Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode
43. Sitzung vom 28. April 1983
Rabatsch
oft unter schwerstem Leiden ausgesetzt sind, in den Antworten auf
eine Reihe von Kleinen Anfragen wiederzufinden ist, die ich für
meine Fraktion gestellt habe. Diese Antworten haben uns zum Teil
in große Sorgen versetzt Dabei ist zum Beispiel festzustellen, daß
der Senat wenig über die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen
weiß, mit denen die Menschen in den verschiedenen psychiatri
schen Anstalten eingewiesen werden.
Ich möchte das an wenigen Beispielen erläutern, um das etwas
aufzuhellen. Vor über einem Jahr fragte ich schon danach, wie viele
Menschen mit der Diagnose der Selbstgefährdung untergebracht
werden, also die diagnostizierten Suizid-Absichten, die der Fremd
gefährdung in einer körperlich gefährlichen Weise oder der Gefähr
dung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, was im Augenblick
ein Kriterium der Unterbringung nach dem Unterbringungsgesetz
von 1958 ist. Ich fragte auch danach, wieviel Anträge während der
Dienstzeiten der sozial-psychiatrischen Dienste gestellt werden
oder außerhalb der Dienstzeiten, in wie vielen Fällen die vorläufige
Einweisung von einem Facharzt für Psychiatrie für erforderlich ge
halten wurde, das heißt, wie hier Psychiater mit den betroffenen
Menschen vorher gesprochen haben oder ob das einfach vom grü
nen Tisch über ein Gutachten, was im sozial-psychiatrischen Dienst
angefertigt wird, erfolgte. Auch viele andere Fragen, die ich vor über
einem Jahr stellte, wurden nicht beantwortet. Das läßt doch die
Frage zu, wie eigentlich hier genauere Planungen für eine Verände
rung der Situation in der Psychiatrie im Sinne einer humaneren Um
gehensweise mit psychischen Konflikten, die notwendig sind, statt
finden können, wofür noch ein anderes Gesetz erforderlich ist,
wenn man selber über Tatsachen innerhalb der stationären psychia
trischen Versorgung keine genauen Kenntnisse hat und erst nach
diesen Kenntnissen die richtigen Schlußfolgerungen ziehen kann,
ob in vielen Fällen noch eine verschärfte Gangart oder eine gesetz
liche Absicherung der schon heute festzustellenden Praxis notwen
dig ist. Auch die Frage nach dem Personal und der Beschäftigung
der unterschiedlichen Berufsgruppen der Psychiater, der Ärzte, der
Psychologen, der Sozialarbeiter, der Pfleger und sonstiger thera
peutischer Mitarbeiter ist nicht beantwortet worden - zum einen mit
dem Flinweis, es wäre ein unvertretbarer Verwaltungsaufwand,
diese Fragen zu beantworten, und auf der anderen Seite ist mitge
teilt worden, daß bei den freigemeinnützigen und bei den privaten
Krankenhäusern überhaupt keine Verpflichtung besteht, solche An
gaben zu machen. Auf der anderen Seite muß man ganz klar sagen,
daß offensichtlich hinsichtlich der Behandlung, die in den psychia
trischen Anstalten der unterschiedlichen Art durchgeführt wird,
alles vertretbar ist, aber die Fragen danach, was eigentlich die Fak
ten sind, als unvertretbarer Verwaltungsaufwand abgetan werden.
Über die Altersstruktur der stationär untergebrachten Menschen,
vor allem aber der Kinder und Jugendlichen, ist ebenso keine Ant
wort erteilt worden. Das heißt, der Senator konnte noch nicht einmal
sagen, wie viele Kinder und Jugendliche in den Anstalten stationär
untergebracht sind. Die einzigen Hinweise, die über die Quantität -
die Qualität kommt ja dann erst in der näheren Bewertung dessen,
was sich eigentlich dort in den sozial-psychiatrischen Diensten ab
spielt - war der Hinweis auf 11 000 Beratungen im vergangenen
Jahr von Kindern und Jugendlichen von Null bis 18 Jahren; diesen
11000 stehen 19 000 Beratungen in einem Jahr von Menschen
über 18 bis etwa 65 Jahre gegenüber. Das sind allein ungefähr 40
Prozent Kinder und Jugendliche, die, belastet mit psychischen Kon
flikten oder inneren Konflikten, den Beratungen der sozial-psychia
trischen Dienste ausgesetzt sind, anheimfallen. Diese Bewertungen
müssen noch etwas klarer vorgenommen werden.
Andererseits gibt es wenig konkrete Kenntnis darüber, wie es
gerade in den psychiatrischen Anstalten für die Kinder und Jugend
lichen aussieht. Ein kleines Schlaglicht erhellt ein Bericht im SFB
vom 12. Januar 1983, in dem nur eine kurze Beschreibung von mir
zitiert werden soll. Dort heißt es:
Wir hatten Gelegenheit, Schlafräume der Kinder und Jugend
lichen in der jugendpsychiatrischen Abteilung, Nervenklinik
Spandau, anzusehen. Kahle Wände, steriler Fußboden, Eisen
bettgestelle, teilweise mit Gurten zum Festschnallen versehen,
sogenannte Fixiergurte, kein Stofftier, keine Bilder, keine Mobi
le, alles kalt, lieblos. Und dies nicht nur für die kurze Zeit eines
Krankenhausaufenthalts, sondern oft über Jahre, für manche
lebenslang; dort sind auch Schwerbehinderte, Kinder und
Jugendliche, die in den Bereich der psychisch Kranken einge- (C)
stuft sind, aufhaltend.
Das ist nur ein Schlaglicht, aber was spielt sich in den gesamten
Anstalten, wo Kinder und Jugendliche untergebracht sind, denn tat
sächlich ab? - Das alles muß noch erhellt werden.
Dort, wo andererseits vom Senat Antworten gegeben werden,
wird auf erschreckende Elemente in der Behandlung von psychisch
Kranken hingewiesen. Darin heißt es zum Beispiel, zu der Frage,
wie viele Elektrokrampf-Therapien durchgeführt werden, in der Ant
wort - und ich muß gestehen, ich hatte gehofft, daß es in Berlin
wenig oder keine Schocktorturen gibt, das ist nämlich der wahre
Begriff, den man hier anwenden muß, aber in der Antwort ist her
ausgekommen -, daß ca. 40 bis 80 Elektrokrampf- oder Elektro
schock-Therapien während eines Jahres von den beiden Kliniken -
Charlottenburg und Schloßparkklinik - durchgeführt werden.
Manchem, der etwas nähere Kenntnis von diesen Problemen hat,
weiß, daß die Anwendung von Elektroschocktorturen zu erheb
lichen Zerstörungen im zentralen Nervensystem führt, daß viele der
so Behandelten in Selbstmordgedanken oder -phantasien getrie
ben wurden. Und manchem ist auch bekannt, daß Ernest Heming
way einer derjenigen ist, die schon vorher sehr eindeutig Selbst
empfindungen aufgeschrieben haben, die mit der Elektroschock-
Therapie im Zusammenhang stehen; er ist ja dann tatsächlich durch
Selbstmord aus dem Leben geschieden.
[Vetter (CDU): Wer hat Ihnen denn diesen
Quatsch aufgeschrieben . . .I]
- Herr Vetter, Sie sollten an diesem Punkt mal etwas mehr zuhören
und sich mal wirklich Gedanken machen und nicht solche lächer
liche, kleinkarierte, dümmliche Zwischenruferei betreiben!
[Beifall bei der AL und der SPD -
Vetter (CDU): Fachlich reden, nicht solchen Quatsch!]
Bei einer weiteren Frage, die ich gestellt hatte, ging es um Aus
wirkungen der isolierten Unterbringung auf die betroffenen Men
schen, was ich schon vorhin als Separation, also Verbringung in die
Isolierzellen der psychiatrischen Anstalten darstellte. Die Antwort W
auf diese Frage möchte ich einmal vollständig zitieren - darin heißt
es:
Diese Frage kann der Senat nicht beantworten, weil hier einer
seits eine Auskunft über das subjektive Empfinden des einzel
nen Patienten und andererseits Beobachtungen etwa des
Krankenhauspersonals und Reaktionen von Mitpatienten eben
falls zu diesem einzelnen Patienten über diese bestimmte ärzt
liche Anordnung gefordert werden, deren abwägende Beurtei
lung über den Rahmen der in einer Verwaltung zu erledigen
den Aufgaben hinausgeht. Auch entsprechende Untersuchun
gen sind dem Senat nicht bekannt
Ich finde, das ist eine der schlimmsten und erschreckendsten
Antworten, die ich in diesem ganzen Komplex von Kleinen Anfragen
erhalten habe. Sie drückt doch folgendes aus: Gerade die Unter
bringung in einer Isolierzelle bedeutet doch ganz konkret, der Raum
ist abgeschlossen, der Mensch ist über Stunden und Tage allein,
wie das hier in dieser Antwort auch an anderer Stelle zugegeben
werden muß, aber es ist gar keine Kenntnis über die Subjektivemp
findungen, also die konkreten persönlichen psychischen Auswir
kungen auf diese Menschen vorhanden. Aber so etwas wird als
Behandlungsmethode, als integraler Bestandteil einer unter dem
Begriff der menschlichen Fürsorge angewandten Behandlungs
methode von Psychiatern - ich sage hier einmal ganz bewußt, von
sogenannten Medizinern, also Ärzten - verstanden. Und der Senat
sieht es noch nicht einmal als notwendig an, bei der ganzen Vorbe
reitung einer Auseinandersetzung und Beratung in diesem Hause
über Entwürfe zum Psychischkrankengesetz eine Antwort zu
geben, auch und gerade weil keine Informationen darüber vorlie
gen, weil keine Untersuchungen angestellt werden. Hier sind doch
größere Anstrengungen notwendig, um einen Hintergrund zu erhel
len, so daß der einzelne Mensch endlich einmal in den Mittelpunkt
gestellt wird und danach gefragt wird, was eigentlich das subjektive
Empfinden der Menschen ist, die dort behandelt werden mit diesen
Behandlungsmethoden, die in den psychiatrischen Anstalten ange
wandt werden.
[Beifall bei der AL und der SPD]
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