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Volume Nr. 4, 16. Juli 1981

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1981/82, 9. Wahlperiode, Band I, 1.-18. Sitzung (Public Domain)

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Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode 4. Sitzung vom 16. Juli 1981 
'I 
Sen Dr. Scholz 
(A) den Schwere des Tatvorwurfs keine Gründe vorliegen, den Straf 
befehl außer Vollzug zu setzen. In dieser Entscheidung hat sich das 
Gericht auch mit dem angesprochenen Sachverständigengutachten 
auseinandergesetzt. 
Zu 2: Eine Anweisung an die Staatsanwaltschaft kommt bereits 
im Hinblick auf den genannten Kammergerichtsbeschluß nicht in 
Betracht. 
Im übrigen versichere ich, daß den gesundheitlichen Gefährdun 
gen der Untersuchungsgefangenen Schwipper im Rahmen der im 
Justizvollzug bestehenden Möglichkeiten auch weiterhin nach allen 
und besten Kräften Rechnung getragen wird. 
[Beifall bei der CDU] 
Präsident Rebsch: Das Wort hat zu einer Zusatzfrage der Ab 
geordnete Schmidt. 
Schmidt (AL): Herr Senator, ist Ihnen bekannt, daß Sie als Justiz 
senator gegenüber der Behörde, der Staatsanwaltschaft, die Mög 
lichkeit eines Weisungsrechtes haben? 
Zweitens: Ist Ihnen bekannt, daß Ihr eigenes Haus - Aktenzei 
chen vom 9. Juni 1981 - zu dem Gesundheitszustand von Frau 
Schwipper folgende Einschätzung getroffen hat: 
Die These von der Suizidgefährdung der Frau Schwipper wird 
von mir geteilt. Gegen die Selbstmordtendenz, die bei der Ge 
fangenen vorhanden ist, wirken im Augenblick - Stand 4. Juli 
1981 - 
[Boroffka (CDU): Zitate bei mündlichen Anfragen 
sind unzulässig!] 
zum einen die an sich positive Lebenseinstellung der Gefange 
nen und zum anderen der Trotz, den vermeintlichen Gegnern 
den ihnen durch subjektive Verkennung zugeschriebenen 
Triumph zu gönnen. Zumindest der letzte genannte Abwehrme 
chanismus wird bei weiterer Zuspitzung der Krise ausfallen. 
Für diesen Fall wird die Wahrscheinlichkeit der Selbsttötung 
sehr hoch. 
Präsident Rebsch: Herr Kollege, Zusatzfragen müssen einfach 
sein. Sie müssen eine einfache Beantwortung möglich machen. Ich 
bitte, hier nicht zu zitieren. 
Schmidt (AL): Aber, Herr Präsident, das war doch ein ganz ein 
faches Zitat aus dem Hause des Justizsenators. - Ich frage Sie, 
Herr Senator, ob Sie hier die Einschätzung Ihres eigenen Hauses 
teilen? 
Präsident Rebsch: Bitte, Herr Senator Scholz! 
Dr. Scholz, Senator für Justiz: Nicht nur meinem Hause, sondern 
auch mir ist bekannt, daß in der Person von Frau Schwipper Suizid 
gefahren bestehen. Die erforderlichen Maßnahmen sind ergriffen 
worden. Frau Schwipper wird beispielsweise in der Zelle während 
der Nacht fünfmal beobachtet, um zu sichern, daß nichts passiert. 
Präsident Rebsch: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. 
Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Kunze zu einer 
Mündlichen Anfrage über 
Weitergabe von rechtlich geschützten personen 
bezogenen Daten von inhaftierten der Justizvoll 
zugsanstalt Tegel und deren Angehörigen 
Dr. Kunze (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 
Ich frage den Senat: 
Ist es zutreffend, daß die JVA Tegel dem Max-Planck-Institut per 
sönliche Daten von Inhaftierten und deren Angehörigen unbegrenzt 
zur Verfügung gestellt hat und noch immer zur Verfügung stellt, ob 
wohl diese Daten unter die datenschutzgesetzlichen Bestimmun- : - 
gen fallen? 
Präsident Rebsch: Bitte, Herr Dr. Scholz! 
Dr. Scholz, Senator für Justiz: Herr Präsident! Meine Damer I 
und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Kunze! 
Zu 1; Gemäß § 166 Strafvollzugsgesetz obliegt es dem kriminolo 
gischen Dienst des Justizvollzuges, in Zusammenarbeit mit den Ein- i 
Lichtungen der Forschung den Vollzug, namentlich die Behänd % 
lungsmethoden, wissenschaftlich fortzuentwickeln und seine I 
Ergebnisse für Zwecke der Strafrechtspflege nutzbar zu machen 
Diesem gesetzlichen Auftrag entsprechend untersucht das Max 
Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht irj 
Freiburg im Auftrag und mit Förderung des Senats die Effizienz de: 
sozialtherapeutischen Teilanstalt IV der Vollzugsanstalt Tegel. Urr j 
dem Institut die wissenschaftliche Untersuchung zu ermöglichen 
werden ihm Gefangenenpersonalakten und Bestandteile daraus, ir|| 
der Vergangenheit auch Bundeszentralregisterauszüge, zur wislj 
senschaftlichen Auswertung zugänglich gemacht; das Aktenmale-;; 
ha! enthält auch personenbezogene Angaben. 
Der Senat geht davon aus, daß Bestimmungen des Berliner Da-, 
tenschutzgesetzes hierdurch nicht verletzt werden. Der Senat ha. { 
auch keinen Grund zu der etwaigen Befürchtung, daß Mitarbeiter irc j 
Geschäftsbereich des Max-Planck-Instituts mit dem ihnen zugängjj 
lieh gemachten Material unsorgsam umgehen oder daß Persönlich-) 
keitsrechte von Gefangenen oder deren Angehörigen verletzt wer 
den. Der Senat befindet sich zur Zeit in Gesprächen mit dem Bert 
ner Datenschutzbeauftragten, um den an den Senat herangetrage 
nen Fragen zur datenschutzrechtlichen Bewertung in Zusammenar!: 
beit mit dem Max-Planck-Institut abschließend nachzugehen. Hier 
bei zeichnet sich ab, daß auch nach Auffassung des Berliner Daten* ’, 
schutzbeauftragten Bestimmungen des Berliner Datenschutzgese! | 
zes nicht tangiert sind. Der Senat ist selbstverständlich bereit, der | 
zuständigen Ausschuß des Abgeordnetenhauses das Ergebnis de. 
datenschutzrechtlichen Prüfung - wenn sie abgeschlossen ist -1 
zur Kenntnis zu geben, sofern ein entsprechender Wunsch an uns| 
herangetragen wird. 
Präsident Rebsch: Zusatzfragen - liegen nicht vor. 
Ich rufe den Abgeordneten Simon auf zu einer Mündliche'.) 
Anfrage über 
bundesgesetzliche Regelung des Problems de 
Fehlsubventionierung 
Simon (CDU); Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Idi 
frage den Senat: 
1. Trifft es zu, daß die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrai 
gegen das Vorhaben der Bundesregierung zur Einführung eine i 
Ausgleichsabgabe bei Fehlsubventionierung gestimmt hat? 
2. Welche Haltung vertritt der Senat in dieser Frage im Bundes 
rat? 
Präsident Rebsch: Zur Beantwortung, Herr Senator Rastert 
borski! 
Rastemborski, Senator für Bau- und Wohnungswesen: Her| 
Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Simon, jaJ 
es trifft zu, daß sich die Mehrzahl der Bundesländer gegen dies- 
Gesetzesvorlage gestellt hat, da man insbesondere in den Flächet f 
Staaten die Auffassung vertritt, die Erhebung derartiger Fehlsubver | 
tionierungsabgaben bedürfe eines unvertretbaren Verwaltungsalt 1 
wands. Man hat daher andere Lösungsvorschläge zum Abba-1 
dieses Problems gemacht. Der Senat befürwortet dennoch die ent 
sprechende Gesetzesvorlage der Bundesregierung. Er sieht sief J 
insoweit durch einen einstimmigen Beschluß des Abgeordnete' 
hauses vom 9. Oktober 1980 verpflichtet, die Bestrebungen füreiml
	        
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