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Band Nr. 43, 28. April 1983

Volltext: Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1982/83, 9. Wahlperiode, Band III, 33.-53. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode 
43. Sitzung vom 28. April 1983 
Rabatsch 
oft unter schwerstem Leiden ausgesetzt sind, in den Antworten auf 
eine Reihe von Kleinen Anfragen wiederzufinden ist, die ich für 
meine Fraktion gestellt habe. Diese Antworten haben uns zum Teil 
in große Sorgen versetzt Dabei ist zum Beispiel festzustellen, daß 
der Senat wenig über die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen 
weiß, mit denen die Menschen in den verschiedenen psychiatri 
schen Anstalten eingewiesen werden. 
Ich möchte das an wenigen Beispielen erläutern, um das etwas 
aufzuhellen. Vor über einem Jahr fragte ich schon danach, wie viele 
Menschen mit der Diagnose der Selbstgefährdung untergebracht 
werden, also die diagnostizierten Suizid-Absichten, die der Fremd 
gefährdung in einer körperlich gefährlichen Weise oder der Gefähr 
dung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, was im Augenblick 
ein Kriterium der Unterbringung nach dem Unterbringungsgesetz 
von 1958 ist. Ich fragte auch danach, wieviel Anträge während der 
Dienstzeiten der sozial-psychiatrischen Dienste gestellt werden 
oder außerhalb der Dienstzeiten, in wie vielen Fällen die vorläufige 
Einweisung von einem Facharzt für Psychiatrie für erforderlich ge 
halten wurde, das heißt, wie hier Psychiater mit den betroffenen 
Menschen vorher gesprochen haben oder ob das einfach vom grü 
nen Tisch über ein Gutachten, was im sozial-psychiatrischen Dienst 
angefertigt wird, erfolgte. Auch viele andere Fragen, die ich vor über 
einem Jahr stellte, wurden nicht beantwortet. Das läßt doch die 
Frage zu, wie eigentlich hier genauere Planungen für eine Verände 
rung der Situation in der Psychiatrie im Sinne einer humaneren Um 
gehensweise mit psychischen Konflikten, die notwendig sind, statt 
finden können, wofür noch ein anderes Gesetz erforderlich ist, 
wenn man selber über Tatsachen innerhalb der stationären psychia 
trischen Versorgung keine genauen Kenntnisse hat und erst nach 
diesen Kenntnissen die richtigen Schlußfolgerungen ziehen kann, 
ob in vielen Fällen noch eine verschärfte Gangart oder eine gesetz 
liche Absicherung der schon heute festzustellenden Praxis notwen 
dig ist. Auch die Frage nach dem Personal und der Beschäftigung 
der unterschiedlichen Berufsgruppen der Psychiater, der Ärzte, der 
Psychologen, der Sozialarbeiter, der Pfleger und sonstiger thera 
peutischer Mitarbeiter ist nicht beantwortet worden - zum einen mit 
dem Flinweis, es wäre ein unvertretbarer Verwaltungsaufwand, 
diese Fragen zu beantworten, und auf der anderen Seite ist mitge 
teilt worden, daß bei den freigemeinnützigen und bei den privaten 
Krankenhäusern überhaupt keine Verpflichtung besteht, solche An 
gaben zu machen. Auf der anderen Seite muß man ganz klar sagen, 
daß offensichtlich hinsichtlich der Behandlung, die in den psychia 
trischen Anstalten der unterschiedlichen Art durchgeführt wird, 
alles vertretbar ist, aber die Fragen danach, was eigentlich die Fak 
ten sind, als unvertretbarer Verwaltungsaufwand abgetan werden. 
Über die Altersstruktur der stationär untergebrachten Menschen, 
vor allem aber der Kinder und Jugendlichen, ist ebenso keine Ant 
wort erteilt worden. Das heißt, der Senator konnte noch nicht einmal 
sagen, wie viele Kinder und Jugendliche in den Anstalten stationär 
untergebracht sind. Die einzigen Hinweise, die über die Quantität - 
die Qualität kommt ja dann erst in der näheren Bewertung dessen, 
was sich eigentlich dort in den sozial-psychiatrischen Diensten ab 
spielt - war der Hinweis auf 11 000 Beratungen im vergangenen 
Jahr von Kindern und Jugendlichen von Null bis 18 Jahren; diesen 
11000 stehen 19 000 Beratungen in einem Jahr von Menschen 
über 18 bis etwa 65 Jahre gegenüber. Das sind allein ungefähr 40 
Prozent Kinder und Jugendliche, die, belastet mit psychischen Kon 
flikten oder inneren Konflikten, den Beratungen der sozial-psychia 
trischen Dienste ausgesetzt sind, anheimfallen. Diese Bewertungen 
müssen noch etwas klarer vorgenommen werden. 
Andererseits gibt es wenig konkrete Kenntnis darüber, wie es 
gerade in den psychiatrischen Anstalten für die Kinder und Jugend 
lichen aussieht. Ein kleines Schlaglicht erhellt ein Bericht im SFB 
vom 12. Januar 1983, in dem nur eine kurze Beschreibung von mir 
zitiert werden soll. Dort heißt es: 
Wir hatten Gelegenheit, Schlafräume der Kinder und Jugend 
lichen in der jugendpsychiatrischen Abteilung, Nervenklinik 
Spandau, anzusehen. Kahle Wände, steriler Fußboden, Eisen 
bettgestelle, teilweise mit Gurten zum Festschnallen versehen, 
sogenannte Fixiergurte, kein Stofftier, keine Bilder, keine Mobi 
le, alles kalt, lieblos. Und dies nicht nur für die kurze Zeit eines 
Krankenhausaufenthalts, sondern oft über Jahre, für manche 
lebenslang; dort sind auch Schwerbehinderte, Kinder und 
Jugendliche, die in den Bereich der psychisch Kranken einge- (C) 
stuft sind, aufhaltend. 
Das ist nur ein Schlaglicht, aber was spielt sich in den gesamten 
Anstalten, wo Kinder und Jugendliche untergebracht sind, denn tat 
sächlich ab? - Das alles muß noch erhellt werden. 
Dort, wo andererseits vom Senat Antworten gegeben werden, 
wird auf erschreckende Elemente in der Behandlung von psychisch 
Kranken hingewiesen. Darin heißt es zum Beispiel, zu der Frage, 
wie viele Elektrokrampf-Therapien durchgeführt werden, in der Ant 
wort - und ich muß gestehen, ich hatte gehofft, daß es in Berlin 
wenig oder keine Schocktorturen gibt, das ist nämlich der wahre 
Begriff, den man hier anwenden muß, aber in der Antwort ist her 
ausgekommen -, daß ca. 40 bis 80 Elektrokrampf- oder Elektro 
schock-Therapien während eines Jahres von den beiden Kliniken - 
Charlottenburg und Schloßparkklinik - durchgeführt werden. 
Manchem, der etwas nähere Kenntnis von diesen Problemen hat, 
weiß, daß die Anwendung von Elektroschocktorturen zu erheb 
lichen Zerstörungen im zentralen Nervensystem führt, daß viele der 
so Behandelten in Selbstmordgedanken oder -phantasien getrie 
ben wurden. Und manchem ist auch bekannt, daß Ernest Heming 
way einer derjenigen ist, die schon vorher sehr eindeutig Selbst 
empfindungen aufgeschrieben haben, die mit der Elektroschock- 
Therapie im Zusammenhang stehen; er ist ja dann tatsächlich durch 
Selbstmord aus dem Leben geschieden. 
[Vetter (CDU): Wer hat Ihnen denn diesen 
Quatsch aufgeschrieben . . .I] 
- Herr Vetter, Sie sollten an diesem Punkt mal etwas mehr zuhören 
und sich mal wirklich Gedanken machen und nicht solche lächer 
liche, kleinkarierte, dümmliche Zwischenruferei betreiben! 
[Beifall bei der AL und der SPD - 
Vetter (CDU): Fachlich reden, nicht solchen Quatsch!] 
Bei einer weiteren Frage, die ich gestellt hatte, ging es um Aus 
wirkungen der isolierten Unterbringung auf die betroffenen Men 
schen, was ich schon vorhin als Separation, also Verbringung in die 
Isolierzellen der psychiatrischen Anstalten darstellte. Die Antwort W 
auf diese Frage möchte ich einmal vollständig zitieren - darin heißt 
es: 
Diese Frage kann der Senat nicht beantworten, weil hier einer 
seits eine Auskunft über das subjektive Empfinden des einzel 
nen Patienten und andererseits Beobachtungen etwa des 
Krankenhauspersonals und Reaktionen von Mitpatienten eben 
falls zu diesem einzelnen Patienten über diese bestimmte ärzt 
liche Anordnung gefordert werden, deren abwägende Beurtei 
lung über den Rahmen der in einer Verwaltung zu erledigen 
den Aufgaben hinausgeht. Auch entsprechende Untersuchun 
gen sind dem Senat nicht bekannt 
Ich finde, das ist eine der schlimmsten und erschreckendsten 
Antworten, die ich in diesem ganzen Komplex von Kleinen Anfragen 
erhalten habe. Sie drückt doch folgendes aus: Gerade die Unter 
bringung in einer Isolierzelle bedeutet doch ganz konkret, der Raum 
ist abgeschlossen, der Mensch ist über Stunden und Tage allein, 
wie das hier in dieser Antwort auch an anderer Stelle zugegeben 
werden muß, aber es ist gar keine Kenntnis über die Subjektivemp 
findungen, also die konkreten persönlichen psychischen Auswir 
kungen auf diese Menschen vorhanden. Aber so etwas wird als 
Behandlungsmethode, als integraler Bestandteil einer unter dem 
Begriff der menschlichen Fürsorge angewandten Behandlungs 
methode von Psychiatern - ich sage hier einmal ganz bewußt, von 
sogenannten Medizinern, also Ärzten - verstanden. Und der Senat 
sieht es noch nicht einmal als notwendig an, bei der ganzen Vorbe 
reitung einer Auseinandersetzung und Beratung in diesem Hause 
über Entwürfe zum Psychischkrankengesetz eine Antwort zu 
geben, auch und gerade weil keine Informationen darüber vorlie 
gen, weil keine Untersuchungen angestellt werden. Hier sind doch 
größere Anstrengungen notwendig, um einen Hintergrund zu erhel 
len, so daß der einzelne Mensch endlich einmal in den Mittelpunkt 
gestellt wird und danach gefragt wird, was eigentlich das subjektive 
Empfinden der Menschen ist, die dort behandelt werden mit diesen 
Behandlungsmethoden, die in den psychiatrischen Anstalten ange 
wandt werden. 
[Beifall bei der AL und der SPD] 
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