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Volume Nr. 41, 10. März 1983

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1982/83, 9. Wahlperiode, Band III, 33.-53. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode 
41. Sitzung vom 10. März 1983 
Sen Rastemborski 
richts - die Bauverwaltung obsiegt bisweilen auch beim Oberver 
waltungsgericht in dem festgestellt wird, daß eine derartige Argu 
mentation dann nicht zieht, wenn der Staat auch öffentliche Förde 
rung, z. B. für die Instandsetzung, anbietet. Dieses Urteil hat die 
Rechtssituation prinzipiell verändert, sie kann aber nicht den 
geschaffenen Rechtstatbestand eines begünstigenden Verwal 
tungsaktes verändern. Ich will aber zum Trost der dort wohnenden 
Mieter sagen: Mich hat der für Charlottenburg zuständige Stadtrat 
informiert, daß er seinerseits die erforderliche Abbruchgenehmi 
gung nicht erteilen wird. Von Seiten der Bauverwaltung besteht vor 
läufig keine Aussicht, eine Programmzusage zur öffentlichen Förde 
rung eines Neubaus zu bekommen. 
[Beifall des Abg. Nagel (SPD)] 
Die Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Ich habe hier sehr wohl 
zur Kenntnis genommen, daß einiges mit dem Geschäftsgebaren 
des jetzigen Eigentümers uns alle zum Nachdenken und zur Kritik 
veranlassen sollte. Es ist z. B. bekannt, daß der derzeitige Eigentü 
mer, zu dessen Gunsten die Leerstandsgenehmigung ergangen ist, 
inzwischen an eine Kapitalgesellschaft weiterveräußert hat. Dieses 
und auch öffentliche Erklärungen des Eigentümers, z. B. im regiona 
len Fernsehen, veranlassen mich, die Sache doch einer sorgfältigen 
Überprüfung zu unterziehen. 
Ich will auf das rekurrieren, was der Kollege Simon vorhin hier 
ausgeführt hat: Es gibt - Sie mögen das bedauern, Herr Nagel - 
auch für die Legislative Grenzen, denn das geltende Verwaltungs 
recht, also das Recht der Rücknahme begünstigender Verwaltungs 
akte, ist hier zu beachten. Ich wollte durch diesen kleinen inhaltli 
chen Einstieg Hinweise zu meiner Auffassung zu dem Fall geben, 
um die Explosivität dieses Themas vielleicht etwas beruhigen. - Ich 
danke für Ihre Aufmerksamkeit. 
[Beifall bei der CDU und des Abg. Vetter (F.D.P.)] 
Stellv. Präsident Longolius: Nunmehr hat der Kollege Wendt 
das Wort. 
Wendt (AL): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr 
Senator Rastemborski, wenn ich Ihren Vortrag eben so verstehen 
darf, daß Sie den Mietern des Hauses eigentlich sehr direkt zuge 
sagt haben, daß die Befürchtungen, die sie hegen hinsichtlich 
dieses Hauses, inzwischen mehr oder weniger unbegründet sind, 
dann ist dies sicherlich zu begrüßen und wird von den Mietern ent 
sprechend zur Kenntnis genommen werden. Dennoch bleibt 
einiges hier zu sagen. 
Der Kollege Nagel hat in sehr ausführlicher, drastischer, aber 
auch offener Weise den Sachverhalt und den Gang der Dinge um 
dieses Haus geschildert. Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Dennoch 
müssen einige Dinge hier - vielleicht wiederholt - genannt werden. 
Es ist geradezu bedauerlich, daß im Zusammenhang mit diesem 
Haus Charlottenburger Ufer 11 heute nicht der Bericht zur Finanz 
planung diskutiert werden kann, weil da eine ganz typische einsich 
tige Sache passierte, die, wenn die Mieter weniger widerstandsfä 
hig gewesen wären, weniger aufmerksam gewesen wären, ohne 
großen Protest durchgegangen wäre. Es steht bei diesem Haus - 
oder stand, wenn ich Ihre Ausführung, Herr Senator, richtig deute - 
die Wahl: 20 Wohnungen für 700000 DM zu erhalten oder 22 für 
5 bis 7 Mio DM zu schaffen. Und dazu, denke ich, sollte dieses 
Abgeordnetenhaus eine eindeutige Position beziehen. Es geht 
schließlich auch darum, ob man mit einer Entscheidung gegen die 
betroffenen Mieter agiert, ob, wenn die Mieter weniger widerstands 
fähig gewesen wären, man hinnimmt, daß wieder in einem Haus, 
das für die Mieter befriedigend bewohnbar ist, eine Vertreibung 
dieser Mieter stattfindet. Darüber hinaus ist festzustellen, daß die 
Fraktionen in der Charlottenburger Bezirksverordnetenversamm 
lung - ich denke, dem wird sich sogar die in der BVV bereits nicht 
vertretene Fraktion der F.D.P. anschließen - gegen diesen Abriß 
sind. Eigentlich ist an dieser Geschichte befremdlich, daß alle, die 
sich damit befassen, eindeutig gegen diesen Abriß Stellung neh 
men - außer dem Herrn Simon, der gemeint hat, er müsse sich nach 
wie vor nicht äußern, und dennoch stehen die Mieter zum Sachver 
halt in einer gewissen Unsicherheit. Da, denke ich, wäre es ange 
messen, wenn das Parlament hier mindestens in Form einer klaren (C) 
Willenserklärung Nein sagt. 
[Beifall des Abg. Schmidt (AL)] 
Daß ein begünstigender Verwaltungsakt nur schwerlich zurückzu 
nehmen ist, mag sicherlich richtig sein, doch sollte man immer 
daran denken, daß, wenn - das habe ich schon öfter betont - die 
Mieter sich nicht in dem Maße organisiert und protestiert hätten, 
diese Sache vermutlich schon längst über die Bühne gegangen 
wäre. Deshalb sollte uns das, was um dieses Haus passiert ist, min 
destens für die Zukunft warnen. Wir erwarten, auch angesichts 
Ihrer Ausführungen, Herr Senator, daß sie in der Lage sind - oder 
Ihr Nachfolger -, in Zukunft über Mittel und Wege nachzudenken, 
daß Mieter eines solchen Hauses überhaupt nicht erst in eine 
solche Lage kommen. Ich denke, das es doch wohl auch angesichts 
Ihrer Zusicherungen richtig ist, über den Antrag unserer Fraktion 
heute positiv abzustimmen. 
[Beifall bei der AL] 
Stellv. Präsident Longolius: Weitere Wortmeldungen liegen 
nicht vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Der Ausschuß für 
Bau- und Wohnungswesen empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wir 
stimmen jetzt über den Antrag selbst ab, also über die Drucksache 
9/981. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den 
bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Das letztere war 
die Mehrheit. 
Ich rufe auf 
ifd. Nr. 15, Drucksache 9/1039: 
Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses vom 
17. Februar 1983 über Aufhebung der Immunität der 
Frau Abgeordneten Rita Kantemir 
Der schriftliche Bericht ist der Beschlußempfehiung angefügt. Wird ^ 
das Wort in der Beratung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer 
der Beschlußempfehlung - Drucksache 9/1039 - seine Zustim 
mung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - 
Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei mehreren Gegenstimmen so 
beschlossen. 
[Starke Unruhe] 
Ich rufe dann auf 
Ifd. Nr. 16, Drucksache 9/1052: 
Beschlußempfehiung des Ausschusses für Stadtent 
wicklung und Umweltschutz vom 17. Februar 1983 
zur Vorlage - zur Beschlußfassung - über den 14. Än 
derungsplan vom 22. Dezember 1979 zum Flächen 
nutzungsplan von Berlin vom 30. Juli 1965, Druck 
sache 9/211 
Da auch hier keine schriftliche Berichterstattung vorliegt, frage ich, 
ob das Wort zur Berichterstattung gewünscht wird? - Das ist nicht 
der Fall. Dann stimmen wir sogleich über die Vorlage - Drucksache 
9/211 - unter Berücksichtigung der Beschlußempfehlung - Druck 
sache 9/1052 - ab. Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Handzeichen. 
- Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen die Stimmen der Fraktion 
der Alternativen Liste so beschlossen. 
Lfd. Nr. 17, Drucksache 9/1053: 
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Stadtent 
wicklung und Umweltschutz vom 17. Februar 1983 
zur Vorlage - zur Beschlußfassung - über den 22. Än 
derungsplan vom 13. Mai 1981 zum Flächennutzungs 
plan von Berlin vom 30. Juli 1965, Drucksache 9/666 
Auch hier liegt kein schriftlicher Bericht vor. Wird das Wort in der 
Beratung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Der Ausschuß für 
2439
	        
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