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Volume Nr. 15, 28. Januar 1982

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1981/82, 9. Wahlperiode, Band I, 1.-18. Sitzung (Public Domain)

15. Sitzung vom 28. Januar 1982 
982 
i Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode 
825 
| Simon 
‘zufassen. Dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein. 
|Wir werden uns sehr genau ansehen müssen, inwieweit das 
ssinnvoll ist. Es ist auch die Frage zu stellen nach der Not 
wendigkeit eines großen Teils der Regelungen in dem No- 
jvellierungsvorschlag, die größtenteils schon an anderer Stelle 
Igetroffen sind, denn es besteht keine Zurückhaltung bei 
[Gesetzgebungsverfahren im Wohnungsbereich, sondern wir 
Ihaben es hier eher mit viel zuviel Gesetzen zu tun, möglicher 
weise auch mit viel zuviel Novellierungen. Deshalb muß man 
|sich den Vorschlag auch darauf hin sehr sorgfältig ansehen. 
Ich meine aber, gravierender wird das sein, was sich mehr 
|auf materielle Bedenken bezieht, nämlich die Frage der ver 
fassungsrechtlichen Einschätzung der Treuhänder-Lösung, 
Idie Sie vorgesehen haben. Hierbei handelt es sich um einen 
|recht gravierenden Eingriff in das Eigentum, und es wird sehr 
sorgfältig untersucht werden müssen, ob dies verfassungs 
rechtlich möglich ist. Daher will ich hier schon sagen, daß 
vir in der Fraktion übereingekommen sind, den Rechtsaus 
schuß zu beteiligen und diese Frage dort klären zu lassen. 
Ein weiterer Bereich ist die Problematik der Mindestwohn- 
_ lachen, die Sie anheben wollen, ein sicher lobenswertes Be- 
hie fstreben und eine lobenswerte Sache. Es stellt sich aber na 
turgemäß die Frage, was passiert, wenn nach den neuen 
[Kriterien Wohnungen überbelegt sind. Sie haben aus die 
sem Grund für diesen Bereich ja auch wesentlich längere 
IFristen für das Inkrafttreten gewählt. Und es stellt sich 
kuch die Frage, ob wir mit einer solchen Regelung in er- 
leblichem Maße dazu beitragen, daß die Zahl der Dring- 
ichkeitsfälle erneut ansteigt und damit Kollision mit ande 
ren entsteht, die mit Wohnraum versorgt werden müssen. 
Wir werden auch zu untersuchen haben, wieweit wir die 
erschiedenen Gebote, die Sie in Ihrem Vorschlag vorsehen, 
[in dieser Ausformung brauchen. Und wir werden auch zu 
rüfen haben, ob die von Ihnen vorgesehene Mietverfügung, 
‘Eingriff in das Mietverhältnis, Zuweisung und damit Begrün- 
Veilldung eines Rechtsverhältnisses überhaupt möglich ist, da 
lies früher bundesrechtlich geregelt war und der Bund aus 
lutem Grund diese Regelungen nicht mehr aufrechterhalten 
at. Daher fragt es sich, ob ohne weiteres eine landesrecht- 
aurßiche Regelung möglich ist. Diese Rechtsproblematik will ich 
denj&unächst hier nur einmal andeuten. 
p Starke Sympathien haben wir für die Anhebung des Buß- 
ber| jeldes. Wir haben immer wieder in der Vergangenheit deut- 
Eefflch gemacht, daß Verstöße in diesem Bereich von staatlicher 
| Seite mit Sanktionen so belegt werden müssen, daß sie 
feitgehend von den Eigentümern unterlassen werden. Hier 
ibt es gravierende Einzelfälle, in denen die Höhe des 
luBgeldes die Eigentümer offensichtlich nicht zu dem von 
s^jms gewünschten Verhalten veranlaßt hat. Deshalb will ich 
Eier ausdrücklich sagen, für die Erhöhung des Bußgeldes 
'Baben wir erhebliche Sympathie. 
Lassen Sie mich aber noch eine grundsätzliche Bemerkung 
nachen. Ich gehe ganz grundsätzlich bei der Lösung der 
berliner Wohnungsbauprobleme davon aus, daß die Haupt- 
Joßrichtung zur Verbesserung dieser Situation nicht polizei- 
echtliche Maßnahmen sein können — und dazu gehört ja 
' Juch das Wohnungsaufsichtsgesetz —, die Stoßrichtung muß 
ein: Verbesserung der Wohnungsbaupolitik. Wir haben in 
ien letzten Jahrzehnten in diesem Lande in die Richtung, 
'olizeirecht für den Bereich zu schaffen, sehr viel gedacht, 
'i nd wir haben seitens der CDU immer wieder dagegenge- 
v0 | feilt, und das tue ich auch heute, daß die Lösung der Woh- 
, te i ungsbauprobleme aus der Sicht der CDU in erster Linie 
VoK urc ^ e ' ne vernünftige Wohnungsbaupolitik erfolgen muß 
J n d daß das Polizeirecht in diesem Bereich allenfalls dazu 
ar l| a sein kann, daß bei äußersten Mißständen eingegriffen 
1 erden kann. Daher war es notwendig, daß nicht nur die 
j ^ohnungsbaupolitik insgesamt, sondern speziell die Sanie- 
vci Jngspolitik geändert worden ist. Dies ist viel gravierender, 
che’ ls in Richtung Polizeirecht zu denken. 
gj Lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen: Wir 
y,v erden die Fragen aufmerksam zu prüfen haben, wir werden 
' ,J, e zu beraten haben einerseits im Bauausschuß - daß der 
hu« n * r ®9 dahin überwiesen wird, ist hier angekündigt worden -, 
'ch beantrage für meine Fraktion auch formell die Über 
weisung in den Rechtsausschuß, damit dort die rechtlichen 
Probleme abgeklärt werden. Wir werden in gemeinsamen 
Beratungen versuchen, wie wir das immer in dem Bereich in 
den letzten Jahrzehnten getan haben, zu vernünftigen, mög 
licherweise auch einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Wo 
das im Einzelfall nicht möglich ist, werden wir uns sicher auch 
nicht in Polemik ergehen, sondern versuchen, die Dinge ver 
nünftig zu regeln und vernünftig zu besprechen. — Herzlichen 
Dank! 
[Beifall bei der CDU] 
Stellv. Präsident Longolius: Nächster Redner ist der Ab 
geordnete Horst Vetter. 
Vetter (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 
Ich möchte in der I. Lesung eines Gesetzes mich nicht zu 
lange bei Einzelheiten und Kleinigkeiten aufhalten wie zum 
Beispiel bei der Frage, ob es sinnvoll ist, in einer Gesetzes 
novellierung die Wörter „nicht unerheblich“ durch „erheblich“ 
zu ersetzen, oder ob es sinnvoll ist, eine Erweiterung vorzu 
nehmen um Begriffe wie „die Außenanlage zu Wohnzwecken 
verwenden“ usw. aufzunehmen. Da muß in den Ausschüssen 
sicher noch einiges an Feinheiten erledigt werden. Es stellt 
sich eigentlich mehr die Grundsatzfrage — und Herr Kollege 
Simon hat sie schon angeschnitten —, ob es überhaupt mög 
lich ist, mit einem Polizeigesetz wesentlich zur Befriedigung 
in einer Situation beizutragen, wo es bei einigen hundert 
tausend Wohnungen — und wir haben das gerade bei der 
Erörterung der Fragen der Mietpreisbindung festgestellt —, 
wenn man das schon jetzt bestehende Gesetz strikt anwen 
dete, zu Schwierigkeiten kommen würde. Es stehen heute 
schon so viele Einzelheiten im Gesetz, die auslegungsfähig 
sind, wie eine fehlende Steckdose und solche Dinge. Wir 
mußten feststellen, daß dies die Anwendung eines so per 
fekten Gesetzes beinahe unmöglich macht. Daß die Auf 
sichtsbehörden nicht eingreifen, ist auch darauf zurück 
zuführen, daß sie die einzelnen geregelten Punkte als aus 
legungsfähig betrachten und wissen, daß es für sie schwierig 
ist, sich durchzusetzen, zum Beispiel wenn es um die Frage 
geht, ob Zugdurchlässigkeit bei einem Fenster im Winter 
normal ist oder ob es sich um einen Instandsetzungsmangel 
handelt. 
Diese Punkte sind wirklich sehr schwierig, und ich habe 
immer Bedenken, ob dies allein durch eine Perfektionie 
rung des Gesetzes zu erreichen ist. Dieses müßten wir uns 
im Ausschuß noch einmal sehr gründlich angucken. 
Meine weitere Sorge ist — auch die begründende Frak 
tion hat wieder darauf hingewiesen —, daß dies mit Stel 
lenvermehrungen im Aufsichtsdienst verbunden ist. Ich 
denke immer an die erschütternde Erfahrung, die wir ge 
rade mit dem Aufsichtsdienst gemacht haben, und ich habe 
die große Sorge, wenn man schon mit dem jetzigen Gesetz 
nicht das Ziel der Instandsetzung oder Instandhaltung der 
Wohnungen in dem vorgestellten Sinne erreicht, daß man 
dann bei einer Verschärfung des Gesetzes vielleicht in einem 
noch stärkeren Maße zur Entmietung kommt, weil letztend 
lich die Aufsichtsbehörde sehr schnell bei einer Kumulation 
von verschiedenen Punkten die Unbewohnbarkeit feststellt. 
Dies alles muß in den Ausschußberatungen gründlich erwo 
gen werden. 
Ich habe mit Interesse gehört, daß sich dieser Gesetzes 
entwurf im wesentlichen auf ein Gesetz der SPD in Ham 
burg bezieht. Ich nehme deshalb an, Herr Kollege Jungclaus, 
daß Sie dann schon vielleicht im Ausschuß über Auswirkun 
gen oder die positive Entwicklung in Hamburg berichten 
können. Auf der anderen Seite bin ich davon überzeugt, daß 
die Probleme in Berlin — wie auch die Anhörung zu den 
Mietpreisproblemen ergeben hat — viel schwierigerer Natur 
sind, weil eben der Althausbestand in Berlin bei fast glei 
cher Bevölkerungszahl doppelt so hoch wie in Hamburg 
ist und sich in einem viel stärkeren Maße in einem Zustand 
befindet, der nicht als befriedigend angesehen werden kann. 
Meine Fraktion wird wirklich aufgeschlossen daran mitarbei- 
ten. Wir werden aber sehr sorgfältig jeden einzelnen Punkt 
prüfen. 
In Erweiterung dessen, was der Kollege Simon zur Frage 
der Treuhändereinsetzung gesagt hat, ist nicht nur die 
(C) 
(D)
	        
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