Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode
61. Sitzung vom 9. Juni 1977
• Präsident Lorenz: Frau Senatorin Reichel!
Frau Reichel, Senatorin für Familie, Jugend und Sport:
Dieses sprengt jetzt den Rahmen einer Mündlichen An
frage deshalb, weil der Berufssport ein weites Feld ist,
einschließlich Boxen und vieles andere. Ich bin der Auf
fassung, daß wir nicht alle diese Bereiche in eine Förde
rung aufnehmen können, wohl aber überprüfen müssen,
wie wir den Sportarten helfen können, die verpflichtet
sind, an bestimmten Rundenspielen auch teilzunehmen und
sich ihre Veranstaltungen nicht nach ihren Möglichkeiten
allein aussuchen können.
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Rauschenbach!
Bauschenbach (CDU): Frau Senatorin Reichel, fühlen
Sie sich in dieser Frage überhaupt angesprochen oder sind
Sie mit mir der Auffassung, daß dies eher der Senator für
Wirtschaft wäre ?
Präsident Lorenz: Frau Senatorin Reichel!
Frau Reichel, Senatorin für Familie, Jugend und Sport:
Erstens: Die Mündlichen Anfragen werden an den Senat
gerichtet, und wir müssen dann entscheiden, wer sie beant
wortet.
Zweitens: Ich fühle mich auch durch den Berufssport an
gesprochen, bin aber mit dem Landessportbund der Mei
nung, daß aus den Sportförderungsmitteln der Amateur
sport gefördert werden muß, und wir haben dort noch eine
Reihe von Sorgen.
(Beifall)
Dennoch müssen wir gemeinsam auch im Senat überlegen,
wie wir Schwierigkeiten, die in anderen sportlichen Be
reichen bestehen, reduzieren oder gar beheben können.
Präsident Lorenz: Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Oesterlein
zu einer Mündlichen Anfrage über Vermittlung des Ar
beitsamtes für eine kommunistische Veranstaltung.
Oesterlein (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich frage den Senat: Trifft es zu, daß das Ar
beitsamt den Sänger Jürgen Markus für eine kommuni
stische Veranstaltung vermittelt und ihn über die Art
der Veranstaltung im unklaren gelassen hat ?
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr
Senator Sund.
Sund, Senator für Arbeit und Soziales; Herr Präsident!
Meine Damen, meine Herren! Herr Abgeordneter Oester
lein! Vorweg: Für die Arbeitsvermittlung sind nach dem
Arbeitsförderungsgesetz die Bundesanstalt für Arbeit und
die ihr nachgeordneten Arbeitsämter zuständig. Der Senat
hat daher den Präsidenten des Landesarbeitsamtes Berlin,
der die Dienstaufsicht über die Berliner Arbeitsämter führt,
um eine Stellungnahme gebeten.
Aus dieser Stellungnahme vom 8. Juni 1977 ergibt sich
der folgende Sachverhalt; Am 5. Mai 1977 wurde dem
Künstlerdienst beim Berliner Arbeitsamt I vom Zeitungs
dienst Berlin, dem Verlag der Zeitung „Die Wahrheit“,
ein Auftrag über das sogenannte „Pressefest“ am 11. und
12. Juni 1977 über die Vermittlung von verschiedenen
Künstlern erteilt.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es dem Arbeits
amt erlaubt hätte, diesen Vermittlungsauftrag zurückzu
weisen. Nach § 14 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes
haben die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit jedoch
Arbeitnehmer auf die besonderen Verhältnisse von freien
Arbeitsplätzen hinzuweisen. Nach den Darlegungen des
Präsidenten des Landesarbeitsamtes Berlin ist es offenbar
bei den Kontakten zwischen dem Arbeitsamt I und dem
Büro „Beil-Promotion“, München, das die Interessen von
Herrn Markus vertritt, nicht ausreichend klar geworden,
daß es sich bei der Zeitung „Die Wahrheit“ um eine kom
munistische Zeitung handelt. Als ihm dies deutlich wurde,
zog Herr Markus am 5. Juni 1977 die zuvor von seinem
Büro gegebene Zusage zurück.
(Beifall bei der CDU)
Der Präsident des Landesarbeitsamtes Berlin hat er
klärt, daß er diesen Fall zum Anlaß genommen habe, die
Berliner Arbeitsämter darauf hinzuweisen, in ähnlich ge
lagerten Fällen derartige Aufträge interessierten Bewer
bern mit einer solchen Genauigkeit zu unterbreiten, daß
Mißverständnisse ausgeschlossen sind.
Im übrigen, Herr Kollege, zeigt dieser Vorgang, daß der
Bekanntheitsgrad der Zeitung „Die Wahrheit“ offenbar
gelegentlich überschätzt wird.
Präsident Lorenz: Keine Zusatzfragen?
Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Hucklen-
broich zu einer Mündlichen Anfrage über Verkehrspolitik
in Berlin.
Hucklenbroich (F.D.P.); Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Ich frage den Senat: Wie beurteilt der Senat
eine offizielle Stellungnahme der Berliner Verkehrsbetrie
be gegenüber einer Bürgerinitiative, mit der die BVG zum
Ausdruck bringt, daß bestimmte Änderungen von Ver
kehrsverbindungen erst dann vorgenommen werden könn
ten, wenn „über die künftige Verkehrspolitik ln unserer
Stadt Klarheit bestehe“ ?
Präsident Lorenz: Das Wort zur Beantwortung hat Herr
Senator Ristock.
Ristock, Senator für Bau- und Wohnungswesen; Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr
Abgeordneter Hucklenbroich! Der Senat hat natürlich eine
verkehrspolitische Konzeption, und Ziele dieser Konzeption
sind unter anderem, daß der öffentliche Personennahver
kehr einen hohen Rang, eine hohe Priorität hat. Sie wis
sen, daß eine ressortübergreifende Planungsgruppe eine
Studie zum öffentlichen Personennahverkehr vorlegte, die
in die laufenden Arbeiten für einen Verkehrsentwicklungs-
plan einfließen. In diesem Zusammenhang hat der Senat
Prioritäten gesetzt, von denen ich eine, die Förderung des
öffentlichen Personennahverkehrs, hier schon genannt habe.
Wir müssen uns dabei allerdings dabei im klaren sein,
daß eine solche Konzeption auch fortgeschrieben werden
muß und sich den veränderten Bedingungen anpassen
sollte. Insofern ist hier eine doppelte Zielsetzung, einer
seits Flexibilität zu haben und gleichzeitig im Auftrag
dieses Hohen Hauses den Verkehrsentwicklungsplan vor
zulegen, von dem ich allerdings annehme, daß er von allen
hier mehr als prozessualer Vorgang angesehen wird.
Ich halte die Beantwortung, Herr Abgeordneter Hucklen
broich, die seitens der BVG erfolgte, insofern für nicht
sehr präzise und hilfreich.
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Hucklenbroich zu
einer Zusatzfrage!
2520