1 Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode
3. Sitzung vom 2. Juli 1981
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r Dr. Jänicke (AL): Herr Senator, würde sich nicht ein Teil der von
- ] Ihnen geschilderten Maßnahmen erübrigen, wenn Sie in Berlin die
Luftreinhaltung intensivieren würden?
r
I Präsident Rebsch: Zur Beantwortung, Herr Senator Dr. Hasse-
r mer!
J Dr. Hassemer, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt-
II schütz: Ich bin der festen Überzeugung, daß ich unverantwortlich
'■ handeln würde, wenn ich bei der Sanierung dieser Seen darauf
l " warten würde, bis wir mit diesen notwendigen Maßnahmen so weit
gekommen sind, wie wir alle wollen.
11 [Beifall bei der CDU]
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n Präsident Rebsch; Weitere Zusatzfragen? - Herr Landowsky
U hat das Wort,
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■I Landowsky (CDU): Herr Senator, können wir nach Ihren Aus-
r . führungen zu Frage 2 nunmehr davon ausgehen, daß die Anlage
der von den Bürgern ohnehin nicht gewünschten Uferwanderwege
im Grunewald auf absehbare Zeit entfällt?
n
n Präsident Rebsch: Zur Beantwortung, Herr Senator Dr. Hasse-
e mer!
n
n Dr. Hassemer, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt-
e schütz; Herr Abgeordneter, Sie können davon ausgehen, daß die
ii- deutliche Priorität eben nicht bei der Anlegung der Wanderwege,
k- sondern bei der Reinhaltung der Seen liegt.
I [Beifall bei der CDU]
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jr Präsident Rebsch; Jetzt darf ich feststellen, daß keine weiteren
Zusatzfragen vorliegen.
;o Ich rufe dann auf die Fragen 5, 6 und 7 - allerdings nur hinsicht-
!ii lieh einer Vorbemerkung: Obwohl sie denselben Sachverhalt be-
r- treffen, hat ein Abgeordneter der Verbindung widersprochen; des-
m wegen muß ich die drei Fragen einzeln aufrufen.
'9 Ich rufe auf Herrn Abgeordneten Adler zu einer Mündlichen
^ Anfrage über
; Räumung des Hauses Saßnitzer Straße 9
s-
ts Adler (CDU); Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich
16 Trage den Senat:
te 1. Wer hat die Räumung des Hauses Saßnitzer Straße 9 an-
:geordnet?
'■<’ { 2. Welche Gründe waren dafür maßgebend?
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ß- Präsident Rebsch: Zur Beantwortung der Senator für Justiz,
te Herr Dr. Scholz!
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, r . ; Dr. Scholz, Senator für Justiz: Herr Präsident! Meine Damen und
>0 (Herren! Herr Abgeordneter, der im Zusammenhang mit dem Haus
;Saßnitzer Straße 9 verwendete Ausdruck „Räumung“ bedarf zu
nächst einer Erläuterung, um keine Mißverständnisse aufkommen
^ 2u lassen. Der Sachverhalt ist nämlich folgender: Am 29. Juni 1981,
JS ;S e 9en 11 Uhr, wurde das Haus Saßnitzer Straße 9 durch die Polizei
n ' jn Anwesenheit von zwei Staatsanwälten durchsucht. Die Durch-
35 [suchung beruhte auf einer Anordnung des Amtsgerichts Tiergar-
3n Sen; der entsprechende Gerichtsbeschluß datiert vom 10. Juni 1981.
13 per am Ort des Geschehens im Beisein seines Rechtsbeistands
3 Anwesende Eigentümer hatte nach Abschluß der Durchsuchungs-
Maßnahmen den für den Einsatz verantwortlichen Staatsanwalt auf
gefordert, ihm sein Eigentum zurückzugeben. Dem hat der Staats
anwalt entsprochen. Der Eigentümer oder sein Beauftragter hatte
Einen Anspruch darauf, den Besitz zurückzuerhalten. Das heißt:
Besetzte Häuser sind nach Durchführung strafprozessualer Maß
nahmen an den Berechtigten aufgrund seiner Eigentumsrechte zu
rückzugeben, wenn er dies verlangt. Der Senat sieht sich durch
unsere Rechtsordnung daran gehindert, gegen den Willen des
Eigentümers unrechtmäßigem Besitz Vorschub zu leisten oder
diesen aufrechtzuerhalten.
Im übrigen zu diesem Fall: Es lag eine Abrißgenehmigung für
einen Teil des Gebäudes - für insgesamt 158 qm in vier Geschos
sen -vom 21. April 1981 vor. Es lag ferner die eigentliche Baugeneh
migung vom 24. März 1981 vor; es lag schließlich eine Baugenehmi
gung über eine ergänzende Neubebauung für die sogenannte
Eckenschließung mit Einbeziehung des nunmehr weitgehend erhal
tenen Altbaues der Saßnitzer Straße 9 vor. Diese Nachtragsgeneh
migung zum Abriß und zum Umbau des Altbaues trägt das Datum
vom 23. Juni 1981. Damit war bei dem Objekt Saßnitzer Straße 9 die
sofortige Beendigung des Leerstands durch den Berechtigten
sichergestellt. Der Beginn der Bauarbeiten war rechtmäßig.
Präsident Rebsch: Das Wort hat zu einer Zusatzfrage der
Abgeordnete Adler.
Adler (CDU): Zur Klarstellung, Herr Senator: Hat der Eigentümer
oder sein Vertreter die Herausgabe der Schlüssel verlangt, oder hat
der anwesende Staatsanwalt ihm diese Schlüssel angeboten?
Präsident Rebsch; Herr Senator Dr. Scholz!
Dr. Scholz, Senator für Justiz: Es waren keine Schlüssel da; der
Staatsanwalt hat keine Schlüssel übergeben. Der Staatsanwalt hat
den Eigentümer aber nicht daran gehindert, das Haus zu betreten
und wieder in Besitz zu nehmen.
Präsident Rebsch: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor
Dann rufe ich den Abgeordneten Rabatsch auf zu einer densel
ben Sachverhalt betreffenden Mündlichen Anfrage über
Durchsuchung und Räumung des besetzten
Hauses Saßnitzer Straße 9 in Berlin-Schmargen
dorf am 29. Juni 1981
Rabatsch (AL): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich frage den Senat:
1. Welche zwingenden rechtlichen und politischen Gründe führ
ten zur Durchsuchung und Räumung des Hauses Saßnitzer Stra
ße 9 in Berlin-Schmargendorf am 29. Juni 1981?
2. Welche Gründe veranlaßte die Staatsanwaltschaft, entgegen
der bisherigen Praxis dem Hauseigentümer die Schlüssel für das
Gebäude Saßnitzer Straße 9 zu übergeben und damit die unmittel
bare Verfügungsgewalt einzuräumen?
Präsident Rebsch: Zur Beantwortung der Senator für Justiz,
Herr Dr. Scholz!
Dr. Scholz, Senator für Justiz: Ich kann mich im wesentlichen
auf das beziehen, was ich soeben gesagt habe in Beantwortung der
Frage des Abgeordneten Adler. Die Gründe - zum ersten Teil Ihrer
Frage - habe ich genannt.
Zweitens; Es ist nicht so gewesen, wie ich ebenfalls ausgeführt
habe, daß dem Eigentümer Schlüssel durch den Staatsanwalt über
geben worden sind.
Präsident Rebsch: Eine weitere Zusatzfrage, der Abgeordnete
Rabatsch!
Rabatsch (AL): Ist Ihnen bekannt daß eine Abrißgenehmigung
für das Vorderhaus nicht vorlag?
Präsident Rebsch: Zur Beantwortung, Herr Senator Dr. Scholz!
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