Abgeordnetenhaus von Berlin - 8. Wahlperiode
27. Sitzung vom 22. Mai 1980
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(A) Heinschke (CDU): Herr Senatsdirektor Koch, ist Ihnen von nicht
vollzogenen, aber beabsichtigten Klassenfahrten etwas bekannt -
etwa aus dem Bezirk Charlottenburg oder auch aus anderen
Bezirken?
< Hauff (SPD): Na, das kommt doch ständig vor! >
Präsident Lorenz; Herr Senatsdirektor Koch!
Koch, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für Schulwesen:
Herr Abgeordnete Heinschke, es ist bekannt, daß es Schwierig
keiten in diesem Zusammenhang gegeben hat und Anträge abge
lehnt wurden. Der Senat steht deswegen mit der anderen Seite im
Gespräch. Ich möchte gleich darauf hinweisen und darum um Ver
ständnis bitten, daß der Senat den Erfolg dieser Gespräche nicht
gefährden möchte und deswegen auf weitere Fragen nicht ein-
gehen wird. Die Angelegenheit sollte meines Erachtens - wenn
der Wunsch besteht, Herr Abgeordneter Heinschke-im Ausschuß
für Bundesangelegenheiten und Gesamtberliner Fragen erörtert
werden.
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Heinschke!
Heinschke (CDU): Herr Senatsdirektor Koch, habe ich Sie so zu
verstehen, daß Sie auch eine Darlegung der Gründe, warum
Klassenfahrten nicht stattfinden konnten, als zur Zeit nicht förder
lich ansehen?
Präsident Lorenz: Herr Senatsdirektor Koch!
Koch, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für Schulwesen:
Herr Abgeordneter Heinschke, genau das wollte ich ausdrücken.
Ich hatte darauf hingewiesen, daß der Erfolg der Gespräche auch
davon abhängt.
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Dr. Lehmann-Brauns!
Dr. Lehmann-Brauns (CDU): Herr Senatsdirektor, sind Sie der
Auffassung, daß die Verhandlungen mit der anderen Seite dadurch
gefährdet werden, daß das Parlament den Wunsch, Klassenfahrten
' ' fortzusetzen, befürwortet?
< Hauff (SPD): Das hat doch damit nichts zu tun! >
Präsident Lorenz: Herr Senatsdirektor Koch!
Koch, Senatsdirktor in der Senatsverwaltung für Schulwesen:
Herr Abgeordneter Dr. Lehmann-Brauns, es ist bekannt, daß Er
örterungen solcher Materien der anderen Seite nicht immer ge
fallen, und es führt eher zu einem Erfolg, wenn so verfahren wird,
wie ich es eben vorgeschlagen habe.
< Wronski (CDU): Das ist aber eine Position!
So weit sind wir schon! >
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Lummer!
Lummer (CDU): Herr Senatsdirektor, wenn Sie von Verhand
lungen und Schwierigkeiten berichten und hier die Bereitschaft
bekunden, den Ausschuß für Bundesangelegenheiten zu infor
mieren, dann frage ich: Warum ist dies nicht geschehen durch
eigenes Handeln des Senats, sondern geschieht-wie so häufig -
offenbar jetzt erst nach Aufforderung?
< Beifall bei der CDU >
Präsident Lorenz: Herr Senatsdirektor Koch!
Koch, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für Schulwesen:
Herr Abgeordneter Lummer, ich habe darauf hingewiesen, daß der
Senat im Augenblick wegen dieser Frage im Gespräch mit der
anderen Seite steht. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor, und des
wegen ist die Unterrichtung offensichtlich noch nicht erfolgt.
Präsident Lorenz: Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt.
Das Wort hat der Abgeordnete Lippschütz zu einer Mündlichen
Anfrage über
Dienstkarten der Polizei
Lippschütz (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (C
Ich frage den Senat: Welche Möglichkeiten hat der Bürger, der
einen Polizeibeamten vergebens um eine Dienstkarte bittet, die
handschriftlich auf einen Zettel geschriebene Nummer auf ihre
Richtigkeit zu überprüfen?
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr Senator
Ulrich.
Ulrich, Senator für Inneres: Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Herr Abgeordneter Lippschütz! Ich beantworte die Frage
wie folgt: Die Verwendung von Dienstkarten beziehungsweise die
Mitteilung der Dienstnummer habe ich mit Erlaß vom 2. Februar
1977 geregelt. Danach ist jeder Polizeivollzugsbeamte mit zehn
Dienstkarten auszustatten, die er stets bei sich zu führen hat. Es ist
sicherzustellen, daß der Beamte auch zu jeder Zeit im Besitz der
vorgeschriebenen Zahl von Dienstkarten ist. Der Erlaß bestimmt
weiter, daß der Beamte grundsätzlich verpflichtet ist, auf Ver
langen die Dienstkarte auszuhändigen. Es sind jedoch auch Fälle
denkbar, in denen der Beamte dieser Verpflichtung nicht nach-
kommen kann und sich damit behelfen muß, seine Dienstnummer
selbst aufzuschreiben und dann auszuhändigen. Dies ist aber nur
dann notwendig, wenn der Beamte entweder sämtliche Dienst
karten schon ausgehändigt hat oder es pflichtwidrig versäumt
hat, seinen Bestand rechtzeitig aufzufüllen, oder wenn er seine
Dienstkarten pflichtwidrig nicht mit sich führt. Bisher ist kein Fall
bekannt geworden, in dem ein Polizeibeamter bei einer solchen
Gelegenheit eine falsche Dienstnummer angegeben hätte. Sollten
beim Bürger jedoch Zweifel daran aufkommen, daß die aufge
schriebene Dienstnummer nicht richtig ist, besteht die Möglich
keit, den Beamten aufzufordern, sich auszuweisen, um die
Nummer mit der des Dienstausweises zu vergleichen.
Ich werde, Herr Abgeordneter Lippschütz, den Polizeipräsiden
ten erneut anweisen, auf die strikte Beachtung meines Erlasses
durch die Polizeiangehörigen hinzuwirken und dies auch kontrol
lieren zu lassen.
Präsident Lorenz: Wird das Wort zu einer Zusatzfrage verlangt? (C
- Das ist nicht der Fall.
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Kayser zu einer Münd
lichen Anfrage über
baulicher Zustand der Paul-Natorp-Qberschule
Kayser (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich
frage den Senat:
1. Wie konnte es dazu kommen, daß sich die Schöneberger
Paul-Natorp-Oberschule in einem derart heruntergekommenen
Erhaltungszustand befindet, und wann wird eine Grundüber
holung des Schulgebäudes stattfinden?
2. Wie beurteilt der Senat das Eintreten der Schulangehörigen
der Paul-Natorp-Oberschule für ihre Schule, insbesondere das
der Schüler in Form polizeilich genehmigter öffentlicher Geld
sammlungen?
Präsident Lorenz; Das Wort zur Beantwortung hat Herr Senats
direktor Koch.
Koch, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für Schulwesen:
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Kayser! Meine Damen und
Herren! Ich beantworte die Frage 1 wie folgt: Grundlage für die
Zuweisung von Mitteln für die bauliche Unterhaltung von öffent
lichen Hochbauten ist das „Bemessungsmodell Bauunterhaltung“.
Die bezirksinterne Verteilung fällt im Rahmen der Gesamtbindung
in die Eigenverantwortung der Bezirke. Diese entscheiden deshalb
allein über die Verwendung der Mittel für die Bauunterhaltung.
Der Senat hat auf die Entscheidung des Bezirks Schöneberg, zu
welchem Zeitpunkt und mit welchem Sach- und Mittelaufwand
eine Schule zu renovieren sei, keinen Einfluß.
Zur Situation des Bezirks Schöneberg ist nach meinem Kennt
nisstand folgendes zu bemerken; Nach dem „Bemessungsmodell
Bauunterhaltung“ hat der Bereich Volksbildung an den Bau
werken des Bezirks einen Anteil von 53,88%. Auf eine Anfrage
meiner Verwaltung vom 21. Februar dieses Jahres beim Bezirks
amt, wie hoch die Anteile sind, die faktisch für die bauliche Unter
haltung von Schulen zur Verfügung gestanden haben, hat das