Abgeordnetenhaus von Berlin - 8. Wahlperiode
44. Sitzung vom 15. Januar 1981
SenDir Lekutat
) bach! Ich sagte schon, Herr Dr. Riebschläger ist während seiner
Amtszeit als Bausenator Verwaltungsratsmitglied geworden.
[Zuruf von der CDU: Ja oder nein?]
Mir ist im Augenblick nicht das Datum gegenwärtig, zu dem Harry
Ristock Bausenator geworden ist. Ich bin gern bereit, noch im
Laufe der Sitzung Ihnen hierüber Auskunft zu geben.
Präsident Lummer: Das Wort hat der Abgeordnte Adler! - Er
verzichtet. - Das Wort hat dann der Kollege Schneider.
Schneider (CDU): Herr Regierender Bürgermeister! Wie
verträgt sich die Aufgabe eines Fraktionsvorsitzenden der größe
ren Regierungspartei mit einem Vorstandsposten in der WBK im
Verständnis des Regierenden Bürgermeisters, wenn man
bedenkt, daß die Senatoren im Verwaltungsrat der WBK, die
eigentlich den Vorstand kontrollieren sollen, von dem Fraktions
vorsitzenden Riebschläger kontrolliert werden sollten?
[Zuruf von der Tribüne]
Präsident Lummer: Der Regierende Bürgermeister möchte
antworten.
I
^ Stobbe, Regierender Bürgermeister: Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst klar
stellen, daß wir bei der Beurteilung der Rechtsfragen, die hier zur
Debatte stehen, ausgehen müssen von dem Rechtsstellungs
gesetz über die Senatoren. Danach war Herr Dr. Riebschläger in
der Sekunde, in der er seinen Rücktritt als Senator für Finanzen
erklärt hat, wieder Vorstandsmitglied der WBK, kehrte er wieder
zurück in den Beruf, den er innehatte
[Zuruf von der Tribüne: Er lügt, er lügt,
was er sagt, ist Lüge! - Glocke des Präsidenten]
- Herr Präsident, ich bitte um Ihren Schutz.
Präsident Lummer: Herr Regierender Bürgermeister, darf ich
Sie einen Moment unterbrechen. - Es ist bisher immer derselbe
Zwischenrufer gewesen, der Zwischenrufe gemacht hat. Ich
fordere Sie jetzt zum erstenmal auf, den Raum zu verlassen.
[Weitere Zurufe von der Tribüne]
Folgen Sie beim dritten Mal meiner Aufforderung nicht, dann
werden Sie aus dem Hause entfernt.
Bitte, Herr Regierender Bürgermeister!
^ Stobbe, Regierender Bürgermeister: Ich weise also noch
einmal darauf hin, daß das Senatorengesetz gilt. Ich habe diese
Frage auch prüfen lassen; in der Sekunde, als Senator Rieb
schläger zurückgetreten ist, war er wieder Vorstandsmitglied der
WBK. Er selber hat auf diese Frage gar keinen Einfluß. Es sei
denn, er erklärt, daß er die Rechte aus seinem Vertrag mit der
WBK nicht wahrnehmen will. Das ist die Rechtslage. Ich lege
Wert darauf, daß dieser Punkt klargestellt ist. Ich habe auch den
Eindruck gehabt, daß in der Öffentlichkeit über diese Rechts
fragen keinerlei Streit bestanden hat trotz manch anderer
Beurteilung, die in der Öffentlichkeit deutlich geworden ist.
Ich habe jetzt die Bitte, Herr Abgeordneter, daß Sie Ihre Frage
noch einmal stichwortartig wiederholen. Ich bin durch die Unter
brechung abgelenkt worden.
Präsident Lummer: Wollen wir so verfahren? - Bitte schön,
das war Herr Schneider, ja? Nicht? - Dann hat das Wort jetzt der
Kollege Buwitt.
Buwitt (CDU): Herr Regierender Bürgermeister, mich würde
einmal interessieren, ist es richtig, daß von Vorstandsmitgliedern,
die im Amt sind, dort die Nichtausübung des Kündigungsrechtes
zur Diskussion gestellt wird? Es muß ja nicht in Anspruch
genommen werden. Und wie kommt es zu der Diskrepanz, daß
man bei Leuten, die im Amt sind, dies diskutiert - jedenfalls auf die (C)
Tagesordnung setzt - und es bei Leuten, die nicht im Amt sind,
nicht auf die Tagesordnung setzt, vergißt oder eben gar nicht
diskutieren will?
Präsident Lummer: Herr Regierender Bürgermeister!
Stobbe, Regierender Bürgermeister: Ich glaube, Herr Abge
ordneter Buwitt, daß bei der WBK, auch bei den Eigenbetrieben
des Landes Berlin, auch bei anderen Institutionen die Vertrags
gestaltung so erfolgt, daß sich der Vertrag automatisch
verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Wenn also nicht
Initiativen ergriffen werden, die zu einer Kündigung führen, wird
dieser Vertrag automatisch verlängert.
Wenn Sie mich rechtlich fragen, dann möchte ich - obwohl ich
nicht Jurist bin, aber ich bin heute morgen darüber noch einmal
unterrichtet worden, wie Juristen das sehen - sagen, daß auch
eine Kündigung des Vertrages von Herrn Dr. Riebschläger juri
stisch fragwürdig gewesen wäre, weil aus dem Senatorengesetz
zwingend hervorgeht, daß jemand in den Ruhestand versetzt wird,
wenn er aus dem öffentlichen Bereich in ein Senatorenamt
beurlaubt wird. Es gehl also um die Frage - um das noch einmal
deutlich zu sagen -. daß im Jahre 1972 eine Beurlaubung von
Dr. Riebschläger erfolgte. Diese Beurlaubung ist in dem Moment
erloschen, in dem er nicht mehr Mitglied des Senats ist.
[Buwitt (CDU); Aber Herr Dr. Peters ist vorgelegt
worden und Herr Dr. Riebschläger nicht!]
Präsident Lummer; Zu einer Zusatzfrage, Herr Kollege
Wronski!
Wronski (CDU); Herr Regierender Bürgermeister, würden Sie
von einem Praktiker, der hinreichende Kenntnis der Eigen
betriebe hat, bitte zur Kenntnis nehmen, daß es Usus ist, aus
laufende Verträge auch dann routinemäßig zu behandeln, wenn
die Verlängerung infolge dieser von Ihnen und anderen hier
schon völlig richtig geschilderten Fristabläufe unstrittig ist?
Meine wichtigere Frage ist folgende; Würde der Senat bei
Abwägung ausschließlich fachlicher Voraussetzungen - so, wie
es die Satzung der WBK vorsieht - die personelle Besetzung
des Vorstandspostens durch einen Bewerber billigen, der an
anderer Stelle durch eine millionenschwere Fehlentscheidung
seine Tätigkeit abbrechen mußte?
[Beifall bei der CDU]
Präsident Lummer: Herr Regierender Bürgermeister!
Stobbe, Regierender Bürgermeister: Ich nehme zur Kenntnis,
Herr Abgeordneter Wronski, daß die Praxis in den Eigenbetrieben
so sein soll, wie Sie es sagen. Ich werde das gerne nachprüfen.
Wenn das bei Herrn Dr. Riebschläger nicht der Fall gewesen
ist - wie ich hier erfahre dann wird das deshalb so gewesen
sein, weil eben seine Beurlaubung aufgrund des Senatoren
gesetzes zwingend geboten war und eine andere Entscheidung
des Verwaltungsrates gar nicht möglich gewesen wäre. Das ist
die Rechtslage.
Ich möchte jetzt, wenn ich darf, nachdem mir wieder das
Stichwort eingefallen ist von vorhin - es waren zwei Fragen
gestellt, dann darf ich auch vielleicht zwei Antworten geben,
Herr Präsident, wir sind etwas von der Geschäftsordnung weg
dem Herrn Abgeordneten Schneider antworten, daß der Frak
tionsvorsitzende der SPD die Arbeit im Vorstand der WBK mit
dem gleichen Recht wahrnehmen kann, wie andere Mitglieder
des Hauses es auch tun und wie in der Vergangenheit - durch
zahlreiche Beispiele belegt - Mitglieder des Abgeordneten
hauses ihre beruflichen und politischen Tätigkeiten miteinander
verbunden haben.
[Beifall bei der SPD]
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