Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode
9. Sitzung vom 22. Oktober 19; jbgei
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(A)
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Sen Dr. Kewenig
gen, daß das gegenwärtige Angebot der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten die berechtigten Bedürfnisse der Bürger nach
Information, nach Belehrungen und nach Unterhaltung perfekt und
voll befriedigen würde.
[Beifall bei der CDU]
Selbst die eingeschworensten Verfechter des öffentlich-rechtlichen
Monopols - mit Ausnahme, wie ich eben gehört habe, des Kollegen
Meisner - wollen doch wohl nicht behaupten, daß die Möglichkeit
des Berliner Bürgers, zwischen drei öffentlich-rechtlichen Pro
grammangeboten und dem parallelen Angebot der DDR zu wählen,
selbst durchaus bekannte und alltägliche Bedürfnisse voll befrie
digt. Man sollte es eben diesem Bürger überlassen, etwa durch
seine Bereitschaft oder Nichtbereitschaft, seinen Anschluß an das
Kabelnetz während des Versuchszeitraums zu bezahlen, selbst zu
entscheiden, ob er von diesem Angebot Gebrauch machen will
oder nicht, ob er solche Bedürfnisse hat oder nicht.
[Beifall bei der CDU]
Unzulässig erscheint es mir dagegen, die sich gegenwärtig abzeich
nende Dynamik im Entwicklungsbereich neuer Medien dadurch
künstlich - ich wiederhole: künstlich - abzublocken, daß man ent
sprechende Bedürfnisse von vornherein ex cathedra und von oben
verneint. Sollten die Bürger Berlins durch das Nichtabrufen von in
einer Experimentierphase eröffneten neuen Unterhaltungs- und In
formationsmöglichkeiten deutlich machen, daß zusätzliche Bedürf
nisse bei ihnen nicht bestehen, so wird sich die Entwicklung von
selbst erledigen, denn, Herr Kollege Meisner, ich kann mir schwer
lich einen öffentlich-rechtlichen - da vielleicht noch -, ganz sicher
aber keinen privaten Anbieter vorstellen, der die zur Erweiterung
des Angebots notwendigen Aufwendungen finanzieller Art macht,
ohne je dafür honoriert zu werden. Aber gerade, um das feststellen
zu können, brauchen wir den Versuch.
Gestatten Sie mir, daß ich die Fragen 3 und 4 gemeinsam beant
worte. Diese Fragen eilen, wenn man sie ernsthaft beantworten will,
der tatsächlichen Entwicklung ebenso wie dem Wissens- und
Kenntnisstand des Senats - und aller anderen Beteiligten oder
Betroffenen, wenn sie ehrlich sind - weit voraus. Der Senat hat
zwar die sichere Erwartung, daß es eine ganze Reihe von Organisa
tionsmodellen gibt, die den Bedingungen des Bundesverfassungs
gerichts für die Zulassung privaten Rundfunks entsprechen. Er ist
gegenwärtig dabei, vorhandene Modelle zu studieren beziehungs
weise ein eigenes Modell zu entwickeln. Aber ich muß Sie an dieser
Stelle noch um etwas Geduld bitten, bis ich die Grundzüge eines
solchen Medien-Erprobungsgesetzes mit einem solchen Modell für
die Zulassung privater Anbieter vorlegen kann.
Ähnlich verfrüht erscheinen mir die Erwartungen, die sich in der
Formulierung der dritten Frage ausdrücken. Glauben Sie wirklich,
Herr Meisner und die Kollegen von der Opposition, daß man vom
grünen Tisch seriös die Fragen nach den Auswirkungen von mehr
Konkurrenz im Medienbereich auf die Existenzgrundlage der Ber
liner Zeitungen, auf die finanzielle Situation und das Programm des
SFB oder gar - wie es in Ihrer Anfrage heißt - auf die Programm
abstimmung zwischen ARD und ZDF beantworten kann? Gerade
weil dies unmöglich ist, möchten wir die Programmausweitung in
einem von vornherein begrenzten Zeitraum erproben. Nicht Speku
lation, Herr Meisner, sondern Erfahrung sollte die Grundlage
unserer Antwort auf Ihre Fragen bilden. Und da leider selbst ein
CDU-Senat nicht die Ergebnisse eines Versuchs kennt, bevor er
unternommen ist, verlangt die Opposition an dieser Stelle nun zu
viel von uns. Eines allerdings kann ich Ihnen schon hier und heute
versichern: Wenn der Senat Ihnen konkret einen Versuch mit
öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern vorschlagen wird,
dann wird dieser Versuch so angelegt sein, daß nicht schon der
bloße Test, der bloße Versuch die Berliner Tagespresse oder den
SFB in Schwierigkeiten bringt.
Lassen Sie mich zum Abschluß Ihnen eines versichern: Mein Dis
kussionsanstoß aus Anlaß der diesjährigen Funkausstellung diente
nicht dazu, den angeblich so bösen privaten Profitinteressen ein
weiteres Betätigungsfeld zu Lasten des Normalbürgers zu schaf
fen. Er hatte vielmehr ausschließlich das Ziel, im Interesse aller Bür
ger die medienpolitische Diskussion aus einer gleichermaßen
künstlich und willkürlich markierten Tabuzone herauszuführen und
ihr - dieser öffentlichen Diskussion - die Fragen vorzulegen, die
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nach meiner Überzeugung - und der des Senats - in nächster Zefcnn n
von uns allen beantwortet werden müssen, wenn wir auch j |DF-lr
diesem Bereich die Zukunft tatsächlich gestalten und nicht von ze ijren f
künftigen Entwicklungen überrascht und überrollt werden wölb fen de
Das zu vermeiden aber ist nach meinem Verständnis die erste uni Üeriin
wichtigste Aufgabe jeder verantwortungsbewußten Politik. Viele; Dtwei
Dank! Ich
[Beifall bei der CDU]
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Stellv. Präsident Franke: Das Wort in der Besprechung ha -
der Abgeordnete Dr. Sauberzweig,
Punkte
Dr. Sauberzweig (SPD); Herr Präsident! Meine Damen und He; pch a
ren! Herr Senator Kewenig, ich darf mit dem beginnen, was Siea; onen
Schluß gesagt haben. Wenn ich das richtig verstanden habe, wa |ysten
es das Ziel Ihrer Äußerung während der Funkausstellung, die ; cht
ganz erhebliche Wellen geschlagen hat, im Interesse aller Bürge -amm
die medienpoiitische Diskussion aus der Tabuzone herauszuführe |andh
und eben Fragen vorzulegen, die in nächster Zeit zur Entscheide *
anstehen. So weit, so gut. Aber wie ist das geschehen? Ich mein
wir sollten hier festhalten, daß Sie das, was Sie damals gesai
haben, jetzt hier in einer anderen Verpackung präsentiert habe’
Wie ist das beurteilt worden? Ich zitiere hier die „Wirtschaft j^j \
woche“ - mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident - vom 11. Septembi j^chti
1981 und bitte um Nachsicht, daß ich in diesem Zitat auc ] e( jj el
wiederum zitiert werde. Da heißt es nämlich:
„Anfang des Jahres argwöhnte der damalige Kultursenat:
Dieter Sauberzweig, die Pilotprojekte in Sachen Kabelten t
sehen könnten als Brechstange gegen die öffentlich-rechtlich
Struktur des Rundfunks benutzt werden. Sauberzweigs Amt:
nachfolger im neuen CDU-Senat, Wilhelm A. Kewenig, hat di a ß ,j e
urch,
Brechstange zur Hand genommen.“
Und es wurde auch vom Coup geredet. Und dieses ist ja woi jeträg
etwas, was nicht nur die Opposition erfunden hat, sondern so ft «der
die Öffentlichkeit diesen Beginn der Diskussion aufgefaßt. Undö
sage ich ganz deutlich, die Dinge sind in diesem Bereich zu emt fesse
findlich, als daß man sie mit einem Versuchsballon in die Disku; hne v
sion hineinbringen kann. Wir haben allen Grund, darauf zu dringe:
daß diese Diskussion - und ich würde sagen, Ihr Beitrag heute ft «Ihr
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dazu einen gewissen Weg geöffnet - versachlicht wird.
[Beifall bei der SPD]
Nun aber wäre doch noch zu fragen - Herr Regierender Bürge 6e Se
meisten wenn ich Sie in diese Debatte einbeziehen darf -, ob der
nicht auch, nachdem das Ganze ja offensichtlich nicht mit der Fra
tion und mit dem Senat abgestimmt war, berücksichtigt werde|pj
müßte, was Sie, wenn ich die Presse richtig gelesen habe, gesa:
haben, daß nicht alles, was wir technisch können, wir auch politiscl ‘
sozial und ethisch tun dürfen. Diesen Gedanken habe ich in di
Antwort des Senats vermißt. Es ging nur um die Frage, wie man es
neues Versuchspotential arrangieren und gesetzlich absiche; £n j'j
kann.
[Beifall bei der SPD]
Darauf komme ich noch zurück.
Ferner möchte ich fragen, ob der Entwurf für ein Medien-Erpr: i Schl
bungsgesetz, den Sie angekündigt haben, Herr Senator Keweni: äinen
tatsächlich in Kürze, wie Sie ursprünglich gemeint haben, zu erwa -Haft
ten ist oder ob dieses, wie der Vorsitzende der CDU-Fraktion di R
mals in Erwiderung und Ergänzung zu Ihren Ausführungen gesai
hat, in der Legislaturperiode 1985 nicht aktuell sei. Interessant wäi wate
es jedenfalls zu wissen, ob das eine Sache ist, die schnell komme b nie!
soll, oder ob hier die Meinung des Fraktionsvorsitzenden, wie si ^gesc
damals geäußert worden ist, nach wie vor die Politik bestimm u ‘hin
Nun aber zu einigen Sachproblemen. Sie haben das Bundesve
fassungsgericht zitiert. Ich glaube, wir könnten uns sehr sehne [j."
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darüber einigen, zu sagen, daß man Urteile, wie immer, je nach po!
tischem Standpunkt unterschiedlich interpretieren kann. Es gi }
auch Meinungsäußerungen zu dem Urteil des Bundesverfassung:
gerichts, die sehr deutlich machen, daß zwar Privatfunk möglich is ' n weii
daß aber die Auflagen, die für die Realisierung von Privatfunk no 'edier
wendigerweise erbracht werden müssen, recht erheblich sind. H»
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