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Volume Nr. 27, 22. Mai 1980

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Issue1980/81, 8. Wahlperiode, Band II, 1980/1981, 19.-53. Sitzung (Public Domain)

Abgeordnetenhaus von Berlin - 8. Wahlperiode 
27. Sitzung vom 22. Mai 1980 
1168 
(A) Heinschke (CDU): Herr Senatsdirektor Koch, ist Ihnen von nicht 
vollzogenen, aber beabsichtigten Klassenfahrten etwas bekannt - 
etwa aus dem Bezirk Charlottenburg oder auch aus anderen 
Bezirken? 
< Hauff (SPD): Na, das kommt doch ständig vor! > 
Präsident Lorenz; Herr Senatsdirektor Koch! 
Koch, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für Schulwesen: 
Herr Abgeordnete Heinschke, es ist bekannt, daß es Schwierig 
keiten in diesem Zusammenhang gegeben hat und Anträge abge 
lehnt wurden. Der Senat steht deswegen mit der anderen Seite im 
Gespräch. Ich möchte gleich darauf hinweisen und darum um Ver 
ständnis bitten, daß der Senat den Erfolg dieser Gespräche nicht 
gefährden möchte und deswegen auf weitere Fragen nicht ein- 
gehen wird. Die Angelegenheit sollte meines Erachtens - wenn 
der Wunsch besteht, Herr Abgeordneter Heinschke-im Ausschuß 
für Bundesangelegenheiten und Gesamtberliner Fragen erörtert 
werden. 
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Heinschke! 
Heinschke (CDU): Herr Senatsdirektor Koch, habe ich Sie so zu 
verstehen, daß Sie auch eine Darlegung der Gründe, warum 
Klassenfahrten nicht stattfinden konnten, als zur Zeit nicht förder 
lich ansehen? 
Präsident Lorenz: Herr Senatsdirektor Koch! 
Koch, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für Schulwesen: 
Herr Abgeordneter Heinschke, genau das wollte ich ausdrücken. 
Ich hatte darauf hingewiesen, daß der Erfolg der Gespräche auch 
davon abhängt. 
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Dr. Lehmann-Brauns! 
Dr. Lehmann-Brauns (CDU): Herr Senatsdirektor, sind Sie der 
Auffassung, daß die Verhandlungen mit der anderen Seite dadurch 
gefährdet werden, daß das Parlament den Wunsch, Klassenfahrten 
' ' fortzusetzen, befürwortet? 
< Hauff (SPD): Das hat doch damit nichts zu tun! > 
Präsident Lorenz: Herr Senatsdirektor Koch! 
Koch, Senatsdirktor in der Senatsverwaltung für Schulwesen: 
Herr Abgeordneter Dr. Lehmann-Brauns, es ist bekannt, daß Er 
örterungen solcher Materien der anderen Seite nicht immer ge 
fallen, und es führt eher zu einem Erfolg, wenn so verfahren wird, 
wie ich es eben vorgeschlagen habe. 
< Wronski (CDU): Das ist aber eine Position! 
So weit sind wir schon! > 
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Lummer! 
Lummer (CDU): Herr Senatsdirektor, wenn Sie von Verhand 
lungen und Schwierigkeiten berichten und hier die Bereitschaft 
bekunden, den Ausschuß für Bundesangelegenheiten zu infor 
mieren, dann frage ich: Warum ist dies nicht geschehen durch 
eigenes Handeln des Senats, sondern geschieht-wie so häufig - 
offenbar jetzt erst nach Aufforderung? 
< Beifall bei der CDU > 
Präsident Lorenz: Herr Senatsdirektor Koch! 
Koch, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für Schulwesen: 
Herr Abgeordneter Lummer, ich habe darauf hingewiesen, daß der 
Senat im Augenblick wegen dieser Frage im Gespräch mit der 
anderen Seite steht. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor, und des 
wegen ist die Unterrichtung offensichtlich noch nicht erfolgt. 
Präsident Lorenz: Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt. 
Das Wort hat der Abgeordnete Lippschütz zu einer Mündlichen 
Anfrage über 
Dienstkarten der Polizei 
Lippschütz (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (C 
Ich frage den Senat: Welche Möglichkeiten hat der Bürger, der 
einen Polizeibeamten vergebens um eine Dienstkarte bittet, die 
handschriftlich auf einen Zettel geschriebene Nummer auf ihre 
Richtigkeit zu überprüfen? 
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr Senator 
Ulrich. 
Ulrich, Senator für Inneres: Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Herr Abgeordneter Lippschütz! Ich beantworte die Frage 
wie folgt: Die Verwendung von Dienstkarten beziehungsweise die 
Mitteilung der Dienstnummer habe ich mit Erlaß vom 2. Februar 
1977 geregelt. Danach ist jeder Polizeivollzugsbeamte mit zehn 
Dienstkarten auszustatten, die er stets bei sich zu führen hat. Es ist 
sicherzustellen, daß der Beamte auch zu jeder Zeit im Besitz der 
vorgeschriebenen Zahl von Dienstkarten ist. Der Erlaß bestimmt 
weiter, daß der Beamte grundsätzlich verpflichtet ist, auf Ver 
langen die Dienstkarte auszuhändigen. Es sind jedoch auch Fälle 
denkbar, in denen der Beamte dieser Verpflichtung nicht nach- 
kommen kann und sich damit behelfen muß, seine Dienstnummer 
selbst aufzuschreiben und dann auszuhändigen. Dies ist aber nur 
dann notwendig, wenn der Beamte entweder sämtliche Dienst 
karten schon ausgehändigt hat oder es pflichtwidrig versäumt 
hat, seinen Bestand rechtzeitig aufzufüllen, oder wenn er seine 
Dienstkarten pflichtwidrig nicht mit sich führt. Bisher ist kein Fall 
bekannt geworden, in dem ein Polizeibeamter bei einer solchen 
Gelegenheit eine falsche Dienstnummer angegeben hätte. Sollten 
beim Bürger jedoch Zweifel daran aufkommen, daß die aufge 
schriebene Dienstnummer nicht richtig ist, besteht die Möglich 
keit, den Beamten aufzufordern, sich auszuweisen, um die 
Nummer mit der des Dienstausweises zu vergleichen. 
Ich werde, Herr Abgeordneter Lippschütz, den Polizeipräsiden 
ten erneut anweisen, auf die strikte Beachtung meines Erlasses 
durch die Polizeiangehörigen hinzuwirken und dies auch kontrol 
lieren zu lassen. 
Präsident Lorenz: Wird das Wort zu einer Zusatzfrage verlangt? (C 
- Das ist nicht der Fall. 
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Kayser zu einer Münd 
lichen Anfrage über 
baulicher Zustand der Paul-Natorp-Qberschule 
Kayser (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich 
frage den Senat: 
1. Wie konnte es dazu kommen, daß sich die Schöneberger 
Paul-Natorp-Oberschule in einem derart heruntergekommenen 
Erhaltungszustand befindet, und wann wird eine Grundüber 
holung des Schulgebäudes stattfinden? 
2. Wie beurteilt der Senat das Eintreten der Schulangehörigen 
der Paul-Natorp-Oberschule für ihre Schule, insbesondere das 
der Schüler in Form polizeilich genehmigter öffentlicher Geld 
sammlungen? 
Präsident Lorenz; Das Wort zur Beantwortung hat Herr Senats 
direktor Koch. 
Koch, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für Schulwesen: 
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Kayser! Meine Damen und 
Herren! Ich beantworte die Frage 1 wie folgt: Grundlage für die 
Zuweisung von Mitteln für die bauliche Unterhaltung von öffent 
lichen Hochbauten ist das „Bemessungsmodell Bauunterhaltung“. 
Die bezirksinterne Verteilung fällt im Rahmen der Gesamtbindung 
in die Eigenverantwortung der Bezirke. Diese entscheiden deshalb 
allein über die Verwendung der Mittel für die Bauunterhaltung. 
Der Senat hat auf die Entscheidung des Bezirks Schöneberg, zu 
welchem Zeitpunkt und mit welchem Sach- und Mittelaufwand 
eine Schule zu renovieren sei, keinen Einfluß. 
Zur Situation des Bezirks Schöneberg ist nach meinem Kennt 
nisstand folgendes zu bemerken; Nach dem „Bemessungsmodell 
Bauunterhaltung“ hat der Bereich Volksbildung an den Bau 
werken des Bezirks einen Anteil von 53,88%. Auf eine Anfrage 
meiner Verwaltung vom 21. Februar dieses Jahres beim Bezirks 
amt, wie hoch die Anteile sind, die faktisch für die bauliche Unter 
haltung von Schulen zur Verfügung gestanden haben, hat das
	        
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