15. Sitzung vom 28. Januar 1982
982
i Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode
825
| Simon
‘zufassen. Dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein.
|Wir werden uns sehr genau ansehen müssen, inwieweit das
ssinnvoll ist. Es ist auch die Frage zu stellen nach der Not
wendigkeit eines großen Teils der Regelungen in dem No-
jvellierungsvorschlag, die größtenteils schon an anderer Stelle
Igetroffen sind, denn es besteht keine Zurückhaltung bei
[Gesetzgebungsverfahren im Wohnungsbereich, sondern wir
Ihaben es hier eher mit viel zuviel Gesetzen zu tun, möglicher
weise auch mit viel zuviel Novellierungen. Deshalb muß man
|sich den Vorschlag auch darauf hin sehr sorgfältig ansehen.
Ich meine aber, gravierender wird das sein, was sich mehr
|auf materielle Bedenken bezieht, nämlich die Frage der ver
fassungsrechtlichen Einschätzung der Treuhänder-Lösung,
Idie Sie vorgesehen haben. Hierbei handelt es sich um einen
|recht gravierenden Eingriff in das Eigentum, und es wird sehr
sorgfältig untersucht werden müssen, ob dies verfassungs
rechtlich möglich ist. Daher will ich hier schon sagen, daß
vir in der Fraktion übereingekommen sind, den Rechtsaus
schuß zu beteiligen und diese Frage dort klären zu lassen.
Ein weiterer Bereich ist die Problematik der Mindestwohn-
_ lachen, die Sie anheben wollen, ein sicher lobenswertes Be-
hie fstreben und eine lobenswerte Sache. Es stellt sich aber na
turgemäß die Frage, was passiert, wenn nach den neuen
[Kriterien Wohnungen überbelegt sind. Sie haben aus die
sem Grund für diesen Bereich ja auch wesentlich längere
IFristen für das Inkrafttreten gewählt. Und es stellt sich
kuch die Frage, ob wir mit einer solchen Regelung in er-
leblichem Maße dazu beitragen, daß die Zahl der Dring-
ichkeitsfälle erneut ansteigt und damit Kollision mit ande
ren entsteht, die mit Wohnraum versorgt werden müssen.
Wir werden auch zu untersuchen haben, wieweit wir die
erschiedenen Gebote, die Sie in Ihrem Vorschlag vorsehen,
[in dieser Ausformung brauchen. Und wir werden auch zu
rüfen haben, ob die von Ihnen vorgesehene Mietverfügung,
‘Eingriff in das Mietverhältnis, Zuweisung und damit Begrün-
Veilldung eines Rechtsverhältnisses überhaupt möglich ist, da
lies früher bundesrechtlich geregelt war und der Bund aus
lutem Grund diese Regelungen nicht mehr aufrechterhalten
at. Daher fragt es sich, ob ohne weiteres eine landesrecht-
aurßiche Regelung möglich ist. Diese Rechtsproblematik will ich
denj&unächst hier nur einmal andeuten.
p Starke Sympathien haben wir für die Anhebung des Buß-
ber| jeldes. Wir haben immer wieder in der Vergangenheit deut-
Eefflch gemacht, daß Verstöße in diesem Bereich von staatlicher
| Seite mit Sanktionen so belegt werden müssen, daß sie
feitgehend von den Eigentümern unterlassen werden. Hier
ibt es gravierende Einzelfälle, in denen die Höhe des
luBgeldes die Eigentümer offensichtlich nicht zu dem von
s^jms gewünschten Verhalten veranlaßt hat. Deshalb will ich
Eier ausdrücklich sagen, für die Erhöhung des Bußgeldes
'Baben wir erhebliche Sympathie.
Lassen Sie mich aber noch eine grundsätzliche Bemerkung
nachen. Ich gehe ganz grundsätzlich bei der Lösung der
berliner Wohnungsbauprobleme davon aus, daß die Haupt-
Joßrichtung zur Verbesserung dieser Situation nicht polizei-
echtliche Maßnahmen sein können — und dazu gehört ja
' Juch das Wohnungsaufsichtsgesetz —, die Stoßrichtung muß
ein: Verbesserung der Wohnungsbaupolitik. Wir haben in
ien letzten Jahrzehnten in diesem Lande in die Richtung,
'olizeirecht für den Bereich zu schaffen, sehr viel gedacht,
'i nd wir haben seitens der CDU immer wieder dagegenge-
v0 | feilt, und das tue ich auch heute, daß die Lösung der Woh-
, te i ungsbauprobleme aus der Sicht der CDU in erster Linie
VoK urc ^ e ' ne vernünftige Wohnungsbaupolitik erfolgen muß
J n d daß das Polizeirecht in diesem Bereich allenfalls dazu
ar l| a sein kann, daß bei äußersten Mißständen eingegriffen
1 erden kann. Daher war es notwendig, daß nicht nur die
j ^ohnungsbaupolitik insgesamt, sondern speziell die Sanie-
vci Jngspolitik geändert worden ist. Dies ist viel gravierender,
che’ ls in Richtung Polizeirecht zu denken.
gj Lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen: Wir
y,v erden die Fragen aufmerksam zu prüfen haben, wir werden
' ,J, e zu beraten haben einerseits im Bauausschuß - daß der
hu« n * r ®9 dahin überwiesen wird, ist hier angekündigt worden -,
'ch beantrage für meine Fraktion auch formell die Über
weisung in den Rechtsausschuß, damit dort die rechtlichen
Probleme abgeklärt werden. Wir werden in gemeinsamen
Beratungen versuchen, wie wir das immer in dem Bereich in
den letzten Jahrzehnten getan haben, zu vernünftigen, mög
licherweise auch einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Wo
das im Einzelfall nicht möglich ist, werden wir uns sicher auch
nicht in Polemik ergehen, sondern versuchen, die Dinge ver
nünftig zu regeln und vernünftig zu besprechen. — Herzlichen
Dank!
[Beifall bei der CDU]
Stellv. Präsident Longolius: Nächster Redner ist der Ab
geordnete Horst Vetter.
Vetter (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich möchte in der I. Lesung eines Gesetzes mich nicht zu
lange bei Einzelheiten und Kleinigkeiten aufhalten wie zum
Beispiel bei der Frage, ob es sinnvoll ist, in einer Gesetzes
novellierung die Wörter „nicht unerheblich“ durch „erheblich“
zu ersetzen, oder ob es sinnvoll ist, eine Erweiterung vorzu
nehmen um Begriffe wie „die Außenanlage zu Wohnzwecken
verwenden“ usw. aufzunehmen. Da muß in den Ausschüssen
sicher noch einiges an Feinheiten erledigt werden. Es stellt
sich eigentlich mehr die Grundsatzfrage — und Herr Kollege
Simon hat sie schon angeschnitten —, ob es überhaupt mög
lich ist, mit einem Polizeigesetz wesentlich zur Befriedigung
in einer Situation beizutragen, wo es bei einigen hundert
tausend Wohnungen — und wir haben das gerade bei der
Erörterung der Fragen der Mietpreisbindung festgestellt —,
wenn man das schon jetzt bestehende Gesetz strikt anwen
dete, zu Schwierigkeiten kommen würde. Es stehen heute
schon so viele Einzelheiten im Gesetz, die auslegungsfähig
sind, wie eine fehlende Steckdose und solche Dinge. Wir
mußten feststellen, daß dies die Anwendung eines so per
fekten Gesetzes beinahe unmöglich macht. Daß die Auf
sichtsbehörden nicht eingreifen, ist auch darauf zurück
zuführen, daß sie die einzelnen geregelten Punkte als aus
legungsfähig betrachten und wissen, daß es für sie schwierig
ist, sich durchzusetzen, zum Beispiel wenn es um die Frage
geht, ob Zugdurchlässigkeit bei einem Fenster im Winter
normal ist oder ob es sich um einen Instandsetzungsmangel
handelt.
Diese Punkte sind wirklich sehr schwierig, und ich habe
immer Bedenken, ob dies allein durch eine Perfektionie
rung des Gesetzes zu erreichen ist. Dieses müßten wir uns
im Ausschuß noch einmal sehr gründlich angucken.
Meine weitere Sorge ist — auch die begründende Frak
tion hat wieder darauf hingewiesen —, daß dies mit Stel
lenvermehrungen im Aufsichtsdienst verbunden ist. Ich
denke immer an die erschütternde Erfahrung, die wir ge
rade mit dem Aufsichtsdienst gemacht haben, und ich habe
die große Sorge, wenn man schon mit dem jetzigen Gesetz
nicht das Ziel der Instandsetzung oder Instandhaltung der
Wohnungen in dem vorgestellten Sinne erreicht, daß man
dann bei einer Verschärfung des Gesetzes vielleicht in einem
noch stärkeren Maße zur Entmietung kommt, weil letztend
lich die Aufsichtsbehörde sehr schnell bei einer Kumulation
von verschiedenen Punkten die Unbewohnbarkeit feststellt.
Dies alles muß in den Ausschußberatungen gründlich erwo
gen werden.
Ich habe mit Interesse gehört, daß sich dieser Gesetzes
entwurf im wesentlichen auf ein Gesetz der SPD in Ham
burg bezieht. Ich nehme deshalb an, Herr Kollege Jungclaus,
daß Sie dann schon vielleicht im Ausschuß über Auswirkun
gen oder die positive Entwicklung in Hamburg berichten
können. Auf der anderen Seite bin ich davon überzeugt, daß
die Probleme in Berlin — wie auch die Anhörung zu den
Mietpreisproblemen ergeben hat — viel schwierigerer Natur
sind, weil eben der Althausbestand in Berlin bei fast glei
cher Bevölkerungszahl doppelt so hoch wie in Hamburg
ist und sich in einem viel stärkeren Maße in einem Zustand
befindet, der nicht als befriedigend angesehen werden kann.
Meine Fraktion wird wirklich aufgeschlossen daran mitarbei-
ten. Wir werden aber sehr sorgfältig jeden einzelnen Punkt
prüfen.
In Erweiterung dessen, was der Kollege Simon zur Frage
der Treuhändereinsetzung gesagt hat, ist nicht nur die
(C)
(D)