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Volume Nr. 76, 25. Oktober 1984

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1984/85, 9. Wahlperiode, Band V, 71.-86. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode 
76. Sitzung vom 25. Oktober 1984 
(A) Präsident Rebsch: Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete 
Wachsmuth zu einer Mündlichen Anfrage über 
skandalöse Vorgänge im Haus Kari- 
Marx-Straße 45/47 
Wachsmuth (AL); Ich frage den Senat; 
1. Warum hat der Senat im Fall des Hauses Karl-Marx- 
Straße 45/47 nicht auf die Einhaltung seiner Modernisierungs 
und Instandsetzungsrichtlinien 1982 bestanden, die in Punkt 
12 (1) die Anhörung eines beratenden Ausschusses bei 
Überschreiten der Instandsetzungskosten von DM 550/m 2 und 
die Durchführung einer Mieterversammlung vor der Entschei 
dung vorsehen, und wie bewertet der Senat die Vorgänge um 
dieses Haus? 
2. Welche Bedingungen knüpft die Wohnungsbau-Kreditan 
stalt im vorliegenden Fall an die Auszahlung der Förderungs 
mittel, um welche Höhe handelt es sich und wie wird die 
Verwendung der Gelder kontrolliert? 
Präsident Rebsch; Herr Senator Franke bitte! 
Franke, Senator für Bau- und Wohnungswesen: Herr Präsi 
dent! Meine Damen und Herren! Zu 1: Der beratende Aus 
schuß gemäß Nr. 12 Abs. 1 der Modernisierungs- und Instand 
setzungsrichtlinien 1982 vom 11. Februar 1982 besteht aus 
Vertretern des Bezirksamts - Stadtplanungsamt -, des Sena 
tors für Bau- und Wohnungswesens und den WBK. Da die 
Zustimmung des Bezirksamts zur Instandsetzung der Vorder 
häuser, der Seitenflügel und des ersten Quergebäudes vorlag 
und die Kosten mit 38200 DM je Wohneinheit die nach Nr. 12 
(B) Abs. 1 der Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtiinien 
genannte Obergrenze von 40000 DM je Wohneinheit nicht 
überschreiten, wurde auf eine Anhörung verzichtet. 
Um die ausreichende Wahrung der Mieterinteressen si 
cherzustellen, wurde die WBK mit Schreiben vom 23. Februar 
1984 angewiesen, bei der Prüfung des Antrags auf den 
bestehenden Ausstattungsstandard der Wohnungen und die 
Zustimmung der Mieter zu den Maßnahmen zu achten. Die 
WBK hat jedoch eine entsprechende Bedingung in den 
Bewilligungsbescheid vom 18. Mai 1984 nicht aufgenommen. 
Am 17. Juni 1984 wurde eine Mieterberalungsgesellschaft mit 
der Beratung und Betreuung der Mieter beauftragt. Der Senat 
hat die Zustimmung zum Abschluß eines Ordnungsmaßnah 
mevertrags in Aussicht gestellt, soweit das Bezirksamt dies 
zur Wahrung der Mieterinteressen für erforderlich hält. 
Der Senat geht davon aus, daß die WBK in Zukunft stärker 
als bisher im Rahmen des Bewilligungsverfahrens die Mieter 
interessen berücksichtigt. Er verurteilt die in diesem Fall von 
der Vermieterseite gezeigte Vorgehensweise aufs schärfste. 
Zu 2: Die WBK hat mit Bewilligungsbescheid vom 18. Mai 
1984 folgende Förderungsmittel bewilligt: Für die Modernisie 
rungskosten in Höhe von 1,023 Mio DM laufende Zuschüsse in 
Höhe von 650135 DM; für die Energieeinsparungsmaßnahmen 
von 264740 DM laufende Zuschüsse in Höhe von 81000 DM; für 
Instandsetzungskosten in Höhe von 1604250 DM einmalige 
Zuschüsse - nämlich 65% - in Höhe von 1042770 DM. Die 
WBK zahlt die genannten Zuschüsse nach Vorlage von 
Rechnungen über die durchgeführten Maßnahmen auf Antrag 
in Teilbeträgen aus. Die Verwendung wird durch Baukontrol 
len von der WBK geprüft. 
Am 18. September 1984 wurde vom Eigentümer die Auszah 
lung eines Teilbetrags der Instandsetzungszuschüsse bean 
tragt, dem die WBK am 5. Oktober 1984 zugestimmt hat, und 
sie hat den Betrag von 406950 DM am 11. Oktober 1984 zur 
Auszahlung gebracht. 
Zu diesem Zeitpunkt waren der WBK Klagen über die (C) 
Vorgehensweise des Eigentümers den Mietern gegenüber 
noch nicht bekannt. Wegen der kritisierten Vorgänge hat die 
WBK die weitere Auszahlung von Fördermitteln gestoppt und 
macht diese von der Erfüllung der vom Bezirksamt - Amt für 
Bau- und Wohnungsaufsicht - geforderten Mängelbeseitigun 
gen sowie von einer Stellungnahme des Vermieters zu den 
von den Mietern erhobenen Vorwürfen über Wohnungseinbrü 
che abhängig. 
Präsident Rebsch: Die erste Zusatzfrage - der Fragesteller. 
Bitte, Herr Wachsmuth! 
Wachsmuth (AL): Herr Franke, können Sie sagen, wie es zu 
einer Förderungsbewilligung nach den Modernisierungs- und 
Instandsetzungsrichtlinien 1982 gekommen ist, obwohl eigent 
lich vom Eigentümer ein LaMod-Regelstandard geplant war 
und parallel auch ein LaMod-Antrag gestellt wofden war? - 
Bekanntlich sind ja beim LaMod andere Kriterien vorgeschrie 
ben als beim Modlnst. 
Präsident Rebsch: Bitte sehr, Herr Senator Franke! 
Franke, Senator für Bau- und Wohnungswesen: Herr Präsi 
dent! Herr Abgeordneter Wachsmuth, das kann ich Ihnen im 
Moment nicht beantworten, da die Bearbeitung bei der WBK 
gelegen hat; ich bin gerne bereit, Ihnen eine Antwort nachzu 
reichen. 
Präsident Rebsch: Herr Wachsmuth - eine weitere Zusatz 
frage! 
Wachsmuth (AL): Ich würde sehr großen Wert auf diese 
Antwort legen, möchte trotzdem aber noch einmal nachfra- 
gen, ob Ihnen bekannt ist-das ist eine Information, die ich von 
Mietern habe -, daß in Abwesenheit der Mieter und ohne 
deren Einwilligung in elf Wohnungen dieses Objekts Bauar 
beiter eingedrungen sind und in Abwesenheit der Mieter 
Baumaßnahmen durchgeführt wurden, daß 16Wohnungen zur 
Zeit vom Bezirksamt für unbewohnbar erklärt worden sind und 
daß es auch mehrere Unfälle gegeben hat, bei denen Mieter 
verletzt wurden; z. B. wurde ein Kind durch einen herabfalien- 
den Stein verletzt. Dshalb frage ich Sie, was vorgesehen ist, 
um in Zukunft derartige Ereignisse zu verhindern. 
Präsident Rebsch: Herr Senator Franke! 
Franke, Senator für Bau- und Wohnungswesen; Herr Präsi 
dent! Herr Abgeordneter Wachsmuth! Zunächst einmal sind 
wir heute mittag schriftlich davon informiert worden, daß die 
Forderungen, die die Bau- und Wohnungsaufsicht des Be 
zirksamts gestellt hat, alle erfüllt sind. Darüber hinaus haben 
wir von dem Vermieter eine Stellungnahme eingeholt. In 
dieser Stellungnahme bestreitet dieser die Vorwürfe; aber wir 
lassen es damit nicht genug sein, weil uns das, was er erklärt 
hat, nicht überzeugend erscheint. Wir werden in der Sache 
gemeinsam mit dem Bezirksamt noch weiter tätig sein. 
Präsident Rebsch: Nächste Zusatzfrage - der Abgeordnete 
Freudenthal. 
Freudenthal (AL): Herr Senator! Welche Kontrollen sind 
eigentlich vorgesehen, wenn Privatleute öffentliche Mittel für 
solche Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt bekommen, 
daß sie auch die milder Bereitstellung verbundenen Auflagen 
wirklich erfüllen? 
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