Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode
2. Sitzung vom 25. Juni 1981
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(A)
(B)
Stellv. Präsident Longolius: Weitere Wortmeldungen lie
gen nicht vor. Ich schließe die Beratung, Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung an den Ausschuß für Inneres,
Sicherheit und Ordnung, der auch federführend sein soll,
sowie an den Ausschuß für Bau- und Wohnungswesen und
an den Hauptausschuß.
Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzei
chen. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 24, Drucksache 9/24:
Antrag der Fraktion der AL über Aufhebung der Stich-
tagsmieienregelung
Das Abgeordnetenhaus ersucht den Senat, unter
Bezugnahme auf den Dringlichkeitsantrag der Frak
tion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion
der F.D.P. über die Verlängerung der Mietpreisbin
dung (Drucksache 8/789) vom 9. April 1981 alles zu
tun, damit der Bundesgesetzgeber sicherstellt, daß
der Artikel 4 des 2. Gesetzes zur Änderung mietrecht
licher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land
Berlin vom 24. Juli 1979 (BGBl. I S. 1202, GVBI.
S. 1344) wieder aufgehoben und der alte Rechts
zustand wiederhergestellt wird.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Bitte schön,
Herr Finger!
Finger (AL): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich hatte vorhin schon die anderen Fraktionen gebeten,
diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, da die Fraktion
der AL der Auffassung ist, daß sich dieser Tagesordnungs
punkt sehr gut am 2. Juli dieses Jahres zusammen mit dem
Antrag der SPD über die Mietpreisbindung verbinden läßt.
Wir bitten die Fraktionen um Zustimmung.
Stellv. Präsident Longolius: Eine Fraktion hat die Ver
tagung beantragt. Erhebt sich dagegen Widerspruch?
[Zuruf des Abg. Landowsky (CDU)]
— Herr Landowsky, es ist die beantragende Fraktion, die
die Vertagung beantragt. Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 26, Drucksache 9/27:
Antrag der Fraktion der SPD über Amtsgehälter der
Mitglieder des Senats und entsprechende Versor
gungsbezüge
Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich — d. h.
rechtzeitig vor Verabschiedung des Besoldungsanpas
sungsgesetzes des Bundes durch den deutschen Bun
destag — den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Senatorengesetzes vorzulegen, mit dem sicher
gestellt werden kann, daß
— die Amtsgehälter und Ortszuschläge der Mitglieder
des Senats gegenüber dem derzeitigen Stand für
die Monate März und April 1981 um 120,— DM und
ab Mai 1981 um nicht mehr als 4,3% des Endgrund
gehaltes und des Ortszuschlages der Besoldungs
gruppe A 16 erhöht werden,
— die nach dem Senatorengesetz gezahlten Versor
gungsbezüge entsprechend angepaßt werden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Bitte schön,
Herr Abgeordneter Striek!
Striek (SPD); Herr Präsident! Meine Damen und Herren
Mit diesem Antrag greift die Fraktion einen Beschluß des
früheren Senats auf und begehrt, daß die Besoldungs
erhöhungen, die jetzt im Nachvollzug der Tarifbewegungen
in der Verhandlung stehen, bei Mitgliedern des Senats und
bei denen, die als ehemalige Mitglieder des Senats Ver
sorgung beziehen, auf die Besoldungserhöhung nach dei
Besoldungsgruppe A 16 begrenzt werden. Ich betone hier 1,
noch einmal ausdrücklich, daß dieses auch für ehemalige
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Senatsmitglieder, die Versorgung beziehen, gelten soll, wei d
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die Zahl dieser Betroffenen das Achtfache dessen übe
steigt, was jetzt aktive Senatoren betrifft. Es hat wohl ir • zi
der öffentlichen Erörterung manchmal einen falschen Dral
bekommen
Wir bedauern außerordentlich, daß wir diesen Antrag nu
auf Senatoren und Versorgungsbezüge für ehemalige Se
natsmitglieder begrenzen können, begrenzen müssen, wei
das Bundesrahmenrecht im Besoldungsrecht uns weiter
gehende Anträge hier leider verwehrt. Wir wären froh ge
wesen, wenn unser Antrag überflüssig gewesen wäre, wenr j
nämlich die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen in
Deutschen Bundesrat zum Erfolg geführt hätte, in der übe
unseren Antrag hinausgehend eine Entschließung beantrag
wurde, daß die gesamte B-Besoldung nicht in gleichem Um
fange Besoldungserhöhungen in dieser Zeit erfährt wie di
anderen Besoldungsgruppen.
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Wenn Finanzierungsprobleme der öffentlichen Hand um
eine Belastung der Bürger, die sich daraus ergeben wirc
bevorstehen, wenn wir in der Politik am Anfang einer soi
chen Diskussion stehen, dann ist es unserer Meinung nac
klimatisch wichtig, ein Signal zu setzen. Dieses Signal sol
mit diesem Antrag gesetzt werden, und ich wäre froh, wen
alle Fraktionen sich diesem Antrag nach der Ausschuß
beratung anschließen könnten. Ich verweise in diesem Zu
sammenhang auch auf die „Süddeutsche Zeitung“ von ge
stern, die noch einmal sehr polemisch die Belastung der Bü:
ger auf der einen Seite und die Haltung der Politiker, wen
es um ihre eigenen Bezüge geht, auf der anderen Seite be
handelt hat. Lassen Sie uns von Berlin aus ein demonstra
tives Beispiel dafür geben, daß auch Politiker bereit sine
sich selber zu beschränken, wenn es die öffentliche Finan:
läge und auch die Gerechtigkeit in unserer Gesellscha
erfordern.
[Beifall bei der SPD]
Stellv. Präsident Longolius: Ich eröffne die Beratun: 9
Wird das Wort gewünscht? — Bitte, Herr Regierendi
Bürgermeister.
Dr. von Weizsäcker, Regierender Bürgermeister: Herr Prj
sident! Meine Damen und Herren! In der Tat zwingt uns c'
Haushaltslage zu einer Erkenntnis, die — wie ich meine
noch über den Antrag hinausgeht, der hier in Rede steh |
Die politische Führung muß zweierlei tun — in dem, was df
Herr Kollege Striek ausgeführt hat, war das ja schon angf ;
deutet —: Sie muß einerseits und vor allem hinwirken
Maßnahmen, auch auf sehr unbequeme Maßnahmen,
angesichts der Kassenlage erforderlich sind. Sie muß abi ;
auf der anderen Seite selbstverständlich ihrerseits bere
sein, diejenigen Lasten selbst auf sich zu nehmen, die a:>.
sie entfallen. Sie muß mit gutem Beispiel vorangehen.
Wenn wir diesem Antrag alleine folgen, dann entste 1
nach der Meinung des Senats die Gefahr, daß zwar die poi
tische Führung, die Politiker, die in Senatsstellungen war:
oder sind, sich selber gewissermaßen eine reine Weste ve
schaffen, aber Opfer von anderen zu verlangen nicht d
ausreichende Kraft haben. Damit würde nach unserer Übe
zeugung ein ausreichendes Signal nicht gesetzt werden. U
dieses Signal aber geht es. Der Senat hat daher die
sicht, nicht nur eine Änderung des Senatsgesetzes im Sin:
des hier vorliegenden Antrages nach der Ausschußberatui
ins Auge zu fassen, sondern von sich aus auch sich für ei:
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes einzusetzen, b
der die B-Besoldung einbezogen wird. Nach meiner Ink
mation ist die Beratung darüber beim Bundesgesetzgeb
noch nicht abgeschlossen. Demgemäß wird sich also der S