Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode
14. Sitzung vom 22. Januar 19;;
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Swinne (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Meine Fraktion zieht mit dem vorgelegten Antrag zur Änderung
des Straßenreinigungsgesetzes die Konsequenzen aus der bis
herigen Diskussion um die Verwendung von Streusalz im Stra
ßenwinterdienst. Diese Gesetzesinitiative wäre möglicherweise
entfallen, wenn die Berliner Stadtreinigung in der ersten Reihe
stehen und marschieren würde, um in dieser Stadt zu umweltent
lastenden Maßnahmen zu kommen.
Aber wer in dieser Stadt hören und sehen kann, weiß, statt Um
weltschutz zu praktizieren, profiliert sich die Berliner Stadtreini
gung immer wieder dahin gehend, daß sie vehement die rote
Stopplaterne schwenkt, um im alten Trott weiterzumachen.
Wir haben im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt
schutz nachgefragt und verbindlich von der Verwaltung gehört,
daß es sinnvoll wäre, zu einer Änderung des Straßenreinigungs
gesetzes zu kommen, um ein grundsätzliches Verbot des Einsat
zes von nichtätzenden Auftaumitteln in dieser Stadt zu garantie
ren.
Meine Fraktion legt mit diesem Gesetzentwurf einen kompro
mißfähigen Antrag vor. Diese Novellierung normiert das grund
sätzliche Verbot des Einsatzes von Tausalz. Meine Fraktion hält
es aber auch für vertretbar, festzulegen, daß der Umfang der
Schnee- und Eisglättebeseitigung auf öffentlichem Straßenland
seine Beschränkung in der Wetterlage und in der zur Verfügung
stehenen technischen und personellen Kapazität der Straßenrei
nigungsbetriebe erhält. Diese Einschränkung scheint angebracht
zu sein, da die Diskussion über den Umfang der technischen
Ausstattung der Berliner Stadtreinigung oft davon ausgeht, daß
die BSR in der Lage sein müsse, in Kürze jeder Wetterlage ge
recht zu werden. In Zeiten, in denen die Mark wieder den Wert
einer Mark erhält, Sparsamkeit wieder zu einer Tugend erklärt
wird, scheint diese Einschränkung sinnvoll zu sein. Um es klar
auszusprechen: Die F.D.P.-Fraktion ist der Auffassung, daß der
Gerätepark der Winterdienstbetriebe nicht den Umfang haben
muß, um alle dankbaren Witterungseinbrüche sofort zu beseiti
gen. Unabhängig von dieser Investitionsbremse, die eine Ober-
kapazilät an Geräten verhindern soll, ist aber auch die Anmer
kung gestattet, daß die Beobachter der Winterstraßenszene wie
derholt den Eindruck gewannen, daß die BSR mit unterschiedli
cher Einsatzmotivation ihren Dienst im Winterdienst bisher ver
sah. Es wurde nicht nur in der Presse berichtet, daß die Einsatz
fahrzeuge der BSR nicht immer zu sehen waren, wenn es die
Winterdienstsituation erforderte.
Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Um
weltschutz wissen, daß die Diskussion dieses Ausschusses auch
durch die Aktion „Tausalzstopp“ teilweise mit Sachkunde und
teilweise auch polemisch begleitet wird. Jedoch halte ich ihre An
regung für sinnvoll, daß die Ausschußberatung über die Novellie
rung des Straßenreinigungsgesetzes nach Abschluß dieses Win
ters im Frühjahr erfolgen sollte. In der Tat, die Ergebnisse dieses
Winters, der sich in seinem Witterungsverhallen vom letzten Win
ter unterscheidet, sollten in die Beratung mit einbezogen werden:
Mit unserem Vorschlag in § 3 Absatz 6, bei gewissen, festge
legten Gefahrenpunkten nichtätzende Auftaumittel einzusetzen,
begeht meine Fraktion keinen umweltpolilischen Sündenfall. Ich
bin vielmehr der Überzeugung, daß eine Politik des Alles-oder-
Nichls in Umweltfragen den Umweltschutz diskreditiert. Es gibt
z. B. auf Brücken, an Steigungen oder an bestimmten Bushalte
stellen Situationen, wo es durchaus angebracht erscheint, in klar
fixierten und lokal begrenzten Straßenflächen eine Salzstreuung
durchzuführen. Ich teile in diesem Zusammenhang jedoch nicht
die Auffassung des Senators für Wirtschaft oder des Senators für
Arbeit, daß in sogenannten Magistralen, die zur Stadtautobahn
führen, gesalzen werden soll. Eine Salzstreuung kommt für
meine Fraktion nur an Gefahrenstellen, nicht in Straßenzügen in
Frage.
Nach meiner Auffassung entsprachen die Erklärungen des Se
natsdirektors für Arbeit in der heutigen Fragestunde zum Umfang
der Granulatstreuung und ihrer Relativierung durch den Einsatz
von Tausalz in diesem Winterdienst nicht dem politischen Willen,
der im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umweltschutz einstim
mig zum Tausalzverbot formuliert wurde.
Auch aus diesem Grunde halte ich diese Novellierung für ange.
bracht und notwendig.
[Beifall bei der F.D.P.]
Stellv. Präsident Franke: In der I
geordnete Liepelt, CDU.
Lesung hat das Wort der Ab zer
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Liepelt (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eii | 0
deutscher Kommunalpolitiker, der heute schon einmal zitier | sr ,
wurde, hat einmal den Begriff der öffentlichen Daueraufgabe defi
niert als eine Aufgabe, die andauernd nicht erledigt wird. Ici
möchte dazu sagen: Dieses Instrument der gesetzlichen Nach
Vollziehung der gegenwärtigen Praxis kann angesichts der Ge ^
samtdiskussion zu diesem kommunalpolitischen Thema Nr. 1.
oder einem der ersten kommunalpolitischen Themen dieser Stab
- sicherlich der Ansatz dafür sein, daß die Daueraufgabe des vo
uns angestrebten salzfreien Winterdienstes zumindest ordentl
eher erledigt wird, als es nach den bisherigen Erfahrungen de J
Fall gewesen ist.
Herr Kollege Swinne, Sie haben dieses Vorhaben bereits ir 0^j r
Ausschuß angekündigt; Sie haben diesen Antrag heute einge
bracht. Der weitere Beratungsgang und auch die Fülle der noci
vor uns liegenden Tagesordnungspunkte lassen sicherlich zwi
kurze Anmerkungen zu; sie sind aber auch notwendig.
Dieser Antrag hat in seinem zweiten Teil - § 6 eigentlich nur di;
in Gesetzesform gekleidete Beschlußfassung dieses Parlament
zum Inhalt. Dies stellen wir so fest. Die Verwirklichung dieses Ab |
trags ist auch eine Erwartungshaltung der beteiligten Senatsvei
waltungen, die Fragen der Verkehrs- und Rechtsprobleme zu
sen. Mir scheint aber trotzdem überlegenswert, ob im zweite'
Teil Ihres Antrages z. B. der Begriff der Eis- und Schneeglätli
übernommen werden sollte. Darüber sollten wir im Laufe der wei
feren Beratungen noch sprechen, ebenso, ob die in der Be Ton
Schlußfassung dieses Hauses enthaltene Formulierung überd:
Verkehrssicherheit, nämlich die „übergeordneten Gründe de j
Verkehrssicherheit“ in diesen Paragraphen eingebaut werde
sollte. In der alten Fassung von § 3 Abs. 5 war eine ähnliche Foi
mulierung enthalten, während in der von Ihnen vorgeschlagene
Version ein Hinweis darauf ganz fehlt. In § 1 des Slraßenreini |ärt
gungsgesetzes ist eine sehr vage Formulierung enthalten, di|-di
dieser Intention nicht entspricht. Wenn wir schon eine gesetzl
che Normierung finden wollen, dann sollten auch diese Punk!
abgewogen werden, ohne daß am Grundsatz gerüttelt wird ods;
ohne daß wir sozusagen Hintertüren offen lassen für unsere
grundsätzlichen Willen.
Auch dies sei festgestellt: Wir können die Kraftfahrer nicht au
ihrer Verpflichtung entlassen, sich im Winter einer veränderte
Fahrweise anzupassen. Auch das geltende Straßenreinigung!
gesetz verpflichtet niemanden, im Winter für gleiche Verkehrs
Verhältnisse wie im Sommer zu sorgen. Insofern gibt es heute bf |
reits keine Rechtsunsicherheit oder sogar Ansprüche; Regreßar
Sprüche sind schon heute gegenstandslos. Die rechtliche Sei!
ist bereits klar; heute ist der formale Nachvollzug zu behände!:
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Insbesondere freue ich mich über die Intentionen, die die ai
tragsleilende Fraktion bei ihrer Formulierung des § 3 getrage
haben. Es ist richtig, daß der Versuch der Rahmenregelung dej
heilsamen Zwang gegenüber der Stadtreinigung bedeutet, nie*
bedenkenlos, sondern mit voller Überlegung zu wirtschaften-s|
cherlich auch mit Phantasie: Denn als die Führung der Stadtrei' , ® us
gung im letzten Herbst plötzlich entdeckte, daß die eigenen Fair *
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zeuge zur Granulatverwendung zur Verfügung stehen und als l eS(
auf die Anmietung fremder Gerätschaften verzichtet werde!
kann, war dies ein Vorgang, den wir in den Ausschüssen eff j
sprechend gewertet haben. Insofern ist gerade § 3 Abs. 5 diese
heilsame Zwang und entspricht einem Wort von Heisenberg: De
Ideen können nicht dafür, was die Menschen aus ihnen mac-"?',
- Die vorgeschlagene Formulierung bewahrt die Idee des salj 3
freien Winterdienstes etwas vor dem. was die Führung der Stad
reinigung hieraus in ihrer Aufgabe machen könnte, und dies b!
grüßen wir außerordentlich. Wir brauchen nicht zu betonen, da
die Spitzenlast nicht Maßstab für die personellen und techn
Paß
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