch keine Frage mehr an den Finanzse 
nator gestellt werden kann. Er wird von dem Thema auch 
überhaupt nicht tangiert, deshalb halte ich den Antrag für 
überflüssig. 
[Dr. Köppl (AL): Sie wollen doch nicht den 
Präsidenten kritisieren!] 
Stellv. Präsident Longolius: Es gibt offenbar eine kleine 
Differenz in der Auslegung. Es ist eine Zusatzfrage an den 
Senat gerichtet worden, und ein Mitglied des Senats erklärt, 
daß es nicht zuständig ist. Es ist völlig korrekt, so etwas zu 
erklären, nur muß dann irgend jemand anders zuständig sein, 
dem dann durchaus nicht eine zusätzliche Frage gestellt 
werden muß, sondern der die zuletzt gestellte Frage beant 
worten muß. Das wollte ich nur einmal richtigstellen. 
Ebenfalls zur Geschäftsordnung - der Regierende Bürger 
meister! 
[Momper (SPD): Zur Geschäftsordnung?] 
- Der Abgeordnete Diepgen kann sich natürlich auch zur 
Geschäftsordnung melden. - Oder ist das jetzt zur Beantwor 
tung, Herr Regierender Bürgermeister? 
Diepgen, Regierender Bürgermeister; Herr Präsident! Mei 
ne Damen und Herren! Ich glaube, jenseits der Geschäftsord 
nung ist dem Abgeordnetenhaus gedient, wenn ich eine 
Antwort gebe. 
[Zurufe von der AL und der SPD: Ja!] 
Die Antwort ist: Wenn das Verfahren es ergibt, wird auch (C) 
dieser.Stiftung die Gemeinnützigkeit entzogen. 
[Dr. Köppl (AL): Das ist doch schon klar!) 
Stellv. Präsident Longolius: Damit ist die Frage beantwortet 
und der Antrag sowie eine Abstimmung darüber hinfällig. 
Ich erteile jetzt dem Abgeordneten Dr. Dittberner das Wort 
zu einer Mündlichen Anfrage über 
Präsidentenwahl an der TU Berlin 
Dr. Dittberner (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: Aus welchen hochschulpoliti- 
schen und rechtlichen Erwägungen heraus hat der Senator für 
Wissenschaft und Forschung in den Prozeß der Vorbereitung 
der Präsidentenwahlen an der TU Berlin interveniert, indem er 
für das Konzil der Hochschule einen Wahltermin angeordnet 
hat? 
Stellv. Präsident Longolius: Zur Beantwortung hat Herr 
Senator Dr. Kewenig das Wort. 
Dr. Kewenig, Senator für Wissenschaft und Forschung: Herr 
Präsident! Herr Kollege Dittberner, die Amtszeit des derzeiti 
gen Präsidenten der Technischen Universität endet am 19. 
Februar. Es gehört zum geordneten Gang der akademischen 
Angelegenheiten und der Selbstverwaltung einer Universität, 
die Wahl des Nachfolgers so rechtzeitig vorzunehmen, daß 
dieser sein Amt unmittelbar nach Ablauf der Amtszeit des 
bisherigen Präsidenten antreten kann. Dies war nach dem 
Beschluß des Konzils der TU vom 25. Oktober 1984, keinen 
Wahltermin festzusetzen, nicht mehr gewährleistet. Bei Be 
achtung der im Gesetz und in der Wahlordnung der Techni 
schen Universität festgelegten Fristen mußte der Termin für 
die Wahl spätestens am 7. November bekanntgemacht wer 
den, um die Wahl noch rechtzeitig durchführen zu können. 
Als für die Hochschulen zuständiges Senatsmitglied ist es 
meine politische, aber auch meine rechtliche Pflicht, daraufzu 
achten, daß die Hochschulen ihre gesetzlichen Aufgaben - 
und dazu gehören auch Wahlakte - erfüllen. Zu diesen 
Aufgaben gehört im konkreten Fall die rechtzeitige Wahl des 
Nachfolgers im Amteines Hochschulpräsidenten. Ich habe die 
Hochschule rechtzeitig aufgefordert und ihr ausreichend Ge 
legenheit gegeben, die Vorbereitung der Wahl in eigener 
Zuständigkeit zu regeln. Nachdem aber feststand, daß die 
Hochschule hierzu nicht bereit war, mußte ich im Wege der 
Rechtsaufsicht tätig werden, um die Voraussetzungen für die 
rechtzeitige Wahl des neuen Universitätspräsidenten zu 
schaffen. 
Stellv. Präsident Longolius; Oie erste Zusatzfrage kommt 
vom Fragesteller. 
Dr. Dittberner (F.D.P.): Herr Senator, teilen Sie die im Konzil 
der Technischen Universität aufgekommene Meinung, daß 
das Berliner Hochschulgesetz eine ordnungsgemäße und 
auch fristgemäße Wahl eines Universitätspräsidenten allein 
nicht garantiert? 
Stellv. Präsidentin Wiechatzek; Zur Beantwortung - Herr 
Senator Dr. Kewenig! 
Dr. Kewenig, Senator für Wissenschaft und Forschung: Frau 
Präsidentin! Herr Kollege Dittberner! Nein, ich teile diese 
Auffassung nicht. Der Gesetzgeber-das Abgeordnetenhaus- 
hat sich dazu entschlossen, die alte Rechtszuständigkeit des 
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