Abgeordnetenhaus von Berlin - 8. Wahlperiode
34. Sitzung vom 18. September 1980
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Sen Ristock
(A) 6 Stunden). - Also genau im Sinne Ihrer Fragestellung, Herr Kol
lege Lorenz, soll der Berufspendlerverkehr aus der City und damit
das Dauerparken aus dem öffentlichen Straßenland möglichst
weitgehend verdrängt werden. Das ist Zielsetzung und Vorgabe,
obgleich es auch hier natürlich eine strittige Auseinandersetzung
geben wird. Denn bei unserem gerade in der City gut ausgebau
ten öffentlichen Verkehrsnetz kann man den Berufspendlern am
ehesten zumuten, ihr Auto zu Hause zu lassen und nicht für 8 bis
10 Stunden unentgeltlich einen Parkplatz zu besetzen, der für an
dere Zwecke mehrfach am Tage genutzt werden kann. Das ist
eine Grundaussage. Sie umzusetzen wird Aufgabe sein, die uns
in den nächsten Jahren voll zu erreichen hat.
Ausnehmen wollen wir davon sicherlich unsere schwerbehin
derten Mitbürger, die auf die Benutzung eines Fahrzeuges ange
wiesen sind.
[Wronski (CDU): Und Senatoren!]
- Nein, ich glaube nicht, daß hier für Senatoren Ausnahmen ge
macht werden sollten. Im Gegenteil, die müßten —
[Wronski (CDU): Wann fahren Sie denn mit
dem 15er zum Dienst?]
- Ich fahre nicht über den Ku^fürstendamm. Wenn überhaupt,
. dann fahre ich auf dem gebündelten Fahrweg, der zur Entlastung
P von Wohnstraßen hervorragend gebaut worden ist. Diese Aus
sage sei einmal gemacht, es ist aber gleichzeitig auch eine kämp
ferische Aussage zugunsten von Straßenbauprojekten, die noch
vor uns stehen. Aber das werden wir hier zu anderer Zeit diskutie
ren.
Zur Umsetzung der genannten Ziele wird der vorhandene Park
raumbestand nicht vergrößert werden. Auch das ist eine Grund
satzaussage. Es kann nur darum gehen, die Parkflächen intensi
ver zu nutzen. Das ist vielleicht der Berliner Kompromiß - wie soll
ich jetzt sagen - zwischen einerseits Paris und Rom und anderer
seits London, wenn man einmal die beiden Extreme nimmt. Bei
neu entstehenden oder verstärkten Nutzungen von Grundstücken
(B)
wird in jedem Fall geprüft, ob und wie der entstehende zusätzliche
Bedarf abzudecken ist. Ich komme darauf noch einmal zurück.
Zweitens: Der Parksuchverkehr, von dem Sie gesprochen
haben, soll schrittweise erleichtert werden, zunächst durch eine
wesentlich umfassendere und verkehrsgerechtere Wegweisung
und später durch verkehrsabhängige Informationen über jeweils
freie Parkmöglichkeiten und günstige Zufahrtwege. Hierdurch
soll auch unnötiger Parksuchverkehr vermieden werden und
eine ausgewogene Verteilung auf die bestehenden Parkmöglich
keiten - insbesondere auch auf die Parkhäuser in der City - er
reicht werden. Auch dazu wird noch etwas zu sagen sein.
Durch eine Reihe flankierender Maßnahmen wie die Unterstüt
zung von Mehrfachnutzungen bei privaten Parkständen und von
Parkgemeinschaften - Sie sprachen davon, Herr Lorenz - soll
die Ausnutzung der vorhandenen Parkstände weiter verbessert
werden.
Zu Frage 2: Für die Umsetzung der angegebenen Konzeption
und der Fragen, die Sie noch einmal begründet haben, sind fol
gende Maßnahmen entwickelt worden:
Erstens: Die bedarfsorientierte Bewirtschaftung des öffent
lichen Parkraums; das heißt, durch Ausweitung der mit Parkuhren
ausgestatteten Bereiche auf öffentlichem Straßenland sollen
einerseits die Kurzparker zusätzlichen Parkraum erhalten und an
dererseits die bisherigen Dauerparker - die in der Regel auf den
nicht bewirtschafteten Parkständen stehen - aus der City ver
drängt werden. Eine Absichtserklärung, die wir auch realisieren
werden.
Auch ein Ersatz von Parkplätzen, die infolge von Baumaßnah
men in der City entfallen, wie zum Beispiel in der Augsburger
Straße und am Wittenbergplatz, muß im Zusammenhang mit
neuen öffentlichen Parkhäusern gesehen werden. Sie haben eine
zusätzliche Fragestellung aufgeworfen, beim Finanzsenator und
beim Bausenator hinterfragt, das ist die Frage nach der Tief
garage, die natürlich auch im Zusammenhang mit den entstehen
den Kosten zu sehen ist.
Zum zweiten: Eine weitere Maßnahme bei der Parkraumbewirt
schaftung besteht in der Anhebung der Parkuhrgebühren in der
City. Die Ermächtigung für den Berliner Senat hierfür ist durch die
letzte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes geschaffen wor
den. Höhere Parkuhrgebühren dürften nicht zuletzt durch Er
höhung der Nutzungshäufigkeit der Parkstände (kürzere Park
dauer und damit eine größere Anzahl von Parkvorgängen) ein An
steigen des Parkraumangebots für die Kurzparker bewirken. Die
Überlegungen des Senats zur Anhebung der Gebühren sind noch
nicht abgeschlossen. Wir werden im Haus und in den ent
sprechenden Ausschüssen darüber noch berichten und mit Ihnen
gemeinsam diskutieren und dann erst die Entscheidung treffen.
Drittens: Die Möglichkeiten für die Errichtung von neuen Lade
zonen für den Wirtschaftsverkehr werden zur Zeit im Auftrag des
Senators für Wirtschaft und Verkehr untersucht. Dabei wird auch
der Frage nachgegangen, ob und wie zusammenhängende Lade
zonen in der City, zum Beispiel im bedarfsorientierten Wechsel
mit bewirtschafteten Kurzparkständen, errichtet werden können.
Mit dem Abschluß dieser Untersuchung ist Ende dieses Jahres,
also 1980, zu rechnen.
Viertens: Besondere Parkzonen für Anwohner und Schwer
behinderte werden durch die kürzlich vorgenommenen Änderun
gen der Straßenverkehrsordnung ermöglicht; das heißt, daß auf
öffentlichem Straßenland Bereiche festgelegt werden können, in
denen das Parken nur den Anwohnern oder den Schwerbehinder
ten Vorbehalten ist, wobei sicher ist, daß wir bei den Schwerbehin
derten uns auch den Ausweis zeigen lassen müssen, sie müssen
im Besitz eines solchen Ausweises sein. Wir wissen selbstver
ständlich, daß die Bewohner der City - ebenso wie die nicht in der
City wohnenden Bürger - ihr Auto nutzen wollen. Sie sind zum
Teil behindert, sehr stark behindert. Diese rechtliche Neuordnung
gibt uns die Möglickeit, hier Verbesserungen zu schaffen.
Fünftens; Der rechtliche Verzicht auf Stellplatzforderungen für
die Dauerparker in der City ist nach der letzten Änderung der
Bauordnung Berlin nunmehr möglich; das heißt, die Ablösung
von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen ist nicht
mehr eine Frage der Genehmigung, sondern die Ablösung kann
neuerdings gegebenenfalls gezielt verlangt werden. Wir können
also umgekehrt praktizieren, so daß wir dort, wo wir zusätzliche
Parkflächen nicht mehr wollen, eine gezielte Ablösung verlangen
können, damit keine neuen Parkflächen mehr errichtet werden.
Sechstens: Die Installierung einer Parkgemeinschaft - darauf
haben Sie in der Begründung der Großen Anfrage hingewiesen -
der City-Parkhäuser, um die sich die Arbeitsgemeinschaft City
seit längerem bemüht, wird vom Senat voll unterstützt. Durch Ver
einheitlichung der Entgeltordnung und des Abfertigungssysfems
sowie durch Einführung von zu vereinbarenden zusätzlichen
Sicherheitsmaßnahmen in den Parkhäusern wäre aus einer sol
chen Parkgemeinschaft erheblicher Nutzen, wie zum Beispiel
eine bessere Ausnutzung der Parkhäuser und damit Entlastung
des öffentlichen Parkraums und eine Verringerung des Parksuch
verkehrs, zu erwarten. Allerdings muß ich darauf hinweisen, daß
die diesbezüglichen Bemühungen bisher noch zu keinem Erfolg
geführt haben.
Siebtens: Aufgrund der vorangegangenen detaillierten Unter
suchungen hat der Senat ein neues Parkinformationssystem
mit einer erheblich verbesserten Wegweisung entwickelt -
Dazu wird dann vielleicht in der Diskussion vertieft etwas zu
sagen sein.
Achtens: Von entscheidender Bedeutung ist für den Senat
auch die Verhinderung des ordnungswidrigen Parkens an den
Parkuhren und den Parkscheibenzonen. Sofern von dem ord
nungswidrigen Parken die Gehwege und die Mittelstreifen betrof
fen sind, werden auch bauliche Maßnahmen in Befracht gezogen,
und da ein Satz zur Innenverwaltung: Wir müssen uns darüber im
klaren sein, daß wir die Polizei nicht mit immer neuen Aufgaben
belasten können. So müssen wir in diesem Falle bauliche Ein
griffe vornehmen, wobei diese baulichen Eingriffe so gehalten
sein müssen, daß das Stadtbild dadurch nicht beschädigt wird.
Wenn wir also zum Beispiel Eingriffe vornehmen in Form von Pol
lern, Stahlbügeln, Hochborden, Blumenkübeln usw., ist hier die