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Volume Nr. 34, 18. September 1980

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1980/81, 8. Wahlperiode, Band II, 1980/1981, 19.-53. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 8. Wahlperiode 
34. Sitzung vom 18. September 1980 
1469 
Sen Ristock 
(A) 6 Stunden). - Also genau im Sinne Ihrer Fragestellung, Herr Kol 
lege Lorenz, soll der Berufspendlerverkehr aus der City und damit 
das Dauerparken aus dem öffentlichen Straßenland möglichst 
weitgehend verdrängt werden. Das ist Zielsetzung und Vorgabe, 
obgleich es auch hier natürlich eine strittige Auseinandersetzung 
geben wird. Denn bei unserem gerade in der City gut ausgebau 
ten öffentlichen Verkehrsnetz kann man den Berufspendlern am 
ehesten zumuten, ihr Auto zu Hause zu lassen und nicht für 8 bis 
10 Stunden unentgeltlich einen Parkplatz zu besetzen, der für an 
dere Zwecke mehrfach am Tage genutzt werden kann. Das ist 
eine Grundaussage. Sie umzusetzen wird Aufgabe sein, die uns 
in den nächsten Jahren voll zu erreichen hat. 
Ausnehmen wollen wir davon sicherlich unsere schwerbehin 
derten Mitbürger, die auf die Benutzung eines Fahrzeuges ange 
wiesen sind. 
[Wronski (CDU): Und Senatoren!] 
- Nein, ich glaube nicht, daß hier für Senatoren Ausnahmen ge 
macht werden sollten. Im Gegenteil, die müßten — 
[Wronski (CDU): Wann fahren Sie denn mit 
dem 15er zum Dienst?] 
- Ich fahre nicht über den Ku^fürstendamm. Wenn überhaupt, 
. dann fahre ich auf dem gebündelten Fahrweg, der zur Entlastung 
P von Wohnstraßen hervorragend gebaut worden ist. Diese Aus 
sage sei einmal gemacht, es ist aber gleichzeitig auch eine kämp 
ferische Aussage zugunsten von Straßenbauprojekten, die noch 
vor uns stehen. Aber das werden wir hier zu anderer Zeit diskutie 
ren. 
Zur Umsetzung der genannten Ziele wird der vorhandene Park 
raumbestand nicht vergrößert werden. Auch das ist eine Grund 
satzaussage. Es kann nur darum gehen, die Parkflächen intensi 
ver zu nutzen. Das ist vielleicht der Berliner Kompromiß - wie soll 
ich jetzt sagen - zwischen einerseits Paris und Rom und anderer 
seits London, wenn man einmal die beiden Extreme nimmt. Bei 
neu entstehenden oder verstärkten Nutzungen von Grundstücken 
(B) 
wird in jedem Fall geprüft, ob und wie der entstehende zusätzliche 
Bedarf abzudecken ist. Ich komme darauf noch einmal zurück. 
Zweitens: Der Parksuchverkehr, von dem Sie gesprochen 
haben, soll schrittweise erleichtert werden, zunächst durch eine 
wesentlich umfassendere und verkehrsgerechtere Wegweisung 
und später durch verkehrsabhängige Informationen über jeweils 
freie Parkmöglichkeiten und günstige Zufahrtwege. Hierdurch 
soll auch unnötiger Parksuchverkehr vermieden werden und 
eine ausgewogene Verteilung auf die bestehenden Parkmöglich 
keiten - insbesondere auch auf die Parkhäuser in der City - er 
reicht werden. Auch dazu wird noch etwas zu sagen sein. 
Durch eine Reihe flankierender Maßnahmen wie die Unterstüt 
zung von Mehrfachnutzungen bei privaten Parkständen und von 
Parkgemeinschaften - Sie sprachen davon, Herr Lorenz - soll 
die Ausnutzung der vorhandenen Parkstände weiter verbessert 
werden. 
Zu Frage 2: Für die Umsetzung der angegebenen Konzeption 
und der Fragen, die Sie noch einmal begründet haben, sind fol 
gende Maßnahmen entwickelt worden: 
Erstens: Die bedarfsorientierte Bewirtschaftung des öffent 
lichen Parkraums; das heißt, durch Ausweitung der mit Parkuhren 
ausgestatteten Bereiche auf öffentlichem Straßenland sollen 
einerseits die Kurzparker zusätzlichen Parkraum erhalten und an 
dererseits die bisherigen Dauerparker - die in der Regel auf den 
nicht bewirtschafteten Parkständen stehen - aus der City ver 
drängt werden. Eine Absichtserklärung, die wir auch realisieren 
werden. 
Auch ein Ersatz von Parkplätzen, die infolge von Baumaßnah 
men in der City entfallen, wie zum Beispiel in der Augsburger 
Straße und am Wittenbergplatz, muß im Zusammenhang mit 
neuen öffentlichen Parkhäusern gesehen werden. Sie haben eine 
zusätzliche Fragestellung aufgeworfen, beim Finanzsenator und 
beim Bausenator hinterfragt, das ist die Frage nach der Tief 
garage, die natürlich auch im Zusammenhang mit den entstehen 
den Kosten zu sehen ist. 
Zum zweiten: Eine weitere Maßnahme bei der Parkraumbewirt 
schaftung besteht in der Anhebung der Parkuhrgebühren in der 
City. Die Ermächtigung für den Berliner Senat hierfür ist durch die 
letzte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes geschaffen wor 
den. Höhere Parkuhrgebühren dürften nicht zuletzt durch Er 
höhung der Nutzungshäufigkeit der Parkstände (kürzere Park 
dauer und damit eine größere Anzahl von Parkvorgängen) ein An 
steigen des Parkraumangebots für die Kurzparker bewirken. Die 
Überlegungen des Senats zur Anhebung der Gebühren sind noch 
nicht abgeschlossen. Wir werden im Haus und in den ent 
sprechenden Ausschüssen darüber noch berichten und mit Ihnen 
gemeinsam diskutieren und dann erst die Entscheidung treffen. 
Drittens: Die Möglichkeiten für die Errichtung von neuen Lade 
zonen für den Wirtschaftsverkehr werden zur Zeit im Auftrag des 
Senators für Wirtschaft und Verkehr untersucht. Dabei wird auch 
der Frage nachgegangen, ob und wie zusammenhängende Lade 
zonen in der City, zum Beispiel im bedarfsorientierten Wechsel 
mit bewirtschafteten Kurzparkständen, errichtet werden können. 
Mit dem Abschluß dieser Untersuchung ist Ende dieses Jahres, 
also 1980, zu rechnen. 
Viertens: Besondere Parkzonen für Anwohner und Schwer 
behinderte werden durch die kürzlich vorgenommenen Änderun 
gen der Straßenverkehrsordnung ermöglicht; das heißt, daß auf 
öffentlichem Straßenland Bereiche festgelegt werden können, in 
denen das Parken nur den Anwohnern oder den Schwerbehinder 
ten Vorbehalten ist, wobei sicher ist, daß wir bei den Schwerbehin 
derten uns auch den Ausweis zeigen lassen müssen, sie müssen 
im Besitz eines solchen Ausweises sein. Wir wissen selbstver 
ständlich, daß die Bewohner der City - ebenso wie die nicht in der 
City wohnenden Bürger - ihr Auto nutzen wollen. Sie sind zum 
Teil behindert, sehr stark behindert. Diese rechtliche Neuordnung 
gibt uns die Möglickeit, hier Verbesserungen zu schaffen. 
Fünftens; Der rechtliche Verzicht auf Stellplatzforderungen für 
die Dauerparker in der City ist nach der letzten Änderung der 
Bauordnung Berlin nunmehr möglich; das heißt, die Ablösung 
von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen ist nicht 
mehr eine Frage der Genehmigung, sondern die Ablösung kann 
neuerdings gegebenenfalls gezielt verlangt werden. Wir können 
also umgekehrt praktizieren, so daß wir dort, wo wir zusätzliche 
Parkflächen nicht mehr wollen, eine gezielte Ablösung verlangen 
können, damit keine neuen Parkflächen mehr errichtet werden. 
Sechstens: Die Installierung einer Parkgemeinschaft - darauf 
haben Sie in der Begründung der Großen Anfrage hingewiesen - 
der City-Parkhäuser, um die sich die Arbeitsgemeinschaft City 
seit längerem bemüht, wird vom Senat voll unterstützt. Durch Ver 
einheitlichung der Entgeltordnung und des Abfertigungssysfems 
sowie durch Einführung von zu vereinbarenden zusätzlichen 
Sicherheitsmaßnahmen in den Parkhäusern wäre aus einer sol 
chen Parkgemeinschaft erheblicher Nutzen, wie zum Beispiel 
eine bessere Ausnutzung der Parkhäuser und damit Entlastung 
des öffentlichen Parkraums und eine Verringerung des Parksuch 
verkehrs, zu erwarten. Allerdings muß ich darauf hinweisen, daß 
die diesbezüglichen Bemühungen bisher noch zu keinem Erfolg 
geführt haben. 
Siebtens: Aufgrund der vorangegangenen detaillierten Unter 
suchungen hat der Senat ein neues Parkinformationssystem 
mit einer erheblich verbesserten Wegweisung entwickelt - 
Dazu wird dann vielleicht in der Diskussion vertieft etwas zu 
sagen sein. 
Achtens: Von entscheidender Bedeutung ist für den Senat 
auch die Verhinderung des ordnungswidrigen Parkens an den 
Parkuhren und den Parkscheibenzonen. Sofern von dem ord 
nungswidrigen Parken die Gehwege und die Mittelstreifen betrof 
fen sind, werden auch bauliche Maßnahmen in Befracht gezogen, 
und da ein Satz zur Innenverwaltung: Wir müssen uns darüber im 
klaren sein, daß wir die Polizei nicht mit immer neuen Aufgaben 
belasten können. So müssen wir in diesem Falle bauliche Ein 
griffe vornehmen, wobei diese baulichen Eingriffe so gehalten 
sein müssen, daß das Stadtbild dadurch nicht beschädigt wird. 
Wenn wir also zum Beispiel Eingriffe vornehmen in Form von Pol 
lern, Stahlbügeln, Hochborden, Blumenkübeln usw., ist hier die
	        
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