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Volume Nr. 58, 19. Januar 1984

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1983/84, 9. Wahlperiode, Band IV, 54.-70. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode 
58. Sitzung vom 19. Januar 1984 
(A) Präsident Rebsch: Herr Senator! 
Wronski, Senator für Arbeit und Betriebe: Herr Abgeord 
neter Momper, ich nehme nicht zu der Polemik, sondern zum 
sachlichen Inhalt - soweit er erkennbar ist - Ihrer Frage Stel 
lung. Ich wiederhole: Die BVG als ausführendes Organ einer 
Planung, über die zu reden sein wird - und deshalb bitte ich 
Sie, zu differenzieren und gerecht zu bleiben bei der Bewertung 
der Leistung der BVG -, hat im Rahmen des ihr gestellten Auf 
trags - und der ist von mir zitiert worden - ihre Aufgabe gelöst. 
[Momper (SPD): Ist ja richtig!] 
Die von Ihnen eingeführte Polemik ist von der Sache des ur 
sprünglichen Fragestellers her abwegig. Sie ist aus Ihrer Be 
wertung der Gesamtlage hinreichend verständlich; dennoch 
gehört sie nicht zu dem Thema, das der Kollege Striek hier an 
gesprochen hat. 
Präsident Rebsch: Nächste Zusatzfrage - der Abgeord 
nete Dr. Meisner. 
Dr. Meisner (SPD): Herr Senator, sind Sie nicht auch der 
Meinung, daß aufgrund der nun gerade von uns allen angespro 
chenen hervorragenden Leistungen der BVG und der hervor 
ragenden Leistungsbereitschaft dieses Eigenbetriebs die Aus 
rede mit dem Personalmangel jedenfalls nicht sticht? 
[Beifall des Abg. Momper (SPD)] 
Präsident Rebsch: Herr Senator! 
Wronski, Senator für Arbeit und Betriebe; Herr Abgeord 
neter Dr. Meisner, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß es sich 
hier nicht um eine Ausrede, die ich Ihnen vorgetragen habe, 
^ handelt, 
[Momper (SPD): Eine billige Ausrede!] 
sondern um einen objektiv nachprüfbaren Sachverhalt. Die 
BVG ist in der Lage und hat es bewiesen, die gestellte Aufgabe 
- die Inbetriebnahme der Strecken S 2 und S 3 - zu sichern 
und durchzuführen. Sie ist nicht sofort in der Lage - und das ist 
die Situation zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Erwartungen, 
die von Ihnen und von anderen gestellt werden, die übrigen 
Strecken zu befahren, zu erfüllen. Dazu bedarf es einer gewis 
sen Zeit, und darauf habe ich bereits in meiner ersten Antwort 
hingewiesen. 
Präsident Rebsch: Nächste Zusatzfrage - der Abgeord 
nete Vetter. 
Vetter (CDU): Herr Senator, vielleicht paßt es nicht ganz, 
aber ich frage Sie dennoch: Nachdem ja nun die S-Bahn nach 
und nach in Betrieb genommen wird, frage ich Sie, ob die Mög 
lichkeit besteht, die vorhandenen Fahrstuhlschächte zu nutzen, 
um behindertengerecht, altengerecht, krankengerecht, aber 
auch im Sinne einer Hilfe für Mütter mit Kindern die S-Bahnhöfe 
so einzurichten, daß sie behindertengerecht genutzt werden 
können? 
Präsident Rebsch: Herr Senator, diese Frage kann ich nicht 
zulassen, sie hat nichts mit dem Thema zu tun. 
[Beifall bei der SPD] 
Zusatzfragen sind nur solche, die sich aus den Antworten des 
Senates ergeben. Herr Kollege Vetter, es tut mir leid. 
Nächste Zusatzfrage - der Abgeordnete Ingo Schmitt. 
Schmitt (CDU): Herr Senator, kann der Senat sicherstellen, 
wenn es zu der möglichen Erweiterung bei den S-Bahnstrecken 
noch in diesem Jahr kommt, daß das nötige Personal vorhanden 
sein wird? Wird der Senat dann auch Personal aus dem Bun 
desgebiet, insbesondere auch von der Bundesbahn, dafür ein- ( 
setzen? 
Präsident Rebsch: Bitte sehr, Herr Senator! 
Wronski, Senator für Arbeit und Betriebe: Herr Abgeord 
neter Schmitt, das kommt auf den Zeitpunkt an, an den Sie Ihre 
Erwartungen knüpfen. Der Begriff „in Kürze“ müßte definiert 
werden. Ich habe darauf hingewiesen, daß erfahrenes Bundes 
bahnpersonal immerhin zwei bis drei Monate Umschulzeit 
benötigt; unerfahrenes Personal wird erfahrungsgemäß eine 
längere Zeit benötigen. Wenn sich der Erwartungshorizont, 
wessen auch immer, in diesem Rahmen bewegt, dann ist es 
denkbar, daß die BVG über das notwendige Personal verfügt. 
Im übrigen werde ich darüber nachher in der Aktuellen Stunde 
noch ausführlich sprechen. 
Was die Hilfe - manpower sozusagen - der Deutschen Bun 
desbahn betrifft, so habe ich bereits darauf verwiesen, daß mir 
eindeutige Aussagen eines Vorstandsmitglieds der Deutschen 
Bundesbahn vorliegen. Die Chancen, von dort erfahrene Trieb 
wagenfahrer ad hoc zu bekommen, sind minimal. Im übrigen 
werde ich in der nächsten Woche ein Gespräch bei der Ham 
burger S-Bahn genau zu diesem Punkt führen. 
[Momper (SPD): Wird auch langsam Zeit! 
Ein bißchen spät!] 
Präsident Rebsch: Das Wort hat nunmehr die Abgeordnete 
Zieger zu einer Mündlichen Anfrage über 
Ausreise eines Zeugen der Brand katastrophe 
im Polizeigewahrsam Augustaplatz 
Frau Zieger (AL): Ich frage den Senat: 
1. Welche Nationalität, Staatsangehörigkeit und Volkszuge- 1 
hörigkeit besaß der am 12.1.1984 nach Frankreich ausgereiste 
Zeuge der Brandkatastrophe im Polizeigewahrsam Augusta 
platz, war er im Besitz gültiger Reisepapiere, und warum bezie 
hungsweise wie lange befand er sich zuvor in Abschiebehaft? 
2. Von welcher Seite wurde ihm das Flugticket, das Visum zur 
Einreise nach Frankreich und ein gültiger Paß innerhalb 
welches Zeitraumes besorgt? 
Präsident Rebsch: Zur Beantwortung - Herr Innensenator 
Lummer! 
Lummer, Bürgermeister und Senator für Inneres: Herr Prä 
sident! Meine Damen und Herren! Frau Zieger, ich darf Sie zu 
nächst daran erinnern, daß der Kollege Oxfort im Ausschuß für 
Inneres sehr deutlich gesagt hat, daß die Staatsanwaltschaft 
ihre Zustimmung für die Abschiebung nur in Fällen gegeben 
hat, wo es um Beschuldigte, nicht aber um Zeugen geht, so daß 
ich also die Übernahme dieses Begriffes an dieser Stelle pro 
blematisiere. 
Zu den Fragen selbst: Der nach eigenen Angaben in Horns, 
Syrien, geborene Ausländer war ausweislich seines gültigen 
libanesischen Reisepasses libanesischer Nationalität. Wir müs 
sen allerdings davon ausgehen, daß er einer von denjenigen ist, 
die bei ihrem Aufenthalt in Europa zumindest mit unterschied 
lichen Legenden und Identitäten herumgefahren sind. Er war 
wegen Heroin-Handels zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren 
und neun Monate verurteilt worden. Er befand sich nach Verbü 
ßung seiner Strafe aufgrund der deshalb verfügten Ausweisung 
seit dem 15. Dezember 1983 in Abschiebehaft. 
Bei seiner Anhörung vor dem Haftrichter des Amtsgerichts 
Schöneberg am 20. Dezember 1983 erklärte er, daß er nicht 
freiwillig ausreisen wolle und weder nach Syrien noch nach 
dem Libanon abgeschoben werden möchte. 
Daraufhin ordnete der Haftrichter die Abschiebehaft bis zum 
30. Januar 1984 an. Diese wurde nach erfolgter richterlicher 
3530
	        
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