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Volume Nr. 41, 10. März 1983

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1982/83, 9. Wahlperiode, Band III, 33.-53. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode 
41. Sitzung vom 10. März 1983 
Frau Saß-Viehweger 
(A) sungsbogen, dieser Volkszählungsbogen, nicht den Meldebehör 
den zugänglich gemacht werden soll, so daß es sehr sinnvoll ist, 
das noch einmal gerade unter dem Datenschutzaspekt zu erfragen. 
Ich möchte nun noch auf den von Herrn Kollegen Pätzold ange 
führten letzten Satz des §2b zu sprechen kommen. In der Tat 
waren wir uns im Ausschuß darüber einig, daß der Wohnsitz so zu 
verstehen ist, daß nicht automatisch bei einem Ehepaar mit Kindern 
der Wohnsitz der gesamten Familie dort ist, wo sich die Kinder be 
finden, weil das eine sehr willkürliche Zuordnung wäre, vielmehr 
waren wir im Ausschuß übereinstimmend der Meinung, daß der 
Lebensmittelpunkt des Einwohners entscheidend ist. Wir sind auch 
nach weiterer Diskussion nach wie vor dieser Meinung; falls aber 
dieser letzte Satz des § 2 b der Punkt für die SPD-Fraktion sein soll 
te, diesem Gesetz die Zustimmung nicht zu geben, würden wir hier 
anbieten, auf diesen Satz zu verzichten, damit es auch der SPD 
ermöglicht wäre, das Gesetz dann mit uns zu beschließen. Wir 
dürfen Sie in diesem Sinne bitten - wie gesagt, mit dieser Maß 
gabe -, dem Gesetz zuzustimmen. 
[Beifall bei der CDU und der F.D.P.] 
Präsident Rebsch: Meine Damen und Herren, weitere Wortmel 
dungen liegen nicht vor, es liegt auch kein schriftlicher Änderungs 
antrag vor, so daß ich nunmehr über den Antrag abstimmen lasse; 
der Ausschuß für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfiehlt, den 
Antrag anzunehmen. Wer dem Gesetz zur Ausführung des Melde 
rechtsrahmengesetzes im Wortlaut des Antrags Drucksache 
9/1048 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das 
Handzeichen. - Danke sehr! Die Gegenprobe! - Stimmenthaltun 
gen? - Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und bei Ablehnung 
der AL-Fraktion so beschlossen. 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 6, Drucksache 9/1028: 
I. Lesung des Antrags der Fraktion der SPD über 
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewäh 
rung von Leistungen an Zivilblinde, Gehörlose und 
Hilflose 
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte sehr, Herr Kolle 
ge Hiersemann! 
Hiersemann (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 
Wir haben uns in den vergangenen eineinhalb Jahren wiederholt 
bemüht, für die Hilflosen die Ankopplung der Pflegegelder der 
Höhe nach an den §35 des Bundesversorgungsgesetzes wieder 
zu erreichen. Zuletzt sind diese Bemühungen am 11. November 
1982 im Plenum gescheitert, als CDU und F.D.P. einen entspre 
chenden Gesetzesantrag ablehnten. Das Wort von der „positiven 
Fortentwicklung des Behindertenrechts“, mit dem Herr Abgeordne 
ter Schicks während der vorangegangenen Ausschußberatung die 
tatsächlich eingetretene Verschlechterung für die Hilflosen be- 
zeichnete, ist uns allen - hoffentlich - noch immer in peinlicher 
Erinnerung. Wir haben schon damals Initiativen angekündigt, um 
wenigstens jetzt eine Angleichung der Riegegeldstufen für Hilflose 
an die Riegegelder zu erreichen, die die Blinden schon ab 1. Januar 
1982 erhalten, zumal für diesen Personenkreis - Gott sei Dank, 
möchte ich betonen - zum 1. Juli eine weitere, wenn auch sicherlich 
sehr bescheidene Erhöhung ins Haus steht. 
Diese Initiative, die wir damals angekündigt haben, liegt nun heu 
te vor Ihnen. Die Begründung spricht für sich, meine Damen und 
Herren, und ich meine für meine Fraktion: Wenn auf Seiten von 
CDU und F.D.P. wenigstens noch ein Funken von Gerechtigkeit und 
eine Spur von Solidarität mit den Hilflosen vorhanden sein sollte, 
dann müßte es wirklich möglich sein, daß auch diese beiden 
Fraktionen unserem Gesetzesantrag zustimmen könnten. Ich bitte 
namens meiner Fraktion um Überweisung des Antrags an den Aus 
schuß für Gesundheit, Soziales und Familie und an den Hauptaus 
schuß. - Schönen Dank! 
[Beifall bei der SPD] 
Präsident Rebsch: Das Wort hat für die Fraktion der CDU der 
Kollege Vetter. 
Vetter (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So 
recht verstehe ich die SPD-Fraktion nicht; denn der Kollege Hierse 
mann und seine Fraktion haben scheinbar noch immer nicht ver 
standen, worüber wir hier reden. Deshalb lassen Sie mich noch ein 
mal deutlich sagen: Das Blinden- und Hilflosenpflegegeld ist nicht 
gekürzt, sondern es ist nur nicht erhöht worden. Wir haben es ein 
gefroren mit der Maßgabe, hier in Berlin den großen Vorteil von 
sechs Staffelungsstufen beizubehalten. Im übrigen Bundesgebiet 
gibt es nur drei Stufen, da beträgt die höchste Stufe - ich nenne 
einmal runde Zahlen - 750 Mark; bei uns beträgt die höchste Stufe 
1 600 Mark, Dieses Einfrieren gewährleistet eben, daß wir in Berlin 
diese sechs Stufen behalten. Wir haben auch weiterhin beschlos 
sen, und zwar hier im Parlament, die nächste Erhöhung im Jahr 
1984 vorzunehmen - und das wird auch so geschehen. Wir haben 
gleichzeitig im Jahr 1981 beschlossen, den Gehörlosen eine Erhö 
hung zuzubilligen - merkwürdigerweise berücksichtigen Sie in 
Ihrem Gesetzesvorschlag gar nicht, daß die Gehörlosen dann viel 
leicht auch unter die Dynamisierung fallen, die Sie ja anstreben. 
Abschließend aber lassen Sie mich Ihnen folgendes sagen: Ich 
habe heute vormittag mit einigen Verbänden im Rahmen einer Ver 
anstaltung im Berufsbildungswerk gesprochen und alle großen Ver 
bände haben mir eindeutig erklärt, daß sie mit dieser Regelung, die 
wir hier im Parlament getroffen haben - Beibehaltung der sechs 
Stufen unter Einfrierung bis 1984 - einverstanden sind, weil da 
durch nämlich mehr behinderte und ältere Mitbürger unserer Stadt 
bevorteilt werden, als wenn wir so, wie Sie das vielleicht wollen, nur 
noch drei Stufen und dann eine Dynamisierung nach §35 BVG 
hätten. Ich glaube, hier sind Sie auf dem falschen Weg, lieber Kolle 
ge Hiersemann. Lassen Sie sich doch endlich davon abbringen! 
Der von Ihnen eingschlossene Weg schadet mehr Berlinern, als 
daß er ihnen hilft, - Danke schön! 
[Beifall bei der CDU] 
Präsident Rebsch: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. 
Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung an den Ausschuß für Ge 
sundheit, Soziales und Familie sowie an den Hauptausschuß. Wer 
dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das 
Handzeichen. - Danke sehr, so überwiesen. 
Der Ältestenrat empfiehlt auf Wunsch der anfragenden Fraktion 
der AL, die beiden Großen Anfragen über „Grundsätze behutsamer 
Stadterneuerung und Beteiligung der Bewohner“, Tagesordnungs 
punkt 7, und über „Leitlinien der künftigen Wohnungspolitik des 
Senats“, Tagesordnungspunkt 8, zu vertagen. 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 9, Drucksache 9/1064: 
Große Anfrage der Fraktion der F.D.P. über Situation 
der Polen in Berlin 
Das Wort zur Begründung hat der Kollege Dr. Dittberner. 
Dr. Dittberner (F.D.P.); Herr Präsident! Meine Damen und Her 
ren! Lassen Sie mich die Begründung mit zwei Zitaten beginnen. 
Das Zitat Nr. 1; Der Bundesminister des Innern schreibt am 9. No 
vember 1982 an einen hier in Berlin lebenden Polen unter anderem 
- ich darf das zitieren -: 
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß Staatsangehörige 
aus dem Ostblock, auch wenn sie illegal eingereist sind oder 
ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, nicht befürchten müs 
sen, in ihr Heimatland abgeschoben zu werden. Das gilt auch 
dann, wenn ein Aslyantrag abgelehnt worden ist 
- Soweit das Zitat des Bundesministers des Innern. - Das zweite 
Zitat stammt vom Polizeipräsidenten in Berlin, Referat Ausländeran 
gelegenheiten, und diese Behörde teilt einem anderen in Berlin 
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