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Volume Nr. 14, 22. Januar 1982

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1981/82, 9. Wahlperiode, Band I, 1.-18. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode 
14. Sitzung vom 22. Januar 19;; 
I 
762 
(A) 
(B) 
Swinne (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 
Meine Fraktion zieht mit dem vorgelegten Antrag zur Änderung 
des Straßenreinigungsgesetzes die Konsequenzen aus der bis 
herigen Diskussion um die Verwendung von Streusalz im Stra 
ßenwinterdienst. Diese Gesetzesinitiative wäre möglicherweise 
entfallen, wenn die Berliner Stadtreinigung in der ersten Reihe 
stehen und marschieren würde, um in dieser Stadt zu umweltent 
lastenden Maßnahmen zu kommen. 
Aber wer in dieser Stadt hören und sehen kann, weiß, statt Um 
weltschutz zu praktizieren, profiliert sich die Berliner Stadtreini 
gung immer wieder dahin gehend, daß sie vehement die rote 
Stopplaterne schwenkt, um im alten Trott weiterzumachen. 
Wir haben im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt 
schutz nachgefragt und verbindlich von der Verwaltung gehört, 
daß es sinnvoll wäre, zu einer Änderung des Straßenreinigungs 
gesetzes zu kommen, um ein grundsätzliches Verbot des Einsat 
zes von nichtätzenden Auftaumitteln in dieser Stadt zu garantie 
ren. 
Meine Fraktion legt mit diesem Gesetzentwurf einen kompro 
mißfähigen Antrag vor. Diese Novellierung normiert das grund 
sätzliche Verbot des Einsatzes von Tausalz. Meine Fraktion hält 
es aber auch für vertretbar, festzulegen, daß der Umfang der 
Schnee- und Eisglättebeseitigung auf öffentlichem Straßenland 
seine Beschränkung in der Wetterlage und in der zur Verfügung 
stehenen technischen und personellen Kapazität der Straßenrei 
nigungsbetriebe erhält. Diese Einschränkung scheint angebracht 
zu sein, da die Diskussion über den Umfang der technischen 
Ausstattung der Berliner Stadtreinigung oft davon ausgeht, daß 
die BSR in der Lage sein müsse, in Kürze jeder Wetterlage ge 
recht zu werden. In Zeiten, in denen die Mark wieder den Wert 
einer Mark erhält, Sparsamkeit wieder zu einer Tugend erklärt 
wird, scheint diese Einschränkung sinnvoll zu sein. Um es klar 
auszusprechen: Die F.D.P.-Fraktion ist der Auffassung, daß der 
Gerätepark der Winterdienstbetriebe nicht den Umfang haben 
muß, um alle dankbaren Witterungseinbrüche sofort zu beseiti 
gen. Unabhängig von dieser Investitionsbremse, die eine Ober- 
kapazilät an Geräten verhindern soll, ist aber auch die Anmer 
kung gestattet, daß die Beobachter der Winterstraßenszene wie 
derholt den Eindruck gewannen, daß die BSR mit unterschiedli 
cher Einsatzmotivation ihren Dienst im Winterdienst bisher ver 
sah. Es wurde nicht nur in der Presse berichtet, daß die Einsatz 
fahrzeuge der BSR nicht immer zu sehen waren, wenn es die 
Winterdienstsituation erforderte. 
Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Um 
weltschutz wissen, daß die Diskussion dieses Ausschusses auch 
durch die Aktion „Tausalzstopp“ teilweise mit Sachkunde und 
teilweise auch polemisch begleitet wird. Jedoch halte ich ihre An 
regung für sinnvoll, daß die Ausschußberatung über die Novellie 
rung des Straßenreinigungsgesetzes nach Abschluß dieses Win 
ters im Frühjahr erfolgen sollte. In der Tat, die Ergebnisse dieses 
Winters, der sich in seinem Witterungsverhallen vom letzten Win 
ter unterscheidet, sollten in die Beratung mit einbezogen werden: 
Mit unserem Vorschlag in § 3 Absatz 6, bei gewissen, festge 
legten Gefahrenpunkten nichtätzende Auftaumittel einzusetzen, 
begeht meine Fraktion keinen umweltpolilischen Sündenfall. Ich 
bin vielmehr der Überzeugung, daß eine Politik des Alles-oder- 
Nichls in Umweltfragen den Umweltschutz diskreditiert. Es gibt 
z. B. auf Brücken, an Steigungen oder an bestimmten Bushalte 
stellen Situationen, wo es durchaus angebracht erscheint, in klar 
fixierten und lokal begrenzten Straßenflächen eine Salzstreuung 
durchzuführen. Ich teile in diesem Zusammenhang jedoch nicht 
die Auffassung des Senators für Wirtschaft oder des Senators für 
Arbeit, daß in sogenannten Magistralen, die zur Stadtautobahn 
führen, gesalzen werden soll. Eine Salzstreuung kommt für 
meine Fraktion nur an Gefahrenstellen, nicht in Straßenzügen in 
Frage. 
Nach meiner Auffassung entsprachen die Erklärungen des Se 
natsdirektors für Arbeit in der heutigen Fragestunde zum Umfang 
der Granulatstreuung und ihrer Relativierung durch den Einsatz 
von Tausalz in diesem Winterdienst nicht dem politischen Willen, 
der im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umweltschutz einstim 
mig zum Tausalzverbot formuliert wurde. 
Auch aus diesem Grunde halte ich diese Novellierung für ange. 
bracht und notwendig. 
[Beifall bei der F.D.P.] 
Stellv. Präsident Franke: In der I 
geordnete Liepelt, CDU. 
Lesung hat das Wort der Ab zer 
ile: 
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Liepelt (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eii | 0 
deutscher Kommunalpolitiker, der heute schon einmal zitier | sr , 
wurde, hat einmal den Begriff der öffentlichen Daueraufgabe defi 
niert als eine Aufgabe, die andauernd nicht erledigt wird. Ici 
möchte dazu sagen: Dieses Instrument der gesetzlichen Nach 
Vollziehung der gegenwärtigen Praxis kann angesichts der Ge ^ 
samtdiskussion zu diesem kommunalpolitischen Thema Nr. 1. 
oder einem der ersten kommunalpolitischen Themen dieser Stab 
- sicherlich der Ansatz dafür sein, daß die Daueraufgabe des vo 
uns angestrebten salzfreien Winterdienstes zumindest ordentl 
eher erledigt wird, als es nach den bisherigen Erfahrungen de J 
Fall gewesen ist. 
Herr Kollege Swinne, Sie haben dieses Vorhaben bereits ir 0^j r 
Ausschuß angekündigt; Sie haben diesen Antrag heute einge 
bracht. Der weitere Beratungsgang und auch die Fülle der noci 
vor uns liegenden Tagesordnungspunkte lassen sicherlich zwi 
kurze Anmerkungen zu; sie sind aber auch notwendig. 
Dieser Antrag hat in seinem zweiten Teil - § 6 eigentlich nur di; 
in Gesetzesform gekleidete Beschlußfassung dieses Parlament 
zum Inhalt. Dies stellen wir so fest. Die Verwirklichung dieses Ab | 
trags ist auch eine Erwartungshaltung der beteiligten Senatsvei 
waltungen, die Fragen der Verkehrs- und Rechtsprobleme zu 
sen. Mir scheint aber trotzdem überlegenswert, ob im zweite' 
Teil Ihres Antrages z. B. der Begriff der Eis- und Schneeglätli 
übernommen werden sollte. Darüber sollten wir im Laufe der wei 
feren Beratungen noch sprechen, ebenso, ob die in der Be Ton 
Schlußfassung dieses Hauses enthaltene Formulierung überd: 
Verkehrssicherheit, nämlich die „übergeordneten Gründe de j 
Verkehrssicherheit“ in diesen Paragraphen eingebaut werde 
sollte. In der alten Fassung von § 3 Abs. 5 war eine ähnliche Foi 
mulierung enthalten, während in der von Ihnen vorgeschlagene 
Version ein Hinweis darauf ganz fehlt. In § 1 des Slraßenreini |ärt 
gungsgesetzes ist eine sehr vage Formulierung enthalten, di|-di 
dieser Intention nicht entspricht. Wenn wir schon eine gesetzl 
che Normierung finden wollen, dann sollten auch diese Punk! 
abgewogen werden, ohne daß am Grundsatz gerüttelt wird ods; 
ohne daß wir sozusagen Hintertüren offen lassen für unsere 
grundsätzlichen Willen. 
Auch dies sei festgestellt: Wir können die Kraftfahrer nicht au 
ihrer Verpflichtung entlassen, sich im Winter einer veränderte 
Fahrweise anzupassen. Auch das geltende Straßenreinigung! 
gesetz verpflichtet niemanden, im Winter für gleiche Verkehrs 
Verhältnisse wie im Sommer zu sorgen. Insofern gibt es heute bf | 
reits keine Rechtsunsicherheit oder sogar Ansprüche; Regreßar 
Sprüche sind schon heute gegenstandslos. Die rechtliche Sei! 
ist bereits klar; heute ist der formale Nachvollzug zu behände!: 
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Insbesondere freue ich mich über die Intentionen, die die ai 
tragsleilende Fraktion bei ihrer Formulierung des § 3 getrage 
haben. Es ist richtig, daß der Versuch der Rahmenregelung dej 
heilsamen Zwang gegenüber der Stadtreinigung bedeutet, nie* 
bedenkenlos, sondern mit voller Überlegung zu wirtschaften-s| 
cherlich auch mit Phantasie: Denn als die Führung der Stadtrei' , ® us 
gung im letzten Herbst plötzlich entdeckte, daß die eigenen Fair * 
W 
zeuge zur Granulatverwendung zur Verfügung stehen und als l eS( 
auf die Anmietung fremder Gerätschaften verzichtet werde! 
kann, war dies ein Vorgang, den wir in den Ausschüssen eff j 
sprechend gewertet haben. Insofern ist gerade § 3 Abs. 5 diese 
heilsame Zwang und entspricht einem Wort von Heisenberg: De 
Ideen können nicht dafür, was die Menschen aus ihnen mac-"?', 
- Die vorgeschlagene Formulierung bewahrt die Idee des salj 3 
freien Winterdienstes etwas vor dem. was die Führung der Stad 
reinigung hieraus in ihrer Aufgabe machen könnte, und dies b! 
grüßen wir außerordentlich. Wir brauchen nicht zu betonen, da 
die Spitzenlast nicht Maßstab für die personellen und techn 
Paß 
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