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Volume Nr. 17, 25. Februar 1982

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1981/82, 9. Wahlperiode, Band I, 1.-18. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode 
17. Sitzung vom 25. Februar 195 JflfS 
982 
Stellv. Präsident Franke 
(A) Ich rufe nunmehr auf den 
dringlichen 
Antrag der Fraktion der SPD über die Modernisie- 
rungs- und Instandsetzungsrichtlinien 1982, 
Drucksache 9/380 
(B) 
Der Senat wid aufgefordert, sich bei der Formulierung der 
Richtlinien über die Förderung von Modernisierungs- und 
Instandsetzungsmaßnahmen 1982 von folgenden Grundsät 
zen leiten zu lassen: 
Die Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen im Land 
Berlin rechtfertigt sich allein aus der sozialpolitischen Ver 
antwortung für das Wohl der Mieter. Die Verpflichtung der 
Eigentümer für die Instandhaltung und Instandsetzung von 
Wohnraum nach dem BGB und dem Wohnungsaufsichts 
gesetz bleibt unberührt. Die Förderung der Instandsetzung 
ist daher nur dort vertretbar, wo die Instandsetzungsmängel 
aufgrund des Baualfers der Gebäude am gravierendsten sind 
und die Mängelbeseitigung mit eigenen Mitteln nicht ge 
währleistet ist. Jedes Instandsetzungsförderungsprogramm 
muß sich daher an den Bedürfnissen bestimmter Zielgrup 
pen und an dem baulichen Zustand der Innenstadtbezirke 
orientieren. Auf der Grundlage dieser Grundsätze sind in die 
Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinien die folgen 
den Gesichtspunkte aufzunehmen; 
1. Die Instandsetzungsförderung wird auf die preisgebun 
denen Altbauwohnungen, die vor 1900 bezugsfertig ge 
worden sind, beschränkt. 
2. Die Mieter sind aktiv in den Prozeß der Planung und 
Durchführung der Instandsetzungs- und Modernisie 
rungsmaßnahmen einzubeziehen. Bei umfangreichen 
Maßnahmen sollten die Mieter mitentscheiden. Dabei ist 
von folgenden Grundsätzen auszugehen: 
- bei umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen mit 
erheblichen Beeinträchtigungen für die Mieter hat 
der Vermieter die Mieter vor der Antragstellung über 
Art und Umfang der geplanten Maßnahmen und die 
voraussichtliche Dauer zu unterrichten und mit den 
Mietern die Verbesserungen und Beeinträchtigun 
gen zu erörtern (Mieterversammlung). Vertreter der 
Verwaltung nehmen an der Erörterung teil; 
- bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnah 
men ist weiterhin über Art und Umfang der Maßnah 
men Einvernehmen zwischen Eigentümer und 
Mieter herzustellen; 
- bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnah 
men und von umfangreichen Instandsetzungsmaß 
nahmen mit erheblichen Beeinträchtigungen für die 
Mieter ist eine eingehende eigentümerunabhängige 
Beratung und Betreuung der Mieter sicherzustellen 
(Sozialplan). 
3. Die Möglichkeiten der Mietermodernisierung und der 
Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen sind syste 
matisch aufzubauen, um den Mietern die gleichen För 
derungschancen wie den Eigentümern zu geben. Dazu 
gehört: 
- Wohnungen im Eigentum Berlins vorrangig für 
Mietermodernisierungen und Selbsthilfegruppen 
zur Verfügung zu stellen; 
- auch bei der Modernisierung durch Selbsthilfe an 
stelle von Aufwendungszuschüssen Darlehen zu 
gewähren; 
- bei der Festlegung von Fristen für die Durchführung 
von Maßnahmen und bei der Auszahlung der Förde 
rungsmittel Ausnahmen zuzulassen; 
- bei Wohnungen, die vor 1900 bezugsfertig gewor 
den sind, einen erhöhten Zuschuß zu gewähren. 
4. 
5. 
6. 
In die Planung und Durchführung der Instandsetzungs 
und Modernisierungsmaßnahmen sind die Bezirke stär 
ker als bisher einzubeziehen. Bei einer Zentralisierung 
und Globalsteuerung der Programmabwicklung durch 
die WBK besteht die Gefahr, daß an lokalen Problemen 
und Bedürfnissen der einzelnen Bezirke und Problem 
gebiete vorbeigefördert wird. Eine Kontingentierung der 
Fördermittel auf die Bezirke je nach Bedarf und eine 
Steuerung der Förderung durch die Bezirke stärkt vor 
allem die bezirkliche Selbstverwaltung (bedarfsorien 
tiertes Zumessungsmodell). 
Bei Wohngebäuden, die mit öffentlicher Förderung in 
standgesetzt wurden, muß eine laufende Kontrolle der 
Instandhaltung für die Zukunft gesichert werden. Für 
diese Aufgabe ist die bezirkliche Wohnungsaufsicht am 
besten geeignet Aber auch die Mieter sollen verlangen 
können, daß der Eigentümer die Verwendung eines 
Mindestbetrages für die Instandhaltung und Instandset 
zung nachweist. 
Der Zuschuß zu den notwendigen Instandsetzungs 
maßnahmen soll insgesamt nicht mehr als 50 % der för 
derungsfähigen Instandsetzungskosten betragen. Da 
bei sollen Eigentümer mit niedrigem Einkommen zusätz 
lich gefördert werden. 
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7. 
Die Miete für modernisierte Wohnungen in Sanierungs 
gebieten, Untersuchungsbereichen sowie bei aner 
kannten städtebaulichen Maßnahmen sollte deutlich 
unterhalb der geltenden Bewilligungsmiete im Sozialen 
Wohnungsbau liegen. 
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Der Dringlichkeit haben Sie vorhin bereits zugestimmt. Wird di 
Wort zur Begründung gewünscht? - Herr Abgeordneter Nag; 
bitte! 
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Nagel (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen un 
Herren! Der Senat beabsichtigt, am kommenden Montag, alsoa: 
1. März, Verwaltungsrichtlinien in Kraft zu setzen, die die Vergab 
von öffentlichen Mitteln für die Modernisierung und Instandsetzun 
im Land Berlin regeln. Die SPD-Fraktion würde Sie heute aber 
und schon gar nicht zu dieser späten Stunde mit diesem Antrag bi ch 1 
lästigen, wenn diese Richtlinien nur einen internen Verwaltungsvo >rm 
gang regeln würden. Es geht jedoch bei diesen Richtlinien um ein lern 
politische Frage ersten Ranges in unserer Stadtpolitik, um eine 
ganz zentralen Punkt der künftigen Berliner Stadterneuerung. E iani 
geht um die Entscheidung darüber, ob öffentliche Mittel gießkai 
nenartig über die gesamte Stadt verstreut werden, hier ein wen« 
dort ein wenig; oder ob wir diese Mittel von vornherein für Quartier n f 
einsetzen, die aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind, sichz 
helfen. 
Dieses bedeutet, daß ein solches Programm, und zwar bezöge 
auf den Gebäudetyp, die Gebäudelage im Stadtteil und das G 
bäudealter, im wesentlichen die Häuser treffen muß, die vor 190 
gebaut wurden und die in den dicht besiedelten Innenstadtbezirke 
Kreuzberg, Tiergarten und Wedding liegen. Dies bedeutet, daß.bf 
zogen auf den Eigentümertyp, im wesentlichen der ältere, einkon 
mensschwache Einzeleigentümer gefördert werden soll, nicht etw 
Wohnungsbaugesellschaften oder auch Kapitalanlagegesellscha '£■ 
ten. Und dies bedeutet, bezogen auf die Miete, daß ein solches P« 
gramm nicht durch ein Mitberatungs- und Anhörungsrecht alle« 
sondern durch ein Mitentscheidungsrecht der Mieter über ihre Bf ille 
dürfnisse geprägt sein muß. 
Dies alles ist im Senatsentwurf der Richtlinien nur unzureiche« 
oder überhaupt nicht geregelt Bevor ich einige Punkte unseres Af 
trags herausgreife, möchte ich wenige Worte zum Beratungsvffl )e , 
gang und zum Beratungsstand machen. Der Senat hat im Novec 
ber den Entwurf der Richtlinien im Bauausschuß vorgelegt und Kf 
tik und Anregungen in erster Runde entgegengenommen. 
[Starke Unruhe - Glocke des Präsidenten] 
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