Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode
59. Sitzung vom 26. Mai 1977
Eine Behandlung gegen den Willen des Betroffenen befindet
sich in einer sehr ungünstigen Ausgangslage, da eine
langfristige Rehabilitation bis zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung
gegen den Willen des Betroffenen und
ohne Mitarbeit des Patienten unmöglich ist. Daher sind
Zwangsmaßnahmen nur für den initialen körperlichen Entzug
und nur für die Zeit der immittelbaren Gefährdung
möglich und vertretbar.
Sollten die Sachverständigen eine vermehrte Inanspruchnahme
des Unterbringungsgesetzes Vorschlägen, so müssen
in der Kommissionsarbeit gerade auch die rechtlichen und
organisatorischen Folgerungen bedacht werden, die Sie,
Herr Abgeordneter Krüger, in Ihrer Anfrage angesprochen
haben. Zu den rechtsstaatlichen Sicherungen kann ich mitteilen,
daß Behandlungen in psychiatrischen Krankenhäusern,
die mit Freiheitsentziehung verbunden sind, nur auf
richterliche Anordnung geschehen dürfen. Im Unterbringungsgesetz
ist ausdrücklich vorgesehen, daß sich der erkennende
Richter selbst ein Bild darüber verschaffen muß,
ob die gesetzlich fixierten Voraussetzungen für die Anwendung
dieses Gesetzes auch vorliegen. Selbstverständlich
ist die Unterbringung stets zeitlich begrenzt und kann nur
durch richterliche Entscheidung verlängert werden.
Präsident Lorenz: Zu einer Zusatzfrage hat das Wort der
Abgeordnete Krüger.
Krüger {F.D.P.): Herr Senator Pätzold, da Sie hier mit
Recht vom Unterbringungsgesetz gesprochen haben, frage
ich Sie: Ist bekannt, in welchem Umfang dieses Gesetz
bisher hier in Berlin angewendet worden ist?
Präsident Lorenz: Herr Senator Pätzold!
Pätzold, Senator für Gesundheit und Umweltschutz;
Herr Abgeordneter Krüger, bisher legen die zuständigen
Behörden und auch die Gerichte die Voraussetzungen nach
meinem Kenntnisstand sehr eng aus, so daß es nur relativ
wenig Fälle gibt. Wir möchten insbesondere in Gesprächen
mit allen Beteiligten noch einmal diese ganze Problematik
durchsprechen und erreichen, daß die verschiedenen zuständigen
Stellen — Behörden, Gerichte, Krankenhäuser —
sich vergegenwärtigen, welchen möglichen zusätzlichen
Spielraum man hier hat, damit im Interesse der Drogenabhängigen
wie auch der Sicherheit der Bevölkerung vernünftig
gehandelt werden kann.
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Hiersemann!
Hiersemann (SPD): Herr Senator, darf ich Sie in diesem
Zusammenhang fragen, wann mit der Inbetriebnahme der
Drogenklinik in Frohnau zu rechnen ist?
Präsident Lorenz: Herr Senator Pätzold!
Pätzold, Senator für Gesundheit und Umweltschutz:
Die Drogenklinik in Frohnau ist im Bau; wenn ich mich
nicht ganz täusche, soll sie im nächsten Jahr eröffnet
werden.
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Roloff!
Boloff (F.D.P.): Herr Senator, für den Fall, daß die
Überlegungen der Kommission zur Zwangseinweisung führen
werden, frage ich Sie, ob die Finanzierung der freien
Rehabilitationsgruppen nach wie vor in dem jetzigen Umfang
erfolgen wird oder ob da aufgrund der dann vermehrt
in Anspruch genommenen Finanzen eventuell ein Finanzierungsstopp
oder ein Finanzierungseinschnitt vorgenommen
wird?
Präsident Lorenz: Herr Senator Pätzold!
Pätzold, Senator für Gesundheit und Umweltschutz:
Herr Abgeordneter Roloff! Wenn wir in der Senatskommission
darüber nachdenken, wie die Arbeit insgesamt
intensiviert werden kann, dann ist eine der denkbaren
Überlegungen die Behandlung ohne oder gegen den Willen
des Betroffenen. Aber dies ist, wie ich sagte, nur der erste
Einstieg, und wir werden dafür, wie es der Abgeordnete
Krüger in seiner Frage auch formuliert hat, zusätzliche
Aufnahmestationen in den vorhandenen Krankenhäusern
bereitstellen müssen. Ganz gewiß muß sich aber an diese
Phase dann die bisherige intensive Arbeit der verschiedenen
in dieser Szene tätigen Gruppen anschließen. Der Senat
hat schon bei früherer Gelegenheit vor einigen Monaten
keinen Zweifel daran gelassen, daß er hier, auch was die
finanzielle Seite angeht, alles mögliche tun wird. Ich glaube
deshalb nicht, daß hier über Einschnitte nachgedacht werden
kann, sondern eher darüber nachgedacht werden muß,
wie das nachfolgende Programm noch verbreitert werden
müßte.
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Momper!
Momper (SPD): Herr Senator, habe ich Sie richtig verstanden,
daß Sie es nach wie vor prinzipiell für besser
halten, Drogenabhängige zu motivieren, freiwülig von der
Spritze wegzukommen?
Präsident Lorenz: Herr Senator Pätzold!
Pätzold, Senator für Gesundheit und Umweltschutz:
Als ein überzeugter Liberaler — nicht im parteipolitischen
Sinne — gehe ich immer davon aus, daß dies so besser ist,
wie Sie es dargestellt haben. Aber wenn ich mir einmal
vergegenwärtige, welche große Not hier herrscht, wie
sehr etwa Kinder im Verhältnis zu ihren Eltern vielleicht
noch in eine Behandlung zu bringen sind, aber diese Behandlung
nicht durchhalten, dann glaube ich, daß wir die
andere Überlegung, notfalls auch gegen den Willen oder
ohne Willen des Betroffenen die Behandlung zu beginnen
und dann auch fortzusetzen, auf jeden Fall mit verfolgen
müssen.
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Dolata!
Dolata (CDU): Ist dem Senat bekannt, daß es mindestens
eine Drogenklinik gibt, die personell und finanziell
voll ausgestattet ist und nicht erst seit heute, sondern seit
langer Zeit über freie Betten verfügt; und was gedenkt der
Senat zu tun, diese vorgehaltene Kapazität auch zu
nutzen ?
Präsident Lorenz; Herr Senator Pätzold!
Pätzold, Senator für Gesundheit und Umweltschutz: Herr
Abgeordneter Dolata, Sie meinen sicher die Einrichtung in
der Herwarthstraße, nicht wahr? Ich muß Sie dann aber
darauf hinweisen, daß dies eine Einrichtung ist, die nicht
für harte, sondern für weiche Drogen vorgesehen war. Zu
der Behandlung, die bei harten Drogen notwendig ist, gehören
andere räumliche und äußere Verhältnisse, so daß
man nicht einfach Kapazitäten, die für einen anderen
Zweck gedacht waren, in Anspruch nehmen kann. Auch in
dem anderen Bereich muß ja zusätzlich einiges geschehen.
Aber im Rahmen der Gesamtüberlegungen wird auch geprüft
werden, inwieweit man die Betten nach einer eventuellen
Umgestaltung der Einrichtung auch für Heroinabhängige
in Anspruch nehmen könnte.
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter Krüger!
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